Jetzt durch: Attraktivitätsgesetz für die Truppe
Die Meldung in kurz: Der Bundestag hat am (heutigen) Donnerstag das Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr – Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz/BwAttraktStG verabschiedet. Knapp vier Monate nach Vorliegen des Entwurfs, was für ein derartig kompliziertes, sehr detailliertes Artikelgesetz schon nicht schlecht ist. Die wesentlichen Neuerungen sind (erstmals) die Einführung einer regelmäßigen Arbeitszeit für Soldatinnen und Soldaten (außer auf See und in Einsätzen), eine Nachversicherung von Zeitsoldaten bei der Rente, Verbesserungen bei den Zulagen, Übernahme der Kosten für Haushaltshilfe von Eltern unter bestimmten Voraussetzungen und eine Prämie für Soldaten mit besonders gesuchten Kenntnissen zum Beispiel in der Informationstechnik.
Etwas ausführlicher: Einen Großteil der Inhalte hatte ich bereits bei Vorliegen des Gesetzentwurfs im vergangenen Jahr beschrieben; in den Bundestagsberatungen sind Änderungen hinzugekommen. Laut BMVg vor allem:
– Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrundlage der Nachversicherung von Soldaten auf Zeit um nun 20 Prozent
– die Zurückdatierung des Stichtags der Einsatzversorgung um weitere 9 Monate auf den 1. November 1991
– eine Anpassung der Elternzeitverordnungen der Soldatinnen und Soldaten, um die Inanspruchnahme von Elternzeiten zu flexibilisieren
– die Änderung des Bundesmeldegesetz zugunsten einer Ausnahmeregelung für Freiwillig Wehrdienst Leistende
– die Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes zur Verbesserung der Berufsförderung von Soldaten auf Zeit.
Andererseits, so höre ich aus Parlamentskreisen, wurden manche Regelungen nicht wie geplant durchgesetzt – zum Beispiel bei den Zulagen. Da soll unter anderem bei den Feuerwehren was beschlossen worden sein, was hinter den Erwartungen zurückbleibt. In der Ausschussfassung des Gesetzentwurfs habe ich das nicht finden können; da müssen wohl die Spezialisten fürs Beamtenrecht ran, zum Beispiel aus dem Bundeswehrverband. Das gleiche gilt für die nun beschlossenen endgültigen Regelungen für den Hinzuverdienst, auch das ist eine Sache für Beamtenrechtler.
Was ich auch noch nicht verstanden habe (und erst mal nicht klären kann): In der Ausschussfassung mit den Änderungen sind praktisch die gleichen Mehrkosten für die Neuregelungen aufgeführt wie im ursprünglichen Gesetzentwurf. Doch das Teuerste an diesem gesetzlichen Attraktivitätsprogramm sind die Zahlungen an die Rentenversicherungen. Wenn da nun was steigt, müsste sich das doch direkt auf die Gesamtkosten auswirken? Da fragen wir dann bei Gelegenheit mal einen Rentenexperten.
Der Bundeswehrverband ist jedenfalls begeistert, wie die Aussage seines Vorsitzenden Oberstleutnant André Wüstner zeigt:
Dieses Gesetz ist der größte Wurf in der Geschichte der Bundeswehr. Noch nie wurden so viele wichtige und auch teure Maßnahmen für das Personal gleichzeitig in Angriff genommen. Alle diese Schritte haben wir lange gefordert, dafür haben wir lange gekämpft. Heute ist ein guter Tag für die Bundeswehr! (…) Dieser Einsatz zeigt, dass der Begriff ´Parlamentsarmee´ keine leere Worthülse ist.
Aus den diversen Pressemitteilungen, die mich zu dem Thema erreicht haben, gibt es allerdings eine Information vom Unions-Verteidigungspolitiker Henning Otte, die mich bisschen irritiert:
Der Gesetzgebungsprozess hat auch dazu geführt, dass auf Initiative der Fraktion das Zulagenwesen der Bundeswehr einer grundlegenden Überprüfung unterzogen wird. Hierzu soll eine Kommission eingesetzt werden, die Vorschläge zur Anpassung erarbeitet.
Hm. Eigentlich, so hatte ich das Gesetz verstanden, sollte die Anpassung doch gerade in diesem Gesetz erfolgen. Mir scheint, da ist der Dissens zwischen den Verteidigungs- und den für das Beamtenrecht zuständigen Innenpolitikern noch nicht wirklich ausgeräumt. Das macht dann die Kommission.
(Foto: Bundeswehr/Herholt)
Super Sache!!! Herzlichen Glückwunsch!!! Ich bin froh, dass wir dieses Gesetz auf den richtigen Weg gebracht haben. Dies dient der nachhaltigen Stabilisierung der extrinsischen Motivationsfaktoren und senkt somit die Unzufriedenheit der Angestellten unserer Firma in einem signifikant unbedeutenden Teil. Hinzu kommt eine unglaubliche Corporate Identity, die dazu führen wird, dass sich die jungen (meist um die 18 Jahre alten) Bewerber nicht bei BMW, AUDI, Google, Microsoft, SAP oder anderweitig uncoolen Firmen, sondern bei einem der attraktivsten Arbeitgeber Deutschlands bewerben werden.
Jeder weiß: wir nehmen aber nur die Besten der Besten der Besten.
@Bewerber: Und denken Sie bitte bei der Arbeitgeberwahl an Ihre Nachversicherung!!!
[ja, das war kräftig sarkastisch. Aber hey, wer interessiert sich schon für Werte wie dieses „Freiheit“ oder „Sicherheit“ des deutschen Volkes? Wir haben ja auch Kühlschränke im Zimmer, Besenstiele, Strickmützen… Ach ne, die haben wir nicht… aber Hubschrauber, die man anschauen kann weil nicht unterwegs und natürlich: Flachbildfernseher]
Beim Rückgrat dieser dieser Bundeswehr kommt doch auch mit diesem Gesetz nichts, mit etwas Glück evtl. so gut wie nichts an. – Wir bekommen bei uns ja noch nicht einmal die versprochenen rutschfesten Duschvorlagen zeitnah. – Also was soll’s? Einfach nur eine „Blendgranate“ mehr. … Man hat es ja auch nach fast 2,5 Jahren noch nicht einmal geschafft, allen Soldaten, deren Dienstposten von dieser Reform betroffen ist und 2016 verändert bzw. wegfallen wird, aufzuzeigen was das „Danach“ für sie sein wird …
Für den Bestandssoldaten über 50 ist nichts dabei. Außer die 41h Woche, wenn das so umgesetzt wird dann arbeitet unserer Teil der Dienststelle 1h mehr. Das ist an Attraktivität kaum zu überbieten.
@ Rr: Auch für jüngere Bestandssoldaten ist nichts dabei … zumindest was den Bereich BS betrifft.
Bis man die Folgen davon absehen kann ist Uschi entweder im Kanzleramt oder macht Homestories mit Gala über ihren Ruhestand.
