Kampf der Korruption: Kein Schoko-Osterhase für die ‚Bonn‘
Im Kampf gegen die Korruption hält sich das Bundesministerium der Verteidigung exakt an die Vorschriften. Der Versuch des Freundeskreises des Einsatzgruppenversorgers Bonn der Deutschen Marine, der Besatzung zu Ostern einen Schokoladenhasen in Übergröße zukommen zu lassen, wurde gemäß der Dienstvorschrift A-2100/20 Durchführung der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater (Sponsoring, Spenden und sonstige Schenkungen) ordnungsgemäß gestoppt: Ein solches Geschenk, so beschied die Rechtsabteilung des Ministeriums, sei unzulässiges Sponsoring durch Privatpersonen.
Den Schokohasen hatte die Vorsitzende des Freundeskreises EGV Bonn e.V. Annett Reimers, bei einem Gewinnspiel kurz vor Ostern gewonnen. Im Namen des Vereins ließ sie den Hasen direkt an das größte Schiff der Deutschen Marine schicken, wo er allerdings nie ankam: Die Besatzung musste weisungsgemäß die Annahme verweigern. Der Schokohase kam dann in der vergangenen Woche etwas lädiert (Foto oben) wieder beim Absender an.
Die Zurückweisung des verbotenen Geschenks beruhte auf der rechtlichen Einschätzung des Dezernats II 6 ES (Ermittlungen in Sonderfällen) der Rechtsabteilung des Ministeriums:
Die Annahme des Schokoosterhasens ist als Sponsoring im Sinne von Bezug 1. zu werten, da der Schokoosterhase der Besatzung und somit der Dienststelle EGV Bonn zugutekommen sollte.
Öffentliche Ausgaben sind grundsätzlich durch Haushaltsmitten zu finanzieren. In Ausnahmefällen dürfen Sponsoringleistungen angenommen werden, wenn ein erhebliches dienstliches Interesse an der Annahme der Zuwendung besteht und einer der in Nr. 203 von Bezug 1. aufgeführten Ausnahmetatbestände in Betracht gezogen werden kann. Allein mit der Patenschaftsarbeit an sich lässt sich die Annahme von Sponsoringleistungen nicht begründen.
Und an einem Schokoladenosterhasen besteht nun mal kein erhebliches dienstliches Interesse.
Allerdings zeigte die Rechtsabteilung einen möglichen Ausweg für die wiederkehrenden Gelegenheiten zum Beschenken der Besatzung auf:
Wenn der Schokoosterhase direkt von der Patenstadt des EGV Bonn, der Stadt Bonn gekommen wäre, hätte es sich um eine Leistung einer öffentlich rechtlichen Körperschaft gehandelt, deren Annahme und Beantragung unter Nr. 104 von Bezug 1. geregelt ist.
Organisatorische Maßnahmen, die durch die Freundeskreise im Rahmen der Patenschaften der Schiffe mit den Patenschaftsstädten erbracht werden, dürfen angenommen werden, soweit die weiteren Voraussetzungen der A-2100/20 jeweils erfüllt sind.
Das also ist der Tipp für die diversen Freundeskreise: Eine öffentlich rechtliche Körperschaft suchen, die in einem Bezug zu der jeweiligen Einheit steht. Dann könnte es klappen (obwohl jetzt natürlich der Jurist der Stadt Bonn gefragt ist und klären muss, ob eine solche Spende von einem privatrechtlichen Verein von der Stadt überhaupt weitergegeben werden darf…). Und die betroffene Bundeswehreinheit muss natürlich den Antrag stellen, ein solches Geschenk annehmen zu dürfen.
Das Dezernat Ermittlungen in Sonderfällen, früher sogar über eine gesonderte kostenlose Telefonnummer erreichbar, hat die mögliche Bestechung von Soldaten auf dieser Ebene ohnehin genau im Blick. Vor mehr als 15 Jahren beging ein deutscher Kommandeur des Kosovo-Kontingents der Bundeswehr den großen Fehler, angereiste Journalisten zu bitten, über ihre Verlage doch Freiexemplare für die Soldaten im Einsatz bereitzustellen. Kaum hatten die Verlage tausende von Freiexemplaren für ein halbes Jahr zugesagt, wurde das Vorhaben ordnungsgemäß als unzulässiges Sponsoring gestoppt. Auch das Angebot eines großen deutschen Telekommunikationsunternehmens, die Soldaten im Kosovo-Einsatz kostenlos in die Heimat telefonieren zu lassen, konnte angesichts der Korruptionsgefahr nicht hingenommen werden und wurde untersagt.
