ExerciseWatch: Ukraine-Szenario in Rumänien
Die Vielzahl der Übungen, die in diesem Sommer unter Führung der NATO oder eines NATO-Landes zusammen mit Alliierten stattfindet, ist kaum noch überschaubar. Ein Blick auf eine Übung, an der die Bundeswehr mit Fallschirmjägern maßgeblich beteiligt ist: Swift Response, eine US-geführte Übung vor allem in Rumänien.
Das Szenario, so berichtet die US-Soldatenzeitung Stars & Stripes aus der Übung, ist an das Geschehen in der Ukraine angelehnt:
German and Dutch paratroopers jumped from low altitude into corn and wheat fields to battle U.S. troops modeled after Russian-backed Ukrainian separatists, in an exercise in Romania on Thursday.
The Dutch and German soldiers were later joined by Texas National Guardsmen in a fight against the U.S. Army’s 1st Battalion, 4th Infantry Regiment, based in Hohenfels Germany, as part of the ongoing Swift Response exercise.
In the scenario, the American mock enemy force is a militia backed by a large, well-funded country attempting to extend their influence. It’s similar to eastern Ukraine, where Russian-backed separatists have been fighting since 2014, said U.S. Army Capt. Michael Lapadot, an intelligence officer with the 173rd Infantry Brigade Combat Team (Airborne).
Insgesamt sind an Swift Response in diesem Jahr mehr als 7.000 Soldaten aus Deutschand, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada, den Niederlanden, Spanien und natürlich den USA beteiligt. Der Hauptzweck aus US-Sicht, so berichtet Stars&Stripes: The exercise is designed to test the Global Response Force, a primarily airborne-based command tasked to respond to unplanned threats at a moment’s notice.
Einige weitere Fotos aus dieser Übung:
(Fotos vom 13. und 14. Juni 2019, von oben: Deutsche Fallschirmjäger bereiten sich auf den Einsatz vor; Absprung deutscher und niederländischer Fallschirmjäger bei Boboc/Rumänien; Fallschirmjäger auf Patrouille am nächsten Tag – alle Fotos: Spc. Ryan Lucas/173rd Airborne Brigade/U.S. Army)
Dürfte im Falle eines Falles die Bw überhaupt gegen eine Miliz (also eigentlich Zivilisten) offensiv vorgehen? Die Frage ist bislang unbeantwortet, der rechtliche Rahmen eines Einsatzes der Bw in einem „Ukraine-Szenar“ muß nun umgehend rechtssicher abgesteckt werden (z.B. auch in Hinblick auf Ustg der HN durch Kräfte eFP).
@Thomas Melber sagt:18.06.2019 um 10:51 Uhr
Warum sollte sie nicht? Wo sehen Sie den Unterschied zu z.B. den Taliban in Afghanistan? Das sind auch keine regulären Kräfte, oder die Milizen in Mali. Und dann wäre das in Rumänien auch noch ein Artikel 5-Fall der NATO. Ich sehe da gar kein rechtliches Problem.
@Thomas Melber
Warum sollte die BW das nicht dürfen?
Cheers
Flip
@ thomas melber
Gemäß den Regeln des Kriegs-(Humanitären) Völkerrechts dürfen formale NichtKombattanten bekämpft werden sofern Sie sich (illegalerweise) an Kampfhandlungen beteiligen. Dies gilt auch außerhalb akuter Kampfbeteiligung, sofern das jeweilige Individuum Teil einer hinreichend strukturierten bewaffneten Gruppierung ist, die kontinuierlich (wenn auch sporadisch) an bewaffneten HAndlungen teilnimmt (Ergo auch Etappe und Nachschub Irregulärer Kräfte legales Ziel). (siehe ICRC Guidance zum Thema irreguläre/unlawful combatant)
bei Ukraine äquivalenten Situtationen könnte man auch daran denken die Kräfte der gegenseite schlicht der Schutzmacht im Hintergrund (Russland o.ä.) direkt zuzurechnen (quasi als undeklarierte illegale Söldner/Proxies da von der Jweiligen MAcht finanziert & Kontrolliert)
in jedem Fall wäre eine Bekämpfung entsprechender Irregulärer, auch jenseits der Notwehr, zulässig. Auf die Paralleln zu Afghanistan wurde ja bereits hingewiesen.
@Pio-Fritz @Flip
Im aktuellen Mandat zu RSO findet sich nur „Selbstverteidigung“ bzw. „Nothilfe“. Ein offensives Vorgehen gegen INS wäre m.E.n. nicht gedeckt:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/000/1900021.pdf
Ich gehe ‚mal davon aus, daß das Mandat in dieser Form auch wieder verlängert worden ist.
Die Op HALMAZAG ist für mich eine „Grauzone“, wobei DEU Kr hier auch angeschossen / angesprengt wurden und sich somit natürlich verteidigen durften. Hättem in TLB sich ggü. der Bw ruhig verhalten hätte sie was tun dürfen?
Richtig, sehe da auch kein Problem aufgrund NATO-Verpflichtungen und solche Kräfte gelten doch auch als Kombattanten oder nicht?
Also unmittelbar vor Ort dürfte es nicht sachdienlich sein, die umherpfeifenden Kugeln nach ihrer Provenienz zu befragen. Soweit zu erkennen ist, stand bei der Übung der juristische Schlagabtausch auch nicht im Fokus …
Spannender würde ich finden mehr über „… a militia backed by a large, well-funded country …“ zu erfahren. Denn es ist heute erwiesen, dass in der Ukraine Spetsnaz in großer Zahl eingesetzt wurden. Kleine grüne Männchen mit erkennbar hoher Disziplin und der neuesten Ausrüstung aus dem Ratnik-Programm. D.h. es geht nicht nur um einen ominösen unsichtbaren Finanzier/Waffenlieferanten im Hintergrund, sondern auch um hervorragend ausgebildete und ausgerüstete „boots on the ground“, denen „begegnet“ werden muss.
Übrigens:
Canadian paratrooper killed, 3 others injured during Exercise Swift Response in Bulgaria
@Thomas Melber
fraglich in wie weitder Vergleich des Mandats für RSO mit einem Mandat für einen Artikel 5 Einsatz legitim und zielführend ist. Ich denke @wacaffe hat das völkerrechtlich schön aufgedrösselt.
Cheers
Flip
@Thomas Melber,
bei einem inneren Notstand darf die Bundeswehr das doch schon heute bei uns (Art. 87 a Abs. 4 GG: „Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen.“)
Gemeinsamer Einsatz von C-160, A 400M und U.S. C-130 mit Verbringung von Vorauskräften bestehend aus Forward Air Controllern, SanKräften einem Combat Control Team und Sicherungs- und Aufklärungskräften.
Beteiligt sind deutsche (FSchJgRgt 26) und niederländische (11 Luchtmobiele Brigade) Fallschirmjäger der DSK.
Staging Base in Slowenien, Sprungeinsatz im rumänischen Boboc nach 2.000km Anflug.
https://bw2.link/iX8A0