Kiffen bleibt aktiven Soldaten auch im Privatleben verboten (Bundeswehr-Beamten und Reservisten nicht)
Aktiven Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr bleibt der Konsum von Cannabis nach Inkrafttreten des neuen Cannabis-Gesetzes auch außerhalb des Dienstes in ihrer Freizeit verboten. Entsprechende Regelungen blieben unverändert in Kraft, verfügte das Verteidigungsministerium. Der Genuss von Haschisch oder Marihuana könne zudem die Sicherheitsüberprüfung gefährden. Beamte dürften dagegen privat kiffen. Reservisten kann der Konsum zwar als Privatperson nicht verboten werden, sie werden aber aufgefordert, rechtzeitig vor einem Dienst in der Truppe den Cannabis-Gebrauch einzustellen.
Bereits vor Verabschiedung des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) hatte das Verteidigungsministerium im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass unabhängig von einer teilweisen Freigabe für Privatpersonen der Konsum dieses Rauschmittels für Soldaten und Soldatinnen nach den Dienstvorschriften der Bundeswehr verboten bleibe – auch außer Dienst und im privaten Umfeld. Diese Regelungen, so die damalige Ankündigung, sollten nach Inkrafttreten des Gesetzes im April dieses Jahres überprüft werden.
Diese Überprüfung scheint nun abgeschlossen. Das Ergebnis findet sich in einer Handreichung zum Umgang mit dem Konsumcannabisgesetz, die der Abteilungsleiter Einsatzbereitschaft und Unterstützung Streitkräfte, Generalleutnant Kai Rohrschneider, am 1. August unterzeichnete:
Für Sie und Ihre Vorgesetzten ist Handlungssicherheit für den Umgang mit Cannabiskonsum eine Voraussetzung für die Einsatzbereitschaft unserer Streitkräfte. Innerhalb und außerhalb militärischer Liegenschaften behalten daher die bisherigen Verbote bis auf Weiteres Gültigkeit.
Die Begründung orientiert sich an der weiterhin geltenden Regelung in der Zentralen Dienstvorschrift A-2160/6, die im Abschnitt 1.29 (Missbrauch von Betäubungsmitteln) darauf verweist, dass es auch nach dem Abklingen eines aktuellen Cannabis-Rausches zu Flashbacks kommen könne, die die Handlungsfähigkeit beeinträchtigten. Damit entstünden unabwägbare Gefahren … für Leib und Leben von Bundeswehrangehörigen sowie für die öffentliche Sicherheit, die militärische Ordnung, die Schlagkraft der Truppe und ihre Einsatzbereitschaft. Anders als Alkoholgenuss sei deshalb Cannabiskonsum auch außerhalb der Dienstzeit nicht zulässig. Während des Dienstes und innerhalb von Bundeswehr-Liegenschaften ist das bereits im Cannabis-Gesetz ausdrücklich verboten.
Darüber hinaus hatte die Rechtsabteilung des Ministeriums bereits im Juli in einem Rundschreiben darauf hingewiesen, dass für Soldaten und Soldatinnen der Konsum von Cannabis, egal ob im Dienst oder privat, den Verdacht eines Dienstvergehens, der Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit begründen und im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung zur Feststellung eines Sicherheitsrisikos führen kann. Damit würde diesen Soldaten je nach Dienstposten ihre weitere Tätigkeit untersagt.
Diese Regelung, auch das machte die Rechtsabteilung im GB-Hinweis 97 klar, gilt allerdings nicht für das Zivilpersonal der Bundeswehr. Für die Beamten und Angestellten sei der außerdienstliche Konsum von Cannabis grundsätzlich legal und werde für sich genommen in einer Sicherheitsüberprüfung von Zivilpersonal nicht als sicherheitserhebliche Erkenntnis gewertet. Allerdings könne auch für sie ein übermäßiger Cannabiskonsum ebenso wie übermäßiger Alkoholgenuss sicherheitsrelevant sein.
Ebenso sind auch Reservisten und Reservistinnen von dem umfassenden Verbot des Cannabis-Konsums nicht betroffen. In einem Informationsblatt Umgang mit Cannabis für Reservistendienst Leistende hatte das Kompetenzzentrum Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr bereits kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes im April klargestellt: Außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses besitzt der Reservist bzw. die Reservisten keinen Soldatenstatus. Als Privatperson ist den Betroffenen folglich der Umgang mit Cannabis unter den jeweils gültigen Voraussetzungen der entsprechenden Normen des KCanG gestattet.
Sobald sich ein Reservist zum Dienst meldet, gelten allerdings die Regeln, die Soldaten auch in der Freizeit den Joint untersagen. Deshalb wird in dem Informationsblatt die rechtzeitige Einstellung des Konsums angeraten: Um die für den Reservistendienst … erforderliche Dienstfähigkeit zum Zeitpunkt des Dienstantritts mit hinreichender Sicherheit gewährleisten zu können, wird empfohlen, den Umgang mit Cannabis so zeitgerecht vor dem geplanten Dienstantritt zu unterlassen, dass eine möglicherweise später eintretende Rauschwirkung minimiert resp. verhindert wird. Im Zweifel muss dann der Truppenarzt entscheiden, ob die Reservisten dienstfähig sind.
(Danke für den Leserhinweis.)
Persönlich begrüße ich die Entscheidung des BMVg. Rechtlich halte ich sie für falsch. Sie wird auf längere Sicht bestimmt gekippt werden.
Fahren ein Polizist, ein Zöllner, ein Bundeswehr Beamter, ein Reserveoffizier und ein Offizier zusammen in den Männerurlaub und mieten sich ein Ferienhaus.
Abends packen dann alle bis auf einen ihr Marihuana aus um sich einen schönen Joint zu bauen… der Offizier wartet solange draußen auf der Terrasse und leert aus Frust die Flasche Korn ganz alleine aus.
Willkommen in absutdistan….
Die Entscheidung ist typisch für unsere Streitkräfte. Da tritt eine grundlegende, rechtliche Lageänderung ein, die jeden Bürger in diesem Land mehr oder weniger betrifft, die eine tiefgreifende Neubewertung vorhandener Vorschriften erfordert, und alles was dem BMVg einfällt ist, Augen und Ohren zuzuhalten und die Parole auszugeben: „Betrifft uns nicht. Vorwärts Marsch“. Kein Blick nach links und rechts zur Standhaftigkeit dieser fast schon Verleugnung der Realität. Nicht mal innerhalb des Ressorts gibt es eine einheitliche Regelung. Ich bin davon überzeugt, dass „völlig überraschend“ diese Entscheidung in Karlsruhe oder Leipzig kassiert wird.
