Erstmals „Kampfretter“ in Afghanistan im Einsatz

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Ein Lesehinweis am Sonntag: Erstmals, so berichtet die Bundeswehr auf ihrer Webseite, sind in Afghanistan die so genannten Kampfretter aus dem Hubschraubergeschwader 64 im Einsatz:

Bei Einsätzen im besonderen Aufgabenbereich der Bundeswehr, insbesondere bei Personnel-Recovery-Einsätzen (PR), sind sie ständige Luftfahrzeugbesatzungsmitglieder auf dem mittleren Transporthubschrauber CH-53 und werden an Bord oder abgesessen eingesetzt.

(…)
Im abgesessenen Einsatz agieren Kampfretterfeldwebel selbständig als Trupp. Sie erkunden Landezonen zur Aufnahme isolierter Personen und bereiten die identifizierte Zone für die Landung des Hubschraubers und für das vorgesehene Aufnahmeverfahren vor.
Die Kampfretter sind hauptverantwortlich für die Einsatzplanung und Durchführung des Einsatzes ab dem Verlassen des Luftfahrzeuges. Sie sind bei PR-Einsätzen grundsätzlich mit der Sicherung, der Identifizierung und der Aufnahme isolierter Personen beauftragt.

Wichtig ist dabei, auch wenn das in dem Bericht nicht so hervorgehoben wird: Mit den Kampfrettern hat die Bundeswehr die Fähigkeit zur Personnel Recovery, also zur Rettung vor allem Verwundeter auch aus dem Kampfgebiet – aber noch lange nicht die Fähigkeit zum weitaus umfassenderen Combat Search and Rescue (CSAR). Denn da würde noch einiges mehr an Technik vor allem in den Hubschraubern dazu gehören (für den NH90 war usprünglich mal die Einrüstung von CSAR-Kits geplant, der Plan wurde aber aufgegeben).

Und noch ein Punkt, der (auch hier) in den Debatten vor einigen Monaten eine Rolle spielte: Die unterschiedlichen Ansichten von Luftwaffe und Sanitätsdienst über die Befähigung und die Rolle der Sanitäter bei diesen Einsätzen sind beigelegt. Klar ist, dass die Kampfretter nicht Sanitätspersonal sind (und auch nicht deren Schutz nach der Genfer Konvention genießen). Sie haben  nicht den Ausbildungsstand von Rettungssanitätern – das hat auch rechtliche Gründe, die mit den regelmäßigen Nachweisen der Kenntnisse und der Zuordnung zum Sanitätsdienst zu tun haben (seht es mir nach, ich habe die komplette administrative/rechtliche Begründung dafür gehört, aber schon wieder halb vergessen). Wie auch immer, es gilt die Arbeitsteilung: Die Kampfretter – natürlich mit erweiterter Sanitätsausbildung – bringen Verwundete zum Hubschrauber, wo ein Rettungssanitäter auf sie wartet.

(Foto: Bundeswehr/Koch)