Tätowiert zum Dienst – Update
Nachdem die Berichterstattung zur Abschwächung des Tätowierungs-Erlasses in der Bundeswehr hier im Blog (und vor allem auch auf Facebook) heftig diskutiert wird, ein Update: In einem Schreiben aus dem Referat Führung Streitkräfte II 4 des Verteidigungsministeriums vom 18. Dezember ist die von Generalinspekteur Volker Wieker angeordnete Handlungshilfe für Vorgesetzte enthalten, die zum 1. Januar 2015 im jeweiligen Zuständigkeitsbereich bekanntgegeben werden soll:
Nach derzeitiger Fassung der Nr. 603, 3. Punktaufzählung, Satz 2 der ZDv A-2630/1 sind nicht abnehmbare Körpermodifikationen in geeigneter und dezenter Weise abzudecken. Im Vorgriff auf die zum 31. Dezember 2015 angeordnete Überprüfung der gesamten Vorschrift ist aufgrund der bisherigen Erfahrungswerte ab dem 1. Januar 2015 der Anwendungsbereich der vorgenannten Nummer wie folgt eingeschränkt:
Diese Verpflichtung gilt nicht während des Dienstes innerhalb militärischer Bereiche, militärischer Sicherheitsbereiche, auf Schiffen und Booten der Deutschen Marine sowie an Bord von Luftfahrzeugen des Bundes.Die vorgenannte Ausnahme (= Lockerung der Verpflichtung) ist nicht anzuwenden auf Soldatinnen und Soldaten bei der Teilnahme an Veranstaltungen der bundeswehr (einschließlich des Bundesministeriums der Verteidigung) mit Außenwirkung/öffentlichem Charakter (z.B. bei feierlichen Gelöbnissen, Tagen der öffenen Tür, Truppenbesuchen, Veranstaltungen mit bundeswehrfremder Medienbegleitung, Flügen der Flugbereitschaft der Bundeswehr mit externen Passagieren).
Die Möglichkeit der Anordnung von Abweichungen bzw. der Genehmigung von Sonderregelungen nach Nr. 105 durch die zuständigen Stellen bleibt unberührt.
(Unterstreichungen im Original)
Die ZDv mit der genannten Nr. 603, 3. Punktaufzählung, Satz 2 (und auch der später genannten Nr. 105) findet sich im Wortlaut hier.
(Archivbild September 2012: Ausbildung bei der EU-Trainingsmission Somalia in Uganda – Bundeswehr/Sebastian Wilke)
auf dem bild zusehen: das beste flecktarn überhaupt ;)
Eine meiner Meinung nach faire und ausgewogene Lösung. Hier hat mal jemand auf den Input aus der Truppe reagiert.
Und auch mit dieser Regelung wird es wieder den ein oder anderen geben, der genau die Grenzbereiche auslotet und versucht seinen „schwachen“ Vorgesetzten in die Bredouille zu bringen.
Ich wäre da immer noch für eine Ganz-oder-Garnicht-Lösung. Ohne wenn und aber. Ohne Diskussionspotenzial.
Diese Modifikation war schlicht und ergreifend bereits zum jetzigen Zeitpunkt überfällig, da sie nun die in der Praxis notwendige Gleichbehandlung im täglichen Dienst auch formell zulässt. Als ein Beispiel sei jegliche Form von Anzugserleichterungen bei besonderen Witterungsbedingungen genannt.
Ich möchte den Vorgesetzten sehen, der hier nicht mit gesundem Menschenverstand gegen vorgenannte Regelung verstoßen hätte.
Ein weiteres Beispiel wäre die vorgeschriebene Teilnahme an der Schwimmausbildung. Dies hat in einigen Dienststellen beinahe absurde Auswüchse angenommen, welche mit Sicherheit nicht im Sinne der Regelung waren (Ausschluss von bestimmten Ausbildungen).
Diese Liste wäre mit Sicherheit noch weiter fortzuführen, soll zur Verdeutlichung jedoch reichen.
Insgesamt freut es mich jedoch, dass hier für Bundeswehrverhältnisse schnell und sogar bereits in Papierform reagiert wurde um offensichtlich unzweckmäßiges zu verbessern. Bleibt zu wünschen, dass dies im Regelungsmanagement Schule macht.
Die Frage bleibt: Wieso wurde diese realitätsferne Vorschrift überhaupt s_o erlassen? Wer war da wann das letzte mal bei der Truppe?
