Neues aus der Kleiderkammer: Pullover (vorerst) auf eigene Rechnung
Nachdem das Verteidigungsministerium die gescheiterte Privatisierung der Kleiderkammern rückgängig gemacht und die Bundeswehr-Bekleidungsgesellschaft ins eigene Haus zurückgeholt hat, gibt es für viele Berufs- und Zeitsoldaten erst mal eine schlechte Nachricht. Per Tagesbefehl informierte Generalinspekteur Volker Wieker am (heutigen) Donnerstag die Truppe, dass die so genannten Selbst- und Teileinkleider künftig bestimmte Uniformteile nicht mehr von der Bundeswehr bezahlt bekommen. Das betrifft vor allem die beliebten Pullover, aber auch die so genannte Ganzjahresjacke und, vermutlich bei weniger Soldaten, den Gesellschaftsanzug – allerdings auch Kampfschuhe, die von den dienstlich gelieferten abweichen.
Grund für die Neuregelung, die ab dem 30. September gilt, ist aus Sicht des Ministeriums eine regelwidrige Praxis, die in den vergangenen Jahren eingerissen ist. Denn die Selbst- und Teileinkleider, alle Offiziere sowie Mannschaften und Unteroffiziere mit bestimmten Dienstzeiten, erhalten einen Zuschuss zur Dienstkleidung. Der darf allerdings nach den Vorschriften der Bundesbesoldungsordnung nicht für Artikel verwendet werden, die entweder nicht selbst beschafft werden müssen oder von der Bundeswehr bereitgestellt werden. Als Beispiele nannte der Generalinspekteur in seinem Tagesbefehl Abwandlungen des Dienstanzugs (z.B. Ganzjahresjacke, Blouson, Pullover), aber auch den Gesellschaftsanzug, Kampfschuhe und Unterwäsche: Die aktuelle Anrechungspraxis muss daher umgestellt werden, um Rechtskonformität herzustellen.
Zugleich sicherte Wieker zu, dass es eine Neuregelung des anrechenbaren Sortiments geben werde – mit anderen Worten: langfristig sollen Pullover etc. doch wieder vom Dienstherrn bezahlt werden können. Direkt umstellen gehe leider nicht: Die Ermittlung des Ausstattungsumfangs und des Finanzbedarfs sowie die notwendige Abstimmung mit anderen Ressorts lässt eine frühere Neuregelung leider nicht zu.
Dass die jetzt oder demnächst gültige Regelung nicht gerade ein Zeichen von Attraktivität ist, scheint auch dem Ministerium bewusst. In gleichlautenden Schreiben an Verteidigungs- und Haushaltsausschuss des Bundestages heißt es: Um jedoch die Attraktivität für unsere Soldatinnen und Soldaten aufrecht zu erhalten, beabsichtigt das BMVg, die mit dem Guthaben selbst zu beschaffenden Artikel schnellstmöglich um weitere zweckmäßige Ausrüstungsgegenstände zu erweitern, für die auch heute schon eine Trageerlaubnis besteht. (…) Mit der beabsichtigten Erweiterung des Spektrums der selbst zu beschaffenden Artikel werden die Soldatinnen und Soldaten mehr Bekleidungsartikel erhalten können.
Dafür muss allerdings die Verwaltungsvorschrift zum Paragrafen 69 des Bundesbesoldungsgesetzes geändert werden. Im Einvernehmen mit Bundesinnen- und -finanzministerium. Bis zum Jahresende, so hofft das Verteidigungsministerium, ist das zu schaffen.
(Symbolbild ‚Soldat in der Gesellschaft‘: Oberleutnant der Luftwaffe, August 2015 – Bundeswehr/Tom Twardy)
Bürokratiemonster Bundeswehr! Das Innenministerium geht doch die Bekleidung der BW nichts an! Das Problem könnte leicht durch ein Soldatenbesoldungsgesetz gelöst werden, welches nur für Soldaten gilt, statt einem Bundesbesoldungsgesetz was für Richter ,Beamte und Soldaten gilt.
Solange Bundespolizei und Bundeswehr nach demselben Gesetz besoldet werden, wird es immer Ärger mit dem Innenministerium geben, was fürchtet die Soldaten könnten besser behandelt werden als Bundespolizisten und dann könnte ja niemand mehr zur Bundespolizei wollen oder bei Verbesserungen für Soldaten diese auch ihren Polizisten gewähren zu müssen.
Nichts lässt sich leicht durch „mal eben ein neues Gesetz“ regeln. Der Abstimmungsaufwand zwischen Ministerien, sowie die Abläaufe in Bundestag und Bundesrat brauchen eine Weile (vgl. bpb: Gesetzgebungsprozess).
@T.W.:
Eine inhaltliche Korrektur zu:
Teilselbsteinkleider nur auf Antrag, unabhängig von der Dienstzeit. Man kann als UmP auch die gesamte Dienstzeit, ohne Teilselbsteinkleider zu sein, verbringen.
