Wie angekündigt: Neue Korvetten ohne Ausschreibung
Die geplante Beschaffung von fünf weiteren Korvetten für die Deutsche Marine will das Verteidigungsministerium, wie bereits absehbar, ohne weitere Ausschreibung in die Wege leiten. Es handele sich um ein zweites Los der bereits in der Bundeswehr vorhandenen fünf Kriegsschiffe dieses Typs ohne so genannte Anpassentwicklungen, teilte der Rüstungsdirektor und Abteilungsleiter Ausrüstung, Generalleutnant Benedikt Zimmer, am (heutigen) Dienstag den Abgeordneten in Verteidigungs- und Haushaltsausschus des Bundestages mit.
Die Neubeschaffung von fünf weiteren Korvetten war als Initiative von Parlamentariern überraschend öffentlich geworden; im November hatte der Haushaltsausschuss die dafür nötigen Verpflichtungsermächtigungen über die Beschaffungskosten von 1,5 Milliarden Euro beschlossen.
Aus Zimmers Schreiben an den Bundestag:
Hiermit möchte ich Sie über die Beschaffungsabsicht von fünf weiteren Korvetten der Klasse K130 für die Deutsche Marine in Kenntnis setzen.
Mit dem 1. Los K130 wurde ein sehr modernes System mit hohen technischen Standards und hoher Komplexität beschafft. Die anfänglichen Mängel z.B. am Getriebe oder bei der Klimatisierung sind seit langem beseitigt. Dieses erfolgreiche Konzept wollen wir mit einem 2. Los von fünf Korvetten fortsetzen. Der aktuelle und perspektivische Bedarf nach zusätzlichen maritimen Plattformen begründet sich aus der Schere zwischen steigenden Einsatzverpflichtungen und sinkender Flottenstärke.Für diese Korvetten halten wir am bewährten Konstruktionstand der K130 fest, weil er unsere Anforderungen umfassend erfüllt. Die Beschaffung eines 2. Loses K130 ist die wirtschaftlichste und effizienteste Lösung, weil
• sie ermöglicht, zeitnah neue Überwasserschiffe in Dienst zu stellen. Eine Ausschreibung mit Anpassentwicklung würde mehrere Jahre Zeitverzug bedeuten,
• es die kostengünstigere Variante im Vergleich zu einer Neukonstruktion ist,
• so Realisierungsrisiken für eine rebilungslose und zuverlässige Funktion dieses komplexen Gesamtsystems stark reduziert werden können und
• Synergien in der Marine genutzt werden können; denn nur bei einem hohen Grad an Systemgleichheit kann auf bereits vorhandene Ausbildungsmittel, -personal und -infrastruktur zurückgegriffen und die gleiche logistische Kette genutzt werden.
Es ist vorgesehen, beim 2. Los der Korvette K130, genauso wie beim ersten Los, Obsolenszenzen zu beseitigen, da es Systeme gibt, deren Bestandteile zukünftig weder beschaffbar noch versorgbar sind.
Aus diesen Grünen soll die Vergabe des Auftrags im Wege eines „Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb“ erfolgen. Diese Entscheidung werden wir europaweit im Rahmen einer freiwilligen Transparenzbekanntmachung veröffentlichen.
Das dürfte im Klartext bedeuten: Das Ministerium bzw. das Beschaffungsamt reden direkt mit den Herstellern der ersten fünf Korvetten. Also der Lürssen-Werft und Blohm&Voss, die inzwischen zu Lürssen gehören. Die interessante Frage wird sein, ob die anderen deutschen Werften in irgendeiner Form beteiligt werden oder nicht – und wenn nicht, wie sie darauf reagieren.
Um die Übersicht zu behalten – was bisher geschah:
Kaufen wir doch fünf neue Kriegsschiffe
Zur Dokumentation: Offizielle Aussagen zu den fünf neuen Korvetten
Schnell neue Korvetten für die Marine? SPD will Nachbesserungen
Noch fünf Korvetten? Wollten wir doch schon immer.
