Kiffen bleibt aktiven Soldaten auch im Privatleben verboten (Bundeswehr-Beamten und Reservisten nicht)
Aktiven Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr bleibt der Konsum von Cannabis nach Inkrafttreten des neuen Cannabis-Gesetzes auch außerhalb des Dienstes in ihrer Freizeit verboten. Entsprechende Regelungen blieben unverändert in Kraft, verfügte das Verteidigungsministerium. Der Genuss von Haschisch oder Marihuana könne zudem die Sicherheitsüberprüfung gefährden. Beamte dürften dagegen privat kiffen. Reservisten kann der Konsum zwar als Privatperson nicht verboten werden, sie werden aber aufgefordert, rechtzeitig vor einem Dienst in der Truppe den Cannabis-Gebrauch einzustellen.
Bereits vor Verabschiedung des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) hatte das Verteidigungsministerium im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass unabhängig von einer teilweisen Freigabe für Privatpersonen der Konsum dieses Rauschmittels für Soldaten und Soldatinnen nach den Dienstvorschriften der Bundeswehr verboten bleibe – auch außer Dienst und im privaten Umfeld. Diese Regelungen, so die damalige Ankündigung, sollten nach Inkrafttreten des Gesetzes im April dieses Jahres überprüft werden.
Diese Überprüfung scheint nun abgeschlossen. Das Ergebnis findet sich in einer Handreichung zum Umgang mit dem Konsumcannabisgesetz, die der Abteilungsleiter Einsatzbereitschaft und Unterstützung Streitkräfte, Generalleutnant Kai Rohrschneider, am 1. August unterzeichnete:
Für Sie und Ihre Vorgesetzten ist Handlungssicherheit für den Umgang mit Cannabiskonsum eine Voraussetzung für die Einsatzbereitschaft unserer Streitkräfte. Innerhalb und außerhalb militärischer Liegenschaften behalten daher die bisherigen Verbote bis auf Weiteres Gültigkeit.
Die Begründung orientiert sich an der weiterhin geltenden Regelung in der Zentralen Dienstvorschrift A-2160/6, die im Abschnitt 1.29 (Missbrauch von Betäubungsmitteln) darauf verweist, dass es auch nach dem Abklingen eines aktuellen Cannabis-Rausches zu Flashbacks kommen könne, die die Handlungsfähigkeit beeinträchtigten. Damit entstünden unabwägbare Gefahren … für Leib und Leben von Bundeswehrangehörigen sowie für die öffentliche Sicherheit, die militärische Ordnung, die Schlagkraft der Truppe und ihre Einsatzbereitschaft. Anders als Alkoholgenuss sei deshalb Cannabiskonsum auch außerhalb der Dienstzeit nicht zulässig. Während des Dienstes und innerhalb von Bundeswehr-Liegenschaften ist das bereits im Cannabis-Gesetz ausdrücklich verboten.
Darüber hinaus hatte die Rechtsabteilung des Ministeriums bereits im Juli in einem Rundschreiben darauf hingewiesen, dass für Soldaten und Soldatinnen der Konsum von Cannabis, egal ob im Dienst oder privat, den Verdacht eines Dienstvergehens, der Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit begründen und im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung zur Feststellung eines Sicherheitsrisikos führen kann. Damit würde diesen Soldaten je nach Dienstposten ihre weitere Tätigkeit untersagt.
Diese Regelung, auch das machte die Rechtsabteilung im GB-Hinweis 97 klar, gilt allerdings nicht für das Zivilpersonal der Bundeswehr. Für die Beamten und Angestellten sei der außerdienstliche Konsum von Cannabis grundsätzlich legal und werde für sich genommen in einer Sicherheitsüberprüfung von Zivilpersonal nicht als sicherheitserhebliche Erkenntnis gewertet. Allerdings könne auch für sie ein übermäßiger Cannabiskonsum ebenso wie übermäßiger Alkoholgenuss sicherheitsrelevant sein.
Ebenso sind auch Reservisten und Reservistinnen von dem umfassenden Verbot des Cannabis-Konsums nicht betroffen. In einem Informationsblatt Umgang mit Cannabis für Reservistendienst Leistende hatte das Kompetenzzentrum Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr bereits kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes im April klargestellt: Außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses besitzt der Reservist bzw. die Reservisten keinen Soldatenstatus. Als Privatperson ist den Betroffenen folglich der Umgang mit Cannabis unter den jeweils gültigen Voraussetzungen der entsprechenden Normen des KCanG gestattet.
