Hauptsitz des Verteidigungsministeriums bleibt in Bonn
Der erste Dienstsitz des Bundesministeriums der Verteidigung bleibt in Bonn – unabhängig davon, dass Ministerin und Leitung des Ressorts in Berlin arbeiten. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin und wies die Klage der Personalvertretung zurück, der den Hauptsitz des Ministeriums in der Bundeshauptstadt feststellen lassen wollte.
Nach Ansicht des Berliner Verwaltungsgerichts entscheidet die Bundesregierung alleine, wo sich der erste Dienstsitz eines Ministeriums befindet. Eine lediglich faktische Verlagerung der Schwerpunkte oder der Beschäftigtenzahlen sei nicht ausschlaggebend, so lange nicht der Dienstsitz Bonn aufgegeben werde, entschied die 71. Kammer am (heutigen) Dienstag.
Wie alle Bundesministerien ist auch das Wehrressort sowohl in Berlin als auch in der früheren Bundeshauptstadt Bonn ansässig – eine Entscheidung, die nach dem Beschluss über den Umzug von Parlament und Regierung nach Berlin 1993 per Gesetz festgeschrieben wurde. Die Bundesregierung hatte bei den einzelnen Ministerien unterschiedlich festgelegt, in welcher der beiden Städte der erste Dienstsitz liegt – für das Verteidigungsministerium eben in Bonn.
Inzwischen arbeiteten zwar von den insgesamt rund 2.760 Beschäftigten im Ministerium mehr als die Hälfte, nämlich gut 1.420, in Berlin, stellte das Gericht fest. Der Klage der Personalvertretung, Berlin zum ersten Dienstsitz zu erklären, folgte die Kammer dennoch nicht. Bislang gilt der Sitz des Ministeriums in der Hauptstadt nach den Regeln des Personalvertretungsgesetzes nur als Nebenstelle, daran wird sich auch für die anstehende Neuwahlen der Personalvertretung im kommenden Jahr nichts ändern.
Eine Gerichtsentscheidung für eine Verlagerung des ersten Dienstsitzes nach Berlin hätte zwar zunächst nur Auswirkungen auf die Personalvertretung gehabt – allerdings hätten damit auch die Bestrebungen, die Trennung der Bundesregierung in zwei Dienstsitze und den damit verbundenen Aufwand zum Beispiel für Dienstreisen zu beenden, erneut Aufwind bekommen.
Die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts hier; Aktenzeichen: VG Berlin 71 K 4.19 PVB vom 10.09.2019.
[Bitte um Nachsicht für Schreibfehler und hoffe, ich habe sie – nach den entsprechenden Kommentaren – auch alle rausgenommen…]
(Archivbild August 1994: Luftaufnahme des 1. Dienstsitz des Bundesministerium der Verteidigung in Bonn, Hardthöhe – Detmar Modes/Bundeswehr)
Die Entscheidung, dass hier weiter geltendes Recht Gültigkeit besitzt, ist gut. Es ist bezeichnend, dass sich manch eine Personalvertretung leider mehr mit Machtspielen untereinander oder gegenüber der Führung einer Dienststelle auseinandersetzt, statt sich Ihre Energie den wirklichen Problemen des Personals anzunehmen.
Es ist leider oft so, dass über Hintertüren (hier die Personalverschiebung in Masse und Dotierung) einfach Fakten geschaffen werden, ohne über alle Konsequezen einmal nachzudenken.
Weiterhin interessant, welche Zahlen die Personalvertreter auf der Hardthöhe angegeben hatten: „Bei angenommen Kosten eines Komplettumzugs von mindestens fünft Millarden Euro und teilungsbedingten Kosten in Höhe von jährlich 8,6 Millionen Euro im Jahr 2018 könnte man diese Situation also weitere 600 Jahre aufrecht erhalten“.
Ansonsten halten wir uns einfach an das Gesetz und die Bedeutung der Bundesstadt.
Wieso wollte die Personalvertretung den ersten Dienstsitz in Berlin feststellen lassen? Was hätte es ihr genutzt?