Es ist schon merkwürdig, dass die Regelung der Bundespolizei, dass beim Tragen der Dienstkleidung keine sichtbaren Tattoos vorhanden sein dürfen, der Überprüfung durch ein deutsches Verwaltungsgericht standhält und dasselbe Thema in den Streitkräften zu einer Beschwerdeflut führt, vor der die militärische Führung einknickt. Schwach von denen, die erst keine klare Linie vorgegeben haben und dann eingeknickt sind sowie von denen, die meinten, sie müssten sich nur lange genug beschweren – und damit am Ende auch noch durchkamen.
Ist das auf dem Bild schon „Außenwirkung/öffentlichem Charakter“?? ;-)
In jedem Fall hat man nun zwei Klassen von Soldaten sowie Probleme bei der Personalauswahl für bestimmte Aufgaben / Aufträge.
@Hans Dampf
Das sehe ich anders. Die BuPol hat nunmal vorrangig in der Öffentlichkeit ihre Aufgaben wahrzunehmen. Und genau hier wurde ja auch die Regelung zum Abdecken bei der Bundeswehr aufrechterhalten. Ich sehe hier keinen Widerspruch.
@ Thomas Melber
Wieso haben wir das jetzt? Und wo liegt der Unterschied zum bisher?
Ganz ehrlich: Wenn der Dienstherr der Meinung ist, (sichtbar) Tätowierte seien nicht würdig, unsere Streitkräfte zu vertreten, gibt es nur eins: Nicht mehr einstellen. Diese Vorschrift hat zu Situationen wie in Dresden geführt, wo der Schulkommandeur das Abkleben jeglicher Tattoos selbst in der Schwimmausbildung befohlen hat. Vielleicht vereinbar mit dem Wortlaut der Vorschrift, aber auch konform mit dem Grundgedanken dahinter?
Und da hier die Polizei so gerne als Musterbeispiel zum Thema Tattoos und Anzugsordnung genannt wird: Man schaue mal auf das Thema Kopfbedeckungen. Ob der Bundeswehrverband in einer vergleichbaren Situation ähnlich reagieren würde? http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/polizei-outfit-der-grosse-fellmuetzen-frust-a-792053.html
@ Thomas Melber
In wiefern?
Ich kann kein Problem erkennen.
Öffentlichkeit = Ärmellang
Wieso sollen wir jetzt Probleme haben?
@Unreal
Das fängt schon bei Truppenbesuchen / öffentlichen Vorführungen an; externe Presse ist ja auch oft dabei.
Den hier abgebildeten HF könnte man da schon nicht einsetzen (bei „Ärmel hoch“), zumindest nicht nach Vorschrift.
Was ist mit Tattoos auf Hand oder Nacken / Hals?
Eine Möglichkeit wäre natürlich, das ganze komplett frei zu geben oder es so zu handhaben wie die US Army – Prüfung und Dokumentation bei Einstellung, dann keine weiteren zulässig.
Ich werde das mal Nationen übergreifend beobachten. Niederländische, belgische, deutsche, britische Soldaten und derer aus Singapur…
@ Thomas Melber
„Eine Möglichkeit wäre natürlich, das ganze komplett frei zu geben oder es so zu handhaben wie die US Army – Prüfung und Dokumentation bei Einstellung, dann keine weiteren zulässig.“
Haben Sie einmal darüber nachgedacht, ob eine solche Dokumentation mit deutschem Recht vereinbar wäre? Fänden Sie weibliche wie männliche Ganzkörper-Fotos in den Akten unbedenklich? Ich nicht so wirklich!
Es ist immer wieder von dem Ruf nach der US-Army Regelung zu lesen. Ich persönlich finde, dass diese Regelung sehr gut zur Führungsphilosophie der US-Army passt. Der Auftragstaktik der deutschen Streitkräfte entspricht sie hingegen meiner Meinung nach nicht.
Als Vorgesetzter verstand ich es bisher als Privileg, einen Ermessensspielraum zu haben, stelle aber mit Bestürzung fest, das dieser Spielraum offensichtlich immer weniger genutzt, ja sogar abgelehnt wird. Es werden unklare Regelungen von den Soldaten beklagt. Selbst der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages kann unwidersprochen in einem Interview beklagen, dass der Ermessenspielraum auf den Disziplinarvorgesetzten (und jetzt kommt´s) ABGEWÄLZT worden sei. Geht es insgeheim darum, dass sich Soldaten im Zweifelsfall besser gegen eine hyperdetaillierte Vorschrift des BMVg beschweren sollen, als gegen meine Entscheidung als nächster Vorgesetzter? Nur wenn das die Zielrichtung ist, kann ich den Ruf nach einer solch eindeutigen Regelung nachvollziehen.