Zwischen erhalten und einen ist übrigens ein Leerzeichen zuviel, wie ich gerade sehe.
Gab es nicht mal eine Bearbeiten-Funktion? Ich würde den Tippfehler bei Abläufe gerne entfernen.
Schrecklich!
Die Truppe ist schwer getroffen und die heizungsnah stationierten A13er, die dieser Befehl betrifft, zweifeln ab jetzt sicher stark an der Attraktivität der Bundeswehr.
Da sogar aus dem Bericht des Wehrbeauftragten hervorgeht, dass essentielle Ausrüstungsgegenstände der Bundeswehr nicht mehr zeitgemäß sind erscheint es lächerlich Bürokapazitäten zu verschwenden um Entscheidungen über Pullover zu treffen.
Mit Verlaub gesagt ist eine gewisse Frustration innerhalb der Truppe verständlich, solange über solche Nichtigkeiten wie einen Pullover für 35€ entschieden wird, es aber den Soldaten nicht möglich ist einen Teilbetrag ihres Plattenträgers im Wert von 400€ geltend zu machen.
Das einzig beruhigende daran ist, dass sich viele kluge Köpfe von nun an Gedanken machen werden wie man Pullover in der Bundeswehr bezahlen kann und die angesprochenen Innendienstposten bald wieder ihre ursprüngliche Attraktivität zurück erlangt haben werden.
Forsetzung des Pulloverromans? Es begann mit dem grauen, nur zum Blauzeug zu tragen, dann kam die grüne, nur zum Grünzeugs zu tragen, dann der blaue, durfte der zum grünen und blauen Zeugs getragen werden? Als W und auch später als Z erhielt ich alles in der Kleiderkammer. Teilselbsteinkleider war ich nie, dafür hätte ich zur Kleiderkasse nach Hamburg fahren müssen. Wofür, für Blauzeugs, den Ausgeher? Blau brauchte ich normal als GvD, UvD, OvA, OvWa. Für einen betimmten Anlass kaufte ich mir in Klosterlechfeld in einem Bekleudungsgeschäft eine wirklich gute Luftwaffenuniform, mein bester Kamerad heiratete in Uniform.
Das Blouson, sowas war in den 70 mal angedacht, auch geschneidert und einmal vorgeführt vorm Inspekteur; auf unsere Frage, wann das denn komme, ein Mittelding er wisse es nicht, Schulterzucken und Kopfschütteln. Kam nie, wir ahnten es schon. Heute kaufte ich sowas selbst, jammern sparte ich mir, brächte nichts ein.
Bei einer Armee die bereits an der Durchsetzung eines einheitlichen Grautons des Waffenrocks scheitert wenig verwunderlich
1. Es ist zwar müßig über das Thema Bekleidung zu diskutieren, aber es geht ja eigentlich nicht um Bekleidung, sondern darum das innerhalb der Gruppe der Staatsdiener event. eine Gruppe, hier die Soldaten einen minimalen finanziellen Vorteil haben könnte gegenüber einer anderen Gruppe.
2. Inwieweit ist denn nach der Insolvenz der LHD Bekleidungsgesellschaft überhaupt sichergestellt, dass die Zusatzbekleidung wie Ganzjahresjacke, Blouson und Pullover überhaupt noch hergestellt und vertrieben werden ?
3. Ist die ganze Diskussion eine Milchmädchenrechnung denn der einmalige Bekleidungszuschuss von 746 – 984 Euro Offiziere bei der Ernennung zum Offizier reicht nicht aus um die vorzuhaltende Bekleidung zu beschaffen. Man legt also bei den heutigen Preisen vom eigenen Geldbeutel darauf um die dienstlich zu bevorratenden Kleidungsstücke zu beschaffen.
4. Ist die Abnutzungspauschale von 15,34 Euro pro Monat zu gering, wenn man tatsächlich im Blauzeug, bzw. im kleinen Dienstanzug mit und ohne Jacke täglich seinen Dienst ausübt. Gemäß Tucherlass InspLw war dies mal für alle Stäbe der Lw befohlen. Ob dieser Dienstanzug in den Stäben und Kdo-Behörden eingehalten wird und wurde ist eine andere Frage.
( Kleine Überschlagsrechnung des Aufwandes für ein Jahr :
– ein Paar schwarze Halbschuhe 100 – 120 Euro,
– ein kurzes und ein langes Diensthemd, zusammen 40 – 65 Euro je nach Qualität
– zwei Diensthosen blau, inkl. Abnähen der Hosenbeinlänge ca. 140 Euro
– eine Krawatte, ca. 10 Euro
– macht zusammen einen jährlichen Aufwand als „Blauzeugträger“ von 290 – 335 Euro gegenüber einer dienstlichen Entschädigung von 15,34 x 12 = 184,08 Euro)
Man zahlt also als regelmäßiger „Blauzeugträger“ bzw. als Offizier, der mit dem kleinen Dienstanzug seinen Dienst ausübt regelmäßig für den Erhalt und auch für die Beschaffung der Uniform aus dem eigenen Geldbeutel darauf.
5. Nun ist es nicht so, dass sich ein Offizier dies nicht leisten könnte, aber wenn er sich dann praktische Kleidungsstücke, für die meiner Kenntnis nach eine generelle Trageerlaubnis vorliegt, wie Ganzjahresjacke, Blouson oder Pullover beschaffen will, dies dann aus Mitteln des Bekleidungszuschusses nicht möglich sein sollte, dann ist dies ein Schildbürgerstreich der deutschen Bürokratie und der Neiddiskussion zwischen den Uniformträgern des Staates für den sich der Generalinspekteur m.M.n. bei seinen Soldaten entschuldigen müsste.
@Edgar Lefgrün
Der grüne Pullover durfte zum Dienstanzug getragen werden,
@Georg
Offizielles Modell oder was besseres?
… und bei der Marine läuft zur Zeit eine (freiwillige) Befragung ob man anstatt des Pullovers lieber eine Fleece-Jacke einführen soll …
(Jippiiie, endlich mal wieder ein anständiger Anzugsthread! (-;)
Spaß beiseite: Zuerstmal kann ich der im Artikel beschriebenen Regelung durchaus auch etwas positives abgewinnen. Vielleicht setzt die LHD ja jetzt mal neue Prioritäten und erfüllt mal ihren Auftrag: Die Selbsteinkleider mit Dienstbekleidung zu versorgen. Dazu wäre es sinnvoll, diese Bekleidung in den einschlägigen Größen auch mal auf Vorrat zu lagern, anstelle die Kunden sechs Wochen und mehr auf ein Diensthemd warten zu lassen. Wenn ich mir heute die Onlinepräsenz anschaue oder durch eine Filiale gehe, bekomme ich den Eindruck, dass das Sortiment zu zwei Dritteln aus überteuerter Sportbekleidung und hellgrauen Dienstanzügen besteht, der eigentliche Kernauftrag aber mehr oder weniger vernachlässigt wird.
Nebenbei: Im Bereich Bekleidung scheint sich ja dieses Jahr einiges zu tun. Im Januar wurde von der „AG Bekleidung“ ja vollmundig die geplante querschnittliche Einführung eines „zertifizierten Warenkorbes“ in Aussicht gestellt (diesen Begriff glaubt ich schon in der Versenkung verschwunden), und im Februar wurde dann angeblich (habe dazu leider nur einen Fünfzeiler in der Loyal gesehen) mit dem neuen „Kampfschhkonzept Streitkräfte“ das „Ende des Einheitskampfschuhs“ und eine Art Wahlfreiheit bei der Schuhwahl versprochen, angeblich noch in 2016. Mal sehen, was daraus wird.
Oje. Und ich wollte nächstes Jahr (dann 2,5 Jahre seit Ausscheider) wieder mal ne Wehrübung machen.
Zu dumm, dass ich Pulli in Grün und Blau schon habe. (Gebraucht beim ASMC gekauft, also keine 50 Euro für 2 Pullis, die ich im Schwarzwälder Winter als Jackenersatz nehmen kann – da wird einem nicht so schnell kalt.)
Oje – die Hoffnung auf nen eigenen Diener kann ich dann wohl auch begraben.
Schlimm, dass der hochwohlgeborenen Offizier seinen Krempel jetzt selbst zahlen muss.
Mensch, meint ihr der Allianzvertreter bekommt Geld für seinen Anzug gestellt oder der Stukkateur für seine Schaffhose? Fragt doch mal die ganzen Mechatroniker oder Informatiker, ob die teilweiße Geld für Klamotten bekommen….
Selbst wenn eine Kleidung erwünscht und gefordert ist – wie zum Beispiel der Anzug im Versicherungs- und Bankgewerbe – dann zahlt der Anzugträger das selbst.
Wie überall sonst auch in der privaten Wirtschaft.
Meine Güte, repariert mal lieber das Arbeitsgerät und bringt es auf den Stand vom 21. Jahrhundert, die Pullis sind doch da wirklich sch***egal…….
Ich bin gestern im Service Center mit der neuen Einsatzbekleidung ausgestattet worden. Endlich konnte man mal variieren, d.h. ich konnte in gewissem Maße entscheiden was ich haben wollte. Zwekmäßig, durchdacht und bequem zu tragen, das sind Quantensprünge wenn ich mal 30 Jahre zurück denke. Ich gehe in den Einsatz mit dem Gefühl vernünftig ausgestattet zu sein.
Ich denke, das ist wichtiger als die Diskussion um einen grauen/blauen Pullover (den ich auch mal gekauft habe). Und wer so etwas jeden Tag braucht wird wohl eher Verwaltungssoldat als ein Kämpfer sein.
