Zum Mitplotten: Tarifeinigung im öffentlichen Dienst
In den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten von Bund und Kommunen* haben die Verhandlungskommissionen in der Nacht zum (heutigen) Sonntag ein Ergebnis erreicht. Das betrifft zunächst noch nicht direkt die Soldatinnen und Soldaten – dürfte aber so oder so ähnlich auch für sie in Kraft treten, deshalb zum Mitplotten:
Aus der Mitteilung der Gewerkschaft ver.di zum Verhandlungsergebnis:
Danach erhalten die Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro. Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto. Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent. Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie in der Zeit von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto. Die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro erhöht. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.(…)
ver.di fordert jetzt die Übertragung des Tarifergebnisses zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten.
Wie schon in der Meldung über die Einigung in der Schlichtungskommission vor einer Woche genannt, gilt weiterhin: Die Übertragung auf Beamt*innen und damit auch auf Soldat*innen wird Auswirkungen auf den Verteidigungsetat haben. Die Einzelheiten dieser Übertragung sind noch offen, und wie viel das genau bedeutet, würde ich mir gerne mal von den Fachleuten ausrechnen lassen – die Faustformel, dass ein Prozent Erhöhung den Verteidigungshaushalt 175 Millionen Euro im Jahr kostet, ist auf diese etwas komplizierte Regelung ja nicht so ohne weiteres anwendbar.
*In der Meldung am 15. April hatte ich fälschlich von Tarifverhandlungen für Bund und Länder gesprochen – da hatte ich mich vertan; für die Länder gibt es gesonderte Verhandlungen.
@ T.W.:
Nach meiner Rechnung für 2023:
– Besoldungsempfänger (aktiv): Soldaten 183.135 + zivile Mitarbeiter 81.157
– keine tabellenwirksame Erhöhung in 2023, nur „Inflationsprämie“ von 1.240 € einmalig + 6 x 220 € monatlich = 2.560 € für Haushaltsjahr 2023
Damit im „Worst Case“ – da ich keine Werte für Teilzeitkräfte und Azubis habe – 676.587.520 € Mehrbedarf für 2023, da die „Inflationsprämie“ netto für brutto ist.
Die Regelung für 2024 ist da wesentlich komplizierter, aber wenn man die von verdi genutzten „Durchschnittswerte“ von 11,5 % über alle Entgeltgruppen und Stufen verwendet, wäre der Mehrbedarf in 2024 für den EP 14 ausgehend vom letzten belastbaren Wert von 13,2 Mrd. EUR pro Jahr ca. 1,5 Mrd. EUR.
2024 wird interessant, da fallen große Teile der EG 1 bis 3 (Beamte müsste man prüfen) sogar unter die Erhöhung für 2023 (220 € netto) zurück, da 340 € Mindestbetrag BRUTTO dazukommen…
Aus meiner Sicht ist der Abschluss eine absolute Frechheit, da hier die IFP verwendet wird, um knapp 2 Jahre „Nullrunde“ zu kaschieren…
Es sei allen Besoldungsempfängern gegönnt.
Über den Daumen gerechnet wird die Sonderzahlung unterjährig also mit rd. 750 Mio Euro zu Buche schlagen.
Hoffentlich gab es in dieser Höhe bei Aufstellung entsprechende Vorsorge. Ansonsten bittere Tränen bei MatErhalt Betrieb und Beschaffung absehbar.
Ab 2024 wird es dann richtig finster, wenn der EPl 14 weiterhin gedeckelt bleibt.
Kombiniert mit einem seitens BMF ausgesessenem Eckwert ist man die nächsten Monate also orientierungslos im Blindflug, was jedwede Fähigkeitsplanung ab 2024 betrifft, die die nicht aus dem SVerm bestritten wird. Aber wir haben ja Zeit. //sarc.
#Zeitenwende rocks
Ich bin sehr sehr glücklich über diesen Abschluß.
