Haushalt? Sondervermögen? Verwirrung?
Da es in den Kommentaren eine Rolle spielt und für hinreichende Verwirrung sorgt: Die Haushaltssperre als Folge des Verfassungsgerichtsurteils zum Klimafonds dürfte sich zwar langfristig auch auf die Verteidigungsausgaben auswirken, aber die derzeit umlaufenden Informationen zu einer direkten Sperre der Ausgaben des Verteidigungsministeriums stimmen erstmal so nicht. An der Verwirrung hat allerdings das Wehrressort selbst gehörigen Anteil.
Am (gestrigen) Mittwoch verfügte die Haushaltsabteilung des Verteidigungsministeriums:
Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushaltgesetz 2021 ergibt sich für den Bundeshaushalt die Notwendigkeit der Überprüfung der haushaltswirtschaftlichen Gesamtlage.
Um weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre zu vermeiden, sind hiermit bis auf Weiteres alle von Ihnen aus dem Bundeshaushalt 2023 und auch aus dem Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens Bundeswehr bewirtschafteten und noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen gesperrt.
Dies gilt nicht für im Vollzug des Haushalts 2023 erteilte über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen.
Daraus wurde in der Berichterstattung in den Medien eine Haushaltssperre für das Sondervermögen. Das wiederum dementierte das Ministerium am (heutigen) Donnerstagmorgen:
In der Augsburger Allgemeinen wird unter der Überschrift „Finanzministerium verhängt Haushaltssperre bei Sondervermögen Bundeswehr“ berichtet, dass das Finanzministerium als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Zahlungen des Verteidigungsministeriums aus dem Sondervermögen stoppt. Diese Aussage ist unzutreffend.
Die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) verhängte Haushaltssperre bezieht sich auf die im Bundeshaushalt 2023 noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen. Zum Verständnis: Das Sondervermögen Bundeswehr ist prinzipiell von der Haushaltssperre ausgenommen.
Es sind aus dem Sondervermögen heraus allerdings auch neue Vorhaben vorgesehen, deren Finanzierung nicht ausschließlich über das Sondervermögen abgedeckt sein wird. Die restliche Finanzierung ab 2028 soll dann durch den Einzelplan 14 abgedeckt werden.
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVgBundesministerium der Verteidigung) hat die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen wegen solcher Projekte bis auf weiteres aus eigener Initiative eingeschränkt. Hier wirkt also zunächst die Haushaltssperre. Das bietet dem BMVg die Möglichkeit, Anträge beim BMF zu stellen, um die Finanzierung auch dieser Projekte aus dem Sondervermögen abzusichern.
Allerdings: das wiederum galt nur bis zum Donnerstagmittag. Dann gab’s einen neuen Erlass aus der Haushaltsabteilung, und die entsprechende Mitteilung des Ministeriums dazu:
Aufhebung der internen Haushaltssperre des Sondervermögens
In gemeinsamer abschließender Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) konnten wir klarstellen, dass das Sondervermögen Bundeswehr von den Vorgaben der Haushaltssperre ausgenommen ist und die Verpflichtungsermächtigungen aus dem Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens keiner Sperre unterliegen.
Die vorsorglich erfolgte Ausweitung der Haushaltssperre auf Verpflichtungsermächtigungen aus dem Sondervermögen Bundeswehr wurde durch ergänzenden Erlass aufgehoben.
Es ist damit gewährleistet, dass auch die Finanzierung solcher Projekte sichergestellt ist, deren Finanzierung nicht ausschließlich über das Sondervermögen Bundeswehr abgedeckt sein wird.
Verwirrend? In der Tat. Was das ganz konkret für noch in diesem Jahr zur Billigung anstehende neue Projekte bedeutet? Da gibt es keine richtig konkrete Aussage zu.
„ Verwirrend? In der Tat. Was das ganz konkret für noch in diesem Jahr zur Billigung anstehende neue Projekte bedeutet? Da gibt es keine richtig konkrete Aussage zu.“
verwirrend? Definitiv
mal schauen was das für die noch anstehenden 25 Mio Vorlagen dieses Jahr bedeutet?
da sollen ja hoffentlich noch einige kommen…
eine Verzögerung in diesem Umfeld kann man sich kaum erlauben…
Heute müßte ja noch die Tagesordnung für den Ausschuss nächsten Mittwoch kommen.
