KSK-Kommandeur droht Verfahren vor Truppendienstgericht – und: es gab keine „Amnestie-Boxen“
Nach der umstrittenen Sammelaktion von Munition beim Kommando Spezialkräfte (KSK) droht dem Kommandeur der Einheit ein Verfahren vor dem Truppendienstgericht. Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer kündigte nach einer Sitzung des Bundestags-Verteidigungsausschusses an, nach rechtlicher Bewertung werde sie über die Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens entscheiden. Die Ministerin, Generalinspekteur Eberhard Zorn und Heeresinspekteur Alfons Mais hatten zuvor den Abgeordneten die bisherigen Erkenntnisse zum Umgang mit Munition in der Eliteeinheit erläutert.
Vor dem Ausschuss nahmen Kramp-Karrenbauer und die beiden Generale am (heutigen) Mittwoch zu dem Bericht der der Task Force Munition und sicherheitsempfindliches Gerät des Heeres Stellung, den die Abgeordneten am Vortag erhalten hatten. Daraus geht unter anderem hervor, dass im KSK über Jahre gegen die Vorschriften zum Umgang mit Munition verstoßen wurde – vor dem Ausschuss sprach Heeresinspekteur Mais sogar davon, dass der Verband schon seit 2011 bei der Materialbewirtschaftung das Schlusslicht im Heer gewesen sei.
In ihrem Statement nach der Sitzung ging die Ministerin vor allem auf ein mögliches gerichtliches Disziplinarverfahren gegen den KSK-Kommandeur, Brigadegeneral Markus Kreitmayr, ein: Dessen direkter Vorgesetzter, der Kommandeur der Division Schnelle Kräfte, Generalmajor Andreas Hannemann, hatte in dieser Woche das Verfahren wegen der von Kreitmayr befohlenen Munition-Sammelaktion im vergangenen Jahr an das Ministerium abgegeben – seine disziplinaren Möglichkeiten seien ausgeschöpft. Damit liegt es bei der Ministerin, die über die Einleitung gerichtlicher Disziplinarverfahren gegen Generale entscheidet. Die Ministerin im O-Ton:
Dabei spielt sicherlich auch das Motiv Kreitmayrs für die Sammelaktion eine Rolle, mit der er die anonyme Rückgabe von Munition in der Einheit ermöglicht hatte: Als Grund, sagte die Ministerin vor dem Ausschuss, habe er die Munitions-Inventur des KSK im Dezember 2019 genannt. Nach dem Bericht der Heeres-Arbeitsgruppe war das die erste vorschriftenkonforme Inventur seit Jahren – und ergab einen massiven Fehlbestand an Munition, der über Jahre nicht verzeichnet worden war. Der KSK-Kommandeur habe nach jahrelanger Misswirtschaft vor allem sicherstellen wollen, dass diese fehlende Munition auch wieder aufgefunden würde, sagte Kramp-Karrenbauer den Abgeordneten.
Die Ministerin räumte vor dem Ausschuss ein, dass der Eliteverband einen vollkommen inakzeptablen Umgang mit Munition gepflegt habe und Schlamperei, Disziplinlosigkeit und systematische Missachtung von Regeln Teil der Kultur in der Einheit geworden seien. Wo immer möglich müssten die Verantwortlichen ermittelt und disziplinar verfolgt werden.
Kramp-Karrenbauer wie auch der Generalinspekteur betonten vor dem Ausschuss, bei allen Ermittlungen im KSK hätten die Vorwürfe rechtsextremistischer Umtriebe und die Sicherstellung noch fehlender Munition im Vordergrund gestanden; die erst vor kurzem durch das Gerichtsverfahren gegen einen Kommandofeldwebel und darauf folgende Medienberichte bekannt gewordene Aktion zur Einsammlung fehlender Munition habe zunächst nicht im Vordergrund gestanden. Zorn räumte ein, rückblickend wäre es sinnvoller gewesen, die Erkenntnisse des Heeres zum Umgang mit Munition und die Sammelaktion eher auch dem Parlament mitzuteilen.
Der Generalinspekteur kündigte zugleich an, die Entwicklungen im KSK vor der Amtsübernahme des jetztigen Kommandeurs im Juni 2018 gezielt aufzuklären, die zu den inzwischen offenkundigen Fehlverhalten geführt hätten. Dabei gehe es um die Führungsebenen zwischen KSK und Ministerium. (Am Rande: Eine dieser Führungsebenen ist die Division Schnelle Kräfte, deren Kommandeur Zorn selbst in den Jahren 2014 bis 2015 war – allerdings nannte der General im Ausschus insbesondere die Jahre 2017 bis 2019 für eine genauere Betrachtung der Führungsorganisation und der Verantwortung für die Bereiche Logistik und Innere Führung.)
Heeresinspekteur Mais räumte vor den Abgeordneten eine Fehl-Wahrnehmung aus, die sich in den vergangenen Wochen, aus welchem Grund auch immer, auch in der Öffentlichkeit festgesetzt hat: Die rechtlich zweifelhafte Sammelaktion von Munition sei nicht mit Amnestie-Boxen oder anderen Aufnahmebehältern gelaufen.
Tatsächlich habe es zunächst eine Sammlung in den Einheiten gegeben und danach eine geschlossene Abgabe bei der Fachgruppe Munition des KSK – allerdings, und daran entzünden sich die Vorwürfe gegen den Kommandeur, ohne namentliche Erfassung der Soldaten, die Munition abgaben. Kreitmayr habe zwar gewusst, dass er damit seine Dienstpflichten verletze, sagte Mais. Dem Kommandeur sei es aber in erster Linie um die Gefahrenabwehr gegangen, als er seinen Untergebenen die anonyme Munitionsrückgabe ermöglichte – aus der Befürchtung, diese Munition könnte in falsche Hände gelangen.
Der Opposition im Bundestag reichten die Aussagen von Ministerin und Generalinspekteur im Ausschuss nicht – vor allem, weil nicht wirklich klar ist, wann Kramp-Karrenbauer selbst von der Munitions-Sammelaktion wusste. Die FDP-Verteidigungspolitikerin Marie Agnes Strack-Zimmermann brachte das auf den Punkt:
Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer hat im Verteidigungsausschuss erneut die Chance verpasst, die Karten auf den Tisch zu legen. Die Verantwortlichen für die schlimmen Entwicklungen beim KSK sind anscheinend seit Jahren bekannt. Der Bericht ‚Aktion Fund Munition‘ hat mit Sicherheit auch die Ministerin erreicht, bevor die Presse darüber berichtet hat. Offensichtlich sollten die Vorgänge übersehen werden. Es drängt sich die Frage auf, was Generalinspekteur Zorn als ehemaliger Kommandeur der Division Schnelle Kräfte und der ehemalige Inspekteur des Heeres General Vollmer wirklich wussten. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Kramp-Karrenbauer nicht tätig geworden ist und sowohl Öffentlichkeit als auch Parlament nicht informiert wurden. Das System KSK muss dringend geändert und von oben nach unten aufgeräumt werden. Die Probleme sind auf die Führung zurückzuführen und haben die ganzen Skandale erst möglich gemacht. Wir brauchen dringend Aufklärung und Transparenz. Kramp-Karrenbauer hat diese heute nicht geliefert. Daher fordert die FDP-Fraktion eine Sondersitzung des Verteidigungsausschusses.
