Weiter geht’s: Entwurf fürs Reformbegleitgesetz nachgebessert
Wenn sich am (morgigen) Dienstag im Raum A03-302 des Berliner Bendlerblocks die zuständigen Abteiligungsleiter aus Verteidigungs-, Finanz- und Innenministerium treffen, wird es um einen in vielen Details nachgebesserten Entwurf des Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr gehen. Nach der Klatsche vom Finanzministerium für den ersten Entwurf hatte Generalleutnant Wolfgang Born, Abteilungsleiter Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (PSZ) im Verteidigungsministerium, am Donnerstag vergangener Woche seinen Kollegen die Neufassung geschickt.
Mal sehen, ob sich mit dem neuen Entwurf die zahlreichen und grundsätzlichen Bedenken der Finanzer ausräumen lassen. In seinem Anschreiben hatte Born schon mitgeteilt, dass wesentliche Forderungen und Anregungen eingearbeitet worden seien – unter anderem:
• Gesetzliche Verankerung des Vorrangs einer anderweitigen Verwendung von Berufsoldatinnen und Berufssoldaten sowie von Beamtinnen und Beamten vor einer Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen
•Entwicklung weiterer Möglichkeiten zur Förderung einer Weiterverwendung
• Verringerung der Versorgung bei der Ausgestaltung der Vorruhestandsregelung für Beamte
• Begrenzung der Zahl der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie der Beamtinnen und Beamten, die über eine Vorruhestandsregelung ausgeglieder werden können („Deckelung“ auf maximal 4.340 Soldatinnen und Soldaten sowie 2.100 Beamtinnen und Beamte, das entspricht jeweils 70 Prozent des zu erwartenden Überhangpersonals)
• Zeitliche Befristung der Anwednung der vorgesehenen dienstrechtlichen Maßnahmen (bis 31. Dezember 2017)
• Verzicht auf die Steuerfreiheit der vorgesehenen Einmalzahlungen (in der Begründung). Im Gegenzug sind die Einmalzahlungen von bisher 5.000 Euro auf 7.500 Euro angehoben worden
Allerdings gibt es auch Punkte, bei denen das BMVg auf seiner Position beharrt – oder, mit den Worten von Born, Zu folgenden Punkten konnte bisher im Rahmen der Gespräche mit den Bundesministerien des Innern und der Finanze kein Einvernehmen erzielt werden; wiederum unter anderem:
• Die Erhöhung der Zuverdienstgrenze um 20 Prozent bei einer Weiterbeschäftigung im Öffentlichen Dienst und 30 Prozent außerhalb des Öffentlichen Dienstes
• Die Benennung als politische Beamte für die Präsidenten der neuen Bundesämter für Personalmanagement der Bundeswehr; für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr sowie für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Die Details müssen wieder Kenner der Materie – also vor allem des Soldatengesetzes und des Beamtenrechts – bewerten. Ob damit der Wunsch des Finanzministeriums ausreichend erfüllt wird, vor einem Vorruhestand alle Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst auszuschöpfen? Da bin ich auch gespannt. Andererseits werden sich damit vermutlich die bestätigt fühlen, die die finanziellen Regelungen für ausscheidende Berufssoldaten bereits jetzt für zu wenig attraktiv halten.
Sollte es am (morgigen) Dienstag keine Einigung der drei Ministeriums-Vertreter geben, so kündigte Born schon an, werde es kurzfristig – vermutlich noch in dieser Woche – eine Runde der Staatssekretäre aus den Ressorts geben müssen. Am Termin für die Beratung des Gesetzespaket im Kabinett wird übrigens festgehalten: am 15. Februar.
Avanti dilletanti!
Die Koblenzer und Bonner müssen nach Strausberg, die Kölner nach Erfurt. Bei den äußerst attraktiven Trennungsgeldsätzen zieht da doch jeder Soldat gerne mit… Familie ist ja eh‘ nicht im Gesetzentwurf vorhanden. Danke schonmal.
Das BMVg bricht (mal wieder) vor dem BMF ein. Das werden wohl die Gleichen im BMF sein, die die wechselwilligen Ex-Soldaten später mit „offenen Armen“ in ihrem jeweiligen Referat empfangen würden, juhu.
Obwohl ich noch nicht alle Details gelesen habe, kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Finanzschergen den Soldaten so wenig wie möglich entgegenkommen werden.