@ JCR:
wieso “ … oder … „?
Die Truppe ist davon SO begeistert, daß es auf der HP der Bw gleich zweimal kurz hintereinander veröffentlicht wird …
( Wahrscheinlich durch Teilzeit/ Gleitzeit bedingt von zwei verschiedenen Redakteuren recherchiert und dann gepostet … )
Ich bin gespannt wie man die Gleitzeitregelungen bei Übungen umsetzen will (Ausnahmen für 10h-Regel? Ruhephasen? Bei ner normalen 72h-Übung?) und wie man den Gleitzeitabbau (zeitlich oder finanziell) realisieren will. Das Geld dafür scheint noch nicht eingeplant zu sein.
Aber die Ämterebene hat schon mal Excel-Listen erstellt…
Ich finde für den Bestandssoldaten über 50 ist die Aufhebung der Hinzuverdienstgrenze bis zum 62 Lebensjahr und der Beginn des Versorgungsausgleich auch erst zu diesem Zeitpunkt, schon etwas “feines”.
@ Memoria:
Zur Info empfehle ich da „Asterix bei den Briten“.
Da wurde schließlich auch schon zum „Five-o’clock-tea“ unterbrochen …
ein gelungenes Zeichen. Danke für die Zulagenerhöhung. Die erste Anpassung seit Jhar(zehnt)en?
Von den gewählten Maßnahmen steigert für einen Soldaten aus einem Einsatzverband keine die Attraktivität.
Die 41h Woche hindert den Dienstbetrieb und sorgt jetzt schon für Unmut. Da sich mein Arbeitsaufkommen nicht ändert, werde ich weiterhin genauso viel und lange arbeiten. Ohne Vergütung.
Elternzeit nimmt doch so gut wie niemand in einem Einsatzverband in Anspruch. Da verpasst man Ausbildungen.
Die Maßnahmen, die die Attraktivität wirklich steigern kosten auch wirklich Geld:
Ausrüstung, Material und Großgerät in versprochener Anzahl, funktionsfähig und auf aktuellem Stand. Weniger Bürokratie. Und wenn wir uns nicht mehr schämen müssen und professionell arbeiten und planen können steigt die Zufriedenheit.
Die jetzigen Maßnahmen sollen von der großen Misere doch nur ablenken…
War nicht mal die Rede von einer 1zu1 Vergütung von Mehrarbeit? Bzw von einer Vergütung zwischen 11 und 25euro pro Stunde Mehrarbeit?
Irgendwie ist davon nirgends mehr die Rede…
Ein Irrenhaus !!!
Mir ist es nicht ersichtlich wie das alles unsere Truppe einsatzbereit machen/ halten soll??
41 Stunden Woche ist das eine , jedoch soll ja aufgrund von Einsparungen der DZA in naher Zukunft mit Masse nur noch in Zeit und nicht mehr finanziel vergütet werden.
Was machen da die Truppenteile die das ganze Jahr unterwegs sind ??
Wie machen das Verbände der DSK ( FschJg , KSK ) ??
Ab August Urlaub !!??
Nachtausbildung ist ja schon eine Seltenheit geworden, teilweise wird erst um 1600 mit Dienst begonnen um dann in die Nachtausbildung zu gehen.
Hier wird am falschen Ende gespart , und zur Motivation trägt das auch nicht bei!!
Ich lese gerade hier, weil ich gucken wollte, ob ich hier einen Hinweis darauf finde, warum mein Mann (Beamter bei der Bundeswehr) noch nicht zu Hause ist. Normalerweise verlässt er so gegen 6:30 Uhr unser Haus und kommt so gegen 20:00 Uhr zurück. Kollegen bestätigen mir auch immer wieder, dass er tatsächlich so lange arbeitet. Heute hat es wohl mit den Stickmützen zu tun. In der Wirtschaft könnte er sicherlich mehr Geld verdienen, bei der Bundeswehr bekommt er vielleicht eine gute Beurteilung und eine junge Staatssekretärin die fachlich viel weniger weiß wie er vor die Nase gesetzt. Es wäre schön, wenn das Attraktivitätsgesetzt wirklich das Arbeiten bei der Bundeswehr für alle attraktiver machen würde – für meinen Mann lese ich da aber keine Vorteile und unseren Kinder würde ich die Bundeswehr sicherlich auch nicht als Arbeitgeber empfehlen – mein Mann übrigens auch nicht….
Auch wenn ich nicht alle Anpassungen persönlich gut finde z.B. die Arbeitszeitregelung, so muss man doch irgendwo beginnen die Bundeswehr attraktiver zu machen. Natürlich geht das besser durch eine (rationale) sicherheitspolitische Diskussion und damit einhergehend vll auch einer anderen Wahrnehmung der Bundeswehr in der Öffentlichkeit sowie einer auch materiell interessanten Truppe aber ist das nicht sowieso ein ganz anderes Feld und finanzieller Topf?
Ich kann es nur befürworten, dass auch mal über die weichen Faktoren der Attraktivität gesprochen wird. Ich liebe meine Arbeit und will auch nicht Hausmütterchen spielen sobald vll mal Nachwuchs da ist. Wir werden in ein großes Personalloch fallen, wenn die ab 2001 eingestiegen Frauen mit Anfang 30 auch Mutter sein wollen und keiner weiß wie er damit umgehen soll . Wir brauchen hierfür Regelungen, Flexibilität und eine ergebnisorientierte Diskussion. Viele dieser Frauen wollen auch weiterhin ein erfülltes Berufsleben haben, ggf. eine Karriere verfolgen und eben nicht abgestempelt werden. Da muss sowohl die Bundeswehr attraktiver werden aber auch das Personalamt flexibler. Wenn der Vater, häufig ja auch Soldat, und die Mutter ihre Elternzeit flexibel gestalten können, ggf. angepasst an die Einsatzrealität erleichtert das vieles, auch Heimarbeit, etc. fällt darunter.
Bei der niederländischen Marine erlebe ich es als Normalität, dass Paare mit Kind abwechseln auf einer seegehenden Einheit und an Land stationiert sind.
Ich sehe das ganze eher als Diskussionsgrundlage die Bedürfnisse nach mehr Attraktivität auch mal der Öffentlichkeit und den Damen Herren Politikern bewusst zu machen und als ersten Schritt in die richtige Richtung.
@Fritz:
„Nachtausbildung ist ja schon eine Seltenheit geworden, teilweise wird erst um 1600 mit Dienst begonnen um dann in die Nachtausbildung zu gehen.
Hier wird am falschen Ende gespart , und zur Motivation trägt das auch nicht bei!!“
Genau das meinte ich weiter oben.
Nur als Beispiel:
Wenn man verbandsintern ein Eignungs- und Feststellungsverfahren (z.B. für Scharfschützen, siehe: https://www.youtube.com/watch?v=eeWgQyLuxIs – „wenig Schlaf…“) durchführen will oder in der Folge eine längere Ausbildung machen will, muss dann der KpChef Sondergenehmigungen einholen? Ist ja keine Einsatzvorbereitung.
