Fall Franco A.: Trotz Auffälligkeiten Berufssoldat (mehr Einzelheiten)
Im Fall des Bundeswehr-Oberleutnants, der sich als syrischer Flüchtling ausgab und möglicherweise einen Terroranschlag geplant haben soll, sieht das Verteidigungsministerium Hinweise auf ein rechtsradikales Netzwerk in der Truppe – und Belege dafür, dass er ungeachtet extrem rechter Haltung zum Berufssoldaten ernannt wurde. Staatssekretär Gerd Hoofe übersandte dem Verteidigungsausschuss des Bundestages am (heutigen) Dienstag ein umfassendes Paket mit ersten Ergebnissen der Bundeswehr-internen Untersuchungen.
Der Generalbundesanwalt übernahm inzwischen die Ermittlungen gegen den 28-jährigen Franco A. wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen sagte ihre für diese Woche geplante Reise in die USA ab und will sich am morgigen Mittwoch in Illkirch bei Straßburg, Standort des Jägerbataillons 291 und Stationierungsort des verhafteten Oberleutnants, selbst ein Bild machen. Für Donnerstag sind 100 militärische Führungskräfte nach Berlin geladen, um, so das Ministerium, Aufklärung und Konsequenzen der aufgehäuften Vorfälle in der Bundeswehr zu besprechen.
Die Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft beruht auf einem Verdacht nach dem Paragraphen 89a des Strafgesetzbuches, wie ein Sprecher der Karlsruher Behörde auf Anfrage von Augen geradeaus! mitteilte. Eine solche Straftat beinhaltet unter anderem den Verdacht auf die Absicht von Mord oder Totschlag und muss geeignet [sein], den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
Nach den Ermittlungen innerhalb der Bundeswehr, mit denen die Verteidigungsministerin Generalinspekteur Volker Wieker beauftragt hatte, gab es Erkenntnisse, die nicht mehr nur von einem Einzeltäter sprechen:
In der Zwischenzeit haben die laufenden Ermittlungen am Standort Illkirch Hinweise auf rechtes und völkisches Gedankengut und Anhaltspunkte für einen möglichen Munitionsverlust/Diebstahl ergeben.
schrieb Staatssekretär Hoofe an den Verteidigungsausschuss. In Medienberichten ist davon die Rede, dass ein Netzwerk von bis zu fünf Soldaten identifiziert worden sein soll; dafür gibt es bislang keine Bestätigung. Im Zuge der Untersuchungen waren am Standort des Bataillons unter anderem ein G36-Gehäuse mit eingeritztem Hakenkreuz und weitere Hinweise auf mögliche NS-Devotionalien entdeckt worden.
Wesentlicher Teil der Untersuchungen in der Truppe waren zudem Ermittlungen zu dem Entwurf einer Masterarbeit, den der festgenommene Soldat 2014 an der französischen Militäruniversität Saint-Cyr eingereicht hatte. Der Text wurde auch von einem Dozenten des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw) begutachtet, der im Januar 2014 zu der Einschätzung kam:
Bei dem Text handelt es sich nach Art und Inhalt nachweislich nicht um eine akademische Qualifikationsarbeit, sondern um einen radikalnationalistischen, rassistischen Appell, den der Verfasser mit einigem Aufwand auf eine pseudowissenschaftliche Art zu unterfüttern versucht. (…)
Was der Verfasser als Attacke der Anführer der (völkischen) Subversion bezeichnet, ist nicht andres als der Mythos vom Rassenkampf. (…) Der als Masterarbeit zu begutachtende Text ist deshalb keine geschichts- oder politikwissenschaftliche Abhandlung zum politischen Wandel, wie der Titel vermuten lässt, sondern ein Aufruf dazu, einen politischen Wandel herbeizuführen, der die gegebenen Verhältnisse an das vermeintliche Naturgesetz rassischer Reinheit anpasst.
Disziplinare Ermittlungen wurden wegen dieser Arbeit zwar eingeleitet, nachdem sich der französische Schulkommandeur an die zuständige Bundeswehr-Dienststelle in Frankreich gewandt hatte. Unter anderem sei der Soldat mit dem Hinweis Wenn es ein französischer Lehrgangsteilnehmer wäre, würden wir ihn ablösen, nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen worden.
Die Deutsche Stabsgruppe Frankreich nahm daraufhin disziplinare Vorermittlungen auf – die dann allerdings nicht zu Ende geführt wurden. Im Vermerk zum Ergebnis vom Februar 2014 ist unter anderem festgehalten:
Die gegen den Offizier geführten disziplinaren Vorermittlungen haben keinen Anhaltspunkt ergeben, dass Oberleutnant A. – trotz des Inhalts seiner vorgelegten Masterarbeit – eine innere Einstellung besitzt, die mit der soldatischen Pflicht aus §8 Soldatengesetz unvereinbar wäre.
Vorwerfbar ist jedoch ein sogenanntes „Anscheinsvergehen“, da er fahrlässig den bösen Anschein einer solchen Gesinnung gesetzt hat. Diese Pflichtverletzung ist allerdings deutlich minder schwer anzusehen. Aufgrund der Gesamtumstände wäre eine einfache Disziplinarmaßnahme (hier: Disziplinarbuße) angemessen.
Gemäß Auskunft Bundesamt für Personalwesen der Bundeswehr würde allerdings eine förmliche einfache Disziplinarmaßnahme die bereits erteilte und nur unter dem Vorbehalt des akademischen Abschlusses stehende Zusage zur Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten hinfällig machen. Diese existentiellen Folgen einer disziplinaren Würdigung wären jedoch nicht mehr angemessen.