Als Beispiel, auch hier bereits genannt, werden dann vermeintlich genaueste Auslegungen von Vorgesetzten beim Abdecken der Tattoos beim Sportanzug oder gar der Schwimmausbildung genannt, dabei unterscheidet die einschlägige Vorschrift ZDv 37/10 zwischen Uniformen (Dienstanzug & Feldanzug, jeweils in ihren Varianten) und Anzugarten- hierunter fallen z.B. der Sportanzug und die Schwimmbekleidung. Wenn man sich jetzt noch einmal den zur Rede stehenden Erlass anschaut, stellt man fest, dass lediglich auf das Erscheinungsbild in Uniformen angesprochen wird.
Es erscheint mir geradezu schizophren auf der einen Seite nach detaillierten Regelungen zu verlangen und auf der anderen die Regelungsflut als Ganzes zu verdammen, die Vorgesetzte in Ihrer Gesamtheit „an die Schreibtische fesseln“
Auf die häufig gestellte Frage: „Wer hat diese Vorschrift so realitätsfremd erlassen, und wann war er das letzte Mal in der Truppe?“ gibt es eine einfache Antwort. In der Konsenz-Maschine BMVg und den Stäben der milOrgBer viele Soldaten in mehreren Arbeitsgruppen über einen langen Zeitraum, die eine detaillierte Regelung zum Gesamtthema schaffen wollten (und sollten).
Das Problem ist dabei das gleiche, wie in der hier vorzufindenden Diskussion:
Es geht sehr, sehr schnell das eigene Ästhetik-Empfinden mit „Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit“ gleichzusetzen. Und wenn man dann um einen tragfähigen Kompromiss all dieser unterschiedlichen Sichtweisen ringt plus die Wünsche der Leitung berücksichtigt, kommt es fast zwangsläufig zu einem Erlass wie der A 2630/1.
@Stephan L.
Der DBwV wird wohl die Interessen seiner Mitglieder vertreten und die sind in diesem Fall sehr unterschiedlich (eher nicht vereinbar), also evtl Zurückhaltung.
@Honkthehorn
a)
es müssen ja keine Ganzkörperaufnahmen sein, Bilder der einzelnen Tattoos reichen ja aus – dabei kann man auch prüfen, ob es inkriminierende sind, oder nicht
damit ist die Sache klar – wir nehmen Sie so, wie Sie sind, aber es kommt während Ihrer Dienstzeit nichts dazu
ggf. kann man das beim 90/5 überprüfen bzw. Körperbereiche festlegen, an denen eine Tätowierung unkritisch ist
b)
Ermessensspielraum ist hier kritisch – da ist man dann schnell beim: „warum darf der das, ich aber nicht“
Nicht so gut finde ich bei dem Bild,dass der auszubildende Soldat seine Ferse senkrecht nach oben hält.
Nach dem der Ausbilder ihm schon abgewöhnte,die Hand ans Magazin zu nehmen, sprach er das sicher im Anschluss gleich an. Nur sieht man das dann eben nicht,da ein Foto eben nur einen Moment abbilden kann.
@ Thomas Melber:
„damit ist die Sache klar – wir nehmen Sie so, wie Sie sind, aber es kommt während Ihrer Dienstzeit nichts dazu“
Und was genau bringt das aus Sicht des Dienstherrn dann für das Gesamtbild der Soldaten z.B. beim Antreten? Wo ist der Unterschied zwischen einem neuen und einem alten Tattoo aus Ihrer Sicht?
„Ermessensspielraum ist hier kritisch – da ist man dann schnell beim: “warum darf der das, ich aber nicht“
Das ist eine exzellente Frage, die sich jeder Vorgesetzte gefallen lassen muss, finde ich.
Ein schwacher Vorgesetzter wird sowohl mit detaillierten als auch mit allgemein gehaltenen Vorschriften ein solcher bleiben. Im Zweifel wird er jedoch an der allgemein gehaltenen Vorschrift in der Realität wachsen können, denn er muss entscheiden (nicht die Vorschrift) und mit diesen Entscheidungen überzeugen.
„ggf. kann man das beim 90/5 überprüfen bzw. Körperbereiche festlegen, an denen eine Tätowierung unkritisch ist“
Ich bezweifele, das der SanDstBw diese Aufgabe bei der Anzahl der augenblicklich im Dienst befindlichen Soldatinnen und Soldaten der Bw oragnisatorisch leisten kann. Und wie gesagt, was bringt das? Eine Altfallregelung ist keine Lösung des Problems!
Man kann sich dieser Problematik aus ganz unterschiedlichen Richtungen nähern, nur als Beispiel:
Die Bundeswehr verteidigt die Bundesrepublik Deutschland und damit ihre Werte.
