DroneWatch: Aus dem Laden in den Einsatz
Während in Deutschland Ministerium, Beschaffungsamt und Marine seit Jahren eine – bislang ergebnislose – Diskussion führen, ob und mit welchem unbemannten Fluggerät deutsche Kriegsschiffe ausgerüstet werden könnten, probieren die Niederlande einfach mal was aus. Die Fregatte Van Amstel bekam eine handelsübliche Drohne aus dem Laden, einen Quadcopter (Foto oben) für ihren Einsatz im Mittelmeer an Deck gestellt, berichtet das niederländische Verteidigungsministerium. Damit könnten vor allem Boote mit in Seenot geratenen Flüchtlingen oder Migranten erst einmal aus der Luft inspiziert werden, ehe die Boote der Fregatte heranfahren:
Na een eerste inspectie door de drone kunnen de RHIB-motorboten van de Van Amstel de migrantenbootjes veiliger benaderen. De Van Amstel heeft geen boordhelikopter mee. De hangaar en het helikopterdek dienen om eventuele migranten op te vangen. De drone, gewoon verkrijgbaar op de markt, maakt zo toch inspecties vanuit de lucht mogelijk.
(Nach einer ersten Inspektion durch die Drohne können die Starr-Schlauchboote der Van Amstel die Migrantenboote sicher anfahren. Die Van Amstel verfügt nicht über einen Bordhubschrauber. Der Hangar und das Flugdeck sind für die Unterbringung von Migranten vorgesehen. Die Drohne, handelsüblich verfügbar, macht so Inspektionen aus der Luft möglich.)
Keine Goldrandlösung – aber pragmatisch. Aber vermutlich bei der Deutschen Marine aufgrund von Vorschriften nicht so einfach umsetzbar? Nun gut, es ist natürlich kein System Aufklärung und Identifizierung im maritimen Einsatzgebiet (AImEG) nach deutscher Vorstellung…
(Foto: defensie.nl)
Bei der deutschen Marine gibt es auch schon seit längerem eine gleiche Forderung nach einem System, mit dem Boardingteams ein Schiff vor dem „Betreten“ schnell und einfach mal anschauen können.
Der entsprechende „Einsatzbedingte Sofortbedarf“ (ESB) quält sich seit längerem durch die ministerielle und Beschaffungsbürokratie und wird (wette einen guten Rotwein) an der Tatsache scheitern, dass ein Gerät wie eine DJI Phantom dann eine Zulassung des LuFABw (Luftfahrtamt der Bundeswehr) bräuchte.
Und wenn ein EuroHawk das schon nicht schafft……
Das nenne ich mal ein tolles Beispiel für „Off-the-shelf“-Beschaffung und einfach mal Einsatzerfahrung machen, nur halt leider nicht in Deutschland, sondern bei unseren holländischen Nachbarn. Die wissen, wie man’s macht…!!! Wir in Deutschland reden und zerreden lieber jahrelang darüber und beschaffen am Ende ein Ding, das keiner will und braucht, weil es schon vor der Einführung zum alten Eisen gehört…
„Aber vermutlich bei der Deutschen Marine aufgrund von Vorschriften nicht so einfach umsetzbar?“ Der Grundsatz lautet: Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist zunächst und grundsätzlich erlaubt.“ Diesem Grundsatz folgend ist stets zu prüfen, ob nicht gegen bestehende Vorschriften (aller Art) verstoßen wird. Wenn nein – machen. Wenn ja – entsprechende Ausnahmeregelungen schaffen. So haben wir das bei der HFla im Zusammenwirken mit der Marine (Schießen mit GEPARD von Landungsbooten, Schießen auf Ponton mit Hubschrauberscheibe im Seegebiet Ostsee, Speedbootbekämpfung etc.) stets mit Erfolg praktiziert.
Ging alles – es musste nur angepackt werden.
Hans Schommer
Aber jetzt arbeiten die Niederländer ja enger mit uns zusammen dann lernen die mal von uns dass sowas nicht ok ist und ihr ganzes Schiff wenn nicht sogar die Menschheit gefährdet.
@Hans Schommer
Stimmt, aber das BWB (ja, ich weiss, dass es jetzt BAAINBw heißt, aber das macht es auch nicht besser) wird von Beamten regiert. Die sind nicht an schnellen und pragmatischen Lösungen interessiert, sondern an einem korrekten Verwaltungshandeln (Pause wegen Lachanfall).
