Sexualität als Privatsache, härteres Vorgehen gegen „sexualiertes Fehlverhalten“
Die Bundeswehr soll sich künftig aus dem Sexualleben ihrer Soldaten und Soldatinnen heraushalten, so lange das keine Auswirkungen auf den Dienstbetrieb hat. Andererseits sollen Fälle von sexueller Belästigung schneller und wohl auch deutlicher sanktioniert werden. Die vom Verteidigungsministerium erlassene neue Vorschrift dazu, die A-2610 Umgang mit Sexualität und sexualisiertem Fehlverhalten gilt seit Anfang September – und schafft auch bisherige disziplinarrechtliche Folgen wie den Vorwurf Einbruch in die Kameradenehe faktisch ab.
Kernsatz der neuen Vorschrift: Eine außerhalb des Dienstes oder der Arbeit erfolgende, einvernehmliche Aufnahme sexueller Beziehungen durch Angehörige des Geschäftsbereichs Bundesministerium der Verteidigung berührt grundsätzlich keine dienstlichen bzw. arbeitsrechtlichen Interessen. Diese sind disziplinar- und arbeitsrechtlich in der Regel ohne Belang, auch wenn die Sexualpartner einer unterschiedlichen Statusgruppe angehören, einen unterschiedlichen Dienstgrad bzw. eine unterschiedliche Amtsbezeichnung führen oder unterschiedlich tarifrechtlich eingruppiert sind.
Das wird allerdings eingeschränkt, wenn dadurch das Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit beeinträchtigt werden könnte. Dafür sind jedoch deutliche Schwellen angesetzt: Von einer ernsthaften Beeinträchtigung des Ansehens der Bundeswehr oder der Achtung und des Vertrauens in die jeweilige dienstliche Stellung der Soldatin oder des Soldaten kann bei einem außerdienstlichen sexualbezogenen Verhalten ohne dienstlichen Bezug regelmäßig nicht ausgegangen werden, sofern das Verhalten nicht strafrechts- oder ordnungswidrig ist.
Mit der Neuregelung reagierte das Ministerium offensichtlich auch – unter anderem – auf den Fall der Offizierin Anastasia Biefang, die mit ihrem Profil auf der Online-Datingplattform Tinder nach Ansicht des Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts ihre außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht verletzt hatte. Biefang hatte dagegen Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt.
Dennoch setzt auch die neue Vorschrift Schranken, wenn der Arbeits- und Dienstbetrieb sowie der Betriebsfrieden … nachhaltig beeinträchtigt oder gestört werden. Dazu gehört nicht zuletzt: Sexuelle Betätigung im Dienst/während der Arbeit stört regelmäßig den Dienstbetrieb.
In einem Rundschreiben der Rechtsabteilung des Ministeriums an die Rechtsberater wird darauf verwiesen, dass mit der Neuregelung eine Besonderheit der Streitkräfte praktisch abgeschafft wird: Der so genannte Einbruch in die Kameradenehe, bei dem ein Soldat oder eine Soldatin sexuelle Beziehungen zur Frau oder zum Mann eines anderen Soldaten oder einer Soldatin hat, führt künftig nicht mehr automatisch zu einem Verfahren vor dem Truppendienstgericht. Der Dienstherr macht deutlich, dass das Sexualleben der Soldatinnen und Soldaten ohne Berührungspunkte zum Dienst regelmäßig nicht von disziplinarer Relevanz ist, heißt es in der Erläuterung. Wenn allerdings jemand in den Dienstbetrieb eingreife, um diese Beziehung zu fördern, könne das durchaus disziplinarische Konsequenzen haben.
Deutlicher als bisher soll mit der neuen Vorschrift gegen sexualisiertes Fehlverhalten vorgegangen werden, unter anderem gegen sexuelle Belästigung im Dienst. So gilt jede Form von sexueller Belästigung im dienstlichen Umgang als Verstoß gegen die Pflichten des Soldatengesetzes, auch dann, wenn Ausdrucksweisen, Darstellungen oder Gesten mit sexuellem Bezug scherzhaft gemeint sein sollten. Es kommt allein auf den objektiv sexuellen Gehalt an.
