Untersuchungsausschuss Berater: Bühler verteidigt umstrittene Auftragsvergabe
Vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages zu den umstrittenen Beraterverträgen im Verteidigungsministerium hat der frühere Abteilungsleiter Planung und heutige NATO-General Erhard Bühler offensiv eine umstrittene Vergabeentscheidung verteidigt. Die Beratungsfirma Accenture sei für ein bestimmtes Vorhaben wegen ihrer Expertise aus vorangegangen Projekten des Ministeriums ausgewählt worden, sagte Bühler am Donnerstag als Zeuge vor dem Ausschuss. Er wies zugleich erneut den Vorwurf zurück, seine langjährige Bekanntschaft mit dem Accenture-Mitarbeiter Timo Nötzel habe zu der Entscheidung geführt. Zuvor hatte Nötzel als Zeuge vor dem Gremium ebenfalls diesem Vorwurf widersprochen.
Hintergrund ist die Beauftragung des Beratungsunternehmens mit den Arbeiten an der digitalen Erfassung und Auswertung der Daten von Großwaffensystemen, dem so genannten Produkt Lebenszyklus-Management (PLM*; hier verwende ich jetzt den deutsche Begriff). Für diese Aufgabe einigte sich Bühler 2017 als Abteilungsleiter Planung mit den anderen damaligen Abteilungsleitern für Ausrüstung (Benedikt Zimmer, inzwischen Staatssekretär) und Computer und Informationstechnik (Hardy Mühleck, nicht mehr im Amt) auf eine Vergabe an Accenture: Wir haben einen vergaberechtlich sauberen Weg gesucht, sie unter Vertrag zu nehmen.
Bühler begründete diese Festlegung auf ein Unternehmen und damit den Verzicht auf eine Ausschreibung der Leistung mit der Expertise, die das Unternehmens zuvor im Verteidigungsministerium erworben habe: Die Einbeziehung der Firma Accenture folgte folgenden Erwägungen: Schnelligkeit, Synergie und Kompetenz, sagte der General. Mit dem Unternehmen hatten wir im Ministerium in mehreren Abteilungen, darunter auch in der Planungsabteilung und im Planungsamt jüngste, sehr positive Erfahrungen sammeln können. Die Firmenvertreter waren eingearbeitet und mit den aktuellen Herausforderungen und der Arbeit im Ministerium vertraut.
Damit sei es in der zuständigen Vergabestelle des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) nur noch darum gegangen zu prüfen, auf welchem weg die Vergabe an genau diese Firma möglich sein könnte, räumte Bühler ein. Das BAAINBw sei deshalb gebeten worden zu prüfen, wie ein vorhandener Rahmenvertrag dafür genutzt werden könnte: Wir haben keine Ausschreibung wissentlich umgangen, sondern wir haben versucht, einen schnellen Weg zu finden, der rechtlich einwandfrei ist, sagte Bühler auf Nachfragen von Abgeordneten.
Der Bundesrechnungshof hatte bei einer späteren Überprüfung die Nutzung dieses Rahmenvertrags gerade für diesen Zweck als unrechtmäßig eingestuft, was am Ende zum aktuellen Untersuchungsausschuss führte. Die Prüfungsbitte ans BAAINBw, so argumentierte ein BRH-Prüfer als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss, habe angesichts der Bezugnahme auf damalige die Rüstungs-Staatssekretärin Katrin Suder und die drei Abteilungsleiter praktisch eine alternativlose Anweisung gewesen.
Im Vordergrund habe eine möglichst schnelle Beauftragung von Accenture gestanden, sagte Bühler. Er stehe dazu, dass er mit den anderen Abteilungsleitern diese Entscheidung getroffen habe, um möglichst rasch Ergebnisse eines Projekts zu bekommen, dass für die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte von Bedeutung sei. Im Vordergrund habe deshalb die Prüfung gestanden, ob der vergaberechtliche Weg möglich sei an Stelle einer Ausschreibung: Sinn eines Rahmenvertrages ist ja, dass wir sofort anfangen können zu arbeiten. Zudem sei dieser Rahmenvertrag Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung gewesen. Mit der Vergabe und den rechtlichen Bedingungen sei er aber nicht befasst gewesen und habe das als Nicht-Jurist auch nicht bewertet.
Vehement wandte sich der frühere Abteilungsleiter gegen eine Verbindung seiner privaten Bekanntschaft zu Nötzel mit der Beauftragung. Zu dem Accenture-Mitarbeiter, den er aus anderen Verwendungen seit 2008 kannte und teilweise auch in Auslandseinsätzen als Mitarbeiter hatte, habe ein vertrauensvolles, professionelles Verhältnis bestanden.