Mit ausschlaggebend war dafür offensichtlich auch, dass Franco A. bei einer Anhörung im Januar 2014 erklärt hatte, dass er sich voll und ganz mit der durch §8 Soldatengesetzt geforderten Einstellung identifiziere. Die Formulierung Diese „existentiellen“ Folgen einer disziplinaren Würdigung wären jedoch nicht mehr angemessen, findet sich daraufhin auch in der Stellungnahme des Wehrdisziplinaranwalts beim Streitkräfteamt. Der schlug in Abstimmung mit dem Leiter der Deutschen Stabsgruppe Frankreich die Einstellung der Vorermittlungen vor; gegenüber dem Offizier sollte es bei einer mündlichen Ermahnung bleiben.
Im Juli 2015 wurde Franco A. dann auch, wie aus einer Übersicht des Ministeriums hervorgeht, zum Berufssoldaten ernannt, begann Ende November den Einzelkämpferlehrgang in Hammelburg – und noch im Dezember des selben Jahres meldete er sich in Offenbach als angeblicher Flüchtling aus Syrien und beantragte Asyl. Im Januar 2016 wurde er einer Flüchtlingsunterkunft in Bayern zugewiesen und erhielt seitdem staatliche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – wenige Woche später wurde er zum Jägerbataillon 291 versetzt. Im Zusammenhang mit dem Aufnahmeverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) war auch ein Stabsfeldwebel der Reserve beteiligt, der wie Tausende andere Bundeswehrsoldaten als Helfer zum BAMF abgestellt war. Nach Befragung durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) sei aber davon ausuzgehen, dass beide Soldaten sich nicht kannten, heißt es in der Übersicht es Ministeriums. Dienstliche Überschneidungen habe es nicht gegeben.
Nachdem der Oberleutnant in Wien von der österreichischen Polizei festgenommen worden war, weil er eine Waffe im Flughafen versteckt hatte, liefen neben den polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen auch die Ermittlungen des MAD an. Dabei wurde der Soldat auch direkt befragt: Als Befagungsergebnis zeichnet sich eine Einstufung als Extremist ab (rechtsextremistischer Einzeltäter, der Vorbereitungshandlungen zur politisch motivierten Gewaltanwendung getroffen hat), erläuterte das Ministerium.
Die Hinweise auf rechtes/völkisches Gedankengut am Stationierungsort Illkirch gab es laut Ministerium dann Ende April.
Die Geschichte wird natürlich noch weitergehen.
(Archivbild: Abordnung des Jägerbataillons 291 im Juli 2013 in Straßburg – Wikimedia Commons unter CC-BY-SA-Lizenz)
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Kein Diszi weil sonst kein BS?
Wenn das stimmt ist das schon sehr extrem. Ja. Diszis machen Karrieren kaputt. Und wer auf dem EK I ein diszi bekommen hatte, kann ein Lied davon singen.
Trennung.
Wir haben ja offensichtlich kein Erkenntnisproblem in der Bundeswehr. AIch ist jeder Vorgesetzten eigentlich ausreichend Sensibilisiert worden.
Die Vorgesetzten jeder Ebene brauchen engeren Kontakt zu Ihrem unterstellten Bereich! Das Problem wird nicht helöst sondern dich viele Maßnahmen verschärft.
Und vielen Dank an Herrn Wiegold für die Aufarbeitung von Fakten, Spekulationen gibt es in anderen Medien genug!
@T.W.
Vielen Dank.
Jetzt wird auch klar, welche internationale Dimension dieser Vorfall hat. Wie da ein WDA zu dem Votum „Diese „existentiellen“ Folgen einer disziplinaren Würdigung wären jedoch nicht mehr angemessen,“ kommen kann ist mir schleierhaft. Und noch schleierhafter ist mir ein Amtschef, der sich diesem Votum anschließt und in Folge dieser Soldat sogar BS wird.
Das Gutachten des Dozenten ist doch dermaßen eindeutig, dass man doch hier nur von Vorsatz ausgehen kann und nicht von einfacher Fahrlässigkeit.
Falls sich jetzt noch jemand wundert warum UvdL so handelt wie sie handelt, der hat nicht mehr alle Tassen im Schrank.
Welch eine Wendung!
Alle Vorverurteiler der Ministerin stehen begossen da! Korpsgeist und Kameraderie.
Auf die disziplinaren Folgen für den gutachtenden Wehrdisziplinaranwalt bin ich gespannt.
[Ich wette keine!]
Ich erinnere mich an den Fall eines studierenden Offiziers, der an der UniBwM beim abschreiben erwischt wurde: Ablösung und Entlassung aus der Bw wegen Nichteignung zum Offizier. (Verstoß gegen die Wahrheitspflicht!) Der hätte sich sicher auch einen milderen Ankläger gewünscht.
Die Frage ist, wann ist der Dozent zu dieser Aussage gekommen? 2014 oder April 2017?
[2014 – sorry, sollte ich noch reinschreiben. T.W.]
Und nebenbei hat man gleich wieder ein Beispiel wie gut in dieser Armee die Auswahl der Berufssoldaten funktioniert.
@ klabautermann
Ob der Fall eine „internationale Dimension“ hat, kann man jetzt noch gar nicht beurteilen. Und ansonsten erhärten diese neuen Informationen nur das, was schon mit ziemlicher Sicherheit vermutet wurde:
Der Mann ist rechtsradikal;
das zeigte sich in der Rückschau bereits bei seiner Masterarbeit;
dies war diversen Stellen schon bekannt,
wurde aber nicht weiter verwertet, weil er sich vermeintlich herausgeredet hat;
(neue Information) und der WDA aufgrund – wie man nun wohl sicher konstatieren darf – verfehlter Rücksichtnahmen auf die Karriere des Betroffenen das rechte Auge zugedrückt hat.
Zum Komplex „Netzwerk“ werden wir sicher noch mehr erfahren, aber beim derzeitigen Stand sehe ich das immer noch als keinen angemessenen Anlass, zum großen rhetorischen Rundumschlag gegen angeblich weit verbreitete Führungs- oder Haltungsprobleme anzusetzen. Ich denke
@ MikeMotto
Offensichtlich 2014, würde ich sagen. Sowas hinterlässt ja akademische Spuren und es hat ja auch disziplinarrechtliche Spuren (wenn auch keine Folgen) hinterlassen.
Und so nimmt die Welle ihren Lauf. Kritische Fragen wird niemand stellen, schon um nicht selbst in einem aufgeheizten Klima nicht selbst Verdacht auf sich zu lenken. Konkrete Anschlagspläne sind zwar bis heuten nicht bekannt, aber dank der jetzt gefundenen Hakenkreuzritzerei sieht man nun schon ganze terrorisische Netzwerke in der Bundeswehr. Und gab es da nicht auf dem Parkplatz auch ein Auto mit merkwürdiger Zifferfolge im Kennzeichen und andere zweifelsfreie, rasch gefundene Beweise dafür dass die Ministerin Recht hatte als sie behauptete, es handele sich nicht um Einzelfälle? Ich hoffe, mein kleiner Einwurf wird jetzt nicht dem MAD gemeldet…
nur so am Rande; diejenigen, die den Brief und die Personalentscheidung von UvdL vorverurteilt haben sind jetzt jene, die eine Vorverurteilung des rechten Netzwerkes um den betreffenden Soldaten kritisieren. Verkehrte Welt @TobyR
@Karl Mohr | 02. Mai 2017 – 17:46
Falscher Korpsgeist und falsch verstandene Kameraderie ;-) passt eher!
Auch ein Ergebnis der kaputt-geleugneten Tradition in der Bundeswehr….
auch wenn wir uns seit Nov 1955 bis heute nicht so richtig Traditionsreich zeigen konnten oder eher durften?
Da sucht sich halt der ein oder andere die falschen Traditionen und Vorbilder aus! Leider zum Leidwesen derer die bisher immer treu gedient haben und die FDGO als Wertemaßstab nutzten!
Wundert mich nicht, es wird ja so gut wie jeder genommen. Hauptsache die Zahlen steigen :-/
Da kommen dann schlagartig Erinnerungen an die „sich mal kurz aus Unwissenheit zum KKK verirrt habenden“ Polizisten auf, wo die Disziplinarverfahren solange verschleppt wurden, bis sie in die Verjährung liefen.
Es ist schon erstaunlich wieviel Energie in staatlichen Institutionen darauf verwendet wird, die faulen Äpfel zu schützen, weil ansonsten auch mal ein Wechsel der beruflichen Karriere nötig werden könnte.
Von „existentiellen Folgen“ zu sprechen ist der reine Hohn.
Wer hat den Offizier in die deutsch – franz. Brigade ( doch sicher eine Elite) und an die französische Militäruni delegiert?
Aus welcher Einheit stammt der Soldat, der als Aushilfe im Bundesamt die Anerkennung als „Flüchtling“ veranlasst hat?
Wer hat den Offizier zum „Offiziersball“ nach Wien (wo er die Pistole gefunden haben will) delegiert und ihm dahin den Hin- und Rückflug spendiert? Oder war das gar ein Militärflieger (D, F, AUS)?
Wer hat ihn zum Einzelkämpferlehrgang delegiert?
Es riecht nach einem Netzwerk !!
Tja,
und hier im Blog wurde man schon als „Troll“ denunziert weil man darauf hinwies das die BW auf dem rechten Auge blind ist.
Und ich bedanke mich bei T.W. für das beharren auf den Sachstand, während hier immer wieder einige versuchen die Geschichte zu verharmlosen. Naja, kann man sich ja ausmalen aus welcher politischen Ecke solch Geister kommen.
Und ich möchte nur nochmal eindringlich daran erinnern das man immer wieder darüber diskutiert die BW im „inneren“ einzusetzen. Bitte nicht…
Jepp, und Tendenz stark fallend. Mehr Geld bei weniger Leistung bewirkt halt oft das Gegenteil…
Der Laden gehört militärisch wie zivil komplett aufgeräumt.
@ Klabautermann:
Der Stil ihres Rundumschlages im ZDF war schlecht – ein Pauschalanschiss ist und bleibt Mist, das ist ein offenes Geheimnis. Diese Hintergrundinformationen erklären vielleicht die Wut im Bauch, als sie das Interview gab, aber das kann und darf keine Entschuldigung sein, Stichworte gleiche Maßstäbe, Vorbildfunktion und so…
Trennung:
Das sich derartiges in der heutigen Zeit (wozu ich 2014 auch zähle) immer noch in der Bundeswehr abspielen kann, ist in der Tat ein Armutszeugnis und mir völlig unverständlich. Wenn es wohl ein Beispiel für falsch verstandene Fürsorge und Kameradschaft gibt, dann dieses. Dem „System Bundeswehr“, zu deren tragenden Säule die Kameradschaft gehört, hat man einen gehörigen Bärendienst erwiesen. So langsam kommen die Skandale wirklich gegurtet nacheinander…
@ JoFi | 02. Mai 2017 – 18:18
Kommen Sie bitte emotional etwas herunter. Da Sie fragen, antworte ich Ihnen gern:
Wer hat den Offizier in die deutsch – franz. Brigade ( doch sicher eine Elite) und an die französische Militäruni delegiert?
1. Er besetzte dort einen Dienstposten und nahm nicht an einer Tagung o. ä. teil. Folglich wurde er versetzt und nicht delegiert.
Für einen Absolventen des Deutsch-Französischen Offizieraustauschprogramms in dieser Ausbildungs- und Verwendungsreihe ist es nicht ungewöhnlich, dort verwendet zu werden. Dazu kommt dass er als Berufssoldat einen Verwendungsaufbau benötigt, der in seiner Ausbildungs- und Verwendungsreihe naturgemäß mit einer Verwendung als Oberleutnant beginnt.
Aus welcher Einheit stammt der Soldat, der als Aushilfe im Bundesamt die Anerkennung als „Flüchtling“ veranlasst hat?
