DroneWatch: US-Armee stoppt DJI-Drohnen – Bundeswehr kennt keine Probleme
Neben ihren militärischen unbemannten Flugsystemen nutzen die Streitkräfte mehrerer Länder auch immer öfter kostengünstige handelsübliche Kleindrohnen – zum Beispiel die US-Armee oder die niederländische Marine, aber auch die Bundeswehr. Die U.S. Army hat nun die Nutzung dieser Drohnen des Herstellers DJI untersagt, aus Sicherheitsgründen, wie US-Medien bereits in der vergangenen Woche berichteten. Die Bundeswehr fliegt ihre Systeme dieses Typs vorerst weiter.Die Anweisung der U.S. Army vom 2. August wurde zuerst auf der Fachseite sUASnews bekannt, die auch eine Kopie des Schreibens veröffentlichte:
Kernsatz:
Due to increased awareness of cyber vulnerabilities associated with DJI products, it is directed that the U.S. Army halt use of all DJI products.
Die Erkenntnisse, die zu dieser Entscheidung geführt haben, gehen aus dem Schreiben nicht hervor. Deshalb ist auch unklar, ob ein möglicher Grund ist, dass DJI eine chinesische Firma ist.
Die Deutsche Marine setzt Drohnen von DJI in der Operation Sophia im Mittelmeer vor der libyschen Küste ein: Derzeit von Bord des Tenders Rhein aus werden sie genutzt, um Flüchtlingsboote von oben zu überwachen, ehe eine Aufnahme von in Seenot geratenen Personen stattfindet. Sofortinitiative Seegestützte Aufklärung aus der Luft im Rahmen Friendly Approach (SALiRFA ) heißt das Projekt, das Ende vergangenen Jahres angeschoben wurde.
Wie das Einsatzführungskommando der Bundeswehr am (heutigen) Dienstag auf Anfrage von Augen geradeaus! mitteilte, hat die Bundeswehr bislang keine Erkenntnisse, die zu einer Einschränkung der Nutzung von DJI-Drohnen führen würden. Die Phantom IV werde an Bord der Rhein weiterhin genutzt; wie viele dieser Drohnen dort im Einsatz sind, wurde aus einsatztaktischen Gründen nicht mitgeteilt.
Nun ist das möglicherweise nur ein Zwischenstand. Denn es scheint, die Bundeswehr hat erst durch die Anfrage von Augen geradeaus! von dem US-Nutzungsverbot erfahren…
(Archivbild April 2016: DJI-Drohne Phantom 4 – Wikimedia-User Volatus unter CC-BY-SA-Lizenz via Wikimedia Commons)
Das betrifft nicht nur die Drohnen sondern alle Ausrüstung von DJI; hier noch etwas Hintergrund-Info:
http://www.defenseone.com/technology/2017/08/us-army-just-ordered-soldiers-stop-using-drones-chinas-dji/139999/?oref=defense_one_breaking_nl
Soldier Systems verweist auf die Werkseinstellungen der Drohnen:
Mir stellt sich da die Frage nach dem Übermittlungsweg der Daten – aber ich bin nicht vom Fach, ggf. kann das jemand erläutern?
Vielleicht dies:
„DJI also sells drones in the United States. Mr. Najberg said DJI did not have a way to see video or images from drones beyond those that users upload themselves via a company social-media app. He also said that the company’s phone app uploads flight data to its servers, though consumers can use third-party apps that do not.“
https://www.nytimes.com/2016/04/21/world/asia/dji-drones-china.html
Klar, wenn zur Steuerung die DJI App genommen wird ist es nicht auszuschließen, daß Daten abgefischt werden.
@ Thomas Melber
Nach dem von Ihnen verlinkten Artikel muss die Steuerung nicht über die DJI App erfolgen. Es reicht schon aus, wenn man die Software der Drohne updatet und damit die Drohne mit dem Internet verbindet. Den Server findet die Betriebssoftware der Drohne wohl dann von alleine.
Das Ganze klingt schon wie bei dem alten Film des außerirdischen ET „ET will telefonieren nach hause“.
Auf der anderen Seite, bei Licht betrachtet, warum sollte der Hersteller DJI etwas anderes machen als Google, Amazon, Apple usw. Die Firma sammelt einfach alle möglichen Daten über den Nutzer.
Da hilft nur eins sicher – keine Daten produzieren !
Dank U.S. Zurückhaltung wächst TUR mil Eigenständigkeit jetzt auch bei UAS.
http://www.offiziere.ch/?p=31458
Heise berichtet, dass DJI für die Drohnen bis Ende September einen Flugmodus zur Verfügung stellt, bei dem sie nicht nach Hause telefonieren:
https://heise.de/-3801769
@Georg:
DJI argumentiert so: „DJI begründete die Registrierungspflicht (beziehungsweise die offizielle „Aktivierung“ des Geräts beim Hersteller) ebenfalls mit Sicherheitsbedenken – Drohnen sollten stets aktuell mit Daten zu Flugverbotszonen und Hinweisen auf lokale Bestimmungen gefüttert werden könnnen“