Einsatz in Afghanistan, Abzug aus Kabul: Bundestag stellt Weichen für Aufarbeitung

Die Koalitionsparteien und die Unionsfraktion haben sich auf die schon länger geplante parlamentarische Aufarbeitung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan und der hastigen Evakuierung aus der afghanischen Hauptstadt Kabul verständigt. SPD, Grüne, FDP und die größte Oppositionspartei vereinbarten dafür die Anträge zur Einsetzung einer Enquete-Kommission und eines Untersuchungsausschusses. Der Bundestag soll beide Gremien vor der Sommerpause einsetzen.

Die Aufarbeitung der Mission am Hindukusch und der Blick auf die Umstände ihres jähen Endes war schon länger geplant, nicht zuletzt durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine aber in den Hintergrund gerückt. Am (heutigen) Donnerstag verständigten sich Vertreter der vier Bundestagsfraktionen auf den Wortlaut der Einsetzungsanträge:

Die Enquete-Kommission zum Afghanistan-Einsatz Deutschlands und den Lehren für den Vernetzten Ansatz sowie der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Evakuierungsmission werden noch vor der Sommerpause eingesetzt. Es ist ein starkes Zeichen, dass wir hier als Koalition einen breiten Konsens mit der Opposition erzielt haben. Nach 20 Jahren ist es wichtig, dass der Gesamteinsatz in Afghanistan in einer Enquete-Kommission mit wissenschaftlicher Expertise bewertet wird. Die gewonnenen Erkenntnisse aus dieser Enquete-Kommission müssen praxisnah und zukunftsgerichtet aufbereitet werden, damit wir Lehren für die Gestaltung zukünftiger deutscher Auslandseinsätze ziehen. Die Vorgänge rund um den Abzug und die Evakuierungsmission wollen wir transparent, sachlich und mit Blick in die Zukunft aufarbeiten.

teilten die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Gabriele Heinrich (SPD), Johann Wadephul (CDU/CSU), Agnieszka Brugger (Grüne) und Alexander Graf Lambsdorff (FDP) mit.

Die beiden Gremien sollen von SPD-Abgeordneten geleitet werden: Für die Enquete-Kommission ist der frühere Berliner Regierende Bürgermeister Michael Müller vorgesehen, für den Untersuchungsausschuss der frühere stellvertretende Parteivorsitzende Ralf Stegner. Die Enquete soll Ergebnisse spätestens nach der parlamentarischen Sommerpause 2024 vorlegen, hat also zwei Jahre Zeit für ihre Arbeit. Für den parlamentarischen Untersuchungsausschuss gibt es im Einsetzungsbeschluss, wie bei solchen Ausschüssen üblich, keine Zeitvorgabe.

Wesentliche Auszüge aus den vereinbarten Entwürfen für die Einsetzungsbeschlüsse, die Augen geradeaus! vorliegen:

Einsetzung einer Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“

Der Deutsche Bundestag setzt eine Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“ ein. (…)

