Maulkorb für Beamte und Truppe? Verteidigungsministerium spricht von „nicht abgestimmter Mail“
Das Verteidigungsministerium hat indirekt einen Bericht der Welt bestätigt, dass Beamte und Soldaten erneut angewiesen wurden, dienstliche Gespräche mit Abgeordneten genehmigen zu lassen – weist aber einen Zusammenhang mit den aktuell diskutierten und umstrittenen Aufträgen für Berater im Ministerium zurück. Bei der Weisung habe es sich um eine nicht abgestimmte interne Mail gehandelt. Das klingt jetzt ein bisschen verwirrend, deshalb der Reihe nach:
Am (heutigen) Samstag meldete die Welt*:
Am späten Mittwochnachmittag verschickte die im Ministerium für die Beziehungen zum Deutschen Bundestag zuständige Referatsleiterin eine als Verschlusssache gekennzeichnete Mail an einen breiten Verteiler im Haus. Inhalt: Ein Redeverbot für alle Mitarbeiter gegenüber den Volksvertretern im Parlament.
Die Angehörigen des Ministeriums werden aufgefordert, „Gesprächsbitten aus dem parlamentarischen Raum“ zunächst an das Parlamentsreferat zu übermitteln. Nachdrücklich wird darauf hingewiesen, dass sich diese Pflicht aus der Geschäftsordnung des Ministeriums ergebe: „Für die Teilnahme eines Angehörigen des Ministeriums an einem Gespräch dienstlichen Inhalts mit Abgeordneten“ sei „grundsätzlich die Zustimmung des zuständigen Staatssekretärs herbeizuführen“. Das gelte nicht nur für das Ministerium selbst, sondern auch für „nachgeordnete Dienststellen/Ämter“.
Gegenüber der Zeitung lehnte das Ministerium eine Stellungnahme zu interner Kommunikation ab. Ab späten Samstagabend gab es offensichtlich einen Sinneswandel – und eine schriftliche Stellungnahme, die Augen geradeaus! auf Nachfrage erhielt:
Die Interpretation, eine in der Presse zitierte und nicht mit der Hausleitung abgestimmte interne Mail einer Mitarbeiterin des BMVg zur geltenden Geschäftsordnung stünde im Zusammenhang mit der notwendigen Aufklärung strittiger Beratungsleistungen ist falsch und wird durch das Ministerium mit Nachdruck zurückgewiesen. Das BMVg steht vollumfänglich zu seiner Zusage gegenüber den zuständigen Ausschüssen, bei der Aufklärung der vom Bundesrechnungshof monierten Vertragsabrufe eng mit den Abgeordneten zusammenarbeiten und alle bei der Recherche zutage geförderten Informationen im Zuge der Bewertung für den Rechnungshof auch umfassend und zeitnah mit dem Parlament zu teilen. Es gibt für die Hausleitung des Verteidigungsministeriums keinen Grund, die gängige Praxis des Austausches zwischen Abgeordneten und Angehörigen der Bundeswehr zu ändern.
Die Regelungen für Gespräche mit Abgeordneten sind nicht neu – aber der erneute Hinweis in dieser Woche, in der die strittigen Berater-Leistungen unter anderem im Haushaltsausschuss des Bundestages Thema waren, erweckte einen anderen Eindruck: Es wurde nicht zuletzt von Abgeordneten der Opposition so verstanden, dass unter dem Eindruck der Debatte der Kontakt zwischen Ministeriums- und Bundeswehrangehörigen und dem Parlament unterbunden werden solle.
Allerdings, das ist auch ein merkwürdiger Aspekt der Geschichte: Nach Informationen von Augen geradeaus! wurde die interne Mail mit der Anweisung im Ministerium nicht breit verteilt; auch ins Intranet wurde sie nicht eingestellt. Welche Bedeutung sie tatsächlich hatte, bleibt damit vorerst unklar.