Neue Korvetten: „Genau das, was die Marine braucht“
(Archivbild Juni 2012: Die Korvetten Oldenburg (F263, links) und Ludwigshafen am Rhein(F264) an der Tirpitzmole im Kieler Marinehafen – Foto Helwin Scharn unter CC-BY-ND-Lizenz)
Nur um das mal richtig einzuordnen: Was das Ministerium hier macht, ist schon eine Ausschreibung. Nur eben keine öffentliche (die sowieso nicht zulässig ist, vgl. §11 VSVgV), sondern das benannte „Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§12 VSVgV). Das ist ähnlich der freihändigen Vergabe im nationalen Vergaberecht.
Erstaunlich ist eher, dass das Ministerium hier davon ausgeht, dass es „freiwillig“ die Begründung veröffentlicht. Dazu sind die rechtlich schlicht und einfach verpflichtet.
Das spannendste an der Stelle ist nur, wie eigentlich der fehlende Teilnahmewettbewerb begründet wird. Denn dafür gibt es nur zwei Möglichkeiten:
* Nur die benannten Werften können das liefern, weil sie die Baupläne ö.ä. haben (§12 (1) Nr. 1 lit. c)
* Nur die benannten Weften können die Schiffe in dieser Qualität bauen/warten (Nr. 2 lit. a)
Ersteres dürfte unanfechtbar sein, letzteres dürften andere Werften anfechten (Europaweit!).
Frage an die Jus-Experten, inwieweit ist die VSVgV verbindlich? Ist das ein Gesetz?
Als ‚Verordnung‘ kann sie im Einvernehmen der Ministerien umgangen/aufgehoben werden, oder?
Die bereits beim ersten los durchgeführten Verbesserungen in Bezug auf Getriebe und Klimaanlage werden von Anfang an übernommen, aber was ist mit der zu dünnen Außenwand? Die wurde beim ersten Los ja höchstwahrscheinlich nicht “verdickert“ nachdem die Problematik ersichtlich wurde. Wird beim 2. Los jetzt die gleiche Dicke der Außenhaut genommen oder kann die Bundeswehr im Rahmen der Vergabe ohne Ausschreibung die Anforderung der Außenwanddicke ändern? Wäre ja echt peinlich, wenn man nochmal das gleiche kauft, obwohl es beim ersten Los doch wohl immer wieder Probleme gab, weil die Außenhaut zu dünn konzipiert wurde und diese Schaden nahm, wenn eine Korvette gegen den Pier stieß und auch wenn man Rost abschliff unterschritt man wohl schnell die Mindestdicke und die Außenwand musste deshalb mit langer Liegezeit in der Werft ausgetauscht werden.
Kann das jemand beantworten oder weiß jemand genaueres zu der Problematik?
Quelle für meine Aussagen; [Links zu deutschen Verlagswebseiten finden hier, wie bekannt, in der Regel nicht statt. T.W.]
Das erste Los wurde von Lürssen und ThyssenKrupp gebaut.
Der Teil von Blohm und Voss der jetzt zu Lürssen gehört ist der ehemalige Yacht und Reparaturbereich.
Der Teil von Blohm und Voss der zur ARGE K130 gehörte ist immer noch Teil der TKMS.
@MikeMolto: Das ist die Umsetzung entsprechender EU-Richtlinien, wie sie sich im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) allgemein und in den Verordnungen im speziellen geregelt sind. Eine Änderung würde (§113 GWB) effektiv eine Befassung von Bundestag und Bundesrat benötigen. (Und da es EU-Recht ist, bei so etwas auch die EU-Institutionen)
Ergebnis: Nein, das kann nicht geändert werden und besitzt Gesetzkraft. Ist im übrigen auch voll einklagbar, anders als unterhalb der EU-Schwellenwerten, wo nur die BHO (Bundeshaushaltsordnung) gilt.
@Niels K.: Nachdem das eine normale Ausschreibung ist, kann die Bundeswehr fordern, was sie will – solange das die Begründung, weswegen man keine Wettbewerb zulässt, nicht aufhebt.
