Nachts sehen die Tornados jetzt was (Neufassung)
Die deutschen Tornado-Kampfjets, die Aufklärungmissionen gegen die ISIS-Terrormilizen über Irak und Syrien fliegen, sind mit der nötigen Technik zur Nutzung von Nachtsichtbrillen nachgerüstet worden und damit zu Nachflügen auch im nicht einheitlich kontrollierten Luftraum über Syrien einsetzbar. Das teilte das Einsatzführungskommando der Bundeswehr am (heutigen) Montag mit. Bereits in der Nacht zum Montag hätten die Maschinen von der türkischen Airbase Incirlik ihren ersten Nachtflug absolviert. Kern der Umrüstung war nach Bundeswehrangaben der Austausch von weißen und roten Leuchtdioden im Cockpit, damit die Blendwirkung herabgesetzt wird. Vor dem Technik-Upgrade hatten Pilot und Waffensystemoffizier in den Maschinen keine Nachtsichtbrillen (Night Vision Goggles, NVG) nutzen können, da die Cockpitbeleuchtung in der modernsten Version der Tornados zu stark blendet. Hintergrund ist die Avionik-Ausstattung mit der Bezeichnung ASSTA 3, die in den eingesetzten Tornados eingerüstet ist und wegen Helligkeit und Blendwirkung bisher keinen Einsatz der NVG erlaubte. Die Helligkeit vor allem der roten Leuchtdioden wurde durch die Nachtsichtbrillen noch verstärkt.
In Regionen mit funktionierender Luftraumkontrolle seien Nachtsichtbrillen nicht erforderlich, hatte die Luftwaffe bei Bekanntwerden der Einschränkungen erläutert. Über Syrien müsste jedoch wegen fehlender Luftraumkontrolle und der hohen Zahl verschiedener Kampfjets im Luftraum abgedunkelt und mit diesen NVG geflogen werden, um andere Flugzeuge – oder auch auf das Flugzeug abgefeuerte Raketen – rechtzeitig erkennen zu können. Damit waren Nachteinsätze der deutschen Aufklärer über ISIS-Gebiet in Syrien bislang nicht möglich, waren aber nach Angaben der Bundeswehr bislang von der US-geführen Operation Inherent Resolve auch nicht angefordert worden.
(Foto: Tornado-Pilot mit NVG – Bundeswehr/Falk Bärwald)
Mein Dank an den Hausherrn und alle hier im Forum für die sachliche Berichterstattung und die allseits engagierte und kenntnisreiche Mitwirkung.
Wer einen von fachlichem Wissen wenig belasteten Artikel sowie dazu kenntnisferne und unsachliche Kommentare gönnen möchte, möge sich in der FAZ online von heute folgenden Beitrag gönnen: „Bundeswehr-Tornados können jetzt auch nachts fliegen“.
BZ für AG!
Klassenunterschied!
Bereits seit 1986 flog, der nun jetzt pensionierte Heerespilot, mit NVGs durch die Republik, das Ausland, die Einsatzländer.
Tape und Abdeckkappen waren zunächst die Wahl um die roten Lampen zu bändigen.
Dann weitere Modifizierungen (NVG kompatible Cockpit-/ Lfz-Beleuchtung, neuere Biv-Brillen ….Omnibus IV usw.., ( Ja,…ich bin immer noch in den 80er und 90 Jahren).
NVG ist der Standard-Nachtflug, viel Training, viele Einsätze (Somalia, IFOR, SFOR, KFOR, ISAF…..).
Und nun gibt es eine Debatte über NVG-Nachtflugfähigkeit von Tornados der Deutschen Luftwaffe?
Das fühlt sich an wie jemand der meint, daß er jetzt das warme Wasser neu erfinden wird.
Die Luftwaffe braucht halt immer ein wenig länger um „Mitspielen“ zu können.
(Und damit meine ich nicht die Operateure)
Und das macht traurig.
Es spiegelt erneut wieder, wie groß die Kluft zwischen Einsatzanforderungen gestellt durch die Fachleute und der Wahrnehmung dieser Voraussetzung durch die „Pflichttor“ Dienstpostenbesetzer ist.
Vielleicht nochmal zu den NVGs und dem „Blenden“.
