G36: Verteidigungsministerium erhöht juristischen Druck auf Heckler&Koch
Im Streit um die Präzisionsprobleme beim Bundeswehr-Sturmgewehr G36 hat das Verteidigungsministerium sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich neue Schritte gegen den Hersteller Heckler&Koch eingeleitet. Das Ministerium habe sich im Zusammenhang mit bereits eingestellten Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Rottweil gewandt. Außerdem gebe es eine Mängelrüge wegen möglicher Gewährleistungsansprüche an das Unternehmen in Oberndorf am Neckar, bestätigte ein Sprecher im Kern einen Bericht der Bild am Sonntag (Link aus bekannten Gründen nicht).
Hintergrund beider Schritte ist eine neue Bewertung der Frage, ob Ansprüche wegen möglicher Fehler beim bereits seit 1995 ausgelieferten Gewehr verjährt sind. Das hatte die Prüfgruppe ‚Geschäftsbeziehungen im Geschäftsbereich BMVg mit der Firma Heckler&Koch im Zusammenhang mit dem G36′ (eine Liste der Arbeitsgruppen/Kommissionen hier) im Verteidigungsministerium untersucht und war offensichtlich zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Verjährung deshalb ausgeschlossen sein könnte, weil auch in jüngster Vergangenheit weitere Gewehre dieses Typs geliefert wurden.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Rottweil im Jahr 2011 waren eingestellt worden. Die Behörde ermittelte nach einem Bericht des Südwestrundfunks wegen Betrugs: Heckler&Koch solle, so ein anonymer Vorwurf, die technische Abnahme des Gewehrs so manipuliert haben, dass eine mangelnde Präzision bei Hitze den Bundeswehrprüfern nicht aufgefallen sei.
Der etwas komplizierte Zusammenhang ergibt sich aus der Zusammenfassung in der Genese Gewehr G36 für die Ministeriumsspitze (das ist das Papier, aus dem u.a. auch der Versuch einer Einschaltung des Militärischen Abschirmdienstes hervorgeht):
Am 8. Juli 2011 wurden Behauptungen zu Präzisionsverlust bei Erhitzung des Gewehrs G36 erstmals durch das Referat ES [Ermittlung in Sonderfällen, T.W.] an die Hauptabteilung Rüstung weitergeleitet. Verdachtsmomente im Hinblick auf strafrechtlich relevantes Handeln waren nicht nachweisbar. Am 25. Januar 2011 wurde der damalige Staatssekretär Wolf über den Inhalt eines anonymen Schreibens informiert, nach dem unter einseitiger, extremer Hitzeentwicklung angeblich Mängel beim Sturmgewehr G36 auftreten können, die, sollte dies zutreffen, Leib und Leben der Soldatinnen und Soldaten gefährden könnten. Staatssekretär Wolf empfahl dem damaligen Staatssekretär Dr. Otremba, eine Bewertung der Hauptabteilung Rüstung herbeizuführen.
Da die Staatsanwaltschaft Bonn bereits ein Ermittlungsverfahren in anderem Zusammenhang unter anderem gegen Verantwortliche des Unternehmens Heckler&Koch führte, hatte ES mit Billigung Staatssekretär Wolf auch den vorgenannten Sachverhalt der Staatsanwaltschaft Bonn am 1. Februar 2011 zur Kenntnis gegeben.
Mit Schreiben vom 29. Juni 2011 hatte die Staatsanwaltschaft Rottweil ES mitgeteilt, dass das o.g. anonyme Schreiben nunmehr dort vorliege und um Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit dem angeblich mängelbehafteten Sturmgewehr G36 des Unternehmens Heckler&Koch gebeten. Die zu diesem Zweck von ES mit Schreiben vom 8. Juli 2011 eingeschaltete Hauptabteilung Rüstung teilte mit Schreiben vom 15. Juli 2011 unter anderem mit, dass das anonyme Schreiben der Hauptabteilung Rüstung erstmals mit Schreiben ES vom 8. Juli 2011 zur Kenntnis gelangt sei. Eine Überprüfung der angeblichen Mängel durch Hauptabteilung Rüstung sei demzufolge noch nicht eingeleitet worden.