Bühler reagierte besonders scharf auf die Nennung seiner Tauf-Patenschaft für die Kinder Nötzels im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit. Der private Hintergrund sei allein durch die Taufe der fünf Kinder Nötzels zustande gekommen, die alle an einem Tag im September 2016 katholisch getauft werden sollten. Wenige Wochen zuvor habe der Pfarrer erklärt, er könne die Taufe nicht vornehmen, weil die vorgesehen Paten nicht katholisch seien: Ich bin deshalb auf Bitte der Familie kurzfristig eingesprungen und habe an der Taufe teilgenommen. Dies war mir als Katholik Verpflichtung und Ehre zugleich. Ich habe auch in dieser Sache im BMVg bewusst kein Geheimnis gemacht. Ich habe das als Privatsache bewertet, die auch in dem Recht zur freien Religionsausübung begründet ist.
Nötzel selbst hatte zuvor als Zeuge seine engen Verbindungen in die Führungsspitze des Ministeriums dargelegt. So sei er unter anderem mit der früheren Rüstungs-Staatssekretärin Katrin Suder per du und auch samt seiner wie ihrer ganzen Familie miteinander befreundet. Bühler, mit dem er ebenfalls per du sei, habe dagegen eher die Rolle eines Mentors für ihn.
Dass seine langjährige Bekanntschaft zu zahlreichen Spitzenbeamten und -offizieren ausschlaggebend für die Aufträge an die Firma Accenture gewesen sei, wies Nötzel dagegen zurück. So sei das Unternehmen bereits für das Verteidigungsministerium tätig geworden, bevor er 2015 zu dieser Firma wechselte: Accenture hat den Auftrag erhalten wegen besonderer Fähigkeiten, nicht wegen besonderer Beziehungen.
Nötzel betonte mehrfach, dass Suder als Rüstungs-Staatssekretärin mit den Details der Vergabe in diesem wie auch in anderen Fällen nicht befasst gewesen sei. Er erinnere sich an eine Sitzung, die Suder gezielt verlassen habe mit den Worten: Wie das jetzt vertraglich gemacht wird, damit möchte ich nichts zu tun haben.
(Das Statement Nötzels im Wortlaut hier)
*In der ersten Fassung hatte ich fälschlich ‚Projekt Lebenszyklus Management‘ statt Produkt verwendet – danke für den Leserhinweis auf diesen Fehler
(Foto: Schild des Zeugen Bühler vor Beginn der Anhörung am 27. Juni 2019; Auftaktbilder mit Zeugen wurden vom Ausschuss nicht zugelassen)
Sofern die Ausführungen den Tatsachen entsprechen, ist damit für mich alles klar: Nicht unbedingt geschickt, aber was General Bühler betrifft formal und inhaltlich nicht zu beanstanden.
Ob das BAAINBw in der Umsetzung dann vergabetechnisch auch einen rechtlich zumindest akzeptablen Weg gewählt hat, kann ich dabei allerdings mangels Detailskenntnis über den konkreten Rahmenvertrag nicht bewerten. Gehe aber mal davon aus, dass ja. Das BAAINBw ist in solchen Sachen für Prinzipienreiterei auch gegenüber dem BMVg bekannt.
Nur über eine Aussage halte ich für bedenklich: „Er erinnere sich an eine Sitzung, die Suder gezielt verlassen habe mit den Worten: Wie das jetzt vertraglich gemacht wird, damit möchte ich nichts zu tun haben.“
Ein AL Planung ist nicht für die rechtliche Bewertung einer Vergabeentscheidung zuständig.
Eine beamtete Staatssekretärin allerdings ist für die Rechtmäßigkeit jeglichen Verwaltungshandelns in Ihrem Zuständigkeitsbereich zuständig und verantwortlich. Und das BAAINBw lag ja ihm Zuständigkeitsbereich von Sts’in Suder, oder?!
Wenn das so war und dieser Satz tatsächlich so gefallen ist und nicht aus dem Kontext gerissen ist, dann halte ich das für zumindest unglücklich, ggf. sogar für ein Dienstvergehen :(
Selbst in den o.g. Aussagen von Bühler und Nötzel (siehe sein Statement im Link) strotzt das ja weiter vor Widersprüchen und irren behaupteten Konstellationen. Wenn man so eine Denke hat, wie Nötzel und Bühler in dem Fall von sich behaupten, mit Weitsicht bis zur Nasenspitze, völliger Gutgläubigkeit, ohne Willen und Fähigkeit Kontakte gewinnbringend zu nutzen und ohne Hintergedanken für den eigenen Benefit, jaja, dann steigt man als Anfang 40-jähriger zum Geschäftsführer der Verteidigungssparte bei Accenture auf oder wird 3-Sterner (bzw. jetzt ja 4*…) Kann ja alles so gewesen sein, aber wer soll das denn glauben.
Dass Nötzel so argumentiert ist ja für BW und Öffentlichkeit fast egal, weil beim Thema der Vergabeentscheidung steht ein Vorwurf gegen Accenture nicht im Raum. Anders wäre es beim Thema der überhöhten Abrechnungen, aber da geht er in seinem Statement ja gar nicht drauf ein.
Das Bühler jetzt weiter so argumentiert halte ich in Binnen-und Aussenwirkung für grauenhaft. Warum zur Hölle sagt er nicht sowas wie : “Ich verstehe das jetzt und heute betrachtet das ganze Ding schlecht aussieht und falsch war. Ich bedaure es unendlich dass durch den ganzen Vorgang so ein Ärger entstanden ist, das habe ich nicht gewollt; meine Absicht war in dem Moment die beste und schnellste Lösung für die BW zu erzielen. Ich übernehme aber nach reiflicher Überlegung – die leider auch bei mir etwas, vielleicht zu viel, Zeit gebraucht hat – die Verantwortung und habe bei der Ministerin um Versetzung in den Ruhestand gebeten.”
Dann wäre Bühler ehrenhaft Ruheständler und hätte sein Gesicht gewahrt, es gäbe ein Zeichen dass das BMVg nicht ein völliger von Verantwortungsdiffusion geprägter Sumpf ist, und der einfache Soldat müsste sich wenigstens im dem Fall für die ganz oben gezeigte Rückgratlosigkeit nicht weiter schämen.
Aber so? So kann das doch nichts werden.
Sollte es tatsächlich verwundern, dass die Einlassungen der Betroffenen jetzt wie ein sauberes Räderwerk ineinander passen? Und natürlich stand bei allen nur der Vorteil der Bundeswehr als oberstes Ziel auf dem Banner. Und ein Schuft ist, wer was Anderes vermutet.
Für mich ist die Ausrichtung im Ränkespiel dieser Seilschaft auf den eigenen Vorteil klar zu erkennen. Es wurde eine Athmosphäre geschaffen, in der eine Anregung als Wunsch oder Auftrag zu verstehen war, um sich anschließend darüber empören zu können, dass man natürlich missverstanden wurde.
Um es zu beschönigen lässt man sich noch eine fadenscheinige Begründung einfallen. Allerdings, rechtswidriges Vorgehen wird nicht dadurch zulässig, dass man es im besten Sinne tut.
Persönliche Verstrickung und Bekanntschaft wird relativiert, so dass eine Patenschaft über fünf (!) Kinder als Zufallsprodukt und gleichzeitig mit der eigenen Religiösität begründet wird. Als religiöser Mensch übernehme ich eine Patenschaft doch nicht mal eben so.
Ja ne ist klar … Das ist alles sehr glaubwürdig.
Das sieht aus wie … das riecht wie …. das ist Kumpanei.
Ne neeee, wir laufen uns alle nur total zufällig über den Weg und Taufpaten sind doch fast immer die eigenen Arbeitgeber.
Könnte auch aus einer Bananenrepublik stammen!
Also, Kontakte dieser Art, wie eben Noetzel/Bühler etc., sind doch auch von der Bundesregierung gewollt und werden auch gefördert. Zu recht, wie ich meine.
Meine Damen und Herren, was ist wohl die „Strategic Community“ der BAKS (Bundesakademie für Sicherheitspolitik – agiert unter dem Dach des Bundeskanleramtes und ist Dienststelle der Bundeswehr); was bedeutet wohl „vernetzte Sicherheit“?
Natürlich kennt man sich persönlich (dass ist ja auch explezit gewollt!), wenn man sich für Sicherheitspolitik in DEU interessiert; und handelt trotzdem professionell. Hier sofort mit Ausdrücken wie „Bananenrepublik“ oder gar „persönliche Verstrickung“ zu kommen, halte ich für verfehlt.
Das Schlagwort der vernetzten Sicheheit hier anzuführen finde ich toll. So hat das wohl noch niemand ausgelegt. Sie (@Heiko Kamann) sind also der Meinung, dass das Geschehene im Sinne der Bundesregierung ist? Vielleicht. Sicher scheint zu sein, dass es nicht im Sinne der parlamentarischen Kontrolle zu sein scheint. Und der BRH hat es doch tatsächlich auch anders gedeutet. Da nutzen ihnen auch ihre ganzen tollen Argumente und Schlagworte nicht viel.
