Neues aus der Kleiderkammer: Pullover (vorerst) auf eigene Rechnung
Nachdem das Verteidigungsministerium die gescheiterte Privatisierung der Kleiderkammern rückgängig gemacht und die Bundeswehr-Bekleidungsgesellschaft ins eigene Haus zurückgeholt hat, gibt es für viele Berufs- und Zeitsoldaten erst mal eine schlechte Nachricht. Per Tagesbefehl informierte Generalinspekteur Volker Wieker am (heutigen) Donnerstag die Truppe, dass die so genannten Selbst- und Teileinkleider künftig bestimmte Uniformteile nicht mehr von der Bundeswehr bezahlt bekommen. Das betrifft vor allem die beliebten Pullover, aber auch die so genannte Ganzjahresjacke und, vermutlich bei weniger Soldaten, den Gesellschaftsanzug – allerdings auch Kampfschuhe, die von den dienstlich gelieferten abweichen.
Grund für die Neuregelung, die ab dem 30. September gilt, ist aus Sicht des Ministeriums eine regelwidrige Praxis, die in den vergangenen Jahren eingerissen ist. Denn die Selbst- und Teileinkleider, alle Offiziere sowie Mannschaften und Unteroffiziere mit bestimmten Dienstzeiten, erhalten einen Zuschuss zur Dienstkleidung. Der darf allerdings nach den Vorschriften der Bundesbesoldungsordnung nicht für Artikel verwendet werden, die entweder nicht selbst beschafft werden müssen oder von der Bundeswehr bereitgestellt werden. Als Beispiele nannte der Generalinspekteur in seinem Tagesbefehl Abwandlungen des Dienstanzugs (z.B. Ganzjahresjacke, Blouson, Pullover), aber auch den Gesellschaftsanzug, Kampfschuhe und Unterwäsche: Die aktuelle Anrechungspraxis muss daher umgestellt werden, um Rechtskonformität herzustellen.
Zugleich sicherte Wieker zu, dass es eine Neuregelung des anrechenbaren Sortiments geben werde – mit anderen Worten: langfristig sollen Pullover etc. doch wieder vom Dienstherrn bezahlt werden können. Direkt umstellen gehe leider nicht: Die Ermittlung des Ausstattungsumfangs und des Finanzbedarfs sowie die notwendige Abstimmung mit anderen Ressorts lässt eine frühere Neuregelung leider nicht zu.
Dass die jetzt oder demnächst gültige Regelung nicht gerade ein Zeichen von Attraktivität ist, scheint auch dem Ministerium bewusst. In gleichlautenden Schreiben an Verteidigungs- und Haushaltsausschuss des Bundestages heißt es: Um jedoch die Attraktivität für unsere Soldatinnen und Soldaten aufrecht zu erhalten, beabsichtigt das BMVg, die mit dem Guthaben selbst zu beschaffenden Artikel schnellstmöglich um weitere zweckmäßige Ausrüstungsgegenstände zu erweitern, für die auch heute schon eine Trageerlaubnis besteht. (…) Mit der beabsichtigten Erweiterung des Spektrums der selbst zu beschaffenden Artikel werden die Soldatinnen und Soldaten mehr Bekleidungsartikel erhalten können.
Dafür muss allerdings die Verwaltungsvorschrift zum Paragrafen 69 des Bundesbesoldungsgesetzes geändert werden. Im Einvernehmen mit Bundesinnen- und -finanzministerium. Bis zum Jahresende, so hofft das Verteidigungsministerium, ist das zu schaffen.
(Symbolbild ‚Soldat in der Gesellschaft‘: Oberleutnant der Luftwaffe, August 2015 – Bundeswehr/Tom Twardy)
Schon erstaunlich, welche Probleme von manchen „Foranten“ klein geredet und geschrieben warden. Die Regelung besagt schlicht und ergreifend, das Soldaten ab September eine Gesellschaftsuniform (und andere Teile) privat kaufen müssen. Ich glaube, die Bundeswehr ist die einzige Armee, in der man sich Uniformteile privat kaufen muss. Ich dachte immer das gilt nur für Afrika (um ein Klischee zu bemühen).
