Piraten? Welche Piraten?

Was ich am vergangenen Samstag noch für eine typisch amerikanische Justizposse hielt, ist Wirklichkeit geworden: ein Richter in Norfolk, Virginia, hat es abgelehnt, sechs somalische Piraten als Piraten anzusehen: Judge throws out piracy charges against 6 Somalis.

Es klingt ein bisschen merkwürdig, ist aber – unter anderem – im anglo-amerikanischen Justizsystem begründet – und darin, dass es offensichtlich im U.S.-Strafrecht Piraterie keine Piraterie ist, wenn sie erfolglos bleibt (so verstehe ich jedenfalls die juristische Argumentation; wenn Fachleute hier vorbeischauen, bin ich für Aufklärung dankbar). Und zu dieser Entscheidung hat auch beigetragen, so scheint mir, dass die USA das internationale Seerechtsübereinkommen mit seinen Bestimmungen gegen Piraterie nie unterzeichnet haben…

(Die Geschichte des erfolglosen Angriffs der Piraten auf ein US-Kriegsschiff hier.)

Dass der zuständige Richter den Tatvorwurf Piraterie nicht gelten lässt, heißt natürlich nicht, dass die Somalis auf freien Fuß kommen. Es gibt da noch genügend andere Möglichkeiten im Strafrecht. Der entscheidende Unterschied ist nur: Das Strafmaß für Piraterie wäre zwingend lebenslänglich gewesen. Da sind die Amis mit ihren Piraterie-Bestimmungen, die noch aus etwas älteren Zeiten stammen, wieder ganz knallhart.

GULF OF ADEN (April 10, 2010) A visit, board, search and seizure (VBSS) team pulls suspected pirates from the sea for transport back to the amphibious dock landing ship USS Ashland (LSD 48). Ashland while operating approximately 330 nautical miles off the coast of Djibouti, was fired upon from a skiff manned by suspected pirates. Ashland returned fire and disabled the skiff.  (U.S. Navy photo by Mass Communication Specialist 2nd Class Jason R. Zalasky/Released)