EuroHawk: Schadenersatzansprüche? Leider verjährt.
Die Geschichte der gescheiterten deutschen Riesen-Drohne EuroHawk hat im vergangenen Jahr einen Untersuchungsausschuss des Bundestages beschäftigt, für politischen Wirbel gesorgt und nicht zuletzt das Ansehen des damaligen Verteidigungsministers Thomas de Maizière beschädigt. Knapp ein Jahr nach de Maizières Ausstieg aus dem Verteidigungsressort wird nun allerdings bekannt, dass 2013 noch was ganz anderes passiert ist: Ungeachtet der Warnungen einer eigens beauftragten Anwaltskanzlei, die mögliche Schadenersatzansprüche gegen die Lieferfirma prüfte, ließ das Verteidigungsministerium die Verjährungsfrist für solche Ansprüche verstreichen. Bewusst, angesichts des Erfolgs- und Kostenrisikos, sagt ein Sprecher des Ministeriums.
Entscheidendes Datum für einen möglichen – und dann auch nur gerichtlich zu klärenden – Anspruch auf Schadenersatz wäre der letzte Tag des Jahres 2013 gewesen. Denn die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren lief nach Einschätzung der Anwaltskanzlei Redecker Sellner Dahs ab dem 3. Februar 2010.
An jenem Tag versammelte sich in Manching, dem Sitz der Wehrtechnischen Dienststelle 61 und der Militärischen Musterzulassung für Luftfahrzeuge, eine Runde aus Beamten und Industrievertretern, um über das weitere Vorgehen beim Projekt EuroHawk zu sprechen. Der EuroHawk Airworthiness Executive Summit, für den Drohnen-Hersteller Northrop Grumman ein umfangreiches Papier vorbereitet hatte, sollte nach Lösungswegen für eine Zulassung des Full Scale Demonstrators, des Musters der für eine deutsche Serie zugelassenen Drohne suchen. Mit einer Prototype Plus-Lösung, schlugen die US-Industrievertreter vor, sollten die Deutschen ihre Zulassungsprobleme in den Griff bekommen: Die grundsätzliche Zulassung des zu Grunde liegenden Fluggeräts Global Hawk in den USA sollte als Grundlage genommen werden, die deutschen Prüfer dann nur noch die für den Kunden Bundeswehr vorgenommenen Änderungen bewerten.
Die Prototypenlösung wurde gewählt, und damit waren aus Sicht der Deutschen die Probleme vorerst gelöst, schilderte Projektleiter Rüdiger Knöpfel im vergangenen Jahr vor dem Bundestagsausschuss die Lage nach dem Gespräch im Februar 2010. Mit dieser Entscheidung haben wir ein Problem gelöst und mussten nicht über ein Problem berichten. Das hatte Konsequenzen: Die scheinbar gefundene Lösung wurde nicht nach oben weitergemeldet und schlug dort erst viel später ein. Als dann die Hersteller-Dokumentation für eine deutsche Zulassung für unbeding erforderlich erachtet wurde, präsentierte Northrop Grumman die dafür veranschlagten Kosten – was zum Abbruch des Projekts führte.
Die vertragsrechtlichen – und für einen möglichen Schadenersatz entscheidenden – Folgerungen zeigte die beauftragte Anwaltskanzlei im Oktober 2013 auf:
Ein wesentlicher Fakt für die Kostensteigerung resultiert aus der Tatsache, dass die Dokumentationsbasis des Global Hawk für eine europäische Musterzulassung in Qualität und Quantität nicht ausreichte. Zudem erwiesen sich die Schritte zur Schaffung entsprechender Nachweise für die Musterzulassung als unterwartet aufwändig. Hierbei wirkt sich eine vertraglich vereinbarte Einschränkung der Leistungspflichten entscheidend nachteilig aus. Sie reagiert offenbar auf den Umstand, dass auf einem fortgeschrittenen Rüstungsprojekt aufgesetzt wird, das einem fremden Zulassungsregime unterlag. Dessen bereits existende und in Aufstellung befindliche Dokumentationsbasis sollte für die deutsche Musterzulassung zur Verfügung gestellt werden. (…) Der Vertrag, seine wesentliche Ausgestaltung und die dem zugrundeliegende Kostenkalkulation beruhten ggf. auf einer Fehlvorstellung über die Verwertbarkeit, Qualität und Quantität der amerikanischen Zulassungsunterlagen des Global Hawk.
