Kampf der Korruption: Kein Schoko-Osterhase für die ‚Bonn‘
Im Kampf gegen die Korruption hält sich das Bundesministerium der Verteidigung exakt an die Vorschriften. Der Versuch des Freundeskreises des Einsatzgruppenversorgers Bonn der Deutschen Marine, der Besatzung zu Ostern einen Schokoladenhasen in Übergröße zukommen zu lassen, wurde gemäß der Dienstvorschrift A-2100/20 Durchführung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und sonstige Schenkungen) ordnungsgemäß gestoppt: Ein solches Geschenk, so beschied die Rechtsabteilung des Ministeriums, sei unzulässiges Sponsoring durch Privatpersonen.
Den Schokohasen hatte die Vorsitzende des Freundeskreises EGV Bonn e.V. Annett Reimers, bei einem Gewinnspiel kurz vor Ostern gewonnen. Im Namen des Vereins ließ sie den Hasen direkt an das größte Schiff der Deutschen Marine schicken, wo er allerdings nie ankam: Die Besatzung musste weisungsgemäß die Annahme verweigern. Der Schokohase kam dann in der vergangenen Woche etwas lädiert (Foto oben) wieder beim Absender an.
Die Zurückweisung des verbotenen Geschenks beruhte auf der rechtlichen Einschätzung des Dezernats II 6 ES (Ermittlungen in Sonderfällen) der Rechtsabteilung des Ministeriums:
Die Annahme des Schokoosterhasens ist als Sponsoring im Sinne von Bezug 1. zu werten, da der Schokoosterhase der Besatzung und somit der Dienststelle EGV Bonn zugutekommen sollte.
Öffentliche Ausgaben sind grundsätzlich durch Haushaltsmitten zu finanzieren. In Ausnahmefällen dürfen Sponsoringleistungen angenommen werden, wenn ein erhebliches dienstliches Interesse an der Annahme der Zuwendung besteht und einer der in Nr. 203 von Bezug 1. aufgeführten Ausnahmetatbestände in Betracht gezogen werden kann. Allein mit der Patenschaftsarbeit an sich lässt sich die Annahme von Sponsoringleistungen nicht begründen.
Und an einem Schokoladenosterhasen besteht nun mal kein erhebliches dienstliches Interesse.
Allerdings zeigte die Rechtsabteilung einen möglichen Ausweg für die wiederkehrenden Gelegenheiten zum Beschenken der Besatzung auf:
Wenn der Schokoosterhase direkt von der Patenstadt des EGV Bonn, der Stadt Bonn gekommen wäre, hätte es sich um eine Leistung einer öffentlich rechtlichen Körperschaft gehandelt, deren Annahme und Beantragung unter Nr. 104 von Bezug 1. geregelt ist.
Organisatorische Maßnahmen, die durch die Freundeskreise im Rahmen der Patenschaften der Schiffe mit den Patenschaftsstädten erbracht werden, dürfen angenommen werden, soweit die weiteren Voraussetzungen der A-2100/20 jeweils erfüllt sind.
Das also ist der Tipp für die diversen Freundeskreise: Eine öffentlich rechtliche Körperschaft suchen, die in einem Bezug zu der jeweiligen Einheit steht. Dann könnte es klappen (obwohl jetzt natürlich der Jurist der Stadt Bonn gefragt ist und klären muss, ob eine solche Spende von einem privatrechtlichen Verein von der Stadt überhaupt weitergegeben werden darf…). Und die betroffene Bundeswehreinheit muss natürlich den Antrag stellen, ein solches Geschenk annehmen zu dürfen.
Das Dezernat Ermittlungen in Sonderfällen, früher sogar über eine gesonderte kostenlose Telefonnummer erreichbar, hat die mögliche Bestechung von Soldaten auf dieser Ebene ohnehin genau im Blick. Vor mehr als 15 Jahren beging ein deutscher Kommandeur des Kosovo-Kontingents der Bundeswehr den großen Fehler, angereiste Journalisten zu bitten, über ihre Verlage doch Freiexemplare für die Soldaten im Einsatz bereitzustellen. Kaum hatten die Verlage tausende von Freiexemplaren für ein halbes Jahr zugesagt, wurde das Vorhaben ordnungsgemäß als unzulässiges Sponsoring gestoppt. Auch das Angebot eines großen deutschen Telekommunikationsunternehmens, die Soldaten im Kosovo-Einsatz kostenlos in die Heimat telefonieren zu lassen, konnte angesichts der Korruptionsgefahr nicht hingenommen werden und wurde untersagt.
(Foto: privat)
Dieses Juristenbashing finde ich persönlich absolut unpassend. Man kann durchaus darüber diskutieren, ob ein wenig mehr Fingerspitzengefühl, von der vorgesetzten Dienststelle sowie bei Dez II 6, angebracht wäre, aber ich gebe zu bedenken, dass sich derjenige, der diesen Vorgang entgegen der Vorschrift abgesegnet hätte, durchaus angreifbar gemacht hätte.