Gerade bei Nachtsicht, Nachtfahren und Nachtkampf sind die Defizite ja schon jetzt erheblich.
Das Gesetz ist an der Stelle n.m.V. unscharf
Ist ja aber auch „nur“ die gesetzliche Grunndlage.
Es kommt – wie immer – auf die Durchführungsbestimmungen an und ob man da truppennah genug ist? Ich habe meine Zweifel. Ist ja jetzt Gesetz und nur enge Ausnahmen bei Einsatz und Einsatzvorbereitung…
Vielleicht bin ich ja auch zu pessimistisch
@ Memoria:
Ich fürchte, Sie sind da viel zu realistisch …
4 Monate Auslandseinsatz – 20 Monate Dienst im Inland. Das mal durchzuhalten und rechtsverbindlich zu machen wäre attraktiv.
Oder eben zu sagen: wer mehr Einsätze leistet, hat auch einen Karrierevorteil bzw, wer als Experte häufiger in Anspruch genommen werden muss, erhält mehr BfD oder Rentenpunkte … was auch immer.
Mehr Kosmetik, als Wirkung. Einzig positiv: die Stichtagsregelung vorzuverlegen. Vermutlich aber auch nur, weil schon ausgeschlossen werden kann, dass das noch viele Versorgungsfälle produziert. Wer seit 1991 das Leben nicht auf die Reihe bekommen hat, ist vermutlich schon so alkoholkrank oder tot, dass er / sie nichts mehr mitbekommt.
Was weiterhin fehlt: Veteranen-Erfassungs bzw. Veteranen-Informationssystem
Die Bundeswehr kann ehemalige Soldaten weiterhin nicht gezielt informieren, wenn z.B. Belastungen aus bestimmten Kontingentzeiträumen erkannt werden. Es gibt immernoch keine Empfehlungen für Veteranen und Einsatzteilnehmer, was die Einsatznachsorge angeht.
Setzen – vier minus bis fünf plus … mit der Schwarzen Null aber das Maximum an „Attraktivitätssteigerung“ erreicht, was drin war ..
Schon interessant (überraschend), wie weit die allermeisten Kommentatoren hier mit den Forderungen/Vorschlägen ihrer eigenen Verbände (DBwV, VBB, VSB, Verdi) auseinanderliegen. Aber Hauptsache die Politik ist schuld…
Von alternativen Vorschlägen im betroffenen Bereich lese ich hier übrigens kaum etwas.
@Fritz
41 Stunden in der Woch im Grundbetrieb (ohne Übung und Einsatz), da müssen viele demnächst länger dienen.
Es gibt eben Dienststellen mit hoher und welche mit geringer Belastung.
Wo ist das Problem bei den mit geringer Belastung? Ob man am Standort nichts tut oder Zuhause ……… also Urlaub ab August.
@ KEVO
Ich hätte da nen Vorschlag.
Zeitlich unbegrenzte Möglichkeit für Ausbildung bei Tag/ Nacht. Den Bedarf legt der Verband / der Auftrag fest. Wenn ein Chef meint seine Kp benötigt Nachtausbildung dann setzt er diese an und lässt durchführen.
Wenn ein Zugführer feststellt das sein FschJg Zug noch Nachtausbildung benötigt dann beantragt er diese und kann sie auch durchführen.
Der DZA wir ausgezahlt, lediglich der erst große Anrechnungsfall im Monat wird als Zeit genommen.
@ Zimdarsen
Das es Dienstellen gibt die bei 41 Stunden Wochen länger dienen müssen ist richtig und mir bekannt.
Um diese geht es aber nicht. Ich behaupte sie finden wenn überhaupt nur eine Hand voll Infanteriezüge in der gesamten Truppe die einen Handstreich / Hinterhalt bei Nacht können!!
Von beherrschen will ich da gar nicht erst sprechen.
Die Truppe braucht die Möglichkeit nach ihrem eigenen Bedarf auszubilden und zu Üben. Das ganze ohne die Vorgaben von Zeitmodellen.
Bei anderen Themen hatten wir ja auch das Thema Aufwuchsfähigkeit und Reserven schaffen. Die geplanten Verbesserungen für Reservisten sind ganz schnell aus dem Entwurf für das Gesetzt verschwunden. Dabei ging es um eine wie auch immer geartete Anpassung der Besoldung. Ich meine die Mindestsätze bei der Unterhaltssicherung sollten nach der letzten Anpassung 1990 mal wieder angegangen werden. Versprechen gab es dazu ja schon länger und wenn man diesen glauben dürfte, müsste alles bereits seit Jahren umgesetzt sein.
Nun sollte das Geld nicht der Grund für die Teilnahme an Reservedienstleistungen sein. Aber die Motivation würde sicher nicht sinken. Das Ärgerlichste ist aber die Unzuverlässigkeit in Bezug auf die gemachten Aussagen. So geht Vertrauen – und damit auch Motivation – verloren.
@ Ron:
Leider wurde die Änderung bzgl. Unterhaltssicherung und Vereinfachung/ Zentralisierung der Erstattung für Reservisten – pardon: Reservedienstleistende – durch den Bundestag ( !!! ) noch immer nicht verabschiedet.
„Die Bedeutung der Reserve steigt“ – nur leider tut man(n) nichts für sie – im Gegenteil …
Man(n) kann sich aber auch nicht nur an den Wehrbeauftragten wenden, sondern auch an den Petitionsauschuß des Bundestages …
Nur mal so, falls Gutmütigkeit und Gespräche nicht weiterhelfen …
Ich habe das Artikelgesetz mal ein wenig „überflogen“ … für die Masse ist nicht wirklich zählbares dabei.
Die höhere Nachversicherung für Zeitsoldaten ist löblich, aber was ist diese Wert wenn es in 20 Jahren eine Einheitsrente gibt?
Die Verlegung des Beginns des Abzugs des Versorgungsausgleichs bei geschiedenen Berufssoldaten bringt dem Betroffenen zwar finanziell etwas … doch aber erst in mehr oder minder ferner Zukunft. Aber macht das den tatsächlichen Dienst in der Bundeswehr attraktiver?
Die Anhebung der Stellen- und Erschwerniszulagen finde ich zwar gut (ich selbst habe nichts davon … ist auch nicht so wild), aber schürt das nicht noch mehr Neid zwischen der großen Gruppe, die keine Zulagen bekommt, und denen, die von dieser Maßnahme Vorteile haben?
Personalbindungszuschlag … gut und schön … aber die Ausformulierung gibt es jedoch her, daß die Mangelverwendungen nach Haushaltslage definiert werden können.