Ich bin über diesen dickköpfigen Alleingang des BMVg angesichts der Herausforderungen in der Personalgewinnung und dem gesellschaftlichen Wandel einfach nur noch fassungslos.
Und stümperhaft wirkt es auch noch. Reservisten ja, aber aktive Soldaten privat nicht? Aber für aktive ein Sicherheitsrisiko? Das wirkt einfach alles zusammengeschustert.
Ich verstehe auch nicht, warum man es mal nicht eben mal „laufen gelassen“ hat und wenn(!) Gründe oder Vorfälle entstehen, die so einen Grundrechtseingriff rechtfertigen, hätte man die ja als Begründung.
Extrem interessante Situation.
Die Legalisierung von berauschenden Substanzen ( aka Drogen ) war schon immer ein gesellschaftliches Problem.
Mir ist jetzt keine vergleichbare Situation bekannt in der grundsätzlich legale Verhaltensweisen rein privat in der Freizeit für bestimmte Berufsgruppen gänzlich verboten wurden…
Einen wissenschaftlichen Hintergrund gibt es allerdings: Im Gegensatz zu Alkohol mit einer verlässlichen Abbaurate von 0,1 bis 0,15 Promille bei gesunden Erwachsenen pro Stunde in der Leber ist das bei den Wirkstoffen von Cannabis ( vor allem THC ) nicht wirklich zuverlässig vorauszusagen. Vor allem beim regelmässigen Konsum über einen längeren Zeitraum, sei es über ein Wochenende oder im Urlaub.
Die Studienlage ist zugegeben noch sehr dünn, es gab aber hier schon Fälle bei denen der neue Grenzwert im Straßenverkehr nach einer Woche (!) noch überschritten war !
Bei Alkohol ist i.d.R nach 24 h nichts mehr im Blut nachweisbar, deshalb auch die Regel für Piloten 24 h vor dem Flug keinen Alkohol.
Konsequenterweise jetzt also das Cannabisverbot für Solaten, wohl auch aufgrund der Nähe zu Schusswaffen…
Im Grunde müsste das auch für Jäger gelten. Oder Polizisten. Oder Personenschützer…
Ohne wegweisende Gerichtsurteile wird es wohl nicht gehen…
Ich vermute aber eher das die neu zu währende Bundesregierung die Legalisierung kippen wird.
Ganz klarer Fall! Hier handelt es sich schließlich nicht um Broccoli.
Allerdings stellt sich mir die Frage, ob es hier nicht zu einer Diskriminierung von Reservistendienst Leistenden kommt?
Schließlich werden sich diese einem verstärkten Aufkommen von begründetem Misstrauen und der Frage „Na, fertig mit kiffen?“ durch ihre rechtschaffenden Kameraden ausgesetzt sehen.
Denn auch Reservisten sind nicht vor diesen heimtückischen Cannabis-Flashbacks gefeit.
Damit stellen sie selbstverständlich ebenso eine „unwägbare Gefahr … für Leib und Leben von Bundeswehrangehörigen sowie für die öffentliche Sicherheit, die militärische Ordnung, die Schlagkraft der Truppe und ihre Einsatzbereitschaft“ dar.
Flashbacks treten bei Cannabis fast ausschließlich in Kombination mit deliranten Drogen (Halluzinogene, Alkohol) auf.
Die anhaltende Alkohol-Problematik in der BW ist allerdings so gravierend, dass zusätzlicher Konsum von Cannabis sicherlich nicht zu verantworten wäre.
Wenn im Casino nicht so maßlos gesoffen würde, hätte ein mäßiger Cannabis-Konsum ohne Alkohol gerade bei Offizieren eine günstige Wirkung.
Ich lach mich mal wieder krank. Der kiffende Beamte beim MAD entscheidet dann darüber, dass Kiffen für Soldaten ein Sicherheitsrisiko ist. Um mal im Jargon zu bleiben: was haben die im BMVg denn geraucht?
Im Ernst: Ist wie Haar- und Barterlass oder Tätowierung. Wahrscheinlich wird das Verwaltungsgericht entscheiden müssen.
@ Küstengang01
Der Vergleich von Äpfeln mit Birnen wird auch in der 147. Iteration nicht zutreffender.
Es ist Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln – Ableitungen vom Beamtenstatus oder dem Angestelltenverhältnis zum Status des Soldaten zu treffen, ist grober Unsinn.
Wenn Ihre lustige Runde anschließend alkoholisiert Auto fährt, hat das für einen disziplinarrechtliche Folgen – was Sie als Neuigkeit beschreiben, ist dem Grunde nach ein ganz alter Hut.
Wenn der Reservist in einem RWDV steht darf er sicher auch nicht kiffen 😎
[Was auch immer ein RWDV ist. Erstmal das klären, den Rest sehen wir dann. T.W.]
Wahnsinn. Es gibt keinerlei Studien die das Hirngespinste Flashback nachgewiesen haben. Auch aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass das kompletter Unfug ist. Frechheit. Totsaufen ja aber das wesentlich ungefährlichere Cannabis nicht. Warum nicht wie in Kanada? Wenn jemand Mist baut, hau ich dem Einzelnen zwischen die Hörner!
@TW
Ich dachte das wäre bekannt da bereits früher einmal angesprochen: RWDV steht für: Reservewehrdienstverhältnis
[Ah danke. Aber wann der Reservist kiffen darf, steht doch im oben verlinkten Informationsblatt, oder habe ich da was falsch verstanden? T.W.]
Na klasse, jetzt trampelt auch diese Sau durchs Biwak…
Meiner Meinung nach ist die Entscheidung richtig, nur zu kurz greifend! Stichwort Waffenträger überhaupt.
Früher war der Konsum schon „berufsgefährdend“, Glasige Augen? Komm doch mal mit…
Beim Fahrschullehrgang wurde uns nahegelegt Donnerstags eventuelle „Gruppenaktivitäten“ durchzuführen. Freitag war nur Theorie….
Ich hab selbst meine erste (von 3) Graserfahrung beim Bund gehabt….
Die 2 oder 3 Feierabendbiertrinker waren und sind, wie die Wochendkiffer, nicht das Problem. Hier wurde, verständlicherweise, ne Grenze gezogen für die die es übertreiben! Nur halt zu kurz.