Matze | 16. Mai 2018 – 9:45
Wir bezahlen unsere Soldaten recht ordentlich; ein genereller „military discount“ ist nicht erforderlich. Mitglieder im DBwV können jedoch, einige Dinge zu Sonderpreisen erwerben.
Ein Vorschlag zur Lösung:
Ich weiß natürlich nicht, ob die ‚Bonn‘ für Ihre drei Laufbahngruppen jeweils einen e.V. hat, sprich eine OHG, eine UHG und eine für die Mannschaften. Falls ja, soll der Freundeskreis des EGV Bonn künftig ihre Geschenke diesen drei Vereinen zukommen lassen.
Ich will an dieser Stelle nicht auch noch auf „die armen Juristen“ einschlagen.
Für mich hat die Anwendung des GMV schon viel früher aufgehört: Nämlich an der Stelle an der die „Meldung über einen geschenkten Osterhasen“ verfasst wurde. Der Schoko-Lampe hätte vom Wachtmeister oder dem Kommandanten in der Messe auf den Tisch gestellt werden müssen, ein gemeinsames „Danke!“ in Grundstellung – fertig.
Frei nach Friedrich dem Großen (Zitat: „Ich habe Sie zum Stabsoffizier gemacht, damit Sie wissen, wann Sie nicht gehorchen sollen.“) kann man diese „Aufforderung zum sinnvollen Ungehorsam“ auch auf das Ignorieren oder Überlesen unterbelichteter Vorschriften und Anweisungen anwenden. Aber dazu braucht man halt Rückgrat und keinen vorauseilenden Gehorsam. Womit wir wieder in anderen Themenfeldern wären.
Ich hole mir jetzt einen Schokoriegel…
@student, Zivilist, Metallkopf: Wohl gesprochen! Das ist hier, denke ich, der richtige Ansatz. Die Vorschrift existiert (aus gutem Grund). Dass Dez ES sogar einen Lösungsvorschlag anbietet sollte hier gewürdigt werden. Stattdessen auf andere, teilw. gar nicht hiermit in Verbindung stehende Missstände hinzuweisen, ist in dem Zusammenhang leider nicht wirklich zielführend.
Der Punkt sollte doch in diesem und ähnlichen Fällen nicht sein, warum die Annahme von Sponsoringleistungen zweckmäßigerweise untersagt ist, sondern ob es sich überhaupt um Sponsoringleistungen handelt. Im Netz existieren unzählige Definitionen des Begriffs „Sponsoring“, die aber alle einen entscheidenden Aspekt gemein haben: Förderung […] mit der Erwartung, eine die eigenen Kommunikations- und Marketingziele unterstützende Gegenleistung zu erhalten.
Insofern wäre es doch mal interessant gewesen, welche entsprechende Erwartungshaltung das BMVg Frau Reimers unterstellt hat und auf Grundlage welcher Erkenntnisse.
*einfachnurnochamkopfschütteln*
Die Formen müssen gewahrt bleiben.
Was sollte der Jurist denn sonst tun?
Die Vorschriften brechen, auf einmal?
@Heiko Kamann
Die Geldersparnis ist nicht einmal der wirklich bedeutende Punkt.
Recht ordentlich, ja so kann man das auch bezeichnen.
Zentrale Dienstvorschrift A-26640/2
Betreuung der Beschäftigten am Heiligabend
Vorschlag:
=> erweitern um Ostern und um Absatz: Geschenke der Gesellschaft an Angehörige der Bw.
@JMWSt: Das hat weder mit fehlenden Rückgrat noch vorauseilendem Gehorsam zu tun. Es ist die konsequente Umsetzung des Gelöbnisses bzw Diensteides. Vergl. auch Paragraph 19 SG in Verbindung mit Paragraph 13 SG.
ThoDan | 16. Mai 2018 – 12:47
Ja, recht ordentlich. Ich bin OStFw a.D. und meine Pension (Versorgungsbezüge) sind im Vergleich zu Menschen, die nicht im öffentlichen Dienst waren, gut.
Andere Berufsgruppen, bekommen ja auch keine besonderen „Berufsrabatte“ und das ist auch gut so.
Auch Gesetze fallen nicht vom Himmel oder sind per se göttlicher Natur.
Sie werden von ganz normalen Referenten geschrieben und von Politikern verabschiedet. Von daher sind sie auch nicht sakrosankt.
Vielleicht setzt sich ja auch mal in DEU die Erkenntnis durch, dass manch ein Gesetz einfach schlecht ist und man es relativ leicht ändern kann!
Dazu braucht es nur Menschen.
@Heiko Kamann
Ich hatte vor kurzem mal hier Feldwebelsold mit Facharbeitergehalt verglichen.
Facharbeiter bekommt IIRC 20 – 25% mehr und arbeitet weniger Stunden als der Feldwebel offiziell Dienst tut.
Dazu kommen noch so Dinge wie Betriebsrente, Aktien, und weiteres … und da sind auch Rabatte enthalten..
