Freie Bahnfahrt in Uniform & Trennungsgeld – ein Nachtrag
Zur geplanten freien Bahnfahrt für Bundeswehrsoldaten in Uniform ab dem kommenden Jahr gab’s (nicht nur hier) eine heftige Debatte – und etliche offene Fragen zu den Auswirkungen. Vor allem die An- und Abrechnung bei den bezahlten Familienheimfahrten für Empfänger von Trennungsgeld hat die Gemüter bewegt, deshalb zur Info:In seinem Schreiben an die Bundestagsfraktionen vom 25. September hatte der Parlamentarische Staatssekretär Peter Tauber betont:
Die Vereinbarung wirkt sich ebenfalls nicht auf die Abrechnung von Heimfahrten nach der Trennungsgeldverordnung aus. Sie führt für Fernpendler zu dem positiven Effekt, dass auch die übrigen, bisher selbst bezahlten Familienheimfahrten kostenfrei werden können, sofern die Soldatinnen und Soldaten eine Fernverkehrsverbindung der Bahn nutzen und dabei die Uniform tragen.
Das schien sich, so nicht nur mein Eindruck, mit einer Formulierung in der Begründung des geplanten Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes zu beißen – da heißt es in der Stellungnahme des Verteidigungsministeriums zu Forderungen des Deutschen Bundeswehrverbandes:
Im Hinblick auf die Forderung, dass kostenloses Bahnfahren in Uniform keine Auswirkungen auf den Trennungsgeldbezug haben dürfe, wird auf die jetzige Rechtslage verwiesen, dass bei unentgeltlich zur Verfügung gestellten Leistungen keine Erstattung erfolgen kann.
Nun bin ich kein Spezialist für diese doch sehr verwaltungsrechtlichen Fragen, deshalb habe ich mal das Verteidigungsministerium um Auskunft gebeten, ob diese beiden Aussagen in Übereinstimmung zu bringen sind. Die Antwort aus dem Ministerium:
Die von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Tauber gegenüber den Bundestagsfraktionen getroffene Aussage zum Verhältnis des unentgeltlichen Bahnfahrens von Soldaten in Uniform gegenüber den Reisebeihilfen nach der Trennungsgeldverordnung basiert auf folgendem Grundsatz:
Der Dienstherr erstattet den Trennungsgeldberechtigten die notwendigen Kosten für eine Heimfahrt als Reisebeihilfe gemäß § 5 der Trennungsgeldverordnung. Dieser Anspruch besteht alle vierzehn Tage.
Er ist trotz der dienstlichen Veranlassung dem privaten Lebensbereich zuzuordnen. Die Berechtigten sind demnach nicht verpflichtet, während dieser Heimfahrt Uniform zu tragen.
Ferner ist wegen des privaten Charakters dieser Heimfahrten nach der Trennungsgeldverordnung nicht beabsichtigt, eine Uniformtragepflicht zu schaffen.
Somit steht es allen Soldatinnen und Soldaten frei, ob sie während ihrer trennungsgeldrechtlichen Heimfahrt eine Uniform tragen oder nicht.
Wird während einer Bahnfahrt jedoch Uniform getragen, besteht die Möglichkeit, beliebig viele Heimfahrten durchzuführen, ohne dass den Soldatinnen und Soldaten dadurch Kosten entstehen. Da den Betroffenen bei diesen Fahrten keine Kosten entstehen, ist folgerichtig auch eine Kostenerstattung nicht möglich. Die Aussage von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Tauber hat damit unverändert Bestand.
Ist’s damit geklärt? (Als Laie frage ich mich, wie ein Soldat nachweist, dass er während einer trennungsrechtlichen Heimfahrt keine Uniform getragen hat…)
Der Komplex Trennungsgeld-Heimfahrt-in Uniform kostenlos ist wohl der kleinere Teil der Übung. Hier kann das BMVg in großzügiger Interpretation der Regeln quasi im eigenen Beritt mehr oder minder alleine entscheiden.
Spannend ist doch die Frage, was das Finanzministerium daraus macht. Hier gab es ja offensichtlich null vorherige Abstimmung zwischen BMVg und BMF. Andernfalls hätte es die BMVg-Aussage, dass man davon ausgehe, dass Soldaten keine steuerlichen Nachteile entstünden durch kostenfreie Bahnfahrten in Uniform nicht gegben. Diese Messe ist noch nicht gelesen.
Der Nachweis, ob die Fahrt in Uniform (und damit kostenlos) durchgeführt wurde ist m.E. ja wahrscheinlich dadurch gegeben, dass man für die kostenlose Fahrt über dieses noch zu schaffende Portal seine Fahrkarte buchen muss. Ich denke das dadurch eine Kontrollmöglichkeit existiert, ob real Kosten entstanden sind oder nicht.
Für mich scheint dieses Thema damit klar. Weiterhin interessant bleibt aber, wie es mit normalen Dienst-/Kommandierungsreisen ist: werde ich in Zukunft in Uniform durch die Republik reisen, wenn ich auf Lehrgang fahre, weil günstigstes Beförderungsmittel?
@aufreger sagt: 09.10.2019 um 19:22 Uhr
„Hier gab es ja offensichtlich null vorherige Abstimmung zwischen BMVg und BMF.“
Ist das so? Wissen Sie das oder spekulieren Sie nur?
Ich wäre da mal ganz zurückhaltend und würde einfach mal die Tatsachen abwarten.
Mit Blick auf den Geldwerten Vorteil wurden ja bereits im alten Faden alle Unkenrufe widerlegt.
Jetzt bleibt ja eigentlich nur noch ein sehr, sehr kleiner Teil bei dem es sich unter speziellen Umständen „schlecht“ auswirken kann.
Warten wir doch mal ab, bevor wir wieder alles schlecht reden
Zitat: „Ist’s damit geklärt? (Als Laie frage ich mich, wie ein Soldat nachweist, dass er während einer trennungsrechtlichen Heimfahrt keine Uniform getragen hat…)“
Er wird sich doch in diesem Fall (zivile Heimfahrt) ein Ticket gekauft haben und dies im Anschluss mit der Kostenstelle abrechnen wollen.
Gleiches könnte ich mir bei der Steuer vorstellen. Spannend wird es sicher auch bei der Pendlerpauschale.
@ T.W.
Dafür wird es dann bestimmt ein neues Formular geben, mit einem Feld „Wurde während der Familienheimfahrt Uniform getragen?“
– ja (weiter zu Feld 34 –> Waren Sie mit der Funktionalität des Buchungsportals zufrieden? Freiwillige Angabe, anonymisiert)
– nein (Fahrkarte als Beleg einreichen)
– zeitweilig (bitte Uhrzeit des Umziehens im Zug angeben)
Die sachliche Richtigkeit muss dann von einem Vorgesetzten mindestens in der Dienststellung eines Bataillonskommandeurs bestätigt werden ;-).
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Meines Erachtens nach widerspräche dies allem, was sonst im Verwaltungsrecht Usus ist, Stichwort „Notwendigkeit“.
Beispiel Dienstreise: Wenn ein Dienst-Kfz zur Verfügung steht, man jedoch sein eigenes Fahrzeug nutzt, kann man das natürlich machen – aber es gibt dann eben kein Geld für die Fahrtkosten, weil die Fahrt mit dem eigenen Kfz nicht notwendig (!) war.
Notwendig (!) entstehen bei einer Familienheimfahrt ebenfalls keine Kosten, weil der Dienstherr die Möglichkeit schaffen wird, kostenfrei mit der Bahn zu fahren. Ich bin wirklich gespannt, was künftig die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Reisebeihilfe sein wird – die Kosten einer Bahnfahrkarte kann es ja nicht mehr sein, mit fiktiver Bahncard-Erstattung etc. pp – das wäre ja völliger Irrsinn.
Für mich ist und bleibt das unwürdige Rosinenpickerei, die hier betrieben wird – bzw. das Spiel mit dem kleinen Finger und dem ganzen Arm. Letztlich ist es der unselige Versuch, es allen recht zu machen, das Verwaltungsrecht wird nur noch zerfasert.
@ Koffer: Danke, n.m.K. ist bereits eine Abstimmung mit dem BMF erfolgt. Gerade arbeitet das BMVg an der Vereinbarung mit den Finanzbehörden der Länder.