Die parlamentarische Aufarbeitung der Evakuierung aus Afghanistan wird Gegenstand des 1. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode (Evakuierungsmission des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr – „Afghanistan“) sein, den die antragstellenden Fraktionen für erforderlich halten, weil mit der überstürzten Beendigung des internationalen Einsatzes Gefahren für Leib und Leben von Menschen in Afghanistan sowie außenpolitischer Schaden für die Bundesrepublik Deutschland und ihre Partner verbunden war. Die Enquete-Kommission soll hingegen zur Aufgabe haben, das gesamte deutsche außen-, sicherheits- und entwicklungspolitische Engagement in Afghanistan zwischen 2001 und 2021 umfassend aufzuarbeiten. Ziel dieser umfassenden Aufarbeitung unter wissenschaftlicher Begleitung soll es sein, aus dem mehr als 20jährigen vielfältigen und in das internationale Engagement eingebetteten Einsatz Deutschlands in Afghanistan Lehren für das künftige militärische und zivile internationale Engagement Deutschlands und den Vernetzten Ansatz zu ziehen. Der Auftrag richtet sich daher sowohl auf die Aufarbeitung des militärischen als auch des zivilen Engagements in seiner Gesamtheit. In Bezug auf das militärische Engagement Deutschlands sollen die unterschiedlichen Phasen der Einsätze untersucht werden, d.h. der Beitrag im Kampf gegen den internationalen Terrorismus im Rahmen der Operation Enduring Freedom (OEF), der Einsatz im Rahmen der Stabilisierungsmission International Security Assistance Force (ISAF) und die Resolute Support Mission (RSM). Die militärischen und die zivilen Instrumente, also intensive diplomatische und entwicklungspolitische Bemühungen, sollten sich im Rahmen des vernetzten Ansatzes dabei gegenseitig ergänzen. Das zivile Engagement umfasste vielfältige und intensive internationale und entwicklungspolitische Bemühungen, um die afghanische Regierung bei der Schaffung nachhaltiger Sicherheit und Stabilität zu unterstützen und Ziele wie Armutsbekämpfung, wirtschaftliche Entwicklung, Förderung der Rechtsstaatlichkeit und die Verbesserung der Regierungsführung für Afghanistan zu erlangen.
Die Enquete-Kommission soll die unterschiedlichen Phasen des gesamten zivilen und militärischen deutschen Engagements in Afghanistan im Hinblick auf Zielsetzungen und Zielerreichungen analysieren. Insbesondere vor dem Hintergrund der sich innerhalb des mehr als 20jährigen Engagements kontinuierlich ändernden Zielsetzung, des Mittelaufwands und der im Laufe dieses Engagements zunehmenden Interdependenz zwischen militärischem und zivilem Engagement im Rahmen außen- und entwicklungspolitischer Maßnahmen soll hierbei auch die Analyse der Zielerreichung im Vordergrund stehen. Die Frage, warum die militärischen und zivilen Stabilisierungsmaßnahmen nach dem offenkundigen Erfolg des militärischen Einsatzes gegen die Gewaltherrschaft der Taliban zu Beginn des Einsatzes und die erfolgreiche Bekämpfung von Al-Kaida und anderer Terrornetzwerke nicht zu einer dauerhaften Befriedung des Landes beigetragen haben, ist hierbei Teil der Untersuchung.
Eine solche unabhängige und umfassende gemeinsame Aufarbeitung der deutschen zivilen und militärischen Beiträge ist notwendig, um Lehren für eine zukünftige Politik der strategischen Vorausschau, Konfliktverhütung, Krisenbewältigung, Krisennachsorge und Stabilisierung sowie des Kampfes gegen den Terrorismus und des Aufbaus demokratischer und menschenrechtssichernder Strukturen zu formulieren. Dies ist zugleich eine Verpflichtung gegenüber den Soldatinnen und Soldaten, Polizistinnen und Polizisten, Diplomatinnen und Diplomaten sowie Mitarbeitenden von humanitären Hilfsorganisationen und der Entwicklungszusammenarbeit, die im Auftrag von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in einen äußerst fordernden und riskanten Einsatz entsandt wurden.
Die in Afghanistan erreichten sicherheitspolitischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und humanitären Fortschritte sind seit der Machtübernahme durch die Taliban massiv bedroht und in einigen Fällen bereits rückgängig gemacht worden. Die selbst gesteckten Ziele sind teils nicht erreicht worden. Die Erfahrung des Afghanistan-Einsatzes ist deshalb auch ein schwerer Einschnitt für das internationale Handeln der Bundesregierung und den Grundsatz des Vernetzten Ansatzes. Gleichzeitig bleibt der Vernetzte Ansatz auch weiterhin Leitlinie des Engagements der Bundesregierung im internationalen Krisenmanagement.
Eine vorausschauende Politik sollte in ihren Entscheidungen Lehren aus dem Erfahrungsschatz des Engagements in Afghanistan ziehen und so das Möglichste tun, um Fehler, Fehlentwicklungen und konzeptionelle sowie systemische Probleme in der Zukunft zu vermeiden. In diesem Sinne soll die Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“ das Engagement in Afghanistan interdisziplinär analysieren und – u.a. aber nicht ausschließlich – auf dieser Grundlage Lehren für den Vernetzten Ansatz entwickeln und – wo nötig – Empfehlungen für eine Anpassung und Weiterentwicklung erarbeiten. Hierzu soll die Enquete-Kommission auch Vorschläge zur Entwicklung, Ergänzung und Weiterentwicklung von Standards und Systematiken zur laufenden und zukünftigen Evaluierung von Einsätzen erarbeiten.
Auf Grundlage der Erfahrungen in Afghanistan soll die Enquete-Kommission Vorschläge für eine effiziente, kohärente und umfassende Kooperation und Kommunikation zwischen den beteiligten Ressorts erarbeiten. Die Enquete-Kommission soll auch den Austausch mit wichtigen internationalen Partnerinnen und Partnern suchen, insbesondere aus EU und NATO, den G7, UN-Organisationen, den vor Ort tätigen Entwicklungsbanken sowie wichtigen bilateralen Partnern und dort, wo schon Aufarbeitungen stattgefunden haben, diese in die Analyse der Enquete-Kommission einbeziehen. Auch Schlussfolgerungen für den Informationsaustausch und die Kooperation auf internationaler und europäischer Ebene sollen gezogen werden. (…)

Die Enquete-Kommission soll ein Ort sein, an dem Politikerinnen und Politiker gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern am Engagement beteiligter Institutionen, Expertinnen und Experten mit dem Einsatz befasster Institutionen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus den relevanten Fachrichtungen Stärken und Schwächen des deutschen militärischen und zivilen Engagements sowie das Zusammenspiel dieser im Rahmen des Vernetzen Ansatzes – vor dem Hintergrund des Engagements in Afghanistan – aufarbeitet, Vorschläge aus Praxis, Forschung, Zivilgesellschaft und der Gesellschaft aufgreift, und konkrete Impulse und Handlungsempfehlungen für politische Entscheidungsträger entwickelt. Die Enquete-Kommission soll auf Basis ihrer Untersuchungsergebnisse den staatlichen Handlungsbedarf national, auf europäischer Ebene und international benennen.