Ob damit die Basis für eine Klage auf Schadenersatz gegeben ist, wollten die Anwälte nicht von vornherein bejahen – aber auch nicht ausschließen:
Auch wenn derartige Ansrpüche stets mit nicht unerheblichen Prozessrisiken behaftet sind, ist zu erwägen, diesen nachzugehen. (…) Hier sind unterschiedliche Szenarien denkbar, die bis zum Anspruch auf Ersatz auch hoher Beträge gehen können, die bei einem Nichtzustandekommen des Vertrages oder einem grundlegenden abweichenden Vertrag nicht aufgewendet worden wären.
Allerdings, warnte die Kanzlei, sollte dabei die Verjährung im Auge behalten werden. Und die richte sich danach, wann der Auftraggeber, also das Ministerium und seine nachgeordneten Behörden, davon wissen konnten, dass die vom Auftragnehmer für Zwecke einer Musterzulassung des EuroHawk gelieferten Dokumente und Nachweise in Unfang, Güte und insb. Verwendbarkeit im Musterzulassungsverfahren negativ von dem vortraglich in Aussicht gestellten abweichen. Als Datum dafür schlugen die Anwälte den 3. Februar vor – das Datum des EuroHawk Airworthiness Executive Summit. Drei Jahre später, ab Jahresende gerechnet, war der 31. Dezember 2013.
Datiert ist die gutachterliche Stellungnahme vom 18. Oktober 2013. Passiert ist in jenem Jahr, jedenfalls auf einer gerichtlichen Basis, nichts mehr. Das Ministerium selbst sagt , aus dem Anwalts-Gutachten sei der Schluss gezogen worden, dass sich ein Prozess nicht gelohnt hätte. Der stellvertretende Ministeriumssprecher Oberst Ingo Gerhartz vor der Bundespressekonferenz:
FRAGE: Ich hätte eine Frage an das Verteidigungsministerium. Aus Ihrem Haus gibt es ein Gutachten in Sachen „Euro Hawk“, das besagt, dass Ende 2013 die Frist für Schadensersatzansprüche ausgelaufen ist und keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Warum hat Ihr Haus etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber der EuroHawk GmbH oder den Besitzern EDAS oder Northrop Grumman verfallen lassen und keine Rechtsmittel eingelegt?
GERHARTZ: Zunächst einmal möchte ich klarmachen, um welches Rechtsgutachten es sich handelt. Das war das Rechtsgutachten, das in der letzten Legislaturperiode in Auftrag gegeben wurde, um zu klären, ob es mögliche Schadensersatzansprüche des Bundes gegenüber der EuroHawk GmbH geben könnte. Das Gutachten ist uns letztes Jahr im Oktober überreicht worden. In dem Gutachten werden natürlich alle Möglichkeiten und Optionen geprüft. Nach Abwägung aller „pros and cons“ das ist das Wesentliche kommt das Gutachten zu abschließenden Gesamtbewertung, dass von einer gerichtlichen Geltendmachung wegen ganz erheblicher Prozessrisiken abgeraten wird.
Dieser Gesamtbewertung haben wir uns durch eigene Prüfungen angeschlossen. Ich denke, das zeigt das Rüstungsgutachten. Das Konsortium KPMG ist sehr intensiv in die neuen Projekte eingestiegen, unter anderem auch in das Projekt „Euro Hawk“, um es hier einmal so zu nennen. Auch das Gutachten kommt zu keiner anderen Bewertung. Sie wissen selbst, wie hart die Gutachter mit den verschiedenen Projekten ins Gericht gegangen sind.