In allen anderen europäischen Armeen ist die Ausstattung mit Uniform selbstverständlich. Mein Gott, sind wir schlecht. Einfach nur schlecht.
@ Auslandsdiener
Volle Zustimmung,
Scharping und der Privatisierungswahn der Bundesregierungen lassen grüßen !
@Auslandsdiener:
Die Regelung besagt keineswegs, dass sich (Teil-)Selbsteinkleider von nun an den Gesellschaftsanzug (oder sonst etwas) vom eigenen Geld kaufen müssen.
Aber wer eine solche zusätzliche, nicht zwingend notwendige Ausstattung haben möchte, muss privates Geld ausgeben.
Zu Ihrem anderen Punkt: Soweit ich das aus persönlichem Erleben richtig mitbekommen habe, gibt es ein dem Bekleidungskonto vergleichbares System z.B. auch bei den Amerikanern (nennt sich dort clothing allowance).
In anderen Armeen sind noch ganz andere Dinge selbstverständlich, die ich in der unseren nicht zwangsläufig benötige. Ich gebe Ihnen aber insofern recht: Witz Nr. 1 war es, das Heil im Bekleidungswesen in der Privatisierung zu suchen. Witz Nr. 2 ist, dass das vorliegende Problem zutage tritt, als man das Bekleidungswesen wieder verstaatlicht: Da fällt nämlich „dem Bund“ plötzlich auf, dass es recht teuer werden wird, mehr vorzuhalten (Pullover, Ganzjahresjacke usw.) als gemäß Verwaltungsvorschrift bzw. Bundesbesoldungsgesetz notwendig. Witz Nr. 3 ist, dass all dies im Jahr des Heils 2016 geschieht, nach über 60 Jahren Bestehen dieser Streitkräfte.
Witz Nr. 4 wird dann werden, wie man die Kuh wieder vom Eis holen will, denn zu der Zeit, aus der das Konstrukt „Selbsteinkleider“ entstammt, gab es – meines Wissens nach – bis auf den Gesellschaftsanzug kein „Delta“ zwischen der Ausstattung des Wehrdienstleistenden und der des Offiziers. Dienstanzug, Mantel, Sportanzug, das war es im Großen und Ganzen, worum es ging und was vom Offizier vorzuhalten war. Dann kamen Blouson, Softshell-Jacke, Ganzjahresjacke etc. als Zusatz hinzu, also nunmehr wesentlich mehr, als der gemeine Gefreite in seinem „Sortiment“ hat. Da darf man schon fragen, ob man dies so beibehalten möchte und ob dies so gewollt war/ist.
Wahrscheinlich bin ich mit DE 02.01.1977 etwas zu alt, um mich zu diesem Thema zu äußern. Ich versuche es trotzdem mal. Auch mit dem Hintergrund, dass ich 10 Jahre in einem PzBtl, 3 Jahre in einer AusbKp, 4 Jahre an der HUS IV und 8 Jahre in einem PzGrenBtl gedient habe. Der Rest war Stab. Und die Diskussion um einen Pullover kann ich nicht nachvollziehen. Aus meiner Sicht hat sich für die Truppe – und die ist entscheidend – doch einiges getan. Die Bekleidung hat sich wesentlich verbessert. Man muss sie nur richtig anwenden. Und in den Spind des Soldaten in der Truppe geht auch nicht mehr rein. Der Stab interessiert mich nicht (selbst im BMVg gewesen). Entscheidend ist die Einsatzbekleidung. Die Qualität der Einsatzbekleidung hat Vorrang – und nicht der Pullover und sonstiges für den Stab und Veranstaltungen. Das die Einsatzbekleidung nicht immer den Erfordernissen gerecht wird ist bekannt. Siehe Kampfstiefel – das ist ein Scherz. Wir hatten mal Plüschunterwäsche, die man bequem unter dem Feldanzug bei Kälte tragen konnte. Gibt es nicht mehr. Strümpfe – extra für Kälte – auch nicht mehr. Verstehe ich nicht. Vielleicht sollte man sich mal mehr um die Qualität der Einsatzbekleidung Gedanken machen anstelle des Pullovers und des Gesellschaftsanzuges. Und wenn die LHBw und die Verantwortlichen im BMVg mal dafür sorgen würden, dass der DA der Soldaten/Soldatinnen mal einen vernünftigen Schnitt hat, würden die auch besser darin aussehen und in auch öfter tragen. Was da zum Teil ausgegraben und ausgegeben wird ist ein Witz. Selbstverständlich wäre es begrüßenswert, wenn Pullover, Blouson und weiteres dem Soldaten/Soldatinnen zur Verfügung gestellt würden. Aber dazu muss man auch wollen. Da hilft ein Tagesbefehl auch nicht. Ich habe oft an NATO-Veranstaltungen teilgenommen. Da muss man sich manchmal schämen.