Alkohol ist ein Problem, das rechtfertigt aber nicht die Legalisierung eines weiteren Problems!
Erst PTSD, dann die Behandlung. Nicht andersherum. Ist doch klar. /s
@Apollo11
„Einen wissenschaftlichen Hintergrund gibt es allerdings: Im Gegensatz zu Alkohol mit einer verlässlichen Abbaurate von 0,1 bis 0,15 Promille bei gesunden Erwachsenen pro Stunde in der Leber ist das bei den Wirkstoffen von Cannabis ( vor allem THC ) nicht wirklich zuverlässig vorauszusagen. Vor allem beim regelmässigen Konsum über einen längeren Zeitraum, sei es über ein Wochenende oder im Urlaub.
Die Studienlage ist zugegeben noch sehr dünn, es gab aber hier schon Fälle bei denen der neue Grenzwert im Straßenverkehr nach einer Woche (!) noch überschritten war !“
Möchten sie die Studien verlinken?
Ansonsten hat auch exzessiver Alkoholkonsum Folgen, unabhängig von der relativ konstanten Abbaurate. Alkohol zerstört direkt Gehirnzellen. Auch wenn der Alkohol aus dem Blut raus ist, sind die Gehirnzellen immer noch zerstört.
Die Wirkung von THC auf das Gehirn ist wohl wesentlich weniger verstanden, aber wer mit Dauerkiffern zu tun hatte, weiß dass das auch Langzeitfolgen hat, die auch noch bestehen, wenn mal 24 h nicht gekifft wurde.
Aber vor allem im direkten Vergleich zu Alkohol und eben im Vergleich zu anderen Berufsgruppen ist die Entscheidung schwer vermittelbar.
Konsequenterweise müsste man auch die Konzeption „Staatsbürger in Uniform“ aufheben.
Das Verbot ist ein ungerechtfertigter Grundrechtseingriff. Es müsste ebenso das Rauchen und das Trinken von Alkohol für die Soldatinnen und Soldaten verboten werden.
@Hans Dampf sagt:
06.08.2024 um 21:18 Uhr
…Der Vergleich von Äpfeln mit Birnen wird auch in der 147. Iteration nicht zutreffender…
Wie wird es von der Bundeswehr begründet…
…Die Begründung orientiert sich an der weiterhin geltenden Regelung in der Zentralen Dienstvorschrift A-2160/6, die im Abschnitt 1.29 (Missbrauch von Betäubungsmitteln) darauf verweist, dass es auch nach dem Abklingen eines aktuellen Cannabis-Rausches zu Flashbacks kommen könne, die die Handlungsfähigkeit beeinträchtigten. Damit entstünden unabwägbare Gefahren für Leib und Leben von Bundeswehrangehörigen sowie für die öffentliche Sicherheit,…
Und jetzt Mal die Frage warum das beim Waffentagenden Polizeivollzugsbeamten oder dem ebenfalls Waffentagenden Vollzugsbeamten des Zolls oder dem Beamten des BAMAD der auch Waffenträger sein kann oder dem Reservisten der lediglich für die Zeit seiner RDL den Konsum einstellt alles in Ordnung ist. Die dürfen alle Konsumieren solange sie nüchtern zum Dienst kommen. Oder hat die Generalität zuviele Vietnam Dokus geschaut wo bekiffte Wehrpflichtige G.I.’s Handgranaten in die Offizierszelte geworfen haben¿?
Es ist mit Nichten ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Würde ich Soldaten mit Bibliothekaren vergleichen würde der Vergleich hinken.
In den USA gibt es hinreichend Erfahrungen mit dem Konsum solcher angeblich „weicher“ Drogen im Zusammenhang mit dem Vietnamkrieg, und diese Erfahrungen sind ausschließlich negativ. Man gewinnt nicht an Kriegstüchtigkeit, wenn man solche Erfahrungen ignoriert und Standards senkt. Insofern ist die Entscheidung des BMVg zu begrüßen. Allerdings sollten diese Standards auch bei anderen Drogen hochgehalten werden, z.B. Alkohol. Offiziere und Unteroffiziere müssen hier Vorbilder sein.
Das ganze Konsumcannabisgesetz war von vornherein eine unsinnige Totgeburt, da bereits zu Beginn klar war, dass dies erhebliche Probleme in der Durchsetzung und einheitlich abgestimmter Anwendung geben würde. Und natürlich ist es richtig, dass eine Personengruppe, die regelmäßig mit Schusswaffen, Panzern, Luftfahrzeugen usw. also Gerät mit erheblichem Gefahrepotenzial zu tun hat hier besonderen Bedingungen unterliegt, um eben zu verhindern, dass in nur eingeschränkt zurechnungsfähigem Kopf „Unsinn“ angestellt wird. Man sollte nie vergessen, die Bw ermöglicht Menschen den Zugang zu diesem „Gerät mit erheblichem Gefahrepotenzial“ und bildet sie auch daran aus. Dann ist logischerweise auch bestmöglich die Gefahr des Missbrauchs zu minimieren. Natürlich wäre es schön, wenn sich zumindest die Behörden einig wären, wie zu verfahren ist, aber das sind handwerkliche Herausforderungen, die einfach schlecht, oder gar nicht gemacht wurden, womit wir wieder am Anfang meines Kommentars wären.
Die Sache scheint klar, Alkohol macht leichtsinnig und aggressiv, während THC die Konsumenten lethargisch werden lässt. Welche Eigenschaften man bei Soldaten lieber hat, zeigt der Jahrzehntelang gelebte Umgang mit Alkohol in der Bundeswehr.
Dazu aus dem Bericht der Wehrbeauftragtin 2023 „Zudem gebe es einige Fälle von Alkoholmissbrauch, sexuellen Übergriffen und Extremismus. Bei den meisten Verstößen seien Frauen die Opfer gewesen, eine große Rolle spiele der Alkohol.“
Dazu Anekdoten aus meiner Dienstzeit wie Strahlflugzeugführer, die sich erstmal Sauerstoff gönnen, damit sie wieder klar werden im Kopf. Taufen aller Art (Uffz/Seemann /Äquator usw.)
Dann auch reales wie Two Can Rule in Auslandseinsätzen, damit es keine Entzugserscheinungen bei den Abhängigen gibt. Dienstliche Alkoholtransport [1017 mit Anhänger] Bei 2 wöchigen Auslandsübungen.