Auch wenn die Marine (dringend) neue Schiffe braucht ist es immer wieder bedauerlich, wenn industriepolitische Erwägungen zu Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit der Streitkräfte und der Sicherheit der Soldaten führen.
Das größte Problemfeld der Bundeswehr ist der Mangel an geeigneten Personal. Deshalb muss das Großgerät immer so modern wie möglich sein.
1. um den Personalbedarf (weiter) zu reduzieren
2. um im Gefechtsfall eine hohe Überlebensfähigkeit zu gewährleisten
Grade bei Punkt 2 sieht es mit den K130 m.E schlecht aus.
Mal eine Frage an die Experten in diesem Blog, gibt es im militärischen Schiffbau keine genauen Vorschriften über die dicke der Stahlplatten in bestimmten Bereichen?
P.S.
Sollten beim ersten Los der Korvetten zu dünne Stahlplatten verwendet worden sein, hätte man das doch leicht durch Ultraschallmessungen feststellen können. Im zivilen Schiffbau würde die Verwendung von zu dünnen Stahlplatten am Außenrumpf einen schwerwiegenden Baumangel darstellen und wäre auf kosten der Bauwerft zu beheben.
Die Halbzeuge (=Platten) haben Fertigungstoleranzen. Wenn man nur Platten einer Charge wählt, die am unteren Ende der Dickentoleranz liegen, dann kann der Rumpf baumangelfrei dünn ausgeführt werden. Spart Gewicht…
Wenn ich mich an Diskussionen in anderen (leider nicht mehr aktiven) Foren recht erinnere, war damals bewußt eine dünnere Außenhaut für die Korvetten geplant worden. Anders gesagt: „It’s not a bug, it’s a feature.“
Auch wenn ich den dringenden Bedarf der Marine an zusätzlichen Einheiten anerkenne und nachvollziehen kann, daß man diese Steilvorlage des Haushaltsausschusses gerne nutzen möchte:
M.E. sind die Korvetten nicht die richtige Lösung für die zukünftigen Anforderungen an die Marine, denn lang andauernde Einsätze mit (militärisch) niedriger Intensität werden wohl dauerhaft dazu gehören. Die K130 sind dagegen für kurze Einsätze hoher Intensität ausgelegt. Gewissermaßen werden Handwerker-Kombis benötigt und man bestellt Cabrios.
@all
Zur Dicke der Außenhaut erinnere ich mich an einen Kommentar vom Klabauter (hoffe ich), dessen Aussage im Wesentlichen war: Die Grundlage der Diskussion war eine Kollision, bei der es zu einem Leck kam. Diese Kollision war aber nicht so harmlos, wie sie von interessierter Seite immer dargestellt wurde. Also ja, man kann über dünne Haut diskutieren, aber es ist nicht so, dass die Dinger sofort versinken, wenn jemand nen Stein wirft.
@Langnase
Die Schnellboote haben aber auch noch ienen militärischen Auftrag im Ostseeraum. Der sollte von 15 Korvetten übernommen werden, die noch dazu besser für die von Ihnen beschriebenen Einsätze geeignet wären. Ich versteiffe mich einfach mal zur Aussage, dass da eine Fähigkeit geliefert wird, die auch nachgefragt ist. Und was die von Ihnen beschriebenenEinsätze angeht, erfüllt F125 die wohl wunderbar, ist aber aktuell auch nciht das, was gewollt ist.
@ Mmms | 13. Dezember 2016 – 22:34
Es gibt fuer Marineschiffe keine Bauvorschriften welche die Ausenhautdicke,zB angelehnt an eine bestimmte Tonnage vorschreiben.
Es geheen jedoch Lastannahmen, bestimmt durch vorgesehenes Einsatz-Seegebiet, usw in die Konstruktionsrechnung ein.
Zusaetzlich werden im Marineschiffbau meist hoeherwertige Staehle verarbeitet, die bei geringerer Dicke gleiche Festigkeit fuer die sichere Teilnahme am Seeverkehr und Wetterbelastungen aufweisen, wie die der Handelsschiffe. Allerdings gibt es keine, wie auch immer geartete Haertungen, also Panzerungen, mehr.
Moderne Marineschiffe sind extrem gefaehrdet duurch Beschuss oder Waffeneinwirkung, weil es kaum Redundanzen gibt, weder schiffstechnisch, noch waffentechnisch (modern ‚Effektoren‘).
Die Ueberlebensfaehigkeit im modernen Gefecfht haengt deshalb ausschliesslich von den Faehigkeiten und der Motivation der (Schiffsicherungs) Besatzung ab und faellt natuerlich ab bei stark reduzierter ‚Automatik‘-Besatzung mangels Haenden.
@ nur 2 Cent | 14. Dezember 2016 – 7:18
Das ist, mit den Worten eines unserer Mitforisten, sicherlich nach dem vierten Seeloewen-Eiergrog geschrieben worden?
Ach, wie nett: Schiffbaustahl, Verdrängung/Schiffsgröße, Fertigungs-/Betriebs-Kosten und Beanspruchungsprofil….ein Thema, über das sich der Kaiser schon den Kopf zerbrochen hat:
https://books.google.de/books?id=wYxdAgAAQBAJ&pg=PA62&lpg=PA62&dq=Schiffbaustahl&source=bl&ots=MJfhoLR6se&sig=eAa8V6f4oQxenBbUUwv7B57pv6w&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjCoP_xq_PQAhXFXhQKHWFQD-g4HhDoAQhFMAg#v=onepage&q=Schiffbaustahl&f=false
Glaube kaum, dass in diesem Blog wirklich fundiert über den K-130 Rumpfstahl diskutiert werden kann – inkl. meiner Klabauterperson. Also einfach knicken das Thema – der Drops ist eh gelutscht: das 2. Los K-130 ist „in the works“.
@Klabautermann
So sehr ich Ihre Kommentare schätze, Thema war wohl nicht „Panzerstahl oder doch lieber Eiche“ sondern das „Vergabeverfahren“.
Wie auch schon die neuen Faßmer für die BP, kann man so vergeben, endlich mal.
Sinn und Unsinn des „Drops“ ist hinreichend erläutert worden, bin da absolut bei Ihnen – inklusive Kaisers Flaggenstöcke-so, und jetzt darf endlich ich zur SKB Erbsensuppe in FL.
@Les Grossmann
GutenHunger, wir können ja dann am Stand ein Mini-Aga-Treffen machen ;-)
@ klabautermann | 14. Dezember 2016 – 10:42
Alter Grundsatz: Man moege nicht von sich auf anderes schliessen, Cheers
@MlkeMolto: Ich lasse Sie gerne im Glauben, dass das Statement unter Alkoholeinfluss entstanden ist. Ich möchte Ihnen nicht die Adventszeit vermiesen. ;-)
nur 2 Cent | 14. Dezember 2016 – 11:31
Im Marineschiffbau wird jede/s rpt jede/s zu verschweissende Platte/Profil einzeln geprueft dokumentiert und gestempelt in Bezug auf Masshaltigkeit, Metallurgie, Festigkeitseigenschaften usw.
Ihre Idee haette ausserdem bedeutet, dass die Bauwerft eine gesamte Plattencharge vom Walzwerk abnehmen wuerde und dann anfinge moeglicht duenne Platten auszusuchen….
@sanjäger:
Natürlich werden die Korvetten stark nachgefragt, und das wird sich auch für die neuen Einheiten nicht ändern – einfach weil keine Alternative verfügbar ist.
Allerdings bestellt man m.E. gerade, was man hoffentlich schnell bekommen kann und nicht, was man gerne hätte.
@Klabautermann
Bin schon wieder im Pflegeheim, gern im nächsten Jahr, AGA hab ich dann bestimmt bei dem FL BW Händler auch gefunden, sonst komme ich in BGA- müßte ich aber auch leihen, weil natürlich abgegeben.;-), Sonst bleibt nur Geige – aber zum Suppe draufkleckern extra Uniformtrageerlaubnis beantragen?
Den Frack wollte ich mir eigentlich nur noch zur letzen Reise antütteln lassen.