Der ein oder andere mag die Diskussion ja lächerlich finden.
Aber es zeigt doch wieder einmal, dass sich die Bundeswehr mit Ihren Vorschriften selbst im Wege steht, bei allen Versuchen der Entbürokratisierung und Attraktivitätssteigerung.
Eine mögliche Lösung hätte sein können:
Die LHD oder deren Nachfolgeorganisation stellt nur das bereit was der Teil- oder Selbsteinkleider an militärischer Ausrüstung wirklich vorhalten muss.
Alle anderen Artikel darf man sich beschaffen wo man möchte.
Die Aufwandsentschädigung wird direkt mit dem Lohn ausgezahlt.
Denn letztendlich ist der Zuschuss ein Teil meines Lohns und von daher sollte ich auch darüber verfügen dürfen wie ich möchte.
Denn ansonsten kommt es eh dazu, dass ich zum Ende meiner Dienstzeit alles verbliebene Geld auf dem Treuhandkonto ausgeben werde und sei es für einen Vorrat Schnürsenkeln bis zu meinem Lebensende.
Bei den Preussen war Alles einfacher:
1.Wahl Präsentation
2.Wahl Arbeit und Dreck
3.Wahl konnte der Reservist nach Hause nehmen
Jeweils ein Satz und die Bekleidung war komplett!
Ich werde nie begreifen, warum wir 2 Dienstanzüge haben mussten….
Übrigens hat sich im 2.WK erwiesen, dass der Soldat 1 Kampfanzug hatte und wenn Der hin war, gabs einfach neues Zeug. (Wäsche oder Mülltonne)
Wo ich grad das Stichwort Kampfschuh lese.
Meine „Oberfeld“-Stiefel (METZELER) aus dem Jahre 1996 geben so nach und nach den Geist auf. (Seit dem quasi täglich getragen! Bei einem Paar löst sich die Sohle, beim anderen das Innenfutter.) Kann mir wer gleichwertigen Ersatz empfehlen? Ich bin da nicht so auf dem Laufenden, aber ich meine gehört zu haben, dass das Nachfolgemodell nicht so berrauschend sein soll. Es muss auch nicht zwingend ein BW-Stiefel sein, hauptsache ähnlich bequem, haltbar und mit verstärkter Kappe. Idealerweise Hartleder und kein Stahl. Danke schon mal.
@ Verpeilt:
Der Zuschuss ist zweckgebunden und somit kein Teil des Lohns. Insofern ist es durchaus logisch, dass der Zuschuss, so er nicht genutzt wird, am Ende der Zeit wieder zurück in den Haushalt fließt und nicht ohne Weiteres für andere Dinge ausgegeben werden kann. Wenn es ein solches Treuhandkonto gibt, dann muss es auch eine wie auch immer geartete damit zusammenhängende Organisation geben. Man muss das alles nicht mögen – folgerichtig ist es jedoch schon, meiner unmaßgeblichen Meinung nach.
@ Heinrich Werner:
Ja, es gibt sicherlich schwerwiegendere Probleme. Aber in diesem Beitrag geht es nun mal um Pullover, Ganzjahresjacke und Co. in Bezug auf das Treuhandkonto.
Man könnte auch daran denken, beordeten Reservisten das gleiche Ausstattungssoll wie den Aktiven zu gewähren (außer ABC und ggf. Schießbrille). Dazu gehört für Res z.B. der Gefechtshelm, sinnigerweise aber nicht der Helmüberzug.
Und man könnte – wenn man schon drei Feldblusen ausgibt – auch drei Feldhosen ausgeben und nicht nur zwei.
Das Empfangen und Abgeben kostet mehr als die normale Ausrüstung Wert hat.
„Und man könnte – wenn man schon drei Feldblusen ausgibt – auch drei Feldhosen ausgeben und nicht nur zwei.“ Es werden nur zwei Hosen, aber 3 Blusen ausgegeben? Zu meiner Zeit hatten die Hosen einen spürbar stärkeren Verschleiss…
In anderen Berufen muss sich die Arbeitnehmerin zwingend erforderliche Schutz und Sicherheitsbekleidung selbst kaufen, nach Vorgabe des Arbeitgebers. Und hier wird schon wegen eines Pullovers gestritten. Ich habe nicht den Eindruck das hier bekannt ist wie die Verhältnisse in der freien Wirtschaft mitlerweile sind.
(ich heiße das nicht! gut, ich weiss für welchen Frust so ein Verhalten des AG sorgt. Nur ist das in keiner Weise auf die Bundeswehr beschränkt)
@Yussuf
Soldaten sind eben sehr sparsam. Außerden gehts „ums Prinzip“, da ärgert man sich lieber monatelang wenn etwas fehlt anstatt es sich für kleines Geld einfach privat zu beschaffen.
Aber wie gesagt: im Prinzip hat der Dienstherr Material zu stellen.
Übrigens läuft bei uns regelmäßig die Abfrage für (dienstlich gelieferte) Namensbänder, ein (1) Stück, die Anforderung von vier sind ist schon zu begründen, wobei man in toto um die 10 St. braucht.
Es scheint da wie immer zwischen den einzelnen LH-Stützpunkten große Unterschiede zu geben. Es ist nämlich durchaus möglich, nach Beorderung in einem (Kampf-)Truppenteil auch Vollaustattung zu bekommen.
… ist aber immer eine ziemliche Lauferei. Eine Anweisung vom ChdS bzw. KpChef oder ResBearb hilft. Die LH braucht eben ein Papier mit Unterschrift.
Wo hier ja eben von anderen Streitkräften die Rede war: Mir fiel eben ein Gespräch mit einem kanadischen Offizierskameraden der RCN ein. Er erzählte mir, dass es in Kanada, wohl aus Sparsamkeitserwägungen, eine Einheitsuniform für alle TSK gab. Dieselbe Uniform inklusive einheitlichen Dienstgradabzeichen, die TSK war nur über einen Aufnäher/Anstecker erkennbar. Ergebnis und Siegerehrung dieses Vorhabens: Heute gibt es wieder Uniformen für jede TSK, auch mit den traditionellen Dienstgradabzeichen, z.B. „Pips and Crowns“ für die Army, gold rings für die Navy etc.
Da zeigt sich eindrucksvoll, dass sich Dinge wie Identifikation, Tradition und Waffenstolz (ja, ich weiss, böses Wort –> Mundgeruch und so) nicht in Geld aufwiegen lassen…
@Heinrich Werner
Als ich vor über 20 Jahren da mein Gastspiel gab, war mWn diese Unterwäsche einschließlich der Balaclava aus Baumwolle.
Cotton kills.
Für sowas nimmt man besser Kunstfaser oder Merino mit Wabernmuster
@Yussuf
Selbst in der Ausbildung bekam man bei meinem Arbeitgeber entspiegelte Arbeitsbrillen mit korrigierten Gläseren gestellt, mittlerweile 5 Anzüge + das Reserve in den Betrieben vorgehalten wird.
@Kampfschuh
Ohne Garantie, aber Lowa, Meindl und Haix wären mMn gute Kandidaten
@Hans Dampf
Wo wir gerade dabei sind das mit dem korallenroten Barett habe ich gelesen.
@Kampfschuh @ThoDan
Ich werfe noch Hanwag ein – alles eine Frage des Preises. Bergschuhe sind in der Truppe beliebt.
