Auslandsmissionen der Bundeswehr, Januar 2022: UNMISS im Südsudan

Die UN-Mission im Süd-Sudan (UNMISS – United Nations Mission in the Republic of South Sudan) entwickelte sich aus der vorangengangenen UN-Mission für den ganzen Sudan – nach Abspaltung des Südens bauten die Vereinten Nationen eine neue Operation auf, in der unter anderem Militärbeobachter eine friedliche Entwicklung vor dem Hintergrund innerer Spannungen im Land sicherstellen sollen.

Derzeit sind elf deutsche Soldatinnen und Soldaten in dieser Mission eingesetzt; fünf im Hauptquartier in der Hauptstadt Juba und sechs als Beobachter in verschiedenen Teilen des Landes. Insgesamt können bis zu 50 Soldat*innen eingesetzt werden.

Das aktuelle Mandat (Bundestagsdrucksache 19/26557) ist befristet bis zum 31. März 2022. Die Fraktionen der jetzigen Ampelkoalition hatten – bis auf eine Gegenstimme bei den Grünen – Anfang März 2021 den Einsatz einstimmig gebilligt.

Auftrag (Auszüge):
Nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen ist UNMISS autorisiert, alle erforderlichen Mittel einzusetzen, um die folgenden Aufgaben wahrzunehmen:
a) Schutz von Zivilpersonen:
• Schutz von Zivilpersonen, denen körperliche Gewalt droht;
• Abschreckung von Gewalt gegen Zivilpersonen;
• Umsetzung einer missionsweiten Frühwarnstrategie;
• Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit an den von UNMISS einge-richteten Schutzorten für die Zivilbevölkerung;
• Abschreckung und Verhütung von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt; (…)
c) Unterstützung der Umsetzung des Friedensabkommens und des Friedensprozesses: (…)
e) Zu den mandatierten Aufgaben gehört die Verantwortung von UNMISS zur Herstellung eines sicheren Umfelds in Dschuba und bei Bedarf in anderen Teilen Südsudans durch Einsatz aller erforderlichen Mittel, einschließlich robusten Vorgehens und erforderlichenfalls aktiver Patrouillentätigkeit (…)
Dies schließt die Anwendung militärischer Gewalt im Rahmen der erlassenen Einsatzregeln ein.

Rechtliche Grundlage
Die deutschen Streitkräfte handeln bei ihrem Einsatz als Teil der Mission der Vereinten Nationen in der Republik Südsudan (United Nations Mission in the Republic of South Sudan – UNMISS) auf Grundlage der Resolution 1996 (2011) vom 8. Juli 2011 und den Folgeresolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt Resolution 2514 (2020) vom 12. März 2020, und somit im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.

(Foto: UN-Patrouille im Südsudan im Dezember 2021 – UNMISS)