„Keine deutschen Soldaten an Kampfhandlungen in Kundus beteiligt“

Weil in den Berichten über die Auseinandersetzungen in Kundus seit Tagen immer wieder vom Einsatz von Spezialkräften der NATO die Rede ist und in einer Meldung auch Deutsche erwähnt wurden, war es Zeit für eine erneute, ganz konkrete Nachfrage. Und die offizielle Antwort von einem Sprecher des Verteidigungsministeriums am (heutigen) Donnerstagnachmittag: An den Kampfhandlungen in Kundus sind keine deutschen Soldaten beteiligt.

Nun waren, das hatte das Ministerium ja auch offiziell mitgeteilt, am Dienstag Soldaten der NATO-geführten Mission Resolute Support zu Abstimmungsgesprächen in Kundus, allerdings nur für einige Stunden. Als danach Berichte über auch deutsche Spezialkräfte aufkamen, war bei der gezielten Frage danach immer die Standardantwort, dass es zu Einsätzen von Spezialkräften keine Aussagen gebe… mit der jetzt vorliegenden Erklärung des Ministeriums beinhaltet jetzt die offizielle Auskunft, dass keine Kräfte des Bundeswehr-Kommandos Spezialkräfte (KSK) an der Seite von US Special Forces oder Afghanen in Kundus aktiv sind.

Das wäre, darauf weist das Ministerium auch hin, ohnehin nach dem Bundestagsmandat nicht möglich. Denn darin ist der Auftrag recht eindeutig abgegrenzt:

Auftrag der Resolute Support Mission (RSM) ist es, nach der Übernahme der vollständigen Sicherheitsverantwortung durch die afghanische Regierung bis Ende 2014 und dem Abschluss der ISAF-Mission die afghanischen nationalen Sicherheitskräfte auch weiterhin und darüber hinaus zu befähigen, ihrer Sicherheitsverantwortung nachzukommen. Dazu sollen sie vorrangig auf der ministeriellen und der nationalen institutionellen Ebene ausgebildet, beraten und unterstützt werden.
Neben der Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Sicherheitskräfte im Rahmen der Resolute Support Mission hat die Bundeswehr den Auftrag, über die Sicherung des von der NATO eingesetzten Personals hinaus, auch im zivilen Wiederaufbau eingesetztes Personal der internationalen Gemeinschaft im Notfall zu unterstützen (sogenannter „in extremis support“). Dieser Auftrag ist begrenzt. Er kann nur in Abstimmung mit der afghanischen Regierung, in der Regel unter Einbindung afghanischer Sicherheitskräfte und mit den in den Koordinationszentren der Speichen vorhandenen Kräften und Fähigkeiten durchgeführt werden.

Eine Unterstützung von afghanischen Sicherheitskräften in ihrem Kampf gegen die Taliban wäre damit nicht zulässig.

Nachtrag: Ein Leser weist mich auf zwei Fotos hin, die deutsche Soldaten am (heutigen) 1. Oktober in Kundus zeigen. Allerdings belegen auch diese Fotos eher die heutige BMVg-Information, dass es erneut Abstimmungsgespräche in Kundus gegeben habe (siehe dazu auch in den Kommentaren):

Ein AP-Foto – offensichtlich mit falscher Bildunterschrift: Afghanistan’s security forces guard the highway between Balkh province to Kunduz city, north of Kabul, Afghanistan, Thursday, Sept. 1, 2015. (Diese Bildunterschrift findet sich auch in der AP-Datenbank, obwohl das Foto ganz offensichtlich nicht am Highway in Balkh entstanden ist.) Auf diesem Bild ist in der Vergrößerung auch ein Deutscher zweifelsfrei erkennbar.

Ein Reuters-Foto, NATO troops drive past in a military vehicle in Kunduz city, Afghanistan October 1, 2015. Ein Soldat ist, nicht zweifelsfrei aber sehr wahrscheinlich, als Bundeswehrsoldat zu erkennen.

Beide Bilder widersprechen erst mal nicht der BMVg-Aussage.