Wenn es nach der Anzahl der Träger ginge wäre die Gebirgstruppe der größte Verband der Bw.
Übrigens dürfen jetzt die Einsatzstiefel (feucht / heiß – ich wußte gar nicht, daß es da zwei Modelle gibt) grundsätzlich im Grundbetrieb aufgetragen werden.
Spätestens jetzt (nicht auf den letzten Beitrag bezogen, sondern summarisch) sollte doch wohl klar sein, dass dieser Faden am besten dicht gemacht wird.
Hans Schommer
@Thomas Melber | 19. August 2016 – 17:31
„Man könnte auch daran denken, beordeten Reservisten das gleiche Ausstattungssoll wie den Aktiven zu gewähren (außer ABC und ggf. Schießbrille). Dazu gehört für Res z.B. der Gefechtshelm, sinnigerweise aber nicht der Helmüberzug. “
Habe jetzt gerade meinen Bekleidungsnachweis nicht griffbereit, aber als beorderter Reservist in einem „Nicht-Kampftruppenteil“ habe ich trotzdem (anscheinend das Glück) einen für mich vollständigen Bekleidungssatz inkl. Gefechtshelm und sogar Schießbrille „mein Eigen“ nennen zu dürfen. Lediglich ABC-Ausstattung fehlt…
Ich muss zugeben, für die Schreibtischarbeit brauche ich keine 5 Sätze Grünzeug, und zum Schießen oder Marschieren oder sonstigen grünen Abschnitten (die extrem selten sind) ist das mehr als genug, aber haben ist besser als brauchen.
@Kampfschuh | 19. August 2016 – 16:27
Dienstlich geliefert leider nein. Die „Oberfeldsohlenschuhe“ bleiben unerreicht. Haix und Maindl wurden schon genannt.
@Yussuf | 19. August 2016 – 18:23
Dann verhält sich dieser Arbeitgeber nicht gesetzeskonform. Sicherheitsbekleidung ist immer ein Arbeitsmittel. Und Arbeitsmittel sind der Gesetzeslage nach vom Arbeitgeber zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen.
@Yussuf
Das sind eben andere Berufe!
Es hängt nicht an den Berufen, sondern am Arbeitgeber und der muss eben attraktiv sein oder nicht, je nach Zulauf und Verantwortung.
@ Yussuf | 19. August 2016 – 18:23
Wenn eine Arbeit eine Schutzkleidung erfordert, dann ist diese vom Arbeitgeber zu stellen. IMMER. Macht einer das nicht und wälzt das auf den Arbeitnehmer ab, dann ist das sehr leicht zu beheben in dem man einfach die BG anruft und mal zur Kontrolle antanzen lässt. Die sind für Hinweise extrem offen und wehe dem man hat für den Arbeitsplatz seiner Chefseketärin keine Gefährdungsbeurteilung und nen total alten Schrottstuhl und nen viel zu tief stehenden Monitor…
Und auch die BW als Arbeitgeber hat natürlich Schutzkleidung vollumfänglich zu stellen – aber das macht sie ja auch.
Hans Schommer | 19. August 2016 – 22:27
„Spätestens jetzt (nicht auf den letzten Beitrag bezogen, sondern summarisch) sollte doch wohl klar sein, dass dieser Faden am besten dicht gemacht wird.
Hans Schommer“
Bitte lassen sie uns doch Spass haben! :)
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht !
Die älteren Kameraden werden sich noch an die Einführung der LH erinnern. Damals gab es eine ähnliche Aktion schon einmal. Alle „Zusatz“-Artikel der Kleiderkasse (wie z.B. die absolut erstklassigen Springerstiefel) durften nicht mehr vom Konto bezahlt werden.
Im Lauf der Jahre wurden alle „Tabu“-Artikel wieder salonfähig und durften vom Konto bezahlt werden.
Also abwarten, die Zeit heilt alle Wunden !
Klar, Herr Lefgrün – Sie haben ja recht. Ich weiß ja selbst, dass ich manches etwas „verkniffen“ sehe. Also nix für ungut!
Hans Schommer
@ ThoDan:
Ich darf/muss selbst dieses garlustige korallenrote Barett tragen ;-)! Dann doch lieber das graue Schiffchen…
1977, als ich Offizier und Selbsteinkleider geworden bin, gab es für Heeresoffiziere 30.- DM Bekleidungszuschuß im Monat.
2013, im Jahr meiner Pensionierung waren es ungefähr 15, 34 €.
Die Preise bei der KKBw bzw. LHD waren in diesem Zeitraum natürlich auch absolut stabil, es ist bestimmt nie etwas teurer geworden… .
Und die sorgfältige Pflege der Ausrüstung, d.h. z.B. weniger verschlissene Teile nachgekauft, wurde irgendwann dadurch honoriert, dass das Restguthaben auf dem Konto nicht mehr auf Antrag ausgezahlt werden durfte,
sondern dem “ Verteidigungshaushalt wieder zugeführt“ wurde.
Nur dumm, dass ich rechtzeitig davon gehört hatte und durch gezielte Massnahmen mein Konto auf einen Betrag im niedrigen zweistelligen Centbereich gebracht hatte.
Aber das lässt sich ja problemlos an anderer Stelle einsparen, zum Beispiel durch eine Reduzierung der Flugstunden unserer NH 90 Hubschrauberpiloten im Heer auf jährlich 45 (!) im Jahr 2015, statt der von der NATO geforderten 140, wie ich heute lesen durfte. ( Entschuldigung, ich weiß … ).
Grundsätzlich gilt: Die Bundeswehr als Arbeitgeber hat für die notwendige DIENSTkleidung zu sorgen. Eine Ausgehuniform ist zum Ausgehen, nicht zum Dienst tun. Hier ist die reguläre Uniform immer ausreichend.
Gocckel brauchen was schikes zum herzeigen, Soldaten nicht!!
@ Ehemaliger: Das Problem lautet wirtschaftlich denken und handeln, Nirgendwo wird teurer eingekauft als bei der BW, womit teuer nicht gleich zu stzen mit ist mit guter Qulität.
@ Verpeilt:
Treuhandkonto heißt auch treuhänderischens walten mit dem Geld.
Die Aussage das Geld dann für nicht dienstlich Benötigtes ausgeben zu wollen, stellt eindeutig den Akt des bewußten Mißbrauchs dar!
@ Thomas Melber:
Es gibt Menschen die schwitzen und waschen ihre Dienstkleidung ….
Nicht alle, die mit einem „Dienstanzug“ herumlaufen (wollen) wuerde ich gleich als „Gockel“ bezeichnen!
Der DA hat – wo noetig – sehr wohl seine Berechtigung! Und dass der Traeger sich die Schirmmuetze nicht mehr anstelle des „Putzlumpens“ (Barett, ich weiss, krieg‘ jetzt wieder eins auf die Muetze…) via Kto beschaffen duerfen, na ja…
Auch wenn das nicht „noetig“ ist, ist es schon mindestens „angemessen“ um nicht zu sagen allein aus gebotenem Respekt vor Gastgebern angezeigt, auch „oberhalb“ des DA auftreten zu koennen, so der Anlass dies zB bei den zivilen Gaesten klipp und klar VORSCHREIBT, dass mit einem schlichten „Anzug“ (oder NICHT bodenlangem Kleid) kein Einlass gewaehrt wird. Das betrifft sicherlich nicht jeden Soldaten und wird von einigen auch als Vergnuegen wahrgenommen, stellt aber dennoch irgendwie auch immer „uns alle“ dar!
Bzgl der Ausstattung mit DA gab’s ja insbes in Wehrpflicht-Zeiten schon vielerlei Ueberlegungen, ob der W.. die ueberhaupt „braucht“.
Da haette man ansetzen koennen, obwohl ich das schon fuer peinlich halte, wo „wir“ ganz allgemein noch mit Feldanzug „auftreten“.
