Mit Waffe in den Einsatz? Am Verfahren wird gearbeitet (Nachtrag)
In der vergangenen Woche erregte ein Bericht über eine – scheinbar neue – Auseinandersetzung zwischen Verteidigungs- und Bundeswirtschaftsministerium die interessierte Öffentlichkeit: Auf Veranlassung des Wirtschaftsministeriums, für Rüstungsexporte zuständig, und dessen nachgeordneten Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) habe der Zoll Verfahren gegen Soldaten unter dem Verdacht des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz eingeleitet – weil sie ihre Waffen mit in einen Auslandseinsatz nehmen wollten. Das berichteten mehrere Boulevardzeitungen, unter anderem der Kölner Express (Link aus bekannten Gründen nicht).
Da meine entsprechende Anfrage beim BAFA in der vergangenen Woche ohne Antwort blieb, habe ich am (heutigen) Montag mal in der Bundespressekonferenz nachgefragt. Der Sprecherin des Wirtschaftsministeriums, Beate Braams, war das ganze Thema nicht bekannt. Ein wenig Aufklärung kam dann vom BMVg-Sprecher Jens Flosdorff: Der von den Boulevardzeitungen geschilderte Vorfall ereignete sich bereits Anfang 2014. Seitdem wird an einem Verfahren gearbeitet, um die nötigen Ausfuhrgenehmigungen für die Dienstwaffen der deutschen Streitkräfte in vom Bundestag mandatierte Einsätze der deutschen Streitkräfte gemäß den Vorgaben des Kriegswaffenkontrollgesetzes und den Anforderungen von Wirtschaftsministerium und BAFA zu gestalten.
Die Frage-und-Antwort-Runde in der Bundespressekonferenz zum Nachhören:
(Es kam hinterher ein bisschen Kritik, ich sei mit der Sprecherin des Wirtschaftsministeriums zu hart und nicht fair umgegangen. Ich entschuldige mich ausdrücklich, wenn mein Ton an dieser Stelle nicht angemessen war.)
Nachtrag 21. Juni: Das Wirtschaftsministerium liefert die Antwort auf meine Frage nach:
Die rechtliche Regelung bei der Mitführung von Waffen bei Bundeswehreinsätzen ist gesetzlich geregelt.
Die Ausfuhr von Rüstungsgütern und bestimmten Wirtschaftsgütern bedarf der Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Dies schließt auch derartige Güter ein, die durch die Bundeswehr ins Ausland mitgenommen werden und der dienstlichen Verwendung dienen (v.a. Waffen).
Die Bundeswehr kann zur Verfahrensvereinfachung grundsätzlich zwar eine Allgemeine Genehmigung nutzen (d.h. es müssen keine Einzelgenehmigungen beantragt werden). Dies gilt aber nicht für Waffenembargoländer. Für diese Embargoländer, die auch zu den Einsatzländern der Bundeswehr zählen können, ist eine individuelle Genehmigung erforderlich. Die individuelle Genehmigung muss durch die Bundeswehr beantragt werden und wird auf Antrag durch das BAFA erteilt.
Aktuell laufen Abstimmungen zwischen dem BMWi, dem AA, dem BMVG und dem BMI zur Frage, ob eine Verfahrensvereinfachung auch im Falle von Embargoländern möglich ist. Nähere Details kann ich während den laufenden Gesprächen nicht nennen.
Ach ja, das BAFA hat mittlerweile auch geantwortet. Denen hatte ich ja bereits am 17. Juni eine Mail mit Fragen zu dem Thema geschickt. Die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeit hat dann mit ihrer Antwort bis zum 21. Juni abgewartet:
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verweist hierzu auf die heutige Antwort des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an die Bundespressekonferenz.
Elegant. Diese Behörde wird es noch weit bringen.
