Kiffen ist nicht Saufen: Keine Cannabis-Legalisierung für Soldaten geplant (Nachtrag)
Wenn in der kommenden Woche das Bundeskabinett das geplante Gesetz zur Legalisierung von Cannabis billigt, wird aller Voraussicht nach eine Berufsgruppe ausgenommen sein: Der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass die Regelungen zum straffreien Besitz und Konsum von Haschisch oder Marihuana ausdrücklich nicht für Soldatinnen und Soldaten gelten sollen. Bereits jetzt macht die Bundeswehr grundlegende Unterschiede zwischen dem Konsum von Alkohol und Cannabisprodukten.
Die Details dazu finden sich in den Paragraphen 3 und 5 des neuen Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis. Dort heißt es zwar: Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt. Ebenso wird nur Personen unter 18 Jahren der Konsum untersagt. Beide Paragraphen enthalten aber die Ausnahmeregelung: Beschränkungen des Besitzes/Konsums von Cannabis für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr aufgrund dienstrechtlicher Vorschriften bleiben unberührt.
Soldat*innen sind – nach dem derzeitigen Gesetzentwurf – die einzige Berufsgruppe, für die die Freigaben des Gesetzes eingeschränkt werden. Die Ausnahmeregelungen kamen nach Angaben des Verteidigungsministeriums auf Wunsch des Wehrressorts in den Gesetzestext. Im Gesetz selbst wird das so begründet:
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung gibt es berufliche Tätigkeiten, bei denen gewichtige Gründe für Beschränkungen des Cannabisbesitzes zum Zweck der Berauschung vorliegen, zum Beispiel bei Personal, das Umgang oder Zugang zu Waffen und Waffensystemen aller Art oder Gerätschaften, die bei nicht sachgemäßer Führung eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben begründen können, hat. Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Truppe und der militärischen Ordnung haben der Bundesminister der Verteidigung sowie Vorgesetzte auf der Grundlage dienstrechtlicher Vorschriften das Recht, den ihnen unterstellten Soldatinnen und Soldaten Beschränkungen in Bezug auf
den Besitz und den Konsum von Cannabis aufzuerlegen. Diese Rechte werden durch das vorliegende Gesetz nicht berührt.
Die Dienstvorschriften der Bundeswehr sind bereits in der derzeitigen Situation, in der Cannabis in Deutschland weitgehend illegal ist, schärfer gefasst als die geltenden gesetzlichen Regelungen. Vor allem wird der Konsum von Haschisch und Marihuana grundsätzlich anders bewertet als Alkoholkonsum. Die Zentrale Dienstvorschrift A-2160/6 macht in Abschnitt 1.29 (Missbrauch von Betäubungsmitteln) eindeutige Vorgaben:
Besondere Gefahren birgt der Missbrauch von Betäubungsmitteln im Bereich der Streitkräfte, insbesondere beim Umgang mit Waffen, Munition, Fahrzeugen und anderem Gerät. Wegen der möglichen Auswirkungen auf Gesundheit und psychische wie physische Einsatzbereitschaft der betroffenen Soldatinnen oder Soldaten ist hier über die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes hinaus jeglicher Konsum von Betäubungsmitteln in und außer Dienst verboten. Dies gilt auch für die so genannten,,weichen“ Drogen wie beispielsweise Marihuana und Haschisch.
Auch nach neuen wissenschaftlichen Untersuchungen setzt der Konsum von Cannabis die Wahrnehmungs-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit herab, er beeinträchtigt die Raum-Zeit- Orientierung, die Denkfähigkeit und das Kurzzeitgedächtnis und kann Angstzustände sowie depressive oder paranoide Reaktionen auslösen. Dauerkonsum kann zu Demotivation, Lethargie, affektiven Störungen, Verlust des Empfindens für berufliche und soziale Verpflichtungen und zumindest zu einer psychischen Abhängigkeit führen. Vor allem bei jungen Menschen können Wesensveränderungen mit Vernachlässigung persönlicher Belange bis hin zum Verlust der Leistungsfähigkeit die Folgen von Betäubungsmittelkonsum sein.
Ein akuter Cannabis-Rausch schließt die Fähigkeit zu jedem dienstlichen Einsatz aus. Aber auch nach Abklingen der durch nur einmaligen Konsum hervorgerufenen Rauschsymptome ist nicht auszuschließen, dass es nach einem symptomfreien Intervall zum Wiederaufflammen einer Rauschwirkung kommt (sog. Echorausch, Flashback), sodass der Eintritt eines die Fahrtauglichkeit und andere Leistungsfähigkeiten mindernden oder ausschließenden Rauschzustandes für die Cannabis-Konsumentinnen oder Cannabis-Konsumenten nicht mehr beherrschbar wird. (…)
Daher ist auch der Cannabis-Konsum außerhalb der Dienstzeit – anders als beim Alkoholrausch – eine solche Dienstpflichtverletzung.
Nun sollen, auch das hat das Verteidigungsministerium angekündigt, nach einem Inkrafttreten des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis die dienstrechtlichen Vorschriften überprüft werden. Interessant wird die Frage, ob bei einer Freigabe des Konsums für die Gesellschaft das Verbot für Soldatinnen und Soldaten auch für ihre Freizeit dauerhaft Bestand haben wird.
Nachtrag: Leser haben mich darauf hingewiesen, dass es bereits im vergangenen Dezember zu der geplanten Regelung eine Stellungnahme aus dem politischen Bereich gab, die offensichtlich etwas untergegangen ist. Die FDP-nahen Liberalen Soldaten und Veteranen hatten dazu einen Beschluss veröffentlicht – in Auszügen:
Wie bei Tabak oder Alkohol, muss ein gemäßigter und verantwortungsvoller Konsum von Cannabis auch für Angehörige der Streitkräfte möglich sein. Gleichzeitig braucht es klare Regeln für den Konsum in den Streitkräften, die den Anforderungen an den Dienstbetrieb, insbesondere im Umgang mit Waffensystemen, gerecht werden.
Wir sprechen uns für praxistaugliche Regelungen für den Umgang mit Cannabis in der Bundeswehr aus. Hierzu sollten Erfahrungen von verbündeten Staaten wie Kanada genutzt werden. Die Bundeswehr braucht bereits im Vorfeld der Legalisierung klare Regeln, um sowohl den Konsumentinnen und Konsumenten als auch den Vorgesetzten Handlungssicherheit zu geben. (…)
Auch als Passivkonsument von Cannabis kann es neben der Geruchsbelästigung zu körperlichen Einschränkungen kommen. Daher halten wir es für begründet, für Soldatinnen und Soldaten grundsätzliche Einschränkungen zu treffen:
KEIN Konsum von Cannabisprodukten (Rauchen, Inhalieren, Essen, Trinken, usw.)