Möglicherweise wirkte sich diese Vorgabe ausgerechnet auf den Kommandeur des Zentrums Innere Führung aus, das unter anderem für diese Thematik in der Truppe zuständig ist. Generalmajor Markus Kurczyk wurde am vergangenen Samstag von seinem Posten abgelöst, wie das Ministerium knapp mitteilte. Nach Informationen aus der Truppe – über die auch der Spiegel berichtete – soll er sich am Rande der Invictus Games in Düsseldorf gegenüber einem Soldaten übergriffig verhalten haben. Das Ministerium machte dazu keine Aussagen.
Gerade den Vorgesetzten weist die neue Vorschrift besondere Verantwortung zu. Bei sexueller Belästigung und erst recht bei sexualisierter Gewalt seien sie verpflichtet, einzuschreiten und die notwendigen Maßnahmen umgehend und konsequent durchzuführen oder zu veranlassen.
Die Vorschrift A-2610 ist zwar als OFFEN eingestuft; veröffentlichen mag das Ministerium sie aber bislang nicht (auch wenn die Rechtsabteilung in ihrem Rundschreiben dazu mitteilt, am 1. September 2023 wurde die Allgemeinen Regelung A-2610/2 „Umgang mit Sexualität und sexualisiertem Fehlverhalten“ veröffentlicht). Deshalb hier zum Nachlesen:
A-2610_2_Umgang _Sexualitaet_und_sexualisiertem_Fehlverhalten
(Vorsorglicher Hinweis: Das ist ein Thema, bei dem ich besonders auf eine sachliche Debatte in den Kommentaren achte)
@Rufus
„Bestimmte Details des Privatlebens können Menschen erpressbar machen. Geheimdienste wissen das.“
Aber nur solange diese Details ein gesellschaftliches Problem darstellen. Heißt früher hatte man gegen einen heimlichen Homosexuellen ein erhebliches Druckmittel. Jetzt wo es weitestgehend normalisiert ist, eben nicht mehr (so stark). Das ist wie ich denke eine erhebliche Verbesserung, weil es eben schon immer Homosexuelle gegeben hat. Die wenigsten werden das auch heute noch an die große Glocke hängen wollen (eben weil es immer noch Stigmatisierung gibt), aber wenn jetzt der FSB kommt und gegen jemanden, sagen wir einen General, Druck macht weil er bestimmte private Fotos hat, dann wären diese Fotos vielleicht immer noch unangenehm wenn sie veröffentlicht werden, aber nicht so unangenehm, dass er deswegen zum Verräter wird.
@Rufus
Insofern macht ein offener Umgang, Stichwort Meldepflicht, doch Sinn.
Und ob Herr Fekdwebel irgendwas in Darkrooms oder Swingerclubs macht sollte den Arbeitgeber Bundeswehr schlicht nicht interessieren, um er gar nicht erpressbar zu werden.
Das mit dem Schulgesetz macht mich fassungslos. Nur kleiner Tipp, Schülerinnen und Schüler sind die meiste Zeit MINDERJÄHRIG während Sie zur Schule gehen. Außerdem gelten diese als SCHUTZbefohlene.
Die BW sollte da wohl ein normales Vorgesetzer zu Mitarbeiter Verhältnis pflegen.
@Dominik und lukan
Ich hatte eher an Dinge wie Fremdgehen gedacht oder dass Geheimdienste Fotos nehmen und honey traps einsetzen. Gegen Ausländer in China setzt die CCP regelmäßig (!) honey traps ein. Das müssen nichtmal VIPs sein. Über Trump gibt es ja auch die realistische, wenn auch bisher nicht belegte Theorie, dass ihm da was in Russland passiert sei. Ich erwähne das, weil speziell diese beiden Staaten ja sehr bekannt für ihre geheimdienstlichen Tätigkeiten im Ausland bekannt sind. Wenn man bei der NATO eingestellt wird, erhält man ein Schreiben, welches genau auf solche Sachen hinweist. Ist alles Tagesgeschäft. Selbst Polizisten sind in Deutschland im Fadenkreuz, wie man vor einigen Jahren in der Presse lesen konnte.