Mit Schreiben vom 26. Juli 2011 wurde das Antwortschreiben zusammen mit Kopien des Vertrages über die Beschaffung des Gewehrs G36 des Unternehmens Heckler&Koch an die Staatsanwaltschaft Rottweil übersandt. Die Staatsanwaltschaft Rottweil teilte mit Schreiben vom 3. August 2011 mit, sie habe das o.a. Ermittlungsverfahren mit Verfügung vom 1. August 2011 gemäß §170 Abs.2 StPO eingestellt.ES hat mit Schreiben vom 11. August 2011 die Hauptabteilung Rüstung über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens informiert und eine Überprüfung der Waffen auf die angeblichen Mängel anheim gestellt. Mit Schreiben vom 19. August 2011 unterrichtete die Hauptabteilung Rüstung über das Ergebnis der Überprüfung. Demzufolge wurde der anonyme Hinweis über Mängel des Sturmgewehrs G36 durch die Fachaufsicht Rü V 4 geprüft. Die fachtechnische Bewertung der Konstruktion, die Überprüfung der technischen Berichte über Besondere Vorkommnisse bei Waffen und Munition und der periodischen Waffenüberprüfung durch die Prüforganisation der Bundeswehr seit der Einführung des G36 haben demnach keinen der angeblichen Mängel bestätigt. Die Bundeswehr habe keine Veranlassung, Mängel bzw. Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen zu behandeln oder Gewährleistung anzumelden. Weiterer Handlungsbedarf zur Überprüfung des Sturmgewehrs G36 bestehe nicht. ES hat daher diesen Vorgang am 24. Januar 2012 abgeschlossen.
Die damalige Einschätzung wird nun vom Ministerium nicht mehr geteilt; deshalb sowohl der erneute Kontakt zur Staatsanwaltschaft Rottweil als auch die Gewährleistungsansprüche.
Das ist für das BMVg ein Schuß ins Knie. ‚bin gespannt, wie im Verfahren mit dem VS-NfD und höher eingestuftem Material umgegangen wird und wer eine Aussagegenehmigung erhält.
Die Frage ist auch, ob es nicht eine Schiedsgerichtsvereinbarung gibt.
Soso, anonymes Schreiben. Inzwischen scheint jedes Mittel recht zu sein.
„Die damalige Einschätzung wird nun vom Ministerium nicht mehr geteilt; deshalb sowohl der erneute Kontakt zur Staatsanwaltschaft Rottweil als auch die Gewährleistungsansprüche.“
Im Ministerium weiß man natürlich ganz genau, dass das G36 vertragsgemäß geliefert wurde. Der harte Kurs gegen HK soll wohl vom Ministerium ablenken. Hoffentlich geht das vor Gericht, wird spannend zu sehen, ob dieses sog. Gutachten stand hält.
Davon ab: der Schaden muß auch quantifizierbar sein – man darf gespannt sein.
Wobei der Hersteller doch eigentlich das (soweit bekannt!) geliefert hat, was nach den vorgegebenen „Technischen Lieferbedingungen“ des Bundesamts für Wehrtechnik und Beschaffung (zum Anwendungsbereich auf Seite 4 heißt es: „die automatische Handfeuerwaffe dient der Selbstverteidigung“; und zur Präzision der Waffe wurde auf Seite 28 ausgeführt, dass „die Trefferleistung erfüllt sei, wenn von 5 Schuss 4 in einem Trefferkreis von 120 mm landen“) bestellt war!
Insoweit muss es jetzt ja grundsätzlich neue Erkenntnisse geben die einen möglichen Straftatbestand aus Sicht des BMVg vermuten lassen bzw. eine Mängelbeseitigungspflicht seitens des Hersteller im Rahmen der Gewährleistung!?- Ich bin auf die mediale Reaktion des Herstellers gespannt …
re: Thomas Melber
Ich nehme einfach mal an, das Thema „Aussagegenehmigung“ in Sachen G36 dürfte (inzwischen) für das BMVg kein Problem mehr darstellen.- Man/Frau hat sich entschlossen „Klar Schiff zu machen“ und genau das tut man jetzt auch konsequent!
TdM (und wer auch noch immer!) hin oder her!- Aufgrund der Strafanzeige vonJürgen Grässlin und Ra Holger Rothbauer ist die Staatsanwaltschaft ohnehin gefordert tätig zu werden (siehe Bayerischer Rundfunk vom 10.06.2015 „G36-Affäre Anzeige gegen de Maizière und Heckler & Koch“) ….
@ Thomas Melber | 28. Juni 2015 – 12:13
Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich …
Eigentlich sollte das BMVg doch Zugang zu VS- „Was auch immer“ für Dokumente haben. Vielleicht sollte da mal jemand mit entsprechender Freigabe unter dem Stichwort Proliferation recherchieren. Aber nun scheint das Kind endgültig in den Brunnen gefallen zu sein.
Können die es nicht mehr oder verfolgt da jemand versteckte Interessen? Oder ist unsere Führungselite inzwischen so degeneriert, dass man auch noch Stolz auf Naivität ist?