– während des Dienstes oder mindestens acht Stunden davor
in Liegenschaften, Fahrzeugen, Flugzeugen, Schiffen oder Booten der Bundeswehr, unabhängig davon ob innerhalb oder außerhalb des Dienstes
– während Übungen oder Einsätzen im In- und Ausland
– 24 Stunden z.B. vor Umgang mit Waffen, Sprengmitteln, Waffensystemen, geschützten bzw. Sonderfahrzeugen, Gefahrstoffen, Selbst- und Brandschutzausrüstung, anderer (militärischer) Spezialausrüstung, Verschlusssachen (ab VS-VERTRAULICH bzw. PersDat 3), Arbeit an/mit Patienten oder vor Dienst mit besonderer Außenwirkung (z.B. Protokolldienst)
Die Ermöglichung des Cannabis-Konsums für Angehörige der Bundeswehr sollte zudem wissenschaftlich begleitet werden. Ein verantwortungsvoller Konsum kann nur erreicht werden, wenn mit zielgruppengerechten Aufklärungs- und Präventionskampagnen ein Missbrauch reduziert bzw. vermieden wird.
Spätestens mit der Legalisierung von Cannabis für Privatpersonen darf der Nachweis von Cannabinoiden wie THC oder deren Abbauprodukten im Urin, Blut oder den Haaren bei der “Musterung” kein grundsätzliches Ausschlusskriterium darstellen.
(Hinweis 1: Ich hatte diese Meldung für den Security.Table aufgeschrieben, an dem ich mitarbeite. Angesichts des Interesses daran hier eine Fassung mit ausführlicheren Zitaten aus den geltenden Regelungen.
Hinweis 2: Auch das scheint mir ein emotional besetztes Thema – ich bin für eine sachliche Debatte dankbar)
(Archivbild: Hanfpflanze – Thomas Trutschel/photothek.de)
Wenn bei einer Gartenparty völlig legal gekifft wird, ist dann der anwesende Soldat gezwungen Atemschutz zu tragen, sich selber anzuzeigen oder fluchtartig das Gelände zu verlassen?
Ja polemische Frage, aber nicht ganz unberechtigt, bin auf die Ausführungen und die Klagen gespannt.
Hallöchen,
man sollte meiner Meinung nach auch den Alkohol konsum ebenso wie das Rauchen stärker, so weit als möglich einschränken.
Es weiss jeder das es für die Gesundheit abträglich ist.
Ich sage nur:
Zum ausnuechtern ab auf die Hindernisbahn oder nach der letzten Schachtel einen Geländelauf.
Das gilt ebenso für die Soldaten bei denen ihr BMI in keinem Verhältnis zur Leistungsfähig keit steht.
Der Soldatenberuf hat nun Mal eine körperliche Facette.
Liebe Grüße von einem Ungedienten
aber dennoch am Militär interessierten Steuerzahler
Nachfrage:
Ist die Ausnahme explizit nur bei Soldaten oder gibt es die auch für andere, ähnlich gelagerte Dienststellungen (Polizei, Bundespolizei, Zoll, …)?
…sehe sonst einen guten Hebel, dass dies nicht lange Bestand haben wird – egal, wie man persönlich zu dem Thema steht.
Die kanadischen Streitkräfte handhaben das ganz anders, (kein Konsum 8h vor Dienstbeginn bzw. 24h bevor an/mit Waffen gearbeitet wird). Ich verstehe wie so oft nicht, warum man hier in der Bundesrepublik zu einer anderen Beurteilung der Lage kommt als Länder, in denen der Zugang/Konsum schon länger entkriminalisiert ist.
Ok, dass diese Hinweise so schnell nötig werden, hätte ich nicht gedacht (schon gekifft heute?). Also:
a) Der Satz „Soldat*innen sind – nach dem derzeitigen Gesetzentwurf – die einzige Berufsgruppe, für die die Freigaben des Gesetzes eingeschränkt werden.“ scheint überlesen zu werden.
b) Schön, dass ihr so gesundheitsbewusst seid – aber die Grundsatzdebatte „Alkohol und Rauchen auch ganz ungesund!“ führen wir hier bitte nicht.
Jeden Abend eine Flasche Schnaps trinken, ist immer noch okay für einen Soldaten? Dienstliche Veranstaltungen mit Alkoholgenuss sind immer noch erwünscht?
Richter, Polizisten und Ärzte scheinen von den Auswirkungen nichtalkoholischer Rauschmitteln nicht betroffen zu sein, oder?
Haben wir uns völlig gelöst von faktenbasierten und nachvollziehbaren Entscheidungen?
Ich mache mir langsam Sorgen, wie wir die Herausforderungen der Zukunft mit Entscheidungsprozessen wie diesen managen wollen. Solange persönliche Befindlichkeiten alter, weißer Männer immer noch Vorrang vor wissenschaftlichen Erkenntnissen und Logik haben, wird es unnötig schwer werden für uns!
„… wird aller Voraussicht nach eine Berufsgruppe ausgenommen … bei Personal, das Umgang oder Zugang zu Waffen und Waffensystemen aller Art oder Gerätschaften, die bei nicht sachgemäßer Führung eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben begründen können …“
Wen das nicht lustig wird bei Verkehrskontrollen von Leuten kontrolliert zu werden die soviel mehr im Auto sehen #HarveyHaseBeifahrersitz. Ich frag für einen Freund. Die Dienstwaffen (Pistole im Halfter und MP aus dem Kofferraum) bleiben aber dann auf der Wache nach dem Joint in der Frühstückspause, oder wie muss ich mir das da vorstellen?
I C H begrüße die Ausnahme der Soldatinnen und Soldaten ausdrücklich, weil es beim Umgang mit Waffen und Munition richtig und wichtig ist, mit klarem Verstand zu agieren.
Gleichzeitig bin ich aber überrascht, da in der jüngsten Vergangenheit nahezu alles getan wurde, den Soldatenberuf als Beruf „sui generes“ mit dem Beamtentum oder anderen Berufen gleichzusetzen.
Was wird aber passieren?
1. Die Bewerberzahlen gehen noch weiter zurück, weil junge Menschen halt Lust auf legalen Drogenkonsum haben. Die werden die Ungleichbehandlung nicht verstehen wollen.
2. Es wird Klagen und Beschwerden von Soldatinnen und Soldaten ohne Ende geben, weil es eine unbegründete Ungleichbehandlung zu anderen bewaffneten Amtsträgern gibt.
Moin,
wie soll das denn für die aufwachsende Reserve aussehen?
Warum traut man hier dem Staatsbürger in Uniform weniger zu, als anderen mit hoheitlichen Aufträgen betrauten, waffentragenden Organisationen?
Außerdem wüsste ich gerne, auf welche medizinische Grundlage sich die aktuelle Vorschrift bezieht.
Wie sieht es mit den etwa von PTBS betroffenen Soldaten aus, die bereits jetzt Cannabis als Medizin verschrieben bekommen könnten?
Diese Ausnahme ist meiner Meinung nach juristischer Unfug in seiner Begründung und wohl auch nicht haltbar.
Die beschriebenen (Aus)Wirkungen sind ebenso für legale und zulässige berauschende Mittel in zahllosen Studien nachgewiesen. Da fehlt es schon in der Unterscheidung.
