Im Rahmen der Gewerbeordnung gegen Piraten
Ein Dreivierteljahr nach der Ankündigung des zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärs, die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz privater bewaffneter Sicherheitsdienste gegen Piraten auf deutschen Schiffen zu regeln, kommt Bewegung in die Sache. Das Bundeswirtschaftsministerium verschickte in der vergangenen Woche zur so genannten Ressortabstimmung einen Gesetzentwurf an andere Ministerien der Bundesregierung: Wie bereits bekannt, sollen die Details in der Gewerbeordnung geregelt werden und für alle Sicherheitsfirmen gelten, die bewaffnete Schutzdienste auf Schiffen unter deutscher Flagge anbieten – also gerade auch für ausländische Firmen.
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