Das ist bis dato nicht publiziert.
Wer hat den Offizier zum „Offiziersball“ nach Wien (wo er die Pistole gefunden haben will) delegiert und ihm dahin den Hin- und Rückflug spendiert? Oder war das gar ein Militärflieger (D, F, AUS)?
Die Teilnahme am Ball der Offiziere http://www.ballderoffiziere.at/ des Österreichischen Bundesheers ist zu empfehlen. Regelhaft wird sie für Bundeswehroffiziere aber nicht dienstlich veranlasst.
Wer hat ihn zum Einzelkämpferlehrgang delegiert?
Der Besuch dieses Lehrgangs gehört zur regulären Ausbildung in seiner Ausbildungs- und Verwendungsreihe. Das sucht sich also niemand heraus. Auch hier passt der Begriff „delegiert“ nicht. Man wird dorthin kommandiert.
Es riecht nach einem Netzwerk !!
Sie dürften nicht der einzige sein, der aufgrund hoher Erregung die nächste Nacht schlecht schlafen wird.
@JoFi
Die Personaler tippen die Versetzungen/Kommandierungen. Womöglich eine Verschwörung im Führungsgrundgebiet 1??!! (Sarkasmus Ende)
Immer wieder amüsant, wie sich die Spirale aus Ignoranz und Spekulation um laufende Ermittlungen dreht.
@klabautermann @Chris: +1
Beste Grüße,
Rödelriemen
@ Brick | 02. Mai 2017 – 18:26
Daß diese Zustände „ausgemistet“ gehören ist unstrittig, Ihre Pauschalisierung jedoch unerträglich.
MkG
T.L.
Wird so eine Masterarbeit nicht von mehreren Prüfern bewertet?
Wenn ich UvdL oder Bundesanwalt wäre, würde ich auch erstmal das Schlimmste annehmen – wer weiß, was da noch alles rauskommt. Der Hinweis auf die KKK-Polizisten in Baden-Württemberg ist schon ganz richtig.
@FNU SNU | 02. Mai 2017 – 17:23
„Kein Diszi weil sonst kein BS?“
Bei dieser Bewertung habe auch ich geschluckt :( Gerade angesichts des offensichtlichen Ausbildungs- UND Erziehungsmangels wäre ja geradezu nahelugend gewesen die BS Frage noch etwas zurück zustellen um eine erneute Bewertung nach X Jahren „Bewährung und Entwicklung“ zu treffen.
@all
Natürlich muss man in diesem Zusammenhang wissen, dass die Austausch-OA zu den FRA zu dem 1-2 Promille gehören mit BS-Zusage. D.h. hier trifft in der Tat ein Diszi härter und schneller als bei anderen.
Aber das ändert ja nichts an der Sachlage, dass eine solche Masterarbeit ja geradezu beweisen, dass noch Ausbildungs- und Erziehungsbedarf vorliegt…
@klabautermann | 02. Mai 2017 – 17:42
„Falls sich jetzt noch jemand wundert warum UvdL so handelt wie sie handelt, der hat nicht mehr alle Tassen im Schrank.“
Ich oute mich diesbezüglich. Ich habe immer noch keine Ahnung, warum die IBuK so krass gegen die Grundsätze von Innerer Führung und Menschenführung verstößt… (und sich meines Erachtens nach zudem selbst auch noch politisch beschädigt, aber das sei ihr gegönnt ;) ).
@Karl Mohr | 02. Mai 2017 – 17:46
„Welch eine Wendung!
Alle Vorverurteiler der Ministerin stehen begossen da! Korpsgeist und Kameraderie.“
Wo ist denn hier die Wendung?
@JoFi | 02. Mai 2017 – 18:18
„Wer hat den Offizier in die deutsch – franz. Brigade ( doch sicher eine Elite)“
Nope. Ganz normale Brigade.
„und an die französische Militäruni delegiert?“
Der Auswahlausschuss an der OPZ (heute ACFüKr) aufgrund einer auswahlpsychologischen Charakterbewertung und Potenzialabschätzung.
Hier hat man sich allerdings offensichtlich verschätzt :(
„Aus welcher Einheit stammt der Soldat, der als Aushilfe im Bundesamt die Anerkennung als „Flüchtling“ veranlasst hat?“
Aus keiner Einheit!!!!
Soldaten waren niemals Entscheider!
„Wer hat den Offizier zum „Offiziersball“ nach Wien (wo er die Pistole gefunden haben will) delegiert“
Niemand. Es ist eine offene Einladung an jeden deutschen Offizier.
„und ihm dahin den Hin- und Rückflug spendiert?“
Er selbst.
„Wer hat ihn zum Einzelkämpferlehrgang delegiert?“
Niemand. Das ist eine Standardausbildung für einen Infanterieoffizier (ab nächstem Jahr sogar wieder für jeden Offz Heer und SKB (Heeresanteil).
@ JoFi:
„[…] Hin- und Rückflug spendiert? Oder war das gar ein Militärflieger (D, F, AUS)?“
Dass die australische Luftwaffe einen deutschen Soldaten nach Wien fliegt, halte ich für doch recht weit hergeholt – im wahrsten Sinne des Wortes – AUS= Australien, AUT=Österreich, so viel Zeit muss sein ;-).
@ Hein Bloed | 02. Mai 2017 – 18:43
Wird so eine Masterarbeit nicht von mehreren Prüfern bewertet?
Gemäß Prüfungsordnung ist sie von zwei Prüfern zu bewerten, die in der Bewertung der schriftlichen Leistung, dann die Zulassung für die mündliche Verteidigung erteilen und dieser auch beiwohnen.
In strittigen Fällen kann ein dritter Prüfer hinzugezogen werden, meist von der Uni selbst. Spannend für den Wissenschaftsbetrieb ist die Frage, wie es überhaupt zur Vorlage einer Masterarbeit mit „völkischem Gedankengut“, also wissenschaftlichem Bullshit, kommen konnte, sind doch im Vorfeld der Abgabe Konsultationen vorgesehen. Davon ab, dass der Betreffende ja schon eine ganze Weile dort studierte und sich für die Masterarbeit qualifizierte. Und offensichtlich zu dem Entschluss kam, mit solche einer Arbeit durchzukommen.
Wenn ich UvdL oder Bundesanwalt wäre, würde ich auch erstmal das Schlimmste annehmen – wer weiß, was da noch alles rauskommt.
Dass sich die französischen Kollegen -aufgrund der Nichtzulassung als Masterarbeit, also Wertung mit der schlechtesten Note- und/oder der Disziplinarvorgesetzte eine gutachterliche Stellungsnahme einholen in Postdam ist an sich eine sehr gute Entscheidung gewesen. Doch was dann? Das wird es für die MInisterin und die Öffentlichkeit noch aufzuarbeiten geben.
Dass ich präferiere, dass erst aufgearbeitet und dann verbal wie mittels geeigneter Maßnahmen aufgeräumt werden sollte, ist allerdings im Jahr 2017 eine naive Haltung. Das gebe ich zu.
@ Brick | 02. Mai 2017 – 18:26
Tja,
und hier im Blog wurde man schon als „Troll“ denunziert
Sie wurden als Troll bezeichnet. Und wie Sie mit Ihrem Post nunmehr aufzeigen auch zu Recht.
@ Koffer:
Wenn es ein BOA gewesen sein sollte, dann wäre es nur sachgerecht gewesen, ihn wieder „zurück“ in die normale Konkurrenz zu schicken. Die Einschätzung des französischen Schulkommandeurs war ja nun kein Pappenstiel, zumal sie ja auch deutscherseits bestätigt wurde. Ich frage mich ohnehin, was diese BOA-Geschichte soll, wenn ich mich recht entsinne, hat ein Assessment-Center im besten Fall eine Validität von .4, also 16%!
Es stellt sich mir die Frage, seit wann tolerieren wir Rechtsextremismus in unserer Armee? In meinen über 20 Jahren als Soldat ist mir so etwas selten dummes noch nicht untergekommen. Wie kann es sein das in einem Verband nicht auffällt das Hackenkreuze in Gewehre geritzt oder irgendwohin geschmiert werden. Stellt sich da keiner mal die Frage ob das so richtig sein kann? Früher wurden reihenweise Wehrpflichtige und SaZ nach 55.5 SG entlassen wenn sie als Rechtsextremisten auffällig wurden. Da gab es keine Diskussion und das mit Recht. Ein Soldat der die FDGO notfalls mit seinem Leben zu verteidigen hat kann kein Anhänger oder Befürworter einer genau dieser FDGO feindlich gesinnten Auffassung sein. Da gibt es auch keine Grauzone. Zumindest für mich. Für den WDA anscheinend schon. Aber nicht nur für den, auch die zuständigen Vorgesetzten finden das alles anscheinend nicht so schlimm. Die haben ja auch nix gemacht. Kein Wunder das der auch noch BS wurde. Wieso auch nicht? Woher sollten die die ihn ausgewählt haben wissen was das für ein Spinner ist? Da ist nicht das Verfahren schlecht, es sind die Vorgesetzten!
Warum finde ich das darüber hinaus so schlimm? Dieser Olt bildet andere Soldaten aus, er ist Menschenführer! Wie soll das bitte mit einer solchen demokratiefeindlichen Einstellung im Sinne unseres Menschenbildes gehen?
Als Offizier finde beschämend das so jemand soweit kommen konnte und noch viel schlimmer das sich anscheinend eine Kultur des wegschauens ein einigen Einheiten etabliert hat. Hier tut die Ministerin gut daran gnadenlos auszumisten!
„Gemäß Prüfungsordnung ist sie von zwei Prüfern zu bewerten, die in der Bewertung der schriftlichen Leistung, dann die Zulassung für die mündliche Verteidigung erteilen und dieser auch beiwohnen.“
Das steht zwar in den Prüfungsordnungen fast aller Hochschulen und Universitäten, aber meistens gibt es bei Bachelor- und Masterarbeiten nur einen Prüfer. Vermute mal der Personalaufwand ist zu hoch.
@Hans Dampf | 02. Mai 2017 – 18:58
„Wenn es ein BOA gewesen sein sollte, dann wäre es nur sachgerecht gewesen, ihn wieder „zurück“ in die normale Konkurrenz zu schicken.“
Aber das ist doch genau das, was ich gesagt habe!
Wobei er nicht BOA im engeren Sinne war, sondern eine ähnlich, aber nicht identische Übernahmezusage hatte.
Ist bei den jährlich fünf Teilnehmern am DEU-FRA Offizierausbildungsprogramm (Heer) immer der Fall.
„Ich frage mich ohnehin, was diese BOA-Geschichte soll, wenn ich mich recht entsinne, hat ein Assessment-Center im besten Fall eine Validität von .4, also 16%!“
Naja, man ist ja zurecht auch bei den BOA Zusagen (oder vergleichbar) heutzutage äußerst zurück haltend.
Aber besonders gute Bewerber (1-2 Promille der angenommenen OA, nicht Bewerber!) möchte man halt unbedingt halten, damit sie nicht zur Konkurrenz gehen.
Und in die Teilnehmer am DEU-FRA Programm werden außergewöhnliche Ressourcen „investiert“, so dass aus reiner Personalführungssicht eine „Übernahmegarantie“ gerechtfertigt ist. Zudem besteht das Problem, dass die Kameraden aufgrund ihres Sonderausbildungsganges Älter sind als ihre „nur-deutsch-ausgebildeten“ Offizierkameraden und deswegen ein „Unterechtigkeitssituation“ entstünde, in dem die (hoffentlich) überdurchschnittlichen guten Offz mit DEU-FRA Ausbildung faktisch einen Nachteil ggü. den anderen hätten.
Ich persönlich sehe dieses ganze Program äußerst skeptisch (FRA-Offz Verständnis ist nun einmal nicht vollkommen mit dem Selbstverständnis von DEU Heeresoffizieren vergleichbar), aber WENN man es aus politischen Gründen macht, DANN muss man es auch richtig machen…
Was „rechtes und völkisches Gedankengut“ angeht, liegt dessen Definition ja häufig im Auge des Betrachters. Und das „Rechtssein“ impliziert noch lange keine verfassungsfeindliche Einstellung. Da ja einige hier bereits eine „Säuberung“ der Bundeswehr herbeisehnen, soll die dann auch alle AfD-Anhänger und -Mitglieder in der Bundeswehr betreffen?
Daß die Bundesanwaltschaft bei dem vorliegenden Verdacht die Ermittlungen übernimmt ist das übliche Verfahren. Entscheidend wird letzten Endes sein, ob sich über die bestehenden Straftaten (Asylbetrug, Waffenbesitz) hinaus tatsächlich Beweise für die Bildung einer kriminellen Vereinigung innerhalb oder außerhalb der Bundeswehr finden lassen, und/oder zu hinreichend konkreten Vorbereitungshandlungen für eine schwere Straftat. Bis dahin sind alle alle Gedankenspiele nur nicht justiziable Vermutungen. Wie z. B. in dem gerade heute vorläufig eingestellten Koblenzer Großprozeß um das „Braune Haus“ gegen 26 Neonazis. Nach 5 Jahren penibler Prozeßführung ließen sich zwar einige Straftaten oder versuchte Straftaten nachweisen, aber eben nicht die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Es wird wohl für etliche der Angeklagten zur Verfahrenseinstellung kommen, einzelne werden wohl Geld- oder Bewährungsstrafen bekommen. Das hätten sich vor 5 Jahren wohl weder die Ermittlungsbehörden, noch die Staatsanwaltschaft und die Medien so vorgestellt…
Von daher ist wohl trotz aller berechtigten Empörung und der notwendigen internen Aufarbeitung von Fehlentscheidungen ein gewisses Maß an Gelassenheit angezeigt, bis alle Fakten auf dem Tisch sind.
@Rödelriemen
In meiner BW Zeit von 1970 – 90 haben sich in bestimmten Btl Gesinnungsgenossen zusammengefunden und diese über Jahrzehnte geprägt. Ich erinnere noch meinen ersten Unterricht damals über die Ostverträge, den der KpChef begann “ Der sogenannte Bundeskanzler Willy Brandt alias Herbert Frahm“ – meine Beschwerde musste erst per Kopie an meinen SPD – Bundestagsabgeordneten gereicht werden, um nicht abgewiesen zu werden. Und das gleiche Btl war 20 Jahre und mehrere Offiziersgenerationen später immer noch auf dem gleichen weltanschaulichen Trip. Man kann das gezielte Personalpolitik, Kumpanei oder Verschwörung nennen!?
@JoFi | 02. Mai 2017 – 19:13
„Und das gleiche Btl war 20 Jahre und mehrere Offiziersgenerationen später immer noch auf dem gleichen weltanschaulichen Trip. Man kann das gezielte Personalpolitik, Kumpanei oder Verschwörung nennen!?“
Aaaahhh, ich liebe Verschwörungstheorien auf der Basis von individuellen Wahrnehmungen in einem Bataillon mit einem Zeithorizont von 27 Jahren in der Vergangenheit.
;)
Och nö. Es kommt hier recht rasch wieder zu einem merkwürdigen Umgangston… (Ja, auch diesen Thread setze ich ggf. auf moderiert.)
@xyz: Sie haben wir alle hier
gelsen und übersetzen das nun in
? Sie versetzen mich in Erstaunen.
Nur einmal kurz zum Innehalten und Nachdenken eingeschoben:
„Rechtsradikal“ bedeutet dem Worte nach „rechts“ verwurzelt.
Noch ist politisch „rechts“ zu stehen (was auch immer das genau sein mag) nicht gänzlich inkriminiert. Ganz im Gegenteil: den (politisch) mitdenkenden Staatsbürger in Uniform wünscht man sich ja -zumindest offiziell- nach wie vor herbei.
So lange ein Offizier sich also nicht wider der klar definierten Grundsätze unseres Staates positioniert (ein Blick ins GG erleichtert hier die Grenzziehung) und zugleich im Dienst die ihm auferlegte Zurückhaltung übt, halte ich eine entsprechende Verfolgung des Vorganges mit Blick auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn für fraglich, wenn nicht rechtswidrig.
Eine Pflicht, die politische Haltung (und Einschätzung zur Frage dessen, was „geht“ oder nicht „geht“) der aktuellen Administration zu teilen, sehe ich jedenfalls nirgendwo verankert. -„Treu dienen“ kann man jedenfalls auch ohne die ideologische Weltanschauung des/der jeweils aktuellen BMVg zu teilen!
Vorsicht also vor allfälligen „Hexenjagden“ und „Säuberungswellen“, die nun dräuen könnten.
Wohl bemerkt ist dieser Einwurf eher allgemeiner Natur, da ich natürlich die genauen Vorgänge zu dem vermuteten „rechtsradikalen“ Netzwerk nicht kenne und entsprechende Straftaten natürlich durch nichts gedeckt bzw. zu rechtfertigen sind.
Das SOWI-Institut der Bw hat vor fast 10 Jahren eine umfangreiche Studie zu rechtsextremen Haltungen unter Studenten der Bw-Unis erstellt.
Die wurde dann zwei Jahre in der Schublade versteckt, bevor sie auf Druck des Wehrbeauftragten veröffentlicht werden durfte.