(Wird ggf. ergänzt)
@ Mediator
Ihr Fazit ist sehr treffend formuliert! …und ich neige leider zu Rundumschlägen ;-)
„Wenn aber solche „Probleme“ plötzlich gehäuft auftreten, ohne dass es dafür einsatzbezogene Gründe gibt, dann darf man zurecht skeptisch sein.“
Ja das kann man skeptisch betrachten. Vergessen sollte man auch nicht das zB. Psychische Störungen aufgrund des Anschlags auf den Bw Bus in Kabul erst viele Jahre später und vermehrt aufgetreten zu sein scheinen. Einen betroffenen Fall kenne ich.
Zum Thema Aufklärung. Ich gebe ihnen bedingt recht. Aber nur bedingt. Warum wird da nicht besonderes Augenmerk auf die neutralität und folgende Immunität derer gelegt, die diese Sache untersuchen? Frei von Abhängigkeiten und möglichen Beziehungsgeflechten?
Ich gebe ihnen daher recht das durchaus ein waschechter Logistiker, egal ob MatBew, oder MatErh an der richtigen Stelle eingesetzt objektiv „ermitteln“ kann. Das spielt die TSL, der OrgBer sicher eine unterlegene Rolle. Aber es dreht sich halt nicht nur um Logistik.
Ich bezweifle aufgrund der Erfahrungen das ein nicht-Kampftruppen geprägter, aus einer anderen TSK,Dinge und Einstellungen grundsätzlich richtig und wertfrei betrachtet. Vllt. irre ich auch…
Auflösung
Ich tendiere zu rigorosen Entfernen von „Fremdkörpern“! Ein Zeichen für andere, als Mahnung für die Zukunft. Das macht auch weh, gibt aber die Chance auf einen letzten Neustart.
Aber dazu braucht man eine vernünftigen Klarstand. Der scheint wohl zu fehlen!
@ sputo.di.rospo
Verzeihung es ist aber ein wenig albern einem Kommentator hier vorzuwerfen, dass er über „Amnestieboxen“ geschrieben hat, wenn sich die komplette aktuelle Berichterstattung um dieses Thema drehte… Hinzu kommt, dass ich keinen Kommentar von Koffer finde in dem er explizit schreibt, dass es in Calw entsprechende Boxen gab. Haben Sie vielleicht ein Zitat in das diese Aussage nicht durch halbseitig Erklärung ihrerseits hineininterpretiert werden muss?
Ich persönlich finde es eher wunderlicher, wenn andere behaupten noch nie eine „Amnestiebox“ gesehen oder von ihr gehört zu haben, um in der Folge festzustellen, dass das in Shilo ja total ok war.
@ Wtlbrmpf ;06.03.2021 -20:44 Uhr
„…insbesondere jüngst Pfullendorf“
Sie meinen?
Die Aktion am letzten WE in Hessen. Die gefundenen Sachen unter der Jugendbettdecke?
Ich bin Gottfroh, das nach erster Sichtung und Bewertung (sowie Bildern der Presse) da nichts typisches aus dem Bereich der Bw gefunden wurde.
Den ganzen anderen Nazi-Krempel kann ich nicht bewerten. Bewerten lässt sich nur, der Besitz ist u.U. nicht strafbar. Das zeigen schon.
Ich sehe da ein Versagen der Eltern in der Erziehung von dem Burschen. Scheinbar ist ja Vater und Bruder auch in die Sache verstrickt.
In einem Verband in dem ich diente, ca 30 Jahre ist es her, hat ein Soldat seine Freundin inflagranti erwischt. Daraufhin kaufte er sich wohl in FRA ein Jagdgewehr und erschoß beide sehr zeitnah beim nächsten Schäferstündchen. Er wurde entfernt, verurteilt und eingesperrt. Ohne besonderen Rummel, ohne Beschädigung des Ansehens des Verbandes.
[Und wieder sind wir schon völlig vom eigentlichen Thema weg. Bitte nicht. T.W.]
@0815
„Da hängen auch genug familiäre Existenzen, Wurzeln und Freundschaften dran.“
Sie kennen aber schon die unzähligen Standortschließungen der letzten Jahre und die damit verbundenen Versetzungen?!
Gar nicht erwähnen muss man die allgemeinen Versetzungen von Soldaten.
Was sollen diese Soldaten denn bitte schön zu Ihrem Spruch sagen?
„Ich zähle darauf das die Umstände die zu dem geführt haben sauber aufgeklärt werden,“
Andere befürchten, dass eben nicht sauber aufgeklärt wird. Die Gründe wurden genannt.
Wenn am Ende nur kleine Verfehlungen geahndet werden, werden diese Gründe (Befangenheit usw.) für immer und ewig über die Aufklärung und die Urteile und diesen Skandal hängen. Da sollte man sich nichts vormachen, jeder wird dann immer sagen:
„Die sind nur davon gekommen, weil General X die Ermittlungen geleitet hat.“
@Stadtpark
„Die Sammelaktion war … . Und deshalb war sie richtig“
Ihre Bewertung.
Meine und die Meinung anderer Kommentare ist, dass die Sammelaktion falsch war.
Wieso muss ich dann nach einer falschen Aktion weiter diesen Weg gehen. Ich kann auch sagen:
„Die Sammelaktion war falsch, die Munition ist jetzt zwar da, aber ich wühle trotzdem im Dreck weil die Ursache für die Sammelaktion und die Sammelaktion an sich für mich nicht hinnehmbar sind.“
„noch ehrenvoller dann Gnade walten zu lassen.“
Kann man dann ja.
Nach dem Vorgang „im Dreck wühlen“, wenn alles aufgeklärt wurde.