In Staeben dagegen koennte man wiederum sehr viel sparen, indem man verpflichtend zum DA ueberginge und der Kampfausstattung die Abnutzung auf dem Buerostuhl erspart…
Was die Verbesserung der Ausstattung angeht, ist dies SICHER NICHT der LH zuzurechnen, sondern schlichweg der EinsatzNOTWENDIGKEIT – endlich – geschuldet! Stichwort „Baumwolle“…
Die jetzige Herausnahme bestimmter Artikel aus dem „Kontosortiment“ verstehe ich insofern nicht ganz, da diesbezueglich immer ein Gremium beschloss, was dazugehoert, und was nicht. Und das duerfte kaum vorschriften- oder gar gesetzwidrig beschliessen.
Dz fehlt mir zur exakten Beurteilung aber der Vorschriftenzugang.
Baumwolle tötet
Ich muss mich nur ein wenig wundern hinsichtlich der Schirmmütze.
Vor drei Jahren gehörte diese für Offiziere der Lw zum Ausstattungssoll. Wenn sich das nicht geändert haben sollte, aber nicht mehr über das Konto bezahlt werden darf, wäre das ein starkes Stück.
Letztlich muss man die derzeitige Regelung nicht mögen, sie ist jedoch in meinen Augen folgerichtig bzw. die vorherige war zumindest nicht stringent. Wenn man sich überlegt, welchem Zweck diese Regelung mit (Teil-) Selbsteinkleidern dient und aus welcher Zeit sie stammt, dann wird man feststellen, dass es seinerzeit keinen nennenswerten Unterschied in dem gab, was dem Wehrpflichtigen vom Dienstherrn zur Verfügung gestellt wurde und was sich der Offizier in der Kleiderkasse kaufen konnte/musste – vom helleren Tuch für den Ausgehanzug abgesehen. Im Laufe der Zeit kamen dann neue Artikel dazu, jedoch de facto nur für die (Teil-) Selbsteinkleider, was das System konterkariert bzw. schlichtweg zu Ungleichbehandlung geführt hat, angefangen mit Tiefziehholstern (schon vor einigen Jahren „bereinigt“) und nun mit dem Pullover endend…
@ Arty1986
Dass die Überlegungen aufkamen, die Wehrpflichtigen nicht mehr mit dem Dienstanzug auszustatten, war ja ein hausgemachtes Problem. Vielfach wurde ja nicht mal mehr das feierliche Gelöbnis im Großen Dienstanzug abgehalten, sondern im Feldanzug.
@Hans Dampf
Ich kann nicht nachvollziehen, warum nur (Teil)Selbsteinkleider „erlaubte“ Zusatzartikel erwerben und tragen können – andere nicht und schon gar nicht auf Staatskosten.
Gelöbnis im Feldanzug?
Einerseits gibt es irgendwo Grenzen, andererseits ist der Feld bzw. Kampfanzug jener Rock in dem Soldaten kämpfen, töten und fallen.
Wenn er dafür gut genug ist, wie kann er dann fürs Gelöbnis nicht gut genug sein.
Ich habe mein Gelöbnis im kleinen Diener abgelegt, weil ich den großen Diener wegen der Kampfstiefel nicht tragen konnte.
Mahlzeit
Ich habe mein Gelöbnis in Zweibrücken 2002, gemeinsam mit den Schwesterbataillonen, auch in Grün abgelegt. Und das auch so noch weitere 2-3 mal im Saarland mitbekommen. Sinngemäß wurde das begründet, wie ThoDan sagt („Wir Dienen, Leben, Springen, Kämpfen, Fallen in grün, also können wir auch so unser Gelöbnis ablegen“)
Den Dienstanzug haben wir nur zur An-/Abreise bei Lehrgängen genutzt bzw. bei besonderen Zeremonien.
War mir persönlich ganz recht, da ich mich in dem Ding von der Stange nicht wirklich wohl gefühlt habe. Hat sich als Resi was geändert, da ich irgendwie dann doch mal an Zwischengrößen gekommen.
Wäre bei uns den wenigsten aufgefallen, wenn an den Dienstanzug nie hätte ausgegeben bekommen.
MkG
DR1948
Ist das Gelöbnis keine besondere Zeremonie??