Es ist immer von Vorteil wenn man sich kennt, doch bedingt es, bei einem redlich Pflichtbewußten, ein geradezu notorisches vermeiden des Interessenkonfliktes. Der Herr Bühler und der Herr Noetzel kennen sich mehr als geschäftlich, das sollten diese berücksichtigen, wenn sich geschäftliches und privates plötzlich zu vermischen droht. Das wurde es nicht. Punkt. Es wurde eine erforderliche Ausschreibung unterlassen und ein Weg daran vorbei gesucht und gefunden.
Nun wird behauptet, dass das Eine mit dem Anderen nichts zu tun hat. Das kann man glauben oder auch nicht.
Ich halte dies für eine persönliche Verstrickung, sie sagen Vernetzung, einigen wir uns auf Seilschaft?
Fehlbesetzung sagt:
28.06.2019 um 16:25 Uhr
Nein, da werden wir uns sicher nicht einigen bei der Benamung.
Sie schreiben in dem Duktus eine Richters, so als ob Sie schon alle Argumente, Meinungen und Tatsachen gehört haben. Warum also noch der Untersuchungsausschuss? Der BRH schaut auch nur durch seine Brille …
Und ja, auch ein General darf Freundschaften pflegen … Timo Noetzel hat übrigens 2004 oder2005 das „Seminar für Sicherheitspolitik“ absolviert und hat ja danach eine tolle Karriere gemacht; hat sich auch immer auf sicherheitspolitische Themen und Bundeswehr fokussiert. Und noch mal ja, auch das ist Teil der vernetzten Sicherheit.
Jeder A11-A15er hätte , wenn er so eine Beschaffung gemacht hätte den Rock ausgezogen. Und ein anständiger A11-A15er hätte das Ding frühzeitig abgegeben.
Das Bühler und Noetzel das alles nicht sehen und verstehen wollen zeigt doch Recht deutlich was da los ist.
Mal so ein Gedanke:
Was, wenn General Bühler gerade wegen seiner bewiesenen Fähigkeit klare Entscheidungen zu treffen, durchzuziehen und auch offensiv zu vertreten (->KFOR), in die Funktion des AL Plan BMVg geholt wurde?
Es ist eine Sache, einen Menschen wegen (s)einer Entscheidung(en) zu kritisieren, anzuklagen oder zu verurteilen, eine ganz andere aber, niedere Beweggründe zu unterstellen. Worin sollte der Vorteil für Herrn Bühler liegen, wird Bestechung unterstellt?
Für mich – als ebenfalls außenstehenden – stellt sich die Situation viel mehr so dar, dass der Herr General im Sinne seines Auftrages (->Auftragstaktik), bürokratische Hemmnisse und Verzögerungen unterbinden bzw. vermeiden wollte. – Dabei hat er möglicherweise (denn ihn für so Naiv oder Dumm zu halten, diese möglichen Fallstricke nicht zu sehen, halte ich schon für eine ziemliche Frechheit*) das Risiko einer solchen Entwicklung als entstandenen Kollateralschaden billigend in Kauf genommen?
*Von seiner Laufbahn und seinem Verwendungsaufbau war Herr General Bühler sicherlich schon vor über 10 Jahren als möglicher 4* vorgesehen; solch ein „High-Potential“ ist sicherlich nicht zu dumm oder charakterlich fragwürdig – deshalb halte ich solche direkten/indirekten Unterstellungen für völlig abwegig.
Quintessenz:
Endlich einmal ein General, der Entscheidungen trifft und dafür auch gerade steht; die von ihm für richtig empfundene Maßnahme „steht“.
P.S. Ich kenne Herrn Bühler nicht persönlich und habe auch nie unter ihm gedient.
PLM war doch ein komplett neu aufgesetztes Projekt, das nicht auf irgendwelchen Vorarbeiten aufsetzte. Da sind doch die genannten angeblichen Alleinstellungsmerkmale von Accenture vollkommen irrelevant. KPMG, McKinsey, SteriaSopra, IABG, ESG und dutzende andere Beraterfirmen gaben sich täglich im Bendlerblock die Klinke in die Hand und kennen das Ministerium auch wie ihre Westentasche.