@Mediator
+1 mit Sternchen
@Stadtpark sagt: 06.03.2021 um 20:37 Uhr
„Soldaten gegenüber muss man immer die Ehre hochhalten, die sind trainiert (wie auch Chirurgen) einem ohne mit der Wimper zu zucken das Messer reinzustecken. Der Ehrenkodex ist das einzige was sie davon abhält sich pathologisch zu verhalten. Ehrenvoll wäre es gewesen Fehlverhalten einzugestehen, noch ehrenvoller dann Gnade walten zu lassen. Wie es gelaufen ist, war ein akzeptabler Kompromiss zur Gesichtswahrung. Jetzt die Ehre der gesamten Einheit öffentlich noch weiter zu beschädigen, hielte ich für sogar noch falscher, als die Einheit komplett aufzulösen.“
Sind wir jetzt hier bei der Ehre der Prizzis oder sprechen wir von der Bundeswehr, bei der jeder einzelne Soldat wie auch der ganze Verband sich strikt und ausschließlich auf dem Boden der deutschen Gesetze und der FDGO zu bewegen haben?
Ich glaub es hakt, aber gewaltig! Das gilt ausdrücklich auch für jeden Claquer derartiger Gedanken.
@TW
So verstanden! Sorry…
@ Tom Cruise
Was glauben Sie wie oft ich versetzt wurd? Dem weiteren Vorankommens geschuldet , strukturbedingt oder wie es sich anfühlt wenn der „Laden“ aufgelöst wird und die Technik für 2 DM nach Polen , die Türkei oder Brasilien verscherbelt wird?
Ich kann da gut mithalten, denn ich weiß hier wovon ich rede!
@Stadtpark 06.03.2021 um 20:37 Uhr
Schlussstrich:
Ihre Idee einen Schlußstrich zu ziehen und ab einem Zeitpunkt x korrekt zu arbeiten ist eigentlich regelmäßig ein Eingeständnis der Unfähigkeit. Hier Unfähigkeit dafür einen so sensiblen Bereich wie die Ausgabe und Verwendung von Munition rückwirkend zu klären, oder Unfähigkeit dafür rückwirkend eine Aufklärung zu betreiben und Verantwortliche zu identifizieren. Einen Schlussstrich kann es meiner Meinung nach nicht ohne vorherige Aufklärung geben. Ob man dann nur kleine Lichter als „Schuldige“ ausmacht, oder ob ein Kommandeur sich vor seine Leute stellt und die Verantwortung übernimmt, wird zusätzlich den Unterschied ausmachen, ob man die Aufarbeitung als glaubwürdig betrachten kann. Wenn von KSK Angehörigen gestohlene Munition und Sprengstoff im Zusammenhang mit Rechtsextremismus Vorwürfen auftaucht, dann neige ich eher zu keinem Schlussstrich.
Glaubhafter Neuanfang:
So etwas ist nur möglich, wenn ein Wille zur Aufklärung vorhanden ist. Das bedeutet genau das, was sie nicht wollen: Im Dreck wühlen.
Nur durch den glaubhaften Willen zur Aufklärung lässt sich verlorenes Vertrauen zurück gewinnen.
Was geschieht, wenn die Öffentlichkeit an diesem glaubhaften Willen zur Aufklärung zweifelt, dass sieht man aktuell an den Missbrauchsskandalen in der Kirche. Man kann sie nicht leugnen, aber man scheut oft den Schmerz und die Schande die eine glaubhafte Aufarbeitung mit sich bringen würde. Entsprechend harsch fällt das Urteil der Öffentlichkeit aus.
Warum noch einmal sollte jemand der kistenweise Munition und Sprengstoff jedem geordneten Verbleibsnachweis entzogen hat nicht entehrt und bestraft werden? Was geschieht denn ansonsten, wenn sich weitab des Schießstandes und Abseits der MunLager plötzlich bei einem Soldaten Gefechtsmunition auffindet?
Ehre unter Soldaten:
Das schöne an dem Begriff der Ehre ist, dass sich jeder daraus sein höchst individuelles Konstrukt zusammen bauen kann. Das umfasst dann gerne auch einmal die Kameraderie oder überspitzt formuliert die Omerta, mit der sich in der Vergangenheit so ziemlich jede Schweinerei eine Zeit lang vertuschen lies.
Dass man im Einsatz als Soldat bereit ist gewisse Risiken für sein Land einzugehen bedeutet noch lange nicht, dass man sich im doch viel häufigeren Alltag zu Hause ähnlich selbstlos verhält.
Mit der Ehre des KSK, was auch immer das sein soll, ist es aktuell in den Augen der Öffentlichkeit nicht weit her. Viel zu lange hat man wohl geglaubt, dass niemand internes Fehlverhalten aufgrund der besonderen Notwendigkeit zur Geheimhaltung mit bekommt, bzw. eine Chance zur Aufklärung hat. Das Leben ist aber gottseidank kein schlechter Hollywoodfilm mit Dialogen a la, ‚ich könnte ihnen das sagen, müsste sie dann aber töten‘. Dass Soldaten des KSK aktiv die Ermittlungsarbeiten in diversen Skandalen boykottiert haben wirft für viele Menschen in unserem Land kein gutes Licht auf die Ehre und Loyalität der Soldaten dieses Verbandes.
Ich glaube immer erstmal an das Gute im Menschen.
Man muss mit den Leuten auch nachher noch zusammenarbeiten, oder zumindest zusammenleben, selbst wenn man sie versetzt, unehrenhaft entlässt oder ein paar Jahre einsperrt. Deshalb setze ich auf Einsicht, man könnte sagen auf Pädagogik. Und für pädagogische Zwecke kommt man den Leuten nicht mit dem Kleingedruckten, sondern man kommt mit dem grossen Pathos: Ehre, Dienst, Pflicht, Verfassung.
Wir haben es mit Menschen zu tun, die ihr Leben darauf ausgerichtet haben, im Zweifel für einen höheren Zweck zu sterben und selbst kaltblütig zu töten. Da muss man schon mit den grossen Worten kommen; auf die kleinen scheissen die doch. Dem Fehlverhalten lagen ja auch Werte zu Grunde: man muss halt glaubhaft vermitteln, dass diese Werte falsch waren, oder zumindest nachrangig, und so nun höhere Werte in Gefahr gebracht wurden.
Wer sich von Abschreckung eine bessere Wirkung verspricht, möge bedenken: – das sind die selben Leute, denen man im Kriegsfall (oder Krisenfall) sein Leben anvertraut hätte. Die waren bzw. sind bereit, ihr Leben einzusetzen. Denen jetzt mit der Zerstörung ihres Lebensentwurfs zu drohen, geht im Zweifelsfall so in die Hose, dass die Liebe in Hass umschlägt. Dann riskiert man, die Leute Weltanschauungsmässig zu verlieren. Und das kann keiner wollen.
„Darkness can not drive out darkness. Only light can do that.“ Martin Luther King.
Aber wahrscheinlich habt ihr recht: wir haben Gewaltenteilung, der Staatsanwalt muss verfolgen, was er nunmal verfolgen muss, und der Richter muss dann halt richten im Rahmen seiner Ermessungsgrenzen.