DR1948 | 30. August 2016 – 13:26
So habe ich mein Gelöbnis 1978 in Germersheim, auch abgelegt. Und das bei der Luftwaffe ;-))
@ ThoDan
Ich verstehe Ihren Punkt nicht – ich habe doch dasselbe gesagt, oder habe ich Sie missverstanden? Der Offizier bekommt den Pullover de facto bezahlt, der Gefreite nicht. Das ist ungerecht, oder nicht? Würde der Dienstherr dem Gefreiten einen stellen, sähe es anders aus.
@Hans Dampf
Mein Kritikpunkt war eher: der Offizier darf sich z.B. einen „Pullover*“ kaufen und tragen, der Gefreite eben nicht
*Pullover hier als Platzhalter, zu meiner Zeit war es IIRC eine Art Blouson o.ä., zumindest habe ich nur Offiziere damit rumlaufen gesehen.
Ich habe kein Problem damit, wenn jemand etwas bekommt was er braucht und jemand der es nicht braucht eben nicht.
@ ThoDan
Das lese ich morgen mal nach. Ich meine aber, dass es da keinen Unterschied zwischen den Laufbahnen gibt in Bezug auf die Trageberechtigung – außer vielleicht beim Gesellschaftsanzug.
@ThoDan | 30. August 2016 – 19:25
@Hans Dampf | 30. August 2016 – 21:05
Die Debatte ist ja eigentlich wirklich müßig. Der Pullover wie auch der Blouson, die Ganzjahresjacke etc. sind vom Bundespräsidenten genehmigte Uniformbestandteile, die allerdings nicht zum Ausstattungssoll zählen, aber aus eigener Tasche erworben und dann getragen werden können. und zwar von jedem Soldaten. Ob der Gefreite allerdings z.B.einen Gesellschaftsanzug braucht ist eine andere Sache. Ich habe aber durchaus Stabsdienstsoldaten gesehen, die einen selbst beschafften Pullover – zurecht – getragen haben. Ein Blick in die ZDv 37/10 (heute Zentralanweisung (Nummer weiß ich nicht auswendig)) bringt dort Klarheit.
Dass Selbsteinkleider und Teilselbsteinkleider die besagten Artikel aus ihren Bekleidungszuschüssen entgegen der Vorschrift bezahlt haben und die LHD damit auch ihren Reibach gemacht hat, steht auf einer anderen Seite. Ich hoffe, diese unsägliche Sache wird durch Anpassung der gesetzlichen Grundlagen – wie vom GI angekündigt – bis Jahresende an die Lebenswirklichkeit heute angepasst.
Bin_dabei | 30. August 2016 – 22:13:
“ … Dass Selbsteinkleider und Teilselbsteinkleider die besagten Artikel aus ihren Bekleidungszuschüssen entgegen der Vorschrift bezahlt haben …“
Offensichtlich sind Sie nicht dabei.
Ich kanns nur nochmal empfehlen: Faden dichtmachen – zu viel Unsinn, der hier abgelassen wird.
Hans Schommer
[Diese Entscheidung überlassen Sie bitte mir… T.W.]
@Hans Schommer | 30. August 2016 – 22:36
Ihre Beiträge waren auch mal gehaltvoller. Ich empfehle gelegentlich zu lesen, bevor Sie posten. Im übrigen: Ich bin dabei, Sie offensichtlich nicht mehr.
@ ThoDan, Bin_dabei
Wie bereits gestern am frühen Abend zugesagt, habe ich heute morgen mal die „A2-2630/0-0-5 Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ (ehemals ZDv 37/10) überflogen. Ergebnis und Siegerehrung: Wie ich es schon vermutet hatte, kann jedermann Abwandlungen/Ergänzungen zum Dienstanzug Grundform (z.B. Pullover, Blouson, Ganzjahresjacke, Schirmmütze) tragen – von den Besonderheiten bei der Marine mal abgesehen. Der Gesellschaftsanzug hingegen ist nur für Offiziere und Unteroffiziere zugelassen, also nicht für Mannschaftsdienstgrade. Wenn man der neuen Systematik konsequent folgt, kann man z.B. den Pullover nur wieder vom Treuhandkonto bezahlt bekommen, wenn jeder Soldat ihn bei der Einkleidung erhält. Oder irre ich?
Danke