(Foto: privat)
Wieviel Schokolade/Euro pro Besatzungsmitglied wäre das gewesen?
Gab es nicht mal Vereine/Organisationen die für Soldaten im Einsatz Schokoweihnachtsmänner „gespendet“ haben, die meines Wissens nach keine Körperschaft des öffentlichen Rechts waren?
@ Marc P. :Laut Text handelt es sich doch nur um 1 Hasen, oder ?
Lass uns Verstand annehmen!
– Der Beamte darf nichts annehmen –
Mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Hier wird in einem juristischen „Orgasmus“ fomalkorrekt eine Entscheidung gefällt, die jeder Normalbürger nur als Irrsinnig abtut. Scheinbar haben wir entweder keine anderen Fälle für Referat ES, sodass hier man Bagatelle suchen muss, oder wir haben keine anderen Probleme….
Ach ja übrigens:
Wenn ich mir anschaue, dass z.B. auf den Hessentagen die Bundeswehr als Großaussteller hunderte Freikarten für Konzerte bekommt…sodass dann auch Angehörige von Soldaten die Veranstaltungen besuchen können… oder wie dort Festzelte betrieben werden (kommerzielle Tätigkeit etc. ).
Oder andere Einladungen, die auch Soldaten im Ausland bekommen; ich sage nur Attaches…. Da wäre mal eine Sonderprüfung erforderlich.
Unglaublich, wie dieser böse Verein die Soldaten korrumpieren wollte.
Aber keine Angst: Die Zollverwaltung ist ähnlich. Die Untersagt, dass Uniformträger an Flughäfen die für jeden Flughafenmitarbeiter geltenden Rabatte (Kaffee um 1 Euro billiger, etc ) annehmen dürfen. Weil ja der Starbucks Mitarbeiter den Zöllner korrumpieren könnte.
Was muss ich für ein Menschenbild meiner Mitarbeiter haben, wenn ich solche Regelungen erlasse.
Fassungslos Kopfschüttel!
Genau mein Humor – made my day :-)
Ha-Wa | 15. Mai 2018 – 14:16
Til Schweiger hat 2012 ca. 1.800kg Nutella an die Soldaten in MeS gespendet, nachdem er seinen neusten Actionfilm im Lager präsentiert hat…. hat damals auch niemanden gestört.
Zumindest als Bundesbeamter gibt es doch eine 15€ Ermessensgrenze. Als ich noch beim BAAINBw gearbeitet habe war es bspw. kein Problem einen Schokoweihnachtsmann weil er unter dieser Grenze lag.
Beim Essen mit Airbus-Mitarbeitern sollte man sich dann schon nicht Einladen lassen (auch wenn es nur Pommes in der Kantine waren.)
Gelten für Soldaten schärfere Regeln?
Solange man den Amtsschimmeln erlaubt, sich, die Bundeswehr und auch die Ministerin mit solch närrischen Vorstellungen der allgemeinen Lächerlichkeit preiszugeben, so lange muß sich die Ministerin über sog. „Attraktivitätssteigerungen“ keinen Illusionen hingeben!
Mit teleologischer Reduktion wäre die Sache auch mit geltendem Recht lösbar gewesen. Im übrigen zeigt der Fall vornehmlich, dass die Rechts- und Dienstvorschriften unzweckmäßig sind, jeden Einzelfall angemessen und billig zu regeln.
Formalismus vs. gesunder Menschenverstand.
Erinnert mich an die Endlosposse der Aufwandsentschädigung der Soldaten beim BAMF. War sicher auch formaljuristisch korrekt, führte aber zu erheblichen Kosten aus dem EPL 14
Die U-Boote tauchen nicht, die Flugzeuge fliegen nicht und die Panzer der BW fahren nicht, aber die Bürokratie der BW hat genug Zeit dafür einen Schoko-Osterhasten zu verbieten! Arme Bundeswehr!