Die personengruppenbezogene Begründung ist in so fern doch hahnebüchern, als dass Chemiker, Biologen, Sprengmeister, Polizisten, die gesamte Rüstungsindustrie (die alles das herstellen was „so gefährlich“ sein kann) und unzählige andere Berufsgruppen und Statusgruppen im Staatsdienst nicht betroffen sind.
Und zur juristischen Unterscheidung: Natürlich darf der Dienstherr auf Basis von Dienstvorschriften für alle Personengruppen sinnvolle Einschränkungen in Bezug auf den Dienst erlassen. Nur wird hier bereits gesetzlich der Besitz(!) und Konsum für Soldat*innen (und ehemalige?, Reservisten? Beorderte=?) nicht von der Straffreiheit betroffen ist.
Ich bin da sehr(!) gespannt wie Gerichte diesen Eingriff in das Privatleben von Soldaten als „begründet und zulässig“ sehen werden.
Mein Bauchgefühl ist, dass sich bereits alle sicher sind, dass diese Ausnahme absehbar gerichtlich keinen Bestand haben wird, aber man dann wenigstens gesichtswahrend behaupten kann: „naja aber wir haben es ja probiert“.
Klingt alles nach einer Besänftigung für konservative Flügel ohne Aussicht auf Erfolg – in Hinblick auf die Auswirkungen auf die Nachwuchswerbung allerdings äußerst negativ und völlig unterschätzt…
Auch wenn es hier ausdrücklich um Soldaten geht: die Frage nach „Diensttauglichkeit“ stellt sich auch für weite Teile der Wirtschaft. Überall wo es sich um Fahr- und Steuertätigkeiten handelt, greift im Normalfall schon die Meldepflicht des Mitarbeiters. Und in bestimmten Bereichen gilt aus Sicherheitsgründen (Offshore z.B.) eine absolute Nulltoleranz, die bereits heute am Heliport etc. stichprobenartig geprüft wird.
Gerade im sicherheitsrelevanten Bereich sind härtere Vorgaben damit m.E. völlig in Ordnung. Warum dann aber – wie oben geschrieben – Zoll und Polizei, die viel häufiger in kritische Situationen kommen – anders behandelt werden, erschließt sich mir nicht.
Ich bin ein Gegner der Legalisierung. Das BmVg offensichtlich auch.
Die vorgebrachten Bedenken sind nachvollziehbar.
Aber die Begründung ist bei Beschränkung auf die Personengruppe der Soldaten nicht tragfähig.
Innere Führung heißt Einschränkung der Freiheit des Staatsbürgers nur dort, wo es unerlässlich ist.
Hier gibt es aber mildere Mittel. Long Story short:
Wenn man kiffen erlaubt, kann man es für Soldaten nicht kategorisch verbieten.
Staatsbürger in Uniform? Das generelle Verbot wird nicht durchhaltefähig sein! Die kanadische Regelung scheint sinnvoll, wobei auch hier die Frage bleibt, wer kontrolliert… Auffallen wird ein Verstoß vermutlich immer nur dann, wenn was passiert ist…
@Tw Es geht ja nicht um gesund oder ungesund. Sondern eher um die Menge. Zu meiner Zeit bei den Grennis wurde trotz der 2 Bier Regel gebechert bis die Leute vom Stuhl gefallen sind. Und die Dienstgrade haben dass toleriert und vorgelebt. Zum Thema völlig Breit mit durchgeladener Waffe auf Wache gehen. Dass da nichts passiert ist wundert mich noch heute.
Dann kann es ja zukünftig zu folgender Situation kommen….
Gartenparty und der Joint wird rausgeholt…
Der Zöllner sagt super erstmal nen tiefen Zug und reicht den Joint an den Bundespolizisten weiter, der findet das es echt gutes Zeug ist. Kommt der Lufthansa Pilot vorbei und fragt… kann ich auch Mal ziehen. Sagt der Polizist ja direkt nach Frank dem Lokführer.
Kommt Martin der Soldat und fragt… braucht ihr noch Bier? Antwortet der Polizist, ja und dann darfst du das Grundstück verlassen sonst muss ich dich festnehmen aber erst zieh ich noch Mal an dem Joint.
Das Problem ist nicht sich am Wochenende zu bekiffen oder abends einmal eine Tüte zu rauchen sondern:
„Aber auch nach Abklingen der durch nur einmaligen Konsum hervorgerufenen Rauschsymptome ist nicht auszuschließen, dass es nach einem symptomfreien Intervall zum Wiederaufflammen einer Rauschwirkung kommt (sog. Echorausch, Flashback), …“
D.h. der Rauschzustand kann unvermittelt auch ohne Konsum auftreten. Das gibt es bei Alkoholkonsum nicht. Auch aus diesem Grund sollten natürlich alle Berufsgruppen mit gefahrgeneigter Tätigkeit bzw. Waffenträger von einer Erlaubnis ausgenommen werden. Im übrigen wird sicher auch eine waffenrechtliche Zuverlässigkeit fordern, daß keine Rauschmittel konsumiert werden (Alkoholabhängigkeit führt i.d.R. zum Verlust der Zuverlässigkeit / der WBK).
Der Satz „Der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass die Regelungen zum straffreien Besitz und Konsum von Haschisch oder Marihuana ausdrücklich nicht für Soldatinnen und Soldaten gelten sollen.“ ist so leider ungenau. Genau das ist in dem Gesetzentwurf nicht festgehalten.
Die Regelung in § 3 Abs 2 CanAnbauG schließt gerade nicht die Anwendung des neuen Gesetzes auf Soldatinnen und Soldaten aus. Die Regelung stellt nur klar, dass der Besitz von Cannabis auch anderweitig geahndet werden kann.
Wird der Entwurf so beschlossen, dann macht sich auch ein Soldat, der z.B. 20 Gramm Cannabis besitzt nicht nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 CanAnbauG strafbar. Denn der § 3 Abs. 2 CanAnbauG erfasst in seiner jetztigen Formulierung nur dienstrechtliche Vorgaben und § 3 Abs. 1 CanAnbauG ist gerade keine dienstrechtliche Vorschrift. Der Soldat muss deshalb weiterhin fürchten, dass er deswegen aufgrund von Dienstvorschriften ein disziplinarisch verfolgt wird. Das ist aber kein wesentlicher Unterschied dazu, wenn ein Soldat betrunken zum Dienst erscheint.
Zwischen Strafbarkeit und disziplinarischer Verfolgbarkeit liegt ein gewaltiger Unterschied.
Insgesamt erschließt sich mir nicht, welchen Sinn dieser § 3 Abs. 2 CanAnbauG hat, weil damit etwas geregelt ist, was eigentlich selbstverständlich ist.
Der zitierte Satz könnte richtig lauten, dass sich Soldatinnen und Soldaten nach den Planungen des Entwurfes zwar nicht strafbar machen, wenn sie Cannabis in geringen Mengen besitzt, sie aber (auch) weiterhin disziplianarische Konsequenzen fürchten müssen.
