Neue Ombudsfrau bei Problemen mit sexueller Orientierung in der Truppe geplant
Nach Bekanntwerden der Vorfälle im Ausbildungszentrum Spezielle Operationen in Pfullendorf vergangene Woche stand am (heutigen) Dienstag der Workshop Sexuelle Orientierung und Identität in der Bundeswehr unter besonderer öffentlicher Beobachtung – eigentlich ein bisschen unsinnig, weil in den in Pfullendorf praktizierten Ritualen Verstöße gegen sexuelle Selbstbestimmung zwar vorkamen, aber nach den bisherigen Informationen nicht im Mittelpunkt standen. Und der Workshop schon seit Monaten geplant war.
Dennoch musste natürlich auch Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Eröffnung des Workshops in Berlin auf Pfullendorf eingehen. Und da war eines neu: Die Ankündigung der Ministerin, dass es voraussichtlich neben den bisherigen Beschwerdemöglichkeiten – auf dem Dienstweg, an den Wehrbeauftragten und an die Gleichstellungsbeauftragten – eine weitere Möglichkeit geben solle, Verstöße im Hinblick auf sexuelle Orientierung von Soldaten direkt zu melden: Wenn der Dienstweg versagt, verharmlost oder vertuscht, so die Aussage von der Leyens, könnte sich künftig eine Ombudsfrau oder ein Ombudsmann im Stabselement Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion* um einen solchen Vorfall kümmern.
Die Passage aus der Rede der Ministerin dazu zum Nachhören:
Und wer die ganze Rede hören will (mehr war dann auch nicht presseöffentlich):
(*Aus der im Dezember 2016 veröffentlichten Personalstrategie: Einrichtung Stabselement Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion: Mit dem Ziel der beschleunigten Herstellung von Chancengerechtigkeit in der Bundeswehr wurde im April 2015 das Stabselement „Chancengerechtigkeit im Geschäftsbereich des BMVg“ eingerichtet und mit Blick auf die weitere Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr im Mai 2016 um die Themen Vielfalt und Inklusion ergänzt.)
@Georg | 04. Februar 2017 – 17:32
„Auch wenn Sie es noch 100 mal bestreiten die Vorgänge in Coesfeld, Mittenwald und Pfullendorf sind nun mal passiert.“
Coesfeld und Mittenwald ist passiert (was in Pfullendorf „passiert“ ist, werden die Ermittlungen ergeben). Aber angesichts der Größe der Streitkräfte ist das noch nicht einmal annähernd besorgniserregend. Jeder einzelne Fall muss ermittelt werden und wo notwendig darauf reagiert/geandet werden, aber man kann aus wenigen Einzelfällen (von zudem noch relativ überschaubarem Umfang/Tragweite) kein Bw-weites Problem konstruieren.
Darüber hinaus haben in allen Fällen die richtigen Mechanismen gegriffen. Entweder der Dienstweg oder der Wehrbeauftragte. Wo ist also das Problem?!
„Vielleicht will man die Abwägungen von Ausbildungshärte versus Menschwürde nicht mehr nur den Disziplinarvorgesetzten überlassen“
Führung und Verantwortung ist unteilbar. Natürlich muss diese Führung kontrolliert und evaluiert werden, aber auch dafür gibt es bereits funktionierende Mechanismen (z.B. den Wehrbeauftragten).
„Es droht keine „Verantwortungsdiffusion“ sondern der Druck auf die Disziplinarvorgesetzten steigt erheblich an, für alle Beteiligten in einem derart gelagerten Streitfall eine akzeptable Lösung zu finden.“
Aha und was ist das anders als eine Verantwortungsdiffusion?! Man schwächt die (Disziplinar-)Vorgesetzten in ihrer Entscheidungsbefugnis und macht es ihnen dadurch umso schwerer tragfähige „Kompromisse“ zwischen den Wünschen/Bedürfnissen der Einzelnen und dem Einsatz-/Kampfauftrag der Einheit zu finden.
„Wenn dann alles zur Zufriedenheit der streitenden Parteien geregelt wurde, löst sich die Eingabe schnell in Luft auf.“
Es ist NICHT immer Aufgabe von Vorgesetzten Dinge „zur Zufriedenheit“ aller zu lösen! Es ist Aufgabe von Vorgesetzten die richtige (!) Lösung zu finden, auch wenn diese manchmal manchen weh tut…
@ Koffer
Zitat; „Man schwächt die (Disziplinar-)Vorgesetzten in ihrer Entscheidungsbefugnis und macht es ihnen dadurch umso schwerer tragfähige „Kompromisse“ zwischen den Wünschen/Bedürfnissen der Einzelnen und dem Einsatz-/Kampfauftrag der Einheit zu finden.“
Das sehe ich anders. Die Disziplinarvorgesetzten haben eine sehr hohe Macht über die weitere Karriere eines Soldaten. Eine unabhängige Überprüfung der Entscheidung eines DiszVorg schwächt nicht den Disziplinarvorgesetzten sondern schützt den Pedenten vor (gelegentlichen) willkürlichen und selbstherrlichen Entscheidungen des Chefs oder des Kdrs, weil er das eigentliche Problem manchmal nicht angehen will und mit einer schnellen Entscheidung seinen „Schlichter-Aufwand“ in dem Fall minimieren will.
@Koffer
Mir scheint, dass eher die Vorgesetzten Unterstützung und Beratung benötigen Leider macht man die jedoch die Vorgesetzten zu Südenböcke für eine Gesellschaft in welcher Dschungelcamp zum Nachmittagsfreizeitvergügen für die ganze Familie gehört.
@Georg | 04. Februar 2017 – 18:07
„Eine unabhängige Überprüfung der Entscheidung eines DiszVorg schwächt nicht den Disziplinarvorgesetzten sondern schützt den Pedenten vor (gelegentlichen) willkürlichen und selbstherrlichen Entscheidungen des Chefs oder des Kdrs,“
Für diesen Fall gibt es die (weitere) Beschwerde, das gerichtliche Beschwerdeverfahren vor den Truppendienstgerichten und wo dringlich zusätzlich den Wehrbeauftragten.
Und jetzt?!