Es ist wesentlich festzustellen, dass auch bei der Durchsetzung der Ansprüche, wenn sie denn überhaupt möglich gewesen wären, ein direkter Durchgriff auf die Muttergesellschaften zum Beispiel Northrop Grumman ohnehin nicht möglich gewesen wäre, weil der Vertrag dementsprechend mit der Dachgesellschaft EuroHawk GmbH abgeschlossen wurde.
ZUSATZFRAGE: Das ist ja alles plausibel, aber letztendlich hätte man durch einen einfaches Schreiben eines Rechtsanwaltes die Frist verlängern können. Warum hat man das nicht getan?
GERHARTZ: Wenn Sie zu der Bewertung kommen, dass Sie ohnehin enorme Risiken haben und es wiederum zu erheblichen Mehrkosten führten könnte, diesen Weg zu gehen, wenn zu dieser Bewertung das Gutachten, aber auch wir selber und letztlich ein externer Gutachten kommen, gibt es keine Gründe für uns, den Schritt zu gehen, die Verjährung dementsprechend aufzuheben.
FRAGE: Herr Gerhartz, das hatte Ihr Ministerium vor einem Monat schon genauso mitgeteilt. Da ging es aber auch ein wenig um die Kosten. Es wurde gesagt, 616 Millionen Euro seien bis dahin für den „Euro Hawk Full Scale Demonstrator“ ausgegeben worden und die „ISIS“-Entwicklung sei darin mit 270 Millionen Euro enthalten gewesen. Ich wollte gerne einmal fragen, wie viel Geld denn für diesen „Euro Hawk Full Scale Demonstrator“ und für „ISIS“ ich meine dieses „ISIS“ und nicht das ISIS von Herrn Schäfer im Jahr 2015 oder gegebenenfalls für die alternativen Plattformen vorgesehen ist.
GERHARTZ: Das Thema „Euro Hawk“ ist hier schon öfter erörtert worden. Ich will es noch einmal ganz kurz erklären:
Wir müssen immer sehen, dass das eine die Plattform, das unbemannte Luftfahrzeug, ist, und dass das andere die Sensorausstattung, belegt durch den doppeldeutigen Begriff „ISIS“, ist. Die Gesamtkosten setzen sich aus diesen Anteilen zusammen. Diese ca. 616 Millionen Euro, die Sie erwähnt haben, sind die Gesamtkosten. An den Zahlen hat sich, wie sie damals veröffentlicht worden sind, nichts geändert.
Der Weg, den wir jetzt im weiteren Verlauf beschreiten das ist wiederum vom Rüstungsgutachten bestätigt worden , ist der, dass wir, bevor wir eine Beschaffungsentscheidung für ein mögliches Muster treffen, wie es durch das „Euro Hawk“ Nachfolgersystem „Triton“ beschrieben ist, eine Zulassungsstudie vorschalten werden, um dieses Risiko von Anfang an auszuschließen, damit uns das nicht noch einmal passiert. Davon losgelöst ist die Sensorausstattung zu betrachten, die wir hier natürlich entsprechend gut verwenden können.
Das heißt, wenn man sich jetzt die Frage stellt, wo Geld ist, dass irgendwo nicht mehr gut gemacht werden kann darauf zielt ja Ihre Frage , betrifft das maximal die Plattform „Euro Hawk“ und nicht die Sensorausstattung.
ZUSATZFRAGE: Meine Frage zielte tatsächlich auf etwas anderes und deswegen noch einmal eine Nachfrage dazu. Dieser „Euro Hawk Full Scale Demonstrator“ soll zumindest bislang für die „ISIS“-Weiterentwicklung weiter benutzt werden, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Es ist so, dass dieser „Euro Hawk Full Scale Demonstrator“ gewartet werden muss, wobei natürlich Kosten anfallen. Auch die „ISIS“-Weiterentwicklung wird ja vermutlich nicht kostenneutral sein. Deswegen noch einmal meine Frage, was das im Jahr 2015 aller Voraussicht nach kosten wird.
