Bundeswehr-Transalls auf dem Weg nach Libyen (mit Updates)
Noch ist alles sehr vage – die Information des Auswärtigen Amtes:
Neben einem Linienflug sind derzeit zwei Transall-Maschinen auf dem Weg nach Tripolis, eine weitere steht noch in Deutschland bereit. Ein Team der Botschaft Tripolis ist den Ausreisewilligen am Flughafen behilflich. Auch der Seeweg werde geprüft, sagte Minister Westerwelle vor Journalisten.
Nach AA-Angaben ist bislang noch nicht klar, ob die beiden Transall a) überhaupt gebraucht werden und b) ob sie landen dürfen. Der Luftraum über Tripolis sei aber nicht gesperrt.
Laut niederländischer Nachrichtenagentur ANP setzt auch die Regierung in Den Haag ein Militärflugzeug in Marsch. Bereits gestern stand eine Hercules des österreichischen Bundesheeres in Tripolis.
Laut BBC haben die Niederländer eine Landegenehmigung für Tripolis. Außerdem steht nach Angaben des Verteidigungsministeriums in Den Haag die Fregatte Tromp für Evakuierungsaufgaben zur Verfügung.
Auch die Franzosen schicken Flugzeuge los.
(Interessanterweise teilen bei den Niederländern und den Franzosen das die Verteidigungsministerien mit; in Deutschland darf wohl nur das AA Auskunft geben…)
Die Bundeswehr-Flugzeuge und die Lufthansa sind laut AA gelandet: Zwei Transall-Maschinen mit einer Kapazität von 60 bis 70 Passagieren sind inzwischen in Tripolis gelandet, zudem eine vom Krisenstab erbetene Sondermaschine der Lufhansa. Die Maschinen sollen Tripolis noch am Nachmittag verlassen.
Noch ein Nachtrag am Abend: Die Evakuierungsbemühungen der diversen europäischen Staaten gestalten sich wohl etwas schwieriger als gedacht. Am Flughafen in Tripolis muss ein ziemliches Chaos herrschen, höre ich aus informierten Kreisen. Linienflüge wie die der Lufthansa würden allerdings relativ problemlos abgefertigt, während Militärflugzeuge anders behandelt würden – und teilweise ausreisewillige Passagiere nicht boarden könnten/dürften. Das ist noch etwas vage, wird sich aber vielleicht am Mittwoch genauer klären.
@ MFG, Roman u. E.R.:
Mein Eindruck ist: wir alle denken in die gleiche – zweckmäßige – Richtung.
Dass ist schon an für sich gut.
Kernproblem bleibt allerdings aus meiner Sicht, dass RuE in der mil. Führung weiterhin nicht als Kernaufgabe erkannt wird,
@ Memoria
Argumentation Rechtslehrer: Zum Zeitpunkt der Entscheidung, deutsche Streitkräfte einzusetzen, beurteilt die Bundesregierung die Sicherheitslage und wie wahrscheinlich es ist, dass es zum Einsatz von Waffen kommen kann und entscheidet, ob es sich um einen nicht bewaffneten oder bewaffneten Einsatz handelt. Die Beurteilung der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Entscheidung muss nachvollziehbar begründbar sein. Aufgrund der Lageentwicklung kann sich ein nicht bewaffneter Einsatz natürlich auch zu einem bewaffneten Einsatz entwickeln. So der Rechtslehrer.
Richtig: Auch Rechtslehrer erzählen mal „Quatsch“, da ihre juristische Auffassung sicherlich auch von ihrer persönlichen Einstellung beeinflusst wird, und das die Objektivität einschränkt. Gesetzte sind ja hier und da auslegbar.
Auch die Kieler Nachrichten haben es gemerkt:
http://www.kn-online.de/in_und_ausland/politik/219634-Deutsche-Marine-nimmt-Kurs-auf-Libyen.html
@ B.K.:
Wirklich sehr interessant. Wann und wo hat der Rechtslehrer denn das erzählt?