Für mich wären wirkliche Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität z.B.:
1. langfristige Planungssicherheit für Soldaten bezüglich Dienstposten und Standort (wie schon in einem anderen Beitrag geschrieben weiß ich heute noch nicht was nächstes Jahr mit mir wird … obwohl die neue SollOrg/STAN seit gut 2,5 Jahren bekannt ist und ich sogar vor ca. 1,5 Jahren ein diesbezüglichen Personalgespräch mit dem BAPersBw hatte … aber bis heute ohne jegliche Sachstandsinformation, geschweige denn einer Entscheidung)
2. rigoroser Bürokratieabbau, denn es müssen sich mehr Soldaten zu Tode verwalten als überhaupt an der „Front kämpfen“ können (statt dessen wird es immer schlimmer mit der Bürokratie)
3. eine flächendeckende sanitätsdienstliche Versorgung, ohne daß man z.B. für einen 90/5er Hunderte, teilweise mehr als Tausend Kilometer zurücklegen muß (… vom immensen Fahrzeug- und Zeiteinsatz mal ganz abgesehen)
4. dauerhafte Wahlmöglichkeit zwischen Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld für alle Soldaten … ungeachtet vom Familienstand oder anerkannten Hausstand
5. Zahlung einer 14-tägigen Reisebeihilfe für alle Trennungsgeldempfänger … denn wo ist bezüglich der Belastung der Unterschied zwischen einem Verheirateten (mit oder ohne Kind), einem Ledigen mit Kind … oder einem Geschiedenen, der alle 14 Tage sein Kind am Wochenende hat, zu finden?
… um nur einige Beispiele zu nennen – und das ganze dürfte langfristig sogar kostenneutral sein oder sogar Einsparungen bringen.
Dann kann man mir auch gerne mit „attraktivitätssteigernden“ Maßnahmen, wie z.B. persönlichen rutschfesten Duschmatten und Badehandtüchern (beides wirklich wahr), fern bleiben.
… und letztendlich sollten alle etwas von diesem „Attraktivitätssteigerungsgesetz“ haben. – Tut es aber leider nicht, weil man mal wieder vermieden hat, die wirklich Betroffenen zu Wort kommen zu lassen!
@ Kevo
Zumindest für den militärischen Bereich finden sie hier massenweise Vorschläge (z.B. zeitgemäße Vollaustattung bei Gerät und Bekleidung, weniger Bürokratie, Änderung bei Beschaffung etc.) – gehen sie nur mal etwas in der Zeit zurück und suchen Sie sich die Meldungen zur Ankündigung von Flachbildschirm & Co.
Und mit dem BwVerband (von den Gewerkschaften ganz zu schweigen) nicht auf Linie zu liegen, ist gar nicht so schwer – manchmal fragt man sich nämlich, wer bzw. ab welcher Ebene man dort eigentlich vertreten wird.
Das Attraktivitätsgesetz bietet sehr viel mehr als es hier von vielen Kommentatoren beschrieben wird:
Ein großer Bereich, wie z.B. Planungssicherheit ist in der Agenda „Bundeswehr in Führung“ abgedeckt, die untergesetzliche Maßnahmen innerhalb des BMVg festschreibt. Da werden wir aber einen guten Blick auf die Umsetzung bewahren müssen.
Die gesetzliche Dienstzeitregelung in § 30c Soldatengesetz von 41 Stunden sollte man auch nicht ohne den Vergütungsanspruch bereits nach 5 Stunden Mehrarbeit im Monat betrachten. Vielleicht hilft diese Regelung endlich Aufträge und Zeit in Deckung zu bringen.
Natürlich hat das Gesetz viele Verbesserungen für Bestandssoldaten und zwar nicht nur die Erhöhung der Stellen- und Erschwerniszulagen. Teilzeitbeschäftigung, Elternzeit gilt nicht nur für Frauen. 50 Euro pro Tag für 14 Tage Haushaltshilfe in bestimmten Fällen sind hilfreich. Und wenn die Bestandssoldaten ihr Dienstzeitende erreicht haben, profitieren sie von den Regelung zur Anrechnung des Versorgungsausgleichs und der Aufhebung der Hinzuverdienstgrenze bei Anschlussbeschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes. Und für Zeitsoldaten ist ein Zuschlag von 20% im Berreich der Nachversicherung durchaus eine bemerkenswerte Verbesserung, die nicht erst in 20 Jahren eintritt, sondern schon ab dem 1.1.2016.
Dieses Gesetz ist ein Ergebnis der Durchsetzung der Beschlüsse der Mitglieder des DBwV auf den Hauptversammlungen. Ich glaube da darf sich jeder einbringen.
Der Bundeswehrverband ist da sehr erfolgreich gewesen. Und ja, es fehlt das gesetzlich normierte Wahlrecht zwischen TG und UKV. Aber das haben wir ausgerechnet dem Verteidigungsminister zu verdanken, der es in die Koalitionsvereinbarung eingebracht hat und jetzt dagegen Widerstand geleistet hat, dem jetzigen Innenminister de Maisiere.
Ich könnte mir noch viele erforderliche Verbesserungen vorstellen und auch ich bin der Meinung, dass das kein großer Wurf in der Konkurrenz zu zivilen Arbeitgebern ist. Aber ich bin auch sicher, dass der Bundeswehrverband weiter an Verbesserungen arbeiten wird.
Es gibt eine kleine Berufsgruppe innerhalb der Bw die sich freut.
Die BO41.
Denn der Fall der Hinzuverdienstregelung bedeutet für diese Nischenverwendung keine Kürzung der Versorgungsbezüge um bis zu 379,12€ brutto (max 7,29461% von 120% von A14 H8)!
[Unbestätigten Gerüchten Zufolge wollte der InspLw angeblich nicht, dass diese Regelung auch für BO 41 gilt, weil sie im Vergleich zu seinen Jet-BS nun noch besser dastehen. Schliesslich hat die Lw im Jetbereich ständig Querelen mit „ZwangsBOisierten“ BO41.]
Da diese Berufsgruppe die letzten Jahre ebenfalls viele Auslandseinsätze getätigt hat (nein, nicht im Jet), haben viele ihre ursprünglichen Versorgungsbezüge nun mittlerweile in den 60%+ Bereich gepushed. Der BS kann ja sowieso nur max 71,75% bekommen. Auch wird beim BO41 die volle Stellenzulage für die Berechnung genutzt. Beim BS-Jet wohl nur die Hälfte(?).
Weiterhin ist rückwirkend zum August 2014 (nicht in diesem Gesetz) die 40,99€ Grenze für den Arbeitgeberanteil zur Privaten Krankenversicherung gefallen. Wer bisher mehr als 40,99€ bekam, dem ist seine Beihilfe von 70% auf 50% gekürzt worden. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Insofern bezahlt der neue Arbeitgeber des BO41 die 50% der PKV Beiträge ohne dass die Beihilfe gekürzt wird. Bei einem Alleinstehenden ist i.d.R die PKV für 30% ca. 150€. Also zahlt der neue Arbeitgeber nun 75€ statt bisher 40,99€.