Ich beschäftige mich bereits seit geraumer Zeit mit der Thematik, da mein Sohn seit vielen Jahren Cannabis als sehr hilfreiches Mittel zur Schmerzbehandlung einsetzt.
Vorrangig zu prüfen wäre meines Erachtens, ob auch THC-freies (THC-Gehalt unter der 0,2% Grenze) Haschisch oder Marihuana in welcher Form auch immer überhaupt weiterhin unter das Verbot fallen darf, da ja anscheinend diese beschriebene Flashback-Wirkung nur von THC ausgeht und nicht vom bereits seit einigen Jahren frei verkäuflichem, legalen und somit wohl unschädlichem CBD.
Also wenn überhaupt THC-haltige Produkte über 0,2% verbieten, aber keine CBD-haltigen Produkte mit einem THC-Gehalt unter 0,2%!
Klares Wording wäre wünschenswert. Cannabis ist nicht gleich Cannabis.
Meine Erfahrung mit der Bundeswehr vor fast dreißig Jahren: Ich habe nirgendwo anders ein so erschreckendes Ausmaß an gefährlichem Drogenmissbrauch gesehen. An allererster Stelle natürlich Alkohol (leider auch die Droge mit den schlimmsten gesundheitlichen Folgen), aber auch Cannabis, Koks, MDMA, Speed, etc.
Natürlich war das alles verboten. Hat niemanden interessiert und es wurde auch in offensichtlichen Fällen unter den Tisch gekehrt, bis es nicht mehr zu leugnen war. In keinem Fall habe ich erlebt, dass Betroffenen Hilfe angeboten wurde.
Es ist traurig, aber keinesfalls überraschend, dass die Bundeswehr offensichtlich immer noch nicht zu einem vernünftigen Umgang mit berauschenden Substanzen in der Lage ist und sich stattdessen weiterhin hinter realitätsfremden Dienstvorschriften versteckt.
Konsequenterweise müßte es nun auch unangekündigte Drogentests geben, wie sie in den US-Streitkräften schon lange üblich sind. Ein paar Namen werden alle paar Tage ausgelost, die Leute müssen dann innerhalb von zwei Stunden in einen Becher pinkeln und hoffentlich ein negatives Ergebnis haben.
Ausnahmen kann es ja aus medizinischen Gründen geben,
Ich bin dafür.
@ Küstengang01
Es bleibt dabei: Zöllner und Polizisten sind Beamte, keine Soldaten.
Insofern ist es folgerichtig, dass für Beamte und Angestellte der Bundeswehr dieselben Regeln gelten wie für die übrigen Beamten – wie sollte man da eine unterschiedliche Behandlung begründen, Stichwort Gleiches gleich behandeln?
Ansonsten, nichts für ungut, aber Soldaten tragen zwar Handwaffen, aber Beamte fliegen z.B. keine Kampfflugzeuge oder führen Kampfpanzer.
Also unabhängig davon, wie man zum Konsum von Cannabis per se und der Regelung für Soldaten steht, laufen der Vergleich mit und Ableitungen vom Beamtenstatus de facto und de jure ins Leere. Man schaue sich den Eid an, der jeweils geschworen wird – schon allein das sollte vor Augen führen, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen werden.
Und wenn dann noch von Herrn Staudte so getan wird, als sei es etwas Neues, dass Grundrechte für Soldaten eingeschränkt werden (können), dann wird es schon arg abstrus und dann läuft so einiges wild durcheinander.
Zwar keine Droge i.e.S., aber manche, die im Auslandseinsatz (AFG) waren, bleiben beim Snus hängen (Offz ggf. eher weniger).
Irgendwie grüßt bei dieser Diskussion hier das Murmeltier. Die haben wir auch so schon einmal geführt.
Es gibt eben Berufsgruppen, die haben nüchtern zum Dienst/zur Arbeit zu erscheinen, weil andere Gesetze und Vorschriften dieses verlangen. Eine Berufsgruppe davon ist eben Soldat.
Und die Bundeswehr hat kein extremes Alkoholproblem, sie ist da das Spiegelbild der Gesellschaft. Man sieht es doch u.a. an den rechtsextremen Exzessen wie auf Sylt etc.. Schließlich fahren jedes Jahr Millionen Deutsche z.T. mehrfach im Jahr zum Saufen usw. nach Malle. Und das ist alles gesellschaftlich akzeptiert und nennt sich dann „Party machen“.
In diesem Land darf sich jeder so berauschen und gesundheitlich ruinieren, wie er/sie möchte. Wenn er/sie das dauerhaft machen möchte, dann sollten eben gewisse Berufe nicht gewählt werden. Insofern besteht keine Recht auf freie Berufswahl, wenn man nicht bereit ist, die Voraussetzungen dieses Berufes zu erfüllen.
Bei verständiger Würdigung sollte nunmehr geprüft werden, ob das Cannabis-Verbot für Soldatinnen und Soldaten außerhalb von Liegenschaften und im außerdienstlichen Bereich ein rechtswidriger Befehl ist oder sich Soldatinnen und Soldaten nunmehr 24/7 im Dienst befinden.
Vorschriften und Befehle regeln den Dienstbetrieb. Wenn der Gesetzgeber das gewollt hätte, dann hätte er es ins Gesetz geschrieben.
Es müsste sogar geprüft, ob sich die Obrigkeit der Straftaten der Nötigung und des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht hat. Kein Witz.
Aaah, da wird die BroScience Erkenntnis mit den Flashbacks aus der Mottenkiste gezaubert.
Was kommt als nächstes? Reefer Madness als Lehrfilm an der FüAkBw?
Klar, wer kennt sie nicht, die axtmordenen und aus dem Fenster springenden Kiffer…
Aber das passt schon zu den überholten Strukturen und Ansichten vom Verein.
Was für eine Entscheidung!
„Beamte dürften dagegen privat kiffen.“
Da dienen zig tausend Beamte und Angestellte der Bundeswehr und das teilweise in wichtigen Bereichen und Positionen und die dürfen kiffen?
Ist ja lächerlich, entweder gilt das auch für den gesamten zivilen Apparat der Bundeswehr oder man drangsaliert hier wieder nur die Soldaten.
Es ist mehr oder weniger amüsant, das man einfach nach Kanada hätte schauen können. Dort gibt es nicht nur entsprechende Studien zur Einsatzbereitschaft, sondern darauf aufbauend auch dedizierte Richtlinien für Soldaten. Namentlich: DAOD 9004-1.
Die Regeln:
8h Abstinenz vor jeder Form von Dienst.