Mal schauen ob und ggfs. was noch an 25 Mio.Vorlagen drauf ist.
82 H145 M sollten un diesem Jahr noch zugesagt werden. Im Sondervermöen waren 1,8 Milliarden vorgesehen. Es wird aber 400-500 Millionen teurer. Mal sehen wie oder woraus dann finanziert wird.
Eins ist klar: Schneller geht durch dieses Verwirrspiel nichts. Aber es zeigt auch, dass die grundlegenden Mechanismen von Planung, Haushaltsaufstellung und Haushaltsvollzug und deren Rechtsgrundlagen weitgehend unbekannt sind. Bei gleichzeitig enormer Meinungsvielfalt und Pseudo-Expertentum wenn es um Kampfflugzeuge, Sturmgewehre, Funkgeräte oder einfach nur die Anzugsordnung geht,
Oder wer kann hier mit Recht sagen, er oder sie hätte das Haushaltsgrundsätzegesetz jemals gelesen? Oder die Bundeshaushaltsordnung?
Das Bw-Sondervermögen wurde reichlich diskutiert. Jetzt scheint es sehr hilfreich, dass es mit großem politischen Konsens im Detail im Grundgesetz verankert wurde. Wie das BMVG aber die vielen nun „mischfinanzierten“ Vorhaben mit Jahresscheiben aus dem Sondervermögen wie auch dem normalen Einzelplan 14 sichern und steuern will, das wird sich noch zeigen. Denn der normale Haushalt hängt an der Schuldenbremse. Oder mal setzt die nochmals wegen Notstand außer Kraft, aber das wird die späteren Jahre und Generationen schwer belasten. Vielleicht mal Aufgaben- und Ausgabenkritik machen und diverse Verschwendungen schnell stoppen? Aber so groß scheint die Not noch nicht zu sein.
Ich habe eine Frage zum BwFinSVermG:
„§ 5 Wirtschaftsplan, Haushaltsrecht, Mittelverwendung
(1) Alle Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens werden in einem Wirtschaftsplan veranschlagt. Der
Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 ergibt
sich aus der Anlage. Ab dem Wirtschaftsjahr 2023 wird der Wirtschaftsplan dem Haushaltsgesetz als Anlage
beigefügt. Er wird ab dem Jahr 2023 zusammen mit dem Haushaltsgesetz festgestellt.“
Wurde nicht dieser Wirtschaftsplan 23 (Haushalt?) vom BVerfG „kassiert“? Auf welchen Wirtschaftsplan kann denn jetzt hinsichtlich der o.a. Vorschrift verweisen werden? Darf der nachträglich erstellt werden? Bringe ich etwas durcheinander?
Was ist mit den Projekten die über dem Sondervermögen gestartet wurden aber erst ab 2028 aus de normalen Verteidigungsetat finaziert werden, habe gelesen das sie betroffen sind von der Speere?
Wie bekannt sein sollte, ist der Haushalt 2023 verfassungswidrig. Diese Verfassungswidrigkeit wird durch Erklärung einer Notlage und durch Verabschiedung eines entsprechenden Nachtragshaushaltes durch den Bundestag geheilt. Da u.a. auch diverse Länder wie Schleswig-Holstein, Berlin und NRW ähnlich wie der Bund gehandelt haben, ist nicht mit einer weiteren Klage zu rechnen. Damit ist die 2023er Kuh vom Eis.
Gänzlich anders sieht es für 2024 aus. Dieser Haushalt ist auch verfassungswidrig, hier wäre die Erklärung einer Notlage erheblich schwieriger, allerdings mit fundierter Begründung nicht unmöglich. Ein Nachtragshaushalt für 2024 ist ohne Aussetzen der Schuldenbremse nicht finanzierbar. Um diesen Haushalt also verfassungssicher zu machen, soll er noch einmal komplett überarbeitet werden.