Ich bewerte den Gesetzentwurf gesellschaftlich als notwendigen Schritt in die richtige Richtung. Die Einlassung des Wehrressorts gibt im Grundsatz eine klare Trennlinie in Relation zum Thema Alkohol in und außer Dienst vor. Eine aussagekräftige Studie zum Cannabiskonsum und zu möglichen Folgen, z.B. zu sogenannten flashbacks ist aktuell nicht gegeben, weil schlichtweg die Anzahl der Konsumenten (auch unter den Soldaten) weit unter den Zahlen der Alkoholkonsumenten liegen dürfte. Ich bin auf die dienstrechtlichen Vorschriften gespannt, die Klagewellen und die zusätzliche Arbeit für die Sanität im allgemeinen und die Rechtsabteilungen im besonderen.
Rechlich wird das ein Spaß, wenn nur die Bw hier eine Extra-Wurst brät:
Ob die Einschränkungen medizinisch, ethisch, gesellschaftlich, medizinisch begründbar oder begründet sind, erscheint mir im ersten Moment nebensächlich und führt nicht zum Grund des Problems.
Das Leitbild des „Staatsbürgers in Uniform“ wird aber dann schwierig, wenn es Einschränkungen der Bürgerrechte gibt, die weder im speziellen, noch im allgemeinen Kontext begründbar sind. Die meisten kennen alle Diskutanten hier und sie sind auch hinlänglich unbestritten, da sie auf den Besonderheiten des Soldatenberufs fußen und damit nachvollziehbar, einleuchtend und immanent sind.
Wenn also rechtlich schärfere Vorgaben für alle staatlichen Berufsgruppen mit Waffenhandhandhabung gelten sollten [@T.W. da her die Nachfrage, denn die Einzelnorm konnte ich so nicht glauben], dann kann ich das nachvollziehbar begründen.
Wenn aber eine Verschärfung nur bei einer dieser Berufsgruppen gelten soll (egal ob Zoll, Polizei, Bundespolizei oder BW), die nicht immanent ist, sondern die bei identischer Ausgangslage ( vereinfacht: „keine bekifften Staatsdiener an einer Waffe“) das Niveau der allgemein gültigen Rechtsnorm deutlich verschärfen und keine Konkretisierung der Sicherstellung der allgemeinen Rechtsnorm im Dienst (!) darstellt, wird’s sportlich. Wie will ich einem Bürger seinen legalen Rausch verbieten, wenn der Rausch keinen Einfluss auf seinen Dienst hat?
Wie kann ich eine solche Rechtsnorm überprüfen, denn das muss ich, wenn ich sie einführe, denn sonst ist sie unwirksam (rechtlich wie faktisch)?
Inwieweit ist der Eingriff ist ein solcher Eingriff verhältnismäßig in Bezug auf Freiheit, freie Entfaltung, Diskriminierung….?
Auch wenn ich in der Kategorie „Rauschmittel“ bisher nur Alkohol legalisiert hatte, dann musste ich hier als Bezugsrahmen auch nur den Alkohol betrachten. Aber auf welcher Grundlage will das eine Rauschmittel gegenüber dem anderen diskriminieren (auch hier geht es um eine formale Diskussion, unabhängig vom Produkt).
Weil ich meine, einen dienstuntauglich „besoffenen“ Soldaten leichter identifizieren kann, als einen dienstauntauglich „bekifften“ Soldaten? Allein vor dem Hintergrund der vielen „funktionalen Alkoholiker“ in der Gesellschaft, halte ich diese Herangehensweise für naiv.
Und von den ganzen rechtlichen Baustellen, die die BW hier wieder, meines Erachtens auch ohne Not, aufreißt, wird ein solcher Rigorismus die Attraktivität der BW sicher auch nicht beflügeln,
Also Popcorn raus und sehen, wir diverse Gerichte dies bewerten werden.
Moin,
das Gesundheitsministerium hat beim Punkt „Stellungnahmen“ unten auf der Seite unter anderem auch Rückmeldungen von der Gewerkschaft der Polizei und dem Bund deutscher Kriminalbeamter erhalten.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/cannabisgesetz.html
Vom DBwV und anderen Interessenvertretern Betroffener fehlt bislang eine Stellungnahme.
Vielleicht meldet sich ja noch die Wehrbeauftragte als Anwältin der Soldaten zu Wort
Bei vielen der Bedenken ist hier viel Lärm um nichts. Die anstehenden Legalisierung ist ziemlich unausgegoren und die Gesetzeslage z.B. in Bezug auf den Straßenverkehr bleibt unverändert. Wer kifft riskiert also folglich seinen Führerschein und wird in anderen sensiblen Bereichen in denen Alkohol- oder Betäubungsmittelkonsum reglementiert ist auch nicht arbeiten können.
Ich persönlich finde das weiter bestehende Verbot für Soldatinnen und Soldaten gut. Aber: hinsichtlich der Umsetzbarkeit hege ich jedoch einige Zweifel. Insbesondere, wenn das Militär die einzige ausgenommene Gruppe bleibt. By the way: der angestellte Techniker darf es, sein militärischer Vorgesetzter nicht? Hm, da ist Optimierungsbedarf.
In jedem Fall wird das auch wieder Einfluss auf die Nachwuchssituation haben. Denn: wer will sich denn dann noch freiwillig einer weiteren Einschränkung der persönlichen Freiheit unterwerfen?
Na ob dieser Gesetzesentwurf gut durchdacht ist? Explosions-Charakter ;)
Der gesamten Bevölkerung wird der Zugang zu Cannabis geöffnet und teilw. legalisiert, ausgenommen natürlich der Exekutive, äh Nein – nur den Soldat/-innen! Bitte was?!
Bei der nächsten Wehrübung kann sich dann der ORR vom Bundeswehrdienstleistungszentrum mit dem Hauptkommisar vom Landeskommando gemütlich „ein Tütchen“ gönnen, während GenMaj Mustermann eingeschüchtert den Platz verlässt – komme aus dem Lachen nicht mehr raus!
Der Konsum von BTM, wenn legalisiert und egal in welcher Berufsgruppe (auch in Ministerien oder Ämtern kann überall enormer Schaden verursacht werden) gehört reguliert und bei Fehlmissbrauch bestraft – so einfach.
Die Canadier z.B. haben feste Fristen, auch bei Soldat/-innen, wann und wie lange zuvor konsumiert werden darf (z.B. max. 36 Std. vor Lenkungen von Fahrzeugen, auch übers Wochenende usw.)
Dieser Entwurf schiebt den „Staatsbürger in Uniform“ extrem an den Rand, ist ggf. noch schlechter für die Nachwuchsgewinnung und im Ernst, wer „Kiffen“ möchte, auch beim Bund, tut es sowieso – warum so realitätsfremd?
Eine in Teilen überflüssige Extraregelung für Soldaten.
Wenn ich das richtig überblicke, wird in diesem Gesetzesentwurf keine Freigrenze im Straßenverkehr für THC im Blut festgelegt, analog zur 0,5-Promillegrenze bei Alkohol. Das heißt, ab dem ersten Nanogramm THC im Blut (und ja, das ist die offizielle Maßeinheit) gibt man den Führerschein ab und darf zur MPU, wenn das zuständige Straßenverkehrsamt das will. Das ist höchstrichterlich bestätigt.