Sobald sich ein Reservist zum Dienst meldet, gelten allerdings die Regeln, die Soldaten auch in der Freizeit den Joint untersagen. Deshalb wird in dem Informationsblatt die rechtzeitige Einstellung des Konsums angeraten: Um die für den Reservistendienst … erforderliche Dienstfähigkeit zum Zeitpunkt des Dienstantritts mit hinreichender Sicherheit gewährleisten zu können, wird empfohlen, den Umgang mit Cannabis so zeitgerecht vor dem geplanten Dienstantritt zu unterlassen, dass eine möglicherweise später eintretende Rauschwirkung minimiert resp. verhindert wird. Im Zweifel muss dann der Truppenarzt entscheiden, ob die Reservisten dienstfähig sind.
(Danke für den Leserhinweis.)
Mike Molto sagt:
08.08.2024 um 7:44 Uhr
Ist halt völliger Unsinn: nur weil man nach Tagen oder gar Wochen noch irgendwelche Metaboliten im Blut oder Urin nachweisen kann, bedeutet das nicht, dass man sich in der Zeit permanent im Rauschzustand befindet.
Und nur weil irgendein amerikanischer oder kanadischer Vorschriftenheld es für nötig erachtet, seine Angestellten mit Tests zu drangsalieren, ist das noch keinesfalls wissenschaftlich untermauert.
Woran es nämlich wirklich hakt, ist das sowohl hier als auch über dem großen Teich viel zu lange in der Drogenpolitik auf gefühlte „Wahrheiten“ zurück gegriffen wurde, um unliebsames Konsumverhalten zu stigmatisieren.
@wetzelsgruen
„ja Alkohol ist bestimmt keine „bessere“ Alternative, jedoch eine besser einzuschätzende“
Wie kann das sein?
Einschätzen lässt sich allenfalls der aktuelle Zustand des Reaktionsvermögens bei Alkoholmenge X im Blut. Das ist relativ(!) gut erforscht, ja.
Aber ob sich bereits der Charakter mehr in Richtung impulsiven Cholerikers entwickelt hat, lässt sich mit einem Blutalkoholtest nicht sagen.
Und es geht ja nicht nur darum, wie schnell ein Soldat reagieren kann, sondern auch wie vernünftig er reagiert. Ob er Im Ernstfall einen kühlen Kopf bewahrt, oder einfach losballert.
Allgemein, solange das Gehirn nicht verstanden ist – und die Forschung ist weit davon entfernt – ist alles was damit zusammenhängt nicht eineindeutig. Und es zählen nach wie vor Hauptsächlich der gesunde Menschenverstand um einschätzen zu können, ob ein Mensch Fit und Zuverlässig genug ist, um (weiterhin) mit Waffen umgehen zu können. Und noch dazu gibt es ein breites Spektrum an allerlei medizinisch-psychologischen Standardtests für den Zweifelsfall.
Drogentests, Blutwerte und Verbote sind allenfalls krude (aber natürlich trotzdem wichtige) Hilfsmittel das Aussortieren zu erleichtern, keine Allheilmittel. Sondern oft eher Scheinlösungen. Nach dem Motto „Keine Drogen im Blut? Na dann alles ok“
Stimmt nur leider oft nicht.
@lukan
„Aber ob sich bereits der Charakter mehr in Richtung impulsiven Cholerikers entwickelt hat, lässt sich mit einem Blutalkoholtest nicht sagen.“
Ein Rechtsprofessor von mir meinte, der Alkohol verstärke nur die Grundstimmung, in der man bereits zu Beginn des starken Konsums ist. Also: der, der melancholisch war, wird noch melancholischer und derjenige, der bereits auf Krawall gebürstet war, wird noch aggressiver – als kleine Lebensweisheit
@Mike Molto sagt:
08.08.2024 um 7:44 Uhr
…Und daran hakt es eben, von Cannabris wird ein Mensch erst nach ca 10 Tagen „nuechtern“….
Da muss man unterscheiden zwischen Nachweisbarkeit und Psychoaktiven Effekt.
Der Test springt nach 10 Tagen noch an wenn der auf 1ng/mg Blutserum geeicht ist… der Psychoaktive Effekt ist da aber schon 9½ Tage vorbei.
Deshalb hat die niederländische Polizei auch auf Speicheltests umgestellt… die zeigen 8-12 Stunden nach dem Konsum nicht mehr Positiv an.
Aber ist auch egal, mit der Normalisierung des Konsums in der Mehrheitsgesellschaft wird’s für die Bundeswehr dann in Zukunft einfach noch schwerer Nachwuchs zu generieren. Und sollte irgendwann wieder eine Vollziehbare Wehrpflicht eingeführt werden packen diejenigen die keinen Bock auf den Laden haben einfach ihre 25g im Warteraum aus und drehen sich nen Joint…