@Georg | 04. Februar 2017 – 18:07
„willkürlichen und selbstherrlichen Entscheidungen des Chefs oder des Kdrs, weil er das eigentliche Problem manchmal nicht angehen will und mit einer schnellen Entscheidung seinen „Schlichter-Aufwand“ in dem Fall minimieren will.“
PS In den allermeisten Fällen ist es nicht Aufgabe der Chefs oder Kommandeure als „Schlichter“ aufzutreten, sondern als verbindliche Entscheider.
@ Georg
Sie schreiben:
„Da die Mobbing-Vorwürfe in den letzten Jahren in der Truppe erheblich zugenommen haben, halte ich es für richtig hier eine Fachansprechstelle für die Überprüfung solcher Fälle zu schaffen.“
Erstens Frage: Können Sie diese Behauptung auch belegen?
Zweitens Anmerkung: Sehr interessante Wortwahl, „..Vorwürfe…steigen“. Nur weil jemand Wolf schreit, heisst es noch lange nicht, dass der Wolf auch da ist. Von daher ist es absolut unerheblich ob die Vorwürfe steigen oder sinken, entscheidend wäre vielemehr wie es bei den tatsächlichen Fällen aussieht.
Denn bei all der Diskussion sollten wir eins nicht vergessen, zum Leidtragen der Betroffenen gibt es eine ganze Menge Nutznießer, welche nur zu gerne jede Möglichkeit nutzen ihren Willen auch mit Vorwürfen durchzusetzen. Die Berichte des Wehrbeauftragten zeigen es immer wieder auf, dass die eine oder andere Dame bzw. der ein oder andere Herr seinem Vorgesetzten auch gerne mal die Pistole auf die Brust setzt mit den Worten: Entweder Sie… oder ich beschwere mich/sage Sie haben mich sexuell belästigt, etc.
@ Wa-Ge
Mobbing Vorwürfe, Anstieg der Zahlen ?
Ja, nach eigener Personalratserfahrung.
Zitat: “ Die Berichte des Wehrbeauftragten zeigen es immer wieder auf, dass die eine oder andere Dame bzw. der ein oder andere Herr seinem Vorgesetzten auch gerne mal die Pistole auf die Brust setzt mit den Worten: Entweder Sie… oder ich beschwere mich/sage Sie haben mich sexuell belästigt, etc.“
Ja, das sehe ich auch so. Durch die Öffnung der Truppe für Frauen, wurde es für die Chefs erheblich schwieriger sich selbst vor ungerechtfertigten Vorwürfen zu schützen. Event. Gespräche mit weiblichen Soldaten nur mit Spieß oder Vertrauensperson oder nur angelehnter Bürotür zum Spieß.
@Georg | 04. Februar 2017 – 18:47
„Ja, nach eigener Personalratserfahrung.“
Na, dass ist ja jetzt keine besonders weitreichende und wissenschaftlich fundierte Quelle. Sorry, aber auf dieser Basis können wir glaube ich nicht weiter diskutieren…
@Georg | 04. Februar 2017 – 18:47
Ich löse dies wie folgt:
„Frau hat Gesprächsbedarf“: ich rufe die Gleichstellungbeauftragte der Einheit und die VP der Einheit zu einem Termin bei mir, mit der “ Frau mit Gesprächsbedarf“.
Ist nicht immer ganz einfach, aber für mich sicher und alle Frauen haben dem bei der GVP zugestimmt.
Die Beispiele aus dem Bericht des WB geben mir Recht…
Persönlich stehe ich der gestern eingerichteten Hotline „Ansprechstelle für Betroffene von Diskriminierung, Mobbing sowie körperlicher und seelischer Gewalt“ eher sehr skeptisch entgegen.
Ein Mißbrauch ist geradezu einladend, (aber das wurde ja schon früher angesprochen), zudem finde ich das damit das Element Wehrbeauftragter in seiner Kompetenz entmündigt wird. Von den Micromanagement Nebeneffekten bei der Truppenführung rede ich gar nicht mehr…
@Georg
Für die von Ihnen genannten Fälle ist der PersRat (Quasi-VP) und die VP-GVPA völlig ausreichend. Da Schweigepflicht von Gesetzeswegen besteht (auch gegenüber Abgeordneten) dürfte es kein Problem sein sich bei Schwierigkeiten an diese zu wenden.
Sollte ein Untersuchsausschuss in einem Verfahren Infos von Persvertretungen nach SBG einfordern, gilt das selbe Verfahren wie bei staatsanwaltlichen Ermittlungen (da ist die VP eben nicht den Ärzten gleichgestellt). Im Verfahren nach der WDO gelte die Strafprozessordnung und dort gehöre die Vertrauensperson nicht zu
den Personen, denen ein Aussageverweigerungsrecht zusteht.
Wenn jedoch aussagefreudige Vertrauenspersonen außerhalb ihrer Befugnis gesprächig sind, dann ost die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht eine Straftat nach § 203 des Strafgesetzbuchs. Dies sollten alle wissen, welche sich mit dem Thema beschäftigen.
Würde eine VP (Quasi-VP) Inhalte eines vertraulichen Gesprächs zum Thema sexuelle Orientierung ausplaudern, bekommt er ggf ein Problem. Also warum soll das SBG nicht genügen um Fehlerkultur zu leben?
@ Zimdarsen
Zwischen persönlichen Daten im Schutzbereich 3, von der eine Vertrauensperson (VP) im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit erfährt, und einem Gespräch mit einem Abgeordneten über allgemeine Probleme der Dienststelle gibt es schon einen Unterschied.
Das Gespräch mit dem Abgeordneten dient dem Zweck politische Vorgänge auf dem Weg zu bringen, z.B. die Ausweitung der Beteiligungsrechte oder die Stärkung der Versorgung von PTBS-Patienten oder offensichtliche Mängel in der Soll-Org des Verbandes. Keinesfalls dient es dazu, persönliche Daten von Pedenten an die Politik weiterzugeben. Wenn bei solchen Themen Personalrat und Kdr an einem Strang ziehen kann man doppelt so viel bewirken.
Zitat: „Also warum soll das SBG nicht genügen um Fehlerkultur zu leben?“
Wie die Ministerin diesen Workshop angekündigt hatte, dachte ich mir, jetzt wird wieder aus einem Nischenproblem ein großer Popanz gemacht. In der Umsetzung geht es jetzt nicht mehr nur um Soldaten, die ein Problem mit ihrer sexuellen Identität haben sondern der Arbeitstitel lautet ja sinngemäß „für alle Soldaten die Opfer von Gewalt, Diskriminierung, Mobbing usw. geworden sind“. Das erweitert die Zuständigkeit doch erheblich.
Am Beginn dieser Diskussion hier im Faden stand ich auf dem Standpunkt, „na ja kann man machen, aber braucht es eigentlich nicht.“
Nach dieser erbitterten Diskussion, gerade mit Kommentatoren aus der LL-Truppe bin ich überzeugt, dass es genau diese Ombudsfrau-Stelle braucht.
Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass man noch im Jahre 2017 eine Abwägung zwischen Auftragserfüllung und Menschenwürde macht und Disziplinarvorgesetzte bei Diskriminierungs- und Mobbingvorwürfen in einem Konfliktfall nicht alles unternehmen um diese Vorwürfe abzustellen. Statt dessen wird mit Auftragsdurchführung argumentiert. Das beinhaltet dann wohl auch, dass wenn es ein leistungsstarker Soldat, insbesondere als höherer Dienstgrad als Mannschaftssoldat, geschickt anstellt, kann er vermeintliche Aussenseiter und sogenannte „Nestbeschmutzer“ relativ straffrei „mobben“.
Genau für diese Fälle ist jetzt ein Korrektiv auf höchster Stelle eingebaut worden und vermeintlich selbstherrliche, sankrosante Disziplinarvorgesetzte nach ehemaliger Gutsherrenart. bekommen damit ihre Grenzen aufgezeigt.
Und wie sagte Wowereit damals bei seinem Outen: „Und das ist gut so“.
@Georg | 05. Februar 2017 – 14:10
Für eine gewisse Zeit dachte ich Sie zu verstehen. Tue es aber nach ihrem letzten Post nicht mehr..
A. Schon wieder die LL-Nummer
B. Es gibt keine Abwägung zwischen Auftrag und Menschenwürde
C. Straf-freies Mobbing
Auf A gehe ich mit Rücksicht auf die Mahnung von Herrn Wiegold nicht ein!
Es gibt keine Abwägung im Punkt B. Nur wenn kämpfen will kann kämpfen können! Und das vertrauen in den jeweiligen Vorgesetzten hat nicht der Auftrag allein, sondern viel mehr die persönlichkeit des militärischen Führers gemacht. Egal wie hoch ihr Dienstgrad ist, der ist primär nicht entscheident. Entscheident ist ihre persönlichkeit, ihre Kompetenz (und dies merkt der Trooper sehr sehr schnell) und daraus resultierend das Vertrauen das ihnen ihre anvertrauten Männer schenken!
Ich weis ja nicht wo sie bisher gedient haben oder immer noch dienen, in meinen Arbeitbereichen war es bisher so….
Sie machen gerade so, als würde Mobbing genauso wie IGF und der ganze andere Statistikkram eine Art „Forces Sport“ zu sein. Glauben Sie eigentlich alle Vorgesetzten sind doof? Vllt. nicht ganz zielstrebig in der „Richtigen“ umsetzung. Da wird entweder vollkommen überzogen gehandelt (btw: Sie bekommen es ja gerade vorgemacht) oder eben nur ungenügend! Es fehlt die Handlungssicherheit in der Ebene, die allen Mist ausbaden darf.
Ihre Korrektur an höchster Stelle ist absoluter Humbug und führt nur zu noch mehr Unsicherheit in manchen Bereichen und da bin ich mir auch absolut sicher zu unberechtigten „Denunzierungen“ ganz oben! Auch da wird der Missbrauch dieser Stelle bald ein Thema sein.
Zu viele, zu junge, tlw. zu unerfahrene militärsiche Führer, mit tlw zuviel Aufrägen und Nebenfunktionen!
Und dann die andere Fraktion die das selbe Gehalt bekommt um Lebenslang einen Schreibtisch und denBesperechung-und Kafferaum zu führen! Und diese nehmen zu….
@ all:
Und wer hat’s erfunden? Genau – der Wehrbeauftragte! So ist’s im Jahresbericht 2016 (DS 18/10900) auf Seite 55 im Abschnitt „Mobbing und sexuelle Belästigung“ zu lesen:
“ … Betroffene, die sich offenbart hatten, fühlten sich oftmals nicht ernst genommen und
hilflos. Immer noch wird befürchtet, dass sexuelle Belästigung als Kavaliersdelikt verstanden wird. Hilfreich könnte es sein, eine Hotline bei der Bundeswehr einzurichten, an die sich Opfer sexueller Belästigung wenden können.“
Ja – und damit Hotline funktioniert, muss ja am anderen Ende der Leitung jemand abnehmen. Isso!
Hans Schommer
@Georg | 05. Februar 2017 – 14:10
“ In der Umsetzung geht es jetzt nicht mehr nur um Soldaten, die ein Problem mit ihrer sexuellen Identität haben sondern der Arbeitstitel lautet ja sinngemäß „für alle Soldaten die Opfer von Gewalt, Diskriminierung, Mobbing usw. geworden sind“. Das erweitert die Zuständigkeit doch erheblich.“
Und warum braucht es so etwas neben dem erprobten und bewährten Dienstweg und zusätzlich (!) zum Wehrbeauftragten, an den man sich seit 60 Jahren außerhalb des Dienstweges wenden kann?
Welchen Zusatznutzen hat es? Denn einen solchen benötigt es ja um den Schaden am System zu rechtfertigen…
„Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass man noch im Jahre 2017 eine Abwägung zwischen Auftragserfüllung und Menschenwürde macht“
Wo hat das jemand getan?
@ Georg
Das ist genau Ihr Fehler, Sie begründen Ihre Meinung wie selbst zugegeben auf ein Diskussion im Internet. So sehr ich augengeradeaus auch schätze, es ist und bleibt ein Blick durch ein Teleskop.
Ihnen haben mehrere Kommentatoren zu verdeutlichen versucht, dass die Vorfälle in Pfullendorf nicht für diese Debatte taugen. Während Sie erst auf den drei Monaten, dann auf der angeblichen Vertuschung rumgeritten haben.
Sehen Sie es doch einfach ein, in diesem Fall haben Sie unrecht, unter anderem deswegen, weil Sie Ihre Meinung auf einer nichtvorhandenen Informationsbasis begründet haben.
@ all:
Und wer hat‘s erfunden? Genau – der Wehrbeauftragte! So ist’s im Jahresbericht 2016 (DS 18/10900) auf Seite 55 im Abschnitt „Mobbing und sexuelle Belästigung“ zu lesen:
“ … Betroffene, die sich offenbart hatten, fühlten sich oftmals nicht ernst genommen und
hilflos. Immer noch wird befürchtet, dass sexuelle Belästigung als Kavaliersdelikt verstanden wird. Hilfreich könnte es sein, eine Hotline bei der Bundeswehr einzurichten, an die sich Opfer sexueller Belästigung wenden können.“
Ja – und damit Hotline funktioniert, muss ja am anderen Ende der Leitung jemand abnehmen. Isso!
Hans Schommer
Hmm, ich hätte ja nicht gedacht, dass ich die Gewerkschaft mal loben muss/kann, aber in diesem Fall hat sie eine differenzierte Sichtweise eingenommen:
„Wichtig wäre mehr Vertrauen in den Dienstweg, die Beteiligungsorgane und eine gelebte Fehlerkultur ohne Angst.“ (zitiert von ihrer Internetseite)
Da habe ich ehrlich gesagt wenig zu kritisieren ;) Außer vielleicht, kann das man die Arbeit des Wehrbeauftragten in den wenigen Fällen in denen der Dienstweg nicht funktioniert noch hätte hervorheben können…
@ Wa-Ge
Ob ich recht habe oder nicht, ist vollkommen unwichtig. Ob ich meine Meinung aufgrund einer wissenschaftlicher Studie, der Diskussion hier im Blog, oder meiner Berufserfahrung von 35 Dienstjahre bilde, ist für mich auch unerheblich. Da ich pensioniert muss ich die Folgen der Änderung auch nicht mehr persönlich bewältigen.
Nur, ihr Appell mein Urteil nicht an den jetzt bekannt gewordenen Vorfällen oder den früheren Vorfällen zu bilden, dies werde ich nicht tun.
Meine 35 Berufsjahre haben mich gelehrt, wo es stinkt, da ist auch Mist. Man muss nur genau hinschauen und das es am AusbZ in Pfullendorf stinkt, ist für mich sonnenklar !
@Georg | 05. Februar 2017 – 18:19
„Ob ich recht habe oder nicht, ist vollkommen unwichtig.“
Den Satz verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Ich dachte es ginge um Fakten und die Wahrheit?!
„Meine 35 Berufsjahre haben mich gelehrt, wo es stinkt, da ist auch Mist. Man muss nur genau hinschauen und das es am AusbZ in Pfullendorf stinkt, ist für mich sonnenklar !“
Ein interessantes, wissenschaftlich fundiertes und faktenbasiertes Ergebnis, wenn man bedenkt, dass Sie weder die Fakten des Falls kennen, noch in Pfullendorf gedient haben, noch dort auf Lehrgängen waren, noch regelmäßig mit Kameraden gemeinsam dienen, die dort auf Lehrgang sind oder waren.
Übrigens im z.B. Gegensatz zu @Wa-Ge und mir ;)
Und so oder so haben übrigens die angeblichen Vorfälle am AusbZ wenig mit dem Aufgabenbereich des Ombudsmanns zu tun, denn hier funktionierte ja der Dienstweg offensichtlich, also brauchte man genau für Pfullendorf (egal was da nun tatsächlich passiert ist) eine neue Stelle ja gar nicht…
@ Georg
Wieviele von diesen 35 Jahren Erfahrung haben Sie in der Truppe gesammelt die Sie hier so kritisieren? Haben Sie da überhaupt hineingeschnuppert um den Geruch wahrzunehmen, oder beziehen Sie sich auf Hörensagen?
Fragen Sie 1000 LL-Soldaten wie Sie zur Truppe und dem darin gelebten Miteinander stehen. Und dann vergleichen Sie den Wert mit der Befragung von 1000 Angehörigen des technischen Dienstes. Sie werden Ihr Blaues Wunder erleben.
Ich meine es war Koffer der hier schonmal geschrieben hat, dass die LL Truppe im Allgemeinen und die Jungs die nach Pfullendorf gehen im speziellen einen Zulauf haben wie keine andere Dienststelle in der Republik. Wenn dies für alle Truppen gelten würde, gäbe es kein Personalproblem. (Dies war übrigends auch noch zu Zeiten der Wehrpflicht der Fall)
@ Wa-Ge
Ich war von meinen 35 1/4 Dienstjahren 34 Jahre an der Basis und nur 1 1/4 Jahre im Amt. Insgesamt war ich ca. 10 Jahre VP (auch der Offze) und Personalrat.
Meinen Sie das reicht um mir eine eigene Meinung bilden zu können ?
@Georg | 05. Februar 2017 – 19:40
„Ich war von meinen 35 1/4 Dienstjahren 34 Jahre an der Basis und nur 1 1/4 Jahre im Amt.“
Und wieviele von diesen 34 Jahren haben Sie in Pfullendorf gedient? 0?! Na, dann haben Sie ja ausreichend eigene Erkenntnisse gesammelt um sich eine fundierte Meinung bilden zu können…
Ich komme langsam zu dem Ergebnis, dass dieser Thread sinnlos geworden ist. Natürlich geht es weiterhin um Reputation der LLTrp, um Abgerordnetenbesuch und ansonsten im Wesentlichen um die zuvor schon mehrfach ausgetauschten Ansichten, garniert mit „Wie kommen sie darauf…“ . Soll ich gleich zumachen?
@ T.W.: ja ;-)
@TW: Schließe mich dem an: JA
@ Georg:
Niemand bestreitet ernsthaft, dass es diese Vorkommnisse gegeben hat, gibt und geben wird. Was getan werden kann, um dies zu verhindern, muss getan werden. Wo schuldhaft gegen Soldatenpflichten verstoßen wurde oder gar Straftaten begangen wurden, ist konsequent einzuschreiten.
Gleichwohl bestreiten viele (mich inklusive), dass es hier um ein alleinig streitkräftetypisches Phänomen geht, das „durch die Last“ vorhanden ist und ein derartig großes Problem darstellt, das ein sofortiges, konsequentes und mit aller Kraft geführtes Eingreifen „von ganz oben“ erfordert. Ich bleibe dabei: Die Bezeichnung „Ombudsmann“ ist eine Verhöhnung des Begriffs und ein Misstrauensbeweis den Vorgesetzten und dem Wehrbeauftragten par excellence! Es spricht übrigens Bände, dass sich dies sowohl der Wehrbeauftragte selbst, als auch sein „Arbeitgeber“, der Deutsche Bundestag, einfach so gefallen lassen.
Als ich gelesen habe, dass sich trotz eindeutigster Vorgaben beispielsweise des Beurteilungswesen wieder verselbstständigt hat und man nunmehr wieder schauen muss, wer wie oft das DSA erfüllt hat, um zu einer Eignungsreihenfolge zu kommen, weil sich die Punktsummenwerte der Beurteilungen wieder knapp unterhalb der Zimmerdecke verdichtet bewegen, dann ist dies etwas, wo ich beispielsweise (!) ein konsequentes Einschreiten erwarte. Aber das Eisen „Beurteilungswesen“ packt lieber niemand an. Dann doch lieber ein Problem aufbau(sch)en und sich als „Macherin“ bzw. brutalstmögliche Aufklärerin darstellen.
@Georg
Und was hat Pfullendorf mit das Obudsman zu tun?
Nichts!
Hätte ihnen oder ihren Kameraden in ihrer Dienstzeit ein Obudsman bezgl sexueller Orientierung/ Identität geholfen?
@ Hans Dampf
Zitat: „Gleichwohl bestreiten viele (mich inklusive), dass es hier um ein alleinig streitkräftetypisches Phänomen geht, das „durch die Last“ vorhanden ist und ein derartig großes Problem darstellt, das ein sofortiges, konsequentes und mit aller Kraft geführtes Eingreifen „von ganz oben“ erfordert.“
Das sehe ich auch so ! Es ist ein gesellschaftliches Problem und kein Bw-typisches Problem. Soweit es das Problem von Soldaten mit deren „sexuellen Identität“ anbelangt. Ob man dafür einen Ombudsman / frau gebraucht hat, ist fraglich.
Mobbing ist dagegen ein gesellschaftliches Phänomen mit ganz anderen Dimensionen ! Es fängt auf dem Schulhof und den sozialen Netzen der Kids an, setzt sich über das berufliche und private Umfeld der Erwachsenen fort und hört bei der Verhöhnung von Alten und Kranken, auch bei den eigenen Angehörigen in den Altenheimen, auf.
Das man hier auf diese besondere Herausfordung in den Streitkräften seitens der Ministerin durch eine gezielte Ansprechstelle im Ministerium reagieren wollte, das verstehe ich, denn in vielen Einheiten und Verbänden hat man in Bezug auf Mobbing in Kameradenkreisen, aber auch Mobbing im Verhältnis Vorgesetzter und Untergebener, noch nicht die richtigen Antworten gefunden.
Es ist ein sehr diffiziles Thema auf das man mit den Disziplinarrecht nur sehr begrenzt reagieren kann. Ein untrügliches Anzeichen von gehäuften Auftreten von Mobbing in einer Dienststelle sind gehäufte Krankschreibungen auf grund von „burn-out“-Diagnosen und anderen psyischen Erschöpfungszuständen . Die sind nur zum Teil auf Arbeitsüberlastung zurück zu führen, der größere Teil wohl auf psyischen Druck aus der Umgebung. Der Umgang mit „Dauerkranken“, oder ewigen wieder kurzfristig „kzH“-geschriebenen Kameraden seitens des Chefs und der Kameraden im Umfeld geben Hinweise auf die Art und Weise wie das Thema „Mobbing“ in einer Dienststelle angegangen wird.
Ihrer Diagnose der „Beurteilungsinflation“ kann ich nur zustimmen (soweit ich dies von meinen ehemaligen Kameraden noch mitbekomme). Ich selbst habe 3 oder 4 Beurteilungssysteme mitgemacht. Alle waren nach 3 Durchgängen verbraucht, mussten also spätestens nach 10 Jahren durch ein neues System abgelöst werden. Nachdem das jetzige System 2007 eingeführt wurde, ist es also wieder mal zum Austauch fällig. Ein nicht ganz unerheblicher Druck auf die Beurteilungsinflation kommt aber auch aus den Kdo-Behörden, wo regelmäßig mehrere Generalstäbler in einer Gruppe, in einer Abteilung eingesetzt werden. Von denen braucht jeder eine Spitzenbeurteilung um weiterzukommen.
@ Zimdarsen
Zitat: „Und was hat Pfullendorf mit das Obudsman zu tun?
Nichts!“
Na ja, was die Diskriminierung der Frau Leutnant nach der Beschwerde im AusbZ anbelangt. wohl schon. Die ist wohl gehörig gemobbt worden nach der Beschwerde und dies wurde von den zuständigen Vorgesetzten nicht unterbunden.
Zitat.
„Hätte ihnen oder ihren Kameraden in ihrer Dienstzeit ein Obudsman bezgl sexueller Orientierung/ Identität geholfen?“
Nein, weil in einem solchen Fall hätte ich als Vorgesetzter zusammen mit dem Sozialdienst und dem Truppenarzt versucht über eine Fachansprechstelle im BwK eine Lösung für den Betroffenen herbeizuführen. Dies habe ich aber auch schon weiter oben geschildert, das wegen dem Problem „sexuelle Identität“ man wohl keinen Ombudsman braucht. Wohl aber wegen dem Problembereich „Mobbing“, Opfer von psyischer und physischer Gewalt, vielleicht auch aus dem Grunde, das der oder die Betroffene sich „geoutet“ hat.
IIRC war es in den letzten 5 Jahren, das laut Bericht des Bundeswehrbeauftragten, ein vom Arzt krank(zu Hause) und Reiseunfähig geschriebener FWDL von seinem DV mit Drohungen gezwungen wurde eine längere Fahrt zum Standort anzutreten.
In der Situation hat der Beauftragte jetzt was direkt genützt?
Regelmäßig führt der Beauftragte an, das Vorgesetzte, die sich Übergriffe gegen Untergebenen schuldig gemacht haben, wiederum von ihren Vorgesetzten mit unangemessen leichten Sanktionen geschützt werden.
Ich muss mich korrigieren:
Es war nicht reiseunfähig sondern transportunfähig
S 62
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/003/1800300.pdf
@ ThoDan
Disziplinarvorgesetzte schützen ihre Untergeben nicht, sie kennen diese nur besser als jeder andere und haben dadurch einen besseren Gesamtüberblick über die Person. Wie bereits in dem Pfullendorf Beitrag dargelegt, ist beim Disziplinarrecht die Person + die Tat für die „Bestrafung“ ausschlaggebend. Ganz im Gegensatz zum Strafrecht. Für den einen mag es daher sein, dass eine Disziplinarmaßnahme als sehr milde erscheint, während ein anderer diese als absolut überhöht empfindet.
Wenn man dies ändern will, darf man keine neue Stelle aufbauen, sondern das Disziplinarrecht abschaffen.
Ob die Schaffung eines neuen Beschwerdeweges oder „Denunziantenweges“ (nichtt meine Begrifflichkeit) dem Opfer am Ende weiter hilft, bleibt auch noch zu beweisen. Am Ende hilft es dem Opfer reichlich wenig wenn dieses sich beschwert und der Hammer das kreisen beginnt.
Am Ende müssen alle wieder Miteinander dienen, und die Natur des Menschen ist nun mal so, dass er nicht gerade dazu tendiert die eigenen Fehler zu sehen. Für das Opfer, egal welcher Ausgaben (ob Versetzung des Opfers oder der Täter) beginnt der Spießrutenlauf erst so richtig. Die Information reist immer mit und somit wird das Opfer in so einem Prozess immer benachteiligt bleiben.
In solchen Fällen wird auch der Vorgesetzte sehr schnell an seine Grenzen stoßen. Er kann nicht 24h am Tag alle seine Schäfchen im Auge behalten und selbst wenn, das Feuer wird als Wurzelbrand schön langsam weiterlodern.
Mein Ansatz wäre immer noch, lieber die den Disziplinarvorgesetzten wieder in die Lage versetzen insbesondere den Punkt vier des Führungsprozesses (Kontrolle) effektiver ausüben zu können, als eine parallele dritte Beschwerdeinstanz aufzubauen.
@T.W.
yr | 05. Februar 2017 – 20:00
Ja.
@Georg
Nein Frau Leutnant hatte kein Problem (Mobbing) aufgrund sexueller Orientierung.
Kann es sein, dass sie zwingend einen Link zum Thema des Thread suchen?
@WA-GE
Warum hat man diese Tatsache den Beauftragten nicht erklärt und in aktuellen Fällen begründet.
Diese Stelle sollte auch nicht den Hammer kreisen lassen sondern in Notfällen den Not Aus bzw. die Notbremse ziehen können.
Am Ende erwarte ich nicht, das alle wieder miteinander dienen müssen, sondern das jene die sich des Mobbing/Boßing schuldig gemacht haben offiziell angemessen sanktioniert werden und alles erforderliche getan wird um die Opfer und Beschwerdeführenden zu schützen.
Ihrer Forderung stimme ich ausdrücklich zu, sofern dies einschließt das (D)V von ihren DV ebenfalls entsprechend kontrolliert werden.
Nur welche Möglichkeit besteht zur Zeit in der Realität solche Übergriffe von Vorgesetzten zu schützen, also diese zu stoppen?
@ Zimdarsen
Zitat:
„@Georg
Nein Frau Leutnant hatte kein Problem (Mobbing) aufgrund sexueller Orientierung.
Kann es sein, dass sie zwingend einen Link zum Thema des Thread suchen?“
Das hatte ich ja auch nicht geschrieben, die Frau Leutnant hatte nach dem Pressebericht in der Süddeutschen Zeitung wohl das Problem des Mobbings weil sie eine Beschwerde gegen die Ausbildungsmethoden und das Verhalten der Kameraden (dabei filmen) geschrieben hatte.
Ich brauch hier auch keinen Link zum Thema, den hat die Ministerin mit ihren einleitenden Worten höchstpersönlich gegeben (siehe oben Orginalton Ministerin).
Aber um Missverständnisse auszuschließen, den Auftrag der Ansprechstelle gegen „Diskriminierung, Opfer von körperlicher und seelischer Gewalt und Personen mit Problemen ihrer sexuellen Identiät“ habe ich als „oder-Verknüpfung“ verstanden. D.h. eine Person muss nicht Opfer von sexueller Gewalt geworden sein um sich dann an die Ansprechstelle, bzw. Ombudsfrau zu wenden, sie kann also ganz „normal“ gemobbt werden, z.B. weil sie z.B. eine Beschwerde gegen Kameraden geschrieben hat.
Haben Sie die Aufgabe der zukünftigen Dienststelle anders verstanden ?
Notwehr gem. § 32 StGB bei einem „Übergriff“, (formlose) Meldung an den Vorgesetzten des Vorgesetzten, Beschwerde nach WBO (Frist beachten), Eingabe Wehrbeauftragter, Strafanzeige stellen. In meinen Augen mangelt es nicht an Instrumenten. Im Übrigen sollte jeder Soldat wissen, welche Befehle verbindlich sind, welche nicht verbindlich sind und welche nicht ausgeführt werden dürfen (WDO i.V.m. WStG)
Ich glaube auch nicht, dass jemand etwas gegen eine „Hotline“ nach ThoDan-scher Manier hätte (obgleich nochmals an das psychosoziale Netzwerk erinnert sei). Das derzeit beabsichtigte/eingeführte Instrumentarium erinnert mehr an eine Art Inquisition.
@Hans Dampf
Interessanterweise sollen viele Beschuldigte die Inquisition „staatlichen “ Rechtspflege der vorgezogen haben bis hin zur Selbstanklage vor der Inquisition um der „staatlichen “ Rechtspflege zu entgehen.
Gilles des Rais dürfte allerdings die „staatliche“ Rechtspflege vorgezogen haben.
@ Tho Dan
Das Disziplinarrecht hat wie @ Wa-Ge richtig anmerkt nicht das Ziel zu bestrafen, sondern Soldaten, die vom rechten Weg abgekommen sind wieder „in die Spur zu bringen“, d.h. wieder dazu bringen ihre Pflichten korrekt auszuüben. Dazu kennt das Disziplinarrecht z.B. auch die Möglichkeit eines „Strengen Verweis“ gegen einen Soldaten, der vor der versammelten Kompanie, Zug usw. als Abschreckung für die Anderen ausgesprochen wird. Die Bedingung ist lediglich, dass kein Soldat mit einem niedrigeren Dienstgrad als der zu Maßregelnde mit angetreten ist.