D.h. alle, egal wer, die ein Kfz im öffentlichen Straßenverkehr führen wollen/müssen, müssen absolut „clean“ sein, wenn man nichts riskieren will. Und das kann bis zu 10 Tage dauern, bis das nicht mehr nachweisbar ist.
Insofern wird diese Legalisierung ihre eigenen Beschränkungen haben. Spätestens dann, wenn im Freundes- und Bekanntenkreis die ersten Führerscheine weg sind.
Die Bundeswehr wird da mit Sicherheit nicht der einzige Arbeitgeber bleiben, der sowas vorschreiben wird. Wie in anderen Ländern üblich, wird es auch in der Privatwirtschaft, und in anderen öffentlichen Bereichen dazu kommen, auch wenn diese das ggf. nicht per Gesetz entscheiden können.
Wenn diese aber festschreiben, dass der THC-Gehalt im Blut, im Dienst, nicht die Grenze von 1,0 ng/ml überschreiten darf (der aktuelle Grenzwert für die Teilnahme am Straßenverkehr), entspricht das weitesgehend einem Verbot, da vor Allem regelmäßige Konsumenten, auch noch Wochen nach dem Konsum, diesen Grenzwert überschreiten können.
Daher wird es in der Realität wahrscheinlich nicht viel Unterschied zum Status Quo geben. Jetzt werden auch schon genügend Menschen bei der Bundeswehr herumlaufen, die am Wochenende oder Abends konsumieren und dann die komplette Folgewoche, schweres Gerät und Waffen, mit Blutwerten überhalb des Grenzbereichs bedienen. Das wird dann, wie jetzt auch schon, wahrscheinlich nur relevant, wenn irgendwas passiert oder man Ausfallerscheinungen hat.
Der, in der Begründung des außerdienstlichen Konsumverbots und hier in einem weiteren Kommentar erwähnte, „Echorausch“ ist, wenn auf psychoaktive Substanzen bezogen, ein seltenes Phänomen im Zusammenhang mit dem Konsum von Psychedelika. Wobei auch bei diesen Substanzen der Begriff durchaus disputabel ist.
Das Risiko eines „Echorauschs“ bei Cannabiskonsum findet in keiner (mir bekannten) wissenschaftlichen Literatur Erwähnung.
Das soll nicht heißen, dass Cannabis eine vollkommen ungefährliche Substanz ist. Aber der Vergleich der Toxizität und weiterer Risiken bei Konsum von Alkohol und Cannabis wurde ja hier bereits diskutiert.
Dass es Einschränkungen des Konsums vor dem Dienst gibt (ein Verbot des Konsums von X Stunden vor dem Wachdienst, Schießen, Führen von Fahrzeugen etc.) und damit auch faktisch eine Einschränkung des außerdienstlichen Konsums, scheint selbstverständlich.
Sinnvoll wäre es wohl hier die noch ausstehenden Regelungen für den Straßenverkehr als Bemessungsgrundlage heranzuziehen.
Eine Auseinandersetzung mit den entsprechenden Vorschriften erst nach Inkrafttreten etwaiger Gesetze halte ich für zu spät. Zwischen Inkrafttreten eines Gesetzes und Abschluss der Prüfung der Vorschriften (das kann dauern) befürchte ich ein disziplinarrechtliches Chaos.
Es ist mir unerklärlich, warum ausgerechnet das Kiffen nun dringend „legalisiert“ werden muss, aber zum Thema. Wie soll ein Vorgesetzter kontrollieren, wie bekifft seine Krieger sind? Ich kann bisher nur feststellen ob ein Soldat konsumiert hat, aber nicht wieviel und schon gar nicht einen Vergleichswert messen, ohne eine Blutentnahme anzuordnen. Geräte, die einen Wert ähnlich dem Atemalkoholwert messen, gibt es, nur wo ist diese Grenze? Es gibt keinerlei brauchbare Grenzwerte wie beim Alkohol, jeder Körper reagiert total anders. Die Gerichte haben sich mehrfach mit der Thematik befasst, es gibt keine Einigung auf irgendwelche Grenzen, zum Teil unterscheiden sich daraufhin die Urteile erheblich. Null Konsum ist aus meiner Sicht aber ebenso schwierig und nur mit regelmäßigem Drogenscreening zu überprüfen. Die US Army macht das, ist unsere Führung dazu bereit, regelmäßig Drogentests durchzuführen und sich dann den Konsequenzen zu stellen? Wahrscheinlich wenig durchhaltefähig. Zudem gebe ich zu bedenken, ein Verbot von Cannabis muss kontrollierbar sein, wer soll das tun? Die Disziplinarvorgesetzten fahren abends nach Hause, die Feldjäger wohl kaum, dazu reichen die Kräfte hinten und vorne nicht. Insgesamt ein ungutes Gefühl, wenn der „legale“ Drogenkonsum für Zivilisten freigegeben wird, ein gefordertes Unterlassen des Konsums in der Bundeswehr halte ich für eine Idee aus dem Tollhaus. Ältere mögen sich vielleicht an das Alkoholverbot in den Kasernen der NVA erinnern, es ist wohl noch nie soviel „illegal“ getrunken worden wie dort. Selbst ein deutlich härteres System von Disziplinarstrafen bis hin zum „Militärknast“ in Schwedt, hat die Soldaten nicht vom saufen abgehalten. Die Auswirkungen auf die „Einsatzbereitschaft“ liegen auf der Hand. Im Einsatz in Afghanistan waren dortige Polizisten oder Soldaten nicht immer frei von Drogen, eine erhöhte Aufmerksamkeit ihnen gegenüber war immer mit einem unguten Gefühl verbunden, auch nichts was man im Einsatz als zusätzliche Belastung gebrauchen kann. Insgesamt ein Thema bei dem alle nur verlieren können, ich halte das aber angesichts unserer bekannten Defizite nicht für das wichtigste Thema der Bundeswehr.
@TTS:
Genau das ist ja der Punkt. Ich kann als Arbeitgeber gewisse technisch überprüfbaren Werte vorschreiben.
Also 0,0%o Alkohol, oder, oder, oder.
Aber das kann ich nur für die Zeit festlegen, wo dieser Mensch für mich arbeitet und/oder sich in meinem Verfügungsbereich aufhält.
Ich kann als Arbeitgeber keinem Mitarbeiter vorschreiben, vor oder nach der Arbeit zu trinken, rauchen, nackt herumzulaufen, Diesel zu fahren…
Ich kann nur sagen, dass er „beim Betreten des Geländes“, nüchtern, angezogen und rauchfrei zu sein hat.
Und auch gewisse Nebenabsprachen gelten dann halt nur, wenn der Arbeitnehmer sie freiwillig unterschreibt. Beispielsweise müssen die Tester beim Guide-Michelin Nichtraucher sein, um sich ihre Geschmacksknospen nicht zu versauen, die ja über das Wohl und Wehe der Gastroszene entscheiden sollen.
Diese Regelung ist freiwillig, steht bei Arbeitsbeginn fest und ist immanent begründbar.
Und genau diese zwanghafte Ausschließlichkeit macht diese Spezial-BW-Regelung so angreifbar.