GERHARTZ: Ich kann Ihnen noch keine exakten Zahlen nennen. Das sind ohnehin Kosten, die auf uns zukommen, wenn wir diese Systeme voll nutzen. Dass wir den „Euro Hawk Full Scale Demonstrator“ dafür beanspruchen, ist natürlich der Tatsache geschuldet, dass es auch dafür keine Alternative gibt. Wir sind an dem Punkt, dass wir durch diese Zulassungsstudie die Frage vorschalten, ob wir diesen Weg dementsprechend gehen.
ZUSATZFRAGE: Können Sie konkretere Zahlen nachliefern?
GERHARTZ: Ich kann Ihnen dazu keine konkreten Zahlen nennen.
Die Regierung hat die Ansprüche des Steuerzahlers gegenüber den Herstellern sehenden Auges in die Verjährung laufen lassen, kritisiert die Grünen-Abgeordnete Katja Keul im Gespräch mit der Tagesschau, die über das Anwalts-Gutachten und die Verjährung berichtet hatte. Interessant wird jetzt die Frage, ob das Ministerium denn wenigstens Konsequenzen bei einem möglichen Nachfolgesystem für den EuroHawk zieht – für das Verteidigungsministerin von der Leyen bereits die auf dem gleichen Ursprungsmuster beruhende Drohne Triton ins Gespräch gebracht hatte.
(Über die Geschichte des EuroHawk hat Zeit Online im vergangenen Jahr in der Serie Die Drohnen-Dokumente berichtet, an der ich auch mitgearbeitet habe und aus der auch das verlinkte Originalpapier des EuroHawk Airworthiness Executive Summit stammt.)
(Foto: Northrop Gumman Pressefoto)
Irrsinn in Anbetracht der jüngst vom BMVg freigegebenen beiden Dokumente die quer durch die Bundestags-Fraktionen mittlerweile verbreitet sind.
(man vergleiche http://www.file-upload.net/download-9846092/RSD-30.08.13_Gutachterliche-Stellungnahme_1.-Stufe-2.pdf.html und http://www.file-upload.net/download-9846100/RSD-18.10.2013_Gutachterliche-Stellungnahme—2.-Stufe-kompr-1.pdf.html )
Man erhält ein Rechtsgutachten, welches natürlich hinsichtlich der möglichen Schadensersatzforderungen alle Aspekte erfaßt, analysiert und wertet. Das Ganze um Einiges professioneller als der Selhausen’sche „EuroHawk-Ad-hoc-Bericht“ und auch als der „Abschlußbericht des EuroHawk-Untersuchungsausschußes“ samt seiner kontroversen fraktionsabhängigen Stellungnahmen. Vom relativ nichtssagenden KPMG-Bericht zum Thema EuroHawk samt Ausblick auf TRITON ist hier ganz zu schweigen.
Natürlich gehört zu einer „Pro- und Contra-Betrachtung“ auch eine schonungslose Darstellung des „Für und Wider“. Und zum „Wider“ gehört nun mal auch das Selbst- und Eigenverschulden des BMVg samt dessen Entscheidungsträger. Genau dieses Selbst- und Eigenverschulden ist ebenso heftig wie das „Pro“ in den beiden Gutachten ausgefallen. Also schubladisiert man diese Expertisen, weil es nicht zum rosaroten Image des BMVg paßt und läßt auch sang und klanglos die Verjährungsfrist verstreichen. Und schubladisiert man zunächst unter der neuen IBUK auch weiter weil das nicht zu „FKK“ passt. Dann aber kam die böse Rechtsanwältin Katja Keul von den Grünen, faßte nach und man mußte mit der Wahrheit rausrücken.
Klagen hätte man ja nicht gleich müssen, wenn man die „Verjährungsbremse“ gezogen hätte bzw. man hätte damit fast beliebig warten können. Aber man hätte eine um Einiges stärkere Verhandlungsposition mit diesem „Druckmittel“ gehabt für etwaige Nachfolgelösungen zu EuroHawk. Braucht man aber nicht in der de Mazière’scher Selbstherrlichkeit und Fehlervertuschung samt seines Büttels Beemelmans und UvdL blickt offenbar ohnehin nicht durch, sonst wäre diese nicht auf die „Schnappsidee TRITON“ eingegangen, die ihr irgendeiner von den „Altlasten“ angetragen hat.
Wann packt man denn endgültig diesen TdM und seinen ehemaligen Intimus SB am Arm, etwa erst wenn die Bundespolizei auch ruiniert ist und SB seine Übergangstandiemen verpraßt hat?
Gerhartz: „Sie wissen selbst, wie hart die Gutachter mit den verschiedenen Projekten ins Gericht gegangen sind.“
Freud´scher Versprecher des Jahres. Wir waren schon vor Gericht. Warum also nochmal klagen? ;o)
Im Ernst: Wieso nutzt man nicht die Verjährungsbremse und hält sich Optionen offen? Das ist unfassbar. Ein Fall für die Staatsanwaltschaft?
Frage: Wann wird TdM zurückgetreten (s. Minister Jung)?
Die Darstellung des Ministeriums ist nach dem vorliegenden Gutachten falsch. Die Anwälte empfehlen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, selbstverständlich ohne Erfolgsgarantie und unter Hinweis auf die allgemeinen Prozeßrisiken. Aber die Anwälte haben von den der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche nicht abgeraten. Wenn Anwälte abraten, ließt sich dies ganz anderes und wird ganz anders formuliert.
Hier wird die Öffentlichkeit getäuscht um von dem schuldhaften versäumen der Verjährungsfrist abzulenken. Jede normale Firma würde auf Grundlage eines solches Anwaltsgutachtens Klage erheben bzw. mindestens die Schadensersatzansprüche außergerichtlich geltend machen und die Hersteller zur Anerkennung bzw. Verhandlung über die Schadensersatzansprüche auffordern unter Fristsetzung mit Klageandrohung.
Eine Verjährungsbremse gibt es juristisch nicht, aber man muss nicht klagen, um die Verjährung zu unterbrechen. Ein Verhandeln über Schadensersatzansprüche reicht aus um die Verjährung zu hemmen. Deshalb hätte ein Anwaltsforderungsschreiben gereicht, weil die Beteiligten Firmen wahrscheinlich nicht erklärt hätte, wir lehnen die Ansprüche ab, sondern üblicherweise wird geantwortet, daß die Firma bzw. die Anwälte die Ansprüche erst prüfen müssten und dies hemmt dann bereits die Verjährung.
Und selbst wenn die Firmen abgelehnt hätten, dann hätte man zur Unterbrechung der Verjährung keine Klage gleich erheben müssen, sondern ein Mahnbescheidsantrag auf einem Mahnbescheidsformular ans Mahngericht geschickt hätte völlig ausgereicht um die Verjährung zu hemmen.
Die Gutachter halten zwar ein Mitverschulden der BW für möglich, wobei übliche Mitverschuldensquoten 25 oder 50 % sind, aber dies bedeutet dann eben nur, das man z.B. nur auf die Hälfte des entstandenen Schades klagt bzw. nur die Hälfte des Schadens geltend macht, um nicht teilweise vor Gericht zu verlieren. Ein Mitverschulden hat mit den Erfolgschancen insgesamt nichts zu tun, sondern nur mit der Schadenshöhe, weil diese durch ein Mitverschulden sich verringert.
Einen Fall für den Staatsanwalt kann ich juristisch nicht sehen, aber politisch gesehen liegt ein offensichtliches Versagen des Ministeriums vor, für welches TdM verantwortlich ist. Unser Innenminister müsste eigentlich zurücktreten, denn auch wenn ISIS aus dem Schaden rausgerechnet werden muss und man wegen Mitverschulden nur die Hälfte eingeklagt hätte, liegt ein Schaden für den Steuerzahler von mehreren Hundert Millionen Euro vor!
Aber ich wette, daß VDL höchstens den Beamten rausschmeißt, der nicht geklagt hat oder von der Klage abgeraten hat, wenn der noch im Amt ist! Die Kanzlerin will doch keinen neuen Innenminister ernennen wollen, deshalb gibt es wieder nur ein Bauernopfer!
Vielleicht schaut man sich einmal an welche Leistung der Lieferant schuldet und was das Ministerium genau bestellt hat?
Danke für die Einführung ins Schuldrecht/Leistungsstörungen.
SO wird alles klarer. Vor allem bzgl. der Mitverschuldensquote.
‚hatte ‚mal gelesen, daß der Lieferant ein „Kollisionsvermeidungssystem“ empfohlen und angeboten hatte, der Beschaffer aber ausdrücklich darauf verzichtet hätte …
Die NATO hält übrigens am AGS-Programm fest.
@Thomas Melber: Was nicht bestellt war, kann nicht auf Verschulden und Mitverschulden Einfluß haben, weil nicht Vertragsbestandteil.
Ein „Kollisionsvermeidungssystem“ – kein SENSE & AVOID !!! -, hatte man selber von ESG (bodengebundenes auf ATC-Daten gestütztes Assistenzsystem) und das war um Klassen besser als die US-Lösung. Deshalb wurde auf das US-System verzichtet.
Wie @closius schon schlüssig darlegte, ist das Versagen des BMVg bzw. des TdM (und auch des SB) schuldhaft. Bei ISIS stehen ähnlich Probleme ins Haus, aber offenbar auch diese werden von UvdL ignoriert.
Interessant auch zu Triton: Man will dazu bald Studien in Auftrag geben — noch im Jahr 2015? – weiß aber noch nicht was es kosten wird.
Ich sehe es schon kommen, die Studie wird dann als geheim eingestuft da ein Bestandteil für die Bestellung von Triton. Schon ist alles gut…..
@Vtg-Amtmann
Und was konkret sind diese Probleme, die bei ISIS ins Haus stehen?
@Memoria:
Die Studie zu Triton wird ein kleinen einstelligen Millionenbetrag kosten.
@Rich: VS-xyz, aber vertraglich geschuldete Leistungen aus dem ISIS-Testprogramm. Also kann ISIS (bislang) nicht das, was es können sollte und das Nichtkönnen scheint ziemlich viel zu sein..
„so long“, wenn die Medien die Spur aufgenommen haben (Man denke an VS, Informantenschutz, etc.) dann mehr.
Wer sollte tatsächlich seitens des Bundesverteidigungsministeriums ein Interesse daran gehabt haben, dass das dubiose Ende des „Eurohawk-Projekts“ nochmals vor einem deutschen Gericht hätte aufgerollt werden sollen!?
Die Chance, dass hier noch andere (bisher unbekannte?) Sachzusammenhänge offenkundig geworden wären (war es letztendlich doch eine „industriepolitische Entscheidung“; war es schlichtweg „ein dilettantisch verhandelter Vertrag“; hat man lediglich die Projektkosten bei der Entscheidung zum Projekt „heruntergerechnet“ und drohte dieses aufzufliegen?), wäre doch zweifelsfrei riesengroß gewesen!
So gesehen hat man doch (aus Sicht des Bundesverteidigungsministeriums) – so denn eine Ausweichstrategie von Nöten gewesen sein sollte – das einzige richtige getan: Man hat mögliche Schadenersatzforderungen einfach verjähren lassen!
Keine Schadensersatzforderung, kein gerichtliche Auseinandersetzung;- und alles das was der Öffentlichkeit nicht bekannt werden sollte – und durch den Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages auch nicht aufgedeckt werden konnte – bleibt „für immer freundschaftlich begraben“!- Denn wir wissen ja: „Bei Geld(forderungen) hört (normalerweise) die Freundschaft“ auf!