Es ist nicht das erste Mal, daß ein Gericht den Gesetzgeber und mittelbar die Bundesregierung auf deren Handlungskompetenzen hinweist. Einerseits ist man handlungsfreudig, wenn man Bürgern und Wählern vorschreibt welches Auto sie zur Reduzierung von umweltschädlichen Emissionen z.B. nicht kaufen dürfen, sieht aber keine Handlungsbedarf das in Zeiten von Internet trotz bekundetem Willen zur Digitalisierung und dienstlich befohlene Fliegen zwischen den beiden Dienstsitzen zu reduzieren. Das weiter zuzulassen, ist jedenfalls nicht besonders umweltschonend und im übrigen ineffizient. Das Bekenntnis der Bundesregierung zur Digitalisierung wird dadurch nicht glaubwürdiger. Man könnte doch durch die Festlegung Berlins als erstem und einzigem Dienstsitz des Verteidigungsministeriums die Chance ergreifen, Ziele des Umweltschutzes, der Ökonomie sowie der Verschlankung von Prozessen gleichermaßen zu erreichen. Man darf gespannt sein, wie die Bundesregierung auf die gerichtliche Steilvorlage reagiert. Im übrigen ist die Infrastruktur auf der Hardthöhe derart sanierungsbedürftig, daß der Umzug der Restteile des Ministeriums nach Berlin in neue (renovierte) Gebäude finanziell langfristig, die attraktivere Lösung ist.
@T. Müller sagt: 10.09.2019 um 19:45 Uhr
„Weiterhin interessant, welche Zahlen die Personalvertreter auf der Hardthöhe angegeben hatten: „Bei angenommen Kosten eines Komplettumzugs von mindestens fünft Millarden Euro und teilungsbedingten Kosten in Höhe von jährlich 8,6 Millionen Euro im Jahr 2018 könnte man diese Situation also weitere 600 Jahre aufrecht erhalten“.“
Naja, zum einen halte ich die fünf Milliarden angesichts der Baupreise von vergleichbaren Ministerien für hanebüchen übertrieben und zum anderen sind ja nicht die 8,6 Mio Reisekosten etc. das Hauptproblem, sondern die immensen Zeitverschwendungen durch die Dienstreisen und die Effektivitätsverluste durch Verschiebung von zielführenden Besprechungen hinzu zeitaufwändigen Umlaufverfahren.
„Für Felix“ (vom 10.09.19, 19.57)
Zur Erklärung was die Personalvertretung „davon hat“ in Berlin den Hauptsitz feststellen zu lassen:
Um eine eigene Personalvertretung in einer Nebenstelle zu begründen, müssen die sich Beschäftigten dieser Dienststelle mit 50% aller Wahlberechtigten plus 1 für eine solche Verselbstständigung aussprechen. Es muss also „eine Wahl vor der Wahl“ stattfinden.
Gelingt dieses Quorum nicht, gibt es an dieser „Nebenstelle“ auch keine Personalvertretung.
Im Fall des BMVg hieße dies. Nur ein Personalrat mit Sitz in Bonn – keiner in Berlin und auch kein Gesamtpersonalrat und das, obwohl mehr als 50% der Beschäftigten und die Leitung in Berlin sind.
@ Frank
Ich habe Schwierigkeiten, Ihren Ausführungen zu folgen. Sachstand ist doch, dass es sowohl eine Personalvertretung für den BMVg-StO Bonn als als auch eine für den BMVg-StO Berlin gibt. Bei abgesetzten Diensstellen gibt es darüber einen Gesamtpersonalrat, dessen Sitz bisher – und nach der Gerichtsentscheidung auch künftig – Bonn ist. Alle drei Personalräte existieren und werden auch weiterhin ihre Aufgaben wie bisher wahrnehmen. Habe ich hier etwas übersehen?
@ Koffer:
Die 5 Mrd. halte ich auch für komplett absurd.
@ Frank: Es gibt doch in Bonn und in Berlin schon jeweils einen Personalrat und dazu auch den Gesamtpersonalrat. Geklagt hat ja offenbar auch der Berliner Personalrat.
Koffer sagt:
10.09.2019 um 23:57 Uhr
„sondern die immensen Zeitverschwendungen durch die Dienstreisen und die Effektivitätsverluste durch Verschiebung von zielführenden Besprechungen hinzu zeitaufwändigen Umlaufverfahren.“
Ich sage im Jahr 2019:
„Videokonferenzen anstelle von CO2 schädlichen Rundreisen“