Wie will man denn verargumentieren, dass ein Soldat sich zwar freitagsabends die Birne mit 3 Atü zusaufen darf, solange er nüchtern am Montagmorgen antritt; er darf aber nicht am ersten Tag seines dreiwöchigen Urlaubs kiffen, auch wenn er 21 Tage danach „klar“ seinen Dienst antritt.
Die Überprüfung der Regeleinhaltung ist m.E. weder rechtlich einwandfrei, noch technisch einwandfrei, noch verhältnismäßig darstellbar.
Muss ein Soldat sich jeder Zeit einem Drogentest stellen, auch wenn er im Urlaub ist? Wer darf das denn überprüfen? Wer die Prüfung veranlassen?
Und wie gesagt: Vorgaben, die nicht reglemäßig überprüft werden (können) sind per se ungültig, weil die einmalige anlasslose Prüfung eine Diskriminierung darstellt.
Das „blaue Auge“ braucht sich die Bw nicht abzuholen – da gibt es schon genug schlechte Presse.
wie kommt man denn darauf, dass es zu konsumunabhängigen „Echorauschzuständen“ nach Cannabiskonsum kommt? Das Märchen vom „Flashback“ bei Cannabis, wurde der Substanz/Pflanze irgendwann in den 60/70zgern angedichtet. Defacto wandelt der menschliche Körper das aktive THC wieder in die decarboxylierte Form um, nämlich THCCOOH, welches nicht psychoaktiv wirksam ist. Um eine erneute Wirkung zu erreichen, müsste der Stoffwechsel also umgekehrt ablaufen. Das wäre in etwa so, als könnte man Acetaldehyd um einen Ethanolrausch zu bekommen. Unsinn. Mir sind keine Menschen bekannt, bei denen das der Fall wäre, würden vermutlich auch nicht lange leben. Die Bundeswehr hat bei Bedarf sowieso stärkeren Stoff im Gepäck als Cannabis, was das Dienst an der Waffe-Thema betrifft. mfG
Entschuldigung…..muss nat. carboxyliert heißen hier….
Die Erfahrungen der USA mit solchen Drogen während des Vietnam-Einsatzes waren so negativ, dass man den Konsum im Anschluss radikal und mit gutem Erfolg bekämpft hat. Die Russen machen gerade in der Ukraine offenbar ähnlich negative Erfahrungen im Zusammenhang mit Alkoholkonsum.
Der Konsum von Rauschmitteln durch Soldaten führt regelmäßig zu Disziplinverlust (bis hin zur Begünstigung von Kriegsverbrechen) und Leistungseinbußen. In professionellen Streitkräften darf es für so etwas keinen Platz geben.
Bei einigen Kommentaren hier fragt man sich, wie unreflektiert manch einer mit Falschinformationen hausieren geht.
Die Theorie von Flashbacks durch Cannabis wurde vor Jahrzehnten als wissenschaftlich nicht haltbar verworfen.
Selbiges gilt beim Thema Einstiegsdroge.
Die Gefahren von Cannabis, und die gibt es, betreffen in absoluter Mehrzahl Menschen unter 20 Jahre.
Für einen Erwachsenen bewegt sich die Schädlichkeit ungefähr auf der Ebene von Kaffee. Auch dieser kann Psychosen auslösen.
Zum Thema:
Warum man in Deutschland einen solchen, zudem rechtlich fragwürdigen, Sonderweg geht, anstatt zB nach Kanada zu schauen ist schwer zu vermitteln.
@Cecil sagt:
09.08.2023 um 18:06 Uhr
…Der Konsum von Rauschmitteln durch Soldaten führt regelmäßig zu Disziplinverlust (bis hin zur Begünstigung von Kriegsverbrechen) und Leistungseinbußen. In professionellen Streitkräften darf es für so etwas keinen Platz geben….
Richtig während des Dienstes! Es geht hier darum das Soldaten als quasi Alleinstellungsmerkmal auch der Private Konsum untersagt werden soll, wobei andere Bundesbeamte die ebenfalls Waffenträger sind im Privatbereich, solange sie den Dienst nüchtern antreten anscheinend nicht davon betroffen sind. Mich erinnert das an Zeiten als die Bundeswehr noch bis in die 2000’er Ehebruch vom Truppendienstgericht bestrafen lassen hat. Einfach aus der Zeit gefallen.
@Cecil: Der Kampf gegen den Konsum von Drogen in Form der Prohibition ist ein Erfolg?
Das möchte ich doch anzweifeln. Natürlich ist gesundheitsgefährdender Konsum zu bekämpfen, aber die Anzahl derer, die den „Krieg gegen die Drogen“ als Erfolg ansehen, dürfte mittlerweile übersichtlich geworden sein.
https://de.wikipedia.org/wiki/War_on_Drugs?wprov=sfti1
@TW: Bitte entschuldigen Sie, dass ich leicht ins OT gehe.
Ich halte den Einwand von Bow für berechtigt. Was unterscheidet Bundeswehrsoldaten von anderen waffentragenden Beamten des Bundes, wie den Bundespolizisten und Zollbeamten? Ich stelle dabei nicht in Frage, das jedweder Drogenkonsum, der die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit beeinträchtigt, vor Beginn und während des Dienstes aus guten Gründen verboten gehört.
Ich schätze mal, dass für Angehörige der Landespolizeien und der Justizvollzugsbeamten der Lände die einzelnen Bundesländer zuständig sein werden und bin gespannt darauf, welche Regeln die wohl erlassen werden. Schon jetzt haben einzelne Landesregierungen durchblicken lassen, dass sie die Legalisierung sehr unterschiedlich handhaben werden.
Die Bundesrepubblik ist aber immer noch ein Rechtsstaat und jede Ungleichbehandlung von Angehörigen verschiedener Berufsgruppen wird in jedem Fall zu einer Flut an Prozessen führen. Ich sehe interessante Zeiten auf uns zukommen.
Aus meiner Sicht erst mal wieder viel Aufregung um nichts.
Auch wenn Bier, Schokolade und Cannabis legal sind und ihr Besitz in den genannten Grenzen keine strafrechtlichen Auswirkungen hat, sind doch schon jetzt arbeitsrechtliche Auswirkungen jederzeit möglich.
– wer besoffen zur Arbeit erscheint, der riskiert seinen Job und im Falle eines Unfalls auch Versorgungsleistungen
– wer in einem Reinraumbereich meint Schokolade futtern zu müssen, der riskiert seinen Rauswurf nach entsprecheder arbeitssrechtlicher Eskalationsspirale
Das neue Gesetz schafft denke ich kein neues Menschenrecht darauf, dass man bekifft zur Arbeit erscheinen darf. Weiterhin kann der Dienstherr schon jetzt untersagen, dass man seinen Hund, sein Auto oder in Zukunft seine 25 g Drogen mit in die Kaserne bringt.
Seien wir doch froh, dass die Budneswehr hier aus meiner Sicht etwas richtig macht, egal was andere Institutionen wie Polizei usw. tun. Dazu kommt, dass bisher noch gar nichts entschieden ist und auch durch dieses Gesetz sicher nicht entschieden wird. Ob durchgegriffen wird scheint ja bei der Bundeswehr zu liegen.