@MikeMolto
Danke für die Antwort.
@Langnase und Co:
ich denke die Korvetten werden hier aufgrund ihrer Anfangsprobleme deutlich schlechter gemacht als sie sind… in der Praxis haben sie sich als sehr tauglich erwiesen (fast auf FregattenNiveau für bestimmte Missionen) und das zu einem Preis der deutlich unter denen aktueller Fregatten liegt… dh ich kann mehr Einheiten beschaffen…
klar macht es vielleicht Sinn wenn solch ein Schiff einen Hangar hat, bzw. auch ein paar Tage mehr Seeausdauer….aber
in der Praxis sind das aber keine wirklichen Probleme… mein Auto daheim braucht auch keine 2.000km Reichweite… weil ich mit Sicherheit zwischendurch mal Pause machen will und das auch problemlos kann…
Hangar brauch ich keinen, weil ich eh zu wenig Helis habe um diese sinnvoll einschiffen zu können! und zur Not habe ich einen EGV nebendran oder eine Fregatte die 2 Helis an Board hat.
wenn die Marine OPVs wollte dann hätte man mit der Bundespolizei zusammen Schiffe beschaffen können (mit Hangar und mehr Ausdauer)… man will es aber nicht…
mehr Flugabwehr sind für Schiffe dieser Art auch nicht nötig…. 2mal RAM ist hier zum Eigenschutz schon sehr gut… für mehr hat man andere Schiffe, oder Verbündete!
manche hier sind aber so auf vergangen Probleme eingeschossen… das man nicht erkennt dass diese nicht mehr existieren!
@obibiber
Zitat:
„2mal RAM ist hier zum Eigenschutz schon sehr gut… für mehr hat man andere Schiffe, oder Verbündete!
manche hier sind aber so auf vergangen Probleme eingeschossen… das man nicht erkennt dass diese nicht mehr existieren!“
Und Sie haben sich „MIO-mäßig“ so von der Realität entfernt, dass Sie den Auftrag von Seestreitkräften (3 dimensionaler Kampf gegen einen militärisch gleichwertigen Gegner) nicht mehr als existent ansehen.
Der Trend geht in die Gegenrichtung. Die Marine ist konzeptionell für hoch intensive Operationen vorgesehen – und da gehören Korvetten nicht hin. Zumindest nicht ohne eine Fregatte als AAW-Schutz.
Sind die fünf Bootsnamen schon klar oder gibt es für Großstädte Deutschlands noch die Chance, sich zu bewerben?
Obibiber
[…]wenn die Marine OPVs wollte dann hätte man mit der Bundespolizei zusammen Schiffe beschaffen können (mit Hangar und mehr Ausdauer)… man will es aber nicht…
mehr Flugabwehr sind für Schiffe dieser Art auch nicht nötig…. 2mal RAM ist hier zum Eigenschutz schon sehr gut… für mehr hat man andere Schiffe, oder Verbündete!
Genau das sehe ich als das Problem: Vielleicht möchte die Marine für bestimmte Aufgaben gerne OPV haben, allerdings würden diese dann Ressourcen für „richtige“ Kampfeinheiten fressen. Also bleibt man bei seinen Leisten und nimmt Korvetten, die „fast auf Fregattenniveau“ liegen, statt OPV, die nochmal viel günstiger wären und längere Low-End-Einsätze ohne totale Erschöpfung der Besatzung ermöglichen würden.
Aber vielleicht wird das Problem ja gerade anders gelöst: die neuen Einsatzschiffe der Bundespolizei basieren auf dem OPV80 von Fassmer, werden vermutlich mehr Zeit im FRONTEX-Einsatz verbringen als in der Deutschen Bucht und haben zwar kein RAM, aber dafür vielleicht Super Puma.
Mal sehen, ob eines Tages sogar ein ATALANTA-Einsatz drin ist.