So rein technisch würde mich interessieren, welcher Staatsanwalt eigentlich diesen ganzen „streng geheim“ Kram einsehen darf … wegen eines vermuteten Garantiebetrugs wird das bestimmt nicht aufgehoben.
Das unendliche Drama =/
Einfach nur peinlich was die zuständige/verantwortlichen Politiker hier treiben. Eine Nebelkerze nach der anderen, worum geht es hier eigentlich? eigene Fehler vertuschen. HK hat geliefert was bestellt war. Auch bestätigen Soldaten aus dem Afghanisten Kontingenten durchaus positiv über die Zuverlässigkeit des G36. Es ist nun mal kein MG. Wenn ich nun noch an den Einzatz des MAD denke …. Snowden lässt grüßen.
Wer dazu mal endlich etwas aus dem Munde eines Mannes hören will, der echter Insider ist, sollte sich die Sendung Nachtcafé vom letzten Freitag anhören. Interessant wird ab 1:01
http://www.ardmediathek.de/tv/NACHTCAFé/Wenn-Mut-gefragt-ist/SWR-Fernsehen/Video?documentId=29272820&bcastId=247716
[Ursula Engelen-Kefer? Ich glaube, da ist was heftig durcheinandergekommen… T.W.]
@FvS
Das BMVg schon, aber im Verfahren kommt das dann „auf den Tisch“ und wird öffentlich.
@audio001
Die Politik ist der Staatsanwaltschaft gegenüber weisungsbefugt, von daher wäre es möglich, ein Strafverfahren unter den Tisch fallen zu lassen (Motto: „kein Anfachtsverdacht“). Eine Klage auf Schadenersatz ist eine Zivilsache, da muß der vermeintlich Geschädigte von sich aus tätig werden, oder auch nicht, je nachdem, was er für opportun hält.
re: Thomas Melber
Na ja, auch die Weisungsbefugnis der Staatsanwaltschaft hat dort ihre Grenzen, wo durch eine Weisung die Würdigung strafbewehrten Handelns vereitelt werden soll!- Insoweit glaube ich an die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft in Rottweil ….
@iltis: Jungbluth in einem live Gespräch zu sehen ist in der Tat interessant – er äussert sich präzise, konzentriert und auch selbstbewusst und hinterläßt so einen guten Eindruck.
re: Ottone
Gehen wir einfach mal davon aus, dass es viele gute Mitarbeiter im BMVg gibt!
Insoweit steht Jungbluth sicher auch für andere;- und auch für die, die sich einer „fehlgeleiteten Fehlerkultur“ einer offensichtlich zu diesem Thema „irrlichternden Führung“ zukünftig nicht mehr unterordnen werden!
Der „Fisch stinkt vom Kopfe her“!- Offensichtlich verbreitet die jetzige Bundesverteidigungsministerin ein „gänzlich anderes Klima“ als ihre männlichen Vorgänger …
iltis, vielen Dank für den Hinweis auf dieses zutiefst erschütternde Dokument. Niemals hätte ich für möglich gehalten, dass so etwas wie es Herrn Jungbluth wiederfahren ist, in unserer Bundeswehr passieren könnte.
@audio001:
Mit dem Kulturwandel durch vdl wäre ich mal noch vorsichtig.
Die Ministerin nutzt das BMVg und die Bundeswehr vorallem als Vehikel zur Selbstdarstellung.
Wenn es gerade politisch passt, dann ist auch eine Fehlerkultur willkommen. Wenn es nicht in den Kram passt, dann ist auch weiterhin der alte Trott willkommen.
Auffällig ist, dass die Informationen für die BamS offenbar erneut aus dem Pr-/Info-Stab kommen.
Ob durch die Wiederaufnahme der Ermittlungen und die Mängelrüge der Bogen nicht eher über spannt wurde bleibt abzuwarten.
Mit Blick auf eine zeitnahe Lösung (Nachfolge für den Einsatz) ist weiterhin nichts bekannt.
Man mann nur hoffen, daß in einem Verfahren die Details beleuchtet werden, was damals gefordert und was geliefert und wie geprüft wurde. Egal wie die Details aussehen, es wird für das BMVg peinlich. Wahrscheinlich auch für HK aber nach allem was ich bis jetzt gelesen habe, ist die Abnahme der Waffe entweder schlampig gelaufen, man hatte keine echte Vorstellung von dem was die Waffe tun sollte oder man hat die Mängel wissentlich in Kauf genommen um einen besseren Preis oder was sonst noch zu bekommen.
re: Memoria (Zitat: „Mit dem Kulturwandel durch vdl wäre ich mal noch vorsichtig.
