Störtebeker statt Blackbeard

Das klingt wie eine – typisch amerikanische – Justizposse: Die Verteidigung der somalischen Piraten, die in den USA vor Gericht stehen, bezweifelt den Tatbestand der Piraterie. Die ganze verwickelte Geschichte hat das Wall Street Journal aufgeschrieben: Who’s a Pirate? U.S. Court Sees Duel Over Definition.

Nun ist das angelsächsische Rechtssystem doch ein wenig anders als das kontinentaleuropäische (wie schon die nette Geschichte mit den Kaperbriefen zeigt). Und im Unterschied zu den USA hat Deutschland die diversen internationalen Abkommen unterzeichnet, die unter anderem den Kampf gegen die Piraterie regeln. Ein juristisches Problem dürfte es deshalb in Deutschland bei Prozessen gegen Piraten nicht geben, wie schon Ende 2008 ein ein Völkerrechtler hervorhob.

Mit anderen Worten: Gegen die Nachfolger Störtebekers gibt es andere rechtliche Möglichkeiten als gegen die Nachfolger von Captain Blackbeard. Und das dürfte vor allem für die somalischen Piraten gelten, die sich inzwischen in der Obhut der Hamburger Justiz befinden – nachdem sie im April den deutschen Frachter Taipan gekapert hatten, aber recht schnell von niederländischen Marineinfanteristen festgenommen wurden. Der Prozess in Hamburg, übrigens, soll wohl noch in diesem Jahr beginnen.

(Die Befreiungsaktion der Taipan hat die niederländische Marine in einem Video dokumentiert: