Nicht nur auf Augen geradeaus!: Rettet die Links
Augen geradeaus! gibt es (als eigenständige Webseite) inzwischen seit bald zehn Jahren. Und immer wieder höre ich, dass die hier dokumentierten Aussagen und Fakten nicht zuletzt als Archiv rund um Bundeswehr und Verteidigungspolitik genutzt werden. Das gilt, leider, mit einer Ausnahme: Wie überall im Internet stehen auch hier viel zu viele Links zu anderen Webseiten, die inzwischen tot sind – die Links sowieso, zum Teil auch die Webseiten. Dagegen müssen wir was tun.
Die auffälligsten Probleme für Verlinkungen sind Webseiten, bei denen die URL, also die Webadresse, gleich bleibt – aber die Inhalte wechseln. Typisches Beispiel dafür sind die monatlich aktualisierten Zahlen zur Personalstärke der Bundeswehr, die ich genau aus diesem Grund ja auch hier auf Augen geradeaus! archiviere.
Aber schon allein durch den Wechsel des Redaktionssystems zunächst bei bmvg.de und dann bei bundeswehr.de sind viele frühere Inhalte unwiederbringlich verschwunden – und die Links dorthin tot.
Viel zu spät bin ich jetzt (erneut) auf eine Lösung aufmerksam geworden, die ich eigentlich schon längst kannte: Das Internet Archive mit seiner Wayback Machine archiviert Webseiten – viele davon automatisch. Aber eine jede auch auf Anforderung. Und diese Seiten sind nicht nur archiviert, sondern über den Link zum Webarchiv auch verlinkbar und damit auf absehbare Zeit erhalten (so lange es dieses Archiv gibt, jedenfalls…).
Deshalb werde ich mich bemühen, ab jetzt Links hier so weit irgend möglich über die URL des Webarchivs einzustellen – dafür muss ich gegebenenfalls das Archiv erst mal anstupsen, damit die entsprechende Webseite auch archiviert wird.
Der Start dafür ist archive.org/web, und dort gibt es auch die Funktion Save Page Now. In die kann die Webadresse der fraglichen Seite eingegeben werden, und daraus wird dann ein Archivlink, der zum Beispiel für die Personalstärke der Bundeswehr im November 2019 so aussieht:
und dann auch das Überschreiben im Folgemonat übersteht…
Damit Augen geradeaus! auch noch ’ne Weile als Archiv einen Wert hat… sollte nicht nur ich das versuchen. Sondern auch die Kommentatoren hier; solche dauerhaften Links helfen ja allen. Vielleicht bekommen wir ja damit auch ein ganz klitzekleines bisschen Dauerhaftigkeit rein.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Ohne Jurist zu sein, wähne ich da leider ungeklärte rechtliche Probleme für Sie. Erste Frage: Kann die vom (amerikanischen) Archiv erstellte Kopie bei uns grundsätzlich als Urheberrechtsverletzung gewertet werden? Man stelle sich zusätzlich vor, eine Publikation hätte ein zeitlich begrenztes Recht zum Onlinestellen eines Textes und müsste ihn danach offline nehmen. Nun würden Sie weiterhin einen nicht mehr lizenzierten Text verlinken. Laut EuGH-Urteil von 2016 können bei kommerziellen Angeboten (wozu Augengeradeaus gehört) selbst einfache Links auf Urheberrechtsverletzungen ebenfalls eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Ich empfehle also eine Rechtsberatung, und selbst die führt möglicherweise nicht zu völliger Sicherheit.
Ja, da sind wir beim Kern des Problems: „Ohne Jurist zu sein“ kommen hier viele juristisch relevante Verhaltensweisen zusammen – die einen verlinken selbst Veröffentlichungen des Bundestages nicht direkt, sondern über eine (kommerzielle) Medienwebseite oder fügen längliche „Zitate“ weit jenseits des Zitatrechts ein; die anderen befürchten Urheberrechtsverletzungen selbst bei Archivierung der Publikationen öffentlicher Stellen.
Da ich – und nur ich – letztendlich der Verantwortliche bin, behalte ich das schon im Auge. Allerdings bin ich der Meinung, dass die hier vor allem wesentlichen Publikationen von Ministerien bei Speicherung anderenorts nicht die Gefahr der Urheberrechtsverletzung beeinhalten, auch wenn es Schriftstücke gibt, die nach Ansicht des jeweiligen Ministeriums literarische Schöpfungshöhe haben. Sollte ich ein solches literarisches Werk auf eine bei archive.org gespeicherte Webseite rechtlich problematisch verlinken, werde ich den Link auf Aufforderung natürlich sofort entfernen, sicherlich nicht, ohne öffentlich darauf hinzuweisen. Sollen sich ja andere nicht auch in Gefahr begeben.
Sehr geehrter Herr Wiegold,
Ich verfolge Ihre Website seit nunmehr 4 Jahren und sie ist für mich zu einer der Referenzen in Netz geworden, wenn es um Verteidigungs- bzw. Wehrpolitik geht.
Leider ist es mir seit ihrer o.g. Umstellung der Verlinkungen nicht mehr möglich diesen zu Folgen (mobil Android/ Pc Windowsnutzer). Ob es sich hier um einen Einzelfall handelt kann ich nicht sagen, möchte aber hier auf das Problem Aufmerksam machen.
[Hm, verstehe das jetzt nicht: Genau die drei Links, die ich seit gestern auf archive.org gesetzt habe, funktionieren für Sie nicht? Oder anderes? T.W.]
Zunächst einmal: Höchstpanz großen Lob an den Hausherren sich auch solchen Fragen zu befassen. Und auch die Lösung, AG über das Internet Archive zu sichern und zugänglich zu halten, ist richtig und sinnvoll. Übrigens führt diese Initiative seit fast zwei Jahrzehnten regelmäßige sog. Webcrawls durch, über die auch die Website des BMVg mit gesichert wurde. Eine (denkbare) Alternative zum Internet Archives wäre es, bei der Deutsche Nationalbibliothek nachzufragen. Und für die Langzeitarchivierung der Website des BMVg ist auch das Bundesarchiv zuständig.
Die Lösung für den Erhalt der Links (und die Sorge dafür, dass sie langfristig funktionieren) ist die Verwendung von sog. Permalinks und auf der Dokumentenebene (also z.B. ein pdf) die Bezeichnung mit einer UUID’s (unique universal identifier). Und: Dies ist mit Nichten nur ein Thema für Archivfreaks, sondern kann auch entscheidend sein, um z.B. in Reparaturmanuals für, sagen wir den MH-90, Zeichnungen aus älteren Versionen oder von einer anderen technischen Plattform verknüpfbar zu halten. Die Amerikaner haben hierfür (seit fast 30 Jahren) die Standardgruppe DoD 5015, siehe https://www.archives.gov/records-mgmt/initiatives/dod-standard-5015-2.html
@ T. Wiegold
Das Problem hat sich von selbst gelöst ;)
Die beschriebenen Handlungen bereiten einem Juristen bereits ohne genaue Prüfung urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher sowie sonstiger zivil- und strafrechtlicher Bestimmungen erhebliche Bedenken. So sei beispielsweise auf die §§ 106, 108a UrhG hingewiesen, für die als Handlung bereits das Verbreiten bzw. die öffentliche Wiedergabe genügt. Ferner können die Kosten zivilrechtlicher Auseinandersetzungen existenz- und damit blog-gefährdend sein. Das wäre aus Sicht eines Lesers sehr bedauerlich.
Rechtlich wirft es natürlich jede Menge interessanter Fragen auf; bspw. ob hier auch § 202d Abs. 1 StGB einschlägig sein könnte — augenscheinlich eher fraglich, müsste man aber mal prüfen.
Ich bin schon ein bisschen gerührt ob der plötzlichen juristischen Besorgtheit, die hier ausbricht – während es sonst etlichen Kommentatoren ziemlich egal ist, ob ihre Kommentare allein schon aus Urheberrechtsgründen juristisch problematisch sind (das überbordende „Zitieren“ hatte ich bereits erwähnt).
Ansonsten kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, als würde hier – ähnlich wie von der Verlegerlobby – schon ein Link auf eine Internetseite als potenzielles Verbrechen angesehen. Dabei können die unbesorgt sein, ihre Seiten werden hier ohnehin grundsätzlich nicht verlinkt.
Diverse Hinweise wirken zudem so, als müsste ich mir bereits die Verlinkung einer Bundeswehr-Webseite sehr gut überlegen. Ich rätsele noch, welche Motivation dahinter steckt. Natürlich ist mir schon klar, dass es manchen nicht passt, wenn regierungsamtliche Aussagen aus früherer Zeit mit aktuellem Handeln verglichen werden. Damit müssen sie aber leben, auch wenn
der Hinweis auf die existenzgefährdenden Kosten zivilrechtlicher Auseinandersetzung, wohlgemerkt für die Verlinkung (insbesondere) von Veröffentlichungen der Bundesregierung, schon ein wenig seltsam wirkt.
Ich finde dieses Diskussion mit dem Urheberrecht im Bezug auf Webseiten von Behörden und Verwaltungen witzig. Der Inhalt der Seiten ist mittels Steuergeld erstellt worden. Und dieser Inhalt sollte daher den Bürger*innen dann auch gemeinfrei zur Verfügung stehen, denn die haben dafür bezahlt. Von daher finde ich die Androhung von Klagen aus dieser Richtung schon recht amüsant. Kann sich ja auch nicht jeder Dienstleister leisten seine eigenen Stakeholder zu verklagen. ¯\_(ツ)_/¯
Sehr geehrter Herr Wiegold, sehr geehrte Mitleser von AG,
ich finde es sehr lobenswert und weitsichtig, dass sich der Hausherr sinnvolle Gedanken über die Erhaltung der hier zitierten Inhalte macht. Denn das Internet scheint doch vergessen zu können – was manchen Akteuren auf den an sich öffentlichen Bühnen der Politik vielleicht nicht unlieb ist. Wo ist denn das (juristische) Problem, wenn eine für jedermann lesbare Veröffentlichung einer Institution jedweder Art „für die Nachwelt“ erhalten bleibt, wenn in dem Archiv klar erkennbar ist, wer der Urheber/Schöpfer der Inhalte ist/war? Die Veröffentlichung an sich ist doch schon eine implizite Willensbekundung der publizierenden Institution, diese Informationen möglichst breit zu streuen. Und dann besteht doch kein Anspruch auf wieder vergessen zu werden. Oder?
Bei mir verfestigt sich leider immer mehr der Eindruck, dass der an sich höchst wichtige Rechtsstaat in manchen Bereichen zu einem Krebsgeschwür seiner selbst geworden ist. Es geht oft nur noch um den Rahmen, nicht mehr um das Bild. Rückgratlose Paragraphenreiterei. Der gesunde Menschenverstand wird oft ausgeblendet – von um der Sache willen „5 mal gerade sein lassen“ ganz zu schweigen. Die Bewertung ob dies gewinnbringende Beiträge zur sinnvollen Entwicklung von Staat und Gesellschaft sind, obliegt jedem selbst.
Ich kann nur sagen, ja apellieren „Herr Wiegold machen sie so weiter – Danke!“ Dies dürfen alle gerne archivieren.