Ein Osterhase ist keine öffentliche Ausgabe……hier haben die Bürokraten ein Eigentor geschossen. Zumal ich mich frage, wie viele tausend Euro hat denn die Entscheidung den Steuerzahler gekostet? Denn hier waren doch sicher ein paar Juristen stundenlang damit beschäftigt, den Bescheid zu erstellen, oben absegnen zu lassen und wieder nach unten durchzureichen!
meines wissens nach gilt im öffentlichen dienst eine grenze von 25€ pro person und ich kann mir vorstellen, dass der osterhase mehr als dies 25€ gekostet hat.
in deutschland gilt laut gesetz, dass geschenke immer persönlich zuordenbar sein müssen und güter nicht geteilt werden können. dies gilt übrigens auch bei lebkuchenpaketen, wie diese von verschiedenen herstellern angeboten werden. man kann diese, sobald sie einen gewissen wert haben, nicht an ein „büro“ oder eine „gemeinschaft“ schicken. ist für den normalbürger nicht verständlich, ist aber so.
ein xxl osterhase mit einem wert von 79€ an 159 mann – wären 0,50€ pro person nicht zulässig, da der einzelwert des geschenkes zählt.
159 mal osterhase für 3€ – gesamtwert 477€ wäre zulässig, da jeder einzelwert einer person zugeordnet werden kann.
Ich bin derzeit wieder in den USA eingesetzt. In diesem Land bekommen die Soldaten eine „Military Idendification Card“ auf der steht, dass die Vergünstigungen für Soldaten für den Inhaber gelten, das bedeutet dann zum Beispiel: freier Eintritt in SeaWorld, der normalerweise $100 kostet und vor den großen Shows werden dann erstmal die Soldaten gebeten aufzustehen, damit Ihnen applaudiert werden kann.
Vor diesem Vergleich ist die Nachricht besonders amüsierend.
Das Recht ist doch dazu da, geltende gesellschaftliche Normen abzubilden. Wenn sich nun jeder, der diese Nachricht ließt an den Kopf greift (und das dürften wohl sogar die Rechtgelehrten des Ministeriums tun, da Sie ansonsten ja nicht den Umweg über die Stadt vorgeschlagen hätten), dann sollte vielleicht entweder die Vorschrift angepasst werden, oder es wurde hier anhand der Vorschrift falsch entschieden.
Zudem möchte ich zu bedenken geben, ob die Besatzung eines Schiffes überhaupt durch Ihren Freundeskreis korrumpierbar ist? Was könnte denn eine mögliche Gegenleistung sein? Es handelt sich dabei doch eher um eine Anerkennung der Soldaten und eine Traditionspflege. Dieses Paar wurde in den letzten Jahren oft einefordert und nun hier mit Füßen getreten! Änderungbedarf!!!
(@T.W.: Sorry für den langen Artikel, ist mein erster Kommentar, hoffe das ist kein Problem, vielen Dank für die vielen guten Recherchen für die Bw)
Die „kleinen“ Soldaten, die eigentlich keine Entscheidung über teure Rüstungsprojekte treffen, dürfen nichts annehmen…
ABER …Parteispenden an große Volksparteien (z.B. SPD-Kreisverband Hamburg-Mitte – ein nicht genannter Abgeordneter ist nun maßgeblich an Milliardenschweren Rüstungsbeschaffungen beteiligt).
Es ist etwas Faul im Staate Dänemark… ähm nein… Deutschland !
(Österreich kann da ja auch ein Lied von singen)
Entschuldigen Sie die Unflätigkeit:
Die haben doch nicht alle Tassen im Schrank !
Tja, das ist mal wieder der Fall wo man entweder eine Vorschrift in biblischen Ausmaßen dafür hat, oder einfach den GMV anwendet.
Wenn man den Freundeskreisen diverser Patenstädte Bestechung und Korruption vorwirft, dann sollte man diese verbieten oder einfach die Schiffe nicht mehr taufen.
Aber da war ja was mit Tradition und BW ist Teil der Gesellschaft.
Mit solchen Peanuts befassen sich hochbezahlte Juristen,wenn es aber um Millionenbeschiss z.B. Bei den Rüstungsgeschäften und – um die verkehrt bestellten Beschaffungen geht kümmert es keinen. Ich frage mich bloß immer was das für Leute sind die so etwas ans Laufen bringen und was sie davon haben. außer das der Osterhase nicht in 159 Teile geteilt werden musste und dass beim entspreche FK ein schaler Geschmack im Halse entsteht! Wozu machen die Leuto vo Ort das? Wozu setzen Sie sich für unsere Soldaten ein um dann von einem solchen Sesselfurzer alles um die Ohren gehauen gehauen zu bekommen und dann sollen wir Reklame für die Mari e
machen, ein ich nicht ehr!!!
