Auch nach Zweifel an Zulassung kostete EuroHawk 100 Mio. Euro
Das Bundesverteidigungsministerium hat für das Drohnenprojekt EuroHawk noch rund 100 Millionen Euro ausgegeben, nachdem die Zweifel an der Zulassung der unbemannten Flugzeuge bekannt waren. Im Jahr 2012 und bis April 2013 wurden für die Entwicklung des Systems 70,08 Millionen und für Beschaffung 30,18 Millionen Euro ausgegeben, heißt es in der Antwort des Ministeriums auf eine Abgeordnetenanfrage, die Augen geradeaus! vorliegt.
Nach dem Bericht des Ministeriums an den Verteidigungsausschuss in der vergangenen Woche, als Minister Thomas de Maizère das Projekt stoppte, waren die Zweifel an der Zulassungsfähigkeit offiziell vor 2012 bekannt geworden: Die Erkenntnis, dass eine reguläre Musterzulassung für die EuroHawk Serienflugzeuge nur mit erheblichem Mehraufwand zu erreichen sei, besteht seit Ende 2011, heißt es in dem Bericht. Die vorgenannten Erkenntnisse wurden dem BMVg im Dezember 2011 schriftlich berichtet sowie dazu vorgetragen.
Dennoch flossen die Gelder für das Projekt weiter. Für die Entwicklung gab das Ministerium im Jahr 2012 dann 70,02 Millionen Euro aus, in den ersten Monaten dieses Jahres 60.000 Euro. Für die Beschaffung wurden im vergangenen Jahr 21,69 Millionen und 2013 noch 8,49 Millionen Euro ausgegeben.
Die größten Kosten für den EuroHawk waren allerdings bereits in den Vorjahren angefallen. So weist der Entwicklungstitel für das Projekt für das Jahr 2007 rund 108 Millionen, für 2008 rund 78 Millionen und für 2009 gut 108 Millionen Euro aus.
Nachtrag: Aufgrund von Leserfragen in den Kommentaren noch zur Ergänzung: Aus der Antwort geht nicht hervor, wie sich diese Ausgaben auf die Plattform, also das Flugzeug selbst, und das Aufklärungssystem aufteilen.
Auch die Frage, ob diese Kosten nicht auch bei Beendigung des Projekts Ende 2011/Anfang 2012 fällig geworden wären, lässt sich – derzeit – nicht beantworten. Allerdings teilte das Ministerium vergangene Woche dem Ausschuss mit:
Im Entwicklungsvertrag mit der EuroHawk GmbH ist ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers mit Restabgeltungsanspruch des Auftragnehmers vereinbart.
Die interessante Frage wäre dann, ob der Restabgeltungsanspruch fast 20 Prozent der Projektkosten ausmachen kann – oder besser: hätte ausmachen können.
(Foto: EuroHawk beim Überführungsflug – Northrop Grumman Pressefoto)
@T.W::
Geh aus den Antworten auch hervor, wie sich die Gelder auf die Plattform und die Sensorik verteilen?
@Memoria
Leider nicht, sonst hätte ich das dazu geschrieben…
Naja dafür ist das fraglich ob er überhaupt bis Sep. noch der Minister ist
Diese Woche kann noch spannend werden.
Naja er selber hat die wenigste Schuld 2004 war noch Herr Jung an der macht.
Aber er hat ja alles schleifen gelassen und war Merkels bester Mann, jetzt ist das schleifen lassen doch sein Problem er hätte doch was tun sollen, das Projekt Stoppen
Boxer wurden nicht nachbestellt, Anfangsfinazierung hat er sich auch nicht bemüht Sie zu bekommen
Und muss er Vielleicht gehen weil er das Projekt vor sich hin dümpeln lies
Die Schlagzeile finde ich etwas suggestiv, wenn nicht klar ist, ob der Betrag in jedem Fall fällig geworden wäre. Dann wäre der Zeitpunkt der Zahlung unerheblich.
naja, vielleicht fällt das ja in den Bereich „Peanuts“ und im Endeffekt muss niemand den Kopf hinhalten. Ich glaube auch, dass im BMVg niemand in den letzten Tagen schlecht geschlafen hätte aus Angst seinen Job zu verlieren. Die leben da in ihrer eigenen Traumwelt und sind sich bestimmt sicher, dass Steuergeldverschwendung zu ihrem Job dazu gehört. Anders könnte ich mir auch gar nicht die fehlgeplante Bundeswehrreform erklären…..