Nach über 20 Jahren in einer zwar erfüllender ausgeübten Tätigkeit in der Logistik in der zivilen Wirtschaft „draußen“ werde ich mich über fast 400 € Brutto ab März 2024 sehr freuen.
Davon kann man in der Regel „draußen“ nur träumen vor allem wenn man sich mal als Arbeitnehmer/Beamter/Soldat ganz ganz ehrlich überprüft was man dafür bei der BW leisten muss. Mal ganz abgesehen von den ganzen Benefitz die man im täglichen Dienstbetrieb hat…
I
Welchen Benefiz hab ich denn im täglichen Dienst? Würd mich mal interessieren.
@RoterMilan: Genau das ist aber auch das Problem der Bundeswehr: „[…] was man dafür bei der BW leisten muss.“ – so viele Soldaten, die ehrlicherweise sagen: Warum sollte ich mehr machen, mein Geld kriege ich ja unabhängig davon. Überhaupt kein leistungsbezogener Anreiz mehr. Ob ich es heute oder morgen fertig mache, ist vollkommen egal. Und vor allem: Für die, die unabhängig von diesem schlimmen System mehr Leistung bringen, werden eher kritisch gesehen – sie führen ja vor, dass man auch deutlich mehr leisten kann – werden dafür aber auch finanziell nicht entlohnt. … Man wird hier lange darauf warten können, dass sich hier Prozessoptimierung und Leistung verbessern, wenn dass der Anreiz ist.
Ich schwanke bei dem Beitrag von RoterMilan zwischen Sarkasmus und ernst gemeint.
Dabei stellt sich mir die Frage, was näher an der Wahrheit wäre.
@Roter Milan
„…vor allem wenn man sich mal als Arbeitnehmer/Beamter/Soldat ganz ganz ehrlich überprüft was man dafür bei der BW leisten muss. Mal ganz abgesehen von den ganzen Benefitz die man im täglichen Dienstbetrieb hat…“
Unverschämt…bitte sprechen Sie nur für sich. Danke!
Da bin ich mal gespannt ob man sich bei dem Inflationausgleich auch an die Versorgungsempfänger erinnert.
Bei denen schlägt die Inflation nämlich auch zu Buche.
Meiner Meinung nach ist eine Nullnummer für 2023 bei der momentanen Inflation eine Unverschämtheit.
Es fühlt sich so an wie die Energiepauschale von 300€ die im Januar kam und fast zur Hälfte versteuert wurde.
@Roter Milan
Mein Benefiz als Versorgungsempfänger z.B. besteht darin schon wieder einmal der Beihilfe einen 30 tägigen kostenlosen Kredit zu gewähren weil ich meine Medikamente vorfinanzieren darf.
„Draußen winke ich mit meinem Versichertenkärtchen und muß mich um nichts kümmern“
[Leute, bitte. Wer lange genug dabei ist, weiß auch, dass die Erhöhungen i.d.R. auch für die so genannten Versorgungsempfänger angepasst werden – und eine Grundsatzdebatte über Krankenversicherungssysteme führen wir hier ganz bestimmt nicht. T.W.]
Ich bin auch Nutznießer dieses Abschlusses. Schaue ich nur in meine eigene Brieftasche, dann bin nicht unfroh. Schaue ich aber nach rechts und links auf unsere Gesellschaft, mit all den derzeitigen Sorgen und Nöten, dann wäre mir ein etwas demütigerer Ansatz lieb gewesen. Der Zusammenhalt unserer Gesellschaft ist mir persönlich wichtiger, als einen der höchsten Tarifabschlüsse genießen zu können.
@ Roter Milan
5,5% mehr für den öffentlichen Dienst sind, verglichen mit 8,5% bei der IG Metall und 6,5% bei der Chemieindustrie, nicht gerade so astronomisch, wie Sie das hier, aus welchem Grunde auch immer, weismachen möchten.
Die 3.000 Euro Inflstionsprämie kann man ausklammern, da sie für die drei genannten Gruppen gleichermaßen gelten.