Der Enquete-Kommission gehören 12 Mitglieder des Deutschen Bundestages und 12 Sachverständige an. Die Fraktion der SPD benennt 3 Mitglieder, die Fraktion der CDU/CSU 3 Mitglieder, die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2 Mitglieder, die Fraktion der FDP 2 Mitglieder, die Fraktion der AfD 1 Mitglieder und die Fraktion DIE LINKE 1 Mitglied. (…)
Die laufende Erkenntnisgewinnung sowie die Ergebnisse der Enquete-Kommission sollen der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich gemacht werden, der den Notwendigkeiten, die sich aus besonders schutzbedürftigen Informationen und Erkenntnissen ergeben, Rechnung trägt. Zudem sollen eine Website und andere geeignete digitale Kanäle Informationen, Dokumente etc. multilingual bereitstellen. Dies kann die Rückkopplung u. a. an die afghanische Zivilgesellschaft und unsere internationalen Partnerinnen und Partner erleichtern.
Um die Lernchancen der Aufarbeitung bestmöglich zu nutzen, soll die Enquete-Kommission Vorschläge erarbeiten, wie in angemessenem zeitlichem Abstand die Umsetzung der Empfehlungen verfolgt werden kann.

Deutlich begrenzter ist der Auftrag des

1. Untersuchungsausschusses der 20. Wahlperiode

Nach beinahe 20 Jahren endete mit dem Abschluss der militärischen Evakuierungsoperation aus Kabul am 27. August 2021 die deutsche Friedensmission in Afghanistan. Die militärische Evakuierungsoperation erfolgte unter dramatischen Umständen nach nur sehr kurzer Zeit der Vorbereitung aufgrund des raschen Zusammenbruchs der afghanischen Regierung und Sicherheitskräfte und dem daraus resultierenden schnellen Vormarsch der Taliban bis hin zur Einnahme von Kabul.
Trotz des großen Einsatzes der deutschen Kräfte vor Ort – des Auswärtigen Amtes, des Bundesnachrichtendienstes, der Bundespolizei und der Bundeswehr, der politischen Stiftungen sowie von zahlreichen Entwicklungsorganisationen – konnten viele afghanische Ortskräfte deutscher Stellen, ohne die das Engagement in Afghanistan nicht möglich gewesen wäre, nicht rechtzeitig aus Afghanistan herausgebracht werden.
Die Situation in Kabul und in Afghanistan um den Abzug der Bundeswehr, weiterer NATO-Kräfte sowie diplomatischer Vertretungen im Zuge der zügigen Machtübernahme der Taliban bedarf der Aufklärung darüber, wie es zu den Lageeinschätzungen und Entscheidungen von Vertretern von Bundesbehörden rund um den Abzug der Bundeswehr und die Evakuierung des Personals der deutschen Botschaft, deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie den Schutz und die Aufnahme von Ortskräften, die die Arbeit der Bundesrepublik Deutschland und deutscher Or-
ganisationen und Institutionen unterstützt haben, gekommen ist. (…)