Aber wie gesagt, das Geld ist nicht das wichtige, es geht um Anerkennung und Wertschätzung des Dienstes
[Jetzt geht es aber schon sehr in Richtung OT… T.W.]
@Heiko Kamann
„Andere Berufsgruppen, bekommen ja auch keine besonderen „Berufsrabatte“ und das ist auch gut so.“
Es geht nicht um einen Berufsrabatt und die Aussage, „andere Berufsgruppen bekämen ja auch keine besonderen „Berufsrabatte“ ist grundsätzlich falsch.
Warum verdienen Fussballspieler, Rennfahrer, Schauspieler u.v.a. so viel Geld und bekommen trotzdem Vergünstigungen?
Wer glaubt, dass ein Schokoladen Hase die Streitkräfte korrumpiert, ist fern von unserem Beruf. Auch hat jeder die Chance „auf die dunkle Seite der Macht“ zu wechseln und kann in in den öffentlichen Dienst eintreten, hier winken Reichtum, Macht, Ruhm und Ehre ;-)
Mann kann ihn ja einschmelzen und für die Kameraden Weihnachtsmänner gießen, die liegen ja dann mit Sicherheit unter dem Wert, oder man gibt ihn als Leihgabe, mit dem Hinweis, „zum Verzehr nicht geeignet“ (wie die Schiffsmodelle der Firmen in Bw Liegenschaften.
@Metallkopf
Es ist sicher unstreitig, dass die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind, Wir sollten allerdings dabei nicht vergessen, dass es sich im vorliegenden Fall um eine einfache Interpretation einer Rechtsnorm durch einen oder mehrere Juristen einer Verwaltungsabteilung der Exekutive handelt, nicht um Akte der Rechtsprechung im verfassungsrechtlichen Sinn, wie sie nach meinem Rechtsverständnis in Urteilen zum Ausdruck kommen. So gesehen haben Juristen als Berater durchaus eine gewisse Verantwortung für ihre Interpretationen (aber natürlich nicht für Statements, wie sie z.B. in der Nicht-Berücksichtigung von höchstrichterlichen Entscheidungen zum Ausdruck kommen würden).
In diesem Sinn sehe ich es auch nicht als Juristen-Bashing an, wenn ich an das Bonmot erinnere „Zwei Juristen, drei Meinungen“.
@ Nur 2 Cent und @ JMWSt
Wenn Sie sich auf „… die konsequente Umsetzung des Gelöbnisses bzw Diensteides.“ berufen, ist die abschließende Entscheidung ja auch nur konsequent und nicht zu beanstanden.
Ich bin daher im vorliegenden Fall eher bei JMWSt.
Das grundlegende Problem ist jedoch tatsächlich die Frage der Einbeziehung / Wertung der Leistungen und Aktivitäten der zahlreichen Freundeskreise unserer Schiffe / Boote. Denn der finanzielle Gegenwert zahlreicher Schenkungen (Sportgeräte, Edelstahlgrills, Musikanlagen, etc.) der Freundeskreise geht weit über den hier betrachteten Wert des Schokohasen hinaus – auch wenn ich verstanden habe, dass es letztendlich gar nicht um die Höhe des finanziellen Gegenwerts geht.
Elahan | 16. Mai 2018 – 14:49
„Warum verdienen Fussballspieler, Rennfahrer, Schauspieler u.v.a. so viel Geld und bekommen trotzdem Vergünstigungen? “
Weil diese Leute meistens eigenständige Unternehmer sind und ein gutes Management haben, nebst Werbefaktor.
@T.W. sorry für OT … war jetzt meine letzte Einlassung in der Sachen.
Herr Wiegold,
lassen Sie mich Ihren Artikel in folgenden Details berichtigen:
Bei der von Ihnen beschriebenen Dienststelle handelt es sich um das Referat BMVg R II 6 ES (Ermittlung in Sonderfällen), ehemals BMVg R II 1. Dezernate gibt es im Bundesministerium der Verteidigung nicht.
Darüber hinaus hat das Referat nach wie vor eine öffentlich einsehbare Festnetzdurchwahl sowie die Möglichkeit etabliert, per Mail Kontakt aufzunehmen.
Erlauben Sie mir auch die Bemerkung, dass die Entscheidung über die Annahme von Belohnungen oder Geschenken sowie über Sponsoring faktisch ein Akt der Korruptionsprävention, jedoch nicht, wie von Ihnen benannt, der Korruptionsermittlung ist.
Die Korruptionsfälle des Verteidigungsressorts können Sie dem Jahresbericht des BMI zur Korruption in der Bundesverwaltung entnehmen.
Denjenigen Kommentatoren, die hier auf die eine oder andere Art um Augenmaß bitten, möchte ich die Frage stellen, wo Sie persönlich dann die jeweiligen Grenzen ziehen würde. Wo sollte man, wenn man nach Augenmaß und nicht nach Gesetzeslage urteilt, aufhören und wo beginnen, Anträge zu genehmigen? Vor allen Dingen nach welchen Kriterien? Und wäre diese Art der Ungleichbehandlung dann fair im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes?
Herr Bergmann,
danke für die Korrekturen – von einigen Feinheiten der Verwaltung habe ich nicht die Kenntnisse im Detail.
Ich habe das Thema nicht auf den von Ihnen angesprochen Gleichheitsgrundsatz zugespitzt. Da Sie den ausdrücklich erwähnen, stellt sich natürlich die Frage, ob die Gleichbehandlung eines Freundeskreises einer Bundeswehreinheit mit z.B. einem Rüstungskonzern fair im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes ist. Ausdrücklich als Frage formuliert.
Im Zivilleben gilt schon lange die Erkenntnis:
„Es gibt keinen Sachverhalt, der nicht unter Hinzuziehung eines Juristen zum Problem wird“.
Gekontert wird das dann mit: „Wer viel fragt kriegt viel Antworten“
Daher bin ich ganz bei @JMWSt: Der Hase liegt wo anders im Pfeffer
Die Juristen können nicht anders wenn so ein „Quatsch“ an sie heran getragen wird – aber warum haben die blauen Jungs das Ding nicht einfach stillschweigend ganz relaxed aufgegessen?
Bw Krankheit Absicherungsdenken – Melden durch Hasenfüße macht halt eben doch nicht immer frei, jedes „cover my ass“ kann dann auch schnell als Tritt in den Allerwertesten zurück kommen.
Wo ein Melder – da eben immer auch ein Richter.
Fazit für mich: traut Euch mehr!
– und steckt einen eventuellen Anpfiff mann-/frauhaft weg. Wäre sicher nicht das Ende der Karriere geworden, wenn den Bunny jemand auf seine Kappe/Schiffchen/Tellermütze genommen hätte…
Das war schließlich kein Verstoß gegen die Menschenwürde, Schikane etc. und hat auch sicher nichts mit falsch verstandenem Korpsgeist oder Verschweigen von Fehlverhalten oder BV zu tun.
Aber vielleicht schreibt ja gleich ein Jurist wieviel Kerkerhaft das stillschweigende Essen des Hasen gegeben hätte …
@Zivi a.D.
– Der Lehrer meines Bruders erhielt vor 30 Jahren ein Wochenende mit einem Leih-Porsche von Sixt von der Klasse geschenkt. War ne coole Sache damals.
– Und in meiner früheren Einheit wurde jahrelang von einer Großbrauerei ein jährliches Deputat von ca. 6 Fässern á 30 Liter geliefert für die entsprechenden Inspektionsabende.
Und was hat das jetzt mit Vorteilsnahme im Amt zu tun? Das waren Patenschaftsgeschenke. Da war jede Stadt/Kommune/Bundesland stolz darauf „Ihren“ Soldaten etwas Gutes zu tun.
Der nächste Politiker, der sich über eine „Entfremdung“ zwischen Gesellschaft und Bundeswehr aufregt, muss sich die Frage gefallen lassen, welches Engagement er an den Tag leg, damit solche weltfremden Entscheidungen in Zukunft im Sinne der Vernunft getroffen werden.
Die Antwort wird wahrscheinlich viel Text und wenig Inhalt haben.
Aber diese Entscheidung zeigt auch deutlich den aktuellen inneren Zustand der Bundeswehr: Es geht nicht darum für das System zu arbeiten, sondern justiziable korrekte Entscheidungen zu treffen, damit der Entscheider nicht angreifbar ist.
Attraktivität sieht anders aus.
Ich würde mir von Thomas Wiegold einmal bei der nächsten BPK die Frage an den Vertreter des BMVg wünschen, ob eine Änderung der Vorschriftenlage angedacht ist, damit es wieder zu einem „normalen“ Verhältnis zwischen Freundeskreis und Einheit kommen kann.
wer blöde Fragen stellt, bekommt Antworten, die er nie hören wollte;
denn irgendjemand muss SE um Stellungnahme gebeten haben. Und wenn Juristen prüfen, wird meist ein Fall daraus.
Das sollte ein Kommandant (oder sein Beauftragter) im Kreuz haben, solch ein Geschenk für SEINE Besatzung anzunehmen.
Braucht es hierfür wirklich Mut das zu entscheiden oder einfach nur Common Sense?
Was wäre denn passiert, wenn er dies angenommen hätte?
Bestimmt keine Disziplinarmaßnahme oder Truppendienstgerichtsverfahren.
Vielleicht eine erzieherische Maßnahme durch das Flottenkommando in Form einer Ausarbeitung 1 Seite DIN A4, „Wie gehe ich zukünftig mit Osterhasen um?“ (Ironie aus)
(Mit-)Vorgesetzte zeigt mehr Mut!
Frohe Ostern und ein schöne Pfingstfest
@POO
So ist es und der Soldat hat keine Pflicht zur Remonstration.
@Thyroff: der von mir angesprochene Fall in Berlin zeigt nur, DASS solche Geschenke unter Vorteilsnahme fällt und das diese Vorschriften keinesfalls spezielles BW-Problem sind.
Dabei wäre die Lösung doch so einfach gewesen:
„Anliegender Osterhase wird als Zeichen der Wertschätzung zur Ausstellung an Bord um Ostern übersendet.
Aufgrund des Lebensmittelrechtes bitten wir darum, nach der Nutzungszeit diesen Osterhasen gemäß den geltenden Abfallvorschriften zu entsorgen und von einer Rücksendung abzusehen.“
PS: „Beiliegende 5€ dienen dazu, die Müllgebühren zu tragen. Wir bitten darum, diese an das zuständige BwDLZ weiterzuleiten.“
@ Julian Bergmann
Zitat:
„Denjenigen Kommentatoren, die hier auf die eine oder andere Art um Augenmaß bitten, möchte ich die Frage stellen, wo Sie persönlich dann die jeweiligen Grenzen ziehen würde. Wo sollte man, wenn man nach Augenmaß und nicht nach Gesetzeslage urteilt, aufhören und wo beginnen, Anträge zu genehmigen? Vor allen Dingen nach welchen Kriterien? Und wäre diese Art der Ungleichbehandlung dann fair im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes?“
Korrigieren Sie mich bitte, wenn ich hier falsch liege, aber nach den hier vorliegenden Informationen wurde „der Schoko-Osterhase“ auf Basis einer DIENSTVORSCHRIFT verweigert. Diese stellt eine nachrangige Verwaltungsvorschrift im Amtsbereich des BMVg dar und vor dieser könnte das BMVg mit Augenmaß und eigenem Entscheiden im Einzelfall natürlich abweichen. Dem Juristen hätte die Abwägung oblegen, ob durch die „Zuwendung des Freundeskreises im Rahmen der Traditionspflege“ höherrangige Vorschriften oder Gesetze betroffen sind. Das ist hier aber augenscheinlich nach den verfügbaren Informationen nicht geschehen.
Persönlich ist mir kein einschlägiges Gesetz bekannt, welches es dem BMVg als Ministerium verbietet, innerhalb seines Amtsbereiches diese „Zuwendung“ von einem Freundeskreis an eine gesamte Einheit zu erlauben.
Was hier sicherlich die meisten verwirrt dürfte die Tatsache sein, dass man diesen ganzen Fall nicht im Zuge der Außenwirkung gewürdigt hat. Beim entsprechenden Freundeskreis und anderen ähnlichen Gremien dürfte die Bundeswehr als Partner nicht im Ansehen gestiegen sein…
Hilfe, da wissen wir wo die Prioritäten liegen!!!!!
@Julian Bergmann
Dieses Beispiel zeigt ganz deutlich das derzeitige Gesamtproblem der Bundeswehr. Jeder versteckt sich hinter Vorschriften oder versucht eine Entscheidung auf eine andere Ebene zu verlagern.
Natürlich sind Gesetze und Vorschriften dazu da um eingehalten zu werden, aber es gibt halt immer Situationen wo man mit gesundem Menschenverstand und bei Abwägung der Gesamtsituation durchaus mal zu einer anderen Entscheidung kommen kann. Von einem Juristen im BMVg in entsprechender Besoldung erwarte ich einfach mehr Mut. Glauben Sie, irgendwer hätte Ihn anschließend verklagt? Jetzt hat er Recht gehabt und der mediale Schaden für die Bundeswehr ist trotzdem da.
Was meinen Sie passiert, wenn morgen jeder Soldat penibel jede vorhandene Vorschrift einhalten würde? Nur mal so zum Nachdenken.
@Insider „Was meinen Sie passiert, wenn morgen jeder Soldat penibel jede vorhandene Vorschrift einhalten würde? Nur mal so zum Nachdenken“…
Interessante Idee.
@POO: Warum der Hase nicht einfach nur aufgegessen werden konnte? Sehr einfach: „Nichts riecht so gut, wie die Leiche des Vordermannes!“
Sie können gewiss sein, dass ein bewusster Verstoß gegen Vorschriften, die der Vorteilsnahme vorbeugen sollen, von irgendeinem, der ein zu kleines Stück Schokolade bekommen zu haben glaubt, durchgestochen und unter freudigem Absingen schmutziger Lieder von interessierter Seite aufgeblasen und zum Truppenskandal hochgejazzt werden wird.
Kennt doch jeder die „Kriegsgeschichten“ aus der grauen Vorzeit, wo sich Regimentskommandeure angeblich von GWD Handwerksgesellen privat die Bude renovieren haben lassen. Und ebenso Legion sind die Stories von Leuten, die wegen angeblicher Lappalien den Rock ausgezogen haben. Genau aus diesem Grund gibt es ja diese Vorschriften! Weil es eben keine Lappalie ist, wenn eine wichtige staatliche Institution durch „kleine Geschenke erhalten die Freundschaft“ möglicherweise korrumpiert werden könnte.
„Augenmaß“ fordern bedeutet de facto, der Willkür Tür und Tor zu öffnen. Aber irgendwo muss die Grenze gezogen werden. Man beobachtet und lernt, auch als Jurist. Aber solange die Grenze bei X Euro liegt, sind X Euro und 1 Cent eben zuviel. Wenn man feststellt, dass eine Regel blöd ist, weil sie in bestimmten Fällen kläglich versagt, muss man bessere Regeln machen.
Wobei man sich jetzt drüber streiten kann, wann „klägliches Versagen“ vorliegt und wann es sich um unvermeidliche Unschärfen handelt, die im Interesse einer ansonsten klaren Regelung zumutbar sind.
Grundsätzlich ist ja in unserem Land immer noch alles erlaubt, was nicht verboten ist, nicht umgekehrt. Das bewahrt einen natürlich nicht davor, Irrtümern zu unterliegen, was geltende Verbote anbetrifft.
Aber wer es partout immer besser weiß und glaubt, nie einen Juristen um Rat fragen zu müssen, holt sich oft eine blutige Nase an der harten, harten Wand. Und dann ist selten die Wand schuld.
Carsten May | 18. Mai 2018 – 7:40″@Insider „Was meinen Sie passiert, wenn morgen jeder Soldat penibel jede vorhandene Vorschrift einhalten würde? Nur mal so zum Nachdenken“…
Interessante Idee.“
Dienst nach Vorschrift ist die althergebrachte Methode des Beamten zu streiken ohne das Streikverbot zu verletzen. Warum sollten Soldaten das nicht auch tun?
@Insider: Ein Ermessensspielraum existiert hier nicht. Es steht aber jedem hier frei, bei seinem Bundestagsabgeordneten darauf zu dringen, die geltenden Anti-Korruptionsregeln zu lockern.
Ich bin ehrlich gesagt sehr erstaunt, wie sehr hier die buchstabengetreue Erfüllung irgendwelcher Vorgaben vor der inhaltsgetreuen Erfüllung der gesetzlichen Grundlage gestellt wird…
Mal ganz einfach: Jeder gute Soldat weiß, dass er die 3a seines Vorgesetzten erfüllen muss. Aber die 3b sind doch nur die Umsetzung“hinweise“. Wer an die 3b „glaubt“, versündigt sich häufig an der 3a!
Genauso hier in diesem Fall: Die Bekämpfung der Korruption ist ein Auftrag jenseits des Ermessensspielraums von Vorgesetzten (wobei es im hier vorliegenden Fall ja weniger um Korruption geht, sondern eher um die Sponsorinpgvorschriften des Bundes, die nur indirekt mit Korruption in Verbindung stehen).
Aber die Frage der Umsetzung in Grenzfällen ist jedem Vorgesetzten (zu) überlassen. Im hier anhängigen Fall deutet nichts auf eine Korruptionabsicht und nur wenig auf einen (inhaltlichen) Verstoß gegen die Sponsoringvorgaben hin.
Also: machen!
Und nebenbei: auch Juristen können und sollen Augenmaß beweisen. Alles andere führt zu katastrophalen Ergebnissen.
Die „Herrschaft des Rechtes“ ist eine der großen Säulen des deutschen Staates. Die „Diktatur der Paragraphen“ ist eine der großen Gefährdungen der deutschen Gesellschaft!
Kameraden , Freunde ,
in meinen 30 Dienstjahren , die meisten davon sogar als Offizier habe ich mich immer an den Leitsatz eines Befehlshabers der Flotte gehalten !
Streiche Vorschrift , setze klaren Menschenverstand.
Verehrte ( junge) Stabsoffizierkollegen, nimmt die Herausforderung an und entscheidet mal was und fragt nicht dauernd nach .
Ich hätte den Hasen in den Messen verteilt und bei 175 Personen ist man da deutlich unter 10 Taler pro Person.
Deswegen verehrte Komandeure , schön vorsichtig sein, wer einen LN 3 bekommt !!
Dolphin 33
Wow! Die Bundeswehr kämpft an vorderster Front gegen die Korruption. Auch wenn es nur um Schokoladen geht. Wenn das BMVg nichts wichtigeres zu tun hat, dann können wir uns ja beruhigt zurücklehnen und brauchen uns um die Truppe nicht sorgen.
Aber mal ganz ehrlich – mit dem, was im Allgemeinen als gesunder Menschenverstand bezeichnet wird, und einem Augenzwinkern hätte man das Geschenk des Schokohasen durchaus an die Besatzung weitergeben können. Früher hätte der „Alte“ (ich habe von 1963 bis 1971 bei der Marine gedient) sich nicht gefragt, ob ein geschenkter Schokolade nun den Tatbestand der Korruption erfüllt, und die Leckerei ganz einfach an die Besatzung weitergegeben. Oder auch an den Smut oder den Proviantmeister. Heute haben die Kommandanten offensichtlich schon Angst, in einer Boulevardzeitung der Korruption beschuldigt zu werden. Zumal der Schokolade weder die Einsatzfähigkeit der „Bonn“ noch die Moral der Besatzung gefährdet hätte.
Es soll Juristen geben, die Sinn für Humor haben und das Schokoladengeschenk als das werten, als was es gedacht war – als kleine Aufmerksamkeit. Zumal ja von dem Freundeskreis keine Gegenleistung erwartet wurde.
@Werner Fischbach | 20. Mai 2018 – 15:13
Tja, wir leben offenbar n einer Welt. in der „gesunde rMenschenverstand“ schlicht und einfach viel enger reguliert und definiert ist als noch vor 30, 40 oder mehr Jahren.
Das gilt auch für Patenschaften, Korruption, Sponsoring etc….vielleicht ein systemischer Generationskonflikt…vor 30 Jahren hätte natürlich kein Facebook-Hahn über diesen „Gag“ gekräht, aber das ist im Zeitalter des Diktates der Politischen – insbesondere der medialen – Korrektheit eben heutzutage anders. Selbst der HH muß heute wie ein Schießhund darauf achten, dass er in seinem ureigenen Blog nicht gegen Regeln verstößt, die bei Gründung dieses Blog noch nicht existierten.
Und da sollte eben auch ein Freundeskreis einmal in sich gehen und darüber nachdenken ob die eine oder andere „Betreuungsmaßnahme“ noch wirklich in die heutige Zeit passt – Gesunder Menschenverstand 2.0 so zu sagen.
Gut gemeint und gut gemacht ist offenbar nicht mehr so „einfach“ wie „damals“.
Danke @klabautermann für diesen, bislang unbeleuchtet gebliebenen Aspekt.
Ob der Freundeskreis seinen Gedanken, dem EGV nun einen Schoko-Osterhasen zu schicken, mal vorher hätte durchdenken können, wurde noch gar nicht thematisiert. Den guten Willen wird wohl keiner in Abrede stellen, aber es wird hier fast durch die Bank so getan, als verpflichte dies, sämtliche Dienststellen der Bundeswehr deshalb nun, die Augen feste zuzudrücken, inklusive diejenige Stelle, die mit derartigen Fragestellungen konfrontiert, eben nur eine vorschriftengemäße Antwort geben kann und darf.
Man kann immer drüber sprechen, ob man als DV ein formal vorschriftswidriges Verhalten für ahndungsbedürftig erachtet – und wenn ja, wie. Da bietet unsere Bundeswehr doch nun wirklich ausreichend Raum für Augenmaß und „Leben in der Lage“, ohne dass man hier am Tatbestand quetschen muss. Wenn man mit einer solchen Frage in den Vorschriftenwald hineinruft, dann schallt es halt folgerichtig heraus!
Der alte Totschläger „Habt Ihr nix wichtigeres zu tun?!“ ist inzwischen auch reichlich abgenudelt. Die für die Prüfung zuständige Organisationseinheit im BMVg hat ihre Zuständigkeiten und Kompetenzen immerhin aus gutem Grund und geht deshalb auch nicht plötzlich kaputte Schützenpanzer oder Eurofighter warten – auch dann nicht, wenn das womöglich manchem Grenadier oder Geschwaderangehörigen akut „wichtiger“ erscheinen mag!
@Metallkopf | 22. Mai 2018 – 10:10
Man muß einfach mal darüber nachdenken, ob im Post-GWDL-Zeitalter das Konzept REUNION Marine („Wir verbinden Marine und Gesellschaft“ – http://reunion-marine.de/reunion/) mit den angeschlossenen Freundeskreisen aka Marinekameradschaften im Rahmen der Patenschaften wirklich noch zeitgemäß ist, bzw. wie man dieses Verhältnis zwischen den Einheiten, den Patengemeinden und evtl.en Freundeskreisen in der heutigen Zeit gestalten muß. Und da erlaube ich mir halt den Hinweis, dass ein Monsterschokohase zu Ostern aus meines Sicht doch recht „fragwürdig“ ist als „Bindungsmaßnahme“ zwischen Marine – vertreten durch den EGV Bonn – und Gesellschaft – vertreten durch den Freundeskreis EGV Bonn.
Mit anderen Worten: die REUNION sollte einmal selbstkritisch überprüfen, ob der traditionelle Anspruch, den sie erhebt wirklich noch in die heutige Zeit und Strukturen passt – von den „Vorschriften“ ganz zu schweigen.
Dem HH habe ich in 2 mails erläutert, warum mich gerade dieser Monsterosterhase ein wenig auf die Schiffspalme getrieben hat – das hätte er auch schon vor 20 Jahren, aber heutzutage um so mehr, in der die Einheiten der Flotte ganz andere Sorgen haben als sich um solch ein „Betreungsgeschenk“ eines Freundeskreises zu Ostern „verständnisvoll“ zu kümmern/SARC.
Kein Widerspruch, vollste Zustimmung!