In diesem Zusammenhang steht also einfach lediglich die Verdoppelung der avisierten Ukraine-Hilfe noch im Feuer.
Soweit der augenblickliche Stand, der sich aber natürlich ändern kann. Folgerichtig ist also noch vieles wieder oder immer noch offen.
@Observer22, gefühlt dürfte das Sondervermögen nicht direkt betroffen sein. Das Haushaltsgestz 23 ist ja nur sofern von dem Urteil betroffen als das da jetzt Ausgaben drinstehen die über die Restkredite aus der Coronazeit finanziert werden sollten, jetzt aber nicht mehr dürfen.
Formal dürfte es also reichen genau diese Posten zu streichen und sich zu freuen das 60 Mrd € weniger Schulden in der Coronazeit gemacht wurden. Insbesondere Punkt 1 dürfte aber politisch nicht gewollt sein, also wird auch die Politik (er)klären müssen wo das Geld dann herkommen soll.
@Nico15: So schnell schießen die Preußen wirklich nicht. Einen Haushalt 2024, geschweige denn ein Haushaltsgesetz 2024 gibt es nicht („Dieser Haushslt ist auchverfassungswidrig…“). Folglich greifen Ihre Spekulationen zu einem angeblich (ebenfalls) verfassungswidrigen „Nachtragshaushalt 2024“ deutlich in die Kiste Fake-News.
Noch einmal klar und deutlich. Es geht lediglich um den K T F =Klimatransformationsfond und den WSF =Wirtschaftsstabilitätsfond.
Die Regierung hat die gesetzlichen Vorgaben bei der im Grundgesetz stehenden Vorgaben bei der Schuldenbremse nicht ernst genommen und hat versucht, sich an der Schuldenbremse vorbeizuschummeln.
Dabei ist sie nun erwischt worden.
Völlig anders dagegen das Sondervermögen für die Bundeswehr. Dieses Sondervermögen wurde mit großer Mehrheit durch den Bundestag rechtssicher ins Grundgesetz aufgenommen und ist nicht nur gefühlt; sondern in absolut keinster Weise von dem ganzen Schlamassel oder gar einer Haushaltssperre betroffen. Ich hoffe, ein wenig zur Klarheit beigetragen zu haben.
Zur Ergänzung: Eine haushaltspolitische Notlage kann auch nur für ein plötzliches, unerwartetes Ereignis begründet werden. Folglich kann das Klima niemals eine Begründung für eine haushaltspolitische Notlage sein; eine neue Pandemie, Unwetter wie im Ahrtal dagegen sehr wohl.
Selbstverständlich ist auch ein neues Sondervermögen analog des Bestehenden für die Bundeswehr möglich oder die Neuauflage eines Solidarzuschlages für Xyz. Das Bundesverfassungsgericht hat mitnichten die Aufnahme von Schulden verboten. Man muss es nur rechtssicher machen und es wollen. Die Sorge einiger, was nun 2028 usw. möglich ist oder nicht, ist daher juristisch völlig unbegründet.
Und während hierzulande noch über Wehretat, Sondervermögen, Ukrainehilfe und Haushaltsperre diskutiert wird, schütteln NATO Partner entnervt die Köpfe und ein Herr P. weiter östlich kann sein Glück nicht fassen …
Klare Positionen wären da schon hilfreich.
Als Laie denke ich auch, dass das Sondervermögen, das ja aus dem Ukrainekrieg heraus begründet wurde, völlig verfassungskonform ist und so umgesetzt werden kann.
Natürlich muss der Grundhaushalt auch die Grundausstattung der Bundeswehr enthalten und da liegt ja jetzt das Augenmerk für den Haushalt 2024.
Ein Frage stelle ich mich jedoch: Wäre nicht aufgrund der anhaltenden Kämpfe in der Ukraine eine Aufstockung des Sondervermögens für die Bundeswehr verfassungskonform zu argumentieren. Insbesondere glaube ich nicht daran, dass 2028 alle Lieferungen abgeschlossen sein werden, da dafür einfach die Produktionskapazitäen der Industrie nicht ausreichen. Eine Aufstockung und Verlängerung des Sondervermögens bis 2030 scheint mir da durchaus gerechtfertigt. Russland zeigt derzeit ja keine Schwäche, die auf ein kurzfristiges Ende des Krieges hindeutet.