Übrigens profitieren die BO41 endlich auch von vereinfachten Umschreibebedingungen für ihre zivile Fluglizenz. Ein jahrelanges hartnäckiges Unterfangen.
Das soll jetzt keine Neiddebatte entfachen, aber vielleicht kann man sich jetzt vorstellen, weshalb viele Jetties am liebsten BO41 bleiben würden und in der Konferenz mit 36 Jahren festgestellt werden würde, dass sie leider nicht gut genug sind….
;o)
P.S.: Hab ich noch die positive Neuregelung des Versorgungsausgleichs angesprochen? Bei BO 41 ein ganz heisses Eisen, weil die Versorgungsbezüge in einem relativ kurzen Zeitraum aufgebaut werden und deshalb schnell hohe Ansprüche geltend gemacht werden könnnen….. also auch hier eine erhebliche Verbesserung!
@ schleppi:
Immer noch keine Entscheidung 2,5 Jahre nach Feststehen der neuen SollOrg und 1,5 Jahre nach dem Personalgespräch kann ich leider nicht als Planungssicherheit bezeichnen. … Und ich bin garantiert nicht der Einzige. … Somit stellt sich für mich die Agenda “Bundeswehr in Führung” nur als eine weitere „Blendgranate“ dar – schicke Prospektheftchen, aber nichts dahinter.
@ schnellmerker
Ja das ist ohne Frage ein Skandal und sie dürfen glauben, dass ich einer der ersten und größten Kritiker dieser Neuausrichtung bin.
Die Agenda „Bundeswehr in Führung“ gibt es erst seit Mitte letzten Jahres( viel zu spät) und die Maßnahmen sollen erst in diesem Jahr beginnend umgesetzt werden. Meine Einwendung zielte aber darauf, dass die Planungssicherheit nichts mit dem Attraktivitätsgesetz zu tun hat. Es gibt bereits Regelungen bezüglich der Personalführung bei Versetzungen. Die Soldaten und Soldatinnen haben ein mächtiges Werkszeug um Misstände anzugehen: die Eingabe beim Wehrbeauftragten. Das wird viel zu wenig genutzt. Er wird nicht in jedem Einzelfall Abhilfe schaffen können, aber allein die Zahl der Eingaben ist ein Barometer für den inneren Zustand der Bundeswehr.
@ schleppi:
Ich wollte mit meinen Ausführungen eigentlich sagen, daß man Attraktivität schon weit unterhalb der Gesetzesebene mit relativ einfachen kostengünstigen/-neutralen Maßnahmen herstellen kann bzw. hätte können … was man leider scheinbar wohl nicht auf die Reihe bekommt bzw. bekommen will. – Es sind doch oftmals die einfachen Dinge, die man aufgreifen und angehen könnte, um die Attraktivität für alle spürbar zu verbessern … sei es nun der Bürokratieabbau, eine verbesserte Planungssicherheit für die Betroffenen etc. Ich wäre ja sogar bereit für einen Verbleib auf dem Dienstposten neu (Umwandlung InnDstBearb >>> StDstBearb (jedoch gewollt techn. Vorverwendung, obwohl vieler meinung nach unsinnig)) auf eine zeitgerechte Beförderung zu verzichten, weil mir eine längerfristige Planungssicherheit im Endeffekt mehr bringt als die paar Euronen bei einer Beförderung. Denn neben finanziellen Aspekten spielen auch die sozialen Aspekte eine wichtige Rolle. Im 19. Dienstjahr ist das jetzt mein(e) 6. Standort/Dienststelle – und das nichgt als Offz, sondern als Uffz m.P. – und nach 5 Jahren hier habe ich mir nach Scheidung 2004 (1 Sohn (14) bei Ex-Frau – jedes 2. Wochenende und in den Ferien bei mir), natürlich bedingter Familienreduktion (Restfamilie = Vater + 2 Brüder) und versetzungsbedingter Wanderschaft endlich mal wieder ein halbwegs soziales Umfeld aufbauen und mich an einem Ort wohlfühlen können. Das zu erhalten ist mir mehr Wert als jeder Passus aus diesem neuen Gesetz … und das kann für die Motivation, jeden Tag seinen Dienst nach besten Willen, Wissen und Gewissen zu verrichten, bei weitem nicht abträglich sein. Der Dienstherr könnte also auf Dauer einen hochmotivierten Soldaten haben, von dessen Wissen und Erfahrung alle Seiten profitieren könnten. … Es bedürfte nur einmal einer Entscheidung und der Erstellung einer Verfügung SAP. … Aber mit einem solchen (Nicht)Handeln schafft man bei vielen Betroffenen nur eines: Die Motivation entwickelt sich umgekehrt proportional zur Dauer der Ungewißheit und fehlenden Planungssicherheit.
@ schnellmerker
Explizites „danke“ für punkt nummer 5.
Auf die Geschichte“geschiedener Vater“ = alle 4 Wochen gesponsert nach Hause versus verheiratet (oder lebenspartnerschaft…) ohne Kinder = alle 2 Wochenenden nach Hause, habe ich explizit den DBWV angesprochen. Antwort: „ist so, könne man nichts tun. Einzelfälle“. Ah ja…
„… Bundeswehr als attraktivster Arbeitgeber Deutschlands“ in der Präambel ist doch wohl nicht ernst gemeint? Hallo Realität?
Ich weis nicht, ob man sich als jemand der zur Bundeswehr möchte, unter „arme“ eine 41h woche vorstellt…um 1600 *reusper 1630 habt ihr dienstschluss im AGA-Biwak aber hier im wald schlafen müsst ihr trozdem… Auf lehrgang heisst es, dass dinge nicht ausgebildet werden können zwecks wochenstundenûberschreitung (erst so erlebt letzten monat in hammelburg). Wir machen uns selbst probleme, legen uns selbst steine in den weg
In meinen augen macht nichts mehr werbung als eine Truppe die stark ist. Und dies soll man nicht an worten sondern an taten erkennen.
@ Aussterbender
Wenn Sie gerne 60 Stunden in der Woche arbeiten möchten, hindert sie wenig daran. Die gesetzliche Dienstzeitregelung in § 30c Soldatengesetz legt doch lediglich fest ab wann ein Anspruch auf Vergütung für Mehrarbeit ansteht und das von dieser Dienstzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen abgewichen werden darf.
Hier wird einerseits bemängelt, dass manche Zulagen bekommen, aber die breite Masse nicht während man in Kauf nimmt, dass bisher viele Bundeswehrangehörige eine wahnsinnig hohe Dienstzeitbelastung haben und andere nicht. Im übrigen darf man nicht vergessen, dass der § 30c Soldatengesetz nur notwendige Folge der EU Arbeitszeitrichtlinie ist.
Jeder zivile Arbeitgeber muss die Arbeitszeit seines Personal mit den Aufträgen in Einklang bringen. Die Bundeswehr könnte das auch. Man muss sie nur zwingen.