Also, Blouson, Pullover und Gesellschaftsanzug – ist nicht lebensnotwendig und wer es braucht soll es halt kaufen.
Streiten wir mal wieder um Kaiser’s Bart? (SCNR)
cosmo | 18. August 2016 – 19:14
Das klingt ja echt nach einem Fortschritt! Ist das dann die Kampfbekleidung Einsatz/Übung?
Nur schade, dass der Dienstherr davon nur 24.000 Sätze beschafft (wenn man die Bevorratung für verschiedene Größen berücksichtigt, werden also nur ein paar tausend Soldaten damit ausgestattet), anstatt mal jeden Soldaten mit zumindest einem Satz querschnittlich damit auszustatten.
@Ex-HG jetzt Student
Ich glaube nicht, das im Bankgewerbe der Anzug detailliert vorgeschrieben ist und würde beim Stukkateur einfach mal ja vermuten.
Ich bezweifel auch, das mein Betriebsleiter etc. seine Sicherheitsschuhe selbst kauft(die Anzüge andererseits schon
@Stephan L.
Ich sehe ja einen gewissen Sinn darin, das Zeug erstmal zu testen bevor man das ganze Heer + Support damit ausstattet.
@ Foxtrot Kilo trifft den Nagel auf den Kopf
@ThoDan
Nein, mein Vater bekommt seine Klamotten nicht bezahlt. Warum auch, er muss ja darin arbeiten und nicht die Firma.
Und ja, es existieren Vorgaben für Kleidung im Versicherungs- und Bankengewerbe, frage er bei seinem örtliche Allianz-, Sparkassen- oder Volksbankvertreter nach.
@ ThoDan
Grundsätzlich gehe ich mit ihnen d’accord. Allerdings wurde das Bekleidungssystem laut öffentlicher Berichterstattung seit 2012 intensiv und in jeder Klimazone etc. getestet. Ich gehe also davon aus, dass es mittlerweile aus, und @cosmo scheint ja auch zufrieden zu sein
@Ex-HG jetzt Student
Habe ich auch nicht bezweifelt, nur das der Dresscode so penibel ausformuliert ist wie bei der BW bezweifel ich jetzt einfach mal.
Bei mir in der Firma gibt es 5 Sets an Kleidung pro Mitarbeiter in der Produktion und korrigierte Sehhilfen(Arbeitsschutz) wurden schon „immer“ voll bezahlt, Entspiegelung etc. inbegriffen.
@ThoDan: In der „freien“ Wirtschaft werden Anzugthemen halt nicht so hoch gespielt . . . aber ziemlich ernsthaft geregelt. Bei Daimler vor einigen Jahren jedenfalls noch über die Farben: Da gab es vorgeschriebene Anzugfarben für die einzelnen Hierarchiestufen im Management. Mir selbst lief das Thema über den Weg als ich über die Bezeichnung „schwarze Direktoren“ stolperte. Diese Leute sitzen eine Stufe (könnten auch zwei sein, ist schon ein bißchen her) unterm Vorstand und haben schwarz gewandet bei der Arbeit zu erscheinen auf das jeder wisse wer wie wichtig ist.
Manchmal muss man auch in andere Rubriken schauen wie Arbeitsrecht. Ein echter Hit die Frage, ob Arbeitgeber ihren weiblichen Beschäftigten vorschreiben dürfen, dass sie in „öffentlich wahrnehmbaren Positionen“ (gemeint ist der Empfang, nicht der Vorstand), auf hohen Absätzen zu erscheinen haben . . .
@all: Ein tolles Thema und in Anbetracht der restlichen Themen des BMVg unheimlich relevant???????
Was war eigentlich ursprünglich mal die Begründung für das LHD/LHBw-Konstrukt?
Anders gefragt, wenn das Bekleidungskonto jetzt nur noch für Sachen genutzt werden kann/darf, die selbst beschafft werden MÜSSEN, was ist dann der Sinn hinter seiner Existenz?
@Ex-HG jetzt Student
„Wie überall sonst auch in der privaten Wirtschaft“
Merken sie selber, oder?
Dieser Faden ist sicher der idiotischste, der hier überhaupt denkbar war:
Gratulation, Herr Wiegold. Damit haben Sie sich ja wirklich mal in die intellektuelle Unterwelt geschossen.
Hans Schommer
@ Jungchen
Den offiziellen Grund für die Gründung der LHBw habe ich jetzt gerade nicht präsent aber ein Vorteil der auf der Hand liegt: die LHBw als de jure privates Unternehmen kann
a) sich privatwirtschaftlich engagieren, sprich andere Firmen kaufen, die eigenen Produkte verkaufen, etc. Hat die LHBw versucht -auch im Ausland- und hat u.a. zu der „Pleite“ geführt und
b) als privates Unternehmen kann die LHBw Kredite aufnehmen, also Schulden machen und somit dem Einzelplan 14 zumindest vorübergehend nicht auf der Tasche liegen.Letztgenanntes konnte die alte Kleiderkammer nicht.