Unterdessen wurden in Medienberichten neue Vorwürfe im Zusammenhang mit der Vergabe von Beratungsleistungen bekannt; so unter anderem von der Bild am Sonntag*. Dabei geht es nach Darstellung des Blattes auch um die frühere Rüstungs-Staatssekretärin Katrin Suder:
In der Affäre um Millionen-Aufträge an Berater gerät Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen weiter in Erklärungsnot. pic.twitter.com/kvJfXUsgbA
— BILD am SONNTAG (@BILDamSONNTAG) 20. Oktober 2018
*Deutsche Verlagswebseiten werden hier i.d.R. nicht verlinkt; im Fall dieses Welt-Berichts ist eine Ausnahme gerechtfertigt. Die Bild am Sonntag-Meldung ist eine Vorabmeldung auf einem social media-Kanal.
(Und noch ein Hinweis: In einigen Kommentaren werden auch weitere Namen im Zusammenhang mit den Beratungsleistungen genannt. Ich bitte darum, mit solchen Namensnennungen vorsichtig zu sein, solange es nicht bestätigt ist.)
Die Mail mit dem Hinweis auf die Geschäftsordnung ist für mich nicht von besonderer Bedeutung. Gerade auch vor dem Hintegrund der BMVg Erklärung.
Viel spannender ist für mich der BamS-Artikel (plus) „Vetternwirtschaft im Verteidigungsministerium?“. Dieser wirft tatsächlich eine Vielzahl von Fragen auf. Die darin aufgeführten Namen in Kombination passen zumindest in das gezeichnete Bild des SPON-Artikels aus dieser Woche. Irgendwie scheint das BMVg den Überblick über die Beraterverträge verloren zu haben. Somit war der Bericht des BRH vielleicht noch eine glückliche Fügung. In einigen Jahren wären die Auswirkungen eines fehlenden ControlIings sicher noch dramatischer gewesen. Ich kann nur hoffen, dass die Sachlage des BamS-Artikels entkräftet werden kann. Allerdings passen die dort beschriebenen Dinge augenscheinlich gut zueinander.
Ein weiterer unkluger „Meilenstein“ aus dem Dunstbereich des Ministeriums. Die Masse der mir bekannten aktiven Soldaten blickt ohnehin nur noch mit Verachtung in Richtung BMVg. Wie in allen Bereichen der Streitkräfte wird auch dort sicherlich viel gute Arbeit geleistet, aber die sog. Leitungsebene verliert „uns“ jeden Tag ein Stück weit mehr. Zum Glück verfügen wir über eine relativ hohe Schmerzgrenze. Man darf es nur nicht an sein (Soldaten) Herz rankommen lassen.
Als Bürger eines demokratischen Staates steht es einem Soldaten der Bundeswehr selbstverständlich jederzeit frei, mit einem Abgeordneten zu sprechen. Dieses Grundrecht ist im Art. 17 GG festgehalten.
Art. 17a GG sieht zwar mögliche Einschränkungen für Soldaten vor. Diese werden in den §§ 41 ZDG, 34 SG und 1 WBO konkretisiert, aber ein Kontaktverbot gegenüber der Volksvertretung ist damit m.E. nicht begründbar. Individuelle Soldaten dürfen ausdrücklich ohne Einhaltung des Dienstweges Volksvertreter kontaktieren:
https://www.bundestag.de/blob/272954/4fe8fe4780fd221b9d25a7cdf54f6fd4/kapitel_14_01_petitionsrecht_und_petitionsverfahren-pdf-data.pdf
Ich wäre nun sehr gespannt über nähere Informationen darüber, auf welcher Rechtsgrundlage man so etwas untersagen wollte. Ansonsten könnte der Eindruck entstehen, dass das BMVg hier ohne gesetzliche Grundlage Grundrechte außer Kraft setzen will.
Hatten wir das nicht schon mal, den Versuch, den Angehörigen der Bundeswehr für Gesprä-che mit ihren Abgeordneten einen Maulkorb zu verpassen? Und jetzt wieder, weil für die Lei-tung des BMVg wenig schmeichelhafte Informationen weitergegeben werden könnten?
Offenbar benötigen einige Angehörige des Ministeriums dringend einen Lehrgang Innere Führung, in dem ihnen die Bedeutung des Leitbildes vom Soldaten als Staatsbürger in Uni-form wieder (?) vermittelt werden müsste und was dieses Leitbild in der Praxis bedeutet!