Nichts an diesem Vorfall sollte irgendjemanden überraschen, der sich mit dem Laden auskennt.
@klabautermann | 02. Mai 2017 – 17:42
> Wie da ein WDA zu dem Votum „Diese „existentiellen“ Folgen einer
> disziplinaren Würdigung wären jedoch nicht mehr angemessen,“
> kommen kann ist mir schleierhaft.
Nicht ganz unüblich, ähnliche Abwägungen gibt es auch im Beamtentum. Eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis geschieht zwangsweise ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, womit auch die Pensionsleistungen nichtig sind. Durch diesen Automatismus schrecken auch viele Strafgerichte vor längeren Freiheitsstrafen zurück, bei Straffällen gibt es kaum welche von ein bis zwei Jahre Dauer, sondern entweder kurz unter der Schwelle oder deutlich darüber.
Begründet wird dies mit der Existensvernichtung- nicht ganz verkehrt im Sinne des Resozialierungsgedanken im Strafrecht, aber durch den Effekt der eher kürzeren Haftstrafen für Beamte ein eigentlich systemfremdes Sonderstrafrecht.
Ich habe jetzt keine Ahnungen ob es ähnliche Automatismen auch bei Soldaten gibt, aber wenn dem so ist könnte das ein Hintergrund für die Entscheidung sein.
@all
Bei SPON finden sich in einem Bericht von Herrn Gebauer zwei interessante Information
1. Bei dem möglichen „Netzwerk“ handelt es sich bisher nur (noch?!) um Zeugenvernehmungen.
2. Das Hakenkreuz soll auf einem Wehrmachtssturmgewehr gefunden worden sein. Hier würde ich dann eine klassische „Kriegsdevotionalie“ mit regulärem Beschusszeichen vermuten… (was seit einigen Jahren in Kasernen außerhalb von Lehrsammlung etc. untersagt ist).
Nun halte ich von der Validität der SPON Artikel über die Bw gemeinhin nicht allzu viel, aber das sind ja zwei durchaus interessant Informationen
[Zum zweiten Punkt: Das Hakenkreuz ist auf einem G36 eingeritzt, wie das Belegfoto zeigt – das mit der WK-Waffe ist ein gesonderter Fund. T.W.]
xyz | 02. Mai 2017 – 19:12
Diese Diskussion sollte hier nicht geführt werden.
@Max H. Flach | 02. Mai 2017 – 19:26
„Nichts an diesem Vorfall sollte irgendjemanden überraschen, der sich mit dem Laden auskennt.“
Na, möchte da jemand trollen?!
@renke | 02. Mai 2017 – 19:28
„Ich habe jetzt keine Ahnungen ob es ähnliche Automatismen auch bei Soldaten gibt, aber wenn dem so ist könnte das ein Hintergrund für die Entscheidung sein.“
Normalerweise nicht, weil wir ja Klassischerweise den Wechsel SaZ und erst nach längerer Zeit BS haben, also nicht die Quasi Lebenszeit-Beamten-Garantie fast aller Beamtenlaufbahnen.
Im konkreten Fall allerdings ist der Vergleich vermutlich ganz angemessen, da durch den Quasi-BOA ja eine beamtenähnliche „Übernahmegarantie“ entstanden ist.
Rechtlich halte ich die Bewertung des WDA daher durchaus für denkbar, aber im Endergebnis trotzdem für 180° falsch!
@renke | 02. Mai 2017 – 19:28
NACHTRAG
Die magische Jahresgrenze spielt aber auch bei SaZ und BS durchaus eine Rolle!
Also jetzt mal ganz im Ernst:
Es wurde von einer Disziplinarmaßnahme abgesehen, um dem Mann die Übernahme zum BS nicht zu verwehren. Die inhaltliche Frage, ob völkisch oder nicht, ob rechts oder nicht, stellt sich gar nicht mehr, da sie beantwortet wurde (= war sch***, merkste selbst, neu machen!) – nur die Konsequenz (= Diszi, ggf. Ablösung vom Lehrgang?) blieb aus, und das auf einer hohen Ebene (Streitkräfteamt). Hier geht es nicht um den KpChef Hptm X., sondern wohl eher um die Ebene Amtschef und dessen Rechtsberater. Das hat dann schon einen anderen „Drive“.
Und wenn ich lese Hakenkreuz-Schmierereien, in ein Gewehr wurde ein Hakenkreuz geritzt, es fehlt Munition, dann frage ich mich, was da für Blödmannsgehilfen am Werke waren/sind und wer dies toleriert. Die Theorie, in diesem besagten Bataillon hätte also niemand von den obskuren Plänen des Herrn OLt gewusst oder derartiges sei kein Thema gewesen, wird dadurch alles andere als gestärkt. In diesem Fall hat die Ministerin wohl recht: Da hat gleich über mehrere Ebenen hinweg ein merkwürdiges bzw. falsches Verständnis vorgeherrscht.
renke | 02. Mai 2017 – 19:28
Sie schreiben hier „schrecken viele Strafgerichte vor längeren Freiheitsstrafen zurück“; und „Begründet wird dies mit der Existensvernichtung“.
Bitte gönnen Sie mir einen kleinen Exkurs. Da ich Teil der Strafgerichtsbarkeit bin, würde es mich interessieren, woher Ihre Erkenntnisse stammen. Wo sind empirische Zahlen veröffentlicht, die Ihre Aussagen stützen?
Gerne erwarte ich Ihre Mail, da diese Thematik hier OT ist.
heiko.kamann@kabelmail.de
Mit den besten Grüßen
@xyz
Auf Ihre zuletzt gestellte Frage von mir ein ganz klares JA!