@ jungchen
Ja, so war das mal gedacht. Der Bekleidungszuschuss war dafür da, die dienstlich zu bevoratende Uniformteile zu beschaffen. Recht viel mehr hatten damals die Kleiderkassen der Bw auch nicht zu bieten.
Die Begründung für das LHD und LHBw Konstrukt war eine ganz andere. Man wollte Teile der Bw, die Kleiderkammern und die Kleiderkasse der Bw, die hauptsächlich von Zivilbeschäftigten betrieben wurden, privatisieren. Dazu hat man die Logistikgruppe Hellmann mit ins Boot geholt mit der Überführung in eine privatwirtschaftliche Organisationsform, weil die private, gewinnorientierte Wirtschaft es viel besser kann als die eigenen Leute. Wo das hingeführt hat, hat man gesehen.
Nachdem der gewinnorientierte Ansatz weggefallen ist, will man anscheinend wieder auf das dienstlich notwendige Grundsortiment zurück. Dieses wurde von der LHD vernachlässigt, weil es wohl zu wenig Gewinn abgeworfen hat.
Na denn. Mache ich nix zum Thema Anzug, wird versucht, es mit allen Tricks irgendwie zu thematisieren. Mache ich was dazu, schieße ich mich in die intellektuelle Unterwelt. Leute. Ich weiß schon, dass ich es natürlich nicht allen recht machen kann und will. Aber diese intellektuell sparsamen Reaktionen…
Es sollte viel mehr im Winter sich krank melden wenn es schon am Pulli fehlt
aber für die Firmen die groß Spenden an ihre Partei ist Geld immer da
Mit Waffenlieferungen an die Kurden, Atombombenverlegung und Kleiderkammer gab es heute allein drei völlig verschiedene neue Threads. Da kann ich nicht verstehen, wie man sich hier über das Kleidungsthema bei der BW beschweren kann!
Zur Armee gehören auch die Uniformen oder die Mißstände bei deren Beschaffung für die Soldaten. Und wenn der GI sich um die Kleiderordnung kümmern muss, während es bei der BW überall brennt in Sachen fehlender Waffen oder Munition oder nicht fliegender Einheiten usw.. , dann zeigt dies, daß hier falsche Prioritäten vom GI gesetzt werden.
Die Drehflüglerfans haben hier immer ihre Threads, die Panzerfans oder Marinefans, alle werden hier behandelt, also warum nicht die Anzugs- oder Uniform Fans?
Intellektuelle Unterwelt ist es hier, wenn man sich an der Themenvielfalt stört, statt sich daran zu erfreuen.
jungchen | 18. August 2016 – 21:24
Die Grundidee war, Soldaten in einer, sehr gut aussehenden und vernünftig sitzenden Uniform zu präsentieren.
Der Teilselbsteinkleider (Unteroffizier m.P.) musste darum vom „Bekleidungszuschuss“, eine Uniform (Rock nebst Hose) und den Mantel nebst Kopfbedeckung kaufen. Damit war der Bekleidungszuschuss aufgebraucht.
„Um jedoch die Attraktivität für unsere Soldatinnen und Soldaten aufrecht zu erhalten, beabsichtigt das BMVg, …“
Welche Attraktivität ? ? ?
Hallo zusammen.
Bin ich jetzt zu gut gelaunt für meinen Job, oder warum rege ich mich nicht auf?
Ich sehe das Problem nicht.
Für mich stellt es sich wie folgt dar:
1.) bis 30.09.16 ändert sich nichts
2.) ab 01.10.16 darf ich mir erst mal nur die „erlaubten“ Artikel über das Treuhandkonto kaufen (also DA, Hemden, Schuhe, Sportanzug und Turnschuhe)
3.) bis Ende 2016 wird über die Aufnahme der restlichen Artikel in das „erlaubte“ Sortiment entschieden (Einzelprüfung)
4.) ab 2017 wird also wahrscheinlich wieder alles im gewohnten Trott laufen.
Aber ein Punkt wird überhaupt nicht kommuniziert – und diesen Satz sollte man eigentlich als einzigen „Aufreger“ sehen.
Zitat: „Mit der Erweiterung des anrechenbaren Sortiments prüfen wir auch eine Erhöhung der einmaligen Zuschüsse (für künftige Selbst- und Teilselbsteinkleider) und der monatlichen Abnutzungsentschädigung (für alle Selbst- und Teilselbsteinkleider)“
Es könnte also ab 2017 wieder ähnlich laufen wie bisher und darüberhinaus ggf. auch noch mehr Geld geben? Und darüber soll ich mich jetzt ärgern? Nein.
Entspannte Grüße und einen schönen Tag noch,
Oliver
Es bleibt unverständlich, warum man die Entschädigung, die man den Selbsteinkleidern für die übermäßige (!) Abnutzung der von ihnen selbst beschafften und in ihrem Eigentum befindlichen Uniform nicht einfach per Überweisung aufs Girokonto erledigt.