Und in der Großen Koalition scheint derzeit in den (eigentlich) zuständigen Ausschüssen nicht gerade der Wille zu bestehen sich „ans Bein zu pinkeln“!- Und der gemeine Bürger schaut wieder einmal fasziniert zu, wie die Politiker ihre (letzte) Glaubwürdigkeit auch noch zu Grabe tragen …
@audio001: So ganz ging die Rechnung mit „Keine Schadensersatzforderung, kein gerichtliche Auseinandersetzung;- und alles das was der Öffentlichkeit nicht bekannt werden sollte – und durch den Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages auch nicht aufgedeckt werden konnte – bleibt „für immer freundschaftlich begraben“!“ nicht auf.
In http://www.file-upload.net/download-9846092/RSD-30.08.13_Gutachterliche-Stellungnahme_1.-Stufe-2.pdf.html und http://www.file-upload.net/download-9846100/RSD-18.10.2013_Gutachterliche-Stellungnahme—2.-Stufe-kompr-1.pdf.html , speziell im Teil 2, so ab den 70er Seiten, werden von den Anwälten mehr „Lumpereien und Versagen“ aufgedeckt als im kompletten Bericht des Untersuchungausschusses. Nur leider lesen das Zuwenige.
Was glauben Sie denn, vom wem die beiden gutachterlichen Stellungnahmen u.a. „geleakt“ wurden? Soviel kann ich sagen, von Dunkelrot und Grün nicht. Ergo scheint man innerhalb der Koalition und deren Fraktionen nur auf dem Tisch „Loyalität“ zu zeigen und unter dem Tisch tritt man sich kräftigst gegen die Schienenbeine!
Es geht m.M.m. und wie schon geschriebene, wirklich darum, wann packt man denn endgültig diesen TdM und seinen ehemaligen Intimus SB am Arm?
Passt thematisch hier rein (€€€-verpulvert):
Diese Woche haben Teile der vor Jahren in Kalifornien umsonst ausgebildeten Luftwaffen Eurohawk-Crews ihre Ausbildung auf Heron 1 begonnen. Theorie und Simulatorphase findet erstmalig in Schleswig statt. Die Ausbilder kommen weiterhin von IAI.
Bevor falsche Vorstellungen aufkommen (von wegen „Synergie“ und „Erfahrungsaustausch blablabla“): Die komplette Ausbildung muss durchlaufen werden.
http://www.luftwaffe.de/portal/a/luftwaffe/!ut/p/c4/NYo7DsIwEAVvtGungIgOKxRIFCgNhG5JrMiSf9qsScPhsQveSNPMwxdWIn3cSuJSJI9PnGZ3eu_gdxBLATrVqezLBoU2fLT_YmFO0Uqz2CiuemWSxJATi2-lMNcCbsFJ6cGog_pPf_v7zYwX3R-Hqxkxh3D-AVV5vyw!/
@CRM-Moderator: Und wenn mich nicht alles täuscht, hat einer der Herren Immelmänner hier schon kräftig mitdebattiert.
1.) Ist denn der Regenerationsbedarf an Heron 1-Piloten tatsächlich so groß?
2.) Oder ist hier eine relevante Systemgleichheit zur Heron TP gegeben, so daß man zwei Fliegen mit einer Klappe schlägt?
3.) Ist ab Umschulungsbeginn bereits der Scheinerhalt beim Lufthansa-Ausvbildungszentrum hinfällig?
4.) Was wird das Ganze denn in Summe definitiv kosten und für welche Zeit?
5.) Ist der Predator B als Plug & Play-Lösung (d.h. auch optional bewaffnet) samt General Atomics, RUAG und Rhode & Schwarz als Male-System etwa schon aus dem Rennen?
@Vtg-Amtmann:
Einleitung: ;o)
1.) √. Angeblich hoher einstelliger Wert. Sowohl AVO als auch PO.
2.) Die neuesten Bodenstationen sind angeblich Heron 1 / Heron TP / Heron HF kompatibel und daher universell nutzbar. Also sollten die Bedienoberflächen/Menues nicht grundlegend anders sein. Das Bessere ist der Feind des Guten.
3.) Scheinerhalt LFT bleibt (ausser diejenigen die glücklicherweise ihr Altmuster behalten durften). Die EH/FSD Crews sollten bereits LFT complete sein. Zeit genug war ja. ;o) Die Anderen wirds wohl treffen.
4.) ?
5.) Angeblich weiterhin alles offen. Ein Politiker aus dem VA meinte angeblich, dass die Predator-Fraktion täglich auf der Matte wäre. ;o)
@CRM-Moderator und Vtg-Amtmann:
Grundsätzlich ja.
zu 1.) Deutlich mehr PO als AVO.
zu 2.) Die neue GCS ist eine deutliche Evolution zur AGCS des DEU Heron 1, aber eben Evolution, nicht Revolution. Es bleibt bei Maus und Keyboard für den Piloten.
zu 3.) Jap. Die Lizenz für ein RPA ist eben nur ein Zusatz zum MFS.
zu 4.) Gute Frage. Unklar wie lange die Bw Heron 1 fliegt. Wer Heron 1 fliegt, kann recht einfach auch Heron TP fliegen.
zu 5.) Certification …
@Keng: Zu 1. bis 4.: Danke. Zu 5.: Verstehe ich das richtig, die Certification ist beim Predator genauso einfach als bei EuroHawk und Triton? :>)
@Vtg-Amtmann:
Es gibt einfach noch keinen Pfad für die Zulassung eines RPA in der Klasse über 150kg.
Alle HALE/MALE sind Neuland für die Zulasser.
@Keng: Dann sollten UvdL und deren StSin-AIN eben die Finger von HALE- & MALE-RPV lassen und sich diese nicht wie ihre Vorgänger im Amt daran verbrennen, sondern abwarten, bis die Zulasser einen „Pfad“ gefunden bzw. sich auf einen solchen geeinigt baben. Man könnte ja zwischenzeitlich auf wahlweise bemannte und „nachverdrohnisierbare“ Systeme setzen wie G550 oder auch L.I.S.A., welche bereits im ersten Ansatz kostengünstiger, effektiver und vor allem zulassungsfähig sind. Und unsere Jungs von der Lw hätten dann auch was zum Fliegen, und seien es später nur die Ferry-Flüge und ansonsten als RPV-Piloten. Die Summe aller Laster bzw. Flugstunden dürfte „= konstant“ sein und sofort weiterhelfen.
@KengVtdg-Amtmann:
Klarifizierung zu 1.) von @Keng: „Deutlich mehr PO als AVO.“
Im aktuellen Lehrgang ist die Anzahl AVO/PO gleich.
Klarifizierung zu 2.) von @Keng: „Es bleibt bei Maus und Keyboard für den Piloten.“
Trackball statt Maus. Kann aber beides genutzt werden. Maus hat sich aber nicht durchgesetzt. Ansonsten ist das Setup ohne Chefsessel/Throttles und Fighterpilotfeeling in der Sache richtig. Ergonomie und Haptik kann man immer verbessern.
Klarifizierung zu 3.) von @Keng.: „Die Lizenz für ein RPA ist eben nur ein Zusatz zum MFS.“
Ein Bw U-Lfz Schein ist eine eigene Lizenz.
Mit einem eigenen Beiblatt.
Wer also Heron mit InÜb Tornado fliegt hat 4 Zettel.
Mil-Lfz + Beiblatt Tornado
U-Mil-Lfz + Beiblatt Heron
http://de.wikipedia.org/wiki/Fliegerische_Ausbildung_%28Bundeswehr%29#mediaviewer/File:Milit%C3%A4rluftfahrzeugf%C3%BChrerschein_Bundeswehr.jpg
Heron „alte“ Bodenstation:
http://www.iai.co.il/2013/34404-37386-en/IAI.aspx
http://www.einsatz.bundeswehr.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY3NmM2ZDYxMzU2NDM5NmIyMDIwMjAyMDIw/image_large.jpg
IAI „neue“ multi platform Bodenstation:
http://www.iai.co.il/2013/34404-41121-en/IAI.aspx
http://www.iai.co.il/Sip_Storage//FILES/9/39129.pdf
Predator Bodenstation:
http://www.pinterest.com/pin/300052393895310217/