Wenn wir uns die ersten 10 Artikel des Grundgesetzes anschauen, finden wir…… bei uns sind alle Menschen gleich, unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Alter oder Religion darf keiner benachteiligt werden. Ist das gut und richtig so? Macht nicht genau DAS die Bundesrepulblik Deutschland zu einem der lebenswertesten Staaten der Welt?
Wäre es nicht genau aus diesen Gründen für die Bundeswehr nicht eine Zier, genau die Besten – völlig unabhängig von Aussehen, Hautfarbe und Lebensmodellentwurf – in sich aufzunehmen und allen entsetzten, kleingeistigen Zweiflern entgegenzutreten? Im Grunde doch ganz klar: Ja! ………………………..Oder?
Und würde das dem Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit schaden? Oder würde es Irritationen in Internationalen Stäben auslösen? Möglicherweise…. vielleicht sogar ..wahrscheinlich. Kann das im Interesse des Dienstherrn sein? Eher…nicht, denke ich.
All diese Überlegungen, wie auch die unterschiedlichsten Vorschriften und Ansichten anderer Nationen sind bei der Erarbeitung dieser Vorchrift betrachtet worden, auch das Modell der US_Army.
Ganz oder gar nicht, alt oder neu, schwarz oder weiß……all das funktioniert hierbei leider nicht. Und auch wenn ein Blick über den Tellerand zum Nachbarn niemals schadet, es ist letztlich die Entscheidung der deutschen Streitkräfte zum äußeren Erscheinungbild ihrer Soldatinnen und Soldaten.
Und wenn dann jemand trotz guter Voraussetzungen z.B. zum Attaché-Dienst o.ä. nicht zugelassen wird, weil er an der falschen Stelle ein Tattoo hat, ist das Geschrei groß.
Die Bw nimmt übrigens – wie jede Organisation – nicht per se die Besten auf, sondern die, die zu ihr passen, die, die geeignet sind. Eine Fußballmannschaft mit 11 Stars auf dem Feld ist nicht unbedingt erfolgreich.
Ich gebe Hans Dampf Recht bei seiner Aussage:
Schwach von denen, die erst keine klare Linie vorgegeben haben und dann eingeknickt sind sowie von denen, die meinten, sie müssten sich nur lange genug beschweren – und damit am Ende auch noch durchkamen.
Die Bundeswehr mutiert zum Wunschkonzert und Kindergarten, aber mit einer funktionierenden Armee hat das nichts mehr zu tun! Was ist denn das für eine Führung, die heute hüh und morgen hot schreit und kein Rückgrat besitzt. Die Bundeswehr hat weiß Gott große Probleme und manche Damen und Herren weinen herum, weil sie sich mit ihrem zum „Kunstwerk“ mutierten Körper nicht mehr zur Schau stellen dürfen. Oh man.
@Sachlicher 22:46
Das haben sie auch das letzte Mal vor Monaten gepostet, als dieses Bild erstmalig genutzt wurde. Ich erinnere mich…..
Oder haben sie abgeschrieben von einem Mitforisten?
;o)
@ Eule:
Der Unterschied ist, dass es in der Bundespolizei augenscheinlich eine eindeutige Regelung gibt: Kein Tattoo dort, wo man es bei (kurzer) Dienstbekleidung sieht. Da gibt es keinen Raum für Diskussionen.
Weshalb soll dies in der Bundeswehr nicht möglich sein? Früher konnte man es ja noch damit begründen, dass es ja einen unverhältnismäßig großen Einschnitt in die Persönlichkeit der Wehrpflichtigen bedeuten würde, angesichts des Verpflichtungscharakters und der verhältnismäßig kurzen Zeit, z.B. während einer Reserveübung. Die Wehrpflicht wurde jedoch ausgesetzt – es ist also jeder freiwillig in diesen Streitkräften. Und daher ist es auch jedem zuzumuten, sich an die Spielregeln zu halten, die der Dienstherr aufstellt – wie dies im Übrigen jedem anderen Arbeitgeber zusteht, als der sich die Bw ja neuerdings öffentlichkeitswirksam in Szene setzt.