…die Augen geradeaus! vorliegt…
Liest sich gut, evtl. bedienen sich ihre Kollegen jetzt nicht mehr allzu schamlos Ihres Blogs ;-)
@all
Siehe Nachtrag oben.
Sein Problem ist das er Geschwärzte Angaben an den Rechnungshof gab, das wird sein Problem
Wegen Problem Vertuschung so die Opposition
Irgendwie erzählt das BMVg „Mist“, wenn ich mir die Bilanzen von der EuroHawk GmbH so ansehe (Vgl. https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet bzw.
Geleistete Anzahlungen: 372.258.904,47 € (in 2011); 319.775.252,09 € (in 2010)
Und das sind reine Entwicklungsleistungen auf basis des Entwicklungsvertrages (ABEI samt Bemühungsklausel)!
@Vtg-Amtmann
Seit wann interessieren das BMVg denn Fakten, noch dazu nachweisbar ;-)
Eine Frage hätte ich wie ist Frankreich oder Schweden und so weiter Ausgestattet mit Drohnen , den die hätten Zulassung , und das wär doch was Europäische Rüstung zu tun hätte die es nie so gibt wie es immer von der Politik gefordert wird
Eine Einheitliche Europa Rüstung
Die Frage ist jetzt noch, mit welcher Begründung TdM das T€uroHawk Projekt Ende 2011 weiterlaufen lies???
Hat sich mit dem nachtrag von TW, Überschnitten: Na dann leses man mal den § !9 im ABEI- Vertrag nach ( http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CDAQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.bwb.org%2Fresource%2Fresource%2FMzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY3NzA3NDY3Nzg2YTM5NjIyMDIwMjAyMDIw%2FB86-2005.pdf&ei=CQyaUYLBCoKHswbE_oGoAQ&usg=AFQjCNGt1vrpOsNC6QuKD9CaBA4Jo5Pi6A&sig2=CGTJa_0UF1M7QpmXoTZnDw&bvm=bv.46751780,d.Yms ). Da kommt aufgrund der Bemühensklausel in § 1 Abs. 1. kein einziger müder Euro zurück!
Die FDP (Hoff) fordert nun TdM auf mögliche Zahlungen für AGS anzuhalten.
Hat man im BMVg daran überhaupt schon gedacht?
Kernfrage dürfte in diesem Zusammenhang doch auch sein, weshalb das reine N/G-Fluggerät in Anbetracht der wenigen GE Modifikationen dem „Entwicklungsvertragsregime“ und nicht dem „Liefervertragsregime“ unterfällt.
@memoria
Welche Zahlungen stehen denn da im Raum und auf welcher Grundlage will man einem beschlossenen NATO Projekt seinen Anteil entziehen? Das ganze ist doch sogar Nato-managed sprich als BMVg entscheidet man hier eh nichts.
@fred1911:
Gute Frage, da die Zahlungen über die NAGSMA abgewickelt werden, ist das Geld für dieses Jahr vmtl schon weg.
Aber damit wird immerhin aufgezeigt, das RS nicht „nur“ um EH geht.
Umso mehr stellt sich die Frage wie das BMVg mit der EH-Erfahrung letztes Jahr (!) der AGS-Beschaffung zugestimmt hat.
Hätte TdM Ende 2011 den EuroHawk gestoppt, hätte es auch gleichzeitig eine Revision der Lw Drohnenpläne gegeben. Das wollten BMVg, Lw und Industrie sicher auch unbedingt vermeiden. Jetzt läuft auch gerade die Suche nach 4 bis 5 SAATEG Drohnen, und EADS versucht eine Anschub Finanzierung für die Europäische Drohne zu bekommen. Wie das im Lichte der EH Debakels weiter läuft, wird sich wohl schon Ende Mai zeigen.
