Das BMVg entdeckt die DSGVO: Formular, Schutzbereich 2
Das hier oben ist ein Symbolbild: In den vergangenen Tagen habe ich, wie vermutlich viele Leser auch, zahlreiche Mails erhalten mit der Bitte, zum Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die Zustimmung zur weiteren Speicherung in Verteilerlisten zu geben. Im Regelfall ist das ein Klick, vielleicht auch ein Link auf eine Webseite, auf der man die Einigung erteilen kann.
Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung läuft das ein bisschen anders. Wie schon bei den Sturmhauben oder beim Korruptions-Osterhasen lassen sich die zuständigen Profis da nicht dreinreden und gehen knallhart ihren eigenen Weg: Die Zustimmung zur weiteren Speicherung im Presseverteiler des Ministeriums gibt es nicht per Klick – sondern per Formular, das heruntergeladen, ausgefüllt, unterschrieben und zurückgeschickt werden muss.
Ein bisschen enttäuscht bin ich ja schon, dass man die Mitteilungen nicht per Telex abonnieren kann. Oder per Postzusendung. Aber immerhin kommt die Anfrage zur Einwilligung einen Tag vor Inkrafttreten der neuen Verordnung. Und so ein Formular lässt sich bestimmt viel besser ausdrucken und abheften.
(Ernsthaft: Von den -zig E-Mail-Verteilerlisten, die mich in den vergangenen Tagen um Zustimmung gebeten haben, ist dieser Fall der einzige, bei dem ein Formular ausgefüllt und zurückgeschickt werden soll. )
Nachtrag:
FunFact 1: Das Fomular lässt sich zwar am Computer ausfüllen, allerdings sind die vorgesehenen Felder so knapp bemessen, dass die Mailadresse opz@augengeradeaus.net nicht reinpasst (das .net habe ich dann händisch ergänzt)
FunFact 2: Ich habe das ausgefüllte und unterschriebene Formular an die vom Presse- und Informationsstab angegebene Berliner Faxnummer geschickt. Als Absenderkennung der Gegenseite erschien dann allerdings eine Nummer mit der Landesvorwahl +90, also in der Türkei. Da wird doch nicht etwa der Faxempfang an ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU und damit außerhalb des Geltungsbereichs der Datenschutzgrundverordnung outgesourced sein? Ein Glück, dass das BMVg für Nachfragen die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten angegeben hat.
Nachtrag zum Nachtrag: Noch keine offizielle Antwort, aber Kenner aus dem Apparat weisen mich darauf hin, dass die 90 die Bundeswehr-interne Auswahlziffer für Rufnummern ist. Das wäre ja eine einfache und gleichzeitig einleuchtende Erklärung; allerdings stellt sich die Frage, warum das in der ansonsten per Konvention für internationale Landesvorwahlen gültigen Form +90 in die Absenderkennung einprogrammiert wird…
Ergänzung 25. Mai und in gewisser Weise eine Abbitte an das Bundesministerium der Verteidigung: Nachdem ich inzwischen von vier verschiedenen Bundesministerien vier völlig unterschiedliche, ja gegensätzliche Vorgehensweisen zum Umgang mit den Vorgaben der DSGVO erleben musste, habe ich in der Bundespressekonferenz mal gefragt, warum es keine einheitliche Haltung der Bundesregierung dazu gibt. (Vom BMVg-Formular über das völlige Ignorieren des Themas bis zu „Wir haben doch ordnungsgemäß Ihre Daten“ ist alles drin.) Die Antwort zum Nachhören (Spoiler: Es gilt das Ressortprinzip):
Das Transkript dazu:
Frage: Zu einem neuen Thema: europäische Datenschutz-Grundverordnung. Wie einige wissen, endet heute die Übergangsfrist. Das BMI hat das in einer Pressemitteilung ausführlich gewürdigt.
Dennoch dazu die Nachfrage an das BMI, an Frau Fietz und an die Sprecherinnern und Sprecher der Ministerien: Warum haben diese zwei Jahre Übergangsfrist nicht gereicht, um eine einheitliche Umsetzungsweise innerhalb der Bundesregierung festzulegen? Ich habe allein von vier Ministerien gestern und heute vier verschiedene Arten des Umgangs mit Bestimmungen der DSGVO erlebt. Das reicht von einem ausführlichen Formular zum Herunterladen und Ausfüllen über Gar-nichts-Tun bis zu: „Sie sind doch in unserem Verteiler“ – obwohl ich mich da nie eingeschrieben habe. Von einer einheitlichen Vorgehensweise innerhalb der Bundesregierung kann also anscheinend nicht die Rede sein.
Noch einmal die Frage: Warum haben diese zwei Jahre Vorbereitungszeit nicht ausgereicht, um eine einheitliche Umsetzungsweise innerhalb der Bundesregierung festzulegen?
SRSin Fietz: Ich kann Ihnen dazu nur so viel sagen, dass die Bundesregierung diese Regelung in allen Ressorts umsetzt. Wie die Ressorts das handhaben, ist wirklich Angelegenheit der Ressorts. Ich kann Ihnen viele Details liefern, wie das BPA das umgesetzt hat, aber ansonsten ist es Sache der Ressorts, die Datenschutz-Grundverordnung umzusetzen.
Zusatzfrage: Heißt das, dass jedes Ressort eigenverantwortlich entscheidet, wie es die Regeln der DSGVO interpretiert?
SRSin Fietz: Ich würde jetzt nicht von Interpretation reden, sondern von Umsetzung.
Korff: Dem ist grundsätzlich nichts hinzuzufügen. In erster Linie entscheidet das jedes Ressort selber. Aber es fanden dazu – zugegebenermaßen etwas kurzfristig –Abstimmungen statt. Falls man innerhalb der üblichen Ressortabstimmungen zu dem Ergebnis kommt, sich auch an anderen zu orientieren, dann wird das sicherlich noch weiter stattfinden. Diese Gespräche fanden statt. Es wurde entschieden, dass es jedes Ressort für sich selbst macht. Ein enger Austausch fand statt, wo es möglich war, und es ist nicht ausgeschlossen, dass das auch noch weiterhin passiert.
Frage: Warum reicht es bei dem einen, nur auf „antworten“ zu drücken, während ich bei dem anderen – wir reden von einer und derselben Bundesregierung – ein ganzes Formular neu ausfüllen muss? Wie kann das rechtlich sein? Denn die rechtliche Basis ist ja exakt identisch.
Korff: Das kann ich Ihnen derzeit nicht sagen, weil ich keine Kenntnis darüber habe, wie es die einzelnen Ressorts umsetzen.
Frage: Gibt es in der Regierung Überlegungen, per Kabinettsbeschluss noch Anpassungen bei der Datenschutz-Grundverordnung vorzunehmen?
Ich weiß; die Grundverordnung ist in Kraft gesetzt. Aber man könnte auch das Setzen von Strafen noch einmal überdenken.
Korff: Darüber haben wir am Mittwoch wirklich ausführlich gesprochen. Herr Seibert hat dazu sehr deutlich Stellung genommen, wir ebenfalls. Das ist derzeit nicht geplant.
Frage: Wie sieht die Bundesregierung das Vorgehen von Webseiten von außerhalb der EU, dieses Seiten beim Zugriff aus der EU unter Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung zu blockieren? War das mit ein angestrebtes Ziel des Inkrafttretens dieser Regelung?
Korff: Es tut mir wirklich leid, aber ich kenne die Datenschutz-Grundverordnung nicht so im Detail, dass ich auf diese Frage antworten könnte.
Zusatz: Es ist ja keine Frage zur Datenschutz-Grundverordnung im Detail.
Korff: Das ist die Frage, wie das auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung rechtlich zu bewerten ist.
Zusatz: Nein, das war nicht meine Frage. Entschuldigung, dass ich sie so unpräzise gestellt habe.
Als Folge des Inkrafttretens der europäischen Datenschutz-Grundverordnung gibt es Seiten von Betreibern von außerhalb der EU, die als Reaktion darauf für Nutzer aus der EU grundsätzlich Geoblocking betreiben. Ist das etwas, was die Bundesregierung quasi schulterzuckend hinnimmt, war das mit eingepreist, oder ist es Ihnen einfach egal? – Haben Sie dazu eine Meinung oder nicht?
Korff: Ich kann Ihnen jedenfalls keine Meinung für das BMI geben, weil ich es schlichtweg nicht weiß. Die Frage scheint mir aber in Teilen auch in der Zuständigkeit des BMWi zu liegen.
Vorsitzende Wefers: Können Sie weiterhelfen?
Jornitz: Im Moment leider nicht. Das müsste ich nachreichen.
Die nachgereichte Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums:
Nicht-europäische Webseitenbetreiber müssen auf Grund des Marktortprinzips die Vorgaben der DS-GVO einhalten, sobald sie die IP-Adressen von Webseitenbesuchern in der EU speichern.
Dass aus diesem Grund Webseitenaufrufe aus der EU blockiert werden, ist uns nicht bekannt. Vielmehr stellen nach unseren Erkenntnissen gegenwärtig auch nicht-europäische Anbieter ihre Prozesse auf die DS-GVO um – teilweise sogar über das Gebiet der EU hinaus. Ein gewichtiger Grund hierfür ist die Bedeutung des europäischen Markt für Anbieter auch außerhalb der EU.
Und so sah die Webseite der Los Angeles Times am 25. Mai aus, wenn sie aus Europa aufgerufen wurde:
Konsequent. Peinlich. Bundeswehr.
Sie können das tatsächlich als Symbolbild für den Absicherungswahn innerhalb der Streitkräfte verwenden – lieber fährt man eine 110%-Lösung mit mehr Aufwand als Ertrag, anstatt mit gesundem Menschenverstand an die Sache heranzugehen…
Ist bestimmt vom Cyberkommando unter Verwendung der aktuell zur Verfügung stehender Technik…
selbstverständlich mit redundanten Abfragen/Angaben…. mich wundert, dass eine einzige Unterschrift reicht. Ich hätte erwartet, dass man erst den Empfang der Belehrung auf der Rückseite quittieren muss und DANN die Angaben machen darf. Aber mit den Pressevertretern geht man scheinbar großzügiger um als mit eigenem Personal :-)
So sieht also die Digitalisierung und Cyberoffensive aus? Ich habe mich allerdings schon gewundert, warum die Fernschreibstelle mir keinen Durchschlag via Kurier geschickt hat…Neuland halt.
Das muß man doch verstehen bitte !
So ist die Belehrung/Einwilligung auch nach einem verheerenden Cyberangriff noch nachweisbar weil abgeheftet und sicher gelagert !
Und man hat eine Unterschrift und keinen digital fälschbaren Nachweis ;-)))
Bw always goes future …es zeigt auf tragische Weise die Nutzung „moderner“ Technik in den Köpfen der höheren Behörden, denn das Internet ist für uns alle Neuland ;-)
Zeigt leider erneut, dass die Bw nicht nur „ihren Weg“ geht, sondern darüber hinaus auch wieder mal, dass die Bw nicht in der Lage zu sein scheint, geltende Vorschriften oder Gesetze entsprechend anzuwenden bzw. umzusetzen.
Ein „Re-Opt-In“ zu bereits bestehenden Mailverteilern ist aus mehreren Gründen nicht erforderlich, birgt sogar vereinzelt Risiken.
Aber besser mal Aktionismus zeigen wenn man es nicht besser weiss.
Die 90 ist die Bundeswehr interne Vorwahl- Analog zur 0 bei normalem Telefon.
Ist halt am Gerät so eingestellt und nat nichts mit der zivilen Länderkennung zu tun.
Ob das Sinn macht, da nicvt direkt die öffentliche Nummer einzustellen ist ein anderes Thema
[Hat sich überschnitten, hatte das von anderer Seite auch gerade gehört und oben nachgetragen. Generell gilt allerdings, dass die Absenderkennung bei Faxgeräten am öffentlichen Netz in der Form +(Landeskennung)(Vorwahl)(Rufnummer) angegeben wird. Wenn also die +90 erscheint, muss ich zwingend davon ausgehen, dass es sich um eine türkische Nummer handelt. Es sei denn, da wurde – ich lasse mal offen, vor welchem Hintergrund – die Absenderkennung falsch eingegeben. T.W.]
Das ist einfach nur köstlich und ein Paradebeispiel dafür, wie Digitalisierung in der Bundeswehr funktioniert.
Da, frage ich mich dann in Sachen Datenschutz doch, wo werden die Formulare abgeheftet und aufbewahrt. Wäre wohl die erste Frage , nach Abschicken des Formulars. Kann man das dann wieder online machen?
Das mit der internen Kennung haben alle ehemaligen/noch seienden Staatsbetriebe die eigene Netze betreiben! Z.B. BASA = Deutsche Bahn AG WASA = Wasserbehörden. Da muß IT-seitig einprogrammiert werden, dass nur die Post Nummer erscheint oder eine Erkennung ob es ein internes oder externes Fax ist.
Wer in der Bundeswehr mit Medien zu tun und statt eines G36 eine Kamera als „STAN-Waffe“ hat, muss im Grunde ab morgen gem. DSGVO bei allen Veranstaltungen die fotografisch dokumentiert werden (Erhebung pers-bezogener Daten) eine Einverständniserklärung (die jederzeit widerrufen werden kann) von allen Personen einholen, die auf Fotos erkennbar sind (was ich mir z.B. bei einem Btl-Appell mit geladenen Gästen und Hunderten Zuschauern „sehr interessant“ vorstelle.) Damit wird die PR-Arbeit für die Streitkräfte ad absurdum geführt und ab morgen de facto undurchführbar.
Zu FunFact1:
Sicherlich ein wenig OT, aber hinsichtlich der möglichen Länge von Eingabefeldern für E-Mail-Adressen hat man augenscheinlich übersehen wie laaaaaaaaaaaang diese werden können.
Hotels sollen „BAIUDBwKompZTMBwTMExterneZahlung@bundeswehr.org“ für die Rechnungsübermittlung nutzen.
LR
Per Mail muss diese außerdem sendeseitig mit Zertifikat verschlüsselt werden, damit sie vom Empfänger entschlüsselt werden muss, denn das Dokument ist ausgefüllt „Schutzbereich 2“ !!!
@ Bernd | 24. Mai 2018 – 10:00
1+
Der war klasse
Wer versprach uns vollmundig weniger Bürokratie!? Ein Paradebeispiel für Peinlichkeit und überufernden Aktionismus! Die Bundeswehr muß auch auf alles noch einen Peinlichkeitspunkt drauf legen! Ehrlich gesagt kann ich das alles nicht mehr hören! Wie gut das mein Dienst nach mehreren Jahrzehnten bald endet!
Also hier im Verlag konnte das Formular heute früh ohne Probleme ausgefüllt und per Mail als PDF zurück geschickt werden. Mit 31 Zeichen war meine eMail-Adresse sogar deutlich länger als die 22 Zeichen von Augen Geradeaus, trotzdem konnte ich sie problemlos in das vorgesehene Feld eintragen. Zudem lässt sich eine Unterschrift als Bild einfügen. Von daher muss ich mal die Bundeswehr in Schutz nehmen und tippe auf veraltete Software beim Bediener. Wär nun nur interessant zu wissen, bis zu welcher Version das PDF-Formular korrekt unterstützt wird, weil paar Jahre ältere Versionen sollten ja eigentlich immer mit berücksichtigt werden.
Gibt es eigentlich schon einen Erlass, der die Anfertigung von Bildern per Recce-Pod oder SAR-Lupe nur mit voriger Einwilligung der abgebildeten Personen vorschreibt? Und wie steht es mit der Verwendung über Syrien? Gilt Territorialprinzip und gibt es Erkenntnisse über Syrisches Datenschutzrecht?
Ok, ich habe ja damit angefangen, aber dennoch: Wird langsam ein bisschen schräg…
@Dorothee Frank
Nun gut, wenn die mit dem Mac ausgelieferte – und ständig aktualisierte – Software von Apple eine ein paar Jahre alte Version ist, dann muss ich damit leben… Und wenn das Ausfüllen eines solchen Formulars vor dem Inkrafttreten der DSGVO als normal empfunden wird, dann muss ich das auch hinnehmen (merkwürdig nur, dass das BMVg die bislang einzige Institution ist, die für eine Zustimmung ein solches Formular zum kompletten Ausfüllen, von der Anrede bis zur Mobilfunknummer, vorgelegt hat…).
Ich musste heute eine Datenschutzerklärung für ein Forum im Intranet Bw abgeben. Ist das intern wirklich notwendig?
Ich kann mich übrigens aus jüngster Zeit an kein Gesetz bzw. an eine Verordnung erinnern, die so richtig gegensätzlich ausgelegt wird wie die neue Datenschutzgrundverordnung.
Torschlusspanik vor der DSGVO: Exiter vs. Remainer fifty-fifty
@T.Wiegold
Dieses Forum ist vermutlich nicht der geeignete Ort, die von Ihnen angerissene Problematik im Detail darzustellen.
Kurz zusammengefasst enthält die (europäische) DSGVO eine Reihe von Öffnungsklauseln, die von den nationalen Gesetzgebern abzuarbeiten sind Soweit ich die Expertendiskussion verstanden habe, gehören dazu auch Konfliktfelder mit dem Medien- und Urheberrecht. Hier hat speziell Deutschland auf Bundesebene scheinbar seine Hausaufgaben noch nicht gemacht.
Interessanterweise spielt bei den betroffenen Themen auch die Länderebene mit eigenen Landesgesetzen eine Rolle, so dass hier wohl auch „republikintern“ eine teilweise uneinheitliche Lage herrscht.
Was die Regelungszuständigkeit zum Datenschutz in der Bundeswehr betrifft, liegt diese nicht beim KdoCIR sondern bei der Rechtsabteilung des Ministeriums.
Die die Inhaus-Gesellschaften der Bundeswehr haben hier übrigens eigene Zuständigkeiten, wie man teilweise aus deren Webauftritten entnehmen kann.
Ich empfehle zur Thematik auch einmal im folgenden Link zum Medienrecht nachzulesen https://www.telemedicus.info/article/3265-Datenschutz-Grundverordnung-Das-Ende-der-modernen-Presse-und-OEffentlichkeitsarbeit-wie-wir-sie-kennen.html
Wunderbar, ich habe schon lange nicht mehr so gelacht.
@LawrenceRoderick: Genial!
Peinlich!
Als aktiver ADSB (Administrativer Datenschutzbeauftragter) stellen sich mir beim Anblick das Formulars folgende Fragen:
1. Die mit * gekennzeichneten Felder sollen zum Datenabgleich ausgefüllt werden, aber ganz unten in der Fußnote werden sie als „freiwillige Angabe“ ausgewiesen. Wie soll das denn funktionieren?
2. Es geht doch bei diesem Vorgang nur um den Versand von Emails; also den klassischen Newsletter. Wofür benötigt man denn dazu die Telefonnummer bzw. Mobilfunknummer?
Name, Vorname, Medium und Email-Adresse sind doch eigentlich ausreichend. Da frage ich mich, zu welchem Zweck benötigt man die anderen Angaben. Gerade unter dem Gesichtspunkt „Datensparsamkeit“ und „Zweckbindung“.
Dieses Beispiel zeigt mal wieder, dass die Bundeswehr im Bereich Datenschutz noch viel tun muss, aber es tut gut zu sehen, dass es ganz oben auch nicht funktioniert.
