Sammler: Moorbrand bei der WTD91 im Emsland
Seit dem 3. September, also seit bald drei Wochen, brennt es im Emsland: Schießversuche der Wehrtechnischen Dienststelle (WTD) 91 in Meppen haben einen Moorbrand ausgelöst, der sich unterirdisch weiterfrisst und bislang trotz – inzwischen koordinierter – Bemühungen von Bundeswehr, Feuerwehr(en) und Technischem Hilfswerk nicht unter Kontrolle zu bekommen ist. Die Rauchwolken sind inzwischen, auch wenn keine Gesundheitsgefahr bestehen soll, eine echte Belästigung der Bevölkerung.
Zu dem Thema kann ich bislang auch nur aufgreifen, was ich an Veröffentlichungen zu sehen bekomme, deshalb hier erst mal der Versuch eines Info-Sammlers:
• am (heutigen) 20. September hat die Bundeswehr bzw. das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen eine erste zusammenfassende Meldung* dazu herausgegeben; die wesentlichen Passagen:
Schießversuche der Wehrtechnischen Dienststelle 91 (WTD 91) in Meppen haben am 3. September 2018 einen Moorbrand ausgelöst, der bis heute andauert. Trotz des sofortigen Einsatzes der Bundeswehrfeuerwehr Meppen hat sich dieser – moorbrandtypisch unter der Oberfläche – ausgebreitet und betrifft jetzt eine Fläche von ca. 4.000 x 2.000 m einschließlich des abgebrannten und bereits gelöschten Geländes. Das betroffene Gebiet steht im ausschließlichen Bundeseigentum.
Derzeit befinden sich insgesamt rund 1.000 Kräfte der Bundeswehr, des THW, ziviler Feuerwehren und der Polizei im Einsatz. Die Koordination aller Löschmaßnahmen erfolgt durch das Zentrum für Brandschutz der Bundeswehr. Um Entlastung für diejenigen zu schaffen, die mit hoher Expertise an vorderster Front gegen den Brand vorgehen, wurde heute zudem das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr angewiesen, die Einsatzkräfte sowohl personell, als auch mit Dienstleistungen und Material zu unterstützen.
Die WTD 91 hat am 3. September wie vor jeder Versuchsreihe üblich eine Koordinierungsbesprechung durchgeführt. In dieser wurden mögliche Risikofaktoren einschließlich Brandrisiken erörtert. Aufgrund der großen Trockenheit des Moorgebietes fanden zuletzt nur noch hoch priorisierte Versuche statt. Demnach durften nur noch solche Versuche durchgeführt werden, bei denen das Risiko der Ausbreitung von Bränden als insgesamt gering und beherrschbar bewertet werden.
Wie bereits an drei vorangegangenen Tagen mit vergleichbaren Schießversuchen stand auch am 3. September eine funktionstüchtige Löschraupe bereit, um mögliche Brände im Moorgebiet umgehend löschen zu können. Erst nach dem Abschuss zweier Raketen und nach dem erfolgreichen Löschen des vorderen Brandherdes auf dem Weg zum zweiten Brandherd fiel die Löschraupe durch einen technischen Defekt aus. Durch die Verzögerung bei der Brandbekämpfung konnte der Brand nicht rechtzeitig gelöscht werden, sodass tiefere Schichten des Moores in Brand gerieten.
• Ebenfalls am 20. September besuchte der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius gemeinsam mit Staatssekretär Gerd Hoofe aus dem Verteidigungsminsterium den Brandort. Interessant aus dem Statement des Ministers bei dieser Gelegenheit: Von dem Brand, genauer: von seiner Ausdehnung erfuhr das Land Niedersachsen erst, als die örtliche Feuerwehr um Unterstützung bat – vorher hatte wohl keiner von der Bundeswehr in Hannover angerufen.
Aus Pistorius‘ Statement:
Ich bin sehr froh, dass dieses Treffen hier heute so zustande gekommen ist, weil es ja in der Tat in den letzten Tagen zu einigen Irritationen gekommen ist, die jetzt aber ausgeräumt und die entsprechenden Defizite beseitigt wurden. So sind wir jetzt zu Arbeitsstrukturen gekommen, die es erlauben und gewährleisten, dass wirklich alle kompetenten Stellen in Land, Bund und Kommune hier zusammen an einer Seite des selben Stranges ziehen. Das heißt, dass Anforderungen gesteuert werden können – auch nach Kapazitäten, Ressourcen und auch Kompetenzen – und, dass wir gleichzeitig wissen, was hier passiert. Wir haben jetzt zwei Verbindungsleute hier im Stab vor Ort direkt auf dem Gelände. Es ist sehr wichtig, dass wir jetzt die Kommunikation auch weiter mit begleiten können und das BMVg, in Person von Herrn Hoofe, hat ebenfalls schon gesagt, dass die Öffentlichkeitsarbeit weiter intensiviert werden soll, damit die Öffentlichkeit hier ganz klar den glaubhaften Eindruck vermittelt bekommt: Es wir hier alles getan, um das Feuer weiter unter Kontrolle zu bekommen und es besteht aktuell keine Gesundheitsgefahr für irgendjemanden.
