Tag: 19. August 2010

Kundus-Luftangriff: Kein Disziplinarverfahren, keine Gegenüberstellung

Fast ein Jahr nach dem Luftangriff bei Kundus sind heute zwei wichtige Entscheidungen zur Aufarbeitung des tödlichen Luftschlags bekannt geworden: Dem damaligen deutschen Kommandeur des PRT Kundus, Oberst Georg Klein, wird kein Dienstvergehen vorgeworfen. Und der Bundesgerichtshof hat den Antrag der Oppositionsfraktionen im Bundestag abgelehnt, im so genannten Kundus-Untersuchungsausschuss eine Gegenüberstellung des Verteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg und der von ihm entlassenen Spitzenleute Wolfgang Schneiderhan, damals Generalinspekteur, und Peter Wichert, damals Staatssekretär, anzuordnen. (Oberst Georg Klein in Kundus – Foto Andrea

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Breaking News: Kein Dienstvergehen von Oberst Klein

Das ganz schnell zur Info vom Presse- und Informationszentrum des Heeres: Kein Dienstvergehen von Oberst i.G. Georg Klein festgestellt Die Bundesanwaltschaft hat am 16. April 2010 das Ermittlungsverfahren gegen Oberst i.G. Klein wegen des Luftangriffs vom 4. September 2009 in der Nähe von Kunduz eingestellt, weil sein Handeln nach den maßgeblichen Kriterien des humanitären Konfliktvölkerrechts rechtmäßig war. Eine Strafbarkeit war daher sowohl nach den Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches als auch des allgemeinen Strafrechts nicht gegeben. Hierauf hat der Inspekteur des Heeres

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RC N Watch: Alltagsgeschäft: Drohnen fallen runter

Im deutschen Kommandobereich in Nordafghanistan, in der Provinz Kundus, ist erneut eine Drohne abgestürzt notgelandet. Die ISAF teilt das mit, sagt allerdings bislang nichts zu Herkunft oder Typ dieses unbemannten Aufklärungsgeräts, wenn auch der Hinweis medium range und der Ort auf eine deutsche Drohne vom Typ Kleinfluggerät Zielortung (KZO) hindeuten. Deshalb  liegt die Vermutung nahe, dass es sich erneut um eine deutsche Drohne handelt: Nach Bundeswehr-Angaben handelt es sich um eine Drohne yom Typ Luna. So ein Modell war am

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Targeting und gezielte Tötungen in Afghanistan – die deutsche Position zum Nachlesen

Das Verteidigungsministerium, das Auswärtige Amt und nicht zuletzt der (deutsche) Sprecher von ISAF haben sich in jüngster Zeit mehrfach zum Thema gezielte Tötung gegnerischer Kämpfer in Afghanistan geäußert. Jetzt gibt’s das Ganze in gesetzten offiziellen Worten zum Nachlesen auf der Bundeswehr-Seite: Zum Thema „gezielte Tötungen“ im Rahmen eines nicht-internationalen bewaffneten Konfliktes Kernsatz für die deutsche Position: Zugriffsoperationen, bei denen deutsche Kräfte die Verantwortung für die Anwendung militärischer Gewalt haben, die Ausführung übernehmen oder an denen sie sich beteiligen, erfolgen ausschließlich

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