Neues Afghanistan-Mandat: Künftig knapp unter 1.000 Soldaten – aber es bleibt bei Beratung

AFG_BW_CH53_Staublandung_2010

Für die Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan will die Bundesregierung eine Erhöhung der bisherigen Obergrenze von 850 auf künftig 980 Soldatinnen und Soldaten vorsehen – und damit knapp unter der psychologisch wichtigen Schwelle von 1.000 deutschen Soldaten am Hindukusch bleiben. Auch künftig soll das Mandat für die Beteiligung an der NATO-geführten Resolute Support Mission aber ausschließlich die Beratung afghanischer Sicherheitskräfte erlauben, erfuhr Augen geradeaus! am (heutigen) Mittwoch aus Regierungskreisen. Ein Kampfauftrag, wie er vor allem von Unionskreisen zur Absicherung von Schutzzonen für abgeschobene Flüchtlinge aus Afghanistan ins Gespräch gebracht wurde, ist damit endgültig vom Tisch.

Die Erhöhung um 140 130 Soldaten (faktisch mehr, weil zum Jahresende der Lufttransportstützpunkt in Termes in Usbekistan geschlossen wird und damit Dienstposten frei werden) begründet die Bundesregierung mit zusätzlichen Anforderungen an die Bundeswehr. So sollen erneut, wie in den vergangen Jahren schon dauerhaft, deutsche Soldaten eines NATO-Fernmeldebataillons am Hindukusch eingesetzt werden. Darüber hinaus müssen missionskritische Fähigkeiten und Aufgaben, die bislang von anderen Partnerländern gestellt werden, künftig von der Bundeswehr geleistet werden – so hatte die Luftwaffe bereits CH53-Hubschrauber für die medizinische Evakuierung nach Mazar-e Sharif verlegt, weil Dänemark seine Hubschrauber abgezogen hatte. Weitere Dienstposten sollen eine bessere Beratung als bisher ermöglichen.

Das Mandat wird außer bei der personellen Obergrenze nur in einem weiteren Punkt verändert: Die Beratung für afghanische Einheiten soll künftig auch während deren Operationen möglich sein. Bislang hatte der im vergangenen Jahr vom Bundestag gebilligte Text für den möglichen Einsatzraum eine Einschränkung enthalten:

Ausbildung, Beratung und Unterstützung durch die deutschen Kräfte finden in Kabul, Bagram und in Mazar-e Sharif, darüber hinaus in Einzelfällen und zeitlich begrenzt auch im übrigen Operationsgebiet statt.
Zeitlich begrenzte Einzelfälle sind:
– Begleitung der zu beratenden afghanischen Ebene durch deutsche Kräfte bei Besprechungen, Abstimmungsgesprächen, Truppenbesuchen, Dienstaufsicht und Konferenzen,
Die Begleitung der zu beratenden afghanischen Ebene durch deutsche Kräfte soll im neuen Mandat nicht mehr auf Besprechungen und ähnliches begrenzt werden. Hintergrund ist die für die Bundeswehr etwas peinliche Situation bei der vorübergehenden Eroberung von Kundus durch die Taliban: Da flogen dann deutsche Soldaten aus Mazar nach Kundus zur Beratung der afghanischen Armeeinheiten ein, und am gleichen Tag wieder aus – denn dann waren Besprechungen und Abstimmungsgespräche ja beendet. Die beratende Unterstützung der Afghanen soll damit auch in der aktuellen Lage am Ort des Geschehens möglich werden, was für andere Nationen ohnehin selbstverständlich ist.
Ansonsten wird es wohl bei dem bisherigen Mandatstext bleiben, und damit sind jegliche Kampfaufträge für die Bundeswehr am Hindukusch weiterhin nicht Teil der vom Parlament gebilligten Aufgabe. Eine Rückkehr zum Partnering wie vor ein paar Jahren, bei dem deutsche Soldaten auch aktiv in Kämpfe eingriffen, ist nicht geplant. Und damit dürfte sich auch die Debatte über eine Bundeswehr-Absicherung von Schutzzonen erledigt haben.

(Archivbild 2010: Deutscher CH53 GS-Hubschrauber bei einer Staublandung in Afghanistan – Bundeswehr/PIZ EinsFüKdo)