Das Verwaltungsgericht begründete den Spruch bez. der BPOL übrigens in der Pressemitteilung so:
„Sichtbare Tätowierungen könnten das Misstrauen des Bürgers schüren, weil sie als Zeichen eines gesteigerten Erlebnisdrangs verstanden werden könnten. Solche Tätowierungen würden eine überzogene Individualität zum Ausdruck bringen, die die Toleranz anderer übermäßig beanspruche.“
Dies lässt sich auch 1:1 auf einen Soldaten der Bundeswehr übertragen, Stichpunkt Soldatengesetz und Wohlverhaltenspflicht. Dass damit wohl einige Personen in den Streitkräften ihre Probleme haben, wundert mich indes nicht, gilt es doch in einigen Teilen derselben mittlerweile als schick, sich möglichst individuell zu kleiden und möglichst unsoldatisch/verlottert aufzutreten – aus welchen (äußerst fragwürdigen) Motiven auch immer. Nicht zuletzt deswegen bin ich ein Verfechter von eindeutigen Regelungen, weil es mittlerweile immer weniger Personen in diesen Streitkräften gibt, die mit dem „Spielraum“, den der Dienstherr oder der Vorgesetzte ihnen gewährt, verantwortungsvoll umgehen können. Anders kann man sich das Bild, das einige deutsche Soldaten abgeben – was ich bislang bei keiner anderen westeuropäischen/anglo-amerikanischen Armee erlebt habe – nicht erklären.
CRM-Moderator | 29. Dezember 2014 – 23:43
Abschreiben ohne Quellenangabe?Bitte,das war von mir. Und an Ihrem Emoticon sehe ich,dass Sie die Intention der Wiederholung des Posts auch verstanden haben. Nebenbei stelle ich fest,dass Sie meine Posts lesen-umgekehrt ist das auch der Fall. Mehr kann ich nicht wollen ;o)
Hoffen wir jetzt aber bitte einfach darauf,dass die Tätowierten,Russland-,Ostdeutschen und andere ungefragt emporgekommenen Prekarianer nicht die so tugend- und wertereiche Soldaten-Diplomatenfront auf NATO-Ebene zu Fall bringen. Wer weiß schon,was die Russen draus machten und ob dann Closius‘ Divisionen rechtzeitig eingreifen könnten,ist ja Urlaubszeit.
Wir werden uns wohl in diesem Jahr nicht mehr lesen, da ich mich mit dem letzten,ironisch gemeinten Absatz, für dieses Jahr abzumelden gedenke. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie,dem Hausherrn und seiner Familie sowie den Kommentatoren und deren Familien ein frohes gesundes neues Jahr.
In dem wird es dann auch wieder sachlich.Versprochen.
@Hans Dampf
Und die Lösung für dieses Problem besteht in
Verboten! Alles in Ordnung!
Es ist jeder Freiwillig in der BW oder eben nicht, weil niemand mehr muss!
d.h. aber auch wenn die Bedingungen, die die BW bietet nicht attraktiv genug sind nun dann baut die BW Personal schneller ab als geplant.
@Sachlicher:
Im Forum nichts Neues. So hab ich ihren Doppelpost der Sorte „Groundhog day“ jedenfalls gedeutet. Offensichtlich richtig.
:o))))
Guten Rutsch. 2015 wird finster.
Hallo!!!!!!
es gibt wahrlich andere GROSSE Probleme bei der Tuppe als diese Täto- Diskussion/ Vorschrift;
Das Täto ist doch schon lange gesellschaftsfähig, also wo liegt das Problem(außer Rassismus, etc.).
Lasst die Kirche im Dorf liebe Vorgesetzte und kümmert euch um die Soldaten und nicht das was er auf der Haut trägt!!!!
Ich finde den Zusatz wirklich gut.
Meiner Meinung nach ist es wie mit verschiedenen Anzügen, für verschiedene Anlässe.
Ich sehe also kein Problem damit es so zu handhaben, lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Ich selber trage kein Hautbild, finde es aber völlig legitim wenn sich Soldaten eines stechen lassen.
Andere Frage: Was definiert einen militärischen Sicherheitsbereich?
Die Frage „Wer war das“ ist mir relativ egal um ehrlich zu sein.. das interessiert einen Toten. In der Bundeswehr wird man genauso wenig einen schuldigen finden wie in der Politik und die beschäftigen sich auch immer nur damit, dem anderen die Schuld in die Schuhe zu schieben.
Wie bereits erwähnt, mir gefällt es das mein Arbeitgeber endlich mal eine „schnelle“ Lösung zaubert.
@ Hans Dampf:
1+ mit * !
( gibt dazu ein Fleißkärtchen ! )
Bitte setzen !
Ääääh: Rühren und weitermachen !
;-)
@ Pit:
Also unter der Prämisse, dass es größere Probleme gibt, kann man jede Diskussion von vorneherein abwürgen und vordergründig ad absurdum führen. Denn es gibt immer irgendetwas, das wichtiger ist, dem stimme ich voll und ganz zu. Es ist jedoch ein Totschlagargument, das einem Argument im eigentlichen Sinne wenig gemein hat.