@Steffen sagt: 09.10.2019 um 20:35 Uhr
„Für mich scheint dieses Thema damit klar.“
+1
„Weiterhin interessant bleibt aber, wie es mit normalen Dienst-/Kommandierungsreisen ist: werde ich in Zukunft in Uniform durch die Republik reisen, wenn ich auf Lehrgang fahre, weil günstigstes Beförderungsmittel?“
Nicht ganz so einfach zu beantworten. Dabei sind mehrere Dinge abzuwarten. Nur weil eine Reise für den Soldaten kostenfrei ist, ist sie damit noch nicht für den Dienstherren das günstigste Beförderungsmittel (denn er zahlt ja dafür, im ersten Jahr noch pauschal, aber später wird die Bahn vermutlich genauer abrechnen und das kann sie ja, weil ja personengenau gebucht wird), es bleibt also abzuwarten, ob es im Ergebnis das günstigste Reisemittel ist.
Darüber hinaus sind Reise über 2h erster Klasse, die Regelung „kostenfrei“ in Uniform gilt aber nur für 2. Klasse. Hier ist zwar eine Upgrademöglichkeit möglich, aber diese ist wiederum aufschlagpflichtig, gleiches gilt für die zustehende Reservierung.
Noch kommt hinzu, das bei Dienstreise zwar grundsätzlich schon immer die Pflicht bestand Dienstanzug zu tragen, aber bei Anreisen außerhalb der Regeldienstzeiten (z.B. Lehrgangsanreise am Sonntag) von dieser Verpflichtung üblicherweise abgesehen wird.
Also: hier wird die Detailregelung abzuwarten sein. Ich würde mal eine „kommt darauf an“-Regelung erwarten…
@Labs sagt: 09.10.2019 um 20:48 Uhr
„Gleiches könnte ich mir bei der Steuer vorstellen.“
Hinsichtlich des Geldwerten Vorteils wurde das bereits im anderen Faden geklärt: nein, ist kein Problem.
„Spannend wird es sicher auch bei der Pendlerpauschale.“
Da kommt es darauf an: Wenn jemand kostenfrei Bahn fährt kann er natürlich grundsätzlich keine Kosten bei der Steuer geltend machen. Wer also bisher superlang im Voraus Spartickets für lange Pendelstrecken gebucht hat, aber von der Kilometerpauschale profitierte UND einen hohen Steuersatz hat, der stellt sich möglicherweise schlechter, aber das kann er vermutlich damit ausgleichen, dass er eben nicht in Uniform fährt und damit seine alten Ausgaben wieder herstellt :)
Aber auch hier werden die Detailregelungen in Absprache zwischen BMI/BMF und BMVg abzuwarten sein.
@Hans Dampf sagt: 09.10.2019 um 21:40 Uhr
„Ich bin wirklich gespannt, was künftig die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Reisebeihilfe sein wird – die Kosten einer Bahnfahrkarte kann es ja nicht mehr sein, mit fiktiver Bahncard-Erstattung etc. pp – das wäre ja völliger Irrsinn.“
Wieso? Genau das ist unverändert die verwaltungsrechtliche Grundlage. Alles andere wäre ja irrsinnig und zudem rechtlich anfechtbar.
Ich finde, die ganze Sache mit den Verwaltungsregeln “ Pendlerpauschale, Steuervorteil hin oder her etc. “ wird dann wahrscheinlich in den Hintergrund treten, wenn der / die erste Soldat/in in Uniform an einem Bahnhof von anderen „Leuten“ bedrängt oder vorsichtig gesagt „geärgert“ wird und daraus dann noch viel Schlimmeres passiert.
Dann werden sich wahrscheinlich viele Soldaten fragen, ob es das Wert ist ,in Uniform durch die BRD zu reisen, wenn man Angst haben muss, an einem Bahnhof eins auf die Mütze zu bekommen.
@T.W.
„Als Laie frage ich mich, wie ein Soldat nachweist, dass er während einer trennungsrechtlichen Heimfahrt keine Uniform getragen hat…“
– Auch ich bin natürlich Laie, gehe aber davon aus, dass die nachweisbare Buchung über das neu zu schaffende Portal die Grundlage ist, um in der Theorie Fahrten in Uniform und solche ohne Uniform nachweisen zu können. Wer im Portal nicht gebucht hat, kann offensichtlich trotz Uniform und Truppenausweis nicht umsonst fahren.
– Ich stelle mir eine weitere sehr praktische Frage: was passiert, wenn ein Soldat über das Portal gebucht hat, seinen Truppenausweis dem Schaffner vorzeigen kann, aber keine Uniform trägt?
Ach das wird bestimmt irgendwann vom BGH geklärt werden.
Entweder klagen Soldaten die sich um ein paar Euro schlechter gestellt sehen oder ein Beamter/Tarifbeschäftigter der sich benachteiligt fühlt.