Zu AGS und Zulassung:
NG suchte letztes Jahr nur hierfür einen Experten, der sich mit amerikanischen und europäischen Zulassungsverfahren auskennt:
http://www.gettinghired.com/jt1006301-Airworthiness-Certification-Lead-Level-5-l-Melbourne-FL.aspx
Ein Selbstläufer – zumal ohne Europäer – ist die AGS-Zulassung wohl selbst aus der Sicht von NG nicht.
Aus einem Bericht zur ILA 2012 über AGS:
„As a result, the aircraft will receive Italian military certification and fly under the Italian flag in the same way the E-3s fly under the Luxembourg flag. The first delivery will take place in September 2015 while the rest will follow some six months later with full operational capability expected in 2017.“
Warum dies in Italien funktionieren soll, aber in Deutschland nicht, kann das BMVg ja sicher erklären, da man dies vor der AGS-Beschaffung (aufgrund der EH-Erfahrungen) doch gewissenhaft geprüft hat. Oder nicht?
Das BMVg wird hoffentlich in der nächsten BPK und den Ausschusssitzungen (VA/ HHA) gestellt.
Quatsch hat man lang genug erzählt.
@fred1911:
Interessanterweise hat TdM PERSÖNLICH
… dem AGS-Vertrag zugestimmt, ohne eine eigentlich notwendige Zustimmung des BTages vorher einzuholen.
Das sollte einem besonders vor dem Hintergrund der Zurückweisung des Bundesrechnungshofes durch das BMVg zu denken geben, als dieser sich den EH genauer anschauen wollte.
@Carlos:
Mit den doch recht großen Gondeln unter den Tragflächen hat sich die Aerodynamik schon deutlich verändert. Von daher halte ich persönlich es legitim, dieses auch extra „entwickeln“ zu lassen.
@ memoria …
die fragen werden von seiten der grünen auch gerade gestellt und ma fordert auch für das Natoprojekt erstmal alles einzufrieren, bis die frage der Zulassung geklärt ist.
Man kann ja nicht völlig ausschließen, dass auch die italiener im traumland leben…
Leider scheint es in der politischen Diskussion (siehe „Tagesschau“ von heute) nicht hauptsächlich darum zu gehen, mögliche Fehler im Beschaffungswesen der Bundeswehr aufzuklären und ggf. neue Wege auszuloten.
Es dreht sich in den Medien um die Frage, was wusste der Verteidigungsminister und wann.
Ob aber das jetzige Beschaffungswesen der Bundeswehr vorbildlich wäre, wenn nur irgendein anderer Minister wäre halte ich für fraglich.
Zuerst müssten die AGS GlobalHawk eine Musterzulassung in Italien bekommen, und dann eine Zulassung um am Luftverkehr teilzunehmen. Beides dürften nur Italienische Firmen oder der Italienische Staat beantragen können. Die Nato oder eine US Firma wohl eher nicht. Da wohl NG bestimmte Unterlagen an nicht US Bürger nicht raus rücken darf, kann man das mit der Italienischen Zulassung auch gleich vergessen. Die AGS GH können natürlich unter US Flagge genau wie die GH von Italien fliegen.
Die AGS GlobalHawk sollten von US Bürgern geflogen werden. Die aufgesammelten Daten sollen dann per Funk an Bodenstationen, die in den Nato Bündnisländer aufgestellt werden, übermittelt und dort ausgewertet werden. Da die AGS GH mangels Überflugrechte in Europa nur im Mittelmeerraum fliegen können, kann man in Jagel zwar eine AGS Bodenstation hinstellen, die aber wohl keine Daten empfangen wird. Ergo hat man 480 Mio € ausgegeben, um die besten Strände von Italien im Mittelmeerraum für den nächsten Urlaub dort auszukundschaften! NATO AGS ist für die Bw genauso Sinnfrei, wie der T€uroHawk.