Wenn die Verpflichtungsermächtigungen gesperrt werden, kann ich keine neuen Projekte ins Geld bringen, die überjährig sind. Das trifft ja im Wesentlichen auf den Kauf von Waffensystemen und Munition zu, da hier fast immer Verträge eingegangen werden (müssen), die Zahlungen über mehrere Haushaltsjahre nach sich ziehen.
Daher ist das schon nicht unerheblich. Neue Verträge und Nachbeschaffungen von abgegeben Rustungsgütern sind dadurch erstmal nicht möglich. Solange das nur BMVg intern ist, kann man ja Ausnahmen machen, aber wenn man sich schon zu so einer pauschalen Bremse veranlasst sieht, dann fürchtet man vielleicht auch, dass es zu einer globalen Minderausgabe kommt und aller Ministerien verpflichtet werden, etwas zur Lösung der derzeitigen Problemstellung beizutragen. Die 2% werden so nichts.
@Heiko Kania
natürlich ist der Haushaltsentwurf 2024 nach einhelliger Meinung unseres herrschenden juristischen und ökonomischen Sachverstandes verfassungswidrig da er Bestandteile aus einem – Sie wissen schon, ja? – 200 Milliarden Fond erhält.
Diese Tatsache ist am Mittwoch im Haushaltsausschuss bei Anhörung des gesamten Sachverstandes eben einhellig deutlich geworden.
Folgerichtig ist die Bereinigung/Beratung des Haushalts 2024 am Donnerstag auf unbestimmte Zeit ausgesetzt worden mit der weiteren Folge , das die finale Verabschiedung des Haushalts 2024 in der nächsten Woche auch nicht stattfindet, weil logischerweise nur ein rechtssicherer Haushalt zur Abstimmung gelangen kann, der aber noch erst gefunden werden muss.. Das kann dauern, muss es aber auch nicht bei entsprechendem Willen a l l e r Beteiligten diese fundamentale Finanzkrise einvernehmlich zu lösen.. Soweit die Tatsachen fernab jeglicher Spekulation oder Fake-News. So einfach und wie ich hoffe klar verständlich ist das.
Ich stelle fest:
Die Haushaltssperre bezieht sich nicht auf das Sondervermögen Bundeswehr (da verfassungsfest Artikel 87a Absatz 1a), soviel ist ja nun klar. Wohl aber bezieht sich die Haushaltssperre auf den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und überwiegende Teile des Bundeshaushalts 2023 (inkl. EP14 und EP60).
Frage: warum stehen dann nächste Woche Mittwoch, den 29. Nov unter anderem zwei 25 Mio € Vorlagen mit Finanzierung aus dem EP14 im Haushaltsausschuss zur Genehmigung an? Hofft man hier auf die Sondergenehmigung des Finanzministeriums? Bezieht sich die Entsperrung der Verpflichtungsermächtigungen nur auf Projekte aus dem Sondervermögen oder auch auf Projekte aus dem EP14? Was ist mit kleineren/mittleren Beschaffungen über 25 Mio € aus dem EP14, die nicht mehrjährig laufen? Wie sind Beschaffungen über 25 Mio € aus Rahmenverträgen betroffen?
@Labacco:
Weil das BMF Ausnahmen vorsieht?
@Memoria
Wenn diese Ausnahmen vom BMF auch unkompliziert gemacht werden, dann bin ich ja beruhigt.
@Schwermetaller
Zitat:“Oder mal setzt die nochmals wegen Notstand außer Kraft, aber das wird die späteren Jahre und Generationen schwer belasten.“
Das kann man drehen und wenden wie man will. Alles was heute durch Schulden finanziert wird, das wird die späteren Generationen auch belasten. Herr Lindners Behauptung, die Schuldenbremse einzuhalten, während gleichzeitig mit viel Trickserei eben jene Schuldengrenze umging, war auch schon ziemlich dreist. Das Tricksen hat die Ampel nicht begonnen, auch die Vorgängerregierung konnte das gut. Aber der Ampel fällt es jetzt auf die Füße. Aktuell brennt die Hütte an allen Seiten und die Bundesregierung kann es sich eigentlich nicht leisten, irgendwo zu kürzen.