Ich denke da z.b. an folgendes….
„Bonn Harthöhe BMV’g, ein Beamteter Rechtsberater und ein Juristischer Stabsoffizier teilen sich ein Büro. Beide wohnen in Köln und fahren schon seit Jahren zusammen zum Dienst mit der Bahn (man trifft sich Köln Hbf). Der Rechtsberater ist auch regelmäßig in Einsätzen tätig und hat einen Dienstgrad der Reserve.
Und was ändert sich dann ab Januar… der Beamte darf weiter seine BC100 oder Jobticket voll zahlen und der Soldat reibt sich die Hände und spart den Gegenwert eines Monatssoldes.
Wenn da keine Klage vorprogrammiert ist!“
Wie sieht das eigentlich aus wenn der Soldat nicht praktikabel eine vorschriftsgemäße Uniform tragen kann?
@ThoDan
Dann kann er nicht gratis Bahnfahren oder hat keinen gültigen Fahrschein, da die Bedingung „trägt Uniform“ nicht erfüllt ist. Gehts jetzt hier weiter mit kontruierten Superspezialfällen?
Cheers
Flip
@Flip
Als jemand der 3 Monate AGA großenteils in BW -Sport“schuhen“ verbracht hat(bis ich mir Springerstiefel privat besorgt habe die in Form und Farbe „entsprachen“),und da schon der Verlust der Kopfbedeckung diesen Bestand erfüllt sehe ich da schon gewisses Potential.
Also würde z.B. ein ärztliches Attest oder eine allgemeine Order des Standortkommandeurs, das einen Soldaten vom Tragen von Uniform oder Teilen o.ä. befreit/verbietet die Uniformpflicht aufheben wie z.B. während des Karnevals aber die Fahrkarte nutzbar halten und wie würde man das gegenüber Bahnpersonal, Feldjägern u.ä. nachweisen?
@Pete sagt: 10.10.2019 um 8:52 Uhr
„– Ich stelle mir eine weitere sehr praktische Frage: was passiert, wenn ein Soldat über das Portal gebucht hat, seinen Truppenausweis dem Schaffner vorzeigen kann, aber keine Uniform trägt?“
Das wird sehr einfach. Die Vereinbarung zwischen DB (und zukünftig vermutlich auch den Privatbahnen) wird vermutlich Buchung, Truppenausweis und Uniform vorgeben (für Polizei gelten z.B. die beiden letzten bereits jetzt schon).
Wer also bei einer Kontrolle keinen Uniform anhat, bei dem wird nacherhoben werden (also in Fernzügen der reguläre Satz zzgl. Strafgebühr) bzw. im Regionalverkehr im Zulauf/Abgang ein Verfahren wegen Schwarzfahrens.
@ThoDan
Ich würde sagen persönliches Pech. Und ganz nebenbei, sie erwarten doch jetzt nicht wirklich, dass die Zugbegleiter der DB eine korrekt getragene/vollständige Uniform beurteilen können/sollen.
Cheers
Flip
@Flip
Ich würde antworten, ein bis zur Nutzlosigkeit unzuverlässiges Angebot, und stelle die Frage ob Regeln nur dann sinnvoll einzuhalten sind wenn jemand darauf aufpassen kann?
@Flip sagt: 11.10.2019 um 0:36 Uhr
„Ich würde sagen persönliches Pech.“
Lol.
„Und ganz nebenbei, sie erwarten doch jetzt nicht wirklich, dass die Zugbegleiter der DB eine korrekt getragene/vollständige Uniform beurteilen können/sollen.“
In der Tat. Es wird eine kursorische Prüfung geben (sieht nach Uniform aus, hat Truppenausweis, weis daher was richtig und falsch ist) –> alles andere ist keine Aufgabe des Zugbegleiters.
Die werden prüfen müssen, ob Ticket + Truppenausweis + Uniform.
WELCHE Uniform und ob RICHTIG oder nicht, ist Aufgabe eines erwachsenen Soldaten selbst (bzw. von Feldjägern, bzw. von mitreisenden Uffz/Offz bei Anlegen der gesetzmäßig weiten Maßstäbe für ein mögliches Einschreiten bei Fehlverhalten außer Dienst).
Die Diskussion zeigt vortrefflich, dass es in Deutschland nicht mehr möglich ist, eine ursprünglich einfache Idee in die Praxis umzusetzen.
Es scheint, wir können nur doch diskutieren und verkomplizieren, aner nicht mehr machen.