Und das Transkript zum obigen Audio:
Frage: An das Wirtschaftsministerium: Ich hätte gerne eine laienverständliche Erklärung dafür, dass Soldaten, die aufgrund eines Mandats des Deutschen Bundestags mit Dienstwaffen in einen Auslandseinsatz aufbrechen, unter bestimmten Umständen mit Ermittlungen des BAFA, also einer Ihnen nachgeordneten Behörde, wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz rechnen müssen.
Braams: Der Sachverhalt, den Sie da beschreiben, sagt mir jetzt leider gar nichts. Insofern muss ich – – –
Zusatzfrage: Falls Sie seit Freitag die Zeitung gelesen hätten, hätten Sie das lesen können. Entschuldigung, ich dachte, es gibt eine Presseauswertung in allen Ministerien, die von meinen Steuern bezahlt wird!
Um es kurz zu referieren: Es gibt ein Schreiben von Staatssekretär Brauksiepe an einen Bundestagsabgeordneten – vielleicht kann Herr Flosdorff das ergänzen -, in dem sinngemäß mitgeteilt wird, dass auf dem Fliegerhorst Wunstorf auf Veranlassung des BAFA der Zoll wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ermittelnd tätig wurde, weil Soldaten in einen Auslandseinsatz aufbrechen und ihre Waffen mitnehmen wollten. Das ist Ihnen also nicht bekannt, und Sie können nichts dazu sagen, entnehme ich Ihrer Miene. Vielleicht kann Herr Flosdorff etwas dazu sagen.
Flosdorff: Ich kann vielleicht etwas zur Aufklärung beitragen. Auch wir haben die Berichterstattung gesehen. Wir haben uns ein bisschen gewundert: Der Vorfall, der dort geschildert wird, stammt aus dem Januar 2014, ist also schon ein bisschen älter. Im Nachgang dieses Vorfalls hat man beschlossen, sich auf ein probates Genehmigungsverfahren zu einigen. Das wird zurzeit auf der Basis von Sammelgenehmigungen geregelt. Danach können Soldaten ihre Waffen jeweils für ein Jahr mitnehmen. Das betrifft, soweit ich weiß, auch Bundespolizisten. Aber eine abschließende Regelung steht noch aus.
Zusatzfrage: Der Fall war Anfang 2014. Mitte 2016 steht die abschließende Regelung noch aus. Habe ich das richtig verstanden?
Flosdorff: Das haben Sie richtig verstanden. Aber gibt es jetzt irgendwelche Probleme in der Praxis? – Nein. Das wird auf der Basis von Sammelgenehmigungen gemacht.
Zusatzfrage: Möchte das BMWi etwas ergänzen?
Braams: Ich kann es gern überprüfen und Ihnen gegebenenfalls etwas nachreichen. Aber, wie gesagt, der Sachverhalt sagt mir jetzt nichts. Deshalb kann ich dazu nicht Stellung nehmen.
(Archivbild 2011: Bundeswehrpatrouille mit G36 in Nawabad bei Kundus in Afghanistan – Timo Vogt/randbild.de)
Da gibt es nichts zu entschuldigen. Die Frau hat sich dumm gestellt oder wollte sie für dumm verkaufen. Das war unwürdig. Da fordern sie zurecht eine Presseauswertung.
Zwei Jahre für eine Lappalie. 22 Jahre nach dem Grundsatzurteil über Auslandseinsätze der Bundeswehr… Das sind Momente, in denen eigentlich Menschen entlassen werden müssten. Ich spare jetzt mal die Forderung nach weitergehender Sanktionierung der Beteiligten aus…
pi
Das ist wieder mal typisch deutsch, einige Bundesministerien stellen sich wieder mal gegenseitig die Beine….und die Truppe hat das Nachsehen….und das schon seit 2014. Wie ich finde, ein unmöglicher Zustand. Ausserdem vermisse ich in dieser Thematik das Eingreifen des Bundeswehrverbandes oder des Wehrbeauftragten für die kämpfende Truppe….
