Re-post: Bundeswehr-Ausbildungszentrum im Nordirak: die Pläne werden konkreter
– Dieser Eintrag vom 22.10.2014 wurde wg. Domainumzug auf augengeradeaus.wordpress.com veröffentlicht, deshalb hier als erneutes Posting –
Die deutschen Pläne, im Nordirak mit Bundeswehrsoldaten kurdische Kämpfer für den Krieg gegen die islamistischen ISIS-Milizen auszubilden, nehmen offensichtlich Gestalt an. Vor knapp drei Wochen hatte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen angekündigt, die Bundeswehr solle ein Ausbildungszentrum im Nordirak errichten und betreiben. Jetzt erkunden Verteidigungsministerium und Auswärtiges Amt die Möglichkeiten für eine solche Ausbildungseinrichtung, an der sich rund 100 deutsche Soldaten zusammen mit skandinavischen Partnern beteiligen könnten, berichtete die Süddeutsche Zeitung vorab am Mittwochabend (Link aus bekannten Gründen nicht):
Außen- und Verteidigungsressort wollen aber nicht, dass für die mögliche Ausbildungsmission ein Mandat des Bundestages notwendig wird. Dafür müssten sich die deutschen Soldaten in einem gesicherten Umfeld bewegen können, der Schutz des Ausbildungslagers müsste also von anderen übernommen werden. (…)
Geklärt werden müsste zudem die rechtliche Grundlage eines möglichen Einsatzes. Denkbar wäre etwa eine Einladung der irakischen Regierung als Basis für die Mission.
Laut SZ wird auch erwogen, dass sich Deutschland stärker an Versorgung medizinischer Notfälle beteiligt. Das hatte die Verteidigungsministerin ebenfalls mehrfach ins Gespräch gebracht.
Interessant ist der offensichtliche Ansatz, um jeden Preis den Eindruck zu vermeiden, dass die Bundeswehr in einen neuen bewaffneten Einsatz entsandt wird. Allerdings wäre das auch mit rechtlichen Problemen verbunden, weil auch mit Einladung des Irak nicht das System kollektiver Sicherheit gegeben wäre, das nach dem Grundgesetz Voraussetzung für einen Auslandseinsatz ist.
(Foto: Waffenausbildung im Nordirak – Beginn der Einweisung (Multiplikatoren-Ausbildung) der kurdischen Peschmerga in die Handhabung des G3-Sturmgewehrs durch Soldaten der Bundeswehr auf einer Schießanlage nahe der nordirakischen Stadt Erbil am 02.10.2014 – Bundeswehr/Sebastian Wilke via Flickr unter CC-BY-NC-ND-Lizenz mit Freigabe für redaktionelle Verwendung)
Mangels Bällebad Re-post hier:
Die Situation im Sindschar-Gebirge scheint sich (wieder) zuzuspitzen. Wenn man die Berichte über Abschiedstelefonate ernst nimmt, gibt es diesmal wohl auch keinen Fluchtkorridor. Gibt es eine Position der Bundesregierung bezüglich der deutschen Staatsbürger in dem Gebiet?
Die krampfhaften Versuche einen Bundestagsbeschluß verhindern zu wollen überzeugen nicht. Bei der Waffenlieferung wollte man erst den BT überhaupt nicht damit befassen, unter dem Druck von Abgeordneten ist man eingeknickt und hat den BT abstimmen lassen, obwohl die Abstimmung rechtlich ohne jede Wirkung und Bedeutung war für die Waffenlieferung an die Kurden. Gestern hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, daß Waffenexporte zur Kernkompetenz der Regierung gehören.
Ohne Bundestagsbeschluß wird bei 100 Ausbildern, was der Zahl nach ordentlich klingt, bestimmt die Linkspartei oder die Grünen zum Bundesverfassungsgericht rennen. Der Ausgang ist offen, weil das BVerfG in der Ausbildungsmission einen zustimmungsbedürftigen Kampfeinsatz sehen könnte. Auch wenn die Soldaten nicht kämpfen sollten, ist das Risiko z.B. von Anschlägen hoch. Deshalb wäre ein Bundestagsbeschluß als Rückendeckung schon besser für die Soldaten.