So wird das nichts mit der Attraktivität, auch nicht für evtl. weitere Nachfolgeregelungen genereller Art. Schade – ich hatte unseren Minister für durchsetzungsfähiger gehalten. Ich war allerdings auch davon ausgangen, dass er diesen wesentlichen Aspekt des Umbaus als Chef begleitet.
Ich meckere zwar nicht häufig oder gerne, aber die allein die Zuverdienstgrenze von 30% halte ich für eine Frechheit (dann 150% des letzten Gehalts? – vgl. Gehaltsgruppen A8-A13 und die dann dazugehörige Obergrenze), da mE das „Mehr“ durch das Zahlen anderer Lohnabzüge recht schnell relativiert wird.
2017 ist zwar ok und die 7500€ versteuert bzw. 5000€ unversteuert, macht mW keinen großen Unterschied.
Der grosse Wurf ist dieses sicher trotzdem nicht, von „NachBESSERUNG“ kann da mE nicht die Rede sein, das ist doch eher zynisch – eher von „Verschlimmbesserung“. Zielt aber auf die offizielle Sprachregelung ab und nicht auf @TW.
Es zeigt sich (mal wieder), dass Soldaten keine Lobby haben.
@TW: Danke für die aktuelle Info, DAS nenne ich Information der Truppe.
Die Frage ist doch, warum schickt das BMVg einen Generalleutnant in die „Bütt“; ein entspr. Beamter hätte hier wohl eher „Augenhöhe“ waren können.
Bevor hier die Schnappathmenden gleich ansetzen: Solche Verhandlungen gehören nicht in die Hände von Militärs; die sind für andere Dinge ausgebildet … hier sind wirklich Beamte gefragt.
@ Heiko Kamann
Hier tuen Sie wohl dem GenLt Born Unrecht. Er ist der zuständige Abteilungsleiter von PSZ und B9 besoldet. Wie hoch soll denn ein Beamter besoldet sein und welche Referenzen soll er aufweisen können, damit er das Personalmanagement der Soldaten und Beamten der Bw behandeln kann, außer dass er nicht der zuständige Abteilungsleiter ist ?
Die Obergrenze von 70 % der voraussichtlich überzähligen Soldaten sehe ich nicht kritisch. Bei diesen „attraktiven“ Maßnahmen werden eh nicht alle überflüssigen Soldaten gehen.
Bei dem Vorrang für die Weiterverwendung in zivilen Behörden statt Pensionierung freue ich mich schon auf die Aufnahmebereitschaft aller staatlichen Behörden. Endlich kommt Zug und Schwung in die Behördenlandschaft wenn z.B. ein ehemaliger Zugführer einer Panzergrenadierkompanie als Sachbearbeiter im Einwohnermeldeamt arbeitet oder als Sachgebietsleiter im Sozialamt z.B. in Berlin-Neukölln und einen strengen Maßstab an die Arbeitsfähigkeit von Hartz IV Empfänger anlegt.
Jenseits der Polemik werden alle Bundes- und Landesbehörden begeistert sein endlich ehemalige Soldaten im besten Alter in ihren Reihen aufnehmen zu können.
Das mit dem Verzicht auf die Steuerfreiheit der Abfindung muss mir mal jemand erklären. Ob der Staat 7500 Euro brutto oder 5000 Euro netto pro Jahr bezahlt, dürfte wohl ziemlich egal sein, denn einen höheren Steuersatz als 50 % dürften die meisten Soldaten nicht haben.
Auch die zeitliche Befristung bis Ende 2017 wäre okay. Dann sollte der Personalumbau abgeschlossen sein.
Und ob die Leiter der neuen Bundesoberbehörden politische Beamte sind oder nicht, dürfte den meisten Soldaten egal sein !
Na denn, auf zur fröhlichen Stellensuche in öffentlichen Dienst der Republik !
@ HK:
Der GenLt ist mit seiner Besoldung nach B9 das Äquivalent zum „Ministerialdirektor bei einer obersten Bundesbehörde als Leiter einer Abteilung“. Das sollte für die Augenhöhe reichen. Für rechtliche Aspekte hat die Bw eine eigene Rechtsabteilung – obwohl ich nicht sicher bin, ob wir für besoldungsrechtliche Aspekte eigene Rechtsberater vorhalten – ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass dort in Zusammenwirkung mit Personal- und Organisationsgrundsätzern an der Erstellung dieses Papiers mitgewirkt wurde.