@Rufus: Ein Blick ins Soldatengesetz und die einschlägige Rechtsprechung zeigt, dass der Dienst in der Bundeswehr eben KEIN übliches Beschäftigungsverhältnis mit normalem Verhältnis zwischen Vorgesetztem und „Mitarbeiter“ ist. In der Truppe gibt es keine „Mitarbeiter“, sondern Kameradinnen und Kameraden. Vielleicht ist genau diese „Mitarbeiter-Denke“ eines der vielen Probleme der Bundeswehr. Leider gehen in der Diskussion mal wieder rechtliche, moralische und politische Perspektiven völlig durcheinander. Als jetzt aber wirklich letzten Beitrag: Politische Bildung zu dem Thema gibt es hier: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/324042/sonderrechtsverhaeltnis/
@Rufus
Ja, den klassischen Honeypot gibt es natürlich noch. Aber den kann man entschärfen, wenn man die Gesetze der Gesellschaft anpasst. Eben durch weglassen von Dingen wie „Einbruch in die Kameradenehe“ und Akzeptanz von anderen Lebensentwürfen.
Da bleiben natürlich immer noch Möglichkeiten, wenn ein nach außen puritanisch gebender Saubermann privat ganz andere Dinge tut, aber solche Menschen sind meines Erachtens sowieso gefährlich und ein Sicherheitsrisiko.
(Und zur Trumpgeschichte, nun er hat ja eher immer damit geprahlt, was für ein toller Hengst er ist. Da müssten schon sehr schmutzige Videos mit deutlich Minderjährigen oder ähnliches existieren, dass man ihn damit wirklich erpressen kann.)
Und wer grundsätzlich lieber zum Verräter wird, als dass er beichten kann, dass er mal betrunken Mist gebaut hat, da sehe ich auch die äußerem Umstände zu ändern. Und man kann übrigens auch Männern KO Tropfen in den Drink geben und ihn dann mit sonstwen posen lassen. Wenn man von vornherein offen mit soetwas umgehen kann, dann hat der feindliche Dienst einfach weniger Chancen mit soetwas, als wenn der verkaterte Trottel dann unter Druck aus Angst dann alles mitmacht, weil er glaubt das ansonsten sein Leben sowieso zerstört ist. Grundsätzlich kann man das natürlich vermeiden, wenn man ganz einfach Mäßigung übt, aber junge Menschen sind eben junge Menschen und auch alte wollen sich manchmal wieder jung (und dumm) fühlen. Die Frage ist, wie wir als Gesellschaft damit umgehen und in Sachen Sexualität haben wir einfach kein Mittelalter mehr, also finde ich es gut, dass die Gesetze das reflektieren.
@Windlicht
Gerade weil es Kameraden und nicht nur Mitarbeiter gibt, kommen Sie mit der Sonderrechtstheorie hier nicht weiter. Wir sind trotz „Machtgefälle“ zu Kameradschaft und gegenseitiger Anerkennung verpflichtet.
Und trotz „Machtgefälle“ sind Soldaten Menschen und gehen zwischenmenschliche Beziehungen miteinander ein. Das ist völlig in Ordnung so.
@Windlicht
Ja und Walmart bekam dafür eines auf den Deckel vor Gericht
@Windlicht: Herzlichen Dank für den interessanten Link!
Vielleicht sollte mache/ -r hier noch seinen Beobachtungs- und Wirkbereich etwas erweitern und auch einmal (gerne auch dauerhaft) über die linke und rechte Grenze hinaus blicken.
Vielleicht sollte manche/ -r den einen oder anderen Aspekt dieser Diskussion und die eigene Meinung nicht nur aus dem tradierten (evtl. christlichen) Rollenverständnis heraus sehen (Stichwort Säkularisierung/ Laizismus).
Auch sei auf Bedeutung der Worte „grundsätzlich“ und „regelmäßig“ sowie deren Verwendung in der AR hingewiesen.
Die Mehrzahl der Kommentare hier beweisen meiner Meinung nach, dass es mit der emotionalen Reife und der Vernunft – die kommen leider nicht automatisch mit dem Alter oder Dienstgrad und einen Lehrgang dazu gibt’s auch nicht – meist leider nicht zum Besten bestellt ist.
Besonders wenn hier wieder an die „gute alte Zeit“ erinnert wird (Gruß an Herrn Pio-Fritz und „seinen“ alten Oberstaber; Bisher habe ich Ihre Kommentare immer interessiert gelesen, aber damit haben Sie sich für mich leider ziemlich disqualifiziert.) sowie Meldepflichten und unterschwellige Verbote ins Spiel gebracht werden.