Na ja, bei Ihrem „Marsch durch die Instanzen“ sind einige friedenbewegte 68er wohl auf der Ebene Zollinspektor hängen geblieben ;-)
Weder im Ton noch in der Sache unangemessen kritisiert, lieber Herr Wiegold. Solche Stümper sollten fristlos entlassen werden – nicht nur die Sprecherin, sondern jeder am Verfahren Beteiligte. Das ist also Deutschland 2016, G7-Mitglied und big player des Kontinents – und nicht in der Lage, innerhalb von 30 Monaten einen unfassbaren Unsinn in einer überbordenden Bürokratie zu korrigieren. Wir machen uns jeden Tag – und zwar zu Recht – lächerlich.
Evtl. sollte das BMWi und BAFA mal in die Schublade schauen und sich die Erlasslage bzw. Verfügung anschauen, wie diese Sache in Bezug auf die GSG 9 geregelt wurde. Eine analoge Anwendung sollte da möglich sein. Die Gesetzeslage ist nun mal so, dass dies genehmigungspflichtige Ausfuhren sind, welche aber genehmigungsfähig sind.
Leute,wenn es heutzutage keine Probleme mehr gibt, ist das doch schon ein „beträchtlicher“ Schritt nach vorn. Und die Fragestellung nebst Seitenhieben fand ich i.O.
Hans Schommer
Ergänzend:
Der Sprecher BMVg sagt ja auch,das Sammelgenehmigungen ausgestellt werden.
In meinen Auge eine praxistaugliche Vorgehensweise, insb. hinsichtlich einer etwaigen Zollabfertigung.
Ganz ehrlich: für mich fällt das dann unter Sommerloch
Da wird aus einem Pony mal wieder ein Hengst gemacht…
Es bedarf keiner „Ausfuhrgenehmigung“, weil nichts ausgeführt wird.
Der Soldat auf dem Weg in den Auslandeinsatz befindet sich auf „Dienstreise“-und ist damit im Dienst.
Im Dienst ist ein Soldat berechtigt, Waffen zu tragen-und dieses Recht ist nicht auf Deutschland beschränkt…..
Merkwürdigerweise haben andere Nationen damit auch kein Problem-ich bin (zu Dienstzeiten) auch recht häufiger in Uniform und mit Dienstwaffe durch diverse Flughäfen bzw. Zollkontrollen spaziert-ohne Probleme (auch in Deutschland nicht….).
@huey:
Wobei sich bei Grenzübertritt aber die Frage nach der Papierlage stellt, zum Beispiel in Form der NATO Travel Order, die ja explizit auch ein Feld für das Mitführen von Waffen besitzt…
@huey | 20. Juni 2016 – 14:58
Das ist eine sehr ergebnisorientierte Sichtweise. Auch im Dienst kann man Dinge ausführen, auch wenn sie dem Dienstherren gehören. Auch wenn sie für den Dienst notwendig sind. Auch wenn sie später wieder eingeführt werden sollen.
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 AWG ist unmissverständlich. Aber so sehr lang ist die Verbotsliste des § 74 AWV gar nicht. Nur doof, dass sich etliche Einsatzgebiete der Bw wiederfinden.
Na ja, die NATO Travel Order gilt eben nur für den Bereich NATO, bzw. NATO-Einsätze in denen das Thema Waffen in dem SOFA mit der Host Nation abgedeckt ist.
Ich denke einmal, im vorliegenden Fall muß man mal schauen in welches Land denn waffentragender Weise gedienstreist werden sollte, was stand in der Diplo-Clearance etc. pp.
Selbst NATO-Partner machen da „Schwierigkeiten“ in Sachen Zoll, wenn deutsche Soldaten bewaffnet einfliegen (Italien/Ops Pegasus oder Türkei, von Ländern wie KSA, Irak etc ganz zu schweigen). Kann ja passieren, dass die Jungs mit den Waffen im Zielland aussteigen, man nimmt Ihnen die Waffen ab, die in Zollverschluß genommen werden und die deutsche Botschaft bekommt Ärger mit dem Zielland, weil deutsche Soldaten ohne Genehmigung Waffen importiert haben – hat es alles schon gegeben.