24h vor jeglichem Dienst, der Emergency Response, Sprengstoff oder Waffenhandling beinhaltet (Und noch ein paar Sachen mehr
Für Ubootfahrer, High Altitude Jumps, Special Operator, Flieger gilt 28 Tage Abstinenz vor Einsatz.
Studien zu kognitiven Fähigkeiten sind hier eindeutig: Es sind bei verdampftem Konsum nach 4h keine Einschränkungen mehr feststellbar, bei oralem Konsum nach 8h keine Einschränkungen feststellbar. Bei regelmäßigem Konsum SINKEN diese Zeiten sogar, wobei regelmäßiger Konsum außerhalb medizinischer Zwecke durchaus disqualifizierend wirken kann.
Flashbacks sind aus psych. Sicht schlicht Blödsinn und wurden nie unter reiner Gabe von THC berichtet in kontrollierten Studien. Es gibt nur Hörensagen Case Studies, in denen entsprechend davon erzählt wird, quasi immer unter polytox Situationen mit anderen Mitteln. Daher Quatsch.
Wer immer die Richtlinie erstellt hat, hat daher weder passende Daten zur Einsatzbereitschaft evaluiert noch überhaupt ordentlich recherchiert. Rein rechtlich ist das Verbot sowie in kürzester Zeit vom Tisch, da hierfür tatsächlich eine entsprechende Beeinträchtigung nachgewiesen werden müsste. Und das ist, wie erwähnt, nach 4h nicht mehr möglich.
Mich erschreckt da genauso die Befürwortung von einem sinnfreien Verbot (Keine Einschränkung, kein Sinn vorhanden) wie die offensichtlich auf Mythen statt Datenlage aufgebauten Richtlinien, die für Leute, die sich damit beschäftigen, nur zeigt, dass hier quasi gar keine Recherche stattfand und man sich nichtmal die Mühe macht, richtigzuliegen. Es ist Schade, dass hier wohl erst wieder ein Gericht durchgreifen muss und ein betroffener Soldat als Bauernopfer dieses Verfahren führen muss.
Da stellt sich ja nun schon die Frage, ob dieser Eingriff das mildeste Mittel und ob es nicht eine dachgrundlose Ungleichbehandlung gegenüber Berufsgruppen die sehr viel öfter mit Gefechtsmunition geladene Waffen in der Öffentlichkeit tragen ist (bei der Bundeswehr ist das ja eine verschwindent kleine Gruppe).
Der bloße Umstand dass das eine ein Beamter ist und der andere ein Soldat, ist übrigens kein Sachgrund…oder ist das auch ein ausreichend Grund zu sagen dass das eine ein Mann oder das andere eine Frau ist?
Ich war 2022 eine Woche Teilnehmer bei einer InfoDVag der BW.
Da wurde nach Dienst in der Blockhütte und Kasino des Kasernen Geländes stark in Gruppen gepichelt.
Allerdings unter den zivilen „Führungskräften“,(Politik, Wirtschaft,, Kultur, öffentlicher Dienst) für die diese Veranstaltung gedacht ist.
(Ausnahme waren die ca. 15% Frauen unter den Teilnehmenden … Die waren zumeist anti alkoholisch und haben sich diesem Männer Ritual Kram des nächtens schnell entzogen.)
Wenn man das Gepichel der „1 Woche Soldaten“ dort als Maßstab nehmen kann, dann hat ein viel größerer Prozentsatz der Gesellschaft null Problemo mit Saufen und Kiffen… Zivil wie militärisch.
Ich selbst lehne jede Art von Drogen ab, da ich meinen Geist und Körper jederzeit zu 100% verfügbar haben möchte.
1988 als, W15 war ich daher Außenseiter in der Kompanie.
Denn gesoffen wurde da viel auf der Stube unter den „Zwangs Soldaten.“…und auch die Uffze hatten tagsüber so manche Fahne vor sich her getragen… Aber keine aus Stoff…
(Offiziere hat man da eher selten gesehen… Da weiß ich so nix aus eigener Erfahrung)
Und man schau mal, was abends um 23:30h auf den Dorf Feuerwehr Festen bei mir in der Gegend heute so los ist…Heidiwitzka….
Und selbst beim Betriebsausflug meiner Behörde (mit 40% Staats Examen Juristen Abteil) wird zugelangt….
Und wenn diese Besoffenen dort nach minimum 1,5 Promille am nächsten Tag wieder wie nix auf der Arbeit stehen, dann halte ich den Verdacht der grundlegenden Gewöhnung an Drogen, mit allen negativen Folgen für die Gesundheit, zumindest bei sehr vielen Männern in Deutschland für nicht abwegig.
Dass Russland zu 50% aus Wodka Besoffenen und stark Rauchern besteht, wird hier wohl keiner ernsthaft bestreiten….Mit die Geringste Lebenserwartung aller europäischen Nationen…
Es ist sinnlos dagegen kämpfen zu wollen… Es existiert weiter und ist für die Führenden Gewinn bringendes Mittel das Volk bei Laune zu halten…. Schon immer.
Die Menschheit ist ja auch nachgewiesenermassen wegen Alkohol (Getreide Anbau) erst sesshaft geworden, da diese Droge nur sesshaft ausreichend zu produzieren war. (laut Terra X Doku)
Das Verbot nutzt real gesehen somit selbstverständlich NICHTS…. Es wird immer weiter gesoffen und gekifft werden
Wer aber Mist baut mit Drogen und sogar anderen stark schadet möglicherweise … Dessen Karriere ist bei der BW dann vermutlich auch mal am Ende… Und das ist demokratisch und rechtlich auch richtig.
Vorbild sein, heißt drogenfrei sein!
Denn die Förderung der Vernünftigen und Redlichen sollte Ziel staatlicher Menschen Führung sein.
Es wird aber, wie erwähnt und zu erwarten, nicht gelebt… Denn die, die Gesetze machen, mischen im Club ja auch mit…
Anekdote dazu , wer es noch nicht wusste :
Zumindest unter (!) dem alten Bundestag in Bonn! (heute?) gab es im Tiefgeschoss eine große Kneipe/Kantine
Damals, 1986 ungefähr , war als ich als Gymnasium Schüler mit meinen politik Lehrer in Bonn mit einer FDP Besucher Gruppe zu Besuch… und dort rein geraten, als der (später als „Alki Detlev“ bekannte) FDP Abgeordnete Detlev Kleinert uns wegen unserer politisch intelligenten Fragen (Bei der der FDP Info Veranstaltung) dorthin eingeladen hat. (und in geschätzt 45 Minuten drei große 0.5er Bier gezischt hat…)
Da saßen dann auch einige CDU, SPD, FDP (Grüne, Linke gab es da ja noch nicht) Prominente „lustig“ zusammen, die sich sonst im Bundestag fetzten…
Das hat mein Bild der „Realität der Politik“ in Deutschland maßgeblich geprägt!!