War da nicht im letzten Jahr auch was mit einem von höchster Stelle verkündeten „Haltungs-problem“ „der“ Bundeswehr? Für mich hat ein Haltungsproblem, wer meint im 21. Jahrhundert seien in der Bundeswehr wie zu Serenissimus Zeiten Kontakt- und Sprechverbote mit Abgeordneten zeitgemäß!
Wenn ich das richtig verstehe, soll damit den Soldaten verboten werden auf Anfragen von Parlamentariern zu antworten?
@Wilhelm Eduard Albrecht | 21. Oktober 2018 – 10:51
Naja, das Recht jedes Einzelnen sich in SEINEN Angelegenheiten an seinen Bundestagsabgeordneten zu wenden wird ja durch die Weisung nicht eingeschränkt.
Aber es gibt kein allgemeines Recht dienstliche Angelegenheiten an MdB weiter zu tragen. Die Wahrung des Dienstgeheimnisses (inkl. VS-NfD etc.) gilt auch ggü. Bundestagsabgeordneten.
So gehen ist das jetzt nichts Neues. Jeder Soldat (oder Beamte), der einfach so und ohne dienstliche Erlaubnis dienstliche Vorgänge nach außen gibt begeht ein Dienstvergehen.
Das galt übrigens auch schon immer. Da muss es nicht in der GO stehen.
Dennoch ist das zeitliche Zusammentreffen mit dem Bekanntwerden der Vorwürfe gegen das BMVg, vdL und Dr. Suder schon ein unschönes Bild. Hier wird der Eindruck erweckt, man wolle Dinge vertuschen…
Na gut, solange die Soldaten und Beamten des BMVg sich wenigstens noch hier bei AG äußern, dürfte es ja weiterhin unterhaltsam bleiben. :-)
Wen wundert es, bei der haushälterischen Beförderungssituation im Bereich A 13 – A 16 muss man doch damit rechnen, das sich die Unzufriedenheit irgendwo äußert.
Vor allem, wenn man das Personalkarussell in der Generalität die letzten drei Jahre anschaut, da geht anscheinend alles. Und dann fühlt sich auch dort wahrscheinlich der ein oder andere übergangen.
Wen wundert es da, wenn dann mal an dem ein oder anderen Stuhl gesägt wird?
@Koffer | 21. Oktober 2018 – 11:26
In dem Zitat des Artikels steht nichts davon, das dort so unterschieden wird, wie Sie es richtigerweise getan haben. Das sieht doch sehr nach einem allgemeinen Gesprächsverbot aus, und das hat @Wilhelm Eduard Albrecht | 21. Oktober 2018 – 10:51 recht, das funktioniert so restriktiv eben nicht.
Für mich ist folgende Frage offen. Haben die Hauptstadtjournalisten oder zumindest einige einen Hintergrund zu der Berateraffäre erhalten? Mich wundert doch sehr, wieviele Details die BamS offenlegt. Wenn die BamS eine gesamte Seite 2 für das Beraterthema aufbietet, dann kann diese das doch nur auf einer Faktenlage, die entweder aus einem Hintergrund stammt oder zumindest aus dem BMVg bestätigt wurde. Ähnlich hatte bekanntlich bereits SPON berichtet. Wenn das BMVg dies getan hätte, dann wäre eine Einordnung hilfreich gewesen. Es sei denn man wollte sich alles offen halten. Einen Untersuchungsausschuss sehe ich nicht, denn das BMVg wird nun alles daran setzen bis zum 8. November einen umfassenden Bericht vorzulegen. Wenn dies erfolgt, hat Herr MdB T. Lindner von den Grünen keinerlei Grundlage mehr dafür. Ich bin ich auf die Stellungnahme des BMVg zu den in der BamS beschriebenen Verstrickungen doch sehr gespannt. Das ist von viel größerer Sprengkraft als eine Mail mit Verweis auf die GO BMVg, mit welcher man von der eigentlichen Problematik nur ablenken könnte. Und bis dann wird auch irgendeiner Frau Dr. Suder erreicht haben. Am 8. November werden wir spätestens schlauer sein.
[Da die Frage ja – auch – an mich gerichtet ist: Meines Wissens hat es vom BMVg keinen solchen Hintergrund gegeben. Aber es gibt offensichtlich etliche im Ministerium und im nachgeordneten Bereich, mit denen die Kollegen gesprochen haben. Ohne dass ich Einblick hätte, was mit wem – und inwieweit dabei auch Interessen Einzelner eine Rolle gespielt haben. T.W.]
