Bitte (nachher) selber nachlesen: Dresdner Erlass
Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière will am (heutigen) Mittwochabend die Neuregelung der Gliederung der Bundeswehrspitze vorstellen. Das – traditionsgemäß – Dresdner Erlass genannte Dokument folgt auf den Blankeneser Erlass von Helmut Schmidt (21. März 1970) und den Berliner Erlass von Peter Struck (21. Januar 2005), fügt sich also mit der Bekanntgabe am 21. März selbst kalendarisch in eine Tradition. Alle diese Erlasse regeln vor allem die Stellung des Generalinspekteurs der Bundeswehr, derzeit General Volker Wieker, und sein Verhältnis zu Ministerium und Truppe.
Bei Wikipedia wird die aktuelle Erlasslage so beschrieben:
Am 21. März 1970 verabschiedete Verteidigungsminister Helmut Schmidt anlässlich einer Tagung an der Führungsakademie der Bundeswehr den Blankeneser Erlass. Dieser regelte erstmals die Stellung und Befugnisse des Generalinspekteurs und definierteihn als „Gesamtverantwortlichen für die Bundeswehrplanung im Verteidigungsministerium“.
Am 21. Januar 2005 wurde dieser Erlass vom Bundesverteidigungsminister Peter Struck durch den Berliner Erlass abgelöst, der die militärische Spitzengliederung im Verteidigungsministerium neu geordnet und die Stellung der Staatssekretäre erheblich gestärkt hat. Der Generalinspekteur ist seitdem unterhalb der zivilen Leitung, also dem Verteidigungsminister und in seiner Abwesenheit den Staatssekretären als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt, in „herausgehobener Stellung“ die „zentrale militärische Instanz“ (§ 1.2 Berliner Erlass). Nachgeordnet sind die fünf Inspekteure mit ihren Führungsstäben. Er ist als ranghöchster Soldat der Bundeswehr ihr höchster militärischer Repräsentant und somit Vertreter der Bundeswehr in den internationalen Gremien, in denen die Chefs der Stäbe der Gesamtstreitkräfte verbündeter oder befreundeter Staaten zusammenkommen. Damit ist er vergleichbar, hat jedoch nicht dieselbe Entscheidungsgewalt wie die Generalstabschefs anderer Nationen, etwa dem Vorsitzenden der US-amerikanischen Joint Chiefs of Staff.
Eine weitere Neuerung war die Verantwortlichkeit des Generalinspekteurs für die Bundeswehrplanung und Einsatzfähigkeit der Streitkräfte. Dementsprechend wurden die Befugnisse der einzelnen Inspekteure verringert. Die Inspekteure sind zwar weiterhin verantwortlich für die Einsatzbereitschaft der ihnen unterstellten Verbände, allerdings „im Rahmen der ihnen hierfür zugeteilten Kräfte und Mittel und gebilligten Strukturen“ (§ 2.2.2 Berliner Erlass). Dies bedeutet, dass der Generalinspekteur entscheidet, welche Ressourcen den einzelnen Teilstreitkräften und militärischen Organisationsbereichen zur Verfügung stehen.
Die Stellung der Inspekteure der drei Teilstreitkräfte als truppendienstliche Vorgesetzte ihrer Befehlsbereiche bleibt zwar bestehen, jedoch ist der Generalinspekteur nun verantwortlich für „streitkräftebezogene ministerielle Fachaufgaben“ und gibt die „streitkräftegemeinsamen Grundsätze“ vor. „Dies schließt grundsätzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Führung, der Ausbildung, der Inneren Führung und der politischen Bildung, zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und zur Wahrnehmung der Materialverantwortung ein“ (§ 2.1.2 Berliner Erlass). Durch diese Neuordnung der Befugnisse ist es dem Generalinspekteur möglich, durch Ausbildung und Innere Führung entscheidend den Charakter der Streitkräfte zu prägen und so Fehlentwicklungen wie der Misshandlung von Wehrpflichtigen entgegenzuwirken.