@ Georg:
Zustimmung – ich kann mir einige Kameraden „Einheitsführer“ gut bzw: lebhaft vorstellen. Hoffentlich reicht der Elan, um die anderen mitzureißen!
@all
Also ich kann die Aufregung hier nicht verstehen.
Die Änderungen sind doch alle in akzeptabel (mit Ausnahme der Zuverdienstgrenze, die halte ich auch für zu niedrig).
– Der Vorrang von Weiterbeschäftigung vor Ruhestand ist ja wohl nur recht und billig (immerhin zahlt der Steuerzahler ja). Und eine 70% Deckelung erscheint mir auf den ersten Blick doch eine angemessene Schlüsselung, oder?!
– Die Versteuerung wir durch die Erhöhung auf 7500,- doch vollumfänglich ausgeglichen, oder habe ich mich da verrechnet?
– Die Begrenzung der Maßnahmen bis 2017 halte ich für bedauerlich, da man so nicht dauerhaft „flexibel“ bleibt, aber auch kein Beinbruch, denn bis dahin sollte zumindest die aktuelle Reform „gut am Laufen sein“.
Meiner persönlichen Meinung nach ist genau das wo das BMVg „Härte“ zeigt allerdings ein wunder Punkt. Den politischen Beamten bei den neuen Bundesämtern sehe ich nicht. Solche politischen Beamtenstellen untergraben den Sinn des unabhängigen und nur dem Staat (und nicht einer Partei) verpflichteten Regierung…
@Georg
Da war wohl jemand schneller ;) Ich glaube unsere beiden Beiträge decken sich inhaltlich weitgehend…
@Georg / @Mittendrin 41
Haben Sie mich denn nicht Verstanden? Ich dachte es war deutlich. Es geht nicht „gegen den General“. Aber ich erinnere mich noch gut daran, das sich Soldaten in Zivil an- bzw. umgezogen haben, wenn sie Gespräche im AA hatten … Uniformen waren dort nicht gerne gesehen.
Also noch einmal, ich möchte und wollte keinen General diskreditieren … ganz im Gegenteil. Aber, das Thema um das es hier geht, ist ein reines Beamtenthema … wäre das nicht der Fall, müssten doch nun alle Berufssoldaten applaudieren … denn sie können sofort in einem anderen Ressort eingesezt werden …
So, keep cool!
@Heiko Kamann
Sie haben vermutlich nicht ganz unrecht, wenn Sie die Aversion im AA zitieren. Dennoch gibt es wohl keine andere Lösung als den zuständigen Abteilungsleiter hiermit zu betrauen.
Jemand anderes zu schicken, wäre ja wohl der Gipfel der Desavouierung eines verdienten Staatsdieners…
Außerdem empfinde ich ein „Kuschen“ vor Beamten (egal ob AA, BMI oder BMF) als unwürdig und feige und ist daher von aus Prinzip aus abzulehnen. Vor allem wenn man bedenkt, dass solche Fälle ja gem. neuer Konzeption der Bw ja in Zukunft häufiger vorkommen werden (also Soldaten auf Beamtenstellen und Beamte auf Soldatenstellen)!
Eine Ebene nach oben wäre nur noch der StS und diese letzte Eskalationsebene hat es ja wohl noch nicht erreicht, oder?
@ HK:
In der Tat muss ich Ihre „Augenhöhe“ falsch verstanden haben!
Aber meine Antwort auf Ihre Frage war sachlich beantwortet – ich sehe nicht, dass ich „scharf“ geantwortet hätte. Von daher, alles o.k..
Cool ist immer gut :-) Wenn man mal die Details außer Acht lässt, dann kommt es bei dem Reformbegleitgesetz doch darauf an, das Personal zum Gehen zu bewegen. Die Gründe zu Gehen sind so vielfältig, wie die Möglichkeiten des Reformbegleitgesetzes. Letztlich ist es egal, was angeboten wird. Es wird darauf ankommen, ob es wirkt. Ich persönlich schätze die Wahrscheinlichkeit angesichts der vorgeschlagenen Regelungen als nicht hoch ein. Vielleicht ist aber auch die Stimmung in der Truppe mittlerweile so schlecht, dass weit weniger akzeptiert würde, nur um gehen zu können. Wer weiß das schon. (Bezüglich der Hinzuverdienstgrenzenregelung scheint es um eine Erhöhung der bestehenden Hinzuverdienstgrenzen gem SGB VI um 20% respektive 30% zu gehen.)
