Hauptsitz des Verteidigungsministeriums bleibt in Bonn

Der erste Dienstsitz des Bundesministeriums der Verteidigung bleibt in Bonn – unabhängig davon, dass Ministerin und Leitung des Ressorts in Berlin arbeiten. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin und wies die Klage der Personalvertretung zurück, der den Hauptsitz des Ministeriums in der Bundeshauptstadt feststellen lassen wollte.

Nach Ansicht des Berliner Verwaltungsgerichts entscheidet die Bundesregierung alleine, wo sich der erste Dienstsitz eines Ministeriums befindet. Eine lediglich faktische Verlagerung der Schwerpunkte oder der Beschäftigtenzahlen sei nicht ausschlaggebend, so lange nicht der Dienstsitz Bonn aufgegeben werde, entschied die 71. Kammer am (heutigen) Dienstag.

Wie alle Bundesministerien ist auch das Wehrressort sowohl in Berlin als auch in der früheren Bundeshauptstadt Bonn ansässig – eine Entscheidung, die nach dem Beschluss über den Umzug von Parlament und Regierung nach Berlin 1993 per Gesetz festgeschrieben wurde. Die Bundesregierung hatte bei den einzelnen Ministerien unterschiedlich festgelegt, in welcher der beiden Städte der erste Dienstsitz liegt – für das Verteidigungsministerium eben in Bonn.

Inzwischen arbeiteten zwar von den insgesamt rund 2.760 Beschäftigten im Ministerium  mehr als die Hälfte, nämlich  gut 1.420, in Berlin, stellte das Gericht fest. Der Klage der Personalvertretung, Berlin zum ersten Dienstsitz zu erklären, folgte die Kammer dennoch nicht. Bislang gilt der Sitz des Ministeriums in der Hauptstadt nach den Regeln des Personalvertretungsgesetzes nur als Nebenstelle, daran wird sich auch für die anstehende Neuwahlen der Personalvertretung im kommenden Jahr nichts ändern.

Eine Gerichtsentscheidung für eine Verlagerung des ersten Dienstsitzes nach Berlin hätte zwar zunächst nur Auswirkungen auf die Personalvertretung gehabt – allerdings hätten damit auch die Bestrebungen, die Trennung der Bundesregierung in zwei Dienstsitze und den damit verbundenen Aufwand zum Beispiel für Dienstreisen zu beenden, erneut Aufwind bekommen.

Die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts hier; Aktenzeichen: VG Berlin 71 K 4.19 PVB vom 10.09.2019.

[Bitte um Nachsicht für Schreibfehler und hoffe, ich habe sie – nach den entsprechenden Kommentaren – auch alle rausgenommen…]

(Archivbild August 1994: Luftaufnahme des 1. Dienstsitz des Bundesministerium der Verteidigung in Bonn, Hardthöhe – Detmar Modes/Bundeswehr)