Schade, dass der Hase nicht vom KWM oder McKinsey kam. Die sind Großauftragnehmer der Bundeswehr – und hätten auch nicht spenden können. Schließlich hätte sich da ja ein Soldat begünstigt und als Befürworter einer folgenschweren Beschaffungsentscheidung entwickeln können (Klopapier oder so …).
Dieser Referent, der das entschieden hat gehört geteert und gefedert als Pausenclown nach Mali. Solche Juristen – und das war sicher einer von denen – legen uns noch lahm.
Man sollte aber vielleicht den Kollegen fragen, ob er vielleicht schon mal eine Laufrollenbeschaffung für Leos oder Hydraulikschläuche für EF bearbeitet und wie lange das gedauert hat. Ich bin fassungslos!!!!
Der Schokohase wog 3507 Gramm, was bei einer Besatzung von 170 Soldaten ungefähr 20 Gramm je Person entspricht.
Wie auch viele Soldaten, finde ich die Arbeit der Freundeskreise wichtig!
Darum muss eine eindeutige Rechtslösung gefunden werden, ohne Umwege über eine öffentlich rechtliche Körperschaft.
@all
Bei aller Empörung – es wäre nett, wenn der Ton nicht vollständig entgleisen würde…
@T.W.: Könnten Sie bitte die oben zitierte Dienstvorschrift hochladen oder anderweitig verfügbar machen?
Ich würde gerne mal die Rechtmäßigkeit prüfen, wenn man die Schokolade des nachweislich beschädigten Osterhasen einschmilzt und daraus 160 kleine Schokohasen gießt. Davon gehen dann 159x an die Besatzung, korrigiere: jeweils einer an jedes Besatzungsmitglied (die Zahl von steffen85 zu Grunde gelegt). Der 160. Hase geht ans Ministerium.
Zunächst stelle ich hier mal in den Raum, dass von Seiten des Bordkommandos in dem Fall eine entsprechende Prüfung beauftragt wurde. ES prüft in solchen Fällen nur auf Anfrage bzw. bei Verdacht.
Formal also korrekt den Antrag zu stellen, aber dann muss ich auch mit der Antwort/juristischen Bewertung leben.
Juristen und Verwaltungsbeamte schießen eben nach dem Verfahren und nicht wie Soldaten auf das Ziel.
>Ironie onIronie off<
Gut, dann nüchtern:
Es fehlt im BMVg der Planungsstab, der mit gesundem Menschenverstand Dinge / Regelungen / ministerielle Vorgänge hinterfragt und zwar inhaltlich wie hinsichtlich der (Außen-) Wirkung – offensichtlich sind ein RefLtr und seine Hierarchie darüber dazu nicht bereit (gewesen).
Ich möchte mich als Volljurist für meine Juristenkollegen entschuldigen, allerdings reichte meine Examensnote nicht für eine Einstellung bei als Jurist bei der Bundeswehr, so daß mir vielleicht einfach das entsprechende fachliche Rüstzeug fehlt, um solche exaltierten Entscheidungen wirklich nachvollziehen zu können.
Armes Deutschland :-(
Na, das scheint mir eher ein Thema für den Stab Org/Rev – Bürokratieabbau zu sein als dass es sich für eine Schimpfe auf den Referenten eignet.
„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwartze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennt.“
Immerhin, keine „Haltungsprobleme“ im Dezernat II 6 ES …
Die Bundeswehr setzt offenbar Schwerpunkte. Im BAAINBw können Beschaffungsverträge nicht bzw. nur mit großer Verspätung abgeschlossen werden weil dort die Juristen fehlen. Jetzt wissen wir wo die fehlenden Juristen sind und womit sie sich beschäftigen.