Die Ministerin nutzt das BMVg und die Bundeswehr vorallem als Vehikel zur Selbstdarstellung.“)
Wenn „Selbstdarstellung“ der Auklärung dienlich ist, kann ich das akzeptieren!- Spannend wird die Antwort auf die Frage, warum (!) man im BMVg (dem Anschein nach „systematisch“) versuchte die „Fähigkeitslücke G36“ jahrelang zu verschleiern?
Und in der Anwort auf diese Frage sehe ich den eigentlichen „politischen Zündstoff“!- Übrigens taktisch nicht unklug, wenn man/frau es der Staatsanwaltschaft überläßt die Antwort hierauf zu finden …
re: Rolf Gabriel
Ich denke die „peinliche“ Antwort ist hierauf schon längst gefunden (siehe hierzu auch https://twitter.com/ThielsChristian/status/589326634286772224/photo/1 ).
@Memoria,@audio001: Der Schwanz vom Fisch namens G36 passt mal wieder bestens ins Konzept, um vom Kopf abzulenken und da stinken die Großprojekte immer heftiger vor such hin. Die Hürde des Rüstungsboards im Herbst will nämlich erst einmal ohne Imageschäden von UvdL und KS genommen werden. Damit ist eine Staatsanwaltschaft mit einen Hornberger Schießen in Sachen G36 bestens geeignet das Bild der „Aufklärerinen und Aufräumerinen“ UvdL und KS über die Sommerpause aufrechtzuerhalten und auch um den Eindruck zu stützen, seit Ampelbericht und KPMG-Gutachten in 2014 wurde Enormes erreicht. Lassen wir uns also überraschen.
Ich persönlich empfinde die Haltung der Führung des BMVg in dieser Angelegenheit als beschämend. Heute „Hüh“ morgen „Hott“ scheint die neue Devise zu sein. Was bedeutet dieses Nachtreten für Mitarbeiter im eigenen Bereich? Was kann man von solch einer Führung erwarten? Wenn jeder die Ergebnisse seiner Vorgänger in Frage stellt, ohne dass konkrete neue Anhaltspunkte vorliegen, dann wäre Stillstand das Optimum, dass erwartet werden kann.
Her Jungbluth hat beim G36 aber ein ganz anderes Thema bearbeitet als das, worum es derzeit in der Hauptsache geht: Die zunehmende Ungenauigkeit bei heißgeschossenem Rohr.
Das hat nach meinem Eindruck nichts mit dem Mündungsfeuerdämpfer zu tun, der gelegentlich zu Zerlegern neigt. Eigentlich sollte das Austauschen eines solchen Teils weder den Hersteller wirtschaftlich gefährden, noch zu einer solch abenteuerlichen Vertuschungsaktion samt persönlicher Bedrohung des Entdeckers, der nur seine Arbeit gemacht hat. Fehlerkultur geht anders.
@Vtg-Amtmann:
Das wirklich schlimme ist, dass man aus dem KPMG-Gutachten scheinbar garnichts gelernt zu haben scheint. Die gemeinsame europäische Drohne wird eine Katastrophe. Man geht große Risiken ein, setzt zu enge Zeitpläne zum Budget kann ich im Moment leider nichts sagen, da habe ich keinen Durchblick. Für das kommende Großprojekt im bereich des Fernmeldewesens sieht es nicht besser aus.
@Memoria:
Also unsere jetzige Bundesministerin hat es vor allem geschafft, das mindestens tausend Beamte und Soldaten (konservativ geschätzt) in irgendwelchen Taskforces, Arbeitsgruppen, Teilprojekten arbeiten. Der Termindruck ist unter der jetzigen Leitung eher noch höher geworden. Das Problem in der Bundeswehr war sehr oft die „Überbestimmtheit“ von Sachverhalten, so dass der Arbeitsebene meist ein negativer Handlungsspielraum bleibt. Man konnte nur noch entscheiden welche Randbedingungen weniger wichtig sind.
@all:
Zu der Geschichte mit dem Dieter Jungbluth kenne wir jetzt nur seine Version. Ich denke nicht dass das BAAINBw oder BMVg irgendwelche eigenen Geschichten dazu erzählen wird. Ob sein Verhalten der Königsweg war oder ob es noch einen gibt, in dem den Soldaten geholfen wird kann ich nicht beurteilen. Wenn man jedoch so lange dabei war wie er selbst, weiß man normalerweise dass neben dem technischen Sachverstand hin und wieder Geschick in der Kommunikation gefragt ist. Das klingt traurig, ist aber so. Die Beurteilung ob z.B. durch den Fehler (Vorfall Mündungsfeuerdämpfer) Gefahr für Leib und Leben bestand kann ich nicht einschätzen. In allen Bereichen in denen ich bisher zu tun hatte wurde eine mögliche Gefährdung immer mit der höchsten Priorität bearbeitet.