@ Schnellmerker
Ja alle ihre Punkte sind verbesserungswürdig. Warum schreiben sie nicht einmal ihren Bundestagsabgeordneten an und zählen die Punkte auf. Oder haben Sie es vielleicht schon seit November letzten Jahres getan?
….aber ja nicht an die Struktur denken – das es für den gemeinen Oberfeldwebel eigentlich vollkommen egal ist, ob er ZgFhr/TEFhr oder „KpTrpFhr“ wird… A8 werden sie schon alle und dank der Bündelung ist ja der StFw auch drin. Die Offiziere häufen sich in den Kompanien und wenn man Lehrgangsabwesenheiten einrechnet, ist so manches Offizierkorps der Kompanie zahlreicher als das Unteroffizierkorps. Mein Vorschlag (für gemeine Kampftruppenverbände, wo vorhanden): TrpFhr SU/F, GrpFhr OF, ZgFhr HF A9 / SF, TEFhr HF A8, KpTrpFhr SF,
generell:
Alle Oberstabsfeldwebel A10
Spieße und S3Fw Btl+ A11
Weg mit der Spießzulage
Weg mit A9mZ.
Wenn die Chefs nun eh grundsätzlich A13 sind, kann ein Spieß schon mal mehr Grundgehalt haben als der ZgFhr I.Zug – meine Meinung.
Leistungswillen durch Struktur schaffen – warum OSF u. S3Fw Btl werden und täglich meine ausfallenden Haare um 20:30 unterm Bürostuhl zusammenkehren, wenn ich auch bequem im SKA mit Gleitzeit und weniger Verantwortung meinen Dienst verrichten kann.
„Ja aber, wenn die Spieße dann plötzlich keine Spieße mehr sind…behalten die dann A11?“
Klaro, Chefs und Kommandeure behielten ja auch A12/A15, auch wenn sie wie im Falle mancher Kommandeure, danach irgendwo in der Versenkung verschwunden sind und 20 Jahre später durch die Entlassungsurkunde geweckt worden sind.
@Kokettierer
Wenn Sie weniger mit Ihrer Kenntnis der Abkürzungen kokettieren würden (die hier nicht allen Lesern bekannt sind), würde das die Lesbarkeit deutlich erhöhen…
@Aussterbender:
„um 1600 *reusper 1630 habt ihr dienstschluss im AGA-Biwak aber hier im wald schlafen müsst ihr trozdem…“
Genauso wird es derzeit als Interimslösung (?) in Infanterieverbänden gehandhabt – auch außerhalb der AGA.
@T.Wiegold
Verzeihung. Gerne schiebe ich die sich dahinter verbergenden Begriffe nach:
….aber ja nicht an die Struktur denken – das es für den gemeinen Oberfeldwebel eigentlich vollkommen egal ist, ob er Zugführer/Teileinheitsführer oder “Kompanietruppführer” wird… A8 werden sie schon alle und dank der Bündelung ist ja der Stabsfeldwebel auch drin. Die Offiziere häufen sich in den Kompanien und wenn man Lehrgangsabwesenheiten einrechnet, ist so manches Offizierkorps der Kompanie zahlreicher als das Unteroffizierkorps. Mein Vorschlag (für gemeine Kampftruppenverbände, wo vorhanden):
Truppführer Stabsunteroffizier/Feldwebel
Gruppenführer Oberfeldwebel
Zugführer Hauptfeldwebel A9 / Stabsfeldwebel
Teileinheitsführer Hauptfeldwebel A8
Kompanietruppführer Stabsfeldwebel
generell:
Alle Oberstabsfeldwebel: A10
Spieße und S3 Feldwebel Bataillon aufwärts: A11
Weg mit der Spießzulage
Weg mit A9mZ.
Wenn die Chefs nun eh grundsätzlich A13 sind, kann ein Spieß schon mal mehr Grundgehalt haben als der Zugführer I.Zug – meine Meinung.
Leistungswillen durch Struktur schaffen – warum Oberstabsfeldwebel u. S3Feldwebel Bataillon werden und täglich meine ausfallenden Haare um 20:30 unterm Bürostuhl zusammenkehren, wenn ich auch bequem im Streitkräfteamt mit Gleitzeit und weniger Verantwortung meinen Dienst verrichten kann.
“Ja aber, wenn die Spieße dann plötzlich keine Spieße mehr sind…behalten die dann A11?”
Klaro, Chefs und Kommandeure behielten ja auch A12/A15 – auch wenn sie wie im Falle mancher Kommandeure, danach irgendwo in der Versenkung verschwunden sind und 20 Jahre später durch die Entlassungsurkunde geweckt worden sind.
Den Kommentieren die Angst haben, keine langen Übungen mehr durchführen zu können weil nun die 41h-Woche regiert sei die Lektüre von Paragraf 30c Absatz 4 Nummer 5 empfohlen. Dort werden „Übungs- und Ausbildungsvorhaben, bei denen Einsatzbedingungen nach den Nummern 1 und 2 simuliert werden“ von der neuen Arbeitszeitregelung ausgenommen. Nummer 1 und 2 listen dannn übrigens Alles auf was das grüne Herz wünscht.
Puh – Durchatmen – Vielleicht doch nich sooo blöd, die ganzen Politiker?!
Was wir viel dringender bräuchten als höhere Besoldung für irgendwelche Exotenposten, wären klare militärische Strukturen und Hierarchien. Wenn heute jeder Ungediente als Oberfeldwebel herumläuft, ist das System von innen heraus ausgehöhlt. Ausbilder mit 10 und mehr Dienstjahren haben den gleichen Dienstgrad wie Neulinge ohne jegliche Befähigung – wer findet den Fehler ? Das größte Hemmnis von allen schleppt die Bundeswehr seit Beginn ihres Bestehens mit sich herum, nämlich die völlig veraltete und starre Beamtenbesoldung. Abhilfe kann hier m.M.n. nur eine vollständig neue Soldatenbesoldungsordnung schaffen, welche in der Hauptsache die Besoldung von den Dienstgraden entkoppelt. Wer die gleiche Arbeit verrichtet, soll auch die gleiche Entlohnung erhalten. Militärische Verantwortung sollte sich aber an Dienstgraden orientieren, nicht an Besoldungsstufen. Dann würde auch nicht jeder ungediente Neueinsteiger mit Feldwebelklappen herumlaufen, nur weil man ihn nicht anders als über die strikt an den Rang gebundene Besoldungsstufe ködern konnte.
@Aussterbender
Ich stelle mir gerade die Frage was die Justiz dazu sagt?
Wofür gibt es Überstunden? Zeitausgleich, Wochenend, Feiertags etc Zuschläge?
Vor allem wenn die Zeit nicht reicht, ist das Problem nicht der Gesetzesttext sondern die Planer/Organisierenden/Lehrenden, dann sind die Ressourcen für die Ausbildung ungenügend!