Letzte Woche Sturmhaubensammlung, die gegen geltende Vorschriften verstiess- angeordnet von denselben Leiten, die solche andetslautenden Vorschriften erlassen. Vor ein paar Monaten kein EPA fuer den Uebungsbetrieb, weil auslaufende Ware nicht rechtzeitig ersetzt wurde, davor keine HaWa Mun und gesperrte Schiesstaende-)
Von den grossen Verzoegerungen, Stauungen, Mittelrueckfluessen nicht zu reden. Ich kann Leute verstehen, die angesichts solcher schildbuergerreifen Tolpatschigkeiten den SK nicht mehr Geld zum Verdoedeln an die Hand geben wollen.
Ich gehoere bald zu denen.
Hauptsache, Prozesse und Paragraphen beachtet. Diese DP, die fuer solche Clownereien auf Kosten des Ansehens der SK Verantwortung tragen, sind zur Haelfte ueberfluessig. Ganz tiefes Jammertal.
Kommandant und Besatzung sind ES wahrscheinlich ewig dankbar, dass diese an Peinlichkeit kaum zu überbietende „Spende“ dieser Freundeskreisvorsitzenden (Entsorgung4.0) verhindert worden ist.
With Friends like U, Who needs Sponsors.
Mit dieser „Idee“ kann sich Frau Reimers ja beim nächsten Fuck-up-Contest bewerben/SARC
[Hm, die Formulierungen zur Vorsitzenden des Freundeskreises sind zumindest missverständlich. Wäre nett, wenn so was unterbliebe. T.W.]
So blöd wie es klingt: Besser es geht so aus, als im Fall der (Klassen-) Lehrerin, die 4000 Euro Strafe zahlen musste weil sie zum Abschied von einer Klasse ein Geschenk der Eltern angenommen hatte.
Ich habe in der Vergangenheit als Reservist sowohl im Status Soldate als auch als Zivilist immer mal wieder Material für den dienstlichen Einsatz besorgt oder Kameraden im Status Soldat anläßlich von Geburtstagen, Jubiläen u.ä. beschenkt. Wenn ich die aktuelle Entscheidung lese, müssten die Soldaten bzw. Dienststellen dies ablehnen, wenn der Wert mehr als 15 Euro beträgt. Gleiches müsste vermutlich gelten wenn z.B. der eigenständige Verein VdRBw, ein nicht als Körperschaft öffentlichen Rechts organiserter Hilfsdienst (Feuerwehr, Rotes Kreuz) bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit Soldaten diese verköstigt. oder auch ein Politiker einen Soldaten privat einlädt. (Dies sind alles Fälle aus der Praxis).
Schilda, Unverstand und Wahnsinn scheinen auch vor dem Dezernat II 6 ES nicht halt zu machen, in dem es den Osterhasen unter Sponsoring subsumiert hat.
Das Wesen jeden Sponsorings ist der wirtschaftliche Vorteil, den der Sponsor anstrebt, also die werbende Wirkungt, der Ansehensgewinn etc.
Es ist aus dem wiedergegebenen Teil der Begründung nicht zu erkennen, daß sich der Freundeskreis als der Sponsor irgendeinen Vorteil, geschweige denn einen wirtschaftlichen, auch nur erhofft hat, oder ein solcher objektiv irgendwie zu befürchten wäre.
Damit liegt begrifflich kein Fall eines Sponsorings vor.
Wenn die Juristen noch Zeit haben, können sie ja mal prüfen, wie es mit „Verbindungen“ auf LinkedIn zu „Community-Managern“ von z.B. Rheinmetall aussieht.
@T.W.: Danke das auch mal was lustiges dabei ist!
@BMVg: Es gibt noch Juristen im Hause die Luft für komplizierte Beschaffungsverträge haben.
Hier zeigt sich wieder was dieser Eierladen noch ist, ein riesiger Verwaltungsapparat mit eigener kleiner Security.
Verwaltungsbestimmungen- und Vorschriften erlassen ist das einzige was noch funktioniert und penibel überwacht wird, der Kernauftrag von Streitkräften : Kampf und die Fähigkeit dazu sind ja auch viel schwieriger zu schaffen und zu erhalten. Als Angehöriger dieser Armee im allgemeinen und der Infanterie im speziellen kommt man sich nur noch vor wie ein Anhängsel der eigentlichen neuen deutschen Streitkräfte, welche aus Verwaltungsbeamten in Uniform bestehen die in ihren Büros sitzen, die LoNo Tapete bearbeiten und diese Streitkräfte zu Tode verwalten. Mit Führung hat dies in den wenigsten Fällen noch etwas zu tun und genau dies ist wieder ein Spitzen Beispiel dafür.