Spannend finde ich eher, dass ein Ministerialrat aus dem BMF dem BMVg mal eben bescheinigt: „Thema verfehlt“ !
@ Koffer:
Leider muss ich Ihnen in toto Recht geben.
Und: Uniformen sind leider (nicht nur) im AA nicht gerne gesehen.
Aufgrund eigener Erfahrungen kann ich das arrogante und herablassende Gehabe einiger Beamte im AA (es gab aber auch konstruktiv tätige) gegenüber von Soldaten bestätigen.
@ Schleppi:
Egal wie hoch sie sein werden – ich halte jegliche Begrenzung von Hinzuverdienst für überholt.
IGTH Schleppi? Besteht denn die Hoffnung, dass generell bei den Zulagen für das FliegPers der Bw eine Besserung eintreten kann in Bezug auf „Mitnahme“, Erhöhung o.ä.?
@Koffer
Ich formulier es mal so: Gäbe es keine Hoffnung……
Aber im Ernst: Es braucht schon viel Kraft, die Summe der Ungerechtigkeiten zu ertragen, die schon seit einiger Zeit auf einen einstürzen. Im Moment sehe ich keine Bereitschaft im BMVg Regelungen zu erzielen, die Benachteiligungen der Vergangenheit ausräumen, geschweige denn welche, die für eine attraktive Ausgestaltung des Soldatenberufes sorgen. Es wird keine grundlegende Arbeit geleistet, sondern Flickschusterei. Siehe Fachkräftegewinnungsgesetz. Das Reformbegleitprogramm wird da nicht besser werden. Hinter Geldmangel lässt es sich halt trefflich verstecken. Wir haben bereits frühzeitig gefordert,den Streitkräfteumfang auf den verfügbaren Finanzrahmen einzugrenzen. Dann sprechen wir über 120000 bis 130000 DP. Die aber dann vernünftig alimentiert. Nun scheint außer den Bundeswehrangehörigen niemand daran interessiert zu sein, dass Bundeswehrangehörige vernünftig alimentiert werden. Das ist eine Realität, der man sich stellen muss. Versuchen Sie einmal 100 Bürger auf die Straße zu bekommen, die dafür demonstrieren, dass die Bundeswehrangehörigen besser alimentiert werden
(.. und ich meine nicht nur Besoldung) dann erleben Sie ein Waterloo! Also Hoffnung:ja :-)
@ Schleppi:
Guter Vergleich! Hoffen wir also :-)
sorry für den falschen Adressaten: sollte für Mittendrin statt nur dabei sein :-)
Detail zu Feinplanung: Divisionsstäbe wachsen um 240 Mann/Frau auf.
Siehe: http://www.nwzonline.de/Aktuelles/Politik/Zursache/NWZ/Artikel/2791079/Oldenburg-hat-die-bessere-Infrastruktur.html
Wie war das? Wir verschlanken die Führung? Der Fü H wird einfach umverteilt. Und wenn das Begleitgesetz noch weiter schmilzt, dann muß man noch mehr StFw/OStFw u. OTL mitschleppen. Oje.
Bei den Brigaden sollen die neuen Beratgergruppen Einsatz auch ca. 120 DP umfassen.
Weiß da schon jemand mehr?
@Mittendrin 41
Vollste Zustimmung. Das BMVg fällt um. Hatten wir auch schon beim EinsVVG: „30% GdS?! Niemals. Das machen die im BMI nie mit!“ Doch! Haben Sie. Man muss es nur fordern und argumentativ begründen.
€5.000 steuerfrei und €7.500 versteuert macht schon einen Unterschied. Grenzsteuersatz bei 33% und schwupps, sind wir bei ca. €5.000 für den Soldaten. ABER das BMF hat auch schön die Hand aufgehalten. Bei den Wirtschaftswissenschaftlern an der Uni in den Grundkursen nennt man sowas „Windfall-Gain“, wobei in diesem Fall der Apfelbaum der EPl 60 ist. Von da sollen ja wohl die Mittel für den Abbau des strukturellen Überhangs kommen, € 1 Mrd oder so. Und dahinter steht das BMF? Na hey! Hut ab. So wird die €1 Mrd. des Herr Schäuble für den Kollegen TDM ein wenig kleiner.