Und das LufABw schlägt in Sachen Bürokratie und Vorschriften alles. Also wird für die Zulassung einer handelsüblichen Spielzeugdrohne fast derselbe Aufwand betrieben wie für einen EuroHawk.
Und genau deswegen bekommen die Soldaten nicht das, was sie brauchen, obwohl es auf dem Markt verfügbar ist und nur einen Bruchteil kosten würde.
Einfach mal ausprobieren. Ich pack meinen Quattrocopter das nächste mal einfach mit in die Kiste.
Mal schauen was passiert…
@Toni
Läuft unter private Ausrüstung. Also kein Ersatz bei Verlust usw. Allerdings würde ich die Frequenzen mit vorher vom S6 (oder wie das bei der Marine heißt? )prüfen lassen. Hatten im Einsatz verschiedene Beispiele, bei dem die persönliche Ausrüstung deutlich über die Bekleidung hinausging.
pi
LTC0815 | 08. Juni 2016 – 19:50:
“ @Hans Schommer
Stimmt, aber das BWB (ja, ich weiss, dass es jetzt BAAINBw heißt, aber das macht es auch nicht besser) wird von Beamten regiert. Die sind nicht an schnellen und pragmatischen Lösungen interessiert, sondern an einem korrekten Verwaltungshandeln (Pause wegen Lachanfall). …“
Auf der truppengattungsspezifischen Kooperations- und Arbeitsebene hab ich das aber anders erlebt. Egal ob Betrieb eines GEPARD in Brasilien oder „Abschiedsschießen“ mit dem FlakPz in Lütjenburg – beides nach der Außerdienststellung des WaSys – die Fachabteilung HFla des BWB hat uns stets in vorbildlicher Weise unterstützt. Und auch Papiere mit Unterschrift bereitgestellt, welche durchaus als die „Hand unter unseren Hintern“ bezeichnet werden dürfen. Dieser „Truppe“ lass ich nichts schlechtes nachsagen!
Auf der anderen Seite aber: Bei einer NATO ADA-Tagung in Brüssel hat mir ein offensichtlich größenwahnsinniger BWB-Spitzenbeamter frechweg in’s Gesicht gesagt, dass man im BWB wesentlich besser als in AusbZ oder im HA wisse, welchen Anforderungen die Ausrüstung für die zukünftige Aufgabenerfüllung zu genügen hätte.
Was will ich damit deutlich machen: Differenzierte Betrachtung ist auch bei der Rückschau geboten. Verallgemeinernde Urteile sind oft ehrabschneidend – und das ist m.E. nicht tolerabel.
Hans Schommer
Die Bundeswehr-Mikado ist wahrscheinlich ungeeignet. Nicht seewassertauglich, schwimmfähig und für Marine-Personal zugelassen…
Oder es gibt wieder Bedenken, wegen Zulassung und Rechtssicherheit. Was ist, wenn jemand die Bilder des Videostreams abfängt? Recht am eigenen Bild (der Flüchtlinge).
Aber keine Angst, bald gibt es ein Projekt für ein Fluggerät; autonom, mit Einbindung in die Gefechtsstandsysteme der Schiffe und SAP…
Ein schönes Konzept welches die Niederländer dort fahren.
„Einfach einmal ausprobieren“ ist etwas was in der BW dann leider doch völlig unvorstellbar ist. Der grobe Ablauf müsste der folgende sein
Forderung->
Bedarfsermittlung->
Arbeitsgruppe berufen->
Lasten/-Pflichenheft erstellen->
Gelder bewilligen->
Beschaffen->
Einzel/-Stückprüfung->
WTD/GPS Prüfung->
Aufnahme in SAP->
Truppenerprobung->
Einsatzerprobung->
10 Jahre ins Land gegangen->
veraltet und neu Beschaffen.
Das ist die Reihenfolge eines Laien der nicht in der Ämter/- Ministerialebene sondern am Endprodukt arbeitet, also verzeiht mir etwaige Fehler und ein gewisses Maß an Ironie.
Schade ist das die BW gerne schnell, schlagkräftig, dynamisch und professionell sein will, es sich aber selbst durch den extremen Verwaltungsakt hinter allem verbaut.
Die Marine bekommt erst dann eine taktische Drohne, wenn das Heer eine neue hat.
Sonst wird der GI künftig zu keinem Lodenmantelgildetreffen mehr eingeladen.