Es geht nicht darum, Tattoos zu verbieten. Es geht darum, bestimmte Einschränkungen zu machen, wie es jedem Arbeitgeber zusteht! Und es ist schon verdammt merkwürdig, dass dies der Bundespolizei gelingt, aber nicht der Bundeswehr, den Streitkräften, die man landläufig mit Begriffen wie „Disziplin“ oder „Befehl und Gehorsam“, um nur einige zu nennen, in Verbindung bringt. Diesen Umstand empfinde ich als grotesk, unabhängig davon, ob Ganzkörpertattoos (und um die geht es ja dem Grunde nach, nicht um die, welche man beim Tragen der Dienstkleidung gar nicht wahrnimmt) gesellschaftlich anerkannt sind oder nicht.
Der „Dienstherr“ hat sich mit der ursprünglichen, wirklichkeitsfremden Fassung (z.B. Sport- und Schwimmausbildung) des Erlasses vergaloppiert und sich letztlich blamiert.
Die vermeintliche Außenwirkung, dass man sich bei der Bundeswehr nur heftig genug beschweren muss, damit etwas, das einem aus rein persönlichen Gründen oder denen der „freien Entfaltung“ übel aufstößt, verändert oder abgeschafft wird, ist wenig schmeichelhaft.
Da schon das Argument mit der Bewerberlage kam: Wenn dies der Hintergrund für den Kursschwenk ist, dann darf man gespannt sein, was künftig noch alles abgeschafft/verändert wird. Morgens pünktlich zum Dienst erscheinen, nein, das widerspräche ja der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Selbstbestimmung. Grußpflicht, nein, die hat ja u.a. etwas mit Aufmerksamkeit und der Bereitschaft, sich ein- oder gar unterzuordnen, zu tun und sollte daher auch tunlichst abgeschafft werden. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen mit der Quintessenz, dass man die, die aus Überzeugung Soldat werden möchten, angesichts dieser merkwürdigen Entwicklungen verprellen und die falschen „bei der Stange“ halten wird.
Der Soldatenberuf ist ein ehrenwerter und dieser Umstand darf und sollte sich auch im äußeren Erscheinungsbild widerspiegeln. Auch im Jahr des Heils 2015 wird es noch so sein, dass man vom Äußeren auf das Innere schließt; so sind Menschen nun einmal.
In der Vorschrift ist bei Tattoos von „dezent“ die Rede.
Dies wird in einer Fußnote u.a. mit „taktvoll“ und „vornehm-zurückhaltend“ erläutert.
Bisher reden wir im Wesentlichen über das OB bzw. WO Tattoos nun erlaubt bzw. abgedeckt oder auch nicht mehr abgedeckt sein müssen. Über den Inhalt redet niemand …
WER entscheidet denn in der Truppe, ob ein Tattoo „dezent“ ist und damit „taktvoll“ und „vornehm-zurückhaltend“?
M.E. ist das nicht mehr als ein Wischiwaschi, das letztendlich die Verantwortung ( wieder einmal ) auf wen auch immer abschiebt.
Eine Regelung, die hieb- und stichfest ist und JEDEM Vorgesetzten den Rücken stärkt und ihn nicht im Regen stehen lässt, muß man(n) doch wohl von der Bw-Führung erwarten können.
Vollmundige Ankündigungen, die kleinlaut zurückgenommen werden ( müssen ), kann ja jeder …
@Hans Dampf
Die gar nicht so vermeintliche Aussenwirkung auf mich, ist das die BW mit dieser Vorschrift Rechte auf Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Meinungsfreiheit und auf Eigentum verletzt und die Gefahr besteht in Tiefe und Breite eine tiefgehende kleingeistige Scheuklappenmentalität in die BW spez. die Führerkorps einzuzementieren.
Mir kommt schon das Grausen, wenn Blinder Gehorsam gefordert wird, das der Soldat seine Ehre, Würde etc. der BW nach Gutdünken unterordnen soll, aber in Kombination damit und das den Andersdenkenden einfach nur persönliche und nicht gerade lautere Interessen zugeschrieben werden…
@ Tho Dan:
Haben Sie einmal miterlebt oder zumindest im TV gesehen, wie z.b. das US- Militär mit seinen Junx und Mädels bzgl. deren „Würde und Selbstverwirklichung“ umgeht ?
Es wird immer gern Rosinenpicken betrieben ( “ Bei den xxx ist das aber SO geregelt, VIEL besser als bei der Bw “ ).
WENN andere Armeen als Beispiel dienen sollen, dann aber auch bitte KOMPLETT.