@Hans Dampf
Der Klarheit halber muss man sagen, dass die tabellenwirksame Steigerung im ÖD jetzt +200 EUR +5,5 % beträgt (und nicht nur +5,5 %).
Der Reallohnverlust ist angesichts der Inflation der letzten Jahre natürlich trotzdem bitter, aber EZB und Regierung hatten das ja bereits gefordert.
@Hans Dampf sagt: 23.04.2023 um 21:23 Uhr
„5,5% mehr für den öffentlichen Dienst sind, verglichen mit 8,5% bei der IG Metall und 6,5% bei der Chemieindustrie, nicht gerade so astronomisch, wie Sie das hier, aus welchem Grunde auch immer, weismachen möchten.“
1. In der Tat, der Abschluss liegt nicht im oberen Bereich (wie Metall), aber ist natürlich aufgrund Sockel PLUS 5,5% dann doch höher als die Chemie. Oder hat die Chemie auch einen Sockelbetrag zusätzlich zu den 6.55?
2. Insgesamt ist der Abschluss für Kommunen natürlich eine Belastung. Aber notwendig, sonst koppelt sich der ÖD ja komplett von der Wirtschaft ab. Wer gute Mitarbeiter haben/werben will, der muss auch anständig bezahlen.
Was mich ärgert. Die Gewerkschaften sind mit der Forderung +10,5 % ( mindestens 500 €) für 12 Monate ins Rennen gegangen. Mit dieser Forderung wurden die Warnstreiks organisiert.
Jetzt ist man mit 200 € + 5,5 % (mindestens 340 €) für 24 Monate zufrieden? Dazu die Nullrunde für 2023 und das nach dem letzten Tarifabschluss, der für 28 Monate kaum Erhöhung brachte. Wie will man so attraktiv für potentielle Bewerber werden? Gerade der Mittelbau A6 – A11 wird so nicht gelockt.
Interessant wird auch, ob Pensionäre irgendwie von der Sonderzahlung von 3000 € profitieren. Ich wüsste aktuell nicht wie. Damit hätten diese eine sehr reale Nullrunde bis März 2024.
Zum Vergleich mit dem Abschluss IG Metall sollte der Zeitpunkt mit betrachtet werden. Im November 2022 war die perspektive der Energieverfügbarkeit in Deutschland noch ungewiss und die Inflation erst 7 Monate bei rund 8 %. Inzwischen ist die Energieverfügbarkeit stabil und die Inflation seit über 1 Monaten bei im Mittel 8 %. Daher hätte der Tarifabschluss aus meiner Sicht lieber nur 12 – 14 Monate Laufzeit haben sollen, mit 150 € Sockelbetrag + 5 % (3.000 € Sonderzahlung ist für mich obligatorisch und schon längst fällig). Dann hätte man im Frühjahr 2024 sondieren können, wie sich die Inflation verändert hat.
Nochmal, die Forderung war 10,5 % (mindestens 500 €) für 12 Monate. Jetzt ist man bei rund 5 % (mindestens 170 €) für 12 Monate gelandet (Zinseszinseffekt nicht mitgerechnet, sonst sehe es noch schlechter aus, bei 24 Monaten Laufzeit).
@ All:
Kameraden, haltet mal den Ball flach. Keiner von uns Soldaten – egal ob aktiv oder im Ruhestand – hat Grund zum Mecker. Und Ihr alle wisst, dass dies genau so stimmt!
MkG,
HS
@Hans Schommer: Ich finde dass ist eine völlig falsche Herangehensweise. Wir verlieren hier zum Teil deutlich gegenüber dem „zivilen“ Markt an Attraktivität im Bereich der Mangelberufe, welche es sowohl zivil als auch militärisch gibt. Wenn man, zusätzlich mit den Belastungen die ein Leben als Soldat mitbringt, jetzt auch über die Bezahlung keine Attraktivität mehr ausstrahle, haben wir bald gar keine Möglichkeit mehr Spitzenpersonal zu rekrutieren. Entweder man will das nicht, auch okay, aber dann sollte man im Bereich San/IT den Mund nicht so voll nehmen. oder man geht eben den Schritt – das ist nichts halbes und nichts Ganzes und wird uns im Nachhinein vll teuerer zu stehen kommen.