Weitere gefällig
Kein Problem
SAZV ein Bürokratisches Monster welches im Monat innerhalb einer Kompanie jeden Soldaten eines Zuges mindestens 2h Arbeitszeit kostet denn die versprochene automatische Arbeitszeit Erfassung gibt es bis heute nicht auf den unteren Ebenen. Wodurch sich meiner Meinung zeigt für wen diese Verordnung geschaffen wurde. Höhere Stäbe und KdoBeh nicht für die Tr.
Außendienstzulage: eigentlich etwas was in der Infanterie normal ist und automatisch gezahlt werden sollte. Aber jetzt müssen alle Führer für ein halbes Jahr noch einen Nachweis (ebenfalls in Papierform) führen. Wieder Ausbildungszeit die verloren geht. Von dem ganzen Papier um Ab- und Zuzuerkennen mal ganz abgesehen.
Dies kann immer weiter fortgesetzt werden.
Ein reinigendes Gewitter ist aus meiner Sicht nicht absehbar da selbst die Bedrohung durch Russland nicht ausreicht um hier eine Veränderung herbeizuführen.
Glück Ab
Hier zeigt es sich mal wieder, dass anscheinend Juristen und Juristinnen an entscheidenden Stellen mehr damit beschäftigt sind zu verhindern als Lösungsansätze anzubieten. Eindeutig Auftrag nicht verstanden.
Na Gott sei Dank hat keiner Sturmhauben verschenkt…
Beste Grüße,
Rödelriemen
@Zivi a.D.
Ich sage es ja ungern, aber früher fand ich die gesellschaftlichen Umgangsformen und Regeln doch etwas besser:
* Klassenlehrer haben von der Abschlußklasse am Ende kleine Geschenke bekommen. Ist ja das mindeste nach mehreren Jahren harter Arbeit.
* Bei Kundenbesuchen war, und ist es zum Teil noch so, dass man vom Kunden zum Essen in der Kantine eingeladen wird. War eine Frage der Höflichkeit
* Und zu Weihnachten gab es ebenfalls kleine Aufmerksamkeiten unterhalb einer Bagatellgrenze, z.B. eine Flasche Wein oder Gimmicks, die dann unter der Belegschaft verteilt wurden. Dazu zähle ich auch einen Schokohasen für Mannschaftssoldaten.
Auaaaahh!! Das tut nur noch weh ! Passt aber leider perfekt ins Bild.
Muß ich erklären, warum ??
Eine „Ermessensgrenze für Bundesbeamte“ gibt es so nicht. Nach §71 Bundesbeamtengesetz – bzw. für Soldaten gleichlautend nach §19 Soldatengesetz – ist für jede „Ausnahme“ einer Vorteilsannahme eine Genehmigung einzuholen. Gemäß einem Rundschreiben von 2004 gilt in der Bundesverwaltung – explizit auch für Soldaten – eine stillschweigend erteilte Genehmigung für Sachmittel bis zu einem Verkehrswert von 25 Euro, als Beispiel explizit genannt wird Büromaterial.
Der Schokoladenhase dürfte – bei einem schnellen Blick auf Google – einen Verkehrswert im Bereich um die 75 Euro haben und fällt damit definitiv nicht hierunter. Damit sind bei einer Übersendung in dieser Form dann in jedem Fall die entsprechenden Dienstvorschriften für Sponsoring heranzuziehen. Der Hase zählt dabei als Ganzes, da er so an die Dienststelle als solche übergeben wurde.
Neben der angegebenen „Ausweichmöglichkeit“ der Patenstadt bestünde allerdings rechtlich auch durchaus die Möglichkeit, im Rahmen einer entsprechenden gesellschaftlichen Veranstaltung mit dem Freundeskreis (z.B. bei einem Besuch) die Besatzung oder Teile dieser unter Verzehr des Hasen zu bewirten.
@Wühlmaus: Ihre Aufzählung bringt ausschließlich geldwerte Vorteile, die nach den Buchstaben des Gesetzes in die Steuererklärung gehören- sofern über der Geringfügigkeitsgrenze liegend (wo immer die sein mag).