Ein Schoko-Osterhase oder -Weihnachtsmann oder andere Kleinigkeiten bergen also für Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften auf einem Schiff ein Korruptionspotenzial? Aha.
Dann frage ich mal in die Runde, wie es sich denn mit der pompösen Bewirtung von Entscheidungsträgern (i. d. R. Generale in Führungspositionen der TSK) beispielsweise während der ILA auf dem Airbus-Stand und beim Bundesverband der Deutschen Luftfahrtindustrie oder auf Dienstreisen bei Militärmessen etc. verhält?
Hier werden opulente Essen/Dinner von Firmenvertretern gegeben, natürlich ohne jedwede Hintergedanken? Das ist dann korrekt? Dass ich nicht lache …
Wow !
Bei soviel Bürokratiegeblähe, Regulationswahn und Vorschriftenverbissenheit muss ich fast aus den Augen schwitzen…
Korruption (-prävention, -ermittlung usw.) bei einzelnen Personen ist nachvollziehbar, ist ein Thema. Der angelegte Standard ist darüber hinaus durchaus angemessen und darf dann auch gern in Situationen angewandt werden, wie sie meine Vorkommentatoren realistisch beschrieben haben.
Derartige Zuwendungen an eine gesamte Einheit gibt es jedoch häufiger, haben sie doch zudem den Zweck, Zusammenhalt, Unterstützung und Verbundenheit auszudrücken. Und ja, sie sind herzlich willkommen in den Einheiten, verbreiten Freude, Anerkennung und Gefühle der Partnerschaft. Abgesehen davon sind nicht selten die FK/MK die aktiven Partner und nicht die Patenstädte.
BZ also an das Referat, sich hier medienwirksam, exemplarisch und nachhaltig in der Kategorie „gelebte Kameradschaft“ auszuzeichnen. Unweigerlich muss ich da an einen m.E. passenden Kommentar von vor Kurzem von Donald Tusk denken…
Schade, dass die verbleibende Energie nicht sinnvoller und auftragsorientierter eingesetzt wird.
Gefahr im Verzug!
Sich angesichts EINES Schokofigürchens für die Besatzung eines Schiffes mit „Korruptionsverdacht“ und damit der Notwendigkeit derer Prävention zu beschäftigen, zeigt einmal mehr, daß ja ganz offensichtlich „alles in bester Ordnung“ ist in unserer Bw…
Die Korrumpierbarkeit DER Bw steht ganz sicher auch im Vordergrund des Tätigkeitsfeldes von „ES“ gegenüber einzelnen Sdt aus der „Schlammzone“.
Natürlich gibt es – leider – auch einzelne Set, die erheblichen Unfug treiben. ZB wenn Artikel aus dem Marketenderangebot, die, noch kaum im „Laden“ zum Verkauf angeboten, aber schon bei „3, 2, 1…“ zu finden sind. Oder per Verlustmeldung und damit deutlich „unterpreisig erworbene“ Ausrüstungsgegenstände, die für sich behalten oder auch veräußert werden.
Da sind bereits die Disziplinarvorgesetzten gefordert uns sollten auch Zeichen setzen,um diesen Unsitten Einhalt zu gebieten!
„ES“ hat da mEn nicht grundsätzlich „Handlungsbedarf“! Da geht es um die „großen Fische“, die an entsprechender Stelle entscheidungsbefugt „sitzen“ und gegen „signifikante Gefälligkeiten“ Entscheidungen mit direktem Einfluß auf den „Sponsoren“ zu treffen berechtigt sind oder entsprechenden Einfluß ausüben (können).
Ich frage mich schon lange, wozu die Streitkräfte, mittlerweile auch auf wahrlich nicht abgehobener Ebene, reichlich A9 und höher besoldetes Personal ((Stabs-)Offiziere!!!) beschäftigt, wenn diese im Gegenzug dann bei Entscheidungen über 5,- eur nur noch an „Absicherung“, mögliche negative Konsequenzen, „schlechte Presse“ oä nachdenken und dann im Ergebnis derartiger Unfug dabei herauskommt!
ALLE Gesetze sind menschengemacht!
In der Bw versucht man immer noch viel zu oft mit „prähistorischen“ Vorschriften aus den 60er oder 70er-Jahren die mittlerweile komplett veränderte Realität zu bewältigen und wundert sich, wenn das ständig „nicht geht“!
Herr, laß´ Hirn herab, BITTE!!!
Mal ehrlich, zu welchem Verhalten sollte die Besatzung durch einen Osterhasen bestochen werden? Soldatinnen und Soldaten fern der Heimat freuen sich einfach über ein wenig Anerkennung und sei es nur zu Tagen wie Weihnachten der Ostern. Dies unter den Vedacht der Korruption zu stellen zeugt von Empathielosigkeit. Vielleicht wäre ein Grundkurs in Psychologie hilfreich.
Man kann als Soldat wirklich nur den Kopf schütteln. Oder steckt da mehr hinter?