Zudem ist der Generalinspekteur durch den Erlass seit 2005 verantwortlich für die Planung, Vorbereitung, Führung und Nachbereitung aller Einsätze der Bundeswehr.
Künftig wird der Generalinspekteur auch oberster truppendienstlicher Vorgesetzter und damit tatsächlich oberster Soldat der deutschen Streitkräfte. Was sonst noch in dem neuen Erlass drin steht, werde ich – diesen journalistischen Luxus leiste ich mir – heute abend in Dresden selber anhören und (diesmal) nicht unmittelbar darüber etwas schreiben. Wer heute abend schon dazu etwas lesen will, unter anderem den Erlass selbst, wird ab ca. 17.30/18.00 Uhr auf der Seite des Verteidigungsministeriums fündig.
Zukünftig wird der Generalinspekteur dann schön im Vorzimmer vom Staatssekretär warten, damit er ihn dann fragen kann, wann und ob er einen Termin beim Minister haben darf.
Obwohl er jetzt „höchster“ Soldat ist, wurde er politisch und faktisch abgewertet. Dies wurde durch den Minister mit dem „Primat der Politik“ begründet. Warum dies bei einer direkten Unterstellung unter den Minister nicht der Fall sein soll, ist mir unverständlich. Da hat sich das Militär mal wieder klassisch über den Tisch ziehen lassen.
„Durch diese Neuordnung der Befugnisse ist es dem Generalinspekteur möglich, durch Ausbildung und Innere Führung entscheidend den Charakter der Streitkräfte zu prägen und so Fehlentwicklungen wie der Misshandlung von Wehrpflichtigen entgegenzuwirken.“
Den Satz verstehe ich nicht, der impliziert ja, dass die bzw einer der Inspekteure die Misshandlung von Wehrpflichtigen angewiesen haette(n) bzw vorsaetzlich eine Kultur zugelassen haette(n), die dies ermoeglicht.
@Soenke Marahens: Das ist ja auch ein normativer Satz, kein empirischer.
Ich hasse die Bundeswehr-Links…
Aber wenigstens gibt es ein ganzes Informationspaket des Ministerium auf der Homepage; oder mit anderen Worten: Es ist angerichtet/online!
Irgendwie hört sich Dresdner Erlass an, als habe das etwas mit Kirchengeschichte zu tun.
Meine Highlights:
„(…) 3. Führen durch Handeln
Jeder militärische Führer unter Ihnen weiß, was ich damit meine. Und als Minister weiß ich von meinen Besuchen bei der Truppe: Die Soldaten wollen mehr Taten als Worte. Da sind die Soldaten wohl nicht alleine. Die allgemeine Geschwätzigkeit in unserer Gesellschaft geht vielen Menschen zunehmend auf den Geist. Führung muss sich in Entscheidungen und Taten manifestieren, wenn sie dauerhaft respektiert werden will. (…)“
Und genau das erziehen wir dem Offz-Nachwuchs ab und weil das so gut klappt, wird das zukünftig bei den UA/FA genauso gemacht…
„(…) 5. Führen durch Lob
Der richtige Umgang mit Lob zeichnet eine erfahrene Führungskraft aus. Viel zu oft – in Armeen auf der ganzen Welt – gilt jedoch: „Keine Kritik ist das größte Lob“. Sicher, der Dienst in der Bundeswehr ist keine Schönwetter-Veranstaltung. Aber gerade deshalb empfiehlt sich auch für die Bundeswehr das Prinzip Führen durch Lob. (…)“
Wer bringt das der Luftwaffe bei?
„(…) 2. Die „Materialverantwortung für die Einsatzreife“ liegt im Zuständigkeitsbereich der Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung, dagegen liegt die „Betriebs- und Versorgungsverantwortung für den Erhalt der Einsatzfähigkeit und Einsatzbereitschaft“ im Zuständigkeitsbereich des Generalinspekteurs der Bundeswehr.“
Was das neue Beschaffungsamt der BW an Material auf den Hof kippt, bleibt also weiterhin Sorge der Truppe. Na dann geht es ja fröhlich weiter im Subventionsapperat mit fortlaufenden Rüstungsdesastern ;-)
@Someone:
Führen durch Handeln!