Was bitte war denn an PLM so zeitkritisch, dass die paar Wochen, die sinnvoll in das Aufsetzen einer sauberen Leistungsbeschreibung, eine Ausschreibung, Angebotsauswertung und Vergabe zu investieren gewesen wären, unbedingt eingespart werden mussten? Und wieso wird ein Projekt, das sich mit dem Lebenszyklusmanagement wehrtechnischer Produkte befasst, nicht in der dafür verantwortlichen Abteilung Ausrüstung gefahren (deren Stv AL ein versierter Jurist ist)?
Mir geht da das Bild von den „hungrigen Möpsen“ einfach nicht mehr aus dem Kopf, denn mit den tatsächlichen Alleinstellungsmerkmalen hat sich Herr Nötzel ja im Intranet seines Arbeitgebers sehr deutlich exponiert… Und dann noch diese peinliche Exculpation des Generals bezüglich der Patenschaft – autsch!
Mal schauen, wieviel Platz noch hinter der Fichte ist – angesichts der sicherlich ziemlich geschwollenen Hälse einiger Abgeordneter könnte es da bald eng werden.
@Stefan Hille: Der Zweck heiligt in unserem Rechtsstaat nicht die Mittel! Zumal mir kein Return on Invest bei PLM bekannt wäre.
Ich hoffe aber, das bei dem vorliegenden Fall auch dem letzten höheren Dienst klar wird, dass das „Möglichmachen“ für druckmachende B-Besoldete nicht honoriert wird. Entsprechend sollte man sich solche „Wünsche“ schriftlich als Weisung geben lassen. Herr General führt ja eindrucksvoll vor Augen, wie schnell sich die B-Ebene aus der Gefahrenzone zieht und anklagend auf die „Pfuscher“ zeigt.
@ T.W.: vielen Dank für die objektive und hervorragende Berichterstattung. Das schaffen leider nicht alle ihrer Kollegen. Ihre Ausführungen habe ich eben ähnlich in der WELT gelesen. Dort werten lediglich einzelne Abgeordnete, dass die Brandmauer um vdL bröckele. Vermutlich zielt man nun noch mehr darauf, wie Frau Suder Ihre Wünche bezüglich Accenture geäußert hatte und ob vdL nicht doch eingebunden war. Zuletzt las ich, dass selbst sms als Beweismittel von den Grünen eingefordert wurden. Wusste gar nicht, dass das möglich ist. Das 2. Halbjahr wird also spannend bleiben. Auf Ihren Bericht zu Suders Auftritt bin ich schon heute gespannt.
Eine anzuratende Alternative, bei Anweisungen, die nicht der Rechtslage entsprechen, eine schriftliche Anweisung einfordern. Dann merkt man schnell wie ernst es dem Anweisenden mit dem Tragen der Verantwortung ist. Natürlich wird man anschließend zum Zauderer und Prinzipienreiter erklärt, und es spült einem aus dem Fahrwasser heraus.
Natürlich ist eine ganz andere Frage, ob unsere Verwaltungsvorschriften nicht einen Hemmschuh darstellen, der deutlich zum Mißerfolg beiträgt. Flexibilität und Entscheidungsspielraum sind zu eng bemessen, das ist meine Meinung. Allerdings ist es kein Grund sie zu ignorieren und sich darüber hinwegzusetzen. Wenn das System nicht funktioniert, dann muss man es ändern. Und nein, dazu braucht es keine Berater und keine mehrjährigen Projekte. Auch das zugrundeliegende Projekt sehe ich relativ einfach zu händeln. Aber, das Verschieben der Verantwortung ist ja der Normalfall geworden.
Nach dem Vorteil für die Beteiligten zu fragen ist natürlich legitim, aber nicht relevant wenn das Fehlverhalten objektiv nachzuweisen ist. Eine „smoking gun“ braucht kein Motiv.
Persönlich ist mir das Geschehen beinahe völlig egal. Ich habe nicht mehr die Illusion, dass es Hauptsächlich die Aufrechten und Kerzengeraden in die Führungspositionen spült. Je mehr man mitbekommt, desto weniger möchte man Teil davon sein.
@Heiko Kamann
Was wollen sie mir und den Mitelesenden eigentlich mitteilen? Ist dieses Seminar also Voraussetzung für das Verstehen und an der Teilhabe an vernetzter Sicherheit? Ich versuche ernsthaft nachzuvollziehen was ihr Argument ist.
Ich vertrete meine Ansichten, und die objektiven Tatbestände sind auch unbestritten bisher. Warum darf man diese nicht nennen?
Das der BRH in seinem Bereich tätig ist, oder durch seine Brille schaut. Glücklicherweise, das ist sein Job und das tun sie gut.