Und die gedeckelte Ruhestandsregelung! Was machen wir denn bitte mit den restlichen 30%? Achja, die vermitteln wir in den ÖD. So spart man im Bundeshaushalt mal so richtig Geld. Wird einfach querverlagert. Diejenigen, die jetzt fordern, dass BS in andere Geschäftsbereiche wechseln, sind identisch mit denen, die dann deren grundlegende Eignung in Frage stellen werden. Mark my words!
„Man darf nicht auf die Frösche hören, wenn man einen Sumpf trockenlegen will.“
Die Kommentare sind treffender Beleg für dieses Sprichwort.
@ Echo
Bei dem Einsatzweiterverwendungsgesetz (z.B. Grad der Schädigung für einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung) hat das BMI definitiv nicht mitgemacht !
Allein die Abgeordneten des deutschen Bundestages haben den vom BMVg und BMI abgestimmten und eingebrachten Gesetzentwurf geändert !
Bei der nicht steuerfreien Abfindung habe ich etwas dazu gelernt. So kann man also eine Mrd Euro de facto verkleinern ohne das man publikumswirksam die Zahl ändert.
Ich denke mit den restlichen 30 % der abzubauenden Berufssoldaten wird es keine Probleme geben, weil bei diesen Bedingungen sowieso nur max 70 % der möglichen Soldaten gehen werden.
@ jeff costello
So kann mit einem Satz seine Unfähigkeit und seinen Unwillen sich mit dem Thema konstruktiv auseinandersetzen dokumentieren !
@ Memoria
Die Entscheidung für Oldenburg ist doch ganz einfach nachzuvollziehen.
Es ist der Heimatwahlkreis des Bundestagsabgeordneten und Staatsekretärs Kossendy und der will vermutlich nächstes Jahr wiedergewählt werden.
http://www.thomaskossendey.de/
und … weiß hier jemand, was es vorgestern bei der angekündigten Besprechung
Wenn sich am (morgigen) Dienstag im Raum A03-302 des Berliner Bendlerblocks die zuständigen Abteiligungsleiter aus Verteidigungs-, Finanz- und Innenministerium treffen, wird es um einen in vielen Details nachgebesserten Entwurf des Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr gehen
ergeben hat? Man liest nirgendswo etwas …?!
@skifle
Ich weiß leider nur, dass es am (heutigen) Donnerstag ein Treffen der zuständigen Staatssekretäre geben sollte. Wo es noch genau hakt, wollte mir leider bislang niemand verraten…
Ich möchte hier mal einen ganz anderen Aspekt bezüglich des Inhalts des Reformbegleitgesetztes in den Raum stellen: Im Oktober des letzten Jahres wurden Mails mit dem Reformbegleitprogramm des Ministers in der Truppe verteilt.
Der Zusatz „unverzügliche Bekanntgabe“ war fett gedruckt und ich machte mich sogleich ans Lesen.
Ich lernte schnell, dass ich als Angehöriger des Altersbandes III mit eigener Zustimmung unter Gewährung der Versorgung, die ich bei einem regulären Ausscheiden … , vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden kann. Auch las ich mit Interesse die Möglichkeiten des Altersbandes I und II. Für mich stand nach Abwägung meiner persönlichen und beruflichen Situation schnell fest, dass ich dieses Angebot der früheren Pensionierung in Anspruch nehmen werde. Natürlich war mir klar, dass das Ganze erst noch die Hürden eines jeden Gesetzes nehmen muss bevor es zur Umsetzung kommen kann.
Als ich meine Absicht in Gesprächen unter Vorgesetzten sowie Kameraden kund tat, brach Erstaunliches auf mich ein. Vorgesetzte und Kameraden fragten mich, ob ich etwa noch an den Weihnachtsmann glauben würde. Bei meinem Einwand, dass ich mich ja schließlich auf etwas berufe das von unserem Minister unterschrieben sei, schlug man sich auf die Schenkel und erfreute sich an meiner Naivität.
Heute stelle ich mit fest, dass sie alle Recht hatten mit ihrer Einschätzung.