Zitate aus dem Ausgangstext:
„werde ich mich bemühen, ab jetzt Links hier so weit irgend möglich über die URL des Webarchivs einzustellen“ … „sollte nicht nur ich das versuchen. Sondern auch die Kommentatoren hier“
Vielleicht ist es ja nur selektiv gelesen, aber für mich klingt das nach „Disaster waiting to happen“. Bei den Reaktionen darauf braucht man keine Verschwörung von Behörden und Anwälten vermuten. Unangekündigte kostenpflichtige Abmahnungen von unerwarteter Seite sind Alltag in Deutschland, das können Ihnen viele wohlmeinende Menschen erzählen, die selbst überrascht wurden. Es gibt auch noch andere verlinkbare Internetangebote neben Behörden- und Verlagsseiten. Dass nicht alle Kommentatoren dieses Blogs gleich viel Ahnung vom Urheberrecht haben, sollte auch klar sein.
Wenn es nur sorgfältig ausgewählten Behördenlinks sind, ist das sicherlich besser. Sofern sich auch die Kommentatoren daran halten.
Nebenbei gesagt sind (oder waren bisher) die Archivserver oft überlastet und grottig langsam. Es empfiehlt sich daher, sie höchstens als Ergänzung zum Originallink zu nutzen.
Was @Schnallendorf sagt.
Vielleicht habe ich ein bisschen zu locker formuliert oben – für mich war klar: Da es hier ohnehin keine Links zu deutschen Verlagswebseiten gibt, wird es natürlich diese Seiten auch nicht auf dem Umweg über archive.org geben.
Ohnehin schaue ich immer hin, was in den Kommentaren verlinkt wird (das Beispiel, hier eine Bundestags-Veröffentlichung auf dem Umweg über eine Medien-Webseite einbringen zu wollen, hatte ich schon erwähnt).
TL;DR Spitzenidee und ich hoffe daß da rechtlich keine Stolpersteine drohen.
Lang:
Archive.org geniest zusammen mit ähnlichen Projekten innerhalb der USA aussergewöhnliche Sonderrechte. Und zwar gesetzlich abgesichert. Archive.org ist nunmal kein x-beliebiger kommerzieller Dienst sondern ein staatlich abgesegnetes und teilweise sogar gefördertes Archiv, Museum, Dokumentation und Forschungswerkzeug.
Innerhalb der USA wäre jegliche Klage in Bezug auf Archive.org zum Scheitern mit Krachen und Scherben verdammt, genau so gut könnte man die Webseite des US-Senats oder das Nationalarchiv verklagen. Die Daten die auf Archive.org gespeichert sind sind teilweise extrem grenzwertig, z.b. kann man von dort fast alle Filme, Bücher und andere Medieninhalte bis teilweise in die 1990er herunterladen, zumindestens wenn sie aus dem Copyright raus sind oder nicht mehr anderweitig verfügbar sind. Es gibt dort Installationsmedien und Quellcodes zu kommerziellen Programmen inklusive Installationsschlüssel teilweise sogar aus dem 21.Jahrhundert. Ja, sogar eine Corporated XP-Installation bekommt man notfalls rein mit Daten von Archive.org hin. Nein, Microsoft hat das nicht abgesegnet aber auch nichts dagegen unternommen. Himmel, es gibt dort eine Seite auf der man sämtliche Spielmodule für alte Atari-Konsolen mit einem Mausklick im Browser starten und nutzen kann, ditto eine komplette Kopie mehrerer Unixrechner von NSA, DEA, US-Militär uva. aus den 1970/1980ern, inklusive freigegebener „vertraulich“ Datenbanken und Dateien in alten Formaten. Ein Klick und man ist in einem „vertraulich“ Regierungsrechner aus dem Jahr 1975 eingeloggt. Dies alles ist abgesichert sofern es geschichtswissenschaftlichen und dokumentarischen Zwecken dient, zumindestens nach US-Recht.
Ob diese Gesetze auch eine Sicherheit in Deutschland bieten?
Schwer zu sagen. Ich bin zumindestens optimistisch.