Dem kann ich nur beipflichten. Das Absicherungsdenken, „Nichtentscheiden“, tausende und abertausende von Besprechungen einberufen, um zu entscheiden, dass nichts entschieden wird bzw. vertagt, grassiert auf allen Ebenen und ist oft genug Alltag in der Truppe
@ Someone
„Wer bringt das der Luftwaffe bei ?“
Ich glaube, dies ist kein Lw-Problem, sondern ein systemimmanentes Bw-Problem, das verursacht wurde durch Diensgradinflation, durch zuviele Häuptlinge und zuwenig Indianer in der Truppe und vor allen Dingen in den Ämtern, Kdos und Stäben.
Wenn jedes Jahr jede Menge Stabsoffiziere nach ihrer truppendienstlichen Verwendung in Linienfunktionen auf die Ämterebene verteilt werden, dann ergeben sich automatisch mehr Powerpoint-Fetischisten als handelnde Personen.
Im Zweifelsfalle empfehle ich zu Punkt 3 „Führen durch Handeln“, man sollte einen Oberstabsfeldwebel fragen, wenn man anwendbare Informationen braucht und weniger die vorhandenen Oberstleutnante.
Alle 5 vom Minister genannten Punkte zur Führungskultur sind in der alten Bundeswehr (vor 1990) von den guten Vorgesetzten „gelebt“ worden. Sie waren wirkliches berufliches Selbstverständnis auf allen Ebenen, auch wenn nicht jeder den hohen Ansprüchen gerecht geworden ist. In der heutigen Bw habe ich da meine Zweifel.
Mein persönliches Highlight bringt der Minister jedoch ganz am Schluss seiner Rede:
Zitat: „Vor allem aber brauchen wir dafür Vorgesetzte und Führungspersonal, die diesen Weg erklären. Meine Erfahrungen der letzten Wochen ist: Überall da, wo die Entscheidungen zur Neuausrichtung gut erklärt werden, werden sie auch akzeptiert. Dort, wo das allerdings nicht der Fall ist, gibt es Kritik und Unverständnis.“
Dies sollte mal den betroffenen Personen der zu verlegenden Verbände und Dienststellen erklärt werden (Rheine, Kiel, usw). Da kann der Minister gleich selbst anfangen und nicht die „Sack ist zu“ – Rhetorik anwenden ! Basta !
Vor allen wenn die Entscheidungen zur Neuausrichtung mit den vier, sich gegenseitig widersprechenden, Kriterien begründet werden. (Wirtschaftlichkeit, Präsenz in der Fläche, Kosten, Attraktivität der Bw). Hier hat der Minister immer noch eine Bringschuld gegenüber der Truppe, denn jenseits von leeren, nicht nachvollziehbaren Phrasen, kam unten wenig an.
@ Bang50
Wer sollte denn die Aufgaben „Erhalt der Einsatzfähigkeit (Depotinstandsetzungen über Instandsetzungsrahmenverträge und Bw-eigene Insteinrichtungen) und die Versorgungsverantwortung (Erstatzteile einkaufen)“ ihrer Meinung nach erledigen ?
Soll das BwB bzw. die Nachfolgebehörde AIN, die vom Erhalt der Einsatzfähigkeit und der Versorgungsverantwortung wenig Ahnung hat, diese Aufgabe erfüllen ? Also Abgabe eines Fahrzeuges zur Depotinstandsetzung über BwB ?
Jährlichen Ersatzteilvorrat (wer definiert den Bedarf, wenn nicht die Materialämter , WaSysKdo Lw usw ?) vom BwB zu ermitteln und zu beschaffen ?