@Nur 2 Cent sagt: 28.06.2019 um 22:28 Uhr
„Ich hoffe aber, das bei dem vorliegenden Fall auch dem letzten höheren Dienst klar wird, dass das „Möglichmachen“ für druckmachende B-Besoldete nicht honoriert wird.“
Ehrlich gesagt finde ich, dass es viel zu wenige Verwaltungsbeamte gibt, die das „möglichmachen“ als ihren ureigenen Auftrag verinnerlicht haben.
Es ist eben nicht die Aufgabe der Verwaltung Dinge zu verhindern. Es ist ihre Aufgabe Dinge zu ermöglichen…
Natürlich ist die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden, dass steht ja nicht zur Diskussion, aber innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten, sollten Beamte Dinge möglich machen und nicht Dinge verhindern!
Stefan Hille sagt:
28.06.2019 um 19:54 Uhr
„Dabei hat er möglicherweise das Risiko einer solchen Entwicklung als entstandenen Kollateralschaden billigend in Kauf genommen? …Endlich einmal ein General, der Entscheidungen trifft und dafür auch gerade steht; die von ihm für richtig empfundene Maßnahme „steht“.“
Wenn er ein Risiko eingegangen ist (hätte er ja melden können) und dies dann eintritt, wie hat er dann jetzt – von sich aus- Verantwortung übernommen und die Konsequenzen getragen ?
Ausreden („sind keine Freunde, bin nur Pate“) zeugen nicht davon, dass Verantwortung übernommen wird.
@ Koffer 30.06.2019 um 16:33 Uhr
Möglichmachen als ureigener Auftrag?
Ja, aber immer im Rahmen der verbindlichen Vorgaben des Gesetzgebers und zunächst auch der Vorschriften.
Ansonsten wird es leider Willkür-aber das verstehen viele Staatsbürger in Uniform heute auch nur noch wenns grade passt.
Insofern hatte die Ministerin mit dem Haltungsproblem wohl recht.
@Escrimador sagt: 30.06.2019 um 20:56 Uhr
Ich zitiere mich gerne selbst: „Natürlich ist die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden, dass steht ja nicht zur Diskussion, aber innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten, sollten Beamte Dinge möglich machen und nicht Dinge verhindern!“
@Koffer: Es mag ihnen so vorkommen, dass Verwaltungsbeamte mehr verhindern als ermöglichen. Dieser Eindruck ist falsch.
Die Beamten sind an ihren Eid gebunden.
„Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen[, so wahr mir Gott helfe].“
Natürlich gibt es in der Auslegung von Gesetzen einen Spielraum, den die Beamten zum gewissenhaften Erfüllen ihrer Aufträge nutzten. Dieser Spielraum ist jedoch in den letzten Jahren im Zuge von hysterischen politischen Reaktionen immer weiter eingeschränkt worden. Obiger Vorgang hat gute Aussichten, den Spielraum auf Null zu reduzieren.
Militärisches Führungspersonal lässt mir zu häufig die Kenntnis dieses Handlungsrahmens vermissen. Stattdessen reagieren sie mit (nicht zielführenden) Durchhalteparolen („Sie müssen nur wollen!“) oder wähnen sich sabotiert. Ich sehe da ein gewisses Ausbildungsdefizit.
Ehrlich gesagt geht mir dieser unnötige Graben zwischen ziv und mil gehörig auf den Keks. Wir sind eine Bundeswehr. Doll, aber die Betonung auf „eine“ wird wohl noch einige Jahre sehr hohl sein.
@ Koffer – 30.06.2019 um 16:33 Uhr
@ all
„Natürlich ist die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden, das steht ja nicht zur Diskussion, aber innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten, sollten Beamte Dinge möglich machen und nicht Dinge verhindern!“
Ja, das sollte so sein.
Der Gesetzgeber hat dafür sogar einen Paragrafen im Beamtenstatusgesetz geschaffen. Der ist diesbezüglich sehr eindeutig, falls der Beamte gegen die Rechtmäßigkeit Bedenken vorbringt. Man muss sich also immer im rechtlichen Rahmen bewegen. Ist man sich da nicht so sicher, kommt der nachfolgend aufgeführte Paragraf ins Spiel. Und der ist sowas von eindeutig !
§ 36 Beamtenstatusgesetz
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
(3) Wird von den Beamtinnen oder Beamten die sofortige Ausführung der Anordnung verlangt, weil Gefahr im Verzug besteht und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend. Die Anordnung ist durch die anordnende oder den anordnenden Vorgesetzten schriftlich zu bestätigen, wenn die Beamtin oder der Beamte dies unverzüglich nach Ausführung der Anordnung verlangt.