Bzgl. der Mängelrüge bin ich gespannt, welche Mängel es denn jetzt sein sollen. Ich denke es ist eher so, dass man zeigen will, dass man aktiv ist und mögliche Ansprüche des Bundes nicht von vorn herein verwirkt; man hat es ja jetzt zumindest versucht. Die bisherigen Berichte bzw. die Veröffentlichungen besagen ja nur, dass das G36 den „aktuellen Anforderungen“ nicht gewachsen sei. Das ist aber kein Mangel im Sinne eines Vertrages. Der Mangel bestand nach meiner Auffassung in der Beschreibung der Fähigkeitslücke (sofern es eine gab) und deren Einleitung/Umsetzung in die/der Beschaffung.
Nach ein klein wenig Gedächtnisyoga kommt bei mir folgende, möglicherweise nur halbwahre Geschichte hoch…
Die Bundeswehrreform war da auch ein recht großer Störfaktor. Hier wurden schließlich durch Abstimmungsgespräche AL Plg/AL AIN alle Projekte umgeklappt. Das bedeutet in die neuen Regularien überführt. Die bereits bestehende Arbeiten zu „Verbesserung/Ersatz G36“ waren in einem Stadium einer zu erarbeitenden SFF (alte CPM Welt Systemfähigkeitsforderung). Die zuständigen Gremien IAGFA wurden mit der Bundeswehrreform aufgelöst. Deren Arbeit erfolgt nunja, irgendwie abgeschichtet im Planungsamt sowie den IPTs der in Nutzung befindlichen Systeme und auch irgendwie in den Kommandos und Ämtern. Die hatte Anfangs eher das Problem überhaupt eine Arbeitsfähigkeit herzustellen, als irgendwelchen Problemem bei einem Gewehr hinterherzurennen, das aus der Erfahrung der meisten keine Probleme hat.
Die genaue Geschichte wird man sicher irgendwann in irgend einem Bericht lesen können, schließlich will man das ja genau aufarbeiten.
Schöne neue Woche.
Wie ich die Sache sehe: Das G36 wurde vor über 20 Jahren als sehr leichtes und sehr preiswertes Sturmgewehr für eine wehrpflichtige Landesverteidigungsarmee von 300.000 Mann angeschafft von denen die meisten niemals in lange Feuergefechte kommen sollten. Durch geänderte Rahmenbedingungen ist das damalige Einsatzumfeld nicht mehr existent.
Wie die Aktionen des Ministeriums aussehen: Hier soll die Schuld für eine falsche Ausschreibung auf eine Firma geschoben werden, das ist ein fast schon pawlowscher ministerialer Selbsterhaltungsreflex.
Ginge es „nur um die Sache“ dann würde das G36 auf die hintere Etappe beschränkt wofür es nach wie vor eine erstklassige Lösung ist und die paar hundert Frontschweine die wirklich mehr brauchen bekämen einfach eine solidere Lösung, die darf dann auch mal 10000 statt 1000 Euro kosten.
Wenn die Informationen über die technischen Anforderungen der BW stimmen und die Waffe genau diese Anforderungen erfüllt, bin ich echt gespannt ob irgendein (Gerichts-)Verfahren für die BW erfolgreich sein wird. Problematisch finde ich, dass die Informationen die bisher öffentlich geworden sind, nicht wirklich prüfbar sind. Weder HK noch das BMVg lassen den Ottonormalbürger in ihre Unterlagen schauen.
Zum Kommentar welcher Staatsanwalt die Dokumente einsehen kann, Staatsanwälte haben, zumindest in RLP, alle eine Ü2, der Generalstaatsanwalt ist auch höher überprüft. Rein von der Geheimhaltungsstufe sollten die Unterlagen also alle einsehbar sein.
OT:
Vieleicht sollte ich mal bei Opel wegen Schadensersatz anfragen weil in den Kofferraum meines gerade mal 9 Jahre alten Corsa der Kinderwagen meines einjährigen Kindes nicht reinpasst…
@ Thomas Melber | 28. Juni 2015 – 14:27
Die Politik ist der Staatsanwaltschaft gegenüber weisungsbefugt, von daher wäre es möglich, ein Strafverfahren unter den Tisch fallen zu lassen (Motto: „kein Anfachtsverdacht“).
Nein und schon gar nicht in solch einem Fall. Auch wenn Sie das noch 100mal annehmen und behaupten.