@ klabautermann | 02. Mai 2017 – 17:42
„Falls sich jetzt noch jemand wundert warum UvdL so handelt wie sie handelt, der hat nicht mehr alle Tassen im Schrank.“
Aus Ihrer Sicht. Ich sehe es anders. Im Sinne der InFue waere richtig gewesen das ‚Ganze‘ gelassen den zustaendigen Stellen (Staatsanw, ggf MAD) zu ueberlassen und zusaetzlich
saemtliche hoeheren Kdr/Gen/Adm in einer Klausur ‚einzunorden‘ – dorthin gehoert das Thema.
Mit der pauschalen Beurteilung in Sache ‚Haltung‘ hat sie die meisten ‚Aktiven‘ weit verprellt. Das war unklug und unnoetig.
Da es ja scheinbar auch unregelmäßigkeiten bei der Munition im besagten Btl geben soll, Vermute ich mal dass als eine der ersten Maßnahmen das nSAK (oder für die Kameraden der Luftwaffe neuSAK – diese bösen Abkürzungen…) verändert wird.
Ist ja auch schließlich ungeheuerlich dem Schützen Päckchenweise die Munition zu übergeben… so nach dem Motto eine Patrone ins Magazin, eine in die Tasche… und wenn der dann bei der abschließenden Frage nach Munition oder Munitionsteilen nicht ganz die Wahrheit sagt…ein Skandal jagt den nächsten!
Ab sofort wieder 5 Schuss ordnungsgemäß übergeben, 5 Schuss Einzelfeuer auf Befehl, im Anschluss aufsuchen der 5 Hülsen und Abgabe beim Mun-Ausgeber. Am Ende des Schießens dann genaue Buchaltung der ausgegebenen Patronen und zurückerhaltenen Hülsen in SASPF und Meldung an den Betriebs- & Versorgungsverantwortlichen der jeweiligen TSK/Org-Bereich, welcher wiederum direkt an BMVg meldet! *Ironie aus*
Was ich richtig finde ist, dass bei erkannten Verstößen/Straftaten/Organisationsversagen gründlich durchgegriffen wird. Meine Befürchtung ist aber, dass die in Zukunft ergriffenen Maßnahmen durch die oberste Leitung das Leben der „Schlammzone“ (egal ob Fach- oder Truppendienst) nicht erleichtern werden (Stichwort Bürokratisierung & Zentralismuswahn)
@Hubi | 02. Mai 2017 – 19:49
„Auf Ihre zuletzt gestellte Frage von mir ein ganz klares JA!“
Eine der wichtigsten Bestandteile der Inneren Führung ist die Bindung an die FDGO.
Ein besonders wichtiger Bestandteile der FDGO ist das Mehrparteiensystem und das Recht auf eine eigene Meinung.
Wer Menschen, solange sie in den Grenzen der FDGO bleiben, nach ihrer politischen Meinung in der Armee fördern oder entlassen möchte verstößt damit gegen die Innere Führung und unser Grundgesetz.
Wenn das alles so stimmt, dann wundere ich mich doch sehr, wie sich so ein zweifelhaftes „Biotop“ so lange halten konnte. Fünf Figuren sind nicht viel, aber all die, die angestrengt daran vorbeigesehen haben müssen, sind schon wesentlich mehr.
Wieder muss ich feststellen: Überhaupt nicht gut.
Nur wie konnte das Frau Ministerin über mehr als drei Ministerjahren unbekannt bleiben? Zu viel FKK, zu wenig gelebte Innere Führung, incl. Fehlerkultur?
Eigentlich sollte es doch heißen: Melden macht frei!
Was hat also diese Kultur der Vertuschung etabliert?
Ähnliches gab es schon mal
https://www.google.de/amp/www.spiegel.de/spiegel/a-543364-amp.html
Damals sollte die Teilnahme eines verdienten Offz am GenstLehrGang nicht gefährdet werden.
Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig. Wieder eine Hexenjagd ohne das bisher irgend welche Beweise vor liegen. Jetzt werden schon ganze Btl durch denn Dreck gezogen hier . Dieser Thread sollte geschlossen werden .
@T.W.: Der Spiegel schreibt „So fand man in der Stube von Franco A. in Illkirch ein Poster mit einem Wehrmachtssoldaten, daneben hing ein Sturmgewehr aus Weltkriegszeiten, auf dem Lauf war gut sichtbar ein Hakenkreuz eingeritzt.“ Ein G36-Gehäuse oder eine Weltkriegswaffe, was ist nun richtig?
Zum Netzwerk schreibt SPON: „Im Ministerium ist bereits von der Möglichkeit die Rede, es könne ein kleines Netz von rechtsextremen Soldaten rund um Franco A. geben, das bisher nicht entdeckt worden sei. Derzeit werden fünf seiner Kameraden von Ermittlern befragt, noch als Zeugen.“ Das klingt nach viel Vermutungen und nicht nach Erkenntnissen.
Ich hoffe nicht, dass man jetzt die Bundeswehr über die Klinge springen lässt, weil sich jemand in seiner Flucht nach vorn verrannt hat…
@Sönke Marahrens | 02. Mai 2017 – 20:04
„Damals sollte die Teilnahme eines verdienten Offz am GenstLehrGang nicht gefährdet werden.“
Deutlicher Widerspruch!
Der Vorgang hatte NICHTS mit einer LGAN Auswahl zu tun (geht auch gar nicht, da es ein Offz milFD war).
Ich rate dazu zurück haltender mit Behauptungen über Vorfälle im disziplinaren Bereich zu sein! Aus guten Gründen sind hierbei die Details den eindeutigen Vorgaben des Gesetzes folgend zumeist nicht der Öffentlichkeit bekannt. Deswegen erfolgen erfolgen Wertungen von Außenstehenden fast immer auf reiner Spekulationsbasis.
Wenn man sowieso in Österreich unterwegs ist, kann man Gewehrmunition, kein Vollmantel, frei erwerben, passt genausowenig wie eine 7,65 mm Pistole zu einem Anschlag.
Vor 20 Jahren waren im CDU Programm auch Dinge zu finden, die heute als sehr Rechts bezeichnet werden.