Und es bleibt doch beim „waffenlosen Dienst“?
Zu meinem Kommentar zu der Gerichtsentscheidung, dass auch Angehörige des Sanitätsdienstes der Bundeswehr die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragen dürfen, ist ein (verspäteter) Nachtrag nötig. Ich sehe nämlich (leider erst jetzt) bei den Kollegen vom ADLAS-Magazin den Tagesbefehl des Inspekteurs Sanitätsdienst vom 23. Februar, der mich nun wieder ein wenig ratlos macht. Auszüge: Die Anwendung unserer Kenntnisse in den Einsatzgebieten der Bundeswehr erfordert darüber hinaus auch eine solide militärische Ausbildung, um dort bestehen zu können, wo unsere Fähigkeiten dringend gebraucht und
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