Und bei Wiederholungstätern und Unverbesserlichen ist dann Schluss mit lustig, weil dann hat man es mit Überzeugungstätern zu tun, und die haben dann offensichtlich die falsche Überzeugung. Und eine Eliteeinheit mit der falschen Überzeugung ist ein Staat im Staat und eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Rechtsstaat.
Oder lieber doch etwas tiefer hängen: ein System, in dem es per Definition keine Fehler geben kann, erzieht zur Notlüge:
Fehler passieren immer. Fehler sind menschlich. Sünden können gesühnt und vergeben werden, Fehler nur vermieden. Bei Fehlern die bereits gemacht wurden, kann man nur noch Schadensbegrenzung betreiben, und die betroffenen Personen können Fehler eingestehen, bereuen, bedauern, Besserung geloben, Wiedergutmachung leisten. Abbitte tun. // Wortfeld Ende.
Man muss die Sache immer vom Menschen her sehen.
Von verlorener Munition geht ein Risiko aus, von verlorenen Menschen aber ein noch viel größeres!
Wie wollen wir um „Hearts and Minds“ in Afghanistan kämpfen, wenn wir nicht mal bereit sind um „Hearts and Minds“ in der eigenen Eliteeinheit zu kämpfen?
Man kann sich ja um die richtige Methode streiten, aber verloren geben sollte man niemanden, bevor man es nicht vorher im Guten versucht hat.
0815 sagt:
06.03.2021 um 22:21 Uhr
Dann verstehe ich das Argument aber nicht.
Man soll wegen der möglichen Versetzung den Standort nicht schließen. Weil da Familien und Freunde dranhängen.
Das ist aber doch kein Argument, denn das trifft ja nicht nur auf das KSK zu.
Wieso haben Sie dann diesen Satz geschrieben?
Das wäre das gleiche wie wenn ich schreiben würde:
„Eine Degradierung von Soldat X wäre fatal, weil da ein Hauskredit dran hängt“
Ja, stimmt – ist aber kein Argument gegen eine Degradierung.
Ich denke @Stadtpark trifft in die selbe Kerbe, in die der General schlagen will. Dafür verantwortet er sich vor Gericht, seine Soldaten Schulden ihm ihre Karriere. Will heißen, MIMIMI einstellen und Reformen anpacken.
Dass das System KSK womöglich an den Grenzen psychischer Belastbarkeit steht, zeigen ins besondere die beiden Leaks an Dokumenten zu internen Protokollen und zur Einsatzbereitschaft.
@Eric Hagen sprach von *innerer Fahnenflucht“ wo man die Kameraden des KSK als Speerspitze sehen möchte.
Diese Realität welche z. B @Koffer zu erklären versucht vs. der Anspruch, welchen @sputo.di.rospo und @Pio-Fritz erheben, müssen vereint werden.
Der Hahnenkampf allein hier lässt erahnen, wie es womöglich vor Ort zugeht. Einer produktiven Arbeitshaltung steht dies diametral gegenüber.
Ein emotionales Spannungsfeld, welches der General durch seine Maßnahme zu remittieren gesuchte?
@Tom Cruise
Ja sicher trifft das nicht nur auf das KSK zu. Egal welcher StO in den letzten Jahren/Jahrzehnten geschlossen wurde, gab es dies immer. Wertvolle Infrastruktur unbegriffen und über Jahre nicht verfügbar da nur langwierig ersetzbar.
Auch bei den letzten Schließungen und Umstrukturierungen gab es daß, mehr als genug.
Und richtig, auch an der Degradierung eines Soldaten kann ein finanziell Katastrophaler Schaden mit dran hängen, gebe ich ihnen recht. Mit irgendwelchen „Zulagen“ darf ich ohnehin nicht dauerhaft planen. Das kann schneller dahin gehen als manch einer glaubt.
Nochmals: Unter dem Strich ist die von einigen herbeigesehnte Auflösung nicht nur familiär eine Katastrophe, sondern auch in Bezug was die getätigten Investitionen aller Art angeht. Von der „Jahrelangen Ausbildung und Spezialisierungen“, sowie der fast einmalig vorhandenen Infrastruktur zum Training mal abgesehen. Aber, Geld scheint ja keine Rolle zu spielen…kann man ja ruhig in den Sand setzen.
Unter dem Strich sehe ich schwarz…die Stimmen zu einem radikalen Kahlschlag werden immer lauter, die Wahlen stehen vor der Tür, Entscheidungen müssen her.
Der Ansatz von @Stadtpark gefällt mir irgendwie, hat was und weicht von den allgemeinen Forderungen etwas ab… Jedoch müssen ausnahmslos alle an einem Strang ziehen, alle (!) um den Karren aus dem Dreck zu ziehen. Dazu gehört auch etwas mediale Ruhe und weniger Pauschalverurteilungen dazu.
@Stadtpark sagt: 06.03.2021 um 20:37 Uhr
„Dass die Aktion so viel Munition zu Tage gefördert hat, hat zwei Ursachen. Erstens: es war viel weggekommen, weil zu lange ein Auge zugedrückt wurde. Zweitens: es ist viel abgegeben worden, weil jetzt nochmal final ein Auge zugedrückt wurde – weil es die letzte Chance war anonym = ohne individuelle Bestrafung davonzukommen.
Die Idee ist, daß man ab jetzt wieder korrekt arbeitet und einen Schlussstrich zieht.“
Leider hat man diese Chance schon in der Planung der Aktion, also von Seiten der Führung her, vergeben. Dann hätte man vorher an das Ministerium herantreten müssen mit der Bitte, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. In welchem Umfang auch immer, das hätten die Rechtsexperten ausgehäkelt. Dann hätte man das kommunizieren müssen, und zwar öffentlich, und alles wäre gut gewesen.
So wurde irgendetwas im geheimen (oder verborgenen) zusammen geschustert und einfach umgesetzt. Und selbst als man im Ministerium davon wusste, in einem öffentlichen Zwischenbericht einfach weggelassen. Das ist in so einem sensiblen Fall eben keine „Truppenlösung“ sondern purer Dilettantismus. Und die Öffentlichkeit fühlt sich zu recht vor den Kopf gestoßen.
In der Folge ist das, was jetzt passiert ein typischer Fall von „selber schuld“. Man hätte es besser und rechtlich korrekt machen können.
@Johannes Ram sagt: 06.03.2021 um 21:56 Uhr
„Ich persönlich finde es eher wunderlicher, wenn andere behaupten noch nie eine „Amnestiebox“ gesehen oder von ihr gehört zu haben, um in der Folge festzustellen, dass das in Shilo ja total ok war.“
Diese Bemerkung zielt ja auf mich. Tatsächlich war ich nie in Shilo, ist in meiner Truppengattung auch nicht so üblich gewesen.