Und ein System kollektiver Verteidigung brauche ich hier nicht, weil die BRD gibt kein Hoheitsrecht ab, im Vergleich zu von der Nato geführten Auslandseinsätzen, wo die Nato über deutsche Soldaten verfügen kann. Die Bitte der Irakischen Regierung um Hilfe reicht völlig aus, weil Art. 51 der UN-Charta das Recht auch der kollektiven Selbstverteidigung umfasst. Und in der seinerzeitigen Somaliaentscheidung führt das BVerfG selbst aus, daß die Nato sich im Falle des Bündnisfalles auf auf das Recht der individuellen und der kollektiven Selbstverteidigung des Art, 51 UN-Charta beruft. Demnach wird Art. 51 UN-Charta vom Bundesverfassungsgericht anerkannt und vorausgesetzt. Deshalb würde Karlsruhe jede Klage in der Sache gegen einen solchen BW-Einsatz abschmettern, wenn ein BT-Mandat vorliegt.
Ohne BT-Mandat ist der Ausgang einer Klage offen, weil die Abgrenzung zwischen Ausbildung und Kampfeinsatz fließend ist hier und deshalb kann niemand sicher vorhersagen, wie Karlsruhe dies im Falle des Irak sehen würde. Zumal noch immer die Libyenentscheidung aus Karlsruhe aussteht, ob die damaligen Evakuierungen mit Fallschirmjägern als Kampfeinsatz zu werten ist oder nicht.
@ closius
art.51 müssen sie erst gar nicht bemühen. das ganze wäre schlicht eine bilaterale sicherheitskooperation in form einer ausbildungsunterstützung. eine legitimation per selbstversteidigung des irak ist dafür überflüssig
Kann mir jemand sagen wer dieses Ausbildungslager sichert ?
Bin ich zu vorsichtig, wenn ich meine das ich eine Entfernung von 265km zur Syrischen Grenze nicht gerade als dauerhaft sicher einschätze ? Wie sollen sich die 100 Mann schützen, wenn der IS mal auf die Idee kommt in Richtung Erbil aufzubrechen ? Von Anschlägen mal ganz zu schweigen.
@ insider
wir sind doch die Guten! da passiert schon nichts.
same procedure as every deployment
@insider: Nachdem die ISIS zeitweise zumindest Richtung Erbil geschossen hat, hat die Peschmerga doch Überall Stellungen gegen die ISIS errichtet. Und wir haben schon lange nichts mehr von Erfolgen der ISIS gegen die Peschmergastellungen gehört, eher umgekehrt, daß die Kurden mit Luftunterstützung, Geländegewinne gegen die ISIS errungen haben. Die Peschmerga sind jetzt seit ein paar Monaten mit der ISIS im Kampf, laufen nicht mehr weg, so daß die ISIS im Moment sicher nicht in der Lage wäre, die Stellungen der Peschmerga von Erbil zu erstürmen. In Erbil sind auch die Amerikaner, so daß die US Luftwaffe zum Schutz von Erbil eingesetzt würde und da dort auch Spezialkräfte der USA sein sollen, dürfte diese Luftschläge dann auch weit präziser sein, als bei Kobane.
Die Gefahren, die man nicht ausschließen könnte für deutsche Soldaten wären eher eingeschleuste Amokläufer oder Attentäter.
Eigentlich war ja aber auch von Ausbildung der Irakischen Armee die Rede, zumindest einer Mitbeteiligung Deutschlands daran, also einer Ausbildung in Bagdad oder in den Schiitischen Gebieten die Rede, welche ich für viel gefährlicher halten würde. Die Kurden sind durch den äußeren Feind im Moment geeint, dagegen ist das Verhältnis der Schiiten und der Sunniten zueinander weiterhin schlecht, was gegenseitige Anschläge oder Massaker belegen. Die BW würde also im Süd- oder Mittelirak viel mehr Gefahr laufen, in den Konflikt der Sunniten gegen die Schiiten oder umgekehrt reingezogen zu werden oder als Ziel in diesem Machtkampf ausgesucht zu werden. Und gegenüber der Irakischen Armee scheint die ISIS weiterhin sehr erfolgreich zu sein.
Zudem dürfte es für die ISIS viel einfacher sein Attentäter oder Amokläufer nach Bagdad oder in die Schiitengebiete zu schicken, als in die Kurdengebiete, weil ein Nichtkurde wird kaum ein Kämpfer der Peschmerga werden können und unter Kurden einfacher auffallen.
@ Closius
Danke für die Info. Bei so schnell zugesagten Einsätzen habe ich trotzdem immer das Gefühl, das das Konzept erst im Nachgang erstellt wird und für die Truppe da unten zu Beginn wieder nichts geregelt ist.