Dann könnten diese die benötigten Artikel nachbeschaffen bzw. beschädigte Dinge beim örtlichen Schneider oder wo auch immer reparieren lassen, und müssten nicht dem Guthaben auf ihrem Konto hinterlaufen oder sich eine Woche vor dem Dienstausscheiden auf Gedeih und Verderb einen Lebensvorrat an Schnürsenkeln kaufen, um das eigene Geld nicht zugunsten des Bundeshaushaltes verfallen zu lassen.
Die alte Praxis, das Guthaben nach Ausscheiden auszuzahlen, war durchaus sinnvoll, da der Soldat schon aus Gründen sparsamem Umgangs mit dem Geld bzw. Mindesterstattungsgrenzen nicht gleich jeden neuen Schnürsenkel oder Reißverschluß hat abrechnen wollen.
Und zur Not: Einmalig dem Gehalt zuschlagen, Steuern drauf und auszahlen, und gut is!
Hat man ob dieser sicherheitspolitischen Bedrohung schon eine Sondersitzung des UN-Sicherheitsrats beantragt? Oder gibt es wenigstens eine aktuelle Stunde des Bundestages?
Keine Pullover mehr auf Staatsknete? Die Lazarette werden sich mit Schnupfennasen füllen! Die Linkspartei wird Verbrechen gegen die Menschlichkeit vermuten! WIR WERDEN ALLE STERBEN!!!
Herr Wiegold, hat man Sie schon als Spezialist für Pullover, Ganzjahresjacken und privat beschaffte Kampfschuhe geladen? Es gibt doch bestimmt ein ZDF-Spezial zum Thema!
Und solch brisante Entscheidungen werden heimlich durchgewunken, wenn die Welt gerade auf Olympia schaut…
Ich finde die Entscheidung richtig und überfällig. Ich habe es schon immer als unsachgemäß/ungerecht empfunden, dass sich einige Kameraden „Tiefziehholster“ oder schwarze Sportschuhe (als „Kampfstiefel“ tituliert) von ihrem LHD-Konto kaufen konnten, obgleich jenes dafür schlichtweg nicht vorgesehen ist. Dass sich dagegen irgendwann Unmut regen bzw. dieses Gebaren einmal kritisch hinterfragt wird, war wohl nur eine Frage der Zeit.
Dass man nun Pullover und Ganzjahresjacken nicht mehr vom Konto kaufen kann, kann man ebenfalls als nachvollziehbar betrachten, da der Bund dem einen (Offizier) einen Ausrüstungsgegenstand (z.B. Pullover) bezahlt und dem anderen (Uffz/Msch) nicht, obschon vllt beide in derselben „Arbeitsumgebung“ ihren Dienst verrichten.
@ Zivi a.D.
Danke für den Einblick in die Wirtschaft. Das schöne in Bezug auf die Bw ist ja: Es werden Ursache und Wirkung vertauscht. Weil sich einige nicht an die Regeln halten (wollen), ist man immer mal wieder gezwungen, über das Thema Anzug zu sprechen. Ich glaube nicht, dass sich jemand ohne Grund/Anlass mit diesem Thema beschäftigen möchte. Der einheitliche Anzug („Uniform“) als äußeres Zeichen von Zusammengehörigkeit, Selbstverständnis und Disziplin erscheint dem ein oder anderen unwichtig/suspekt zu sein, was ich in Bezug auf Militär nicht nachvollziehen kann und möchte. Wenn es dann in der Wirtschaft – oder verbündeten Streitkräften – teilweise wesentlich strenger gesehen wird, ist die Absurdität perfekt.
@ Heiko Kamann:
Der Teilselbsteinkleider MUSS in Bezug auf den Dienstanzug überhaupt nichts. Beim Selbsteinkleider sieht es anders aus.
Ich bin erstaunt, dass hier offenbar so viele die Entscheidung nachvollziehen können. Ich will nicht bestreiten dass die Begründungen nicht sachgemäß sind, aber im Ernst; was abseits von Kampfstiefeln, Ganzjahresjacken oder meinetwegen „grünen Gadgets“ will man denn dort erwerben? Etwa Hemden? – Lokal nie verfügbar und online ein laufend wechselndes Sortiment bei monatelanger und nur stückweiser Lieferung. Dienstanzüge? – Die Qualität der (Marine)-Uniformen ist unterirdisch (Gruß an Brendler, Hamburg). Zum Abschluss etwas -leider- nicht sachgerechtes; Laden gänzlich abschaffen. Die Schlaufen für meine Schulterstücke bekommt meine Frau jedenfalls auch auf andere Hemden gebastelt.
Schönes Wochenende.