@Langnase
Stichwort Fassmer:
Die BuPol wird je einen Super Puma auf den drei Booten aufnehmen können.
http://augengeradeaus.net/2016/11/baellebad-dezember-2016i/comment-page-4/#comment-255036
Hallo @all
Kann mir dass einer als nicht mariner erklären womit die Seeausdauer von 7 bzw 21 tagen begrenzt und definiert ist? Bei den 7 Tagen nach denen der Treibstoff bei Marschfahrt 20 kn? ausgeht gehe ich ja noch mit. Aber wenn alle paar tage ein Tender vorbeikommt müsste dass Boot doch quasie ewig draussen bleiben können.
@ Dante
das hängt wohl zusammen wit dem Wachsystem auf den „Booten“.
(2er Wachsystem auf K130 zu 3er Wachsystem auf Fregatten)
Da sind die Personen der limitierende Faktor. Es geht wohl mal für eine bestimmte Zeit – aber irgendwann müssen die Seeleute auch mal regenerieren.
Da können dir die Profis aber sicherlich mehr zu schreiben.
@Dante etc
Die Frage wurde durch @Klabautermann und sonstige Seefahrer ausführlich erläutert, im vorhergehenden Korvettenfaden, von A – Z und retour, beschrieben.
@Preußen | 14. Dezember 2016 – 20:02
„Sind die fünf Bootsnamen schon klar oder gibt es für Großstädte Deutschlands noch die Chance, sich zu bewerben?“
aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen verlautet, dass Oer-Erkenschwick und Quadrath-Ichendorf auf der ShortList stehen sollen.
(„calling station, this is german warship quebecuniformalphadeltaromeoalphatangohotelminusindiacharlyhotelechonovemberdelta
oscarromeofoxtroot….“)
Ok, ehe wir den Namens-OT beenden, weise ich noch drauf hin, dass als Rufzeichen Limauniformdeltawhiskyindiagolfsierrahotelalphafoxtrottechonovemberbreakalphamikebreakromeohotelechoindianovember auch nicht ohne ist.
@f28
+1
QRS IMI WA ALPHA K
Da freut sich immer jeder Peiler drüber.
Hatte dir DSR nicht mal ein Schiff mit schönen Namen Berlin-Haupstadt der DDR?
Zu der, ich gebe es ja zu, lustigen aber dennoch OT-Debatte: QRT pls
Oh, Entschuldigung für die Tippfehler!
Zum Thema Vergaberecht. Ich gehe davon aus, dass die VSVgV auch hier Anwendung findet, damit auch der Rechtweg allen offensteht, die bei dieser Vergabe nicht berücksichtigt wurden, obwohl diese in der Lage wären, die Leistung zu erbringen.
Die Konstruktion K130 2.Los wird auch überarbeitet werden müssen, ein reiner Nachbau wird aus folgenden Gründen nicht funktionieren:
– Getriebe wird definitiv nicht mehr hergestellt, neue Getriebe (das derzeitige ist aus Space + Weight Gründen so gewählt worden-mit all den Problemen) benötigen mehr Space+Weight.
– Große Teile der Sensorik und auch Effektoren sind obsolet, Nachfolgetypen sind erforderlich
– Die Gesetzeslage (Arbeitsschutz, Umweltschutz, IT Sicherheit….) hat sich seit Bauvertrag geändert, dies ist alles zulassungsrelevant (ohne Zulassung keine Nutzung möglich..)
– Abgasreinigung: IMO T3, wenn es hier keine Ausnahme gibt, ist massiv zusätzliches Schiffbauvolumen erforderlich. Und gerade diese Ausnahmen sind gerade in Wahlkampfzeiten schlecht vermittelbar (Dieselgate???)
Die Liste könnte beliebig fortgeführt werden.
Ich habe meine eigene Meinung, wie es zu dieser Geschichte 2. Los gekommen ist, behalte ich aber hier für mich.
Die Sache hätte aber durchaus Potential, vor dem OLG Düsseldorf zu landen.
