Haushalt? Sondervermögen? Verwirrung?

Da es in den Kommentaren eine Rolle spielt und für hinreichende Verwirrung sorgt: Die Haushaltssperre als Folge des Verfassungsgerichtsurteils zum Klimafonds dürfte sich zwar langfristig auch auf die Verteidigungsausgaben auswirken, aber die derzeit umlaufenden Informationen zu einer direkten Sperre der Ausgaben des Verteidigungsministeriums stimmen erstmal so nicht. An der Verwirrung hat allerdings das Wehrressort selbst gehörigen Anteil.

Am (gestrigen) Mittwoch verfügte die Haushaltsabteilung des Verteidigungsministeriums:

Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushaltgesetz 2021 ergibt sich für den Bundeshaushalt die Notwendigkeit der Überprüfung der haushaltswirtschaftlichen Gesamtlage.
Um weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre zu vermeiden, sind hiermit bis auf Weiteres alle von Ihnen aus dem Bundeshaushalt 2023 und auch aus dem Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens Bundeswehr bewirtschafteten und noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen gesperrt.
Dies gilt nicht für im Vollzug des Haushalts 2023 erteilte über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen.

Daraus wurde in der Berichterstattung in den Medien eine Haushaltssperre für das Sondervermögen. Das wiederum dementierte das Ministerium am (heutigen) Donnerstagmorgen:

In der Augsburger Allgemeinen wird unter der Überschrift „Finanzministerium verhängt Haushaltssperre bei Sondervermögen Bundeswehr“ berichtet, dass das Finanzministerium als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Zahlungen des Verteidigungsministeriums aus dem Sondervermögen stoppt. Diese Aussage ist unzutreffend.
Die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) verhängte Haushaltssperre bezieht sich auf die im Bundeshaushalt 2023 noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen. Zum Verständnis: Das Sondervermögen Bundeswehr ist prinzipiell von der Haushaltssperre ausgenommen.
Es sind aus dem Sondervermögen heraus allerdings auch neue Vorhaben vorgesehen, deren Finanzierung nicht ausschließlich über das Sondervermögen abgedeckt sein wird. Die restliche Finanzierung ab 2028 soll dann durch den Einzelplan 14 abgedeckt werden.
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVgBundesministerium der Verteidigung) hat die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen wegen solcher Projekte bis auf weiteres aus eigener Initiative eingeschränkt. Hier wirkt also zunächst die Haushaltssperre. Das bietet dem BMVg die Möglichkeit, Anträge beim BMF zu stellen, um die Finanzierung auch dieser Projekte aus dem Sondervermögen abzusichern.

Allerdings: das wiederum galt nur bis zum Donnerstagmittag. Dann gab’s einen neuen Erlass aus der Haushaltsabteilung, und die entsprechende Mitteilung des Ministeriums dazu:

Aufhebung der internen Haushaltssperre des Sondervermögens

In gemeinsamer abschließender Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) konnten wir klarstellen, dass das Sondervermögen Bundeswehr von den Vorgaben der Haushaltssperre ausgenommen ist und die Verpflichtungsermächtigungen aus dem Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens keiner Sperre unterliegen.
Die vorsorglich erfolgte Ausweitung der Haushaltssperre auf Verpflichtungsermächtigungen aus dem Sondervermögen Bundeswehr wurde durch ergänzenden Erlass aufgehoben.
Es ist damit gewährleistet, dass auch die Finanzierung solcher Projekte sichergestellt ist, deren Finanzierung nicht ausschließlich über das Sondervermögen Bundeswehr abgedeckt sein wird.

Verwirrend? In der Tat. Was das ganz konkret für noch in diesem Jahr zur Billigung anstehende neue Projekte bedeutet? Da gibt es keine richtig konkrete Aussage zu.