Zum Thema Alkohol:
Die Anzahl der Casinos hat stark abgenommen und wo sind denn noch Soldaten nach 17 Uhr in der Kaserne?
Manch einer hier sieht sie Bundeswehr wie in den 90er Jahren…
Zum Haupt-Topic:
In den Kasernen wurde und wir schon seit Jahren massiv THC konsumiert, in den Einsätzen ebenso. Aber 90/5er Diensttauglichkeit (bei denen man das dann feststellt) sind sehr sehr selten.
Und die Soldaten in den Stammeinheiten wissen ja, ob und wann sie ggf zum Doc müssen.
Im Ergebnis eine Regelung/Anweisung/Vorschrift, die mal wieder nicht auf Umsetzung kontrolliert wird, ausser es passiert etwas….
Schrankwand sagt:
07.08.2024 um 12:56 Uhr
“ Rein rechtlich ist das Verbot sowie in kürzester Zeit vom Tisch[…]“
Sehe ich genau so. Jede Vorschrift, jeder Befehl, der in die Grundrechte eines Soldaten eingreift, bedarf einer Rechtsgrundlage (Art. 2 Abs. 1 GG). Mit der Legalisierung (§ 2 Abs. 3 S. 1 KCanG) ist die Rechtsgrundlage für das pauschale Verbot – im privaten Bereich – entfallen. Es gelten – nach meiner Bewertung – die gleichen Regeln wie mit Alkohol im Zusammenhang mit der Dienstfähigkeit.
Ein pauschales Verbot allein auf Art. 87a Abs. 1 GG (und ich gehe mal davon aus, dass das Mangels anderer Rechtsgrundlagen angeführt wird), halte ich als extrem gewagt – zumal der Dienstherr hier eindeutig begründen und nachweisen muss, dass das für den Dienstbetrieb zwingend notwendig ist und ein Eingriff in die Privatsphähe daher das mildeste Mittel ist. Ein „Ist-So“ interessiert die Verwaltungsgerichte nicht.
Gleiches gilt übrigens für die pauschale Aussage, dass dadurch die SÜ entzogen wird. Auf Basis welcher Grundlage? Fehlende charakterliche Eignung? – Wie wird das nachvollziehbar begründet?
Was ist mit den Beamten (die das ja dürfen), die im exakt selben Bereich eingesetzt werden wie die Soldaten (siehe z.B. Zentren im CIR, z.B. ZDigBw, ZCSBw, ZCO, KdoIT-S, …) – der Soldat verliert seine SÜ2/SÜ3 aber der Beamte behält sie? Gewagt, gewagt (zumal das SÜG keine Statusgruppen kennt, sondern nur das „Sicherheitsrisiko“).
Hätte der Gesetzgeber das pauschal für Soldaten verbieten wollen, hätte er das ins Soldatengesetz geschrieben. Eine Regelungslücke sehe ich zudem nicht, da der Gesetzgeber die Bw auf dem Schirm hatte (§ 2 Abs. 3 S. 2 KCanG), aber explizit nur den mil. Bereich geregelt hat.
Ich persönlich halte nichts vom Konsum und hätte das klar und deutlich ins SG als auch ins BBG geschrieben.
@Hans Dampf sagt:
07.08.2024 um 11:06 Uhr
…Ansonsten, nichts für ungut, aber Soldaten tragen zwar Handwaffen, aber Beamte fliegen z.B. keine Kampfflugzeuge oder führen Kampfpanzer….
Na dann schauen sie sich Mal den Fuhrpark der Bereitschaftspolizei an, da finden sie Schützenpanzereagen, Wasserwerfer (Druck falsch eingestellt und man kann Leute Blind schießen damit). Die Polizeien der Länder und des Bundes unterhalten diverse Flugstaffeln und die Bundespolizei hat mit der Potsdam-Klasse auch wieder Einsatzschiffe mit 57mm Schnellfeuergeschütz auf der Back im Einsatz.
Und wenn man Streife läuft mit der MP, tut der Soldat das hinter einem Zaun und der Polizist in der Belebten Fußgängerzone und innerhalb von Sekunden sieht man sich in einer Lebensgefährlichen Situation wiedergefunden (siehe Mannheim) und trotzdem hat der Polizist das Recht nach Feierabend sich einen Joint anzuzünden wenn er genug Freizeit hat bis zum nächsten Dienstag um nüchtern zu werden.
@Florian Staudte sagt: 07.08.2024 um 11:54 Uhr
Ich glaube, Sie schießen da völlig über das Ziel hinaus und sind gedanklich falsch abgebogen.
Mal ein anderes Beispiel, die Zuverlässigkeitsprüfung, vor allem bei Jägern und Waffenbesitzern bekannt. Wird vor Genehmigung des Waffenerwerbs geprüft und verliert man, wenn man wegen Alkohol- oder Drogenkonsums im Straßenverkehr erwischt wird, also Verlust der Fahrerlaubnis = Verlust der Waffenbesitzkarte/Jagdschein. Oder man bekommt eine Vorstrafe etc.
Nach Ihren Äußerungen müssten Sie jetzt Zeter und Mordio schreien, schließlich hat betrunkenes/bekifftes Autofahren nichts mit Waffenbesitz oder Führen einer Waffe auf der Jagd zu tun. Oder doch? Aber kann doch eigentlich jeder machen, oder?
Mal abgesehen davon, das wenn Sie Abends einen durchziehen, Sie die nächsten Tage nicht fahrtüchtig sind, weil Sie den derzeit noch geltenden Wirkungsgrenzwert von 1 ng/ml THC Blutserum nicht einhalten und der Führerschein weg ist. Sie schaffen es also noch nicht mal, zum Dienstantritt in die Kaserne zu fahren. Da hilft auch die von der Expertenkommission vorgeschlagene Erhöhung auf 3,5 ng/ml nicht, da liegen Sie dann immer noch drüber.