Mit der Verlagerung der „Herstellung der Einsatzreife“, also den bisherigen Rüstungsdezernaten aus den Ämtern in den Streitkräften in das neu aufzustellende Amt (AIN) ist schon ein großer Schritt gemacht worden. Wenn er dazu führen würde, das neu einzuführende Rüstungsgüter ohne teure Nachrüstprogramme vom Beginn der Einführung in die Truppe an funktionieren würden, wäre dies schon ein Riesenfortschritt. Als Beispiele ließen sich aufführen: Eurofighter, NH-90, Tiger, F 124, Korvetten K 131.
Habe ich irgendein Neues, bei der Einführung nur unzureichend funktionierendes Rüstungsgut vergessen, dann ergänzen Sie es.
In diesem Sinne gehen wir die Neuordnung an !
@all
Mal ganz unabhängig von meinem Unverständnis für die Unterstellung des GI unter einen Beamten (inkl. Ausschluss des Immediatrechts beim Minister), habe ich mal eine rechtlich-fachliche Frage:
Gem. neuem Erlass, der in Übereinstimmung mit aktueller Rechtssprechung steht, sind Soldaten außerhalb der Streitkräfte (also in der Wehrverwaltung, im BMVg oder beim BND) aus dem militärischen Unterstellungsverhältniss herausgelöst.
Was ist den mit der VorgVO §4?
@ Koffer:
Was die in der Verwaltung angeht (Refüs) sind die fachlich den BwDLZ und truppendienstlich irgendeiner Einheit unterstellt, dieses Zwitterspiel soll wohl aufhören.
Das BMVg hat ein Stabsquartier bei dem u.a die truppendienstliche Führung der Soldaten liegt, wenn sie nicht anderweitig unterstellt sind (ist bei der FüAkBw ähnlich nur mit weniger Zivilisten) und das könnte sich ggf. nun auch ändern.
Der BND hat einen Vizepräsidenten für militärische Angelegenheiten, womit die truppendienstliche Führung nach § 1 VorgV gewährleistet sein dürfte.
Da müssten Sie die aber mal anrufen und fragen, wie das bei denen genau läuft.. ;-)
@Georg:
Ich hatte davor Text zitiert und etwas fett herausgehoben „(…) Sicher, der Dienst in der Bundeswehr ist keine Schönwetter-Veranstaltung (…)“
Das soll jemand der Lw beibringen. ;-)
Da kann man viele andere Heeresfahrzeuge auch aufführen. Fennek, Dingo, Duro, Yak usw.
@Someone
Nein, nein, mir geht es hier um etwas anders.
Der Erlass sagt aus, dass Soldaten z.B. im BMVg aus dem miltiärischen Unterstellungsverhältnis heraus gelöst sind.
Gleichzeitig ist das BMVg aber eine umschlossene militärische Einrichtung, dass heißt der GI ist zwar dort nicht Vorgesetzter gem. §1 ggü. allen Referatsleitern, aber immer noch gemäß § 4 (aufgrund des Dienstgrades).
D.h. nach meiner (flüchtigen) Bewertung des verstößt der Erlass in seiner Formulierung gegen die VorgVO.
Natürlich „meint“ der Erlass etwas anders, ich vermute er möchte ausdrücken, dass in Fragen des Ministerium die §1 und 3 und 5 (sowie im Regelfall der §2) nicht anwendbar ist.
Aber ich kann doch rein rechtlich nicht die § 4 und 6 durch einfachen Ministererlass ausschließen, denn die VorgVO ist ja eine Verordnung der BReg auf Gesetzesbasis…
Oder?
@ Someone 21.12 Uhr
Die Soldatinnen und Soldaten, die im BMVg dienen, werden truppendienstlich nicht im Stabsquartier geführt – das Stabsquartier Bonn (StQ BMVg) gibt es auch nur in Bonn, das StQ Standortkommando Berlin hat teilweise andere Aufgaben.
Anders verhält es sich mit Mannschaften (die ja im BMVg keine eigene Stelle haben), aber dort dennoch zur Unterstützung manchmal eingesetzt werden ;) , und wegen des fehlenden DP tatsächlich in allen Belangen nach wie vor dem jeweiligen Kommandanten StQ unterstellt sind.