So sad. But true.
Was machen hier eigentlich Angehörige des BAMAD und von Spezialkräften bezüglich ihres Namens wenn sie Uniform tragen?
„Wer also bei einer Kontrolle keinen Uniform anhat, bei dem wird nacherhoben werden (also in Fernzügen der reguläre Satz zzgl. Strafgebühr) bzw. im Regionalverkehr im Zulauf/Abgang ein Verfahren wegen Schwarzfahrens.“
Ob Zugbegleiter das interessieren wird? Ob Zugbegleiter sich dazu heranziehen lassen? Ich bezweifle das mal. Das Ticket ist doch gelöst, die Bw bezahlt doch.
„Insider sagt:11.10.2019 um 11:21 Uhr Was machen hier eigentlich Angehörige des BAMAD und von Spezialkräften bezüglich ihres Namens wenn sie Uniform tragen?“
Haben die keine abnehmbaren Namensschilder? Sonst kleben sie Tape drüber.
@Nur 2 Cent sagt: 11.10.2019 um 8:21 Uhr
„Die Diskussion zeigt vortrefflich, dass es in Deutschland nicht mehr möglich ist, eine ursprünglich einfache Idee in die Praxis umzusetzen.
Es scheint, wir können nur doch diskutieren und verkomplizieren, aner nicht mehr machen.“
+1
Leider :(
Hier werden Probleme herbeigeredet die keine sind. Fehler besprochen, die noch gar nicht eingetreten sind. Und Diskussion über Sonderfälle geführt, die nur einen Bruchteil der Betroffenen überhaupt betreffen…
Ärgerlich.
So sad. But true.
@Insider sagt: 11.10.2019 um 11:21 Uhr
„Was machen hier eigentlich Angehörige des BAMAD und von Spezialkräften bezüglich ihres Namens wenn sie Uniform tragen?“
Vollkommen unproblematisch. Sowohl für für MAD, als auch für SpezKr gibt es die Möglichkeit jederzeit Uniform zu tragen. Es wird halt nur kein Internes Verbandsabzeichen bzw. kein identifizierendes Barett getragen.
Ehrlich: gar kein Problem!
@Edgar Lefgrün sagt: 11.10.2019 um 14:48 Uhr
„Ob Zugbegleiter das interessieren wird? Ob Zugbegleiter sich dazu heranziehen lassen? Ich bezweifle das mal. Das Ticket ist doch gelöst, die Bw bezahlt doch.“
Ich wiederhole: schon lagen geübte Praxis (z.B. bei Polizei). Der Zugbegleiter prüft die Voraussetzungen für die Beförderung. Sind diese offensichtlich nicht erfüllt, leitet er die vorgegebenen Schritte ein.
Handelt er anders begeht er ein abmahnwürdiges Fehlverhalten wenn er Arbeitnehmer ist und ein Dienstvergehen wenn er ein(er der letzten) Bahnbeamten ist.
„Wer also bei einer Kontrolle keinen Uniform anhat, bei dem wird nacherhoben werden (also in Fernzügen der reguläre Satz zzgl. Strafgebühr) bzw. im Regionalverkehr im Zulauf/Abgang ein Verfahren wegen Schwarzfahrens.“
Man kann Glück haben und man kann Pech haben. Viele Zugbegleiter haben eine LmaA Haltung. Hab schon erlebt wie Panks in Regionalzüge gestiegen sind. Dem Schaffner gesagt haben… hab leider keine Kohle, muss aber nach Hause. Da kam dann nur zur Antwort… nix saufen, nix rauchen und keinen Stress machen, dann ist das ok.
Ist der Zugchef HFw d.R. kann er vielleicht anders reagieren auf einen Soldaten der Kostenlos ohne Uniform fahren will.
@Edgar Lefgrün
Warum sollte ein Zugbegleiter seinen Job riskieren; und die heutigen Soldaten haben doch wohl genug Anstand, sich keine Vorteile zu erschleichen?
Kurze Momentaufnahme: Gestern gegen 13.00h auf dem Weg in die Hannoveraner-City. Als ich durch den HBf ging, sah ich 15 Soldaten in Uniform (nicht als Gruppe!), die offensichtlich richtung Heimat unterwegs waren. Keiner von ihnen wurde angepöbelt, geschlagen oder mit dem Tode bedroht. Diese Soldaten werden das Umsonst-Ticket sicher in Anspruch nehmen …