Wenn der Mitkommentator schreibt, in Shilo gab es solche Boxen, dann gehe ich davon aus, dass das stimmt. Und dann muss es ja auch eine offizielle Regelung von Seiten der Bundeswehr dazu gegeben haben. Wahrscheinlich ist das kanadische Waffengesetz und Strafrecht auch anders als das deutsche, denn das war alles auf kanadischem Boden. Dann ist das für mich in Ordnung.
Ich habe auf den unterschiedlichen Charakter der Boxen abgehoben, wobei wir ja jetzt wissen, in Calw gab es die gar nicht. Da gab es auch keine offizielle Regelung oder einen rechtlichen Rahmen dazu. Man hat einfach etwas gemacht im rechtlich luftleeren Raum.
Das ist doch das Hauptproblem, das Sie anscheinend nicht sehen oder nicht erkennen wollen. Sie verkennen auch die Tatsache, das die Munition über längere Zeiträume verschwunden war und auch bei Durchsuchungen nicht aufgetaucht ist. Da steckt schon eine gewisse kriminelle Energie dahinter.
@Stadtpark sagt: 07.03.2021 um 9:01 Uhr und 9:13 Uhr
Stimme Ihnen zu. Jetzt mal die tatsächlichen Unbelehrbaren außen vor, ist ja vermutlich die überwältigenden Mehrheit des KSK dienstbeflissen und motiviert und/oder ja auch sehr wahrscheinlich unbeteiligt an vielen der (anscheinlichen) Fehlentwicklungen.
Hier kann man mit Appell an Ehre und andere soldatische Tugenden vermutlich viel mehr erreichen, als mit einem unerbittlichen Strafgericht inkl. Kollektivstrafen.
Nicht nur, dass man damit vermutlich viel mehr Unschuldige und/oder „Rettbare“ trifft denn tatsächliche Täter und/oder Unbelehbare, im Ergebnis schießen wir uns als Bundeswehr ja damit selbst ins Knie…
@Johannes Ram
Die Shilo-Box. Alles Gute kommt aus den USA. Bloß gut, dass hinterm großen Teich der großen Bruder lebt, der uns unkreativen Deutschen zeigt ,wie es in der Praxis richtig geht. Was dort für gut befunden wird, dass können wir bedenkenlos übernehmen. Da spricht dann gar nichts mehr dagegen! Gedankt sei es Gott, dass er die Gnade hatte einen der Unsrigen die Shilo-Box vorzuführen und intensiv in die Handhabung einzuweisen.
Wo wir grad schon mal drüben im Land der unbegrenzten Möglichkeiten sind. Warum nicht einfach gleich über den Zaun von Shilo gucken, was es da sonst noch so Attraktives zum mitnehmen gibt. Ein liberales Waffenrecht, das Konzept der konservative Bürgermiliz, die Proud Boys und das Hakenkreuz zeigen ist da auch nicht verboten. Einmal alles zum mitnehmen? Brauchen Sie ne Tüte oder geht´s so?
Koffer sagt: 07.03.2021 um 12:06 Uhr
„Hier kann man mit Appell an Ehre und andere soldatische Tugenden vermutlich viel mehr erreichen, als mit einem unerbittlichen Strafgericht inkl. Kollektivstrafen.“
Sind Sie eigentlich noch ein Vertreter des aktuellen Rechtsstaates oder befürworten Sie schon den „Rechtsstaat 2.0“?
Guten Tag zusammen,
wasmich an dieser Diskussion massiv stört ist, dass hier von kollektiver Disziplinlosigkeit geredet wird.
Ja, es ist Ignoranz und Disziplinlosigkeit mit Bezug auf die Munitionsbewirtschaftung., aber es wird hier der Eindruck erweckt, dass das KSK ein Lotterhaufen ist, dem nicht mehr zu helfen ist.
Das liegt m.E. Mit Sicherheit auch daran, dass die Kameraden aus Calw, wenn sie auffallen, schon per se etwas falsch gemacht haben. Die Unauffälligen, die mit Masse tadellosen Dienst verrichten, fallen demnach weder negativ, noch positiv auf. Das liegt in der Natur der Sache von SpezKr. Man sollte daher nicht auf den gesamten Verband schließen, das wird den Männern und Frauen dort nicht gerecht. Zumal die Wenigsten tatsächlich einen Einblick haben.
@Pio-Fritz sagt: 07.03.2021 um 12:06 Uhr
„Wenn der Mitkommentator schreibt, in Shilo gab es solche Boxen, dann gehe ich davon aus, dass das stimmt. Und dann muss es ja auch eine offizielle Regelung von Seiten der Bundeswehr dazu gegeben haben. Wahrscheinlich ist das kanadische Waffengesetz und Strafrecht auch anders als das deutsche, denn das war alles auf kanadischem Boden. Dann ist das für mich in Ordnung.“
Bitte bedenken Sie, dass es so nicht ohne weiteres am Strafrecht liegen kann, denn auch auf DEU Boden (nämlich in der Senne gibt es die und ich vermute auch in Grafenwöhr).
Und falls es das DEU Dienstrecht unterbindet (da bin ich mal gespannt, was das BMVg am Ende entscheiden wird, denn hierfür gibt es vermutlich mehrere denkbare Auslegungsmöglichkeiten), würde es ja unabhängig vom Ort gelten, solange es nur DEU Munition welche durch DEU Soldaten verschossen wurde war.
„Sie verkennen auch die Tatsache, das die Munition über längere Zeiträume verschwunden war und auch bei Durchsuchungen nicht aufgetaucht ist. Da steckt schon eine gewisse kriminelle Energie dahinter.“
Ob kriminell oder nicht, ist etwas schwieriger zu beantworten, aber zumindest eine „pflichtwidrige Energie“ dürfte weitgehend unstrittig sein.
@ pio fritz
„Diese Bemerkung zielt ja auf mich. Tatsächlich war ich nie in Shilo, ist in meiner Truppengattung auch nicht so üblich gewesen. Wenn der Mitkommentator schreibt, in Shilo gab es solche Boxen, dann gehe ich davon aus, dass das stimmt. Und dann muss es ja auch eine offizielle Regelung von Seiten der Bundeswehr dazu gegeben haben.“
– Ihre komplette Aussage basiert auf einem anderen unbestätigten Kommentar, der auch keinerlei Regelungen erwähnt. Sie wissen also weder, ob es dort wirklich entsprechende Boxen existierten und erst recht nicht, ob es offizielle Regelungen der BW dazu gab. Ihre Vermutung ist völlig aus der Luft gegriffen und zeigt, dass Sie dort eben diametral anders werten als im Bezug zum KSK. Und ganz nebenbei: Wenn es in Shilo entsprechende Regelungen gegeben hätte, warum hätte es sie nicht in Calw gegeben? Die Rechtsgrundlage wäre ja dieselbe gewesen.