Das Audio dazu:
Der Brand beschäftigt inzwischen auch die Staatsanwaltschaft, wie der Norddeutsche Rundfunk berichtet:
Auch nach über zwei Wochen kämpfen Hunderte Feuerwehrleute bei Meppen weiter gegen den Moorbrand auf dem Waffentestgelände WTD 91 der Bundeswehr. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, wie Sprecher Alexander Retemeyer dem NDR sagte. Es gebe einen Anfangsverdacht für verschiedene Delikte – unter anderem Brandstiftung und Umweltdelikte. (…) Neben der Frage, wer für den Ausbruch verantwortlich ist, prüfen die Juristen demnach auch die Frage, ob alle Maßnahmen ergriffen wurden, um eine Ausbreitung des Brandes zu verhindern.
Interessant ist dabei der Verdacht auf Brandstiftung – auf einem ohnehin gesperrten, bei Schießversuchen noch mal gesondert abgesicherten Bundeswehrgelände?
Nachtrag 1: Einige Kommentatoren weisen korrekt darauf hin, dass Ermittlungen wegen Brandstiftung auch den Verdacht der Fahrlässigen Brandstiftung einbeziehen.
Nachtrag 2: Das Ausmaß der nötigen Brandbekämpfung verdeutlichen die Berichte und Fotos auf der Webseite des Technischen Hilfswerks (danke für den Leserhinweis):
13. September: Dauerbrenner
17. September: Hunderte THW-Kräfte bei Moorbrand im Einsatz
18. September: Immer mehr THW-Einheiten beim Moorbrand
19. September: Dritte Wasserförderstrecke in Betrieb
Mal sehen, wie das weitergeht.
*Vorsorglich der Bundeswehr-Text auch als pdf:
Moorbrand in Meppen
(Foto oben: Luftbild einer Löschraupe im Einsatz bei diesem Brand – WTD91; Foto unten: Hochleistungspumpe des Technischen Hilfswerks – THW/Michael Schott)
Nach dem was ich bis jetzt gelesen habe geht es eher um varlässige Brandstiftung.
Auf jeden fall wird das eine Teure angelegenheit, einige Hundert Helfer von Feuerwehr und THW das geht in die Millionen
Gruß K-Jag
„Wenn ich mich richtig informiert habe, hätte der Sommer nur zwei, drei Tage weiter bei den entsprechenden Temperaturen bleiben müssen, und wir hätten auch ohne irgendwelche Munitionseinwirkung den schönsten Moorbrand haben können“ – Thomas Malyusz, stellvertretender Direktor der Dienststelle (Quelle: NDR)
Es gibt hier in Deutschland das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, wenn Vorwürfe der fahrlässigen Brandstiftung im Raum stehen :D
Solche großen Moorbrände sind im Emsland keine Seltenheit. Ich war Anfang der 90er Jahre bei zwei solchen Brände, in Börger und bei Papenburg, dabei. Das Feuer brennt unter einem durch ohne das man es merkt und kommt dann im Rücken der löschenden Truppe plötzlich raus. Mit normalem Löschen kommt man nicht tief genug in die Torfschichten hinein.
Die beste Methode war damals an den Güllefässern der Bauern die Spitzeinheiten um 180 Grad gedreht anzuflanschen so das der Strahl dann direkt in den Boden schießt. Mit einem dutzend 200PS Schlepper mit 10,000 Liter Fässern im Pendeleinsatz haben wir das dann unter Kontrolle gebracht. Zusätzlich haben Tiefpflüge Gräben um das Feuer herum ausgehoben die dann feucht gehalten wurden um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Aber bei mehr als 1 Meter dicken Torfschichten hilft das auch nicht mehr …
Puh… Bei der gegebenen Brandgefahr, sollten gewisse Tests einfach verschoben werden.
Die WTD führt penibel Buch über ihre Tests.
Ein Nachweis der Fahrlässigkeit der WTD sollte bei Einsicht in diese Unterlagen kein Problem sein. Auch wenn gewisse Ergebnisse und Einzelheiten geschwärzt sein sollten! Es kommt nur drauf an, was am Ausbruchsort gelandet ist.
Die Ermittlungen sind abzuwarten. Keine vorschnell getroffenen Schlüsse
Es kommt neben den Umweltdelikten und fahrlässiger Brandstiftung gem. §§ 306, 306a, 306d StGB auch Brandstiftung durch Unterlassen nach §§ 306, 306a, 13 Abs. 1 StGB sowie fahrlässige Brandstiftung durch Unterlassen gem. §§ 306, 306a, 306d, 13 Abs. 1 StGB in Betracht.