Eine Frage zum Thema Dienstanzug, vllt gibt es ja „Zeitzeugen“:
Weshalb wurden eigentlich seinerzeit beim Heer Schiffchen und Schirmmütze, Ärmelaufschläge („Stulpen“), Bliesen an den Hosen und Kragen-Paspalierung in Waffenfarbe (Msch/Uffz o.P.) abgeschafft?
@ Hans Dampf
Zustimmung! Kernauftrag der LHD sollte es sein (oder hatte es sein sollen?), den Selbsteinkleider mit der vorgeschriebenen Dienstbekleidung zu versorgen und nicht als Army-Shop oder Sportgeschäft zu fungieren.
@ Lupus:
Die LHD kann – dem Grunde nach – anbieten und verkaufen was sie möchte. Wenn ich es richtig weiß, bietet die LHD auch Dienstbekleidung für die Bundespolizei und German Wings an. Der Punkt ist jedoch, was man sich daraus von seinem LHD-Konto bezahlen lassen kann und was nicht. Dies ist, was die Verwaltungsvorschrift angeht, recht eindeutig: „Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit haben Anspruch auf den Sachbezug Dienstkleidung nach § 69 Absatz 1 BBesG, solange sie Anspruch auf Besoldung haben.“ Da wohl nicht ohne Grund der Begriff „Sachbezug“. Man hat also nur Anspruch auf Geld zwecks Beschaffung/Ergänzung von Gegenständen, die man als Selbsteinkleider vorhalten muss.
@ Alle kritischen Stimmen zur Relevanz dieses Threads:
Die Ausstattung mit Bekleidung und die Rahmenbedingungen dafür gehen – auch wenn es sich dieser Thread zuvorderst um Selbsteinkleider und Teilselbsteinkleider dreht – doch grundsätzlich jede Soldatin und jeden Soldaten etwas an. Dieses ist erst recht von Bedeutung, wenn man den Generalinspekteur einen solchen „Tagesbefehl“ unterzeichnen lässt. Allein diese Ebene (der GI „kam da bestimmt nicht alleine drauf“) und die von T.W. zitierten Passagen zeigen schon die Bedeutung, die man dieser Thematik Bundeswehr-intern zumisst.
Der „Aufreger“ (oder „Aufhänger“) ist doch, dass das Verteidigungsministerium erst NACH (und nicht VOR) der kürzlich erfolgten Unterzeichnung des neuen Vertrages mit der Bekleidungsgesellschaft mit Wirkung ab 1. August diesen weiteren Handlungsbedarf im „eigenen Spielfeld“ (und/oder dem des BMI) erkennt:
http://www.baainbw.de/portal/a/baain/!ut/p/c4/LYqxDsIwDAX_yG4JC2wpWRBbFyib20aVhetUkQsLH08i8U665R4-saD05oWMk5LgA4eJz-MHRiJWoJftUQRIJCrhvf7nCFPSaNUW1bh4yWQpw5aySS17zqUAzzg0beiag2v-a7_-cvLh5twxXLset3X1PzQ9RBE!/
Es geht eben nichts über eine gute Planung und vorausschauendes Handeln zum Wohle unserer Streitkräfte (und das trifft natürlich auch für andere Ausrüstungsgegenstände und für Wehrmaterial an sich zu).
Alle, die das hier irrelevant finden, können es ja auf der Bundeswehr-Seite lesen stattdessen
Änderungen für Selbsteinkleider und Teilselbsteinkleider
@Hans Dampf | 19. August 2016 – 9:18 Eine Frage zum Thema Dienstanzug, …“
Ich denke, es ist u.a. der Wunsch, sich trotz Einheitskleidung, sich von anderen zu unterscheiden. Ein Sympthom dafür ist eine Uniform mit besseren Schnitt, schöneren Stoff und anderen Farbton.
Es ist aber auch Mode, Zeitgeschmack, wir bekamen damals eine Hose ohne Biesen für den Ausgehanzug, eine mit Biesen für den Dienstanzug, die waren aufzutragen, entfielen eines Tages. Die selbsteinkkleidenden Offiziere trugen keine Hosen mit Biesen.
Ob die Stulpen noch zeitgemäss waren, die Staubsammler?
Es mag auch wirtschaftliche Gründe zum Entfallenvon Biesen und Stulpen gegeben haben.
Die Panzerleute wollten ihren schwarzen Deckel, die Grennies den grünen usw, ich sah das als sehr starken Wunsch, nicht nur in der Truppe bei den Unterführern. Identifikation, Waffenstolz. Nach dem Einführen des schwarzen Deckels konnte zumindest das graue Schiffchen entfallen, schon aus wirtschaftlichem Grund.
So meine Sicht.
Entschuldigung für „Sympthom“. :)
@Hans Dampf
Das ist ja alles schön und gut, ich widerspreche Ihnen nicht im Geringsten. Gleichwohl betone ich nochmals, die Organisation ist seit Monaten, wenn gar seit Jahren, nicht in der Lage, „Gegenständen, die man als Selbsteinkleider vorhalten muss“ vorzuhalten. Und wenn die LHD es nicht schafft, wie kann unsereins dann, wo es insbesondere bei Diensthemden keine Alternative gibt.