Meinetwegen kann man den Konsum mit den der Beamten gleichstellen, hätte ich kein Problem mit. Dafür dann aber regelmäßige Drogen- und Alkoholkontrollen in der Kaserne. Wer z.B. die Grenzwerte des Straßenverkehrsgesetzes reißt, wenn man keine eigenen definieren will, der bekommt eine volle Breitseite des Wehrdisziplinarrechts ab. Die Grenze kann auch gerne 0,0 sein.
Es gibt also genug andere Gesetze und Regelungen, die es einem gesunden Menschenverstand schlicht verbieten, im Alltag Drogen zu konsumieren. Eine Karrieremöglichkeit wäre vielleicht noch Müllwerker im Homeoffice, da könnte das klappen….
Gleiches Recht für alle !
kann aus meiner Dienstzeit (2014-????) nur bestätigen wie oft und absolut übermäßig gesoffen wurde. Besonders jedoch auf Lehrgängen und Übungen. Es gab auch häufiger Kameraden mit ner Fahne auf der Schießbahn.
Das halte ich für ein viel größeres Problem als jemanden der mal am Wochenende THC raucht.
Ich persönlich begrüße diese Entscheidung seitens BMVg absolut, würde mir jedoch auch, wie bereits von anderen Kommentatoren angedeutet, eine Ausweitung auf sämtliche Staatsdiener mit Schusswaffen wünschen. (Erinnere mich gerade an eine Begegnung vor vielen Jahren eines Abends, als mir eine Polizeistreife mit Maschinenpistolen entgegen kam. Der Gedanke daran, dass da heute unter Umständen noch Restwirkungen von Cannabis sein könnten, verunsichert mich dann doch etwas.)
Ebenso (sofern noch nicht geschehen) für sämtliche Waffenbesitzer.
Ja, Alkohol ist ein Thema für sich (und definitiv kein gutes).
Aber ich denke, dass man die Situation nicht noch zusätzlich durch Cannabis verschlimmern muss.
Btw:
Persönlich bin ich gegen den Konsum (auch von Alkohol).
Wer es jedoch aus medizinischen Gründen (Palliativ, Depressionen o.ä.) braucht, bitte, da bin ich der letzte der was dagegen sagt.
(Sry @TW falls zu sehr OT)
Hier ein Link vom ADAC, der zeigt wie problematisch der Umgang mit Canabis im Gegensatz zu Alkohol sein kann:
https://www.adac.de/gesundheit/gesund-unterwegs/strasse/wie-lange-ist-thc-nachweisbar/
„Regelmäßiger Konsum
Bei regelmäßigem Konsum – an mehreren Tagen in der Woche ohne längere Pausen – wird THC im Gewebe gespeichert. Durch eine langsame Rückverteilung ins Blut kann es Tage dauern, bis es zu einer Unterschreitung des Grenzwertes kommt. Die Experten von DGVM und DGVP weisen darauf hin, dass bei „täglichem oder mehrfach täglichem Hochkonsum eine Verkehrsteilnahme ausgeschlossen ist.“ Erst nach einer mehrwöchigen Abstinenz könne man das wieder erwägen.“
So etwas passiert bei Alkoholkonsum definitiv nicht.
Selbst bei exzessivem Gelage mit Promillewerten um die Zwei ist nach 24h bei gesunden Erwachsenen alles abgebaut. Oder auch wenn das Wochenende oder auf Malle durchgezecht wird. Natürlich ist dann auch die eine oder andere Gehirnzelle weg…
Jetzt könnte man argumentieren das dies ja bekannt sein müsste. Ist es aber definitiv der Mehrzahl der Konsumenten nicht.
Und es kommen ja dank des neuen Gesetzes immer mehr dazu…
Ich erinnere an die Diskussion in den 1950/1960er Jahren über die festzulegende Grenze bei Alkoholkonsum im Straßenverkehr. Da gab es doch tatsächlich angesehene Chefärzte die da kein Problem sahen. Und dies auch öffentlich vehement vertraten…
Es hatte damals eine längere Diskussion und viele Studien gebraucht bis die damalige 0,8 Promille-Regelung kam… OBWOHL aufgrund der meist stabilen Aklohol-Abbaurate die Argumentation recht schnell schlüssig begründet werden kann.
Bei Cannabis stehen wir im Gegensatz dazu erst am Anfang der Diskussion.
Nach meiner Erwartung wird aber die nächste Bundesregierung das Gesetz kippen und eine weitere Diskussion überflüssig machen…
Dann muss ich wohl weiterhin bei Koffein, Nikotin und Alkohol bleiben, Ha!
Aber im Ernst, diese Regelung wird nicht lange Bestand haben, da wird sich Jemand durchklagen.
@Apollo 11:
Es geht hier nicht um Für und Wider des Cannabis-Konsums. Die Diskussion brauchen wir uns hier nicht stellen, da dies der Gesetzgeber geregelt hat.
Die Frage dreht sich darum, ob der Dienstherr nur auf Basis einer „Verwaltungsvorschrift“ den Cannabis-Konsum nur für Soldaten außerhalb des Dienstes und außerhalb eines militärischen Bereichs verbieten kann.
@Apollo 11
Sie haben aber auch die Überschrift der ADAC-Seite gelesen?
Wie lange ist THC nachweisbar?
Die Auswirkungen auf die Teilnahme am Straßenverkehr über die genannten Zeiträume wird höchstens suggeriert, nicht einmal behauptet.
mh – Staatsbürger in Uniform? es wird Zeit das evtl die Rechtsberatung des BMVg erneuert wird. Noch ist doch die Bundeswehr eine Parlamentsarme dachte ich und wenn Gesetze erlassen werden hat sich jeder Staatsbürger daran zu halten und diese zu akzeptieren auch wenn sie einen nicht so passen. Persönlich halte ich ja auch nichts davon.
@Apollo 11 sagt:
07.08.2024 um 19:23 Uhr
…Regelmäßiger Konsum
Bei regelmäßigem Konsum – an mehreren Tagen in der Woche ohne längere Pausen – wird THC im Gewebe gespeichert. Durch eine langsame Rückverteilung ins Blut kann es Tage dauern, bis es zu einer Unterschreitung des Grenzwertes kommt. Die Experten von DGVM und DGVP weisen darauf hin, dass bei „täglichem oder mehrfach täglichem Hochkonsum eine Verkehrsteilnahme ausgeschlossen ist.“ Erst nach einer mehrwöchigen Abstinenz könne man das wieder erwägen.“…
Das ist dann der typische dauerbreite Kiffer der sich die Joints durchballert wie andere Zigaretten und solche Menschen haben ein veritables Suchtproblem… bei Alkohol wären sie dann auch dauerhaft Fahruntauglich weil dauerdichter Alki wie sie vorm Bahnhofskiosk abhängen.