Schwieriges Thema.
Neben den Waffen, sollte man auch gleich an die Möglichkeit der Munitionsmitnahme denken. Nicht das sowas:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-einsatz-in-mali-munitionskiste-mit-880-schuss-verschwunden-a-1097051.html
noch einmal passiert.
@O. Punkt | 20. Juni 2016 – 15:30:
Was hat das damit zu schaffen? Oder wollen sie eine Genehmigung, dass Soldaten die Mun-Kiste im Passagierraum auf den Knie mitführen dürfen, statt im Frachtraum?
Das ist eine sehr ergebnisorientierte Sichtweise. Auch im Dienst kann man Dinge ausführen, auch wenn sie dem Dienstherren gehören. Auch wenn sie für den Dienst notwendig sind. Auch wenn sie später wieder eingeführt werden sollen.
Ich bezog mich ausschließlich auf die im Artikel erwähnten Handwaffen….
Wenn ein Land einem Soldaten die Einreise „verbieten“ will, weil er seine Handwaffen mitführt, dann hat die Bundeswehr in einem solchen Land auch nichts verloren-umdrehen, Heimat Marsch.
Ganz einfach eigentlich.
@huey | 20. Juni 2016 – 15:45
Es geht nicht darum, dass ein Zielland die Einreise reglementieren will.
Sondern dass die Bundesrepublik sich und allen hier Anwesenden auferlegt hat, bestimmte Dinge nicht (ohne Genehmigung) in bestimmte Länder auszuführen.
Ganz einfach eigentlich.
Andersrum wird ein Schuh draus…..
Mea culpa-ich hatte es tatsächlich richtig gelesen, und dann beim Schreiben verdreht…kann passieren, wenn man sich aufregt….
Natürlich ist klar, das hier im Beispiel (mal wieder) der (Amts-)deutsche Michel seine Finger im Spiel hat, weil nicht sein kann, was nicht sein darf…
Wir hatten diese Diskussion bereits im Kosovo…und in Afghanistan…im Irak….im Sudan…usw. usf.
Es war stets der Amtsschimmel, der den Soldaten die Mitnahme der Waffen erschwerte bzw. verbot-ohne dabei zu realisieren, in welche Gefahr man das Personal dadurch brachte…denn in diesen Ländern ist das Tragen einer Waffe teilweise ein Statussymbol-hat man keine, hat man auch nichts zu sagen…..
klabautermann | 20. Juni 2016 – 14:28
Selbst wenn es diesen Zollinspektor, den man zur 68er Bewegung zuordnen könnte, gegeben hat. Er wäre längst in Pension.
Hatten die http://www.public.navy.mil/subfor/underseawarfaremagazine/Issues/Archives/issue_51/WESTLANT.html auch eine Ausfuhrgenehmigung von Gabriel?
:-))))
Herrliches Beispiel für unsren täglichen Wahnsinn!!!
2014 bis heute — KEIN ERGEBNISS!!
Wie auch immer, klappt ja trotzdem weil am Ende der Soldat der in einen solchen Einsatz verlegt eine Lösung findet….
@Klabautermann:
Eigentlich nicht. Was die NATO angeht, so ist die NTO regelmäßig einem RfV nachfolgend und sofern dieser positiv beschieden wurde (mit so Parametern wie Uniform, Waffen, Kurierpost) wird da regelmäßig auch nichts mehr diskutiert. Das Problem tritt eher auf, wenn die besuchte Dienststelle im Ausland eine NATO-Dienststelle ist und man deswegen an das beherbergende Land keinen RfV stellt. Ein Thema für sich.
O.T. Spaß am Rande: Frage eines Wachmannes am SACT auf die NTO hin -what is NATO?
Trennung: hier geht es aber ja nicht um Probleme mit anderen Ländern, sondern ein hausinternes Problem ;) Der KE schreibt ‚man sei der Meinung‘ – und zwar im BMWi, also muss es ja eine diesbezügliche Anweisung des BMWi geben und eben nicht den ‚durchgeknallten Zöllner‘.