Wenn NG einen sucht der sich um die Zulassung kümmert sollte man doch davon ausgehen können das NG ein gesteigertes Interesse hat ein Zulassungsfähiges Lfz zu liefern, anders als die Eurohawk GmbH die sich ja nur bemüht haben muss.
Außerdem sind die USA ja auch im Projekt daher mache ich mir da echt wenig Sorgen.
@ hohenstaufen
ein herr Koppelin von der FDP kritisierte explizit das beschaffungswesen …
@fred1911:
Bei soviel Sorglosigkeit und Vertrauen in die USA und NG sollten sie sich dringend im BMVg bewerben. :-)
Im Ernst: Mit der Vorgeschichte beim EH wäre gerade von Deutschland mehr Sorgfalt und weniger Optimismus und Vertrauen zu erwarten. Nicht erst jetzt, sondern vor Vertragsschluss im Sommer 2012. Das BMVg scheint aber auch hier vorallem optimistisch und faktenunabhängig zu agieren. Einn Konnex EH/AGS wurde bisher vom BMVg nichtmal erwähnt.
@Hohenstaufen:
Sehr gut.
Frau Hoff hatte hier in den Kommentaren Haue bekommen, da sie nach den schuldigen „Prozessen“ statt nach Personen suchen wollte.
Und da kommt TdM ins Spiel: Ist die Neuausrichtung seit Beginn seiner Amtszeit so erfolgt, dass die neuen Prozesse in der Beschaffung eine derartige Bruchlandung verhindern können?
Zur Operationalisierung könnte man die Frage stellen: Können Offiziere (durch die Neuausrichtung) über mehrere Jahre hinweg einzelne Rüstungsprojekte (ohne Laufbahnnachteile) begleiten?
Denn dieses Manko wurde doch häufig genug angesprochen, dass gerade karrierebewusste Offiziere ein hohes Maß an „Dienstpostenhopping“ machen (müssen), um sich in allen Verwendungen zu bewähren. Was dazu führte, dass die personelle Kontinuität von Seiten des Bedarfsträgers fehlte.
Daraus ließe sich doch auch ein schöner Strick drehen – oder zumindest ein Strang davon…
Auch die KZO die im ISAF Einsatz ist
Sollen auch schon welche Abgestürzt sein.
Aber es muss was Schnelles kommen weil sonst Deutschland Jahre weg ist , von anderen Staaten
2004 bis 2013 und ein Neues System auch 10 Jahre geht nicht zu denken .
Den der Drohnen Krieg hat schon angefangen
Der entscheidende Grund für die Nichtzulassung soll ja nach Medienmeldungen das fehlende System zur automatischen Kollissionswarnung sein. Wieso kann man in den EH nicht, neben der anderen für ihn speziell entwickelten Technik, dies auch noch einbauen? Sowas passt doch auch in jede kleine Passagiermaschine.
@ Stefan
Naja, wenn die USA nicht wollen das man Einblicke in die Steuerungs- und Regeltechnik (was ja zur Elektronik das Fliegers gehört) der Drohne nehmen kann, dann wird die implementierung eines Kollisionssystemes schon recht schwierig ;-)
@Alarich
„Den der Drohnen Krieg hat schon angefangen“
Wo? Unbemannte Flugkörper (Waffenplattformen) werden schon seit fast hundert Jahren in Kriegen eingesetzt. Ferngesteuerte bekamen kaum eine Bedeutung, denn sie sind leicht störbar. Im Moment werden sie nur gegen Aufständische (und Kriminelle eingesetzt). Den autonomen Plattformen (Land, Wasser und Luft) gehört die Zukunft, solange sie nicht geächtet werden. Wenn man sie ächten wird, dann werden es die bemannte Plattformen mit der Option zum unbemannten Einsatz sein, die Zukunft haben werden.