„Wahrscheinlich ist das kanadische Waffengesetz und Strafrecht auch anders als das deutsche, denn das war alles auf kanadischem Boden. Dann ist das für mich in Ordnung.“
– Seit wann muss die Bundeswehr ihre eigenen Vorschriften nicht mehr befolgen, wenn sie sich in einem anderen Land befindet? Außerdem bedeutet Ihre Aussage: „Wahrscheinlich ist das kanadische Waffengesetz und Strafrecht auch anders als das deutsche“ , dass Sie über keine Sachkenntnis der Rechtslage in Kanada verfügen, aber dennoch suggerieren, dass dort etwaiger Besitz von Kampfmitteln und Munition total ok ist. Merkwürdig ist, dass Sie hier keinen „rechtlich luftleeren Raum“ vermuten, sondern natürlich eine hieb- und stichfeste Regelung nach deutschem und kanadischem Recht. Erneut findet durch Sie also eine diametral andere Wertung als zum Ausgangssachverhalt durch Sie statt.
„Ich habe auf den unterschiedlichen Charakter der Boxen abgehoben, wobei wir ja jetzt wissen, in Calw gab es die gar nicht. Da gab es auch keine offizielle Regelung oder einen rechtlichen Rahmen dazu. Man hat einfach etwas gemacht im rechtlich luftleeren Raum.“
– Sie schreiben selber, dass es die „Amnestieboxen“ nun doch nicht gab. Natürlich gab es folgerichtig auch keine offiziellen Regelungen dazu. Wobei sich natürlich die Frage stellt warum Sie in Shilo ohne jegliche Sachverhaltskenntnis entsprechende „offizielle Regelungen“ diagnostizieren, sie aber bei diesem fiktiven Sachverhalt negieren.
„Das ist doch das Hauptproblem, das Sie anscheinend nicht sehen oder nicht erkennen wollen. Sie verkennen auch die Tatsache, das die Munition über längere Zeiträume verschwunden war und auch bei Durchsuchungen nicht aufgetaucht ist. Da steckt schon eine gewisse kriminelle Energie dahinter.“
– In Shilo hätte es also bei dauerhaft aufgestellten Boxen kein grundsätzliches Problem mit Munition und Kampfmitteln gegeben? Dann hätte man die Boxen ja nicht gebraucht. Auch hier werten Sie erneut diametral anders.
Verzeihen Sie bitte, dass ich auf Ihren Beiträgen so herumhacke, aber sie sind exemplarisch hervorragend dafür geeignet aufzuzeigen, dass hier ohne jegliche Sach- und Sachverhaltskenntnis abwertende Behauptungen und Wertungen aufgestellt werden. Ich heiße weder die mutmaßliche Entwendung von Munition durch einen mutmaßlich rechtsextreme Kommandosoldaten gut noch irgendwelche mutmaßlichen Schwarzbestände, es ist aber schlichtweg ärgerlich, dass hier mit einer solchen Doppelmoral gewertet wird und auf der Grundlage von Vermutungen, Hörensagen und bestenfalls Halbwissens ziemlich konkrete Vorwürfe in Kombination mit den üblichen Stereotypen in den öffentlichen Raum geworfen werden.
Ich kann nur erneut empfehlen die Ermittlungen abzuwarten und auf derartige Wertungen und Behauptungen zu verzichten.
@all
Nur so mal als Vorschlag: die Debatte bleibt beim eigentlichen Thema, und wenn es weiter so abweicht und bis ins kanadische Strafrecht oder so geht, entsorge ich diese Kommentare. Wäre das was?
@BamBam sagt: 07.03.2021 um 12:24 Uhr
„Sind Sie eigentlich noch ein Vertreter des aktuellen Rechtsstaates oder befürworten Sie schon den „Rechtsstaat 2.0“?“
Ich bin sicherlich ein uneingeschränkter Befürworter unserer FDGO und dazu gehört auch der Rechtsstaat.
Aber der FDGO widerspricht es nicht prinzipiell Abwägungsentscheidungen bei der Umsetzung von rechtlichen Normen und bei der Ausübung von Führung zu treffen. Und auch einen Blick auf die menschliche Realität zu werfen und diese zu berücksichtigen widerspricht sicherlich nicht der FDGO und entspricht definitiv der Inneren Führung.
Wer glaubt Gerechtigkeit müssten immer durch eine erbarmungslose ausschließlich technisch-bürokratische Umsetzung von Paragraphen erfolgen mißversteht mEn nicht nur Gerechtigkeit, sondern auch Recht.
Menschenführung, erst recht in Streitkräften verlangt den Blick über den eigenen Tellerrand hinaus und sowohl Blick auf die Menschen, die man führt, als auch die Zusammenhänge in denen Führungsentscheidungen getroffen werden.
Oder um es mit dem Blick auf BG Kreitmayr zu präzisieren. Wenn sich ein Vorgesetzter hinter dem bloßen Wortlaut von Vorschriften verschanzt und damit zwar 100% auf der richtigen Seite der „3b“ (dem Wortlaut) bleibt, aber damit die Lösung des eigentlichen Problems (die „3a“) wissentlich verhindert, der vergeht sich an seinen Vorgesetztenpflichten. Solche Vorgesetzte braucht niemand. Dafür brauche ich keine Offiziere.
Wenn also, und damit kann ich mangels Aktenkenntnisse nur auf die bisherigen Presseberichte Bezug nehmen, ein Vorgesetzter in verantwortlicher Stellung wie General K. lieber das Problem löst, als unanfechtbar zu bleiben (nachdem er alle anderen, im Wortlaut der Vorschrift vorgesehenen, Möglichkeiten zur Problemlösung ausgeschöpft hat), dann ist das für mich wahre Führungsleistung.
Und wenn damit außerdem Unschuldigen oder wenig Belasteten der Weg zurück zu einer pflichtgetreuen Diensterfüllung ermöglicht wird, dann sehe ich das noch umso mehr.
Und wenn ich dass dann auch noch mit einem Rückgriff auf einen soldatischen Grundethos (vgl. @Stadtpark, der amS zwar teilweise zu weit geht, aber gut die „menschliche“ Seite, die soldatische Seite diese Problem darstellt) erfolg: umso besser. Auf lange Sicht ist das für diejenigen die nicht unbelehbar sind erfolgversprechender als Paragraphenreiterei.