Zum mündigen „Staatsbürger in Uniform“ als Soldat, mit dauerhaft adaptierter „Innerer Führung“ passt dies alles nicht.
Unvorstellbar für mich, das UvdL die Mail gewollt hat, dazu ist sie zu clever.
@Koffer
„Aber es gibt kein allgemeines Recht dienstliche Angelegenheiten an MdB weiter zu tragen.“
Interessant ist doch eher über welche dienstliche Angelege zeigen ein Soldat mit seinem MdB sprechen darf.
„Die Wahrung des Dienstgeheimnisses (inkl. VS-NfD etc.) gilt auch ggü. Bundestagsabgeordnet.“
Geheimnisse ja, VS-NfD soweit Inhalte allgemein bekannt nein. Da bin ich ja mal auf den nächsten Truppenbesuch gespannt. Läuft da dann ein PolitOffz mit?
Ich bin auch der Ansicht das Vorwürfe der BamS deutlich schwerwiegender sind. Es würde sich dabei um Vorteilsnahme handeln (§331 StGB) durch einen Abteilungsleiter und eine Staatssekretärin handeln.
Dass das BMVg ein Schreiben der RefLtr’in ParlKab als nicht mit der Leitung abgestimmtes (!) Handeln „einer Mitarbeiterin“ abtut ist dann nur noch eine Fußnote in der aufkommenden Nervosität im Leitungsbereich.
Die StA Berlin müsste hier eigentlich Vorermittlungen einleiten, da es sich um ein Offizialdelikt handelt.
Mal sehen, ob da noch Weitere Vorwürfe folgen.
Sich nicht an Abgeordnete wenden zu dürfen ist in meinen Augen ein Skandal. Das alleine müsste schon reichen, um die Verantwortlichen aus dem Ministerium fristlos zu entlassen.
Was ist das für eine Haltung gegenüber Kollegen, ihnen von vorneherein zu unterstellen verantwortungslos mit ihrem Wissen oder Nichtwissen umzugehen? Das kann doch nur einem Korpsgeist dienen, der Fehler, Dienstvergehen und Schlimmeres unter der Decke halten will.
Der fehlende offene Protest unter Soldaten kann zumindest bei diesem Bürger ohne Uniform kein Vertrauen erzeugen. Wobei der Blog und die Äußerungen hier eher positiv ankommen.
@Focus
Natürlich haben Sie recht, daß die Hauptfrage in dieser Causa der Umgang der Frau IBUK und der Leitung des BMVg mit dem Haushaltrecht und den Vergaberichtlinien ist.
Aber ist es nicht symptomatisch, daß in dieser Lage eine nachgeordnete Referatsleiterin in vorauseilender Selbständigkeit – wenn denn das prompte Dementi des BMVG zutrifft – einen neuen Versuch startet, die Kommunikation von Bundeswehrangehörigen mit Abgeordneten per Maulkorb zu unterbinden, und das etwa zeitgleich damit, daß es die Frau IBUK offenbar für erforderlich oder auch nur sachgerecht hält, sich nunmehr von ihren Mitarbeitern (des Mi-nisteriums!) nunmehr auch auf Instagram in das ihr richtig erscheinende Bild rücken zu las-sen. Honi soit qui mal y pense …
Wie sieht es mit der Pflicht aus den Souverän und seine Repräsentanten zu informieren?
Mir erscheint das sehr ambivalent.
Einerseits zeigt ja gerade das Durchstechen dieser eingestufte Mail, dass es hier durchaus ein paar Schwierigkeiten zu geben scheint. Schließlich ist eingestuft eben genau das: eingestuft. Und niemand der Durchstechenden ist offensichtlich öffentlich bereit gewesen, in dem Zusammenhang den Medien das „Warum“ des Durchstechens mit zu geben, kam es zur Monstranz, kam es zu internen Beratungsgesprächen?
Andererseits kommt es zu solch einer Mail in zumindest kolportierbaren Zusammenhang mit einer interessanten Diskussion bzgl im Raume stehender Vorteilsnahme und – gewährung.