Klar gibt es eine Möglichkeit den AGS GH in Italien zuzulassen. Einfach alle Technik des GH die unter US Exportbeschränkungen fallen durch neue zu entwickelnde Alternativ Technik ersetzen. Die Mehrkosten wird bloß wieder keiner bezahlen wollen! Die neusten GH haben sogar Sense & Avoid, dürfen trotzdem nur im abgesperrten US Luftraum fliegen!!
Wenn TdM die Zahlungen für NATO AGS stoppt, wird NG einfach alle Unteraufträge an EADS stoppen!!! Drohnen sollten ja das Zukunftsgeschäft von Cassidian werden.
M.m. wird TdM schon vor dem 5. Juni Rede und Antwort stehen müssen. Die Medien werden ihn dazu zwingen.
@Hohenstaufen
Dieses Debakel ist kein Problem eines spezifischen Beschaffungssytsems oder -prozesses. Es ist ein Problem des Demokratieverständnisses mancher. Eine einmal getroffene Entscheidung wird durchgezogen, egal wie falsch sie auch sein mag. Man hat die Vorstellung, dass man die Umstände dann halt passend macht, wenn sie nicht passen. Für mich hätte schon allein die Tatsache gereicht, dass das BMVg dem Bundesrechnungshof keinen uneingeschränkten Zugriff auf die Unterlagen gewährt. Das an sich ist schon ein Demokratieskandal. Der Minister trägt Verantwortung für seine Entscheidungen und für die Entscheidungen, die er nicht getroffen hat. So, wie er auch Verantwortung trägt für die Auswahl seiner Berater. Er sollte sich den Verteidigungsausschuss sparen. Als Erinnerung:
Wir.Dienen.Deutschland
Kann mir eigentlich mal einer erklären wozu eine militärische(!) Drohne für ihre Zulassung ein System braucht um nicht mit einem zivilen Luftfahrzeug zu kollidieren?
Gut, zum üben über D wäre es sicher hilfreicher. Aber im Einsatzfall hat für mich kein ziviles Luftfahrzeug etwas im selben Luftraum zu suchen wie die militärische Drohne und wenn sie dort mit anderen militärischen Luftfahrzeugen sich trifft sind das ja entweder auch Drohnen oder bemannte Luftfahrzeuge denen gegenüber sie sich ja als unbemannt und entsprechend „dumm“ was die Verkehrsregeln angeht ausweisen kann.
Das Ganze ist für mich als Laie etwas unübersichtlich- mir stellen sich eigentlich nur folgende Fragen:
1. Wann und unter wessen Verantwortung ist der Vertrag Eurohawk geschlossen worden?
2. Wurde das Thema Luftverkehrszulassungsfähigkeit dort nicht geprüft und falls doch durch welche Stelle?
3. Wie ist die tatsächliche Mittelverteilung Fluggerät/Missionsaustattung?
4. Gibt es überhaupt eine (konditionierte?) Ausstiegsklausel (s. A400M) ?
5. Wer sind eigentlich die Berater des (Lfz-technischen) Laien de Maizere in solchen Angelegenheiten?
6. Wann rollen deren Köpfe – und zwar ohne den des Ministers?
7. Warum diese Aufregung über „Geschwärztes“ – noch nichts von VS-Vorschriften gehört?
Ich würde mich freuen, wenn ich (mit Ausnahme von 6. wg. Glaskugel) Antworten von den Sachkundigen hier erhielte.