@Johannes Ram sagt: 07.03.2021 um 13:43 Uhr
Sie scheinen den Kern des Problems immer noch nicht verstanden zu haben. Das zeigt Ihr folgender Text, ich zitiere:
„Ich heiße weder die mutmaßliche Entwendung von Munition durch einen mutmaßlich rechtsextreme Kommandosoldaten gut noch irgendwelche mutmaßlichen Schwarzbestände, es ist aber schlichtweg ärgerlich, dass hier mit einer solchen Doppelmoral gewertet wird und auf der Grundlage von Vermutungen, Hörensagen und bestenfalls Halbwissens ziemlich konkrete Vorwürfe in Kombination mit den üblichen Stereotypen in den öffentlichen Raum geworfen werden.“
Bei Ihnen ist es nur ein (!) mutmaßlich rechtsextremer Kommandosoldat. Sie versuchen sich wieder auf die Ebene der „bedauerlichen Häufung“ von Einzelfällen zu begeben. Klar doch, der eine hatte wahrscheinlich eine multiple Persönlichkeit und über 45.000 Munitionsartikel gehortet. /sarc
Und was die Vermutungen und Hörensagen angeht, haben Sie eigentlich gelesen, was das BMVg und der GI in Persona etc. pp. so in den letzten Tagen haben verlautbaren lassen? Da werden Sachverhalte bestätigt und eingeräumt, Also als Tatsachen bestätigt.
Letztendlich ist es auch völlig egal, ob und wie die Angelegenheit anderswo gehandhabt wird/wurde. Die Handhabung der Munitionssammelaktion im KSK war so, wie sie durchgeführt wurde, nicht in Ordnung . Deswegen darf sich der Kommandeur KSK jetzt einem Disziplinarverfahren stellen.
Und das wird nicht wegen irgendwelcher wagen Verdachtsmomente eingeleitet, da steht dann schon mindestens ein konkreter Vorwurf im Raum.
Leider haben Sie anscheinend meinen Kommentar zu @Stadtpark nicht gelesen oder in Ihrem Post bewusst ignoriert, ansonsten wüssten Sie, das ich für praktikable Lösungen bin. Aber dann muss man die auch so einstielen, das einem keiner mehr an den Karren fahren kann. Und nicht auf dem dunklen Hinterhof irgendeine Geheimnummer durchziehen, weil man so speziell ist. Ich übertreibe jetzt bewusst, weil der Kommandeur KSK den Soldaten des KSK damit einen Bärendienst erwiesen hat, was eigentlich ein Befreiungsschlag sein sollte.
@ Stadtpark
Zitat: „Wie wollen wir um „Hearts and Minds“ in Afghanistan kämpfen, wenn wir nicht mal bereit sind um „Hearts and Minds“ in der eigenen Eliteeinheit zu kämpfen“
Können Sie mal aufzeigen, wo die Regierung um „Hearts and Minds“ bei Angehörigen der Bw kämpft, mal abgesehen von den üblichen Lippenbekenntnissen zur Bw ?
Warum soll die Politik, die Regierung es dann gerade bei der Eliteeinheit „KSK“ machen, die in mehr als in Einzelfällen ein Problem mit der Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung von Deutschland hat ?
@ Koffer
Zitat: „Oder um es mit dem Blick auf BG Kreitmayr zu präzisieren. Wenn sich ein Vorgesetzter hinter dem bloßen Wortlaut von Vorschriften verschanzt und damit zwar 100% auf der richtigen Seite der „3b“ (dem Wortlaut) bleibt, aber damit die Lösung des eigentlichen Problems (die „3a“) wissentlich verhindert, der vergeht sich an seinen Vorgesetztenpflichten. Solche Vorgesetzte braucht niemand. Dafür brauche ich keine Offiziere.“
Haben Sie als Personalfachmann schon die Aufhebung von geschätzt 80 % aller Disziplinarmaßnahmen beantragt aufgrund ihres vorherigen, zitierten Satzes, oder soll die „Praktikerlösung“ vor der „rechtssicheren Lösung“ nur für die Dienstvergehen der KSK-Soldaten gelten ?
Außerdem können Sie geschätzt 95 % der Vorgesetzten auch gleich mitentsorgen, denn ungefähr dieser Prozentsatz enthält sich bei ihren Entscheidungen bei Disziplinarmaßnahmen an die „rechtssichere Lösung“ und nicht die „effektivste Lösung“ !
Zitat: „Auf lange Sicht ist das für diejenigen die nicht unbelehbar sind erfolgversprechender als Paragraphenreiterei.“
Tolle Strategie, erst vernichtet man die Beweise für die massenhaften Dienstvergehen (Munition und Sprengmittel unterschlagen), dann diskutiert man eine Weile über das Für und Wider dieser gewählten Lösung und dann plädiert man für die Gnade vor Recht Lösung !
Würde ich in der Reihenfolge in die WDO (Wehrdisziplinarordnung) als Handlungsleitfaden für Vorgesetzte aufnehmen, oder ?
Merke:
Selbst in der katholischen Kirche kommt in der Beichte, vor der event. Lossprechung der Sünden die ernsthafe Reue des Delinquenten. Davon merke ich bei den betroffenen Kameraden des KSK in der Öffentlichkeit so wenig wie bei den Kirchenfürsten die Reue über die Verfehlungen ihrer Amtsträger in dem sexuellen Missbrauchsskandal von Kindern !
@all
Die Munitionssammelaktion in Calw hat unstrittig zu dem gegen den Kommandeur KSK, BG Kraitmayr, eingeleiteten Disziplinarverfahren geführt. Eigentlich können nur folgende Ergebnisse dabei herauskommen.
1. Es wird nachgewiesen, das BG Kraitmayr eigenmächtig gehandelt hat und übergeordnete Dienststellen (einschließlich BMVg) erst im Nachgang, z. B. durch die Arbeit der AG „Munition und sicherheitsempfindliches Gerät im KSK“ davon erfahren haben.
2. Im Laufe des Verfahrens kommt heraus, das BG Kraitmayr die vorgesetzten Dienststellen (einschließlich BMVg) über sein Vorhaben VOR Durchführung zumindest informiert hat. Oder zumindest einen Teil derselben.
3. Das Truppendienstgericht stellt fest, alles war ganz anders und völlig rechtmäßig.
Im Fall von 1. wird es Konsequenzen für ihn geben. Welcher Art lasse ich mal dahingestellt, ich finde ihn nur für den einstweiligen Ruhestand mit knapp 53 Jahren viel zu jung.