Unabhängig von einer ‚Neuregelung des Verfahrens‘ wäre es demzufolge sinnvoll und Konsequent gewesen, die entsprechenden Genehmigungen, pro forma, mit dem Beschluss der jeweiligen Einsätze einzuholen und das wäre dann wieder Systemversagen BMVg.
Letzlich reden wir hier von einem reinen Problem der Papierlage, dass eigentlich in der Form losgelöst von der jeweiligen Regelung inakzeptabel ist.
Die ‚ahem‘-Sprache des Hr Flossdorf ist goldig.
Sucht er dabei Zeit zu gewinnen oder ist das normal bei ihm? In S-H wuerde er damit nicht mal Klassensprecher in der 9ten werden…
Das BMVg hat schon Spitzenleute!
Gut nachgehakt, TW!
MikeMolto | 20. Juni 2016 – 17:15:
„Die ‘ahem’-Sprache des Hr Flossdorf ist goldig. …“
Ja, der Oberst i.G. und spätere Generalmajor Widder war da schon ein anderes Kaliber. Leider finde ich das bei „Rudis Tagesschau“ verwendete BPK-Video zu Milchpulver(?) und Tschernobil nicht.
Hans Schommer
Wie wäre es mit einem Blick ins Gesetz?
§15 nimmt die Bundeswehr von den Kernbestimmungen des KWKG aus.
§11 nennt das BMVg als Genehmigungsbehörde für den Bereich der Bundeswehr. Ich sehe nicht, wer hier sonst noch der Bundeswehr Genehmigungen zu erteilen hätte.
Für alle, die einfachen Soldaten am Zeug flicken wollen, empfehle ich §5, da diese ja wohl bei einem Auslandseinsatz „unter Aufsicht eines anderen“ tätig werden.
@T.W.
Das ganze an sich ist ja schon haarsträubend genug aber wenn man Sie darauf aufmerksam machte (wer eigentlich?), das Sie „zu hart und nicht fair“ mit der Sprecherin des Wirtschaftsministeriums umgegangen sind, frage ich mich ernsthaft in welcher Welt wir leben.
Das ist eine Pressekonferenz und kein Streichelzoo.
Bei den Ausflüchten, die da regelmäßig von den Sprechern kommen, ist es kein Wunder wenn jemand mal zähneknirschend nachhakt.
Presseauswertung müsste eigentlich dazu führen, das die Ministerien handeln und näher am Bürger wären.
In der Realität sind sie aber ganz weit weg davon; generell ist man fern ab jeder Realität in manchen Bereichen.
Eine Demokratie wird wohl die Frage eines Journalisten aushalten müssen und können. Wenn den Herrschaften das schon zu viel ist, sollen sie ihren Stuhl halt räumen.
Ich kann nur sagen, dass so etwas ganz gut die Attraktivität des Berufes widerspiegelt.
Da wünsche ich Vdl jetzt schon viel Spaß genügend Hauptleute zu finden die gern länger Teil dieses Systems sein möchten.
Müssen jetzt Panzerfahrer der Bundeswehr bei Märschen mit Ermittlungen der Polizei rechnen, weil diese Fahrzeuge ja nicht der Straßenverkehrsordnung entsprechen?
Kennt jemand den Begriff Schilda noch?
ede144 | 20. Juni 2016 – 19:51:
„Müssen jetzt Panzerfahrer der Bundeswehr bei Märschen mit Ermittlungen der Polizei rechnen, weil diese Fahrzeuge ja nicht der Straßenverkehrsordnung entsprechen? … “
Ja – das ist aber nun wirklich nix Neues. Den Zettel bekommt zunächst mal der Halter – die Kompanie, vertreten durch den Chef. Der muss dann weiter ermitteln.
So kenn ich das jedenfalls noch.