Frau von der Leyen trat einst mit einem Transparenzverdikt an. Nun erweckt sie zumindest den Eindruck, dass außer dem instagramen von Dienstreisegepäck noch etwas Luft nach oben ist bei der Umsetzung des in Demokratien so notwendigen Transparenzkriteriums. Das ist in der derzeitigen Phase der Bundeswehr zumindest nicht gut.
Mehr noch, ich zumindest es leid bin, ständig lesen zu müssen, dass sich Beamte/Soldaten ständig mißtrauisch gegenüber stehen, ohne dass sich etwas zu verbessern scheint. Das ist entweder falsch berichtet oder, was mir wahrscheinlicher scheint, ein dringend zu lösendes Problem.
„Es wurde nicht zuletzt von Abgeordneten der Opposition so verstanden, dass unter dem Eindruck der Debatte der Kontakt zwischen Ministeriums- und Bundeswehrangehörigen und dem Parlament unterbunden werden solle.“
Zu dieser Angelegenheit fand mMn die SPD die deutlichsten aber auch konstruktivsten Worte:
„«Das sind wohl Brandschutzmauern, die da hochgezogen werden sollen», sagte der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Wolfgang Hellmich (SPD), der Zeitung. «Das können wir uns nicht gefallen lassen… „, zitiert aus der in mehreren deutschen Online Zeitungen erschienenen dpa-Meldung.
Fakt ist, dass es eines tragfähigen modus vivendi geben muss oder aufrechtzuerhalten gilt, je nach Sichtweise, der die Kommunikation zwischen Legislative/Judikative und der Exekutive, hier BMVg und Bundeswehr, wirksam regelt. Alles andere ist einer Demokratie nicht würdig.
„(Und noch ein Hinweis: In einigen Kommentaren werden auch weitere Namen im Zusammenhang mit den Beratungsleistungen genannt. Ich bitte darum, mit solchen Namensnennungen vorsichtig zu sein, solange es nicht bestätigt ist.)“
Ich denke, das ist richtig.
Da im Zusammenhang mit Frau Dr. Suder vom AL Planung gesprochen wird, sollte man bitte vorher zur Kenntnis nehmen, dass es auch im Oktober 2018 zu Veränderungen in militärischen und zivilen Spitzenstellen kam:
https://bw2.link/V3hbP
[Den kryptischen langen Link mal verkürzt… T.W.]
@all
Es gibt zum Thema Gesprächskontakte mit dem Parlament ein neues Schreiben aus dem BMVg und deshalb auch einen neuen Thread:
Erlass zu Parlamentskontakten für BMVg-Mitarbeiter: Schadensbegrenzung vom Ministerium
Bitte die Debatte ggf. dort fortsetzen.
Vor dem Hintergrund auch sehr interessant :
https://www.bwconsulting.de/geschaeftsleitung/
[Erläutern Sie bitte auch noch etwas genauer, warum sehr interessant? T.W.]
@Memoria: Woraus sollte sich der angenommene oder versprochene Vorteil für die beiden Amsträger bestehen? Den braucht es ja für Ihrem Ruf nach §331 StGB und diesen vermag ich nicht aus dem BamS-Artikel zu entnehmen.
Die Tatsache, dass nach dem BRH-Bericht nun doch nur noch die BwConsulting beauftragt wurde, werte ich im Übrigen nicht als Beleg der Kompezenz. Die Inhouse-Vergabe an eigene Gesellschaften des Bundes (ob nun BwConsulting oder BWI) ist lediglich einfacher und bietet bei den derzeitigen Schlagzeilen wenigerAngriffsfläche. Wo diese Gesellschaften jedoch ihre Kompetenzen ggf. zukaufen, steht auf einem anderen Blatt.
Mir ist es im Übrigen gleich wer wen in der Leitung kennt – am Ende sollte die kompetenste Gesellschaft beauftragt werden wenn sie auch zügig liefern kann. Bei IT-Themen wird das aber wohl selten die BwConsultimg sein…
@Obsi:
Vorteil für einen Dritten durch freihändige Vergabe.
Aber mal sehen wie sich das entwickelt, noch gibt es da auch nur einige Ungereimtheiten. Mir ging es vorallem darum, dass dies nicht nur eine Frage von Vergaberegeln und Haushaltsrecjt ist.