Als Vorschlag:
gleiche Regelung für die BW wie fürs Autofahren, was Cannabiskonsum angeht. Erst Recht wegen Kontakt mit Waffen, aber eben auch aller Art Maschinen, Panzer…
Das gleiche sollte aber auch für Alkohol gelten. Der Konsum zu meiner Zeit war garantiert nicht unbedenklich. Selbst OvD teilweise besoffen…ganz schlechte „Vorbilder“…
PS: Wer such abends bedingungslos säuft ist morgens NICHT nüchtern.
Herr Wiegold weiß also schon jetzt, wie die Abstimmung im Bundeskabinett ausfällt? Da ist wohl der Wunsch Vater des Gedankens. Noch ist gar nichts entschieden. In einer Demokratie wird abgestimmt und nicht durchgewinkt.
[Sie haben nicht zufällig das Bundeskabinett mit dem Bundestag verwechselt, so im Rausch? T.W.]
Weshalb sollte diese Regelung juristisch keinen Bestand haben können? Soldaten sind Soldaten, Polizisten sind Polizisten – welcher Gleichbehandlungsgrundsatz soll da verletzt werden? Es gibt auch eine Duldungspflicht ausschließlich für Soldaten – die müsste demnach verfassungswidrig sein, wenn man der hier vertretenen (merkwürdigen) Rechtsauffassung folgt.
Hier soll schlichtweg der Besonderheit des militärischen Dienstes Rechnung getragen werden, der Vergleich mit anderen Behörden oder zivilen Berufen geht da völlig fehl.
Bow sagt: 09.08.2023 um 16:30 Uhr
„Die Überprüfung der Regeleinhaltung ist m.E. weder rechtlich einwandfrei, noch technisch einwandfrei, noch verhältnismäßig darstellbar.“
Wieso? Die Polizei hat auch einen Drogenschnelltest an Bord, der mittels Urintest Aufschluss über den Konsum oder Nichtkonsum von Drogen gibt. Und alles weitere klärt ein evtl. angeordneter Bluttest. Alles völlig legal.
Heutzutage völliger Standard in Verkehrskontrollen.
An all diejenigen, die meinen dass die Regelung keinen Bestand haben wird: Es ist höchstrichterlich durch das BVerwG entschieden, dass der Dienstherr das offene Tragen von Tattoos verbieten darf. Einheitlichkeit im Auftreten und so. Auf der anderen Seite ist es aber genauso gut höchstrichterlich durch das BVerwG entschieden, dass die Dienstherren der Polizei eben dieselbe Regelung nicht treffen dürfen.
Mit an sicher grenzender Wahrscheinlichkeit wird die Sache hier genauso ausgehen.
Ich halte die Canabis-Legalisierung generell für falsch. Warum soll man ein Rauschmittel legalisieren, das nicht nur die Konsumenten sondern auch deren Mitmenschen potentiell in Gefahr bringt? Es wäre viel zweckmäßiger auch Alkohol und Tabak stärker einzuschränken. Es passiert ja schon genug Mist damit (Unfälle, Lungenkrebs, Passivrauchen, etc.). Aus meiner Sicht sind nur Suchtmittel wie z.B. Kaffee in Ordnung. Der ist zwar in größeren Mengen ebenfalls ungesund, aber da schadet der Konsument halt nur dem eigenen Körper und nicht seinen Mitmenschen.
[Für die, die’s noch nicht mitbekommen haben: Glaubensbekenntnisse und grundsätzliche Debatten nach dem Muster „Alkohol und Rauchen auch gefährlich!“ sind in diesem Thread nicht das Thema. T.W.]
@Mediator sagt:
09.08.2023 um 21:55 Uhr
…– wer besoffen zur Arbeit erscheint, der riskiert seinen Job und im Falle eines Unfalls auch Versorgungsleistungen…
Ganzgenau… zur Arbeit/Dienst erscheint! Jeder Arzt, Pilot, Lokführer, Berufskraftfahrer, Baggerfahrer, Polizist ect.pp. muss nüchtern zur Arbeit kommen und bleiben, nach Feierabend dürfen die sich aber in einen Vollrausch versetzen wenn sie Wollen.
Jetzt wird Canabis legalisiert und es wird bestimmt genug Berufe geben die Nüchternheit verlangen, alles OK. Schließlich gilt Arbeitnehmerfreizügigkeit und niemand ist gezwungen bestimmte Jobs zu machen, aber dennoch darf dann jeder konsumieren der genug Freizeit zum nächsten Dienstantritt hat. Beispielsweise im Urlaub oder am Feiertagswochenende. Nur bei Soldaten bleibt es dann auch in der Freizeit verboten?
Das wird nicht funktionieren! Mit dem selben Argument könnte die Bundeswehr in das Sexualleben der Soldaten eingreifen, da zuviel Sex den Soldaten auslaugt und den Feind nicht aggressiv genug bekämpfen lässt.
Wenn ein paar Jahre nach Legalisierung ins Land gestrichen sind und sich niemand mehr was böses denkt, was macht man dann mit den Bewerbern die freimütig angeben…. *ich trinke 5 bis 6 Bier die Woche und kiffe etwa zwo mal.* Gleich die Tür weisen oder vorher noch sagen… damit ist jetzt aber Schluss! Dann stehen die auf und Versuchen ihr Glück beim Zoll oder Bundespolizei, wo es dann lapidar heißt 24 oder 48 h vor Dienstantritt nicht, sonst interessiert uns das nicht.
….Das neue Gesetz schafft denke ich kein neues Menschenrecht darauf, dass man bekifft zur Arbeit erscheinen darf. Weiterhin kann der Dienstherr schon jetzt untersagen, dass man seinen Hund, sein Auto oder in Zukunft seine 25 g Drogen mit in die Kaserne bringt….
Ganz klar aber der Dienstherr will hier auch das Privatleben regeln und das ist Fragwürdig! Bisher begründen sich diese Regelungen auf dem generellen Verbot und BTM Listung von Canabis. Da werden die Gerichte ganz schnell einen Strich durch die Rechnung machen…
@Pio-Fritz:
Es geht nicht um die Einhaltung der „Nüchternheit“ im Dienst. Die nachzuprüfen ist einfach, verhältnismäßig, sinnvoll und hier auch unbestritten.
Aber wie prüfe ich nach, dass ein Soldat auch in der Freizeit nicht kifft? Sich hier nur auf Denunziationen zu verlassen, reicht nicht aus.
Also muss es ein „außerdienstliches Drogenscreening“ geben – so wie die Dopingtests der NADA/WADA.
Es wird von mir nicht bestritten, dass die „Nüchternheit“ im Dienst geprüft wird und werden muss. Ich bezweifele aber, dass das rigorose (!) Cannabis-Verbot, das die BW anstrebt, rechtlich Bestand hat, weil es ein unzulässiger und unverhältnismäßiger Eingriff in die Freiheitsrechte der „Bürger in Uniform“ wäre.