Es würde mich also nicht überraschen, wenn der Etat für die Verteidigung, trotz vollmundiger Ankündigungen, am Ende doch gekürzt wird.
Ich möchte als Optimist noch ergänzen, dass es nur wenige Tage gedauert hat, die Unklarheit um das Sondervermögen zu klären und den Erlass zu revidieren. Es brauchte keine Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit, die Ende März fertig sein werden.
Zur Frage warum 25 Mio Vorlagen auch jetzt: im Zweifel, um die Wichtigkeit und Dringlichkeit zu unterstreichen und so politischen Druck aufzubauen.
VG an alle
Eigentlich ist es erstaunlich, dass neue Schulden unter dem Namen Sondervermögen nicht von der Haushaltssperre betroffen sind.
@Der Realist sagt: 27.11.2023 um 15:14 Uhr
Das ist doch einfach erklärt.
Erstens hat keiner gegen das Sondervermögen geklagt, das BVerfG hatte also nicht darüber zu entscheiden.
Zweitens, dieses Geld wurde nicht einfach umgewidmet, wie die übriggebliebenen Corona-Milliarden. Die Zweckbestimmung ist die ursprüngliche.
@Der Realist, warum sollten Sie? Das Sondervermögen ist per entsprechendem Gesetz und Änderung des Grundgesetzes gesichert auf mehrere Jahre angelegt worden. Die Sperre des laufenden Haushaltes wurde aber nötig weil er Ausgaben enthält die jetzt nicht mehr in der geplanten Form über Kredite finanziert sind.
Nur mal zur Info und kurz zusammengefasst. Auch wenn es ein bisschen off-topic ist, aber andererseits hängt es auch mit der Haushaltssperre und dem Sondervermögen zusammen.
Eigentlich sollten laut der Nachrichtenwebsite Business Insider noch 20 25-Mio € Vorlagen in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses und morgen genehmigt werden. Jetzt sollen es nur noch 12 Vorlagen werden:
In der Sitzung am 29.11.2023 (sind zur Vorlage genehmigt)
– EUROFIGHTER EK – Programme Support and Risk Mitigation
– Herstellung und Lieferung von Scheinzielen für Luftfahrzeuge der Bundeswehr
– Beschaffung von Fahrschulpanzern LEOPARD 2 A6 A 3 und A7V
In der Sitzung am 13.12.2023 (sollen zur Vorlage genehmigt werden, teilweise aus EP60):
– Beschaffung 2. Los von Überschneefahrzeugen (CATV)
– Beschaffung von MBDA Meteor Luft-Luft-Raketen
– Nachbeschaffung von IRIS-T-Systemen
– Beschaffung von Leichten Kampfhubschraubern (LKH)
– Beschaffung des Systems SONIX zur Unterwasserortung
– Nachbeschaffung weiteres Los von 155m-Munition von Nexter
– Nachbeschaffung von GEM-T-Raketen für das Patriot-System
– 2 weitere Vorlagen zur Beschaffung von Losen verschiedener Munition
Nicht kommen wird, sondern erst später bzw. im 1. Halbjahr 2024 u.a. der schwere Waffenträger, der Skyranger sowie mehrere Entwicklungsprojekte für den Eurofighter. Bei den Boxern (schwerer Waffenträger) scheint es u.a. zu technischen Problemen zu kommen.
Fraglich ist wohl auch weiterhin ob während der Haushaltssperre neue Rüstungsverträge unterzeichnen dürfen, auch wenn das Sondervermögen von der Sperre ausgenommen ist. Die entsprechenden Sondergenehmigungen des Finanzministeriums (für die Vorlagen in der Sitzung im Dezember) sind wohl vom Verteidigungsministerium schon beantragt und auch von der Arbeitsebene des Finanzministeriums genehmigt worden. Unterschriften sind aber wohl vom Staatssekretär noch nicht geleistet worden. Es bleibt spannend…..