Bitte (nachher) selber nachlesen: Dresdner Erlass

Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière will am (heutigen) Mittwochabend die Neuregelung der Gliederung der Bundeswehrspitze vorstellen. Das – traditionsgemäß – Dresdner Erlass genannte Dokument folgt auf den Blankeneser Erlass von Helmut Schmidt (21. März 1970) und den Berliner Erlass von Peter Struck (21. Januar 2005), fügt sich also mit der Bekanntgabe am 21. März selbst kalendarisch in eine Tradition. Alle diese Erlasse regeln vor allem die Stellung des Generalinspekteurs der Bundeswehr, derzeit General Volker Wieker, und sein Verhältnis zu Ministerium und Truppe.

Bei Wikipedia wird die aktuelle Erlasslage so beschrieben:

Am 21. März 1970 verabschiedete Verteidigungsminister Helmut Schmidt anlässlich einer Tagung an der Führungsakademie der Bundeswehr den Blankeneser Erlass. Dieser regelte erstmals die Stellung und Befugnisse des Generalinspekteurs und definierteihn als „Gesamtverantwortlichen für die Bundeswehrplanung im Verteidigungsministerium“.

Am 21. Januar 2005 wurde dieser Erlass vom Bundesverteidigungsminister Peter Struck durch den Berliner Erlass abgelöst, der die militärische Spitzengliederung im Verteidigungsministerium neu geordnet und die Stellung der Staatssekretäre erheblich gestärkt hat. Der Generalinspekteur ist seitdem unterhalb der zivilen Leitung, also dem Verteidigungsminister und in seiner Abwesenheit den Staatssekretären als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt, in „herausgehobener Stellung“ die „zentrale militärische Instanz“ (§ 1.2 Berliner Erlass). Nachgeordnet sind die fünf Inspekteure mit ihren Führungsstäben. Er ist als ranghöchster Soldat der Bundeswehr ihr höchster militärischer Repräsentant und somit Vertreter der Bundeswehr in den internationalen Gremien, in denen die Chefs der Stäbe der Gesamtstreitkräfte verbündeter oder befreundeter Staaten zusammenkommen. Damit ist er vergleichbar, hat jedoch nicht dieselbe Entscheidungsgewalt wie die Generalstabschefs anderer Nationen, etwa dem Vorsitzenden der US-amerikanischen Joint Chiefs of Staff.

Eine weitere Neuerung war die Verantwortlichkeit des Generalinspekteurs für die Bundeswehrplanung und Einsatzfähigkeit der Streitkräfte. Dementsprechend wurden die Befugnisse der einzelnen Inspekteure verringert. Die Inspekteure sind zwar weiterhin verantwortlich für die Einsatzbereitschaft der ihnen unterstellten Verbände, allerdings „im Rahmen der ihnen hierfür zugeteilten Kräfte und Mittel und gebilligten Strukturen“ (§ 2.2.2 Berliner Erlass). Dies bedeutet, dass der Generalinspekteur entscheidet, welche Ressourcen den einzelnen Teilstreitkräften und militärischen Organisationsbereichen zur Verfügung stehen.

Die Stellung der Inspekteure der drei Teilstreitkräfte als truppendienstliche Vorgesetzte ihrer Befehlsbereiche bleibt zwar bestehen, jedoch ist der Generalinspekteur nun verantwortlich für „streitkräftebezogene ministerielle Fachaufgaben“ und gibt die „streitkräftegemeinsamen Grundsätze“ vor. „Dies schließt grundsätzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Führung, der Ausbildung, der Inneren Führung und der politischen Bildung, zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und zur Wahrnehmung der Materialverantwortung ein“ (§ 2.1.2 Berliner Erlass). Durch diese Neuordnung der Befugnisse ist es dem Generalinspekteur möglich, durch Ausbildung und Innere Führung entscheidend den Charakter der Streitkräfte zu prägen und so Fehlentwicklungen wie der Misshandlung von Wehrpflichtigen entgegenzuwirken.

Zudem ist der Generalinspekteur durch den Erlass seit 2005 verantwortlich für die Planung, Vorbereitung, Führung und Nachbereitung aller Einsätze der Bundeswehr.

Künftig wird der Generalinspekteur auch oberster truppendienstlicher Vorgesetzter und damit tatsächlich oberster Soldat der deutschen Streitkräfte. Was sonst noch in dem neuen Erlass drin steht, werde ich – diesen journalistischen Luxus leiste ich mir – heute abend in Dresden selber anhören und (diesmal) nicht unmittelbar darüber etwas schreiben. Wer heute abend schon dazu etwas lesen will, unter anderem den Erlass selbst, wird ab ca. 17.30/18.00 Uhr auf der Seite des Verteidigungsministeriums fündig.