Werft-Stellungnahme zur Gorch Fock: Zeitplan und Budget werden eingehalten

Zur Dokumentation der Nachtrag: Bereits am (gestrigen) Dienstag hat die Elsflether Werft eine Stellungnahme zu den Problemen bei der Grundsanierung der Gorch Fock abgegeben. Wesentliche Aussage: Ungeachtet der laufenden Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts im Zusammenhang mit der Überholung des Segelschulschiffes der Deutschen Marine soll es bei Zeitplan und Budget bleiben – also den derzeit erwarteten Kosten von 135 Millionen Euro und der Ablieferung im Jahr 2020.

Darüber hinaus verweist die Werft darauf, dass nach ihrer Bestandsaufnahme der mutmaßliche Bestechungsfall nicht im Zusammenhang mit den Kostensteigerungen bei der Sanierung stehe – aufgrund der begrenzten Zuständigkeit des Mitarbeiters des Marinearsenals, gegen den ermittelt wird

Der Wortlaut der Mitteilung:

Nachdem sich in den letzten Tagen intensiv ein Überblick im Zusammenhang mit den im Raume stehenden Vorwürfen verschafft wurde, hat am gestrigen Montag der Aufsichtsrat der Traditionswerft gemeinsam mit dem Vorstand einen umfassenden Maßnahmenkatalog beschlossen. Ziel ist es vor allem auch, den ordnungsgemäßen Abschluss der Sanierungsarbeiten des Marine-Segelschulschiffs Gorch Fock sicherzustellen.

Zentrales Ergebnis des Aufsichtsratstreffens war, dass die Sanierung der Gorch Fock durch die Elsflether Werft auf Basis der definierten Anforderungen des Marinearsenals innerhalb des bestehenden Zeit- und Budgetplanes erfolgreich abgeschlossen werden kann. Sowohl das mit dem Marinearsenal vereinbarte Sanierungsbudget als auch der Zeitplan ist nach Einschätzung der Elsflether Werft nicht gefährdet.

Zugleich beschloss der Aufsichtsrat die sofortige Einleitung einer unabhängigen Untersuchung durch eine renommierte Kanzlei aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zur vollständigen Aufklärung der erhobenen Vorwürfe. Eine erste Bestandaufnahme bestätigte, dass der Verdacht der Vorteilsnahme eines Mitarbeiters des Marinearsenals bereits aufgrund von dessen begrenzter Zuständigkeit nicht in Zusammenhang mit den Kostensteigerungen bei der Sanierung der Gorch Fock steht.

Ferner werden das existierende Compliance System strengstens überprüft sowie umgehend umfangreiche zusätzliche Maßnahmen eingeleitet, um in jedem Fall eine zuverlässige und rechtmäßige Abwicklung „eines jeden“ Auftrags wie auch der laufenden Arbeiten sicherzustellen.

Eine der Maßnahmen ist die umgehende Beauftragung eines externen Rechtsanwalts als unabhängige Ombudsstelle für Hinweisgeber. Auch personelle Maßnahmen werden unverzüglich eingeleitet.

Das Unternehmen beabsichtigt alles Erforderliche zu tun, um das uneingeschränkte Vertrauen, natürlich auch der Marine, in die Elsflether Werft bestmöglich wiederherstellen zu können.

Weitere Stellungnahmen wird die Werft zu diesem Zeitpunkt nicht abgeben.