Es geht doch um den Gelegenheitskonsum um den einen Joint am Freitagabend alle zwei drei Wochen Mal. Oder im Urlaub wo man den Mal gereicht bekommt. Das ist nach neuer Gesetzeslage sogar dem Bundespräsidenten erlaubt aber nicht dem kleinsten Gefreiten. Auch nicht wenn dieser Gefreiter im Geschäftszimmer sitzt weder einen BW noch einen Zivilen Führerschein besitzt und mit Ausnahme des jährlichen IGF keine Waffe anfasst und die Lochkoppel im Spint verstaubt. Das ist einfach nur hirnrissig!
Ich trinke aufgrund meines Jobs teilweise Wochen und Monatelang keinen einzigen Tropfen Alkohol, aber wenn ich frei habe und Zuhause sitze und Lust auf einen geilen Single Malt Scotch hab… dann gönn ich mir den. Die Bundeswehr läuft da einfach Mal wieder an den Lebensrealitäten vorbei.
Diese Maßnahme sorgt sicher für viel mehr Bewerber *Ironie aus“
@ Kuestengang „nach Feierabend sich einen Joint anzuzünden wenn er genug Freizeit hat bis zum nächsten Dienstag um nüchtern zu werden.“
Und daran hakt es eben, von Cannabris wird ein Mensch erst nach ca 10 Tagen „nuechtern“. Ich habe mit canadischen und US-Firmen gearbeitet, die innerbetrieblich aus Sicherheitsgruenden auf medizinischen Rat den Konsum verboten haben und taeglich morgentliche Tests ansetzten. Wem das nicht passte, der durfte kuendigen.
Zur Versachlichung der Diskussion empfehle ich :
Deutsches Polizeiblatt Heft 04/2024, dort wird das gesamte Problem des Cannabisgesetzes aus polizeilicher Sicht beleuchtet.
Jaqueline Schmidtke MSc. Psychologie Herne, veröffentlicht DPolBl 042024
„Was unterscheidet den Dauerkonsumenten vom Gelegenheitskiffer“
Auszug:
“ Der Konsum von Cannabis beeinträchtigt das Verhalten und Erleben der Konsumenten deutlich. Das Ausmaß hängt scheinbar mit der Menge und der Konsumdauer zusammen.
Aber auch:
“ Die aktuelle Studienlage zu den Auswirkungen dauerhaften Cannabiskonsums auf das Verhalten von Personen ist derzeit kaum erforscht und damit eher dürftig- anders als Studien zu Tabak, Alkohol oder anderen illegalen Drogen.“
Also genaues weiß man nicht…prima Grundlage für rechtssichere Gesetze…
Für mich ist diese quasi Freigabe bisher illegaler Drogen, sowohl Anbau als auch Konsum betreffend, eine hilfloser Versuch, eine nicht mehr zu kontrollierende Situation bei Betäubungsmitteln irgendwie „in den Griff“ zu bekommen. Die gesamte, völlig unübersichtliche, zumeist unklare Rechtslage in der Umsetzung, die erst mühsam mit Gerichtsurteilen ausgelotet werden muss, ist frustrierend und beschämend für die Polizei und die Strafverfolgung. Für die Diskussion über kiffende Soldaten habe ich jedoch kein Verständnis, ja Alkohol ist bestimmt keine „bessere“ Alternative, jedoch eine besser einzuschätzende. Meine Meinung: wer sich durch das Verbot zu kiffen, persönlich in seinen „Rechten“ eingeschränkt fühlt, sollte seine Berufswahl überdenken.
Die andere Seite der Medaille:
Nach meinem Verstandnis von Fuehrung ist es unzulaessig und grundfalsch einen Befehl oder eine Anordnung zu geben, dessen/deren Ausfuerung man nicht willens oder in der Lage ist zu kontrollieren.
Will die BW-Fuehrung jetzt dazu den morgentlichen Urintest einfuehren?
Mir kommt das Ganze wie der typisch-buerokratische Absicherungversuch vor.
(Bei einige Zivil-Firmen in Amerika ist der morgentliche Test obligatorisch)
@ Pio-Fritz
Ihre Äußerungen sind juristisch leider unsubstantiiert. Wenn die Bundeswehr Teil der Exekutive ist, dann ist sie an Recht und Gesetz gebunden. Zumindest im Rechtsstaat.
Ich habe klar zum Ausdruck gebracht, dass ich überhaupt kein Freund von Drogen bin. Juristisch ist meine Meinung aber uninteressant.
Vom BMVg kann jeder Soldat zurecht erwarten, dass alle Verlautbarungen rechtlich korrekt sind. Und hier sehe das Delta bezogen auf General Rohrschneider und die genannte Dienstvorschrift.
@Apollo11
„Die Experten von DGVM und DGVP weisen darauf hin, dass bei „täglichem oder mehrfach täglichem Hochkonsum eine Verkehrsteilnahme ausgeschlossen ist.“ Erst nach einer mehrwöchigen Abstinenz könne man das wieder erwägen.“
So etwas passiert bei Alkoholkonsum definitiv nicht“
Korrekt, beim „täglichem oder mehrfach täglichem Hochkonsum“ von Alkohol sind die meisten schon bald zu gar nichts mehr in der Lage, wenn sie ihren Pegel nicht mehr haben.
Das sind darum die Empfehlungen für normale THC Konsumenten aus ihrem Link:
„Unabhängig davon sollte allerdings eine Wartezeit von zwölf Stunden, bevor man sich wieder ans Steuer setzt, nicht unterschritten werden.
Wenn der Wirkstoffgehalt nicht bekannt oder höher ist und/oder eine größere Menge Cannabis konsumiert wird, sollte die Wartezeit bis zur Verkehrsteilnahme mindestens 24 Stunden betragen.“
Suchtkranke sind grundsätzlich eine andere Kategorie und grundsätzlich von allem fern zu halten, was für andere gefährlich ist. Ihre Argumentation unterstellt aber allen THC Konsumenten „Hochkonsum“. Das wäre Analog der Behauptung, jeder der mal ein Bier trinkt ist einem Alkoholiker gleichzusetzen. Und Alkoholiker sind gefährlich und damit auszuschließen. Ich würde mir ehrlich gesagt eine andere Art der Debatte wünschen.