Tja, für so manch einen Karrierebeamten ist das ein sehr unangenehmer Paragraf. Insbesondere die „persönliche Verantwortung“ ist schwerwiegend.
Egal, wir werden das nicht ändern. Daher ist eine weiterführende Diskussion abwegig und nicht zielführend.
Melde mich ab !
PS: Das schreibt ein Soldat (Schlammzone) und kein Beamter.
@ TW.
Danke für die sehr gelungenen Informationen und Ausführungen zum Untersuchungsausschuss. Eine Wohltat zu den anderen Medien.
DANKE !!
L 95 sagt:
01.07.2019 um 11:02 Uhr
Ergänzung…
diese Regelungen des § 36 Beamtenstatusgesetzes hat der Bundesgesetzgeber für die Länder und Kommunen beschlossen.
Für Bundesbeamte gilt der wortgleiche Paragraf
Bundesbeamtengesetz (BBG) – § 63 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.
(3) Verlangt eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzug ist und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend. Die Anordnung ist durch die anordnende oder den anordnenden Vorgesetzten schriftlich zu bestätigen, wenn die Beamtin oder der Beamte dies unverzüglich nach Ausführung der Anordnung verlangt.
Inhaltlich absolut deckungsgleich.
@ TW. Sorry, für das umfangreiche Nennen der Paragrafen. Dient meiner Ansicht nach zur Klarstellung. Einige Aussagen des Ministeriums erscheinen daher mehr als merkwürdig.
So, nun melde ich mich wirklich ab.
@L 95
– Vielen Dank für die Recherche.
– Für jeden des Lesens befähigten Beamten sollte Klarheit darüber bestehen wie er/sie sich zu verhalten hat wenn er/ sie Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat.
– Eigentlich muss man sich nur an das Beamtenrecht halten. Ist nicht zuviel verlangt.
@Nur 2 Cent sagt: 30.06.2019 um 23:48 Uhr
„Die Beamten sind an ihren Eid gebunden.“
Soldaten auch. Und die Bindung an Recht und Gesetz ist gemäß Grundgesetz (!) für beide gleich.
Verhinderer suchen Gründe. Ermöglicher suchen (rechtskonforme) Lösungen!
@Koffer
„Verhinderer suchen Gründe. Ermöglicher suchen (rechtskonforme) Lösungen!“
Das erscheint mir sehr einfach gedacht. Und wenn es keine rechtskonforme Lösung gibt? Dann ist man also ein Verhinderer?
Dann könnte man ja auch sagen:
„Schuldige suchen die Schuld immer bei Anderen.“
Dann wäre im Umkehrschluß das Leugnen schon ein Schuldbeweis?
@Fehlbesetzung sagt: 02.07.2019 um 11:57 Uhr
„Das erscheint mir sehr einfach gedacht.“
Ehrlich gesagt nicht. Es ist unglaublich aufwendig immer pflichtgetreu seinen Dienst zu erfüllen (und damit meine ich rechtskonforme Lösungen zu finden).
Nein sagen mit verstecken hinter scheinbaren (!) rechtlichen Vorgaben ist in der deutschen Verwaltung viel einfacher.
„Und wenn es keine rechtskonforme Lösung gibt?“
Verstehe die Frage nicht. Wenn es keine rechtskonforme Lösung gibt, dann ist es die Pflicht jedes Beamten/Staatsdieners „nein“ zu sagen und dem rechtswidrigen Ansinnen Widerstand zu leisten.
@Koffer
Dann sind wir ja einer Meinung.
Und nun wird im Untersuchungsausschuss untersucht, warum es eine rechtswidrige Vergabe gab, und warum hochdotierte Amtsträger diese Vergabe in eine bestimmte Richtung beeinflusst haben.
Lassen wir dem Rechtssystem seinen Lauf und …
… und betrauern besser unsere Kameraden der letzten Tage im stillen Gedenken … dem guten Kameraden zur Ehre!
@Fehlbesetzung sagt: 02.07.2019 um 22:52 Uhr
„Und nun wird im Untersuchungsausschuss untersucht, warum es eine rechtswidrige Vergabe gab“
Ob und wenn ja wie schwerwiegend…
„und warum hochdotierte Amtsträger diese Vergabe in eine bestimmte Richtung beeinflusst haben.“
Und ob und wenn ja wie schwerwiegend dies ihnen vorzuwerfen wäre…
Koffer 01.07.2019 um 22:18 Uhr + 03.07.2019 um 21:27 Uhr
Wundert es Sie, dass Zweifel daran bestehen, dass bei Ihnen die Bedeutung der Rechtskonformität von „Lösungen“ im Mittelpunkt steht?