@ SchreckStarr
„(…) wenn sie nicht anderweitig unterstellt sind (..)“
Mein Absicherungsgedanke bei der Formulierung. ;-)
@Koffer:
Ist die VorgV von der Regierung oder vom BMVg erlassen worden?
Bei Letzterem sehe ich dann keine Probleme.
Warum sollte der § 5 VorgV nicht anwendbar sein? Wird zwar schwierig jemandem oberhalb des GI zu finden, aber in der Theorie.. Warum nicht?
@Georg – Der Teufel steckt wie immer im Detail.
Zuerst ist die Bündelung der Beschaffung bei einer verantwortlichen Projektorganisation der richtige Weg (diese Meinung habe ich hier schon oft vertreten).
Wie es bisher war, spottete jeder Beschreibung und hätte jeden Unternehmensberater in Schnappatmung versetzt (und ich bin kein Freund dieser He(e)rrschaften).
Nun hat man mit dem AIN eine Diensleistungsbehörde geschaffen und hat kurz vor dem Ziel das Lenkrad rumgerissen um den Straßengraben doch noch erwischen zu können.
Ich meine damit die Sollbruchstelle “Herstellung der Einsatzreife”.
Ein technisch komplexes System ist niemals fertig und kann dann einfach so auf den Hof gestellt werden und einfach genutzt werden.
Komplexe Systeme wie Hubschrauber, Jets etc… brauchen eine Betreung von der ersten Sekunde bis zur Verschrottung. Die Erfahrung in der Industrie zeigt, das man dafür die selben Leute über Jahrzehnte halten sollte. Man muss das System also mit seinem Schöpfer verwachsen lassen.
Für die AIN hätte das bedeutet, das die Projektteams von der ersten Sekunde der Leistungsdefinierung bis hin zu der Entsorgung die Rüstungssysteme betreuen. Ab einem bestimmten Punkt kann/muss das System zwar der Truppe übergeben werden. Das technische know how muss aber weiterhin von der AIN kommen, die das System zusammen mit der Truppe betreut (Die Materialverantwortung liegt bei der Truppe). Dabei wird sich die AIN mit wachsender Erfahrung der Truppe, über die Zeit immer weiter herausnehmen können.
NH90, Tiger Desaster hätten auch durch eine AIN nicht verhindert werden können. Da genau diese Sollbruchstelle dafür gesorgt hätte das NH90 und Tiger wie jetzt, völlig an den täglichen Truppenanforderungen vorbeigeschossen sind.
Ein weiteres Problem hat die jetzige Organisation: Sie wurde völlig von der Truppe entfernt und dem direkten Zugriff der Lobbyinteressen ausgesetzt.
Der Staatssekretär Beemelmans wird Chef dieser Behörde und steht damit nicht unter dem Befehl des Gi und damit der Truppe.
Das bedeutet es entscheiden Politiker was gut für die Truppe ist. Wir wissen das im Ministerium eine ausgeprägte Subventionsmentalität herrscht. Diese Zwangsbeglückungen der Truppe werden in Zukunft also wesentlich einfacher zu organisieren sein. Ich prophezeie das der BW schon in naher Zukunft mehrere Produkte des Hauses mit den vier Buchstaben „erhalten“ wird. Das eine wird sich wahrscheinlich Talarion schimpfen, das andere SOF_LUH mit der Möglichkeit eines MH90 und eines deutsch-französchen FTH (das Programm wird wieder früh genug aufgenommen werden um Konkurenz zur CH53K zu machen und die BW davon abzuhalten diesen zu beschaffen).
Ich bin mir sogar ziemlich sicher, das dies ein ganz gewichtiges Ziel der Beschaffungsreform war.
Schon die jetzigen Rüstungsdesaster NH90 und Tiger haben zu einem großen Teil zur desolaten Lage der BW geführt. Ein weiteres Milliardengrab Talarion, ein nicht tauglicher EC645 als SOF-LUH und ein Supergau FTH werden die operative und finanzielle Zukunft der BW völlig ruinieren.