[Da sind offensichtlich paar Ideen zusammengeworfen worden – die wollten nicht nur den klassischen Presseverteiler via E-Mail der DSGVO anpassen, sondern bei der Gelegenheit ihre Datenbank mit Medienkontakten überarbeiten. Hat ja beides seine Berechtigung, war in dieser Kommbination wohl nicht ganz glücklich. T.W.]
Noch ein Hinweis zu dem Detail: Unterschriftsbilder anstelle einer Unterschruift einkopieren:
Dies entspricht zwar in vielen Bereichen – auch außerhalb der Bundeswehr – gängiger Praxis bei der Abgabe und Einwilligungen und Erklärungen, dies dürfte aber weiterhin nicht „gerichtsfest“ sein: Juristisch korrekt ginge so etwas nur über eine Lösung mit entsprechend zertifizierten elektronischen Unterschriften, z.B. unter Einsatz der optionalen elektronischen Unterschrift in den neuen Bundespersonalausweisen.
Dies adressiert aber im Kern ein anderes Dilemma der öffentlichen Hände, die nur sehr schleichende Umsetzung von eGovernment-Lösungen.
@Teute
Das ist falsch es gilt weiterhin das Kunst-Urheber-Gesetzes (KUG) .
Beim Formular fehlt die Zuordnung der Felder zu den Bereichen und eigentlich auch
die derzeit vorhandenen Daten (sonst kein abgleich meinerseits möglich) mit der Möglichkeit diese zu streichen. (Für die Zukunft reich email)
Generell gilt die DSGVO gilt seit 2 Jahren, heute ist nur die Übergangsfrist abgelaufen.
@all
Oben ein Nachtrag aus der Bundespressekonferenz dazu zum Nachhören… offensichtlich macht jedes Ministerium das, was es für richtig hält.
@T.Wiegold | 24. Mai 2018 – 17:40:
Das stimmt insoweit nicht, wie auch andere öffentliche Stellen die erneute Einwilligung in Papierform verlangen. Neulich vor einigen Tagen las ich bspw., wie ein höheres Instanzgericht gleiches für die Zusendung von Pressemitteilungen per E-Mail forderte. Ich weiß jedoch nicht mehr, um welches Gericht es sich handelte (BGH, BVerwG, OLG oder OVG, … nach kurzer Recherche fand ich die Meldung jedenfalls nicht mehr).
Hat schon einmal jemand im Bereich der Juristerei den Fachbegriff
„Gesunder Menschenverstand“
entdeckt?
Nicht? Klar, und obwohl es so etwas – theoretisch – sehr wohl gibt, überholen sich heutzutage „alle“ aus (german) Angst (vor der Klage-und Abmahnindustrie?) damit, auf 100% noch mindestens 10%-Pkte draufzusetzen, auf jeder Ebene selbstverständlich!
Und dann kommt im Falle Bw in der „Schlammzone“, also dort, wo´s am allermeisten stört (um nicht zu sagen (ver-)hindert), ein derart dickes Paket an, daß „eigentlich“ jedweder (Ausbildung-)Dienst SOFORT eingestellt werden muß, da die Papierlage durch die, wenn auch etwas aufgestockte EinheitsFhrg, nicht in normaler Zeit durchzuarbeiten und schon gar nicht UMZUSETZEN ist.
Wenn ich noch an die Anfänge der Dienstzeitregelung denke, „Kindergarten“ gegen all´ den Regelungswahn.
Die Statements aus der BPK sind in ihrer Aussagelosigkeit ein ziemlich erschreckender Offenbarungseid. Natürlich ist die letzte Frage sehr spezifisch, aber auch vorher wird eigentlich nur rumgedruckst. Alla „Ich habe keine Ahnung, aber eigentlich muss es der da ja auch wissen ….“
Ich habe gerade mal geschaut wie das BSI sich diesbezüglich aufgestellt hat. Als öffentliche Institution könnte sich ja das BSI sogar berufen fühlen, eine Lösung „out of the box“ anzubieten. Mit einem entsprechenden Datenschützer gemeinsam, werden einfach rechtliche Relevanz mit technischem Know-How gepaart, und schon hätte es eine tragfähige Lösung für alle öffentlichen Stellen … (ja, ich weiß, ist eher nicht der Job des BSI) Aber es wird ja noch besser, wir haben doch sogar eine Ministerin für Digitales. Da passt sowas aber schon rein, oder etwa nicht?