Hans Schommer
SvD | 20. Juni 2016 – 18:52
Einfach immer mal die BPK unter,
http://www.jungundnaiv.de/,
anschauen. Kommt immer am nachfolgenden Tag !
Da sieht jeder in Bildern und im Ton das Kasperletheater !!
Obwohl ich TJ nicht immer Recht gebe !
Naja, ganz so einfach ist es nicht:
1. Die deutschen Ausfuhrbestimmungen kennen (in einer Liste) Embargo-Länder, in die der mit der Kontrolle beauftragte Zoll sowohl Waffen wie Munition nicht die Bundesrepublik nicht ‚ausreisen‘ läßt. Hier ist nach geltender Rechtslage die Genehmigung eines Sts aus dem BMWi erforderlich.
2. In der fraglichen Verordnung wurde („aus Bürokratie-abbauender Sicht“) die Bundeswehr mit einer ursprünglichen Dauerausnahme gestrichen, „weil nie in Anspruch genommen“. – Das ganze fiel erstmalig bei der Verlegung von Soldaten in die Zentralafrikanische Republik auf (https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/04/2014-04-08-mandat-eufor-rca.html).
3. Nun kann man trefflich spekulieren, warum das Thema noch immer schwelt, wohl auch weil der BMWi seine Sicht des Waffenexportes unterstreichen will, auch wenn es der Bundeswehr im Einzelfall das Leben erschwert (und in der Tat die Waffen nach dem Einsatz wieder nach Deutschland zurückgeführt und eben nicht ‚exportiert‘ werden).
@ Mannerheim
Wenn die Waffe durch Schludrigkeit oder Kampfhandlungen verloren ging oder zerstört wurde, jedenfalls nicht mehr nach Deutschland zurückgeführt wurde: Gilt sie dann als exportiert und wenn ja, was dann?
@ede144:
Ich empfehle, die §19 Abs. (2a) sowie §70 Abs. (4) StVZO i.V.m.
https://de.wikipedia.org/wiki/Marschkredit
zu konsultieren.
Mit Verlaub, ich denke, blinder Sarkasmus hilft uns nicht weiter.
@all:
Bin kein Experte, aber von Ausfuhr/Export spricht man doch, sofern Waffen verkauft oder überlassen werden oder nicht? Das hebt Zollverfahren natürlich nicht auf, aber hier bewegt man sich m.E.n. eher im Rahmen des §4 KrWaffKontrG.
Beste Grüße,
Andreas
Die Diskussion allein ist schon ein Witz. Für die „Sache“ endet scheinbar auf der Arbeitsebene…..
@ Mannerheim | 20. Juni 2016 – 20:10:
Vielleicht mal einen Bezug zum Post herstellen? Das würde es den Kommentatoren einfacher machen, darauf einzugehen. Gute Beispiele dafür gibt es reichlich.
Nix für ungut – Hans Schommer
@ Carabas | 20. Juni 2016 – 20:24 :
wenn die Waffe durch Schludrigkeit oder Kampfhandlungen verloren ging oder zerstört wurde, jedenfalls nicht mehr nach Deutschland zurückgeführt wurde: Gilt sie dann als exportiert
Nein.
wenn ja, was dann?
Als Verlust.
@Andreas | 20. Juni 2016 – 20:28
Für die maßgebliche AWV gilt die Legaldefinition von Ausfuhr in § 2 Abs. 3 Nr. 1 AWG: „Ausfuhr ist die Lieferung von Waren aus dem Inland in ein Drittland“.
Nix mit Ausfuhrzweck oder Verkauf oder Überlassung. Die Ortsveränderung über die Grenze ist alleiniges Kriterium.
Daher Ausfuhr. Daher genehmigungspflichtig, aber auch genehmigungsfähig.
Da kann man nur zwei Bewohner eines kleinen Dorfes zitieren: „Die spinnen die….W“
@Sachlicher: So einfach ist die Sache zollrechtlich nicht.