Aber mir dünkt gleichermaßen, dass hier wieder einmal primär die „Bremser“ und „Bedenkenträger“, welchen man natürlich zuhören muss, Ihre Meinung kundgetan haben.
Von wie vielen innerdienstlichen Beziehungen ohne negative „Begleiterscheinungen“ wissen wir denn? Bzw. von wie vielen innerdienstlichen Beziehungen mit negativen „Begleiterscheinungen“ wissen wir denn aus erster Hand? Resultieren die meisten dieser Erscheinungen vielleicht aus Eifersucht, Neid, Missgunst oder antiquierten Moralvorstellungen? Diese Fragen stelle ich mir bei derlei Angelegenheiten.
Es sind die Führer, Erzieher und Ausbilder (und ggf. DiszVorges) gefordert Ihrem unterstellten Bereich das Wissen, die Einsicht und damit letztlich auch die Reife zu vermitteln, sodass ein produktives und angenehmes Dienstklima herrscht.
Nicht zuletzt, davon bin ich überzeugt, würde sich mit einer Geschlechterparität in den Streitkräften, welche zweifelsohne noch in ferner Zukunft liegt, einiges zum Guten verändern.
Da kommt mir doch glatt Pippi Langstumpf in den Sinn; „Ich mach mir die Welt..“
Wenn es um die Debatte der eingeschränkten Grundrechte und Freiheiten geht, ist sich das Parlament und die Justiz angesichts der „Auftragserfüllung“ anscheinend einig, bei dem Liebesleben in der Truppe dann aber nicht so ganz. Da hat die Anastasia vor dem BVG anscheinend für guten Wind gesorgt und der Bund muss nun „reagieren“.
Im Vergleich zur freien Wirtschaft hat die „Sexualität“ in der Truppe eindeutige Auswirkungen auf die Moral und Einsatzbereitschaft, gerade bei längeren Abwesenheiten bzw. engeren Bindungen (Kameradschaft) – Einsatzkontingenten.
Sexuelle Belästigung jeglicher Art ist ein totales NoGo und gehört drastisch bestraft, da gibt es für mich auch keine zweite Meinung.
Was das Liebeslieben „in der Truppe“ jedoch angeht, sollte man nicht vergessen das Liebeleien, gerade unterschiedlicher Dienst- und Statusgruppen, am besten noch mit direktem Unterstellungsverhältnissen, eindeutigen Einfluss auf den Dienst nehmen. gerade wenn diese ggf. sogar „gezielt“ angebahnt werden um sich evtl. Vorteile (Förderungen/Beurteilungen) zu ergaunern – auch wenn diese nicht strafrechts- oder ordnungswidrig sind!
Was eben klar sein muss, ist, dass in der soldatischen Gemeinschaft eben bestimmte Pflichten gelten, die im zivilen Leben nicht ganz so trennscharf durchgesetzt werden (können).
Aber es versteht sich von selbst, dass ein Vorgesetzter, der mit einer direkt unterstellten Person eine sexuelle Beziehung eingeht, hier Grenzen überschreitet, die das für den Alltagsbetrieb oder auch den Einsatz tolerierbare Maß notwendig einzuhalten sind. Versetzung oder wenigstens Umsetzung ist da das Mindeste, was zu tun ist. Auch in Behörden arbeiten Ehegatten in aller Regel nicht in der selben Organisationseinheit, weil eben ein Interessenkonflikt vorprogrammiert ist, wenn die Frau (Dezernatsleiterin) ihren Mann (Sachbearbeiter) dienstlich beurteilt, für Beförderungen vorschlägt, o.ä. Auch mit vertauschten Rollen oder gleichgeschlechtlichen Beziehungen ist das m.E. selbstverständlich.
Der Hund mit den Dienstgradgruppen liegt in den Tücken der Vorgesetztenverordnung begraben, weil hier innerhalb einer Einheit § 4 VorgV Abs. 3 grüßt… Und das eröffnet schnell einen direkten Weg, dienstliche Konflikte in Beziehungsprobleme zu verwandeln, bzw. ein klassisches Einfallstor dafür, letztere im Dienst über Machtungleichgewichte auszutragen.