Einmal (Rechtskonform) in Klammern, dann die Relativierung, ob die Rechtsverstöße wohl schwerwiegend und vorsätzlich sind.
Sieht für mich danach aus, als sollte es für jede Vorschrift eine halblegale Auslegung geben mit der alles möglich gemacht werden kann – und wenn uns einer drauf kommt haben wir uns wenigstens nicht bereichert und können nicht bestraft werden.
@Koffer
Ein von mir sehr geschätzter Protagonist aus dem Cartoon Calvin und Hobbes drückte es so aus:
„Verabscheut die Sünde, doch liebet den Sünder.“
Als humoristische Spitzfindigkeit trifft es mein Humorzentrum „Zielmitte“, in der Realität mag mir das nicht so leicht gelingen.
Ich kann ihre Einlassungen nicht teilen. Unrecht bleibt Unrecht. Allenfalls eine proaktive Übernahme der Verantwortung hätte eine positive Wahrnehmung ausgelöst. Aber das erscheint mir nicht so zu sein.
Was ist wenn es keine legitime akzeptable, praktikable legale Lösung gibt oder jemand keine findet?
@ThoDan sagt: 06.07.2019 um 9:20 Uhr
„Was ist wenn es keine legitime akzeptable, praktikable legale Lösung gibt“
Dann gilt „Verstehe die Frage nicht. Wenn es keine rechtskonforme Lösung gibt, dann ist es die Pflicht jedes Beamten/Staatsdieners „nein“ zu sagen und dem rechtswidrigen Ansinnen Widerstand zu leisten.“
Das ergibt sich doch offensichtlich aus der Natur des Treueides der Staatsdiener und der Bindung an Recht an Recht und Gesetz der jeder Beamte und jeder Soldat unterliegt.
„…oder jemand keine findet?“
Hm, die Bewertung dessen ist abhängig davon, wie hart der betroffene nach einer Lösung gesucht hat, wie schwerwiegend das Problem war, dass zu lösen war, ob es überhaupt eine Lösung gab und wenn ja, wie schwer diese zu finden war.
@Fehlbesetzung sagt: 05.07.2019 um 19:14 Uhr
„Ich kann ihre Einlassungen nicht teilen. Unrecht bleibt Unrecht.“
Stimmt.
Wenn es ein Unrecht gab.
Unabhängig davon ist das ganze Leben und auch die Verwaltungspraxis nicht schwarz und weiß, sondern sehr viel mehr grau.
Wer jemals Verantwortung in seinem Leben getragen hat, der weiss, dass man Entscheidungen treffen muss und manchmal das kleinere Übel eben genau das ist, dass kleinere Übel.
Jeder, der tatsächliche rechtliche Fragestellungen bzw. reale Fälle glaubt mit einer einfachen um und schnellen Antwort bewerten zu können, ist entweder zu jung und unerfahren um die Komplexität des Lebens zu verstehen, oder hat noch niemals Verantwortung getragen und versucht in komplexen rechtlichen Situation das beste aus einer verfahrenen Situation zu machen.
@Koffer
Die rechtskonforme Lösung wäre z.B. illegitim da unethisch?
Missbrauch von Gesetzeslücken sehe ich jetzt nicht unbedingt als akzeptabel an.
Oder wo Gesetzesbruch eben das kleinere Übel wäre
@ThoDan sagt: 06.07.2019 um 15:44 Uhr
Das wird jetzt so abstrakt und hypothetisch, dass es glaube ich mit der ursprünglichen Fragestellung nichts mehr zu tun hat.
@Koffer
Sind ihnen meine Argumente zu schwierig? – dass sie jetzt auf der Ebene attackieren?
Sind wir unten angekommen? Natürlich, sie haben recht: Wer anderer Meinung ist als sie, der ist zu jung, zu unerfahren oder hat schlicht keine Ahnung.
Das ist doch die ewig gleiche Leier der Selbstdarsteller.
Das ist ja einfach. Wir sollten einfach immer sie fragen, ob und wie jemand zur Verantwortung gezogen werden soll. Mensch, und die geben sich so viel Mühe die Geschehnisse aufzuklären.
Vielen Dank für die aufschlussreichen Einsichten.
Es scheint, die Argumentationen drehen sich im Kreis oder sind nur nur persönliche Geplänkel – wenig sinnvoll, ich schließe die Kommentare.