( Ürbrigens: bei welcher Armee funktioniert das mit dem „Recht(e) auf Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Meinungsfreiheit und auf Eigentum “ Ihrer Ansicht nach am besten und nach Ihrem Gusto ?
@ ThoDan:
Ach was, dann bitte klären Sie mich auf: Wie verhält sich beispielsweise das Recht auf körperliche Unversehrtheit mit dem Eid des Soldaten „… das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen!“, das Recht auf Freizügigkeit mit dem „…der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen“ oder das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit mit dem Zwang, Uniform zu tragen?! Der Dienst in den Streitkräften bringt die Einschränkung bestimmter Grundrechte automatisch mit sich, anders ginge es auch überhaupt nicht.
Aber wenn ich Ihren Beitrag lese, dann müsste es ja z.B. bei der Bundespolizei nur „blinden Gehorsam“ geben, weil es dort eine entsprechend deutliche Regelung gibt.
@ThoDan
Lesen Sie doch das SG, da steht alles drin. Im Dienst und in den Liegenschaften sind Ihre Rechte eben beschränkt.
Als Vorgesetzter gilt dies übrigens auch außerhalb des Dienstes.
Wer damit ein Problem hat für den ist der Dienst (!) in den Streitkräften eben nichts, auch bei anderer Qualifikation.
Übrigens, die Bw fordert keinen „blinden Gehorsam“, wo haben Sie das denn her.
Ich wunder mich so langsam über gar nichts mehr in dieser „Firma“!
Einige haben es es hier trefflich beschrieben: Erstmal beschweren egal warum egal worüber. Hauptsache dagegen !
Die vermeintlich andere Seite: Erstmal hinnehmen, nichts entscheiden, könnte ja mal die eigene Entwicklung schaden!
Es wird mehr und mehr ein „Eierladen“ wo sich diejenigen Durch zu setzen drohen, die gerade einen guten Draht zum beurteilenden haben. Alle anderen verschwinden in der 2. und 3. Klassigkeit der Papiere die Ihnen alle 2 Jahre zur Unterschrift vorgelegt werden. Mit denen gehen die wenigen erfahrenen und „leidensfähigen“ frustriert in den geistigen Vorruhestand, um sich da dann mit den Erstgenannten Seite an Seite den Aufgaben von morgen zu stellen !
Gute Nacht Bundeswehr !
Der Erlass war eindeutig, (Super der Post zu Anzug und Uniform!). Aber irgendwer hat ja immer irgendetwas.
Dann können sich die „Schülerlotsen“ ja demnächst auf jeden Soldaten stürzen der außerhalb der genannten Bereiche seinen tätowierten Hals, oder seine tätowierten Hände nicht bedeckt hält!
Das unsere Führung nicht mehr weis was bis in die Ebene Kp oder gar Grp „up to Date“ ist doch auch gewollt und genau so vorgesehen. (Wobei ich wohl zu kleinlich bin und ab der Ebende Btl/Rgt das schon zutrifft)
Wer seinen „Führungskreis“ aus dem Arbeitsministerium, Mc Kinsey, und sonstigen externen Dienststellen zusammensetzt, und einen und keinen Erfahrenen General zu Wort kommen lässt, muss sich nicht weiter wundern. Die „Fachkompetenz“ des aktuellen VertgAuss. spricht doch schon „Bände“ !
Allen einen guten Rutsch und gesundes 2015 !
Viellicht fangen wir auch noch an öffentliche Bilder solcher Soldaten zu zensieren. Ja, zu einer Bewertung was das so alles tätowiert wird.
Ich kann gar nicht sagen ob ich mich jetzt freuen oder weinen soll aufgrund der Regelung. Zum einen gebe ich denen Recht die sagen wurde auch Zeit zum anderen gebe ich ebenfalls denen Recht die schreiben „Erst befohlen und dann eingeknickt“…
Ich frage mich eher ernsthaft ob wir in dieser Armee keine anderen Probleme haben ??
und mit gesunden Menschenverstand kann man an das ein oder andere Thema eh nicht mehr rangehen da dann irgendwer irgendwoher eine lustige Regelung rausholt……
Dennoch wünsche ich einen guten Rutsch und ein GESUNDES 2015 !!!
@Thomas Melber:
„Eine Möglichkeit wäre natürlich, das ganze komplett frei zu geben oder es so zu handhaben wie die US Army – Prüfung und Dokumentation bei Einstellung, dann keine weiteren zulässig.“
Die US Army hat ihre Uniform-Regelungen im letzten März geändert. Soldaten sind jetzt von ihren Vorgesetzten einmal jährlich auf Regelwidrigkeit neuer (also nicht bei Einstellung vorhandener) Tattoos zu überprüfen. Die Regelwidrigkeit definiert sich dabei anhand vorgegebener Regeln durch Position, Größe und Abbildung. Grundsätzlich sind hinzukommende Tattoos – insoweit sie den Regeln genügen – also jetzt erlaubt.