Wer seine Soldaten im AGA Biwak hauptsächlich mit dem Versorgen fast nutzloser Lagerfeuer beschäftigt darf sich nicht wundern, wenn Sinnvolles zu kurz kommt, wie z.B. Karte – Kompaß
@ Schnellmerker 23:28 Uhr
Zitat: „Die Verlegung des Beginns des Abzugs des Versorgungsausgleichs bei geschiedenen Berufssoldaten bringt dem Betroffenen zwar finanziell etwas … doch aber erst in mehr oder minder ferner Zukunft. Aber macht das den tatsächlichen Dienst in der Bundeswehr attraktiver?“
Es macht den Dienst nicht nur attraktiver, sondern es bewahrt Berufssoldaten mit dem Übergang in die Pension auf Sozialhilfeniveau abzusinken und bringt ein Stück Gerechtigkeit zurück !
Bei einem der letzten Seminare III. Lebensphase in Süddeutschland, also das „Ausscheiderseminar für Berufssoldaten“ waren 50 % der Teilnehmer geschieden.
Also konkret, wenn Sie von einem Stabsfeldwebelgehalt, 71,75 % Pension nehmen, dann ca. 800 Euro Versorgungsausgleich für eine z.B. 20 jährige Ehe abziehen, was bleibt dann über ?
Da spielt es schon eine erhebliche Rolle, ob dieser Abzug mit dem 54. Lebensjahr beginnt, oder falls die Ex-Frau gleichaltrig ist und sie regulär in Rente geht, mit 66 – 67 Jahren.
Oftmals ist der betreffende Soldaten in zweiter Ehe verheiratet und würde ohne zweites Einkommen der 2. Ehefrau bei der Pensionierung auf das Sozialhilfeniveau abrutschen.
Das diese Regelung extrem ungerecht war, kann jeder nachvollziehen, denn der Versorgungsgleich ist dem Soldaten bei Beginn der Pension (also in dem Beispiel 54 Jahre) sofort abgezogen worden und die geschiedene Ehefrau hat den Zuschlag erst bei der Verrentung bekommen. Im Regelfalle also min. 10 Jahre später.
Das heißt der Dienstherr hat ca. 10 Jahre lang den Versorgungsausgleich in der Pension eingespart, was de facto in der Summe der Betroffenen eine drastische Pensionskürzungsmaßnahme war und dies obwohl der Dienstherr mit seinen Anforderungen der Auslandseinsätze extrem familienfeindlich ist und die Scheidungsrate dadurch fördert.
Also wenn man sehr zynisch sein will, ist jetzt eine ungerechtfertigte Bereicherung des Dienstherrn an seinen Berufssoldaten abgeschafft worden.
@ Georg:
Zunächst einmal soll dieses Gesetz den tatsächlichen Dienst attraktiver machen. Die Sache mit dem Versorgungsausgleich hat doch vielmehr Auswirkungen auf das „Danach“, aber nicht auf den Dienst selbst.
Iche kenne auch Fälle aus meinen ehemaligen Dienststellen, denen ähnlich hohe Versorgunsausgleichsbeträge abgezogen wurden. Ich selbst hatte das Glück, daß mein Sohn im Jahre 2000 geboren würde und dadurch meine jetzige Ex-Frau 3 Jahre lang mit einem Rentenbrutto von damals 4500 DM betrachtet wurde, so daß sie in dieser Zeit mehr Rentenansprüche erworben hat als ich, so daß mir lediglich oder zum Glück nur 106,23 Euro (+etwas an Steigerungsrate) als Versorgungsausgleich abgezogen werden. Von daher kann ich mich trotz Scheidung recht glücklich schätzen.
Naja, diese „Bereicherung durch den Dienstherren“ ist ja an sich ja auch nicht ganz abgeschafft worden. Logischer wäre es gewesen wenn der Versorgungsausgleich mit Renteneintritt der Ex-Frau abgezogen werden würde. Annahme: Ex-Frau 5 Jahre jünger als der geschiedene BS und Renteneintritt der Ex-Frau mit 65 Jahren. So kassiert der Staat immer noch 8 Jahre bei vielen üppig ab.
@ Schnellmerker
Zitat: „Zunächst einmal soll dieses Gesetz den tatsächlichen Dienst attraktiver machen. Die Sache mit dem Versorgungsausgleich hat doch vielmehr Auswirkungen auf das “Danach”, aber nicht auf den Dienst selbst.“
Das sehe ich anders. Solange jeder Berufssoldat den ich kenne seinen Kindern rät auf keinen Fall Soldat zu werden, oder max. als Zeitoffizier SaZ 12 bei der Bw auf Staatskosten zu studieren, solange hat die Bw ein massives Nachwuchsproblem weil
1. die Binnenwerbung ausfällt und
2. der Berufssoldat in seinem Bekanntenkreis als ehrlicher Makler betrachtet wird, wenn es darum geht, ob ein Kind einer bekannten Familie den Schritt ergreift und sich bei der Bw zu verpflichten.
Dies mag oben an der Küste, in Mecklenburg-Vorpommern und anderen deindustrialisierten Gegenden anders aussehen, aber hier im Süden hat ein junger Mensch bei der Berufswahl viel mehr Möglichkeiten und da ist die Bw nicht mehr besonders attraktiv. Dazu kommen natürlich die überproportional anteilig hohen StO-Schließungen in Süddeutschland, die das Bewerberaufkommen rückläufig werden lassen.
Also für einen jungen Mann aus Oberbayern ist es nicht attraktiv an einen Standort in der Oberpfalz, in Grenznähe zu Tschechien einzurücken und für einen Lw-Angehörigen mit aufgelösten Geschwader in Lechfeld und bald aufzulösenden Geschwader in Penzing ist es eine Horrorvorstellung in „the middle of nowhere“ nach Holzdorf / Schönewalde versetzt zu werden. Vorher überlegt man sich als Soldat auszuscheiden und in der Lfz-technischen Industrie in Bayern seinen Arbeitsplatz zu suchen.
Das mit der Nachwuchswerbung ist nun ein anderes Paar Schuhe. Das Attraktivitätssteigerungsgesetz sollte – so interpretiere ich es zumindest – zur Steigerung des Dienstes der bereits im Dienst befindlichen dienen.
Für die Nachwuchswerbung selbst waren schon bereits vorher Maßnahmen – ob nun sinnvoll oder nicht – ergriffen:
– Einstellungsdienstgrad mittlerweile bis Stabsfeldwebel möglich
– Aufhebung der Altersgrenzen
– Verpflichtungsprämien
– feste, verbindliche Standortzusagen z.B. bei SaZ12
– geänderte/verbesserte BfD-Ansprüche
… etc.
Dabei bestreite ich nicht das dieses Attraktivitätssteigerungsgesetz auch für den Nachwuchs – spätestens wenn er zum Dienst antritt – entsprechende Auswirkungen hat. – Aber als „Nachwuchsgewinnungsmaßnahme“ war dieses Gesetz nun wirklich nicht gedacht.