Nichts davon ist grundsätzlich hilfreich für den Dienstbetrieb oder für die Gesundheit der infrage stehenden Beziehungen. Ein Chef im Zivilleben wird das allein schon deshalb unterbinden, weil derartige Friktionen am langen Ende Geld kosten. Beim Militär kann es im Zweifel schnell Menschenleben kosten – auch weit über die jeweils beteiligte Einheit hinaus.
Angesichts der als gegeben vorauszusetzenden Affinität des Bundeswehrapparates für „Flurfunk“ und „Scheißhausparolen“ ist man ohnehin gut beraten, Beziehungen zu Kameraden, insbesondere zu Untergebenen oder Vorgesetzten zu meiden, wie der Teufel das Weihwasser. Und wenn die Liebe dann doch mal kleben bleibt, wo sie hinfällt, ist Heimlichtuerei immer der falsche Weg. Dann hilft nur maximale Offenheit und Konsequenz von Beginn an.
viele führen an, dass „liebes“Beziehungen ein Problem sind, wenn diese innerhalb einer Einheit bzw. in einem Unterstellungsverhältnis auftreten.
Wie ist es denn bei Verwandtschaft? Geschwister oder Eltern Kind Beziehung. Ich kannte Hauptleute, deren Väter General waren oder den Spieß, dessen Sohn in derselben Einheit war usw.
gibt’s da auch entsprechende Forderungen für den Umgang solcher Beziehungen?
Generale, welche die Bodenhaftung verloren haben, Stabsoffiziere, z.T. alterende Oberste und viele andere nehmen sich Rechte heraus, die unglaublich sind. Dumme, sexistische Sprüche und manchmal mehr. Das jetzt mal etwas bei Generalen aufflog und man im BMVg nun panisch reagiert, ist eher Zufall. So manches bleibt unentdeckt. Leider gehören dazu auch Liebesaffären. Offiziere betrügen ihre Frauen, haben Affären im Dienst. Oft pfeifen es die Spatzen von den Dächern. Nur die Frau erfährt nichts. Da gibt es Kameradschaft an der falschen Stelle. Was dann noch im Einsatz alles passierte, füllt Bücher. Bis hin zu Generalen. Leider alles eine Schaufensterdebatte.
@Alfred Maynard sagt: 08.10.2023 um 9:32 Uhr
„Wie ist es denn bei Verwandtschaft?‘
Na, das ist ja keine sexuelle Beziehung. Und wohl auch kein Vergnügen. Ich hatte einen Mitstudenten, dessen Vater war Admiral. Er hat die ständigen Vergleiche und den Druck nicht ausgehalten und schließlich die Bw verlassen.
@Alfred Maynard:
Das ist ein zweischneidiges Schwert. Innerhalb der gleichen Einheit ist das freilich immer auch ein Problem, weil man entweder als Zögling/Favorit gilt, oder aber zwecks Vermeidung des Anscheins von Favoritismus erhöhten Anforderungen gegenübersteht.
Ich hatte selbst Verwandte beim Verein. Das hat mir im Dienstalltag in der AGA oder der Stammdienststelle allerdings nur wenig geholfen, aber m.E. auch nicht geschadet. Was geholfen hat, war das Netzwerk hinsichtlich der möglichen Wahl- bzw. Verwendungsmöglichkeiten für die Stammdienststelle und die Awareness, wie man gewisse Prozesse sinnvoll in den Apparat einspeist. Schütze A. aus Oberbimbach a/d Knatter weiß im Zweifel nicht, dass es auch Verwendungen gibt, die interessanter sind, als GeZi-Mokel in irgendeinem Kampfbattaillon oder „0300 Infanterie“.
Nicht dass ich diese Verwendungen damit in ihrer Bedeutung herabwerten möchte. Es ist jedoch schon hilfreich, Menschen nach Möglichkeit auch ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechend einzusetzen. Das klappt nicht immer auf Anhieb. Aber die Kameraden, die Verwandtschaft beim Bund hatten, hatten da deutlich bessere Chancen, Stammdienststellen zu ergattern, die mehr zu bieten hatten, als nur die geographische Lage „möglichst heimatnah“.