@ klabautermann | 09. Juni 2016 – 11:18
1+ mit Sternchen
Genau das ist das Problem. Diese Tirade hab ich hier in Nordholz, wenn auch nur am Rande, mit der Schiebeldrohne beobachten dürfen. Was man da, ja man muss sagen, abgezogen hat, darf man echt keinem erzählen.
Heer: „Oh schau, Marine bekommt Drohne, will auch!“
Marine: „Ja aber, aber die ist doch….“
Heer: „Marine! Jetzt seits aber still, wir kaufen mehr davon, wir bestimmen die Rahmenbedingungen!“
Marine: „Seufz….“
Heer: „Hmm, nee, doch irgendwie nicht… lassen wa ma sein.“
Marine: „Stöhn…“
Beschaffer: „Ok, Heer will nicht, Marine will zu wenig, also gibbet nix!“
Marine: „……..“
Ja es ist überspitzt, aber so in der Art lief das Spiel.
Wenn man bedenkt das die Drohne eigentlich integraler Bestandteil des Waffensystems Korvette sein sollte… Einfach nur noch eine Farce.
@Simon K
Hihi, was glauben Sie wohl, warum ich diesen Kommentar geschrieben habe…….als ehemaliger RL III5 habe ich dieses Spielchen bereits 2 mal „erlebt“……solange LUNA noch fliegt ist die Marinedrohne eben eine hinnehmbare Fähigkeitslücke………basta.
@ klabautermann | 09. Juni 2016 – 12:10
Agree… man hört ja auch ständig von den LUNA Drohnen die den Einsatzraum einer Korvette aufklären… wer braucht da schon ne eigene Drohne für die Marine?! *augenroll*
/SCNR
@ klabautermann: Eine traurige aber offenbar wahre Logik. Sagte da etwa schon während der in 2011 aufgehobenen Marinehubschrauberausschreibung mit dem falschen Sieger Einer „ … nach dem das Heer den NH90-TTH weiterhin fliegen wird, ist der NH80 NGEN (= SEA LION) als Marinehubschrauber eben eine hinnehmbare Fähigkeitslücke ..… basta.“?
Bei schönem Wetter mag dieses Ding ja funktionieren, aber schon mittlere Windstärken dürften genügen, um eine handelsübliche Kameradrohne davonzublasen. Dazu noch Dauereinsatz in salzhaltiger Luft. Einen Versuch mag es wert sein, aber die Dauerlösung ist dies mit Sicherheit nicht.
@ klabautermann, Nachtrag:http://augengeradeaus.net/2016/02/entscheidung-fuer-marinedrohne-marktverfuegbarer-hubschrauber-ab-ende-2021/comment-page-1/#comment-228171
@Vtg-Amtmann
Es hat schon seine Gründe warum ich mich zu einem Zyniker entwickelt habe ;-)
Das Thema K130 und Drohne hatte ich – fast auf den Tag genau – 10 Jahre „an der Backe“ (neben „einigen“ anderen natürlich) über drei Verwendungen/Ebenen hinweg.
Solange sich Heer und Lw einig sind, dass die Marine in Sachen „Luft“ am Ende des Tampens gerade mal so mitgeschleift wird, wird sich da in 100 Jahren nichts ändern. Und die sind sich einig: Beat Navy
Selbst die Kriegsmarine war damals weiter ;)
Gut zwar keine Drohne, aber ein Kleinst-Tragschrauber zur Observation von Zielen zum Einsatz auf U-Booten: https://de.wikipedia.org/wiki/Focke-Achgelis_Fa_330
@Uwe F.
„Bei schönem Wetter mag dieses Ding ja funktionieren….“
Dann ist das ja schon mal 100% mehr als jetzt und für schlechtes Wetter kann man dann eine andere beschaffen.
Die Goldrandlösungen bringen uns grundsätzlich nicht weiter.
„….. aber schon mittlere Windstärken dürften genügen, um eine handelsübliche Kameradrohne davonzublasen.“
Auch dafür gibt es Kauflösungen, man muss nur beschreiben was man will!
“ Dazu noch Dauereinsatz in salzhaltiger Luft.“
Wenn es nicht mehr funktioniert, dann schmeißt man sie halt weg.
“ Einen Versuch mag es wert sein,,…“
Stimmt
„…. aber die Dauerlösung ist dies mit Sicherheit nicht.“
Braucht kein Mensch