@Andreas
Ganz so sarkastisch ist das nicht. In einem anderen Forum diskutiert man gerade das Anbringen von Marschflaggen an Fahrzeugen und das eine Kreispolizeibehörde der Meinung ist, das dadurch die ABE erlischt.
Der Irrsinn ist simtomatisch
@Ede144
Ihre Angaben sind recht vage. Wird das diskutiert, oder ist diese Behörde tatsächlich tätig geworden? Ist sie tätig geworden im Sinne von „ein überforderter Mitarbeiter hat einen Soldaten dumm angeredet“ (Was auch fragwürdig wäre, beides, die Überforderung und die Anrede.), oder im Sinne von „die Behörde hat einen Vorgang eingeleitet“, möchte also zukünftig Kolonnenfahrten grundsätzlich unterbinden, was übrigens auch den KatS beträfe, der ja wohl im Büro neben der Kreispolizeibehörde sitzt und meistens zum selben Organisationsbereich gehört?
Ich denke @Ede144 ist gedanklich bei der PI Cuxhaven. Die sich pünktlich zur EM kritisch zu den kleinen Aufsteckfähnchen an Seitenscheiben geäußert hat. Man schreibt im Flyer von „unzulässig“.
Und ua. Prof. Müller (Jurist, Fachautor Verkehrsrecht, Hochschule der Sächsischen Polizei) springt auf und leitet aus der Gefährlichkeit der Fahnen ein Erlöschen der BE her: https://goo.gl/Bm1g3W
Richtig, @Ede144?
@Tom: Wenn Ausfuhr die Lieferung ist, dann ist das Mitnehmen von Waffen durch BW-Soldaten keine Ausfuhr, weil die Waffen werden nicht an jemand anderes geliefert(ausgeliefert), sondern die Soldaten führen diese nur mit. Nach ihrer Definition liegt keine Ausfuhr vor!
Das Ganze ist ein Schildbürgerstreich und zeigt, wie schlimm es um die Bürokratie in Deutschland steht, wenn gegen Deutsche Soldaten ermittelt wird, die im Auftrag von Regierung und BT in den Auslandseinsatz gehen und man in 2 Jahren nicht in der Lage ist, diesen Schildbürgerstreich zu beseitigen ist die mehr als peinlich.
Daß die Sprecherin des Wirtschaftsministeriums keine Ahnung hatte, obwohl Herr Wiegold ja schon eine Anfrage gestellt hatte an das Außenwirtschaftsamt, zeigt, daß das Wirtschaftsministerium schlecht organisiert ist, weil nicht nur durch den Presseartikel, sondern auch durch diese Anfrage musste man gewarnt sein, daß bei Nichtbeantwortung mit Fragen in der nächsten BPK zu rechnen ist.
Und die Fragen in der BPK sind eher meist zu harmlos, angesichts der oft dummen Antworten, da verwundert es nur, daß nicht öfters mal als Steuerzahler argumentiert und aggressiv nachgefragt wird. Ich musste lachen über diese Nachfrage von Herrn Wiegold mit dem Steuerzahlerargument!
Ich glaube auch, daß es keine Kritik gegeben hätte an der Nachfrage, wenn es sich um einen Sprecher, und nicht um eine Sprecherin, gehandelt hätte. Aber ich meine, wenn eine Frau als Regierungssprecherin oder Sprecherin eines Ministeriums arbeitet, dann weiß man, daß man jederzeit damit rechnen muss, von den Journalisten in die Mangel genommen zu werden und wer dies nicht will, gehört nicht auf einen solchen Posten. Und es kann nicht sein, daß die Regierung/Ministerin nur noch junge, hübsche Sprecherinnen schicken, die dann diese als Damen mit Samthandschuhen angefasst werden müssen.
Jetzt weiß ich auch warum deutsche Jagdflieger bisher in keinem Einsatz Bomben geworfen haben – es bestand keine Ausfuhrgenehmigung!