Es ist also – vereinfacht gesagt – auch strafbar, wenn man eine mögliche geeignete und erforderliche Brandbekämpfungsmaßnahme unterlässt, obwohl an der Brandentstehung niemand (im strafrechtlichen Sinne) Schuld hat. Die Ermittlungen sind daher berechtigt.
Die Ermittlung bzgl. Brandstiftung wirken zumindest nicht ganz aus der Luft gegriffen (https://dejure.org/gesetze/StGB/306.html), bei Gesundheitsgefährdung stünde sogar schwere Brandstiftung im Raum. Inwiefern Eigentum des Bundes „fremdes Eigentum“ ist, bleibt zu bewerten.
Es ist ausgesprochen idiotisch und fahrlässig, wenn man anno 2018, in einem extrem trockenen Jahr, ein Moor, anstatt es der Wiedervernässung zuzuführen, trocken belässt und dann auch noch beschießt, als ob es nicht genug Sandboden für solche Zwecke in der Letzlinger (da brennt der Kiefernwald zwar auch gerade) oder Ueckermarker Heide aus der NVA Beute gäbe. Moor ist ein in D mittlerweile sehr seltener Lebensraum, der zudem, wenn trockengelassen, enorme Mengen an CO2 durch Mineralisierung des Torfs freisetzt, und mit bis zu 10 m mächtigen Torfschichten auch nicht ganz ohne ist, wenn erst Mal in Brand geraten. Es ist eine Sache, wenn man mit AMRAAM auf intakte (nasse) estnische Moore schießt, und eine ganz anderen, auf ausgetrocknete Moore in D.
Egal was die folgende Untersuchnung ausagt der Imageschaden für die Bundeswehr ist / wird imens groß, alleine schon weil das ganze wohl durch einen defekt eskalierte und wohl die zivilen Behörden erst spät informiert wurden. (Allerdings finde ich die erste erste meldung über den Brand auf der Seite des THWs am 13.09.18)
Ich bin gespannt wie lange sich das noch ziehen wird aber man rechnet wohl noch mit einer ganzen weil wenn man inzwischen eins von zwei Feldlager für gut 500 Kräfte aufgebaut hat.
Finde ich übrigens faszinierend das sowas zivile Behörden so schnell hinbekommen.
Die Seite des THWs liefert hier ein paar interesante Bilder (Ich hoffe der Link ist erlaubt)
https://www.thw.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Einsaetze/national/2018/09/meldung_005_moorbrand_vp.html?nn=923528
[Danke für den Hinweis – allerdings finde ich die erste Meldung des THW zu diesem Einsatz am 17. September, nicht am 13? Ich verlinke oben mal diese Berichte. T.W.]
Der Brandrauch ist hier im ca. 80km entferneten Oldenburg mittlerweile eine echte Belästigung. Alle paar Tage wenn der Wind günstig sind die Straßen so verraucht als würde es drei Straßen weiter brennen und riechen tut es ebenfalls so. Die Fenster müssen praktisch den ganzen Tag geschlossen bleiben. Aber immerhin weiß hier mittlerweile jeder was ein Moorbrand ist und wie man ihn sofort löschen könnte ;)
@T.W. Ich beziehe auf den Beitrag „Dauerbrenner“ vom 13.09.2018
„Gegen einen Moorbrand gehen zur gleichen Zeit mehr als 120 THW-Helferinnen und -Helfer im niedersächsischen Meppen vor. Mit insgesamt sechs Großpumpen betreiben die Ehrenamtlichen zwei Wasserförderstrecken. Im Einsatz sind Kräfte aus den Ortsverbänden Bremen-Nord, Cloppenburg, Hannover/Langenhagen, Lengerich, Lingen, Melle, Meppen, Nordhorn, Papenburg-Aschend., Rheine, Varel, Verden und Wunstorf.“
(Quelle Bundesanstalt Technisches Hilfswerk)
Ist nur der letzt Absatz, aber auch wenn die Bundeswehr hier nicht erwähnt wird dürfte es sich um das gleich Feuer sein.
[Danke, war mir nicht klar, dass dieser Text zum Brand in der Lieberoser Heide auch Meppen erwähnt. Habe das oben nachgetragen. T.W.]
Ich verfolge seit längerem dazu die Berichterstattung auch im NDR.
Link hier: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/osnabrueck_emsland/Moorbrand-Bundeswehr-verspricht-mehr-Transparenz,moorbrand194.html
(Falls too much, dann bitte Kürzen und Google dafür benutzen: Moorbrand NDR)
Auch hilft es einfach auf deren Rohlieferant Nonstopnews zu gehen und sich einfach durch die Blogdarstellung zurück zu klicken – es gibt an sich keinen Tag ohne Bericht dazu.