Soweit der Vorspann, falls sie mit dem Diziplinarrecht nicht vertraut sein sollten. Nun ist es natürlich so, dass eine demonstrative Wegversetzung von Vorgesetzten, vielleicht sogar des Kommandeurs mit entsprechender Kommentierung der vorgesetzten Dienststelle natürlich faktisch auch so etwas wie eine Disziplinarmaßnahme gegen die betroffenen Soldaten darstellt. Dies wird zwar offiziell keiner zugeben, aber die Maßnahme ist in der Wirkung fast genau so wie eine offiziell verhängte Disziplinarmaßnahme. Dies liegt auch im Wesen des Disziplinarrechts, denn es soll auch andere Soldaten abschrecken sich so zu verhalten, wie der Gemaßregelte.
Was ist also das Signal der zitierten Maßnahme an andere Disziplinarvorgesetzte ? Auf jeden Fall, dass sie in weiten Grenzen eben nicht machen können was sie wollen, sondern das falsches Verhalten, even. vermeintliche Loyalität zu Vorgesetzten um Misstände zu decken oder zu verharmlosen oder die Aufklärung zu verschleppen (Originalton Ministerin oben), dazu führen das die Betroffenen eine Strafe erfahren, die ähnlich einer Disziplinarmaßnahme wirkt.
Hier ist sie wieder die Kybernetik der Naturgesetze, wenn ein System sich aufschwingt und aufgrund positiver Rückkoppelung die Stabilität zu verlieren droht, dann gibt es einen übergeordneten Regelkreis, der mit negativer Rückkoppelung das System wieder dämpft und damit stabilisiert.
Die Worte der Ministerin gewinnen dadurch kein Deut an Wahrheit, nur weil man sie mehrfach wiederholt.
Die spätere differenziertere Darstellung des GI und die Einlassungen des Bundeswehrverbandes zu dem Thema (der eine als der Berichterstatter für die Ministerin und der andere als Bereitsteller der Rechtsbeihilfe für die Betroffenen) weichen da deutlich vom Tenor der Ministerin ab.
Nachmal, wer am 06 Februar aufgrund der Informationslage vom 27/28.01 argumentiert macht was falsch. Mittlerweile hat es gerade in dem Sachverhalt auch öffentlich ein paar Korrekturen gegeben. Nur die Ministerin schweigt sich zu dem Thema jetzt aus, weil es wieder mal ein Eingeständnis eines Fehlers ihrerseits bedeuten würde. Und das wird so kurz vor der Wahl nicht machen, sie äußert sich lieber zu allen möglichen Wahlausgängen auf der ganzen Welt als zur Themen der Streitkräfte. Insbesondere dann, wenn es ein für sie ungemütliches Thema ist.
Es ist übrigens auch ein Prinzip der Inneren Führung, dass man zu seinen Fehlern steht und auch mal offen sagt, das war falsch, das sehe ich ein und ich werde es in Zukunft besser machen. Als IBUK fällt ihr da ja quasi eine Vorbildfunktion zu, welche sie bei weitem nicht ausfüllt. Man könnte ja auch bissig sagen, wie der Herr so das Gescherr.
@ ThoDan
Wie wollen Sie ein Opfer in der Praxis vor „Vergeltungsmaßnahmen“ schützen, sobald dieses in den Augen der Täter als „Denunziant“ aufgetreten ist. Insbesondere dann, wenn die Maßnahme von Außen kommt und nicht nur durch die Täter (für die ist das ja immer der Fall) als ungerechtfertigt empfunden wird.
Man braucht sich da nur den Fall der Frau Lt anzuschauen, was praktisch ein Paradebeispiel dafür ist. Eine Person beschwert sich intern, die Beschwerde wird abgelehnt, Sie beschwert sich extern (AusbKdo) der Fall wird abgelehnt. Ein Teil Ihrer Kameraden sehen dies wohl als Nestbeschmutzung an (nur eine Vermutung durch mich) und die ganze Sache wird jetzt erst so richtig häßlich. Das Mobbing beginnt. Sie wählt diesmal einen anderen externen Weg, die Sache wird sogar publik.
Es werden Maßnahmen getroffen, ob durchgehend gerechtfertigt stellen wir mal bei Seite. Personalentscheidungen werden durchgesetzt. Frau Lt wird ihres Lebens nicht mehr froh, in jedem Verband in dem sie jetzt dienen wird, bei jeder Entscheidung die sie als Vorgesetzte treffen wird, werden ihre Untergeben sich Pfullendorf in den „Bart“ murmeln. Die Vorgesetzten werden sie immer als „Problemkind“ ansehen, welches gerne mal der Ministerin schreibt. Durch die Bank, solche Fälle gibt es wie Sand am Meer in den Streitkräften, Sie haben als DV die Persakte des neuen Soldaten aus einem fremden Verband noch nicht auf dem Tisch, da hat der Flurfunk schon sein ganzes Soldatenleben vermeldet. Die Bundeswehr ist mittlerweile so klein, da kennt immer einer irgendeinen und erzählt solche Sachen weiter.
Sobald Sie das als Vorgesetzter erfahren haben, hat das schon drei Mal die Runde gemacht. Da stellen Sie sich vor die Front und machen eine Ansage und keinen Menschen interessiert es, weil sich alle eh schon einen „Eindruck“ gemacht haben.
Ich bleibe dabei, meiner Erfahrung nach wird die Maße der Mobbing-Fälle intern durch den DV auch für den Petenten besser gelöst, als wenn die ganze Sache den externen Weg geht.
Langfristig verlieren bei dem externen Weg leider alle, Fälle die durch den DV oder den nächsthöheren DV gelöst werden sind da deutlich im Vorteil. Mehrmals im Verband erlebt, es wurden stets Lösungen gefunden in denen alle Parteien, Täter, Opfer und unbeteiligter Kameradenkreis das bekommen haben was sie verdient haben.