Der Untersuchungsausschuss soll sich ein Gesamtbild verschaffen zu den Erkenntnissen, dem Entscheidungsverhalten und dem Handeln der Bundesregierung, insbesondere im Bundeskanzleramt, im Bundesministerium der Verteidigung, im Auswärtigen Amt, im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie in involvierten Geschäftsbereichsbehörden und bundeseigenen Gesellschaften/Unternehmen im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr und weiterer NATO-Kräfte und Diplomaten sowie der Evakuierung von Menschen im Zusammenhang mit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im Zuge des Doha-Abkommens. Des Weiteren soll untersucht werden, ob und inwieweit dabei Verbindungen und Kommunikation zwischen deutschen und ausländischen Akteuren bestanden.
Ebenso soll Untersuchungsgegenstand sein, ob und inwieweit sich die Bundesregierung und/oder ihre Geschäftsbereichsbehörden sowie bundeseigenen Gesellschaften/Unternehmen für die Belange, den Schutz oder die Aufnahme der Ortskräfte, sowie anderen betroffenen Personenkreisen eingesetzt haben und welche Kommunikationsflüsse hierzu zwischen den involvierten Behörden und Stellen bestanden haben.
Weiterhin soll untersucht werden, ob und inwiefern die Bundesregierung auf die Umsetzung des Doha-Abkommens und die Gestaltung des Truppenabzugs durch die US-Partner Einfluss genommen und darauf gedrungen hat, Friedensverhandlungen mit den Taliban unter Einbeziehung der afghanischen Regierung in Gang zu bringen und vor dem Abzug zu einem erfolgreichen Abschluss und verbindlichen Garantien zu gelangen und welche Schritte die Bundesregierung bzw. ihre Geschäftsbereichsbehörden oder bundeseigene Gesellschaften bzw. Unternehmen ggf. zur Vorbereitung der Evakuierung von deutschen Staatsangehörigen, Diplomaten, Ortskräften und anderen betroffenen Personen unternommen haben, für den Fall nicht erfolgreicher Friedensverhandlungen.
Der Untersuchungsausschuss soll auch aufklären, ab wann in der Bundesregierung und Geschäftsbereichsbehörden und bundeseigenen Gesellschaften/Unternehmen ggf. eigene Erkenntnisse sowie Hinweise und Informationen über den Abzug der verbündeten Streitkräfte und Diplomaten vorlagen und welche Schritte und Maßnahmen daraufhin ggf. in die Wege geleitet bzw. unterlassen wurden, um den Abzug und die Evakuierung der eigenen Streitkräfte, Diplomatinnen und Diplomaten sowie weiterer betroffener Personenkreise vorzubereiten.
Der Untersuchungsausschuss soll sich ein Urteil bilden zu der Frage, ob die Bundesregierung und insbesondere die zuständigen Ressorts und die ihnen nachgeordneten Stellen unter Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten sachgerechte Maßnahmen ergriffen haben, wer in welchen Fragen die Federführung innerhalb der Bundesregierung trug, ob und welche Informationen zwischen den einzelnen staatlichen Stellen zeitnah und sachgerecht ausgetauscht wurden und ob mit Nachrichtendiensten und Sicherheitsbehörden im europäischen und außereuropäischen Ausland sowie internationalen Organisationen sachgerecht zusammengearbeitet beziehungsweise Informationen
ausgetauscht wurden. Dabei soll auch untersucht werden, ob der Deutsche Bundestag jeweils zeitnah und angemessen über die Lage und die Planungen unterrichtet wurde.
Es soll ferner untersucht werden, ob und ggf. inwiefern die Bundesregierung und/oder ihre Geschäftsbereichsbehörden eine Beurteilung der Sicherheitslage in Afghanistan – insbesondere vor dem Hintergrund des angekündigten Abzugs der Streitkräfte der USA – vorgenommen haben, welche Kriterien bei der Bewertung herangezogen werden, und ob oder inwieweit Prüfstandards
eingehalten wurden. Der Untersuchungsausschuss soll zudem aufklären, ob und inwieweit ggf. bestehende Hinweise und Informationen in der Bundesregierung und ihren Behörden und Stellen bewertet und überprüft wurden und ob die genannten Stellen ggf. früher hätten Maßnahmen ergreifen können, die einen anders gearteten Abzug der Bundeswehr, deutscher Diplomatinnen und Diplomaten, Ortskräfte sowie weiterer betroffener Personenkreise ermöglicht hätten und aus welchen Gründen es ggf. zu Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Evakuierung und dem Aufnahmeprozess kam und wie hiermit in der Bundesregierung, den zuständigen Behörden und Stellen umgegangen wurde. Darüber hinaus soll sich der Untersuchungsausschuss mit der Frage befassen, welche Vorgänge dazu ggf. auf der Ebene der Fach- und Rechtsaufsicht über zuständige Behörden bekannt waren, ob und ggf. welche Schlussfolgerungen aus den Vorgängen, Hinweisen und Informationen gezogen wurden sowie ob und inwiefern politische Vorgaben der jeweiligen Hausleitungen dabei eine Rolle spielten und wer ggf. für möglicherweise vorliegende Versäumnisse die politische Verantwortung trägt.
Der Untersuchungsausschuss soll überdies Erkenntnisse darüber erbringen, ob und inwieweit geltendes Recht, bestehende Zuständigkeiten, Sorgfaltspflichten seitens der Bundesregierung und/oder ihrer Geschäftsbereichsbehörden beachtet wurden.
Die Untersuchung soll sich auf den Zeitraum vom 29.02.2020, dem Abschluss des Abkommens zwischen der US-Regierung unter Ex-Präsident Donald Trump und Vertretern der Taliban in Doha, bis zum Ende des Mandates zum Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur militärischen Evakuierung aus Afghanistan am 30.09.2021 erstrecken.

(Archivbild: Deutsche Soldaten in Kabul am 21. August 2021 – UK MOD/Crown Copyright/MOD News License)