Ich bin kein Experte für Moorbrände, habe aber mal eine Dokumentation über Russische Feuerspringer gesehen und da hieß es:
Moorbrände mit Wasser löschen ist sinnlos. 1000 Liter Wasser für einen Quadratmeter. Einfach weil das Wasser immer wieder in den oberen Schichten verdunstet und es sehr lange dauert bis man in die unterste Schicht gelangt. Und dann kann man mal den Taschenrechner bemühen.
Einziges effektives und relativ einfaches Mittel:
Gräben um den Brandherd buddeln und zwar so tief wie das Moor tief ist.
Den Rest abbrennen lassen. Und je früher man dies tut, umso weniger Meter muss man graben.
Nun gut, die Weite Sibiriens ist etwas anderes als Niedersachsen.
Aber in meinen Augen wurde hier völlig falsch der Brand angegangen.
Und nach meiner Recherche ist das Moor dort auch nicht extrem tief (1 Meter), ein Graben also gut machbar.
Anders wäre es bei 5 Meter oder mehr. Da ist der Aufwand natürlich extrem.
Wow, die Mehrheit der Kommentatoren hier hat ja die Aufreißer unserer links gerichteten Presse sehr schnell aufgefasst!
So ganz kann ich die Aufregung nicht verstehen. Auf jedem TrÜbPl brennt es zur Zeit, ich selber wohne am Rande eines TrÜbPl und kann fast Täglich die Rauchschwaden sehen, wen das Militär übt, muss man eine gewisse Belastung für die Umwelt hin nehmen.
Die Anzeige kommt von Umweltaktivisten, nicht von der Staatsanwaltschaft an sich, diese muss der Anzeige von Amtswegen nun mal nachgehen. Mal gespannt was dabei raus kommt, ich denke nicht das man dafür jemanden verurteilen wird.
Den einzigen Vorwurf den man machen kann sind die Manngelde Weitsicht der Führung der BW-Feuerwehr. Wen beide Löschraupen defekt sind dann muss ich schleunigst (vielleicht mit Sondermitteln) dafür sorgen das zumindest ein geeignetes Löschgerät vorhanden ist. Also eine schnellere Instandsetzung einsteuern oder ein ersatzgerät leihen.
Wen in Brandenburg der Wald brennt kann man medienwirksam unterstützen, aber auf dem eigenen Land dauert es zwei Wochen bis Unterstützung aus den eigenen Reihen kommt. das Spiegelt den Zustand der BW sehr gut wieder!
[Ihre Meinung ist Ihre Meinung, aber jetzt die Auswirkungen dieses Großbrands als Erfindung „unserer links gerichteten Presse“ und die Ermittlungen auf „Umweltaktivisten“ zurückzuführen, ist schon ziemlich dreist, um es zurückhaltend zu sagen. Die anderen Kommentare hier sind vermutlich auch alles so linke Typen, oder? So bitte nicht. T.W.]
Ich habe bei einer WTD meine Berufsausbildung gemacht, in der BW als Soldat gedient und bin aktiver THW Helfer.
Daher denke ich, dass ich mir dazu eine Meinung erlauben kann.
Es ist durchaus Fahrlässigkeit wenn bei Waffentests NUR ein Speziallöschfahrzeug einsatzbereit ist. Eine Redundanz hätte Vorort vorhanden sein müssen. Sprich wenn die zweite Raupe in der Instandhaltung ist dann halt a) keine Erprobung oder b) geeigneten Ersatz vorhalten. Löschhelikopter in Bereitschaft auf einem Platz in akzeptabler Entfernung.
Von Seiten der BW ist es eine Frechheit über zwei Wochen sich auf freiwillige Helfer zu verlassen statt eigenes Personal in erforderlicher Stärke einzusetzen. Mit Verweis auf die Hoheit der BW auf dem Gelände würde allen Einsatzkräften ein Medienmaulkorb verdonnert.
Warm Anziehen sollten sich vor allem der Dienststellenleiter der WTD, der Leiter fürs Schießen, der BW Feuerwehrführer sowie der oder die Schirrmeister der BW Feuerwehr, evtl. noch der Kraftfahrer der Raupe…..
Die können sich schon Mal alle einen Anwalt besorgen und Gewissheit darüber haben das der Dienstherr ihnen mit Freuden ein Pfund Kacke am den Siegel klebt wenn er eine Möglichkeit dazu sieht. Frei nach dem Motto…. Einzelversagen, Vorschriften missachtet, System BW war nicht schuld.
@Harald | 21. September 2018 – 0:40
Exakt. Ein Moorbrand ist als Entstehungsbrand (also wenn gerade mal oben das trockene Gras usw brennt) noch mit Wasser im angemessenen Rahmen löschbar.
Eskaliert das aber über ein gewisses Maß (wenige Hundert Quadratmeter), dann ist es sowohl gefährlich als auch aufgrund der schlechten Begehbarkeit (und Befahrbarkeit) ein enormer Aufwand an Personal und Material -aber noch machbar. Geschwindigkeit ist der Schlüssel.
Nach kurzer Zeit wird sich jedoch der Brand an etlichen Stellen in die Tiefe (Torf) bewegen (im Zweifel bis zum Wasserspiegel). Wenn das passiert ist es mit Wasser von oben nicht mehr löschbar. Jeder Tropfen ist Verschwendung. Selbst wenn es erloschen scheint, so wird sich binnen Stunden oder Tagen erneut ein Brand entwickeln, der durch erneuten Rauch erkennbar wird. Man bräuchte dann also Bagger, Grubber, Pflüge usw. um in die Tiefe zu kommen. Das steht dann meist im Widerspruch mit Gefährdung und Befahrbarkeit usw…
Eine gute Methode ist, sich an Wegen oder tiefen Geländeeinschnitten (Entwässerungsgräben) zu postieren und dort eine Grenze zu bilden – auch mit Erdarbeiten falls erforderlich. Funkenflug ist jedoch der Sache evtl. abträglich und muss unterbunden werden. Kostet auch Wasser und die Flächen innerhalb des Bereiches werden aufgegeben.
Besonders in der Windseite wird man entweder unter starkem Atemschutzeinsatz arbeiten müssen oder Abstand halten und ggf. mit Gegenfeuern arbeiten müssen. Die Materialschlacht dafür ist enorm.
Zu diesem Feuer:
Zusammenfassend kamen da wohl ein paar Sachen zusammen:
1. Der Brand wurde erwartungsgemäß durch Raketentests verursacht. Ein sicherlich normaler Vorgang dort.
2. Der Löschvorgang scheiterte dann jedoch, weil a) ein Löschgerät plötzlich seinen Dienst verweigerte und b) das zweite Gerät schon länger in der Instandsetzung weilt.
So stand man wohl mit runtergelassenen Hosen da. Deja vu für viele hier, nehme ich an (SCNR)
3. Der Brand hatte also Zeit sich zu entwickeln und auch tiefe Schichten zu erreichen. Jetzt müsste man sofort entscheiden große Teile aufzugeben und nur die Grenzen zu verteidigen. Das Wetter hatte dabei wohl eine Tendenz zu Sonne und Wind – extrem förderlich für den Brand und gegen die Kräfte.
4. Es soll nun aber so gewesen sein, dass die zuständige BW-Feuerwehr sehr lange allein versucht hat der Sache Herr zu werden und wohl erst Tage(!) nach Ausbruch externe Feuerwehren in Anspruch genommen hat.
5. Im Zielgebiet kann man wohl aufgrund von Munitionsresten eher nicht sicher löschen und fahren, so dass die Kernzone ohnehin nicht verteidigt werden kann und muss. Da man das Gebiet aber sehr groß hat werden lassen ist der Aufwand Grenzen zu halten natürlich exponentiell gestiegen.
6. Die Wasserbewegungen, die das THW dort vornimmt dienen wohl meistensteils der Vernässung des Moores. Ich nehme daher an man hat die Entwässerungen geschlossen und pumpt das Wasser zurück ins Moor. Es ist klar, dass das bei dem Volumen nicht eben wenig Zeit und Material erfordert. Das erklärt auch den THW-Einsatz, da die Pumpen mit hohem Volumenstrom haben, die die Feuerwehren nicht haben. Man wird die Gebiete Polderweise fluten um dem Torfbrand in der Tiefe bei zu kommen. Man wird sicher auf starken Regen hoffen, der ja für dieses Wochenende angesagt ist, und der Sache sehr zuträglich wäre.
Kurzum ist das Feuer ungeplant zu groß geworden und man hat m.E. den Zeitpunkt zum entschlossenen Handeln (Material- und Kräfteaufwuchs) verpasst. Die Initiative zurück zu gewinnen ist dann natürlich umso aufwändiger. Das ist beim Feind Feuer nicht viel anders als im militärischen.
Das haben doch jetzt genau die ausgelöst, die der Truppe ständig erklären, dass alles getestet sein muss, damit nichts passiert. Dazu uns entweder eine Million Auflagen erteilen, immer vom dümmstmöglichen Soldaten ausgehen und im Zweifelsfall keine Nutzungsgenehmigung erteilen. Super!!
@Alpha November | 21. September 2018 – 10:08
Auch mit einem SCNR ist dieser Einwand nicht berechtigt. Denn man unterhält eben zwei dieser sündhaft teuren Löschraupen, damit eine mal ausfallen oder in Reparatur gehen kann, ohne dass dies Auswirkungen auf den Dienstbetrieb hat.
Die Doppelvorhaltung ist nicht zwingend. Eine Raupe würde auch genügen. So die Vorgaben und Planungen. Aber wenn dann diese eine ausfällt, wäre die Platznutzung auf unvorhersehbare Zeit nicht möglich. Daher hat man zwei beschafft.
Dass dann spontan die zweite Raupe im Löscheinsatz(!) auch noch ausfällt, ist unglücklicher Zufall.
Das kann aber jeder Feuerwehr auf dem Dorf oder einem Flugplatz oder einem Truppenübungsplatz auch passieren. Dort steht auch nicht immer ein gleichartiges einsatzbereites Ersatzfahrzeug in der Garage.
Der NDR Meldet gerade, dass der KAtastrophenfall ausgerufen wurde und evtl. zwei Gemeinden evakuiert werden müssen.
https://twitter.com/NDRinfo/status/1043054450439544837
@Tom
Jeder Einsatzleiter einer Feuerwehr kümmert sich um Redundanz. Da steht evtl. nicht zwei gleiche Fahrzeuge bei einer Wehr aber bei einer Anderen, welches dann rechtzeitig nach allermiert wird.
Bei geplanten Einsätzen ist es um so schlimmer wenn ich nur ein einziges Einsatzmittel habe, dann muss der Verantwortliche Einsatzleiter die Einwilligung für das Schießen versagen oder andere geeignete Einsatzmittel vorhalten.
Sprich zwei Raupen sind dann nicht genug…. er bräuchte drei in der Halle. Eine die Stand By ist… eine als Ausfallreserve und eine die auch Mal in die Instandhaltung gehen kann.
Oder er muss wenn nur eine vorhanden andere Maßnahmen treffen… Löschhelikopter Standby ect.
Brandstiftung im strafrechtlichen Sinne kommt hier insofern in Frage, als dass Arbeitnehmer (Mitarbeiter der WTD) fahrlässig das Eigentum des Arbeitgebers (Moor im Eigentum des Bundes) in Brand gesetzt haben könnten.
Da es sich um ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis handelt, wird es recht kompliziert, es müssen sowohl strafrechtliche als auch arbeitsrechtliche Aspekte berücksichtigt werden:
(a) Einerseits haben die Arbeitnehmer erstmal die Tätigkeit ausgeführt, mit der sie beauftragt waren: Flugkörper testen.
(b) Andererseits müssten sie dabei die vom Arbeitgeber erlassenen Vorschriften beachten und darüber hinaus auch elementare Sorgfalt im Umgang mit dem Eigentum des Arbeitgebers an den Tag legen. Den Arbeitgeber trifft wiederum die Pflicht, die Arbeitnehmer im Erkennen und Umgang mit Gefahren zu schulen und Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr zu treffen (Löschzug).
(c) Zu klären ist daher zuallererst, ob es eine Vorschrift existiert, die den Betrieb der Versuchsanlage bei Waldbrandgefahr regelt. Anderswo in der BW gibt es ja sowas: ich habe in den 90ern mehrfach erlebt, dass Schießbahnen wegen Waldbrandgefahr gesperrt wurden. Wenn so eine Vorschrift auch für die WTD existiert, müsste geklärt werden, ob sie das Schießen tatsächlich verboten hätte, und wenn ja, ob das Verbot wissentlich oder unwissentlich umgangen wurde. Das ist der vergleichsweise einfache Fall.
(d) Kompliziert wird es, wenn so eine Vorschrift nicht existiert. Denn dann müsste die Frage geklärt werden, ob die Mitarbeiter von sich aus hätten erkennen mussten, dass eine so erhöhte Gefahr besteht, dass das Schießen einzustellen ist. Oder wäre das dann allein der Fehler des Arbeitgebers (wahrscheinlich)? Das müsste genau geprüft werden.
(e) Darüber hinaus könnten den Bund als Eigentümer der Anlage wegen der Rauchbelastung der Umgebung strafrechtliche (Körperverletzung), ordnungsrechtliche (Immissionsschutzgesetz) oder zivilrechtliche (Schadensersatz) Konsequenzen treffen.
Küstengang01 | 21. September 2018 – 11:31
Wenn das nur immer so einfach wäre. Wenn ein Dienststellenleiter so eine Entscheidung trifft, dann muss er sich nämlich auf der anderen Seite auch im Falle des Falles es gegenüber dem Bundesrechnungshof rechtfertigen, ob diese zweite oder dritte oder vierte Raupe wirklich notwendig gewesen wäre. Und wenn er dann nicht vorweisen kann, dass eine bestimmte Anzahl an Bränden, die bisher ausgebrochen sind, diese Beschaffung rechtfertigen, dann taucht er auf der Liste auf. Und das will auch keiner. Also müsste man hier eine der beiden Regelungen außer Kraft setzen und auf den Sachverstand der einzelnen Behörden vertrauen, das macht aber auch keiner.
„Der Löschvorgang scheiterte dann jedoch, weil a) ein Löschgerät plötzlich seinen Dienst verweigerte und b) das zweite Gerät schon länger in der Instandsetzung weilt.“
Wie viele „Löschraupen“ hat eigentlich Munster? Soweit ich mich erinnern kann, verfügt die Kommandantur dort über einen weitaus größeren Fuhrpark an „Raupen-Tierchen“.
Und vielleicht sollte man sich mal vor Augen führen, dass eine Redundanz eben keine mehr ist, sobald ein Fahrzeug ausfällt. In anderen sicherheitskritischen Bereichen bedeutet der Ausfall der Redundanz gleichzeitig einen totalen Stopp aller geplanten Aktivitäten. Ein Flughafen zum Beispiel stoppt weitere Starts und Landungen, nachdem die Stromversorgung durch Ausfall einer Quelle nicht mehr redundant ist. Dann wird nur noch abgearbeitet, was schon im Landeanflug ist und nicht mehr umgeleitet werden kann.
Wenn die Tests so hohe Priorität haben, wieso wird dann kein Ersatz für die ausgefallene und damit absehbar nicht vorhandene Redundanz beim Löschgerät beschafft?
@ SvenS
Interessant wäre auch, was die Niederlande dazu sagen.
Denn sobald der Wind längere Zeit auf Ost dreht, sind sie ebenfalls stark betroffen.
Man kann nur hoffen, daß das Problem schnell gelöst wird.
@all
Angesichts der weiteren Entwicklungen (Katastrophenalarm, mögliche Evakuierungen, geplanter Besuch der Ministerin) gibts nachher einen neuen Thread als update; bitte noch etwas Geduld.
@Der Realist.
Die NLD „sagen“ nichts dazu.
https://duitslandinstituut.nl/artikel/28082/evacuatie-dreigt-bij-veenbrand-meppen
Es wird kommentiert, das Verhalten der Feuerwehren, der Bundeswehr und der Landesregierung NDS.
Da gerade aktuell Westwind-Wetterlagen ins Haus stehen, herrscht bei unseren Nachbarn Tiefe Ruhe,
@Tom | 21. September 2018 – 11:13
Ich sage mal Jain.
Bei dem System Freiwilliger Feuerwehren ist es schon so, dass eine Mehrfachredundanz vorhanden ist. Wenn ein Hauptfahrzeug einer Feuerwehr ausfällt wird es durch die Nachbarfeuerwehr(en) kompensiert oder bei längerfristigem Problem sogar aus Landesreserven aufgefüllt. Für Spezialfahrzeuge wird in der Regel sogar was gemietet während solcher Phasen.
Wenn eine Firma eine Werkfeuerwehr haben muss (und nichts anderes ist das hier), dann gibt es Gefährdungen und Ausrüstung die sich ggü. stehen sollen. So muss man bei Spezialfahrzeugen, die man unweigerlich im Normalbetrieb braucht (und bei diesem Betrieb kommt es oft und vorhersehbar beinahe als Automatismus zu einem Feuer bei den Erprobungen!) so viele stehen haben, dass eines auch spontan versagen kann ohne das man gleich mit dem Arsch an der Wand steht. Sind das Standard-Fahrzeuge wo man weiss, jedes zweite Dorf hat so eines, dann kann man sich auch mal zurück lehnen, aber bei Spezialgerät geht das halt nicht.
Jede Stadt deren einzige Drehleiter in Reparatur geht wird sich so lange eine Mieten oder eben mit seinen Nachbarn sprechen.
Da man hier zwei solche Löschgeräte hatte, ist das ja auch der Fall gewesen mit einer Redundanz. Aber in dem Moment wo Eines in die Inst geht wegen eines (hier wohl längerfristigen!) Defektes, da muss ich dann entweder anders Rednundanz schaffen oder den Zielbereich schon präventiv vorwässern um das Risiko abzufedern oder den Test ganz weg lassen bis das geklärt ist oder wenigstens zusätzlich das Wetter auf meiner Seite ist.
Man ist halt seitens WTD volles Risiko gegangen und hat einen möglichen Löschgeräteausfall des Einzigen Spezialgeräts nicht ernst genommen oder gar nicht in Betracht gezogen.
Das es dort zu Bränden kommt ist normal und m.E. betriebsbedingt. Da werden auch die Ermittlungen meiner Einschätzung nach im Sande verlaufen. Das wird daher keine ‚Brandstftung‘ werden. Aber das man sich auf zwingend erforderliches Speziallöschgerät gestützt hat, dessen Funktionssicherheit der Schlüssel war – obwohl die Redundanz nicht gewährleistet war, dass wird Folgen haben.