… Und hier im Norden greift der Fachkräftemangel auch so langsam um sich … zwar nicht in dem Maße wie in Gebieten, in denen sich unzählige Industriebetriebe angesiedelt haben, aber er ist auf dem Vormarsch. Und wenn dieses Gesetz nicht ausreicht, die Fachkräfte entsprechend bei der Bundeswehr zu halten, dann muß sich wohl unser Dienstherr noch ein paar Gedanken mehr machen und dazu noch die ein oder andere Schippe oben drauf legen. Das darf denn aber auf keinen Fall dazu führen, daß die „Neuen“ um Längen besser gestellt werden als die Bestandssoldaten. … Denn dann hat sich unser Dienstherr das nächste größerer Problem wieder selbst geschaffen.
@Schnellemerker
Die gesetzlichen Maßnahmen bedeuten doch nicht, dass es keine weiteren Maßnahmen geben kann. Für die nächsten fünf Jahre sind allein für weitere 29 untergesetzlichen Maßnahmen rund 100 Millionen Euro eingeplant.
Das Artikelgesetz ist das größte Packet dass es je gab und es gleicht meist nur Nachteile aus ohne Verbesserung im Vergleich zum ziv Bereich zu bringen.
Der Versorgungsausgleich ist ein riesen Problem, auch nach der Verbesserung. Natürlich nur für die Betroffenen, so ist es immer.
Wenn ein Chef grundsätzlich mehr als 41Stunden im Schnitt benötigt um den Grundbetrieb für seine Anvertrauten zu organisieren, dann ist er evtl nicht in der Lage seiner Verantwortung nachzukommen oder seine SollOrg ist falsch.
@ Elahan:
Das mit den untergesetzlichen Maßnahmen habe ich nie in Abrede gestellt, aber es wird eben nicht geliefert.
… Laut TdM sollte jeder Ende 2012 wissen wo er nach oder durch die Reform bleibt. … Wieviele wissen es, aber wieviele auch noch nicht? … Und das mit fast 2,5 Jahren Lieferverzug. Hier hat man dann wohl „sehr gut“ an den Maßnahmen 1, 2, 4, 5 und 7 des Themenfeldes 5 „vorbeigearbeitet“.
… Wenn jetzt Teil der untergesetzlichen Maßnahmen ist, die in Kasernen wohnenden Soldaten mit rutschfesten Duschmatten und Duschhandtüchern auszustatten, um das als attraktivitätssteigernde Maßnahme zu verkaufen … dann kann zumindest ich als Kasernenschläfer getrost drauf verzichten. (Hier denkt man übrigens darüber nach, diese beiden Artikel über die Bettwäschefirmen zusätzlich anzumieten. … Und trotz meines Hinweises, daß wir bereits Duschhandtücher über die Bettwäschefirma gestellt bekommen, wird man diese noch zusätzlich anmieten.) … Und wie man munkelt werden wir wohl am letzten Ende sein, die in den Genuß des Themenfeldes 7 (Moderne Unterkünfte) kommen werden … obwohl absoluter Einödstandort. – Statt dessen startet man wieder dort wo das infrastrukturelle Umfeld eigentlich hervorragend ist … Berlin, Köln, Bonn, Hannover, Dresden … und die Schlammzonen in Deutschland, die am Ar*** der Welt – fast ohne irgendeine Möglichkeit der Betreuung – liegen mal wieder zuletzt. … Und somit auch nahezu am Themenfeld 3 vorbeigeschossen.
Themenfeld 4 (Arbeitsautonomie) … Telearbeit für die meisten nicht möglich – weder für unsere Techniker, noch für Infanteristen etc. anderswo. Teilzeit bei den Technikern vielleicht. Und mit dem Langzeitarbeitskonten experimentiert man ja auch nur erst mal … ob diese überhaupt kommen steht auf einem anderen Blatt.
Attraktiv würden unsere Soldaten finden, nicht wegen jedem Kleinsch**ß Weltreisen machen zu müssen:
– SanVers: 70 Autokilometer – Richtung NNW
– BwDLZ, BfD, MilPfarr: 90 Autokilometer – Richtung S
– LHBw: 120 Autokilometer – Richtung ONO
– vorgesetzte Dienststelle: 230 Autokilometer – Richtung OSO
– Wirtschaftstruppenteil: 380 Autokilometer – Richtung SSO
– zuständige Truppenküche, KarrC: 60 Autokilometer – Richtung SSO
– Standortschießanlage: 100 Autokilometer – Richtung W
Attraktiv würden unsere Soldaten finden, wenn dem Bürokratieirrsinn eine Ende gesetzt oder dieser zumindest eingedämmt wird.
Ich und andere Soldaten hätten attraktiv gefunden, wenn man uns seitens des Dienstherrn eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner zur Verfügung gestellt hätte. Aber alle meinten – u.a. BwDLZ, Betreuungsfond – das stehe uns an einem Einödstandort wie diesem nicht zu.
Die Liste, Attraktivität mit einfachsten Mitteln und ohne großen finanziellen Aufwand zu erreichen, könnte man sicherlich auch noch fortsetzen.
Und was die 41 Stunden angeht … wenn eine 30 Köpfe (mil. und ziv.) zählende Einheit mit nahezu genauso vielen Nebenfunktionen (FAS, BPL, BPG, UVP und wie sie alle heißen zusätzlich zu den eigentlichen STAN-Aufgaben) wie ein Btl oder vergleichbar „zugebombt“ wird, dann liegt es nicht am Chef oder den Soldaten …
Schön das für Zeitsoldaten was getan wurde.
Leider sind alle die die vor dem 01.01.16 aus dem Dienst gegangen leer ausgegangen.
Allerdings hoffe ich noch das ich mich irre.
Mich würde mal interessieren wann endlich mal für Lfz Besatzungen EU Recht umgesetzt wird. 41 Stunden Woche gut und schön, aber für Lfz Besatzungen gelten da andere Regeln, und keiner macht sich darüber Gedanken.
Führt letzendlich nur dazu, dass Besatzungen den ganzen Tag im Airport Standby gammeln, und wenigen Flüge die es dann gibt, zum Teil nur illegal durchgeführt werden können, weil ihre Ruhezeit nicht eingehalten wird…
@ Ankraft:
So ist es. Seit Juni 14 haben die Insp. von vdL den Auftrag, die Auswirkung der EU-AZR zu prüfen und evtl. Ausnahmen zu begründen oder aufzuzeigen, wo struktureller Änderungsbedarf dadurch entsteht. Anfang des Jahres 2015 hatten die Insp. noch gemeldet, dass die Umsetzung ab 1/16 problemlos erfolgen kann. Politik kann nicht mehr tun, als milFü fragen und um Beratung bitten. Wenn es dann heißt „läuft“, dann wird man sich darauf verlassen müssen. Ob es tatsächlich „läuft“, bezweifeln ich und viele andere Kameraden jedoch enorm.