@Hans Dampf
Stimmt es bringt die Einschränkung mit sich, legitim und legal ist dies jedoch nur wenn diese Einschränkungen dienstlich erforderlich und angemessen sind.
Haben diese Einschränkung (k)eine Grenze?
Muss Uniform auch ausserhalb der Dienstzeit getragen werden, wieso die Pflicht treuen Dienstes es allerdings notwendig macht am Dienstort zu wohnen…
@Thomas Melber
Das wurde u.a. hier im Blog mehrfach erwähnt und gefordert,
@Mirko
Man könnte auch einen Fehler oder Irrtum eingesehen und ihn korrigieren wollen.
@Stephan L.:
„Eine meiner Meinung nach faire und ausgewogene Lösung. Hier hat mal jemand auf den Input aus der Truppe reagiert.“
Die Lösung ist, gelinde gesagt, Bullshit.
Wurde so schon vor Monaten durch die Kommandos gerne propagiert und ist seitdem nicht besser geworden. Natürlich klingt das erstmal toll, aber man möge bedenken, das viele Soldaten sich in Uniform vom und zum Dienst durch die Öffentlichkeit bewegen müssen.
„während des Dienstes innerhalb militärischer Bereiche“
heisst: jeder Soldat, der in Uniform mit nicht abgedecktem Tatoo zum Dienst erscheint hat erstmal ein Dienstvergehen begangen – jede Menge Spaß für die Disziplinarvorgesetzten.
Natürlich hatten die Kommandos auch dafür eine geeignete tolle Lösung parat:
‚Befehlen Sie den Soldaten doch einfach, in Zivil zum Dienst zu erscheinen und sich dort umzuziehen‘
Danke dafür!
Was will man auch aus Bereichen erwarten, in denen man sich im Dienstanzug in Denken und Handeln maximal von der Truppe entfernt hat?
Meine Meinung: Da der Dienstherr scheinbar kein Interesse hat eine eindeutige Lösung (z.B. „keine Tattoos mehr nach Dienstantritt“) zu befehlen, bleibt eben nur dieser Kompromiss. Das von ihnen genannte Szenario mit der Lage auf dem Weg zum Dienst habe ich allerdings so nicht bedacht.
Natürlich kann jeder Disziplinarvorgesetzter deswegen Ermittlungen einleiten, da es keine eindeutigen Regeln gibt, das wäre aber m.E. nicht im Sinne des Erlasses. Und in Bezug auf einen vorherigen Kommentator: Es ist schizophren, wenn in jeder Weisung jedes denkbare Szenario so detailliert wie möglich ausgebreitet und somit der Ermessensspielraum jedes Vorgesetzten maximal eingeschränkt wird, wir aber weiterhin eine Auftragsarmee bleiben wollen.
Was hat eine eindeutige Regelung in Bezug auf Tattoos mit der Auftragstaktik in den deutschen Streitkräften zu tun bzw. weshalb sollte eine solche das Ende derselben bedeuten? Das erschließt sich mir nicht, zumal auch die Auftragstaktik nur dann funktioniert, wenn man sich an Regeln, ebenfalls Befehle genannt, hält. Andernfalls machte jeder was er will.
@Stephan L.
„Natürlich kann jeder Disziplinarvorgesetzter deswegen Ermittlungen einleiten, da es keine eindeutigen Regeln gibt, das wäre aber m.E. nicht im Sinne des Erlasses. “
Falscher Ansatz – die Regelung ist sehr eindeutig. Innerhalb militaerischer Anlage heisst im Umkehrschluss: Nicht ausserhalb.
Und „kann“ – Disziplinarvorgesetzte sind bei Kenntnis eines Dienstvergehens verpflichtet zu ermitteln – was man dann draus macht ist wieder eine andere Geschichte. Entweder ignorieren die Disziplinarvorgesetzten jetzt einfach den Bloedsinn im Erlass und ignorieren die Auflockerung der unsinnigen Regel, oder sie bewegen sich permanent selbst in einer Grauzone, was zwar die sinnvollere Handhabung ist, im Prinzip aber auch zementiert, dass Erlasse dazu da sind ignoriert zu werden… toll!
So macht man aus einer begrenzt sinnvollen, dafuer aber ausnahmsweise klaren Regelung nun eine sinnlose und unklare Regelung, verschlimmbessert diese also.
Und dafuer bekommen Leute A16+… ein Traum.