Aber bestimmt ist es besser, wenn jedes Ressort hier eigene Wege beschreitet und im Bund, den Ländern, sowie den Kommunen jeweils auch. Es gibt doch so viele mögliche Lösungen, richtige und falsche, umständliche und einfache, sichere und unsichere, für jeden soll schließlich etwas dabei sein.
Es ist wirklich ein Trauerspiel, weil unterschiedliche Lösungen ja auch immer wieder neues Geld kosten. Anstatt einmal ein Problem generell und dauerhaft zu lösen, wird das Problem von jedem neu gelöst oder eben auch nicht ….
Das hat auch mit Föderalismus nichts zu tun, das ist einfach nur stumpf nach Schema F vorgehen. Und gerade in der schnelllebigen IT muss man agil und flexibel reagieren. Was sicherlich jedes Ressort nun auch behände immer und ständig im Auge haben wird.
Wenn ich es mir recht überlege … vielleicht ist Zettel ausdrucken, ausfüllen und einschicken, lochen und abheften, doch die bessere Lösung.
@ cato | 25. Mai 2018 – 10:04
Leitsatz aus BUNDESFINANZHOF Urteil vom 22.6.2010, VIII R 38/08:
„Eine mit eingescannter Unterschrift des Prozessbevollmächtigten durch Telefax eingelegte Klage entspricht jedenfalls dann den Schriftformanforderungen des § 64 Abs. 1 FGO, wenn sie von dem Bevollmächtigten an einen Dritten mit der tatsächlich ausgeführten Weisung gemailt wird, sie auszudrucken und per Telefax an das Gericht zu senden.“
oder aus Leitsätze aus BUNDESFINANZHOF Urteil vom 13.5.2015, III R 26/14:
„1. Hat die Finanzbehörde einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnet, kann auch nach der bis zum 31. Juli 2013 geltenden Fassung des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO ein Einspruch mit einfacher E-Mail eingelegt werden, ohne dass diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden muss.
2. § 87a Abs. 3 Sätze 1 und 2 AO sind auf die Einlegung eines Einspruchs nicht anzuwenden.“
In der Tat ist es aber so, dass die Rechtsgültigkeit auch von den formalen Voraussetzungen abhängt. Diese schreiben mitunter eine qualifizierte Signatur oder eine qualifizierte Unterschrift vor. Beispiel für Letztere wären hier praktisch alle Verträge, die bei einem Notar abgeschlossen werden. In allen anderen Fällen dürfte die schlichte Erklärung gegenüber dem Adressaten ausreichend sein.
Aaach, einfach alles als „Vom Spieß, nur für dich“ erklären und dann ist alles sicher! Dann muss schließlich jeder Unbefugte die augen sofort abwenden. Problem gelöst gemäß Vorschrift. So einfach ist das. <:o)
Tatsächlich has die DSGVO ein paar gute Ergebnisse gebracht. Außereuropäische Seiten wie USAtoday haben sehr schlnke Werbungs und JScript freie Seiten für die europäischen Leser gebaut. Das andere Ende der Skala ist Yahoo mit hunderten Werbenetzwerken (sic!), welche einzeln abgewählt werden müssen. Aber eigentlich ändert sich nicht viel im Datenschutz, außer daß es jetzt mehr Bürokratie gibt, wie immer aus Brüssel. Und ein paar Firmen haben im Moment angst auf Grund der Bußgeldandrohung. Wird man sehen ob das ein zahnloser Papiertiger bleibt oder die EU tatsächlich mal ans eintreiben geht.
Was macht eigentlich der Herr Kommissar für Bürokratieabbau?