ich habe jetzt schon wieder von einigen seiten gehört, dass die 3000€ bei soldaten und beamten entweder garnicht, nicht ganz und wenn überhaupt, erst viel später kommen sollen.. weiß jemand was da dran ist?
mfg
@ Hans Schommer,
Bei allem Respekt, ich finde schon wir haben Grund zu meckern. Und wenn nicht wir, dann mindestens unsere zivilien Angestellten. Von Vaterlandsliebe allein wird man nicht satt.
@Haiko: Lies § 2 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz. Da für die Anpassung eine Gesetzesänderung notwendig ist, liegt allein darin zwingend ein gewisser zeitlicher Versatz.
Die von den Gewerkschaften geforderte „zeit- und wirkungsgleiche“ Umsetzung ist somit so gut wie nie zu halten. Zumal auch eine direkte Vergleichbarkeit zwischen Tarifbeschäftigten und Soldaten und Beamten kaum möglich ist, sodass sich die Frage stellt, wie denn die „wirkungsgleiche“ Umsetzung faktisch aussieht?
Im „zivilen Markt“ ist eine Auszahlung der 3.000 Euro Inflationsprämie in vielen Unternehmen, insbesondere in der Dienstleistung, ein Fremdwort. Dort sind schlicht vielfach gar nicht die Erlöse vorhanden um ein +/- 13. Monatsgehalt „mal eben“ zu zahlen. Gleiches dürfte für praktisch 100% der Selbständigen gelten. Und: gerade der „zivile Markt“ ist es, der den Staatsdienern im weitesten Sinne die Inflationsprämie finanziert und diese de facto zusätzlich zu erwirtschaften hat. Soooo schlecht fährt man im Staatsdienst jetzt mit dem Tarifabschluss nicht.
Zudem Vorsicht mit Aussagen wie „im Stahl oder der Chemie wird mehr gezahlt“. Ja, dürfte wohl so sein. Dafür wird der Arbeitsplatzabbau dort aber zunehmen um die eh schon hohen Arbeitskosten irgendwie im Griff halten zu können. Gerade die globalen Player sind im globalen Wettbewerb. Und da wird ohne Rücksicht auf lokale / nationale Befindlichkeiten schlicht verglichen: Produktionskosten pro Tonne. Und der günstigste Standort bekommt den Zuschlag. DIESER Sorte Wettbewerb ist der Staatsdienst nicht ausgesetzt. Sollte man bei solchen Vergleichen immer im Hinterkopf behalten. Niedrigere Abschlüsse erkauft man sich im Zweifel auch mit einer dauerhaften Arbeitsplatzssicherheit (könnte man auch Risikoprämie nennen).
Was der Tarifabschluss auch bewirken dürfte: spätestens jetzt sollte die letzte Kommune aufgewacht sein und sich fragen, was sie in der Verwaltung alles digitalisieren kann um die Kosten auf Sicht im Griff zu halten. Gleiches gilt hoffentlich auch für die Bundeswehr um Prozesse zu verschlanken und „mehr Bäng for the Euro“ realisieren zu können.
Also das Bundesinnenministerium denkt da schon über die Übertragung auf die Beamten nach. Geht ja eigentlich gar nicht anders,
Beamte von der allgemeinen Lohnentwicklung abzukoppeln ist nicht zulässig.