Ich finde man sollte zur Abwechslung mal die Kirche im Dorf lassen. Die Vorschriften zur Vorteilsannahme mögen in Grenzfällen unangebracht sein. Okay. Man kann dafür sein, dass eine andere, vllt sinnvollere Bagatellregelung geschaffen wird. Okay. Man kann auch für die Abschaffung des Ganzen sein.
Meine Meinung: Nüchtern betrachtet ist hier aber Folgendes passiert. Es gibt eine Vorschrift, diese Vorschrift würde umgesetzt.
Jeder möge sich Mal kurz überlegen, wie häufig er oder sie schon gefordert hat, dass eine Vorschrift umgesetzt wird. Wieder: möglicherweise nicht alle Vorschriften, möglicherweise nicht in jedem Fall, aber that’s life. Schreibt an den Wehrbeauftragten oder an den Verteidigungsabgeordneten eures Vertrauens und versucht was zu ändern. Die zuständigen Juristen haben ihren Zuständigkeitsbereich, den haben sie bearbeitet nach den geltenden Vorschriften. Wer das für falsch hält kann Beschwerde bis zum Bundesverwaltungsgericht einlegen. Ansonsten heißt es als Bürger in einem Staat (auch mit Uniform) mit geltendem Recht halt manchmal Deal with it!
Womit das Ganze aber nichts zu tun hat, sind die Beschaffungsprobleme, Organisationsprobleme und der Bürokratiemüll im Allgemeinen. Natürlich mag diese Einzelentscheidung vor diesem Hintergrund eine gewisse Ironie haben. Aber nur weil das Schiff nicht schießt, muss man nicht auch das Ruder entfernen. Freuen wir uns doch Mal einen Augenblick darüber, dass es ein Ruder gibt. Die Vorschriften über die Vorteilsannahme im öffentlichen Dienst und als Soldat haben eine Daseinsberechtigung und sind im historischen Beamtentum verankert. Unabhängig von Korruptionsproblemen in der politischen besetzten Verwaltung sowohl in Kommunen bis hin zum Bundestag, siehe zB Mängel bei der anti Korruptionskonventionsumsetzung. Hat die reine Verwaltung in Deutschland gerade wegen solcher Penibilitäten einen noch recht guten Ruf. Freuen wir uns über das Ruder!
Die Bundeswehr erstickt im Paragraphendschungel. Welcher Gedanke steckt denn eigentlich hinter der Maxime alles mit Gesetzen und Verordungen bis ins kleinste Detail zu regulieren? Angst vor Klagen? Ordnungswahn? Beschäftigungstherapie für Juristen und Behördenmitarbeiter?
Kann man diesen Wahnsinn nicht stoppen und wieder hin zu mehr Eigenverantwortung und Vertrauen in Menschen gehen?
Ich habe den Eindruck, dass eine bürokratisch komplett entschlackte Bundeswehr auf Anhieb wieder mehr aus dem Wenigen machen könnte.
Zeit, dass hier massiv gegengezteuert wird. Das gabze System ist zu teuer und ineffizient.
Die Regeln wurden aufgestellt und wir haben uns daran zu halten.
Dazu gehört das Verhalten bei der Annahme von Belohnungen und Geschenken. Und ausserdem gibt es bei Unklarheiten hierbei die Ansprechstellen für Korruptionsprävention.
Die Frage ist, ob hier die Ausführenden oder die Gesetzes- und Vorschriftenersteller die Verursacher sind. Der Diensteid des Beamten lautet: „Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“ Heißt: Gesetze und Durchführungsbestimmungen werden möglichst präzise umgesetzt. Die Regelungen sind vermutlich gut gemeint, aber wir neigen in Deutschland dazu, es dann zu übertreiben (vermutlich auch schon bei der Umsetzung der Gesetze in Ausführungsbestimmungen für die Bundeswehr).
Mir stellt sich nur die Frage, warum der Antrag überhaupt im Ministerium gelandet ist. Bei dem Wert dürfte die Ausnahmegenehmigung auf Ebene der vorgesetzten Dienststelle erteilt werden. Vielleicht hat es der Freundeskreis ja besonders gut gemeint und selbst einen Antrag im Ministerium gestellt.