@Elahan
Das möchte ich so oder so nicht ganz zustimmen, andere Nationen haben die schon länger da habe ich keinen Zweifel
Aber wir sind am Anfang den es geht erst los, Taliban und Al Qaida und Iran haben schon reagiert , die bauen Störsysteme auf und haben die ersten dadurch heruntergebracht , und wahrscheinlich ist eine von denen im Iran gelandet ist schon in China
Flugzeuge gab es auch schon um 1900 genügend aber der Luftkrieg ging auch erst 1914 los anfangs gab es nicht mal Flak, die kam erst nach und nach Anfangs musste das MG reichen, wie 1916 die ersten Tanks da gab es auch noch keine Pak
Den Deutschland ist noch gar nicht vorbereitet auf den Drohnenkrieg
USA will das jede Div. Eine Kp Drohnen hat ( Schwere Drohen )
Russland will das jede Kampfkompanie einen Drohen Zug hat ( aber nicht welche vielleicht auch nur kleine )
Aber die entwickeln auch Flak Systeme um Feindliche zu bekämpfen
In Deutschland wurde die Heeresflak abgeschabt, es gibt kein Konzept wie man feindliche Drohnen hintern will selbst aufgeklärt zu werden ( man schaue in den Pazifik )
So lange andere Länder an Flak wie auch Störsysteme erarbeiten
@Flo: Ist leicht erklärt: Wenn Sie nur mal eben so von Frankfurt nach München fliegen wollen, sind Sie nicht daran interessiert, auf einem Friedhof zu landen, weil Ihre 737 mit einem UAV kollidierte, das gerade mal ein paar Minuten lang den Kontakt zu seiner Bodenstation verloren hatte. Ergo wäre es hilfreich, wenn ein solches UAV selbsttätig einem zivilen Flieger ausweichen könnte. Oder gerne auch umgekehrt, nur müssen eben beide Luftfahrzeuge kompatible Systeme (TCAS II) an Bord haben.
…zudem muß so ein Gerät auch in den Einsatzraum verlegen können. Und bei dieser Größe scheidet der Land- Seetransport eigentlich aus.
@iltis: http://augengeradeaus.net/2013/05/auch-nach-zweifel-an-zulassung-kostete-eurohawk-100-mio-euro/#comment-65682, ist leider schlichtweg falsch und hat mit einem autonomen und autarken on-.board „Sense & Avoid System“ absolut nichts zu tun. TCAS II gibt dem Piloten schlichtweg nur vertikale Ausweichempfehlungen und die Vertikalgeschwindigkeiten (Steigen oder Sinken) vor. Von 4D-Sensorik, Daten und Bildverarbeitung sowie 4D-Algorithmen samt Steuersignal-Input (x,y, z, und delta-t) ist man da ganz weit weg, ebenso von autonom (ohne Pilot) und autark (eigenständig und aktiv), von none-cooperative AC (ohne Transponder) ganz zu schweigen. Sorry.
@Vtg-Amtmann: technisch gesehen haben Sie natürlich recht. Allerdings könnte ein Teil der halben Milliarde gereicht haben, aus der Ausweichempfehlung ein Steuersignal zu machen. 20 Kilo mehr für ein TACS hätten sich von der Nutzlast sicher noch abzwacken lassen.
Die gefährlichste Situation bei einer Begegnung ist auf gleicher Höhe zu sein, denn dann trifft man sich bei konvergierenden Kursen auf jeden Fall. Daher ist ein Ausweichen in der Höhe sinnvoller als alle anderen Manöver. Zudem ist es einfacher zu steuern, vor allem für einen Automaten. Es ist lediglich aus der Betriebsart „Regelung der Geschwindigkeit“ zu maximalem Steigen oder Sinken zu wechseln, wobei die Regelung der Fahrt durch den Pitchkanal des Autopiloten übernommen wird, während entweder Vollgas gegeben wird oder in Flight Idle gewechselt wird. Auf diese Weise kann man auch mit passiven Gegner umgehen, Hauptsache der fliegt einfach geradeaus weiter.
Natürlich liegt die Tücke wie immer im Detail (Schnittstellen zum eigentlichen Flugführungssystem), trotzdem ist das technisch die geringste Herausforderung (Autopiloten sind alle gleich, zumindest in der grundsätzlichen Arbeitsweise).
Also etwa so:
1- TCAS entdeckt höhengleichen Gegner, Ausweichempfehlung wird ausgehandelt, einer soll steigen, der andere sinken.