Wir haben damals (Mitte/Ende 2006) auch G3ZF mit nach Afghanistan genommen. War kaum ein Problem, ausser am Flughafen die Szene (vor der Sicherheitskontrolle):
„Bitte alle Gepäckstücke auf das Band.“
„Da sind Gewehre drin.“
„Lassen sie es erstmal durchlaufen, wir schauen dann, was damit ist.“
…
„Da sind ja Gewehre drin, die können Sie aber nicht als Handgepäck mitnehmen.“
Ende vom Lied war dann, dass die Dinger halt noch in den Bauch gewandert sind und dann als erstes in Termez wieder entgegen genommen worden.
@ Mausschubser | 20. Juni 2016 – 22:39
: So einfach ist die Sache zollrechtlich nicht.
So schwer aber auch nicht.
Das Problem hat doch Hr Wiegold hervorragend herausgearbeitet: Da bekundet ein Amt Regelungswillen -mal ganz gleich, ob sinnhaft oder nicht- und bekommt das 2 Jahre lang nicht umgesetzt und weiß das in Person der Sprecherin noch nicht einmal.
@Kolonnenfahne
Vielen Dank @Tom, also Latrinenparole. Wer hier Probleme finden will: Zumindest die Fahnen, die ich kenne, werden durch Reibung und Schwerkraft gesichert. Man(n, Frauen kommen nicht auf solche Ideen, hätte meine Großmutter gesagt. Also glücklich, wer auf die gegenwärtige Spitze blickt.) könnte hier Redundanz durch eine Kette mit Splint einfordern, jährlich aktenkundig zu prüfen.
____________
@Ede144: Missverständlicher Sprachgebrauch: „Kreispolizeibehörde“ legt eine kommunale Stelle nahe.
@all
Jetzt gibt es eine Antwort vom Wirtschaftsministerium, habe ich oben nachgetragen.
(Und die Debatte über Fähnchen an Autos haben wir durch, oder?)
Danke fürs Update, Herr Wiegold.
Merkwürdig.
Gestern sprach Herr Flosdorff davon dass es „zurzeit auf der Basis von Sammelgenehmigungen geregelt“ wird. Und heute schreibt das Wirtschaftsministerium dass „für diese Embargoländer … eine individuelle Genehmigung erforderlich“ ist.
Finde den Fehler. ;-)
@Tom 20.06. 23:56
Richtig, weil in anderen Foren, die auch in öffentlichem Auftrag unterwegs sind, voll auf den Zug aufgesprungen wird.
@MHDD
Kreispolizeibehörde ist in NRW die Polizei bei der im Kreis der Landrat der Chef und Innenminister Jäger der Chef aller Polizisten ist. Also keine kommunale Stelle sondern Landespolizei
@ede144
Wenn in anderen Foren … voll auf den Zug aufgesprungen wird, ist das hier nicht nötig. Die Erörterungen über Kreispolizeibehörden, Fähnchen und anderes stellen wir hier bitte ein. Danke.
@ Tom
Die Allgemeinen Genehmigungen können von der BW (und jedem anderen auch) genutzt werden. Allerdings nicht für Ausfuhren in Waffenembargoländer. Daher finden die Sammelgenehmigungen anwendung und dem ist auch tatsächlich so.
@Tom:
Sie haben mich jetzt vollends verwirrt.
Das AWG spricht von Ausfuhr als „Lieferung“, also einer Leistung, die mit Leistungserbringer und Leistungsempfänger verbunden ist. Das trifft auf einen Soldaten, der seine eigene Waffe in den Einsatz mitnimmt oder dort empfägt, nicht zu.
Dagegen spricht das KrWaffKontrG im §4 von „Beförderung“; ein Begriff, der auch im AWG fällt, aber im §2 nur im Zusammenhang mit der Durchfuhr von Waren.
Und zu guter Letzt gibt es noch den Begriff „Verbringung“, der aber nur im Zusammenhang mit der EU fällt (§2 Abs. 21 AWG).
Hoffe, jemand kann mich da aufklären.
Beste Grüße,
Andreas