‚Meuterei‘ auf der Hermelin: Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt
Der Vorfall auf dem deutschen Schnellboot Hermelin, bei dem Mitte Februar mehrere Soldaten einen Bootsmann überwältigten und fesselten, hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Das Verfahren gegen sechs Soldaten vor dem Amtsgericht Rostock wurde wegen geringer Schuld eingestellt, berichtet der NDR: Das Verfahren gegen sechs Marinesoldaten vor dem Amtsgericht Rostock ist wegen geringer Schuld der Angeklagten eingestellt worden. Die sechs waren wegen des Verdachts der Meuterei, Körperverletzung und Freiheitsberaubung angeklagt. Eine Straftat konnte während der neunstündigen Verhandlung am Amtsgericht Rostock nicht nachgewiesen
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