2- Ausweichempfehlung wird an Piloten übertragen und der reagiert (hoffentlich tut er es wie empfohlen, sonst siehe Überlingen). Oder das Kommando geht an den Autopiloten, der wie auf jede andere beliebig geänderte Höhenanweisung reagiert.
3- Der AP passt seine Betriebsart an und gibt die Anweisungen an die Stellglieder weiter.
So ein UAV ist doch kein Hexenwerk, sondern ein Konglomerat an erprobten Techniken, abzüglich Pilot an Bord. Da auch der EHawk irgendwoher seine Steuersignale bekommt, braucht es nur einen weiteren Eingang für commanded altitude. Vermutlich irgend eine popelige ARINC-4XX Schnittstelle, die es ohnehin am Shelfstecker gibt. Nur muß man sich drum bemühen.
Nur hat man anscheinend gewartet, daß das Problem von alleine verschwindet und wenig Mühe darauf verwendet. Ignorierte Probleme wachsen sich aber mit der Zunahme der Wartezeit zu immer größeren Sorgen aus. Was hier wieder mal beeindruckend unter Beweis gestellt wurde.
Gab es da nicht einmal vor 20 Jahren einen Crash zwischen einer deutsche TU und einem US-Starlifter irgendwo über dem Atlantik nahe Westafrika? Nur als Hinweis, wie präzise sich heutzutage eine eingestellte Höhe halten läßt. Wenn beide FL XYZ eingestellt haben, kann man sich fast sicher sein, daß sie sich treffen, zumal unter Reiseflugbedingungen alle ihre Barokorrektur gleich eingestellt haben.
Ich glaube mich zu erinnern, daß es damals (vor TCAS- Einführung) ein Verfahren gab, nach dem in Bereichen ohne Verkehrsleitung bestimmte Abweichungen von der Regelhöhe gab, die von der groben Richtung abhängig waren.
Am 05.06.13 wird laut Sprecher Paris auch das weitere Vorgehen bei AGS bekannt gegeben. Man habe auch das Thema im Blick.
Wiedermal Aktionismus und Schönrednerei auf hohem Niveau.
Spätestens im März 2013 war klar, dass EuroHawk nicht mehr haltbar ist (siehe Kossendey-Brief).
Mitte Mai 2013 geht der Sts vor den VA, verkündet den Ausstieg, hat keinen Alternativplan, sagt nichts zu AGS.
Danach gründet man eine AG, die – nachdem AGS öffentlich diskutiert wird – auch AGS im Blick haben soll.
Allein dieser Ablauf zeigt wie überfordert man im BMVg ist.
Time to say good bye.
Hoffe die BPK heute baut weiter Druck auf.
Es ist ja bisher nicht mal geklärt, ob der Vertrag ein SAA umfasst.
@Iltis, das wir hier im engen europäischen Luftraum ggf ohne entsprechende Systeme ein Problem bekommen, klar. Aber im Einsatzfall selber sollte das doch kein Hindernis sein weil der Luftraum ja frei sein sollte. Bliebe noch An- und Abflug. Aber die sollte dann doch nach dem Lösen von ein paar Schrauben (vereinfacht gesagt) in ein Transportflugzeug passen.
Wenn wir von Strukturen bei der Beschaffung reden:
Wie @Vtg-Amtmann zeigt, scheint ein Knackpunkt die Bemühensklausel in §1.1 der üblichen ABEI-Verträge zu sein, wonach eben nicht die Erbringung der Entwicklungsleistung, sondern schon ein entsprechendes „Bemühen“ zur Vertragserfüllung (uund -bezahlung) ausreicht.
Diese Bemühensklausel kann und sollte in Fragen der Luftfahrtsicherheit mit der Zusatzvereinbarung „Anlage 7 BEK-Papier“ außer Kraft gesetzt werden. Das ist im Fall Hawk jedoch unterlassen worden.
Die derzeitige Fassung der „Anlage 7 BEK-Papier“ stammt von Mai 2008. Weiß jemand, ob es vorherige Fassungen gab? Oder wurde diese Vereinbarung überhaupt erst 2008 eingeführt?