@Mithos | 21. September 2018 – 12:31
Raupentierchen aka Pionierpanzer&Co schon. Aber Löschraupen gibt es mMn in Munster nicht.
Und selbst wenn, soll der gesamte Übungsbetrieb in Munster ruhen, weil man vorsorglich vorab seine Redundanz nach Meppen gefahren hat? Nö.
Das ist nunmal das Leid mit Spezialfahrzeugen. Es gibt davon immer ausreichend. Bis einmal etwas unvorhergesehenes passiert. Aber das verbucht man unter Restrisiko. Denn die Risikominimierung auf Null in allen(!) Bereichen will und kann(!) niemand finanzieren. Und normale Löschfahrzeuge gibt es auch Meppen zusätzlich.
Schauen sie doch mal zur Feuerwehr in der nächstgelegenen Großstadt. Die hat bestimmt viele Drehleiterfahrzeuge oder normale Teleskopmasten. Aber selbst eine Millionenstadt wie Hamburg hat nur einen großen Teleskopmast. Wenn der ausfällt, dann besorgt man sich schnellstmöglich einen Ersatz – oder setzt auf Lücke. Und im Brandfall geht man auf Nothilfe aus der 1 Stunde entfernten Nachbarstadt und hofft auf himmlischen Beistand bei der langsamen Brandausbreitung. Nicht schön, aber is so.
@Mithos
Ganzgenau! Wenn Redundanz nicht gegeben dann kein normaler Betrieb. Der Leiter der BW Feuerwehr, Sicherheitsbeauftragte der Dienststelle und in letzter Konsequenz der Dienststellenleiter hätten den Schießbetrieb stoppen müssen.
Oder eine Redundanz wieder herstellen. Sprich Raupe in der Instandhaltung dann halt Ersatzgerät aus anderem Standort bestellen für die Zeit. Kann man ja planen.
@Snapshot
Wenn man Angst vor dem BRH hat muss man halt damit leben vorm Richter zu landen. Bei Sicherheitsrelevanten Geräten sagt der BRH nix…. Kann ich immer begründen mit Brauch ich weil DV xy oder Gesetzt so und so….. schreibt vor ansonsten keine sichere Betriebsdurchführung. Wen in einem Bürohaus der zweite Flucht und rettungsweg versperrt ist darf da auch niemand mehr arbeiten oder es werden Ersatzmaßnahmen ergriffen.
@Tom | 21. September 2018 – 13:25
Richtig. Redundanz hat Grenzen. Sie vergleichen aber eine Stadt mit dem dortigen Risikospektrum, das sehr vielschichtig und differenziert ist wie auch unkalkulierbar. Und das geht so nicht:
Bei der WTD WEISS man, dass es Feuer geben wird und nimmt das als betriebsbedingt normal hin. Dagegen spricht auch nichts. Aber der Umkehrschluss ist halt, dass ich zwei Maschinen vorhalten muss, wenn ich eine unbedingt dafür brauche. Fällt eine aus, dann muss ich so lange auf Tests verzichten oder eben kompensieren.
Würde man Ihr Beispiel ran ziehen und hat sagen wir einen massiven Defekt an HHs einzigem Teleskopmast, dann kann man tatsächlich realisitisch hoffen, dass man den in den 2 Monaten Reparaturdauer nicht braucht, weil man aus den Vorjahren weiss, das man den eh nur 3 mal im Jahr benutzt hat, wovon 1 mal auch ohne gegangen wäre oder so ähnlich.
Und deshalb können Sie das nicht vergleichen. Wäre es so, dass in HH betriebsbedingt willentlich Höhenrettungsprobleme an der Tagesordnung wären, da der Stadtpark sagen wir einen störrischen Freefalltower betreibt der oft oben bleibt oder so, dann wäre das Ding ganz sicher geschlossen so lange der Mast in Reparatur ist. Und das ist eben der Unterschied.
In HH ist es schlicht wirklich Pech wenn ausgerechnet dann was passiert und eben Lebensrisiko, bei der WTD könnte das allerdings auch flockig Vorsatz werden – zumindest aber wohl grob fahrlässig…
Weiß man denn mit wass die BW womit auf was geschossen hat? Die werden nicht einhach so Raketen in den trockenen Torf jagen.
Ministerin wird am Woe in Meppen erwartet ……..ohne CH53
[Äh, mag ja sein, aber a) ist das in diesem Fall von Bedeutung, wenn ja warum, und b) sagt das was über CH53? T.W.]
@all
Gibt ein Update mit Infos vom heutigen 21. September; bitte die Debatte dort weiterführen.