Auch nach Zweifel an Zulassung kostete EuroHawk 100 Mio. Euro

Das Bundesverteidigungsministerium hat für das Drohnenprojekt EuroHawk noch rund 100 Millionen Euro ausgegeben, nachdem die Zweifel an der Zulassung der unbemannten Flugzeuge bekannt waren. Im Jahr 2012 und bis April 2013 wurden für die Entwicklung des Systems 70,08 Millionen und für Beschaffung 30,18 Millionen Euro ausgegeben, heißt es in der Antwort des Ministeriums auf eine Abgeordnetenanfrage, die Augen geradeaus! vorliegt.

Nach dem Bericht des Ministeriums an den Verteidigungsausschuss in der vergangenen Woche, als Minister Thomas de Maizère das Projekt stoppte, waren die Zweifel an der Zulassungsfähigkeit offiziell vor 2012 bekannt geworden: Die Erkenntnis, dass eine reguläre Musterzulassung für die EuroHawk Serienflugzeuge nur mit erheblichem Mehraufwand zu erreichen sei, besteht seit Ende 2011, heißt es in dem Bericht. Die vorgenannten Erkenntnisse wurden dem BMVg im Dezember 2011 schriftlich berichtet sowie dazu vorgetragen.

Dennoch flossen die Gelder für das Projekt weiter. Für die Entwicklung gab das Ministerium im Jahr 2012 dann 70,02 Millionen Euro aus, in den ersten Monaten dieses Jahres 60.000 Euro. Für die Beschaffung wurden im vergangenen Jahr 21,69 Millionen und 2013 noch 8,49 Millionen Euro ausgegeben.

Die größten Kosten für den EuroHawk waren allerdings bereits in den Vorjahren angefallen. So weist der Entwicklungstitel für das Projekt für das Jahr 2007 rund 108 Millionen, für 2008 rund 78 Millionen und für 2009 gut 108 Millionen Euro aus.

Nachtrag: Aufgrund von Leserfragen in den Kommentaren noch zur Ergänzung: Aus der Antwort geht nicht hervor, wie sich diese Ausgaben auf die Plattform, also das Flugzeug selbst, und das Aufklärungssystem aufteilen.

Auch die Frage, ob diese Kosten nicht auch bei Beendigung des Projekts Ende 2011/Anfang 2012 fällig geworden wären, lässt sich – derzeit – nicht beantworten. Allerdings teilte das Ministerium vergangene Woche dem Ausschuss mit:

Im Entwicklungsvertrag mit der EuroHawk GmbH ist ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers mit Restabgeltungsanspruch des Auftragnehmers vereinbart.

Die interessante Frage wäre dann, ob der Restabgeltungsanspruch fast 20 Prozent der Projektkosten ausmachen kann – oder besser: hätte ausmachen können.

(Foto: EuroHawk beim Überführungsflug – Northrop Grumman Pressefoto)