Wenn ich eine Kompaktkamera auf die Sonne neben einem Turm richte, wird die Kamera geblendet und man sieht auf dem LCD nur noch einen weißen Kreis mit schwarz drumherum, der Turm und der Himmel sind allesamt schwarz und nicht mehr zu erkennen. Aber derjenige, der nun auf das LCD mit der weißen Fläche schaut wird nicht geblendet, aber natürlich er kann darauf trotzdem nichts mehr sinnvolles erkennen.
So ist es bei den NVGs dann auch. Die eingebauten Displays blenden den Träger nicht, da sie eine Maximalhelligkeit haben, die unabhängig vom eingehenden Licht ist. Wenn aber das NVG „geblendet“ ist, erkennt man in dem Bild natürlich nichts sinnvolles mehr.
Tatsächlich arbeiten aktuelle NVGs ausschließlich im Infrarotbereich. Und es gibt dafür rote LEDs, die tatsächlich NVG kompatibel sind. Man kann ja z.B. nicht die HDD Bildschirme ausschalten oder dort alle roten Symbole/Pixel deaktivieren. Das wäre unbenutzbar. Also müssen die Geräte entsprechende rote Lichtquellen nutzen bzw. entsprechend umgerüstet werden. Dies sind z.B. bei Pushbuttons oft nur spezielle Filterfolien in den Tastenkappen, die sogar normale Glühbirnen tauglich machen können. Wo unkontrollierter Lichtaustritt passieren könnte, empfiehlt es sich die ganze Lichtquelle umzurüsten und z.B. eine Glühbirne durch eine LED zu ersetzen.
Noch ein Fun-Fact: Der NVG Standard MIL-STD-3009 (übrigens frei verfügbar) verlangt sogar, dass NVG taugliche Lichtquellen ein mindestmaß an IR Licht der entsprechenden Wellenlänge emitiert, damit die Lichtquellen (ohne zu „blenden“) in den NVGs sichtbar sind. So kann man dann z.B. das Blinken der roten Attention Getter erkennen, die beim Blick nach draußen vorne noch im Sichtfeld der NVGs sind. Ohne das würde man sie nicht bemerken (weil das NVG Displays ja die Sicht verdecken), was ein Sicherheitsproblem ist.
Bei der heutigen RegPK bestätigte der Sprecher des BMVg, dass die beiden Nachtflüge Missionsflüge im Auftrag des CAOC waren.
Man werde auch künftig, sofern nötig, nachts fliegen.
Quelle: jungnaiv.de, Video der heutigen RegPk ab 43:00.
@ Memoria
Dann waren die Aussagen der bisherigen Bundespressekonferenzen zu dieser Sache eine glatte Lüge.
Leider gibt es anscheinend niemanden der den Sprechern ihre vorsätzlich falschen Antworten von den Vorwochen um die Ohren haut.
@Georg
Ankündigungen und Lügen sind doch nun in dieser Zeit die Markenzeichen des BMVg.
Nur gibt es niemand Kompetenten den es interessiert und nicht nur den Sprechern mal den ganzen Sermon anständig um die Ohren haut.
Erst wird der Öffentlichkeit vorgelogen, daß es keine Anforderungen für Nachtflüge gegeben hätte und diese ja auch gar keinen Sinn machen würden, dann erfolgen sofort nach der Umrüstung Nachtflüge und dann wird so getan, als seien es nur Testflüge und es haben keine Anforderungen gegeben und Nachteinsatzflüge seien weiterhin nicht zu erwarten, und jetzt stellt sich raus, daß es doch Nachteinsatzflüge auf Anforderung waren und es auch zukünftig Nachtflüge geben soll.
Auch die Behauptung, daß die Tagflüge der Schwerpunkt bleiben sollen glaube ich nicht. Vermutlich wird sich bald rausstellen, daß die Hälfte der Flüge nachts erfolgen.
Die Fehlereinsichtsfähigkeit im BMVg scheint weiterhin gleich Null zu sein!
Da darf man sich über Lügenpressevorwürfe usw. nicht mehr wundern, wenn die Regierung selbst ständig nicht die Wahrheit sagt!
@Closius
Mal wieder1+