Es gilt wohl weiterhin: 2 Juristen, 3 Meinungen.
Genauso einfach wie unjuristisch gedacht:
Nach meinem Verständnis ist es ein bewaffneter Einsatz, wenn ich Waffen mitführe.
So ist auch die mir bekannte Argumentationslinie des BMVg ggü. dem Bundestag.
@Memoria
Hamburg, 2008.
Wie gesagt, er meint, entscheidend sei, ob es zu einem bewaffneten Einsatz kommen kann/kommt, nicht ob Waffen mitgeführt werden oder nicht. Beispiel: DEU beteiligt sich „nur“ im Rahmen des Einsatzes von Awacs. An Bord werden vermutlich keine Waffen mitgeführt, sehr wohl können durch die Besatzung Kampfflugzeuge geführt/geleitet und eingesetzt werden. Somit können (unbewaffnete) Awacs Teil eines bewaffneten Einsatzes sein.
Ich empfehle die BVerfGE zum AWACS-Einsatz aus 2008 (2 BvE 1/03).
Darin wird klar, dass es nicht auf das Mitführen von Waffen (TrÜbPl in Frankreich) sondern auf die Einsatzwahrscheinlichkeit ankommt:
„Für den wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt kommt es nicht darauf an, ob bewaffnete Auseinandersetzungen sich schon im Sinne eines Kampfgeschehens verwirklicht haben, sondern darauf, ob nach dem jeweiligen Einsatzzusammenhang und den einzelnen rechtlichen und tatsächlichen Umständen die Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen konkret zu erwarten ist und deutsche Soldaten deshalb bereits in bewaffnete Unternehmungen einbezogen sind.“
Im weiteren werden schwarze und weiße Szenarien angesprochen, eine Grauzone aber belassen.
Bei der aktuellen Lage in Libyen würde ich mich aber für schwarz (wehrverfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt) entscheiden.
Ah jetzt. Ja das ist das AWACS-Urteil. Das versteh jedoch zumindest ich so, dass es sich um eine Ausweitung der Mandatierungspflichten handelt. Wenn bewaffnet, dann immer Mandat. Wenn Einbindung unbewaffneter in bewaffneten Einsatz (AWACS), dann ist auch ein Mandat nötig.
Also: Bei EvakOp mit Waffen brauch ich auf jeden Fall ein Mandat.
Wenn jede Bewaffnung zur Mandatspflicht reichen würde, dann bräuchte man für jede Übung, jeden Materialtransport, jedes Luftfahrzeug (Bordwaffe oder Pilotenwaffen), … im Ausland ein Mandat. Und man vergesse dann nicht den verfassungswidrigen Dauereinsatz im Inneren.
Ne, die Situation ist auch mit zu beachten.
Falsches Gegenbeispiel eines Rechtslehrers: Der OvWa muss seine Dienstwaffe im Wachgebäude ablegen, bevor er als Ersthelfer zum Kfz-Unfall vorm Kasernentor laufen kann. Alles andere wäre ein Verfassungsverstoß. *Er meinte das ernst – wir verloren jedem Respekt vor seiner fachlichen Kompetenz*
Aber bei bewaffneter EvakOp durch Bw stimme ich der Mandatierungspflicht zu.
Bewaffnet mit welchem Zweck? Zum Selbstschutz? Im Rahmen der Nothilfe? Um deutsche Staatsbürger mit Gewalt aus welcher Lage auch immer zu befreien? Es gibt also viele Abstufungen, vergessen darf man aber nicht, dass der Bundestag auch nachträglich befragt werden kann. Dies zwar nur als Ausnahme, möglich ist es aber. Fand auch schon statt.
Und wenn vor Ort entschieden wird, dass Gefahr im Verzug ist, könnten die Sea Kings wohl eingesetzt werden.
Und ich bin mir relativ sicher, dass die Besatzung zum Schutz ihrer selbst Waffen am Mann mitführen würde.