Kurze Anmerkung off-topic: Ein besonderes Ärgernis in der Zusammenarbeit mit BMVg ES ist regelmäßig die Prüfung, ob ein aus dem Dienst ausscheidender Soldat eine Stelle in der Rüstungsindustrie annehmen darf. Man dürfte meinen, es wäre im Interesse der Bundeswehr, wenn kompetentes Personal dort Anstellung findet. Vielleicht wirkt sich das mal positiv auf die Qualität künftiger Rüstungsprodukte aus. Aber sobald das Unternehmen durch die Einstellung einen erheblichen Wettbewerbsvorteil erhält, darf der Soldat die Stelle nicht annehmen. Das ist auch der Attraktivität einer Verwendung als SaZ nicht förderlich.
Juristen leben nun einmal in ihrer eigenen Welt. Dort gilt u.a. seit Jahrhunderten ein Postulat, das der Habsburger Kaiser Ferdinand I. seinerzeit wie folgt formuliert hat:
„Fiat iustitia et pereat mundus“
zu Deutsch „Es geschehe Recht, auch wenn die Welt darüber zugrunde geht.“
Man sollte also etwas gnädig mit den Juristen umgehen, die halt eben auch nicht „aus ihrer Haut heraus können“.
Nehmen wir die Sache mit Humor: Wie wäre es in diesem Sinn mit einem Anerkennungsgeschenk für den Leiter der Rechtsabteilung in Form eines Schoko-Weihnachtsmanns im Wert von maximal 14,99 Euro? Über eine kompetente rechtliche Bewertung dieses Vorschlags durch die geschätzte Community dieses Blogs würde ich mich freuen.
Und das wohlfeile Juristen-Bashing feiert in den Kommentaren fröhliche Urstände…
Ich häng‘ mal unsere FDGO in den Raum: Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz. Na? Regt sich da dunkel was, aus dem PolBil-Unterricht in der AGA?
„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“
Kameraden, Juristen machen in aller Regel die Regeln nicht, sondern wenden sie schlicht konsequent an! Wenn einem das Ergebnis davon nicht gefällt, dann ist das nicht die Schuld des Juristen, der eine Regel richtig anwendet. Das hat ein wenig was davon, zu schnell zu fahren, und sich beim Polizisten dann drüber zu beschweren, ob der nicht vielleicht lieber gefährliche Verbrecher fangen könnte.
Aber irgendwie wählen dann am langen Ende alle doch wieder mehrheitlich Parteien, die was vom „Supergrundrecht“ auf Sicherheit faseln und ständig irgendwelche Gesetze neu erlassen, verschärfen oder ausweiten, statt die Regeln, die wir schon haben, einfach anständig zu vollziehen. Und nicht vergessen; immer schön motzen, wenn das dann tatsächlich mal geschieht.
Da rollt’s, und wenn’s mit den Augen ist…
Die Grenze bei der die Annahme von Geschenken geduldet ist liegt, meines Erachtens, bei Euro 10,-.
Also der Hase ist inzwischen zerdeppert. Das ganze noch auf ca. 20g Stücke pro Soldat herunterbrechen und ab mit der nächsten Sendung. Aber Vorsicht, nicht dass die Schokolade bei den derzeitigen Temperaturen wieder zusammenklebt :)
Viel Spaß Dezernats II 6 ES.
Wer so bittet will beschäftigt werden.
In anderen Ländern gibt es nahezu überall einen military-discount und wir haben nichts besseres zu tun, als und mit einem Schokohasen zu beschäftigen, herzlichen Glückwunsch am unsere Juristen, ihr seid großartig! So schafft man Vertrauen und Verständnis in der Bevölkerung
Bei allen Verständnis für die ordnungsgemäße Anwendung bzw. Umsetzung der gültigen Vorschriften (kein Vorwurf an die handelnden Personen), stellt sich mir persönlich die Frage wie das mit Bundeswehr und Gesellschaft zusammen passt.
Wenn Bürger, Organisationen usw. versuchen durch solche Aktionen ein Zeichen der Dankbarkeit für die Arbeit der Bundeswehrangehörigen zusenden und dann ein derartiges Ergebniss erhalten, ist es durchaus verständlich wenn diese Bemühungen weniger werden.
Warum dieser Vorfall überhaupt in das BMVg gekommen ist stellt sich nicht. In der Vergangenheit haben Diskussionen über Compliance die gesamte Bundeswehr verunsichert.