@ Wa-Ge
Zitat: „Ich bleibe dabei, meiner Erfahrung nach wird die Maße der Mobbing-Fälle intern durch den DV auch für den Petenten besser gelöst, als wenn die ganze Sache den externen Weg geht.“
Da kann ich ihnen von ganzen Herzen zustimmen. Es ist nur so, der DV muss das fortlaufende Mobbing dann auch verhindern und nicht nach der Devise handeln, es offiziell zu verurteilen, aber den Mobbing-Täter nur milde bestrafen, weil er oder sie ja ein so vermeintlich guter Soldat ist.
Wer mobbt, gehört wirksam bestraft. (Punkt)
Ohne Relativierung, ohne Blick auf die Auftragserfüllung und ohne die fühere Leistungsbilanz des Mobbing-Täters. Falls es sich um Soldaten in Vorgesetztenfunktion handelt, gehört es ganz besonders öffentlich gemacht, wie der Chef über Mobbing-Täter denkt. Die Maßnahmen z.B. „strenger Verweis“, kennt das Disziplinarrecht ja und müssen falls dies eine entsprechende Würdigung der Tat ist, nur angewandt werden.
Jeder DV wird sich davor hüten einen strengen Verweis eines Vorgesetzten öffentlich zu machen. Tut er es nicht, wird sofort gegen ihn eine Beschwerde eingelegt!
@WA-GE
Eine bessere Werbung für die Ombudsstelle hätten sie nicht machen können.
Wenn die Täter die Meldung und folgende Maßnahmen als falsch ansehen, sind disziplinarische Maßnahmen um sie zurück auf den Rechten Weg zu führen ungenügend gewesen.
Da sollte der zuständige DV über wirkungsvollere Maßnahmen einschließlich sofortiger Entlassung ohne Bezüge, entsprechendem Zeugnis und Übergabe an die Justiz einleiten.
The Standard you follow is the Standard you accept.
Da müssen die zuständige Vorgesetzten sich verantworten, warum Sie nicht entschlossen und wirkungsvoll gegen diejenigen vorgegangen sind die sich so unkameradschaftlich und unethisch verhalten haben.
Nur zur Info
Hugh Thompson würde für seine Meldung ebenfalls gemobbt.
@WA-GE | 06. Februar 2017 – 18:26
„Die Worte der Ministerin gewinnen dadurch kein Deut an Wahrheit, nur weil man sie mehrfach wiederholt.
Die spätere differenziertere Darstellung des GI und die Einlassungen des Bundeswehrverbandes zu dem Thema (der eine als der Berichterstatter für die Ministerin und der andere als Bereitsteller der Rechtsbeihilfe für die Betroffenen) weichen da deutlich vom Tenor der Ministerin ab.“
In der Tat. In keinem der beiden Berichte/Stellungnahmen lassen sich die Vorwürfe der Ministerin auch nur ansatzweise wiederkennen.
„Nachmal, wer am 06 Februar aufgrund der Informationslage vom 27/28.01 argumentiert macht was falsch. Mittlerweile hat es gerade in dem Sachverhalt auch öffentlich ein paar Korrekturen gegeben. Nur die Ministerin schweigt sich zu dem Thema jetzt aus, weil es wieder mal ein Eingeständnis eines Fehlers ihrerseits bedeuten würde.“
Aber der Schmutz ist bereits geworfen. Auf verdiente Offiziere und eine ganze Dienststelle :(
@ Wa-Ge
Zitat: „Jeder DV wird sich davor hüten einen strengen Verweis eines Vorgesetzten öffentlich zu machen. Tut er es nicht, wird sofort gegen ihn eine Beschwerde eingelegt!“
Vielleicht missverstehen wir uns ja. Folgendes Beispiel: ein HFw mobbt, der Chef verhängt gegen ihn einen strengen Verweis, lässt die Kompanie antreten, gibt erst allgemeine Punkte bekannt, lässt dann alle Soldaten bis einschließlich Dienstgrad OFw wegtreten, wartet bis die auch tatsächlich verschwunden sind und verhängt dann den strengen Verweis gegen den HFw.
Wo ist jetzt für den gemaßregelten HFw ein Beschwerdegrund gegeben ?
Genau sowas ist ein Grenzfall, aus dem Verhängen des Verweises darf der Grund nicht erkennbar sein. Um sicher zu gehen müsste man das schon getrennt erledigen.
Praktisch ist es eh egal, ist eh sofort Thema im Betreuungsraum und somit kurzer Zeit später im ganzen Verband.
@ Wa-Ge
Mit der von Ihnen beschriebenen Wirkung wäre dann auch das beabsichtigte Ziel erreicht worden. Wer mobbt wird bestraft.
Es wären auch die Beschriebenen Folgen für das Opfer anhänglich.
Je nach Ausmaß, sind meiner Meinung nach Geldbeträger bzw. Geldbeträge auf Bewährung zielführender.
Beim öffentlichen „Pranger“ kann der Täter sehr schnell in die Opferrolle schlüpfen und das Opfer wird nicht zu selten als Täter empfunden.
Wie gesagt, gerade beim Mobbing sind öffentliche Maßnahmen in meinen Augen der Falsche weg. Diese sind eher dafür geeignet um Verfehlungen zu maßregeln in denen es keine natürliche Person als Opfer gibt.
@ all
Ich brauche wohl nicht daran zu erinnern, dass nur die Tatsache des ‚Strengen Verweises‘, nicht der Tenor, vor der Front der Gleichhgestellten (und hoheren DG) bekannt gemacht werden darf.
Vollkommen korrekt, obgleich der strenge Verweis durchaus in einem (zeitlichen) Zusammenhang mit einer allgemein gehaltenen Belehrung vorgenommen werden darf – natürlich in allgemein gehaltener Form, die keinen Rückschluss auf das konkrete Dienstvergehen zulässt. Man kann ja z.B. an die „außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht“ erinnern – worunter ja viel fällt.
@MikeMolto
Ja das ist mir bewusst, ich denke Georg auch.
Es geht tatsächlich um den von Hans Dampf beschriebenen Prozess. Den ich im Fall Mobbing trotzdem als den unzweckmäßigen Weg empfinde. Aber dies ist nur meine persönlich Meinung, kann durch aus sein, dass da andere positiver Erfahrugen damit gesammelt haben.
Habe auch einmal das komplette Gegenteil erlebt, da ist der Soldat nach dem Verweis in die Dienststube gekommen und hat gefragt was jetzt daran die Bestrafung war. (war kein Mobbing Fall, sondern wiederholtes zu spät kommen)