@nonavalarchitect
MARPOL Artikel 3 Paragraph 3
(3) Dieses Übereinkommen findet keine Anwendung
auf Kriegsschiffe, Flottenhilfsschiffe oder
sonstige einem Staat gehörende oder von ihm
betriebene Schiffe, die derzeit im Staatsdienst
stehen und ausschließlich anderen als Handelszwecken
dienen. […]
Einfach gesagt: Wenn wir uns nicht an MARPOL halten wollen (Das schließt die Anlage VI „Regeln zur Verhütung der Luftverunreinigung durch Seeschiffe“ ein), dann ist dem so und keiner kann (rechtlich) was dagegen sagen. Das wir bei MKS 180 darauf bestehen IMO T3 deutlich überzuerfüllen ist „Good Will“ wie es so schön heißt.
Und wenn wir uns doch unbedingt an die Vorschrift halten wollen und trotzdem nicht mehr Platz haben, stellen wir einfach Gasturbinen anstatt Dieselmotoren rein. Anlage VI gilt nämlich nur für Kolbenhubmotoren. Was uns zum Thema Kraftstoff führt, die am häufigsten genutzte Möglichkeit zur Befolgung vom IMO T3 ist der Umstieg von Schweröl (HFO) zu Marine Diesel Oil (MDO). Was der Stoff ist auf dem unsere Einheiten eh immer fahren.
Einfach mal lesen und nachdenken, bevor man hier den nächsten Skandal mit möglichst vielen Satzzeichen herbeiredet.
Im übrigen stehen in allen mir bekannten Vorschriften der IMO (Ja, inklusive SOLAS, auch wenn BAAINBw, SOLAS und einige andere das nicht wahrhaben wollen) immer Ausnahmen für Kriegsschiffe. Es glaubt doch wohl keiner, das sich Briten, Franzosen, Amerikaner irgendwie in ihren Kriegsschiffbau von einer Unterorganisation der UN reinreden lassen.
@Brommy
Völlig korrekte Aussage, es wäre ein freiwillige Verpflichtung
@ Klaus-Peter Kaikowsky | 14. Dezember 2016 – 22:18
„Stichwort Fassmer:
Die BuPol wird je einen Super Puma auf den drei Booten aufnehmen können.“
Als bekennender Kettenfahrer mag Ihnen diese Behauptung mal nachgesehen werden. Aber bevor aus falsch verstandenen Aussagen und Fehlinterpretation sich eine hartnäckig haltende Falschinformation entwickelt, muss folgendes präzisiert werden:
Ein Puma Hubschrauber wird vielleicht auf einem Schiff der Fassmer OPV80/90 Baureihe starten und landen können, das bedeutet aber nicht dass er dort „aufgenommen“ werden kann und schon gar nicht dass er in dem Hangar unterhalten werden könnte. Auf Schiffen dieser Größe passen maximal mittlere Hubschrauber im 4-5 Tonnen-Bereich.
Die chilenischen OPV80 haben einen AS365 Dauphin eingeschifft, die kolumbianischen haben den leichteren Bo 105 an Bord.
https://en.wikipedia.org/wiki/Patrulleros_de_Zona_Mar%C3%ADtima
@es-will-merr-net-in-mei-Kopp-enei
Herzlichen für die Nachhilfe. Kann mich bei Gelegenheit hoffentlich erkenntlich zeigen. Gruß!
zur Vergabe:
Ist die Vergabe im eigentlichen Sinne nicht schon gelaufen, als man die K130 mit 3 Losen ausgeschrieben hat? Die aktuellen Verhandlung zur Anpassung sind m.E. vergaberechtlich unschädlich solange die Preise für die Anpassungen marktüblich sein werden.
@Brommy und nonavalarchitect:
Es ist richtig, dass Kriegsschiffe prinzipiell von diesen Regeln ausgenommen sind. Da die Bw jedoch immer mit gutem Beispiel vorangehen möchte und die Bw einen Soldaten nicht schlechter als einen Zivilisten stellen möchte (Abgasnachbehandlung / Abgas in Boogsatmostphäre) müssen diese Regeln sehr wohl beachtet werden.
Nonavalarchitect hat demnach völlig recht mit seinen Bedenken!
Es mag absurd klingen, entspricht jedoch den Tatsachen … bei einer neuen K130 wird man da auch keine Ausnahmegenehmigung vom BAIUDBw bekommen.