Ich verstehe die gesamte Aufregung nicht.
In allen Ministerien ist geregelt, wie offizielle Anfragen aus dem Parlamentarischen Raum geregelt.
Es soll eben verhindert werden, dass da bis auf Ebene Sachbearbeiter telefoniert wird.
Fiktives Beispiel: Wie groß wäre der Aufschrei wenn sich z.B. ein Abgeordneter aus dem Wahlkreis von einem Rüstungskonzern (Werften, Waffenhersteller o.ä.) zum Sachstand einer Ausschreibung direkt und ungefiltert mit dem Sachbearbeiter im BAAIN unterhält.
Insofern ist hier kein Skandal sondern nur die Aufforderrung sich an die dienstliche Vorgehensweise zu halten.
@FNU_SNU: Das fiktive Beispiel ist schlecht gewählt, denn im Fall von Ausschreibungen ist der Mitarbeiter sowieso zur Verschwiegenheit verpflichtet; vergl. Paragraph 5 VgV bzw. der Gleichbehandlungsgrundsatz. Das ist also schon an in der Normenhierarchie höherer Stelle festgeschrieben.
Eingestufte Informationen unterliegt den Vorgaben des SÜG — auch weit höher als eine GO.
Anders liegt die Sache bei der Abfrage von Sachständen. Da kann der Sachbearbeiter unter Umständen Informationen preisgeben, die der Vorgesetzte eher gelenkt weitergeben wollte. Damit ist es ein Kontrollverlustproblem des Vorgesetzten, nicht der dienstlichen Abläufe.
@FNU SNU | 22. Oktober 2018 – 9:31
„Ich verstehe die gesamte Aufregung nicht.
In allen Ministerien ist geregelt, wie offizielle Anfragen aus dem Parlamentarischen Raum geregelt.“
+1
Allerdings muss man zugestehen, dass das „Timing“ wirklich denkbar ungeschickt war ;)
Noch was: Es gibt eine GGO aller Bundesministerien, in der ich nichts zu Redevorbehalten finden konnte (übergeordnete GO). Mir ist eine GO des nachgeordneten Bereichs geläufig, in der ebenfalls nichts zu Vorbehalten steht. Seltsam, wie dann so eine Regelung des Ministeriums für nachgeordnete Stellen und Ämter gelten soll. Naja, das ist vielleicht etwas für eine IFG-Anfrage…
Ich finde es merkwürdig, das Ministerien bestimmen welche ihrer Mitarbeiter mit Abgeordneten zu dienstliche Angelegenheiten Auskunft, Beratung etc. geben dürfen und welche nicht.
@ Koffer:
Meines Wissens nach sind MdB „natürliche“ Geheimnisträger. Eine Kenntnisnahme zu einem Vorgang „VS – NfD“ ist da überhaupt kein Problem, selbst bei „geheim“ nicht…
@ThoDan | 23. Oktober 2018 – 20:11
„Ich finde es merkwürdig, das Ministerien bestimmen welche ihrer Mitarbeiter mit Abgeordneten zu dienstliche Angelegenheiten Auskunft“
Wer den sonst? Selbst vor Gericht (sic!) im sachlich zuständigen Verfahren benötigen zuständige Staatsdiener Aussagegemehmigungen. Warum sollte im normalen Dienstbetrieb hier Kraut und Rüben gelten?! Natürlich muss die sich abgewogen werden wer wem was wann sagt..
Nichts Neues im Westen…
@Hans Dampf | 23. Oktober 2018 – 20:28
„Meines Wissens nach sind MdB „natürliche“ Geheimnisträger.“
Mehr oder weniger (es gilt auch hinsichtlich befugter Geheimnisträgern immer das Prinzip „Kenntnis nur wenn nötig“ und der einzelne MdB ist hier nicht per se befugt. Aber das ist so oder so auch gar nicht die entscheidende Frage.
Selbst wenn der einzelne MdB „empfangsbefugt“ in einer konkreten Frage wäre, heißt das ja noch lange nicht, dass ein beliebiger Soldat/Beamter selbst entscheidet das er umfassend „sendeberechtigt“ ist.