Neue Bemerkungen des Rechnungshofes: Orion, F125, Funkgeräte

Die Prüfungen von Beraterverträgen in Verteidigungsministerium durch den Bundesrechungshof haben im vergangenen Jahr hinreichend Staub aufgewirbelt und zu einem Untersuchungsausschuss im Bundestag geführt – aber natürlich gibt es davon getrennt unverändert die üblichen Prüfungen der militärischen Ausgaben durch die Bonner Prüfer. Am (heutigen) Mittwoch haben sie weitere so genannte Bemerkungen vorgelegt, in denen auch erneut einzelne Projekte der Bundeswehr im Mittelpunkt stehen – und unter wirtschaftlichen Aspekten nicht gut wegkommen.

Eine kurze Übersicht:

Seefernaufklärer Orion P-3C (Foto oben)
Das BMVg verfehlt das Ziel, acht betagte Marineflugzeuge nach umfangreichen Modernisierungen wirtschaftlich zu nutzen. Die Bundeswehr schloss hierfür im Jahr 2015 Verträge über 500 Mio. Euro. Die Marine will die Flugzeuge bis zu ihrer geplanten Ablösung im Jahr 2035 für die Aufklärung auf See und die Bekämpfung von U-Booten nutzen. Die Arbeiten sollten im Jahr 2023 abgeschlossen werden. So hätten die Flugzeuge noch mehr als zehn Jahre wirtschaftlich genutzt werden können.Die Modernisierung dauert wesentlich länger und kostet erheblich mehr als vorgesehen. Die Bundeswehr hat zusätzliche Leistungen beauftragt, die das Projekt obendrein verzögern. Die im Jahr 2015 eingeplanten Haushaltsmittel reichen nicht aus, um die Flugzeuge zu modernisieren. Inzwischen plant das BMVg mit einem weiteren Investitionsbedarf von mindestens 340 Mio.

Ausbildungszentrum Fregatten F125
Die Bundeswehr beschafft für mehr als 3 Mrd. Euro vier neue Fregatten für die Marine, versäumte es aber, die notwendige Ausbildungseinrichtung an Land (Einsatzausbildungszentrum) für die Besatzungen aufzubauen. Es können daher nicht genügend Besatzungen ausgebildet werden. Die neuen Fregatten können deshalb nicht wie geplant eingesetzt werden.

Handfunkgeräte Tetrapol
Obwohl die Bundeswehr über ausreichend Handfunkgeräte für ihr Funksystem TETRAPOL Bw verfügt, prüft sie, ob sie für über 1 Mio. Euro im Jahr 2019 noch weitere 800 Handfunkgeräte kaufen will. (…) Von 2020 bis 2022 will die Bundeswehr nach und nach für den gleichen Einsatzzweck ein Nachfolgesystem einführen. Die Handfunkgeräte des Funksystems TETRAPOL Bw sind mit dem geplanten Nachfolgesystem nicht kom-patibel.
Die Bundeswehr hält dennoch die Beschaffung der insgesamt 4 000 Reservegeräte für erforderlich. Das Funksystem TETRAPOL Bw müsse bis zum Ende der Einführung des Nachfolgesystems im Jahr 2022 vollständig einsatzbereit bleiben.
Der Bundesrechnungshof hält daran fest, dass schon die Beschaffung der 3 200 Reservegeräte unnötig war, weil die Bundeswehr bereits über ausreichend Reservegeräte verfügte.

(Aus privaten Gründen habe ich in diesen Tagen wenig Zeit; deshalb nur diese kurze Übersicht)

(Archivbild Mai 2012: Orion P-3C in der Antipirateriemission Atalanta in Djibouti)