Beispiel lg./weiße Diensthemden, das völlig symptomatisch für die ganze Organisaton steht. Ein lückenhaftes wie wirres/willkürliches Sortiment (man beachte die durschnittlich angebotenen Ärmellängen; als bestünde die Truppe aus Primaten).
Sortimentabbildung: http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/unbenannt3v98celi4f.png
Immerhin. Es gibt endlich mal meine Größe bei den „teuersten“. Direkt zuschlagen, ehe es wieder über mehrere Quartale vergriffen ist. o0
@ Lupus:
Sie haben leider recht. Da ich erst seit 2002 bei der Bw bin, weiß ich nicht, wie es zu Kleiderkassen-Zeiten war. Allerdings war ja eine maßgebliche Stoßrichtung dieses Privatisierungs-Unsinns, dass aus Kostengründen Lagerbestände vermieden werden sollten, was dann ja zulasten der Verfügbarkeit der Artikel geht (war ja bei der LHBw auch nicht wesentlich anders). Wenn man dann das Ganze nach dem Motto „wir tauschen mal das Schild ‚Kleiderkasse‘ gegen ‚LHD‘ aus und dann wird schon alles wirtschaftlicher und wirft fette Gewinne ab“ angeht, nunja…
Wenn man so will: Symptomatisch für die ganze Bundeswehr, Breite vor Tiefe, Kür vor Pflicht, statt sich konsequent auf das Wesentliche, die Pflicht, zu konzentrieren.
Man kann sich alles (außer vernünftige Hemden, wegen der blöden Schlaufen) günstiger wo anders besorgen und Lieferung in wenigen Stunden/Tage.
Fremdeinkauf kosten 10€.
Würde man das Schlaufendesign ändern und die 15€ mit dem Gehalt überweisen, wäre alles gut und keiner bräuchte die LHD Bw Shops.
Noch besser wäre alles Abschaffen und die Ware über Kleiderkammer ausgeben und wer bessere/andere Qualität will zahlt eben die Differenz drauf.
@ Edgar Lefgrün:
Vielen Dank! Insbesondere für das schwarze und bordeaux-rote Barett kann ich das ganze ja verstehen. Ich persönlich fand Schirmmütze/Schiffchen und die alte Uniform mit den angesprochenen, abgeschafften Modifikationen ansehnlicher als die heutige Version, am besten noch mit dem korallenroten Barett, das mittlerweile schon selbst einige Bedienstete der Bahn-Security nicht mehr tragen…
Trennung: Wenn man an eine Anpassung dessen nachdenkt, was der Selbsteinkleider vom Konto kaufen kann (z.B. Pullover, Ganzjahresjacke), würde das dann nicht heißen, dass der Dienstherr diese Gegenstände an alle ausgeben müsste? Sonst käme es ja wieder zur monierten Malaise.
Und ich muss mich betreffend meiner Aussage im letzten Beitrag insofern korrigieren, dass das Sortiment doch nicht besser geworden ist. Der Schluss, die „teuren“ Hemden in der angeführten Aufstellung wären „ein Novum“ und ich müsse schnell bestellen, war etwas vorschnell. Es handelt sich um eine Ausführung „ohne Schulterschlaufen“. Für den Dienstbetrieb nicht zu gebrauchen, aber verfügbar. Natürlich. Ist der LHD-Online-Shop etwa eine Satireseite?
Kategorie „Tragisches Einzelschicksal“ – Früher oder später muss ich dann wohl doch auf Ärmellänge 66 zurückgreifen und die Hemden allesamt umnähen lassen. Sicher gibt es kürzere Ärmel bei den „Papierhemden“. Aber die kann man ja keinem ernsthaft anbieten.
Hans Dampf | 19. August 2016 – 8:38
Ich denke, Sie irren.
Ein Blick in das Bundesbesoldungsgesetz hilft:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_23052015_PIII2Az19030400A14552.htm
Gut, ich habe mich unpräzise ausgedrückt: „Wenn man an eine Anpassung dessen nachdenkt, was der Selbsteinkleider vom Konto kaufen kann (z.B. Pullover, Ganzjahresjacke), würde das dann nicht heißen, dass der Dienstherr diese Gegenstände an alle – bis auf die Selbsteinkleider – ausgeben müsste?“
Wenn es Sie beruhigt: Ich habe mir die Verwaltungsvorschrift bereits zuvor durchgelesen. Da es mit Verweis auf diese VerwV darum geht, dass man z.B. Pullover und Ganzjahresjacke nicht mehr mit Geld vom Treuhandkonto kaufen kann, dann kann die Lösung des Problems ja nicht in der vorliegenden Version der VerwV liegen, da es ja sonst gar kein Problem gäbe…