Wie gesagt: Die diskutierten Vorschläge der Kanadier etc. sind eher Handreichungen und Durchführungsvorgaben, um die „Nüchternheit“ im (!!!) Dienst sicherzustellen.
Das ist sinnvoll und unproblematisch.
Aber die generelle „Nüchternheit“ einzufordern, auch im Hinblick auf den Umgang mit anderen Rauschmitteln, sehe ich als rechtlich nicht haltbar an.
Ich führe hier keine moralische Diskussion. Ich sehe das eher technisch und rechtlich.
Die Diskussion hier zeigt, das es offensichtlich ein gesellschaftliches Akzeptanzproblem für Cannabis gibt. Bisher war diese Droge illegal, nun will der Gesetzgeber die Konsumenten aus der kriminellen Ecke holen, dann ist das auch nicht recht. Man sieht es an der unentspannten Reaktion der Bundeswehr.
Es wird genau die gleichen Alltagsbeschränkungen geben, wie für die anderen legalen Drogen auch. Von daher wird sich der Konsum von selber regeln. Ich verstehe auch nicht, warum es das BMVg mal wieder nicht schafft, über den eigenen Tellerrand zu schauen und zu gucken, wie es andere Streitkräfte handhaben. Einige Beispiele wurden hier ja schon genannt.
Es wundert mich, dass das BMVg nicht für Soldaten den Verzehr von Junk-Food und anderen zuckerhaltigen Speisen verbietet. Schließlich verursacht Übergewicht viel häufiger gesundheitliche Schäden als alle Drogen zusammen. Und der gemeine Moppel kann auch nicht volle Leistung bringen und seine Waffe ordentlich bedienen, er/sie ist ja schon mit essen und schleppen des Eigengewichts ausgelastet./sarc
@Bow sagt: 10.08.2023 um 9:21 Uhr
Der Nachweis von THC im Blut kann relativ lange geführt werden, bis zu zwei Wochen nach Konsum ist kein Problem. Das ist grundlegend anders als bei Alkohol. Und auch der Schnelltest schlägt noch einige Tage nach dem Konsum an. Von daher braucht man die Soldat:innen in ihrer Freizeit nicht zu belästigen, das bekommt man auch so während der Dienstzeit heraus. Das wäre rechtlich dann in Ordnung.
Ich bin da bei Ihnen, ich halte das auch nicht für zielführend. Dieses Verbot ist in seiner Absolutheit so restriktiv, das es zwangsläufig zu Disziplinarmaßnahmen und anderen dienstrechtlichen Konsequenzen führen muss. Denn wenn man etwas verbietet, dann muss man es auch kontrollieren, ansonsten ist das Verbot wirkungslos.
Der Gesetzesentwurf schießt hier in seiner Regelungswut über sein Ziel hinaus. Wichtiger wäre eine allgemeine Regelung für die Teilnahme am Straßenverkehr.
„Ich verstehe auch nicht, warum es das BMVg mal wieder nicht schafft, über den eigenen Tellerrand zu schauen und zu gucken, wie es andere Streitkräfte handhaben. Einige Beispiele wurden hier ja schon genannt.“
1. Also in den US Streitkräften ist der Konsum strikt untersagt, auch wenn er im jeweiligen Bundesstaat legal wäre. Aber ich vermute das ist nicht das gewollte Beispiel.
2. Der Konsum von Cannabis ist derzeit in Deutschland genauso wie der von Kokain nicht strafbar, sondern der Besitz und trotzdem kam noch niemand auf die Idee, dass Kokainkonsum in den Streitkräften mit einem Blick über den Tellerrand zu tolerieren sei, da in anderen Berufsgruppen Kokainkonsum ja akzeptiert wird und legal ist.
@Johannes Ram: Die BW schafft es nie über den eigenen Tellerand zu schauen. Sonst hätte die BW nicht soviele Probleme bei der Personalgewinnung oder der Materialbeschaffung.
Die BW will in der Regel junge Erwachsene zwischen 18 – 25 Jahren haben. Laut Befragungen konsumieren 10 % dieser Gruppe regelmäßig Cannabis und 40 % dieser Gruppe tun es einmal im Jahr!
Wenn die BW das fragwürdige Cannabisverbot für Soldaten tatsächich umsetzt, dann hat sie entweder 40 % Bewerber weniger oder unzählige Strafverfahren gegen die eigenen Soldaten am Hals. So daß zu erwarten ist, daß die BW das Verbot nur oberflächlich umzusetzen versuchen wird, um nicht tausende von Soldaten zu verlieren. Die Legalisierung wird dazu fühen, daß noch mehr junge Leute Cannabis ausprobieren werden.
Daß nur Soldaten nicht legal Kiffen sollen dürfen, daß versteht kein junger Mensch!
Das Kanadische Modell wäre richtig.
Die Legalisierung wird dazu führen, daß es weniger BW-Bewerber geben wird mit Vorstrafen. Bisher hat die BW in der Regel Soldaten mit Vorstrafen nicht genommen, oft stammen die Vorstrafen von Drogenstraftaten. Bleibt die BW dabei, oder werden Bewerber mit Dorgenstraftaten(die nur auf Cannabis beruhen) jetzt doch von der BW eingestellt?
@Stubenviech, Küstengang01
In den amerikanischen Streitkräften war der harte Kurs gegenüber Rauschmitteln jeglicher Art tatsächlich ein Erfolg. Vor allem das amerikanische Heer lag nach der Vietnamkatastrophe Mitte der 1970er Jahre am Boden, was Themen wie Professionalität und Disziplin angeht. Man hat hier hart mit hohen Standards gegengesteuert, wozu auch die Nulltoleranzpolitik gegenüber Rauschmitteln jeglicher Art gehörte, und schaffte es so in den 1980er Jahren, die militärische Leistungsfähigkeit des Heeres wiederherzustellen. Und weil es hier erwähnt wurde: Zu diesen hohen Standards gehört bei den Amerikanern auch, dass Ehebruch weiterhin ein Vergehen im Wehrstrafrecht ist; mit der Begründung, dass ein Soldat immer im Dienst ist, und ehrloses Verhalten nicht nur die Disziplin untergräbt, sondern auch dem Ruf der Streitkräfte schadet. Eine ernstgemeinte Zeitenwende müsste m.E. ähnlich verfahren und Standards jeglicher Art in der Bundeswehr wieder anheben, anstatt sie bei jeder Gelegenheit weiter aufzuweichen.
P.S. Der laxe Umgang der Bundeswehr mit Alkohol im Einsatz wird nach meiner Erfahrung von Verbündeten als unprofessionell wahrgenommen und führte schon häufiger zu unangenehmen Situationen mit z.T. problematischen Folgen. Nachdem z.B. in einer sehr kritischen Situation in einem Einsatz ein deutscher Offizier, der Bereitschaftsdienst hatte, wegen Trunkenheit nicht erreichbar war, reichte es dann einigen anderen NATO-Staaten, die die Bundeswehr vor Ort auf Entzug setzten, indem sie entsprechende Regeln für das Lager erließen, die über den nationalen deutschen Regelungen standen.