Im Fall von 2. müsste ein Beben durch die Generalität des Heeres gehen. Zumindest müsste die Ministerin entscheiden, wie weit zurück und in welchem Umfang sie die Generalität, die in den letzten 10 Jahren mit dem KSK befasst war, zur Rechenschaft ziehen möchte. Oder eben nicht. Hier spielt mit Sicherheit die sich daraus ergebende Außenwirkung eine entscheidende Rolle.
Den Fall 3. halte ich persönlich für unwahrscheinlich, aber man hat ja schon Pferde vor der Apotheke usw.. Auch dann müsste es Konsequenzen seitens der Ministerin geben. Nämlich in die Richtung, wieso es überhaupt zu solchen Berichten kommen konnte. Das betrifft quasi alle oberhalb der Ebene DSK.
@Georg sagt: 07.03.2021 um 16:19 Uhr
„Haben Sie als Personalfachmann schon die Aufhebung von geschätzt 80 % aller Disziplinarmaßnahmen beantragt aufgrund ihres vorherigen, zitierten Satzes, oder soll die „Praktikerlösung“ vor der „rechtssicheren Lösung“ nur für die Dienstvergehen der KSK-Soldaten gelten ?“
Das schöne an der deutschen Rechtstradition (und insbesondere am Disziplinarrecht!) ist, dass es Abwägungen zulässt. Es gibt keine „eines passt auf alles Antwort“. Jeder Sachverhalt muss einzelne betrachtet und bewertet werden. Manchmal hilft nur eine drakonische Maßnahmen. Manchmal ist Großzügigkeit bzw. Gnade die richtige Antwort. Und ganz häufig liegt das richtige Mittel zwischen beiden Extremen.
„Selbst in der katholischen Kirche kommt in der Beichte, vor der event. Lossprechung der Sünden die ernsthafe Reue des Delinquenten. Davon merke ich bei den betroffenen Kameraden des KSK in der Öffentlichkeit so wenig wie bei den Kirchenfürsten die Reue über die Verfehlungen ihrer Amtsträger in dem sexuellen Missbrauchsskandal von Kindern !“
Jetzt mal ganz unabhängig davon, dass ich den Vergleich von rechts- oder zumindest vorschriftswidrig zurückgehaltener Munition mit Kindesmissbrauch für eine Frechheit halte, geht Ihr Bild alleine auch deshalb fehl, weil die betroffenen Kameraden ja gar nicht dazu befugt sind sich in der Öffentlichkeit zu äußern und übrigens auch gar nicht verpflichtet, denn im Gegensatz zu dem was hier scheinbar einige Kommentatoren glauben gehört Disziplinar- und Strafrecht zunächst einmal hinter verschlossene Türen, bis die Sachverhalte feststehen und nicht in die pseudo-Abwägung eines öffentlichen Sh*tstorms.
@Pio-Fritz sagt: 07.03.2021 um 16:32 Uhr
Es gibt doch auch noch zahlreiche Zwischentöne zwischen den Maximalpositionen, oder?
@Pio-Fritz
„Bei Ihnen ist es nur ein (!) mutmaßlich rechtsextremer Kommandosoldat. Sie versuchen sich wieder auf die Ebene der „bedauerlichen Häufung“ von Einzelfällen zu begeben. Klar doch, der eine hatte wahrscheinlich eine multiple Persönlichkeit und über 45.000 Munitionsartikel gehortet.“
Nein, das schreibe ich nicht. Ich schreibe nur jedes Mal, dass man sich an die Fakten halten und nicht herumspekulieren sollte.
„Leider haben Sie anscheinend meinen Kommentar zu @Stadtpark nicht gelesen oder in Ihrem Post bewusst ignoriert, ansonsten wüssten Sie, das ich für praktikable Lösungen bin. Aber dann muss man die auch so einstielen, das einem keiner mehr an den Karren fahren kann. Und nicht auf dem dunklen Hinterhof irgendeine Geheimnummer durchziehen, weil man so speziell ist. Ich übertreibe jetzt bewusst, weil der Kommandeur KSK den Soldaten des KSK damit einen Bärendienst erwiesen hat, was eigentlich ein Befreiungsschlag sein sollte.“
-Um 16.32 Uhr schreiben Sie, dass Sie nicht wissen was vorgefallen ist und mutmaßen u.a. auch, dass „Im Laufe des Verfahrens kommt heraus, das BG Kraitmayr die vorgesetzten Dienststellen (einschließlich BMVg) über sein Vorhaben VOR Durchführung zumindest informiert hat. Oder zumindest einen Teil derselben.“ Nun wäre ich erneut bei dem was ich bereits schrieb: Man sollte nicht herumspekulieren oder Spekulationen als Fakt darstellen. Hinzu kommt, dass es irritierend ist, dass Sie ein und dieselbe Praxis beim KSK geißeln, aber in anderen Sachverhalten für gut befinden.
@sputo.di.rospo
„Die Shilo-Box. Alles Gute kommt aus den USA. Bloß gut, dass hinterm großen Teich der großen Bruder lebt, der uns unkreativen Deutschen zeigt ,wie es in der Praxis richtig geht. Was dort für gut befunden wird, dass können wir bedenkenlos übernehmen. Da spricht dann gar nichts mehr dagegen! Gedankt sei es Gott, dass er die Gnade hatte einen der Unsrigen die Shilo-Box vorzuführen und intensiv in die Handhabung einzuweisen.
Wo wir grad schon mal drüben im Land der unbegrenzten Möglichkeiten sind. Warum nicht einfach gleich über den Zaun von Shilo gucken, was es da sonst noch so Attraktives zum mitnehmen gibt. Ein liberales Waffenrecht, das Konzept der konservative Bürgermiliz, die Proud Boys und das Hakenkreuz zeigen ist da auch nicht verboten. Einmal alles zum mitnehmen? Brauchen Sie ne Tüte oder geht´s so?“
1. Shilo ist in Kanada. Irgendwie wusste ich noch nicht, dass Kanada unser „großer Bruder“ oder Heimat der Proud Boys ist. Deshalb danke für Ihre Information.
2. Warum schreiben Sie mir das? Ich behauptete nicht, dass das angebliche Vorgehen in Shilo gut sei. Der Betreffende fühlte sich ja bereits angesprochen.
3. Zu Ihrem OT zu den USA und falschen unter- bis überschwelligen Unterstellungen des Rechtsradikalismus verweise ich gerne auf TW: „Nur so mal als Vorschlag: die Debatte bleibt beim eigentlichen Thema, und wenn es weiter so abweicht und bis ins kanadische Strafrecht oder so geht, entsorge ich diese Kommentare. Wäre das was“. Naja, dadurch, dass Sie Shilo in die USA versetzt haben, haben Sie das kanadische Strafrecht ja geschickt umgangen.
Gut, ich habe verstanden: An der Debatte über das eigentliche Thema besteht kein Interesse mehr.