„ Die Kosten des Tarifabschlusses liegen für die Laufzeit von 24 Monaten bei rund 1,43 Milliarden Euro allein für die Tarifbeschäftigten des Bundes. Bei zeitgleicher und systemgerechter Übertragung auf den Beamtenbereich liegen die Kosten für den Bund bei rund 4,95 Milliarden Euro. Ab 2025 rechnet der Bund mit jährlichen zusätzlichen Kosten von rund 3,75 Milliarden Euro für Tarifbeschäftigte und Beamte.“
@ Flying-Tiger
ich weiß nicht wie gut es dir geht, ich für meinen teil bin aktuell permanent als norder im süden auf lehrgang. frau kann zuhause nicht viel reißen weil krank, also muss ich regelmäßig hoch fahren. familienheimfahrten bekommt man jede 2. woche (reicht bei den aktuellen preisen auch nicht mehr aus), also zack mehrkosten. auto fahre ich mir damit auch ab. wenn ich jetzt bedenke, dass ich in der freien wirtschaft mit dem gleichen beruf min. das 4fache verdiene.. ich weiß nicht wo ich da jetzt noch so unfassbar dankbar sein soll. zu corona zeiten haben viele bekannte von mir links und rechts steuerfreie zahlungen erhalten, corona boni usw… dann noch die permanente einsatzbereitschaft zu jederzeit überall hin zu verlegen. wäre auch alles kein problem, aber das geld stimmt schlichtweg nicht.
und noch ein punkt zur freien wirtschaft: da landet das geld schlichtweg in den falschen taschen. viele arbeitnehmer können sich aussuchen wo sie arbeiten da nach wie vor fachkräfte mangel herrscht.
Ist schon jemandem bekannt, ob/wann sich der Abschluss auch auf die RDL USG Mindestleistungen auswirken wird? Wird es, wenn überhaupt, eine der Inflation entsprechende Erhöhung mit einigen Monaten Versatz geben? Vielen Dank vorab!
Ich denke, dass sich der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst in einem vernünftigen Rahmen bewegt. Er enthält eine klare soziale Komponente dadurch, dass dieses Jahr alle Gehaltsgruppen die gleiche – ich nenne sie mal – Prämie als Inflationsausgleich ausbezahlt bekommen. Und auch ab 2024 sinkt die relative Gehaltsteigerung bei steigender Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe.
Und was die 24 Monate anbelangt: Die laufen ja schon Ende 2024 aus. Bis alle Effekte des Ukraine-Kriegs (erst Energiekosten, dann Lebensmittelkosten, dann nachgezogene Gehaltskosten, etc.) eingepreist sind und sich die Inflationsrate stabilisiert haben wird, vergeht noch viele Monate. Alle gerade stattfindenden Tarifabschlüsse werden ihre Wirkung auf die Inflation ja erst noch entfalten. Insofern erscheint es aus meiner Sicht auch naheliegend eine Laufzeit von 24 Monaten zu vereinbaren.
Unabhängig davon halte ich eine Mindestlaufzeit von 24 Monate für Tarifabschlüsse für sinnvoll, um die leider mit dem Arbeitskampf notwendigerweise verbundenen Warnstreiks nicht allzu häufig zu haben.
Wie sieht das denn mit Empfänger von Übergangsgebührnissen aus? Bekommen die auch diese sogenannte Inflationsprämie?
Ein Sprecher des Bundesministeriums des Innern und für Heimat teilte oeffentlicher-dienst-news.de mit: „Die Übertragung von Tarifergebnissen auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Bundes erfolgt beim Bund zeitgleich und systemkonform. Dabei werden prozentuale Steigerungsraten üblicherweise durch den parlamentarischen Gesetzgeber ohne gesonderten Berechnungsschlüssel gleichermaßen auf die Besoldung übertragen.“
Allerdings wird es eine Einschränkung geben: „Bis zum 31.12.2024 werden allerdings prozentuale Erhöhungen der Besoldung noch um 0,2 Prozentpunkte vermindert und die dadurch „freigesetzten“ Mittel der Versorgungsrücklage als Sondervermögen zugeführt. Über alle anderen monetären Bestandteile des Tarifvertrags wird üblicherweise einzelfallbezogen entschieden. Richtschnur ist insoweit eine systemkonforme Übertragung auf die Besoldung, üblicherweise im Rahmen einer Volumenadäquanz zum Tarifergebnis“, so der BMI-Sprecher.